Mandari Insight

3112/2020/1

Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel" hier: Maßnahmebewilligungen 2021

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 02.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021, TOP 4.3

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

10796 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 3112/2020/1 
Freigabedatum 
 02.03.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im 
Stadtviertel"  
hier: Maßnahmebewilligungen 2021 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 25.02.2021 wurde wegen der Covid 19 - 
Pandemie abgesagt. Die nächste Sitzung ist für den 15.04.2021 terminiert, ob sie stattfindet, ist der-
zeit ungewiss. 
Die Verwaltung benötigt eine zeitnahe Entscheidung über die Verteilung der Zuschüsse, um die ent-
sprechenden Zuwendungsbescheide erteilen zu können und damit den kleinen Trägern Planungssi-
cherheit zu geben. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, aus den im Haushaltsplan 2020/2021 im Teiler-
gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen, veranschlagten Mitteln für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen 
des Konzeptes „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel“ 
für das Jahr 2021 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger in Höhe von insgesamt 
56.841 € zu gewähren. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
02.03.2021    Gez. Reker  Gez. Bauer-Dahm

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  56.841 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversi-
ty, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Mittel für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungs-
förderung für 2021 in Höhe von 56.841 EUR veranschlagt. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr 
um 2 % erhöht. 
Grundlage für die Zuschussgewährung ist das vom Ausschuss für Soziales und Senioren in seiner 
Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförde-
rungsprogramm im Stadtviertel“. Das Konzept verfolgt die Zielsetzung, zusätzliche stadtteilorientierte 
Angebote in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Soziales und im interkulturellen Bereich 
und gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfangende 
mit erheblichen Vermittlungshemmnissen zu schaffen.  
Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine Beschäftigungsträger bzw. Projekte und gemeinnützi-
ge Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat im Vorjahr 750.000 EUR nicht überschritten hat. Weitere 
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über den 
die jeweilige Antragstellung erfolgt.  
Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern  
 Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit 
 Bürgerservice

3 
 
 Begleitung 
 Hauswirtschaftlicher Bereich 
 Verwaltung 
sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete Be-
schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. 
Der Verwaltung liegen Förderanträge von 5 Trägern für 7 berücksichtigungsfähige Beschäftigungs-
verhältnisse vor. Die Anträge beziehen sich überwiegend auf die Fortführung von Projekten, die in 
diesem Rahmen bereits in den Vorjahren bezuschusst wurden und durch die Beschäftigungsverhält-
nisse mit SGB II-Leistungsberechtigten, für die eine Förderung gemäß § 16e SGB II erfolgt, fortge-
setzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass die Beschäftigung vielfach zu einer nach-
haltigen Stabilisierung der dort tätigen Personen beigetragen hat. 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der Antrag stellenden Träger mit einem einheitlichen 
Betrag je ganzjährigem Beschäftigungsverhältnis von monatlich 676,67 EUR, jährlich 8.120 EUR vor. 
 
1. Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und Gemeinwe-
senarbeit in Köln Höhenberg e. V. 
Ziel ist es weiterhin, im Stadtteil Höhenberg, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung, durch 
regelmäßige Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in Einrichtungen der 
offenen Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen älteren Menschen, die 
in ihrer geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im Viertel 
zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Senior*innen zu eigenem Engagement ermutigt und aktiviert 
werden.  
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, die bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ sowie 
durch eine unbefristete Förderung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln unterstützt wurde. 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 8.120 EUR vor. 
 
2. Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
Das „Bunte Café“ bietet als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle erwerbslosen Frauen unter-
schiedlicher Herkunft und Lebenssituationen, unabhängig davon, ob die Rat suchenden Frauen ar-
beitsuchend sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche Leistungsansprüche 
oder eine Arbeitserlaubnis verfügen 
 regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Cafébetrieb) 
 Information und Beratung über vielfältige Hilfeangebote z. B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungs-
problemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schulden, Gesundheit etc. 
 Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes 
 regelmäßige EDV-Angebote sowie ein angeleitetes Internetcafé  
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsstelle im Bereich Service/ Hauswirtschaft/ bzw. Café-
betrieb/ Reinigung für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die durch 
das Jobcenter Köln unbefristet gefördert wird.  
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 8.120 EUR vor. 
 
3. Jack in the Box e.V. 
Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfänger*innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Bereich Bau und Architektur 
eingerichtet. Diese Stellen werden unbefristet gem. § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln gefördert.  
In 2021 beabsichtigt der Verein in Abhängigkeit von der Pandemielage, in dem „Haus am Maarweg“ 
diverse Ausstellungen, Lesungen und kleinere Konzerte zu geben, für die seitens der Architekten 
entsprechende Planunterlagen für Nutzungsänderungsanträge gestellt werden müssen.  
Einer der Architekten wird den Ausbau eines Seecontainers durch Schüler*innen der Gesamtschule

4 
 
Windeck-Herchen für einen Kioskbetrieb einer Schülergenossenschaft begleiten. Außerdem werden 
vorbereitende Arbeiten für die PASSAGEN 2022 ausgeführt. 
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 16.240 EUR vor. 
 
4. Vringstreff e.V. 
Der Verein fungiert als Begegnungsstätte in der Kölner Südstadt für Menschen mit und ohne Woh-
nung, unterschiedlicher Religionen und Kulturen sowie als Fachberatungsstelle für Personen in be-
sonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. 
Über die Fachberatung hinaus bietet der Vringstreff e.V. Möglichkeiten zur Teilnahme am gesell-
schaftlichen Leben mit Mittagstisch und Cafébetrieb.  
Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfänger*innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den Bereichen Küche und 
Mittagstisch für einen Beikoch*köchin sowie für eine Servicehelfer*in eingerichtet, für die jeweils eine 
befristete Förderung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln besteht. 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung in Höhe von 16.240 EUR vor. 
 
5. Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung-agisra 
e. V. 
Der Verein bietet Migrantinnen und geflüchteten Frauen, insbesondere Alleinerziehenden, neuen An-
kömmlingen und Frauen mit Alltags- und Sprachproblemen eine begleitende Unterstützung zur psy-
chosozialen Beratung und Therapie durch 
 Begleitung zu Ärzt*innen, Behörden, insbesondere Ausländeramt und Jobcenter 
 Dolmetschen 
 Orientierungshilfe 
 Hilfstätigkeit im Bürobetrieb des Trägers  
Hierzu hat der Verein eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, für die eine Dauerförderung gemäß § 16e SGB II durch das Job-
center Köln erfolgt.  
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 8.120 EUR vor. 
 
Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen eine Förderung für 
 Förderverein Höhenberg e.V. in Höhe von     8.120 EUR 
 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von   8.120 EUR 
 Jack in the Box e.V. in Höhe von   16.240 EUR 
 Vringstreff e.V. in Höhe von   16.240 EUR 
 agisra e.V.  in Höhe von     8.120 EUR 
Gesamt       56.840 EUR 
 
Aus finanzstatistischen Gründen werden die Mittel für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung aus 
dem Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in den Teilergebnisplan 1501, 
Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, umgebucht und werden hie-
raus unterjährig ausgezahlt. 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Be-
schäftigungsförderung im Stadtviertel" im Rahmen des gesamtstädtischen Prozesses des Fördermit-
telmanagements ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. fortzuentwickeln und perspektivisch in ein Förderpro-
gramm zu überführen. Eine Option zur Neuausrichtung durch das derzeit in Entwicklung befindliche 
Förderprogramm könnte dabei auch die Verbindung zu anderen Maßnahmen der Arbeitsmarktförde-
rung - wie insbesondere das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (Kom-
ProArBeit) - weiter intensivieren.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Maarweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3112/2020/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
02.03.2021
Erstellt
22.02.2021 09:59