0596/2025
Herrichtung Trakte A und B und Dachsanierung Trakte A bis E mit Photovoltaik für das Gymnasium Unter Linden am Standort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf - Planungs- und Baubeschluss
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Beschlussvorlage Rat
9737 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0596/2025
Freigabedatum
23.05.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Herrichtung Trakte A und B und Dachsanierung Trakte A bis E mit Photovoltaik für das
Gymnasium Unter Linden am Standort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf -
Planungs- und Baubeschluss
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planung und die Herrichtung Trakte A+B (mit ge-
schätzten Kosten in Höhe von rund 5,65 Mio. Euro brutto), sowie die Sanierung der Dächer
A-E inklusive Gründach und einer Photovoltaikanlage (mit Kosten in Höhe von geschätzt
rund 5,05 Mio. Euro brutto) für das Gymnasium Neue Sandkaul 29 in 50859 Köln-Widders-
dorf durch ein Totalunternehmen. Die Fertigstellung ist für das Schuljahr 2028/2029 ge-
plant.
2. Der Rat beschließt darüber hinaus die Sicherstellung des aufbauenden Schulbetriebs ab
dem Schuljahr 2025/2026 durch die Planung und Errichtung eines Interimsgebäudes durch
ein Generalunternehmen. Die Kosten dieser Maßnahme werden auf rund 2,5 Mio. Euro ge-
schätzt.
3. Die Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt
nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäu-
dewirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) per DE 0596/2025/1
Finanzausschuss 26.05.2025
Rat 27.05.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr: 2026 (Interim) beziehungsweise 2029 (Sanierung)
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige NK) siehe Begründung!
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Die Bestandssanierung der Trakte A+B ermöglicht einen ressourcenschonenden Umgang mit
der Bausubstanz und hat positive Auswirkungen auf das Klima:
• Verbesserung ökologische Nachhaltigkeit durch die Kombination von Gründächern und Pho-
tovoltaik
• Regenerative Wärmeerzeugung durch Umsetzung neue Wärmeerzeugung auf der Basis von
Wärmepumpen
• Anpassung / Optimierung Gebäudetechnik an die Standards der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat den Bedarf zur Anmietung mobiler Schulerweiterungsbauten für
das Gymnasium Neue Sandkaul 29 in Köln Widdersdorf anerkannt (Vorlagen-Nummer
2914/2022).
Die Gebäudetrakte A+B stellen die ehemalige Grundschule der internationalen Friedens-
schule dar und sind derzeit nicht in Betrieb.
3
Der Gebäudezustand der Trakte A+B wurde im Mai 2024 im Rahmen einer technischen Be-
standsaufnahme und unter Einbeziehung von der Berufsfeuerwehr Köln und des Bauauf-
sichtsamtes intensiv untersucht. Es wurde festgestellt, dass der Projektumfang nicht auf die
Nutzeranpassungen reduziert werden kann, sondern weitere Mängel bestehen, welche durch
bauliche Maßnahmen zu beseitigen sind.
.
Die Sanierung umfasst folgende Maßnahmen:
a) Herrichtung Trakte A+B mit Fachräumen:
- Umbau Klassenräume für den Betrieb des Gymnasiums
- Anpassung Gebäudebestand an die Standards der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
(Anforderungen Bauqualitätssicherung / Energieleitlinie)
- Sicherstellung des Schulbetriebs durch ein Interim auf dem Schulhof ab dem Schuljahr
2025/2026 (6 Unterrichtsräume) und ab Schuljahr 2026/2027 (8 Unterrichtsräume) los-
gelöst von der Bestandssanierung
b) Sanierung der Dächer der Trakte A-E mit Gründach und Photovoltaik-Ausrüstung (Erfüllung
energetischer Vorgaben)
Die unter a) und b) aufgeführten baulichen Maßnahmen sind zur Sicherstellung des aufbauen-
den Schulbetriebs, sowie auch aus Sicht der Digitalisierung, Einhaltung der Klimaziele und Er-
zielung eines sicheren Gebäudebetriebs zwingend erforderlich.
Für eine fristgerechte Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme zum Schuljahr 2028/2029 ist
ein sofortiger Projektstart erforderlich.
Der Terminplan für die Herrichtung der Trakte A und B, des Interimsgebäudes, sowie die Sa-
nierung der Dächer Trakte A bis E sieht wie folgt aus:
1) Herrichtung Trakte A+B und Sanierung Dächer A-E
Start Juni 2025
Fertigstellung zum Schuljahr 2028/2029
2) Sicherstellung des aufbauenden Schulbetriebs entsprechend G9 durch Interimsge-
bäude
Start Juni 2025
Fertigstellung Schuljahr 2026/2027
Kostenschätzung Stand Oktober 2024
1. Herrichtung Trakte A+B rund 5,65 Mio. Euro
2. Sanierung Dächer Trakte A-E inklusive Gründach und Photovoltaik rund 5,05 Mio. Euro
3. Interimsgebäude rund 2,5 Mio. Euro
rund 13.200.000 Euro brutto
Die Verwaltung favorisiert die notwendige Sanierung der Dächer der Trakte A–E mit Gründach
und Photovoltaik-Anlage, die Errichtung eines Interimsgebäudes und den Umbau der Klassen-
räume der ehemaligen Friedensschule für den Betrieb eines Gymnasiums in einer Gesamt-
maßnahme umzusetzen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Kosten für die Herrichtung der Trakte A + B in Höhe von rund 5,65 Mio.
Euro brutto, die Sanierung der Dächer der Trakte A–E mit Gründach und Photovoltaik-Anlage
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in Höhe von rund 5,05 Mio. Euro brutto sowie für die Errichtung eines Interimsgebäudes in
Höhe von rund 2,5 Mio. Euro brutto erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen
an die Gebäudewirtschaft.
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
trägen) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallende Fläche. Die
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit
der Nutzerdienststelle abgerechnet.
Aus der Maßnahme ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Interims für die ge-
samte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 134.000
Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 65.000 Euro jährlich. Die Aufwen-
dungen von insgesamt rund 199.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr
2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu finan-
zieren.
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der sanierten Schulgebäude ergibt sich für die gesamte
Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 616.000 Euro zu-
züglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 170.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen
von insgesamt rund 786.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2029
aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 610.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive rund 170.000 Euro Reinigungs-
und Nebenkosten auf das Einzelobjekt Neue Sandkaul 29. Die restlichen Mehraufwendungen
werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der ge-
nannten Schulsparte abgebildet.
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten und
müssen für 2026 im Wege der Umschichtung und im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2027 ff. als Mehrbedarfe im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport be-
reitgestellt werden.
Die erforderlichen Mittel ab 2029 sind voraussichtlich vollständig als Mehrbedarf erforderlich.
Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions-
und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis
dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar.
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern
würde. Im Hinblick auf die Raumausführung werden die vom Rat der Stadt Köln beschlosse-
nen Standards (Vorlagen-Nummer 2394/2024) und vom Rat beabsichtigte Anpassung der
Bau- und Qualitätsstandards angewandt. Gesetzliche Mindeststandards werden eingehalten.
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
1420 Zeichen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit zur Vorlage 0596/2025 Die Fertigstellung des Interimsbaus zum Schuljahr 2026/2027 kann nur gehalten werden, wenn die Beschlussvorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beschlossen wird. Andernfalls verzögert sich die Umsetzung, sodass die dringend benötigten 14 Klassenräume für den aufbauenden Schulbetrieb entsprechend G9-Bildungsgang nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn zur Verfügung stehen. Für eine fristgerechte Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme Trakte A und B und Dächer A bis E zum Schuljahr 2028/2029 ist ebenfalls ein Projektstart ab Juni 2025 erforderlich. Weiterhin schreitet die Verschlechterung der baulichen Substanz durch die weitere Verzögerung der Dachsanierung immer weiter voran. Die Maßnahme kann nicht losgelöst von den weiteren Baumaßnahmen betrachtet werden. Die Verzögerung im bisherigen Ablauf resultiert insgesamt aus der noch ausstehenden Mitzeichnung durch die beteiligten Dienststellen. Die Dringlichkeit der Maßnahme wird auch dadurch deutlich, dass der Schulstandort bereits mehrfach Thema in der TaskForce Schulbau war. Die vorberatenden Gremien Ausschuss Schule und Weiterbildung und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft werden im Nachgang über das Ergebnis der Entscheidung im Rahmen einer Mitteilung unterrichtet. Die Bezirksvertretung Lindenthal wird vorab im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung angehört.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungOrte (2)
- Unter Linden
- Neue Sandkaul 29
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0596/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 24.02.2025 11:56