2010/0482
Erhöhung der Honorare für Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums - Familienbildung -
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2010/0482
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.12.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Familie, Kin- derbetreuung und Sport Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0482 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Er höhung der Honorare für Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums - Familienbildung - Vorlage vom: 15.12.2010 Beschlussvorschlag: 1. Die Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums – Familienbildung – erhalten ab dem Pro- gramm 1/2011 ein Honorar von 25,-- € pro Zeitstunde. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,50 €. 2. Fachreferentinnen und Fachreferenten für Veranstaltungen im Fortbildungsbereich oder bei Angebo- ten für spezielle Zielgruppen erhalten ein Honorar von 37,50 € pro Zeitstunde. Dies entspricht eben- falls einer Erhöhung von 1,50 €. 3. Das Familienzentrum – Familienbildung – erhebt bei Veranstaltungen und Kursangeboten, die au- ßerhalb des Familienzentrums – Familienbildung durchgeführt werden, eine Gebühr von 37,50 € pro Zeitstunde, z.B. wenn Referentinnen/Referenten von anderen Trägern für eine Veranstaltung ange- fordert werden. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.12.2010 Begründung: Die Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums – Familienbildung – haben letztmals zum Programm 1/2003 eine Honorarerhöhung von 0,50 € erhalten. Nach nunmehr 8 Jahren ist eine Er- höhung geboten, dies insbesondere in Abgleich mit anderen Bildungseinrichtungen. Die Mehrausgaben im Honorarbereich können durch Kursgebühreneinnahmen gut kompensiert werden. Im 1. Halbjahr 2009 lag die Differenz von Honorarausgaben und Kursgebühreneinnahmen bei 9.870,06 €. Im 2. Halbjahr 2009 bei 7.311,72 € und im 1. Halbjahr 2010 bei 14.063,44 €. Bei einer Honorarerhöhung würde bei den o.g. Beispielen die Differenz wie folgt ausfallen: 1. Halbjahr 2009 6.140,81 € 2. Halbjahr 2009 4.694,47 € 1. Halbjahr 2010 9.843,82 € Zu berücksichtigen ist auch, dass bei der Ausbildung von Tagespflegepersonen – Honorarbereich – 36,00 € bzw. dann 37,50 € die Honorarkosten komplett durch die Gelder aus der Offensive für Kin- derbetreuung des Landes Hessen gezahlt werden. Sind Referentinnen oder Referenten des Familienzentrums – Familienbildung – außerhalb des Fa- milienzentrums tätig, werden die entstehenden Kosten ebenfalls in voller Höhe erhoben. Darmstadt, 15.12.2010 Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0482
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.12.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00