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2010/0482

Erhöhung der Honorare für Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums - Familienbildung -

Magistratsvorlage 15.12.2010

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2010/0482

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2010/0482

2920 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.12.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0482 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Er höhung der Honorare für Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums  
- Familienbildung - 
 
Vorlage vom: 15.12.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums – Familienbildung – erhalten ab dem Pro-
gramm 1/2011 ein Honorar von 25,-- € pro Zeitstunde. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,50 €. 
2. Fachreferentinnen und Fachreferenten für Veranstaltungen im Fortbildungsbereich oder bei Angebo-
ten für spezielle Zielgruppen erhalten ein Honorar von 37,50 € pro Zeitstunde. Dies entspricht eben-
falls einer Erhöhung von 1,50 €. 
3. Das Familienzentrum – Familienbildung – erhebt bei Veranstaltungen und Kursangeboten, die au-
ßerhalb des Familienzentrums – Familienbildung durchgeführt werden, eine Gebühr von 37,50 € pro 
Zeitstunde, z.B. wenn Referentinnen/Referenten von anderen Trägern für eine Veranstaltung ange-
fordert werden. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.12.2010  
 
 
Begründung: 
 
Die Kursleiterinnen und Kursleiter des Familienzentrums – Familienbildung – haben letztmals zum 
Programm 1/2003 eine Honorarerhöhung von 0,50 € erhalten. Nach nunmehr 8 Jahren ist eine Er-
höhung geboten, dies insbesondere in Abgleich mit anderen Bildungseinrichtungen. 
 
Die Mehrausgaben im Honorarbereich können durch Kursgebühreneinnahmen gut kompensiert 
werden. Im 1. Halbjahr 2009 lag die Differenz von Honorarausgaben und Kursgebühreneinnahmen 
bei 9.870,06 €. Im 2. Halbjahr 2009 bei 7.311,72 € und im 1. Halbjahr 2010 bei 14.063,44 €. 
 
Bei einer Honorarerhöhung würde bei den o.g. Beispielen die Differenz wie folgt ausfallen: 
1. Halbjahr 2009 6.140,81 € 
2. Halbjahr 2009 4.694,47 € 
1. Halbjahr 2010 9.843,82 € 
 
Zu berücksichtigen ist auch, dass bei der Ausbildung von Tagespflegepersonen – Honorarbereich – 
36,00 € bzw. dann 37,50 € die Honorarkosten komplett durch die Gelder aus der Offensive für Kin-
derbetreuung des Landes Hessen gezahlt werden. 
 
Sind Referentinnen oder Referenten des Familienzentrums – Familienbildung – außerhalb des Fa-
milienzentrums tätig, werden die entstehenden Kosten ebenfalls in voller Höhe erhoben. 
 
 
 
Darmstadt, 15.12.2010 
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 1
TOP 56
TOP 39
TOP 8 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0482
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.12.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00