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2858/2020

Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten

Mitteilung Ausschuss 21.09.2020

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 25.09.2020, TOP 8.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

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Auszug aus dem Ergebnisprotokoll Rat 10.09.2020

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss 1628_2020

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Anlage 2 Auszug BP TOP 0.1 Coronabedingte Auswirkungen

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Anlage 1 Antrag zu coronabedingten Auswirkungen

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Mitteilung Ausschuss

550 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2858/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 
 
Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage  
Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten 
(Ratsbeschluss vom 10.09.2020, Vorlagen-Nr. 1628/2020 ) und den entsprechenden Auszug aus 
dem Beschlussprotokoll des Rates zur Kenntnis.

Anlage 3 Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

2639 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 17.07.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.07.2020  
öffentlich 
5.1.4 Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der 
Geflüchteten 
1628/2020 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0887/2020 
 
Herr Joisten stellt den Änderungsantrag seiner Fraktion vor und verweist auf die an-
gespannte Situation in der Unterkunft in der Herkulesstraße. 
 
Frau Heuser stellt die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar und weist 
darauf hin, dass etwa dreiviertel der geflüchteten Personen bereits in abgeschlosse-
nen Wohneinheiten untergebracht seien.  
 
Frau Gärtner erläutert die Ansicht der CDU-Fraktion und lobt das Vorgehen der Ver-
waltung. 
 
Frau Stahlhofen teilt die Ansicht der Fraktion Die Linke mit und spricht sich für den 
Änderungsantrag aus. 
 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
 
Beschluss:  
Der Beschluss der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung (1628/2020) wird 
wie folgt ersetzt:

Der Hauptausschuss folgt der Bitte des Integrationsrates in dessen mit Mehrheit im 
Integrationsrat am 26.05.2020 beschlossenem Dringlichkeitsantrag „Coronabedingte 
Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ (AN/0671/2020) und 
beauftragt die Verwaltung:  
1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vul-
nerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abge-
schlossenen Wohneinheiten unterzubringen und  
2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwi-
ckeln, um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke abgelehnt. 
 
II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage:  
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur 
Kenntnis. 
Ebenfalls nimmt er 
1. die gängige Praxis, dass vom Robert-Koch-Institut definierte Risikogruppen sowie 
vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in Köln bereits 
adäquat untergebracht werden, und 
2. dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen das 
Konzept zu Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus dem Jahr 2004 
überprüft und bei Bedarf unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, 
lokalen und integrativen Aspekten weiterentwickelt, 
zur Kenntnis. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.

Auszug aus dem Ergebnisprotokoll Rat 10.09.2020

342 Zeichen

Auszug aus dem Ergebnisprotokoll  
über die 62. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 
10.09.2020, 15:08 Uhr bis 23:44 Uhr, Ratssaal  
TOP 18.3. Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der 
Geflüchteten 1628/2020  
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss 1628_2020

8622 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1628/2020 
Freigabedatum 
09.07.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit der Behandlung im Hauptausschuss ist aufgrund der öffentlichen Diskussionen zu 
der aktuellen Corona-bedingten Situation gegeben. Eine spätere Behandlung in der Sitzung nach der 
Sommerpause würde dem derzeitigen öffentlichen Interesse nicht entsprechen.  
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur Kenntnis. 
Ebenfalls nimmt er 
1. die gängige Praxis, dass vom Robert-Koch-Institut definierte Risikogruppen sowie vulnerable Per-
sonen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in Köln bereits adäquat untergebracht werden, 
und 
2. dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen das Konzept zu Un-
terbringung und Betreuung von Geflüchteten aus dem Jahr 2004 überprüft und bei Bedarf unter 
rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten weiterentwi-
ckelt, 
zur Kenntnis. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
I. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 den Dringlichkeitsantrag 
AN/0671/2020 „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchte-
ten“ mehrheitlich wie folgt beschlossen: 
„Der Integrationsrat bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, 
1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die 
in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene Wohneinheiten unterzubringen 
und  
2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, um Gemein-
schaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen.“ 
Die Anregung des Integrationsrats wird gemäß § 27 (8) Satz 3 Gemeindeordnung NRW dem Rat / 
alternativ dem Hauptausschuss vorgelegt.  
II. Stellungnahme der Verwaltung  
Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wurde gegenüber der Anregung des Integrationsrates abge-
ändert, da die Verwaltung wesentliche Inhalte bereits umsetzt und eine umfassende Unterbringung in 
abgeschlossenen Wohneinheiten nicht den vom Rat am 20.07.2004 beschlossenen „Leitlinien zur 
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ entspricht sowie aktuell und perspektivisch 
nicht möglich ist. 
zu 1.) 
Mit Beginn der Corona-Pandemie hat das Amt für Wohnungswesen seine Unterbringungskapazitäten 
für Geflüchtete durch die neuen Einrichtungen Dürener Straße mit 14 Wohneinheiten  und dem Erba-
cher Weg mit 48 Wohneinheiten ausgebaut. Zusätzlich wurden zwei Standorte mit jeweils zehn 
Wohneinheiten für Quarantäne-Zwecke eingerichtet. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln eine de-
zentrale Unterbringungsstrategie für geflüchtete Menschen und nutzt keine „Sammelunterkünfte“ 
mehr, die beispielsweise vergleichbar sind mit den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Bereits 76 
Prozent der Geflüchteten sind in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Bad und eigener Kü-
che untergebracht.  
Die Aussage „Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch“ 
kann für städtische Unterkünfte in Köln nicht bestätigt werden. Im Zeitraum 01.04. - 31.05.2020 wur-
den 852 Testungen an 586 Personen vorgenommen und davon waren 10 Ergebnisse positiv (1,7 %). 
Diese 10 Personen waren an 4 Standorten untergebracht; darunter auch an 2 Standorten mit abge-
schlossenen Wohneinheiten. Das Amt für Wohnungswesen hat gemeinsam mit dem Gesundheitsamt 
ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt und sehr erfolgreich praktiziert. Die Corona-
Schutzverordnung NRW wird auch in der Notaufnahme Herkulesstraße beachtet. Eine Begehung 
durch das Gesundheitsamt hat zu keiner Beanstandung geführt. In einem aktuellen Beschluss des 
Verwaltungsgerichts Köln vom 14.05.2020 wurde für die Herkulesstraße ausdrücklich festgestellt, 
dass diese den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung einer Familie mit Kindern im

3 
 
Rahmen des § 14 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) unter Beachtung des Gesundheitsschutzes 
gerecht wird und kein Anspruch auf eine anderweitige Unterbringung besteht (Az. 22 L 805/20). 
Eine Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit wird grundsätzlich immer als adäquate 
Unterbringung angesehen. Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen können aber auch in allen 
anderen Einrichtungen - wie z.B. der Notaufnahme in der Herkulesstraße - durch die dort unterge-
brachten Personen eingehalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Geflüchteten gegenüber 
dem Sozialen Dienst keine Auskunft über ihren Gesundheitszustand abgeben müssen. Dies erfolgt 
immer freiwillig (Art. 9 II DSGVO). Eine konkrete Einschätzung der Vulnerabilität ist daher für medizi-
nische Laien nicht möglich. Gleichzeitig ist eine Versorgung aller als Risikogruppen einzustufenden 
Personen in abgeschlossenen Unterkünfte aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht möglich. Den-
noch hat der Soziale Dienst ein spezielles Verfahren entwickelt, um Risikogruppen des Robert-Koch-
Instituts zu identifizieren und gegebenenfalls adäquat unterzubringen. Hierzu steht das Amt für Woh-
nungswesen in ständigem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Eine Verlegung von Personen aus 
Risikogruppen nach diesem Verfahren musste seit Beginn der Pandemie in weniger als zehn Fällen 
vorgenommen werden. Dies ist auch durch die Tatsache bedingt, dass besondere Vulnerabilität im 
Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, d.h. Geflüchtete mit gesundheitlichen Ein-
schränkungen, schweren Erkrankungen, hohem Alter o.ä. bei der Belegung von abgeschlossenen 
Unterkunftseinheiten immer gesondert berücksichtigt werden. 
Die Forderung, Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable 
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossenen Unterbringungsein-
heiten unterzubringen, steht der vom Rat am 20.07.2004 beschlossenen „Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ entgegen. Hier ist insbesondere in Kapitel 3.1.1 eine sinnvol-
le Regelung hinsichtlich der sogenannten Erstaufnahme (Herkulesstraße) getroffen worden. Gemäß 
Kapitel 3.1.2 wäre nach Ansicht der Verwaltung eine Konkretisierung erforderlich hinsichtlich der Soll-
Vorgabe: „zunehmend dem Charakter abgeschlossener Unterbringungseinheiten entsprechen“. 
Nach dem städtischen Ressourcenmanagement wird kontinuierlich die Unterbringung von Geflüchte-
ten in abgeschlossenen Einheiten verfolgt. So, wie auch ein kleiner Bestand an Beherbergungsbe-
trieben die Unterbringungsressourcen ergänzt, werden auch Wohnheime mit nicht-abgeschlossenen 
Einheiten immer ein geringer Bestandteil der Unterbringungskapazitäten sein. Zu beachten ist auch, 
dass gerade Standorte aus der Flächenvorlage gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet wur-
den und die Baugenehmigungen in der Regel längstens bis Ende 2022 gelten. Diese Standorte ver-
fügen ausnahmslos über abgeschlossene Unterbringungseinheiten. Deren Nutzungsmöglichkeit über 
2022 hinaus (z.B. durch Änderung Bebauungsplan) hat einen entscheidenden Einfluss auf die ver-
fügbaren Ressourcen mit abgeschlossenen Unterbringungseinheiten. 
zu 2.) 
Die Anregung zur Weiterentwicklung des Konzeptes zu der Unterbringungssituation wurde von der 
Verwaltung bereits aufgenommen und unter Einbeziehung der aktuellen Ressourcen sowie des Bele-
gungsmanagements wurde damit begonnen. Dies soll mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen 
diskutiert und abgestimmt werden.  
Zielsetzung ist dabei jedoch nicht die prioritäre Auflösung von Unterkünften mit gemeinschaftlicher 
Nutzung von Küchen und / oder Sanitäreinrichtungen, sondern die bedarfsgerechte Versorgung Ge-
flüchteter unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten.  
Anlagen: 
1. Antrag vom 26.05.2020, AN/0671/2020 
2. Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Integrationsrates vom 26.05.2020

Anlage 2 Auszug BP TOP 0.1 Coronabedingte Auswirkungen

857 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 29.05.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
26.05.2020  
öffentlich 
Antrag „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der 
Geflüchteten“ 
AN/0671/2020 
 
Der Integrationsrat bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen 
1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vul-
nerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlos-
sene Wohneinheiten unterzubringen und  
2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwi-
ckeln, um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen

Anlage 1 Antrag zu coronabedingten Auswirkungen

2364 Zeichen

Linke internationale Liste / Figen Maleki      26.5.2020 
Eugen Litvinov 
Gemeinsames Köln / Nebil Bayrakcioglu 
Liste Birlik / Ali Esen 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 12 (Dringlichkeitsantrag) 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 26.05.2020 
 
„Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ 
AN/0671/2020 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen 
1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable 
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene 
Wohneinheiten unterzubringen und  
2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, 
um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. 
Begründung: 
Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch. Das 
zeigen nicht nur deutschlandweite Meldungen über die Ausbreitung von SARS-CoV-2-
Infektionen in großen Flüchtlingseinrichtungen. Nach einer aktuellen Studie der Universität 
Bielefeld könnten Abstandsgebot und Kontaktauflagen in Gemeinschaftsunterkünften kaum 
eingehalten werden. Räume mit Mehrfachbelegung, Gemeinschaftsküchen oder Kantinen, 
wenige Toiletten und Duschen für viele Bewohner*innen sind in der Pandemie hochproble-
matische Lebensbedingungen. 
Auch in NRW sind bereits viele Infektionsfälle in Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden. 
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW können dort nicht immer eingehalten 
werden. Infektionsschutz muss aber für alle gleichermaßen gelten. Die Coronakrise wird 
mindestens noch bis 2021 dauern. Insofern besteht akuter Handlungs- und Schutzbedarf 
insbesondere für Angehörige der Risikogruppen und vulnerable Personen. Sie müssen aus 
den Gemeinschaftsunterkünften herausgeholt und in abgeschlossene Wohneinheiten unter-
gebracht werden. Perspektivisch sollten Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur aus humanitä-
ren Gründen, sondern auch aus Gründen des Infektionsschutzes aufgelöst werden. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Angelegenheit ist aus o.g. Gründen von äußerster Dringlichkeit und duldet keinen Auf-
schub. 
Mit freundlichen Grüßen 
Figen Maleki, Eugen Litvinov, Nebil Bayrakcioglu, Ali Esen

Beratungsverlauf (1)

25.09.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2858/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.09.2020
Erstellt
18.09.2020 12:54