3112/2020/1
Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel" hier: Maßnahmebewilligungen 2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
10796 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 3112/2020/1 Freigabedatum 02.03.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel" hier: Maßnahmebewilligungen 2021 Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Begründung der Dringlichkeit: Die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 25.02.2021 wurde wegen der Covid 19 - Pandemie abgesagt. Die nächste Sitzung ist für den 15.04.2021 terminiert, ob sie stattfindet, ist der- zeit ungewiss. Die Verwaltung benötigt eine zeitnahe Entscheidung über die Verteilung der Zuschüsse, um die ent- sprechenden Zuwendungsbescheide erteilen zu können und damit den kleinen Trägern Planungssi- cherheit zu geben. Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, aus den im Haushaltsplan 2020/2021 im Teiler- gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, veranschlagten Mitteln für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Konzeptes „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel“ für das Jahr 2021 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger in Höhe von insgesamt 56.841 € zu gewähren. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 02.03.2021 Gez. Reker Gez. Bauer-Dahm 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 56.841 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Haushaltsplan 2020/2021 sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversi- ty, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Mittel für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungs- förderung für 2021 in Höhe von 56.841 EUR veranschlagt. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 2 % erhöht. Grundlage für die Zuschussgewährung ist das vom Ausschuss für Soziales und Senioren in seiner Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier – Struktur- und Beschäftigungsförde- rungsprogramm im Stadtviertel“. Das Konzept verfolgt die Zielsetzung, zusätzliche stadtteilorientierte Angebote in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Soziales und im interkulturellen Bereich und gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfangende mit erheblichen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine Beschäftigungsträger bzw. Projekte und gemeinnützi- ge Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat im Vorjahr 750.000 EUR nicht überschritten hat. Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über den die jeweilige Antragstellung erfolgt. Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit Bürgerservice 3 Begleitung Hauswirtschaftlicher Bereich Verwaltung sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete Be- schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Verwaltung liegen Förderanträge von 5 Trägern für 7 berücksichtigungsfähige Beschäftigungs- verhältnisse vor. Die Anträge beziehen sich überwiegend auf die Fortführung von Projekten, die in diesem Rahmen bereits in den Vorjahren bezuschusst wurden und durch die Beschäftigungsverhält- nisse mit SGB II-Leistungsberechtigten, für die eine Förderung gemäß § 16e SGB II erfolgt, fortge- setzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass die Beschäftigung vielfach zu einer nach- haltigen Stabilisierung der dort tätigen Personen beigetragen hat. Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der Antrag stellenden Träger mit einem einheitlichen Betrag je ganzjährigem Beschäftigungsverhältnis von monatlich 676,67 EUR, jährlich 8.120 EUR vor. 1. Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und Gemeinwe- senarbeit in Köln Höhenberg e. V. Ziel ist es weiterhin, im Stadtteil Höhenberg, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung, durch regelmäßige Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in Einrichtungen der offenen Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen älteren Menschen, die in ihrer geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im Viertel zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Senior*innen zu eigenem Engagement ermutigt und aktiviert werden. Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfängerin eingerichtet, die bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ sowie durch eine unbefristete Förderung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln unterstützt wurde. Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 8.120 EUR vor. 2. Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Das „Bunte Café“ bietet als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle erwerbslosen Frauen unter- schiedlicher Herkunft und Lebenssituationen, unabhängig davon, ob die Rat suchenden Frauen ar- beitsuchend sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche Leistungsansprüche oder eine Arbeitserlaubnis verfügen regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Cafébetrieb) Information und Beratung über vielfältige Hilfeangebote z. B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungs- problemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schulden, Gesundheit etc. Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes regelmäßige EDV-Angebote sowie ein angeleitetes Internetcafé Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsstelle im Bereich Service/ Hauswirtschaft/ bzw. Café- betrieb/ Reinigung für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die durch das Jobcenter Köln unbefristet gefördert wird. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 8.120 EUR vor. 3. Jack in the Box e.V. Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfänger*innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Bereich Bau und Architektur eingerichtet. Diese Stellen werden unbefristet gem. § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln gefördert. In 2021 beabsichtigt der Verein in Abhängigkeit von der Pandemielage, in dem „Haus am Maarweg“ diverse Ausstellungen, Lesungen und kleinere Konzerte zu geben, für die seitens der Architekten entsprechende Planunterlagen für Nutzungsänderungsanträge gestellt werden müssen. Einer der Architekten wird den Ausbau eines Seecontainers durch Schüler*innen der Gesamtschule 4 Windeck-Herchen für einen Kioskbetrieb einer Schülergenossenschaft begleiten. Außerdem werden vorbereitende Arbeiten für die PASSAGEN 2022 ausgeführt. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 16.240 EUR vor. 4. Vringstreff e.V. Der Verein fungiert als Begegnungsstätte in der Kölner Südstadt für Menschen mit und ohne Woh- nung, unterschiedlicher Religionen und Kulturen sowie als Fachberatungsstelle für Personen in be- sonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. Über die Fachberatung hinaus bietet der Vringstreff e.V. Möglichkeiten zur Teilnahme am gesell- schaftlichen Leben mit Mittagstisch und Cafébetrieb. Der Verein hat zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfänger*innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den Bereichen Küche und Mittagstisch für einen Beikoch*köchin sowie für eine Servicehelfer*in eingerichtet, für die jeweils eine befristete Förderung gemäß § 16e SGB II durch das Jobcenter Köln besteht. Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung in Höhe von 16.240 EUR vor. 5. Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung-agisra e. V. Der Verein bietet Migrantinnen und geflüchteten Frauen, insbesondere Alleinerziehenden, neuen An- kömmlingen und Frauen mit Alltags- und Sprachproblemen eine begleitende Unterstützung zur psy- chosozialen Beratung und Therapie durch Begleitung zu Ärzt*innen, Behörden, insbesondere Ausländeramt und Jobcenter Dolmetschen Orientierungshilfe Hilfstätigkeit im Bürobetrieb des Trägers Hierzu hat der Verein eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsempfängerin eingerichtet, für die eine Dauerförderung gemäß § 16e SGB II durch das Job- center Köln erfolgt. Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 8.120 EUR vor. Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen eine Förderung für Förderverein Höhenberg e.V. in Höhe von 8.120 EUR Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von 8.120 EUR Jack in the Box e.V. in Höhe von 16.240 EUR Vringstreff e.V. in Höhe von 16.240 EUR agisra e.V. in Höhe von 8.120 EUR Gesamt 56.840 EUR Aus finanzstatistischen Gründen werden die Mittel für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung aus dem Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in den Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, umgebucht und werden hie- raus unterjährig ausgezahlt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Zuschüsse aus dem Konzept "Wir im Quartier - Struktur- und Be- schäftigungsförderung im Stadtviertel" im Rahmen des gesamtstädtischen Prozesses des Fördermit- telmanagements ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. fortzuentwickeln und perspektivisch in ein Förderpro- gramm zu überführen. Eine Option zur Neuausrichtung durch das derzeit in Entwicklung befindliche Förderprogramm könnte dabei auch die Verbindung zu anderen Maßnahmen der Arbeitsmarktförde- rung - wie insbesondere das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (Kom- ProArBeit) - weiter intensivieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Maarweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3112/2020/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.03.2021
- Erstellt
- 22.02.2021 09:59