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3350/2019

Sachstand zu den Sozialhäusern Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln

Mitteilung Ausschuss 30.09.2019

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 15.11.2019, TOP 8.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4622 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 30.09.2019 
 3350/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.10.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 
 
Sachstand zu den Sozialhäusern Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln 
Bezugnehmend auf die Vorlage 0874/2019 „Zukunft der Sozialhäuser Geisbergstraße 47-53, 50696 
Köln“ aus dem März dieses Jahres informiert die Verwaltung zum aktuellen Sachstand: 
 
Entscheidung zur Standortentwicklung 
Wie in der Vorlage 0874/2019 unter Pkt. 3 dargestellt, wurde eine Machbarkeitsstudie an ein externes 
Planungsbüro beauftragt. Ziel ist die transparente Darstellung der Wirtschaftlichkeitsaspekte sowohl 
für die tiefgreifende Sanierung als auch für den Abriss / Neubau inkl. einer Kita. Die zwei Alternativen 
wird die Verwaltung nach Vorlage des Ergebnisses der Studie in ihrer Planungsbeschlussvorlage den 
politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie rechnet 
die Verwaltung nicht vor Ende November dieses Jahres.  
Insoweit steht zum jetzigen Zeitpunkt lediglich fest, dass es eine umfassende Baumaßnahme zur 
Entwicklung dieses Areals geben wird. Die Entscheidung der politischen Gremien über die konkrete 
Variante bleibt jedoch abzuwarten.  
 
 
Freisetzung Unterkunft 
Von den insgesamt 47 zu versorgenden Parteien sind bis zum Stand 24.09.2019 bereits 40 Parteien 
mit neuem Wohnraum wie folgt versorgt: 
 
 26 Parteien sind im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verlegt worden in ein Ob-
jekt in Raderberg, das in einer Entfernung von 6 km liegt. Es handelt sich hierbei um einen 
hochwertigen Neubau mit 1-6 Zimmerwohnungen (Lärmschutzverglasung, Balkone/Terrassen 
für jede Wohnung), der von einem Investor zum Zweck der Unterbringung langfristig angemie-
tet wurde. 
 
 zwei Parteien verzogen auf ihren Wunsch hin in eine andere Unterkunft in Zollstock und wer-
den dort öffentlich-rechtliche untergebracht. Diese Unterkunft liegt in 3 km Entfernung und ver-
fügt über abgeschlossene Wohneinheiten mit Heizung. 
 
 eine Partei verzog auf ihren Wunsch hin eine Unterkunft in Buchheim und wird dort öffentlich-
rechtlich untergebracht. Diese Unterkunft liegt in 13 km Entfernung und verfügt über abge-
schlossene Wohneinheiten mit Heizung. 
 
 eine Partei verzog im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eine Unterkunft in 
Riehl, die 11 km entfernt liegt. Dort gibt es abgeschlossene Wohneinheit mit Kohleofen. Durch 
diesen geringeren Unterbringungsstandard hat sich die zu entrichtende Nutzungsgebühr deut-

2 
 
lich verringert, was im ausdrücklichen Interesse dieser Partei ist, da sie auf Grund ihrer indivi-
duellen Familienverhältnisse die Nutzungsgebühr selbst aufbringt. 
 
 zehn Parteien konnten als Mieter mit öffentlich gefördertem Wohnraum versorgt werden: 
o davon fünf in Mietvertragswohnungen des Amtes für Wohnungswesen 
o davon befinden sich zwei im Bewerbungsverfahren beim Amt für Wohnungswesen 
o davon haben sich drei eigenständig auf dem freien Wohnungsmarkt mit Wohnungen 
versorgen können 
 
Sieben Parteien sind noch nicht verzogen bzw. mit neuem Wohnraum versorgt: 
 
 für drei Parteien wurde eine öffentlich-rechtliche Unterbringung optioniert (Sozialhaussiedlung 
Flemingstraße (2x abgeschlossene Wohneinheiten mit Heizung bzw 1x mit Kohleofen für eine 
selbstzahlende Partei) 
 
 für vier Parteien dauert die intensive Beratung und Begleitung bei der Suche nach einer ge-
eigneten Unterbringung an 
 
 
Rückkehroption 
Eine Rückkehroption der Bewohnerinnen und Bewohner als Rechtsanspruch wurde nicht ausgespro-
chen. Die Einräumung eines Anspruchs würde der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und 
Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen vom 18. Juli 2018 widersprechen. § 2 Abs.1 
Satz 2 regelt ausdrücklich, dass kein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung 
besteht. 
 
Grundsätzlich können jedoch im Rahmen des Belegungsmanagements Rückkehrwünsche soweit 
möglich berücksichtigt werden.  
 
Deshalb haben Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu einer möglichen Rückkehrper-
spektive bereits flächendeckend in den Erstgesprächen stattgefunden. Jedoch besteht aktuell kein 
Interesse an einer Vertiefung dieser Gespräche, da verständlicherweise momentan die akute Um-
zugs- bzw. Freisetzungsthematik absolute Priorität hat und nun der Fokus auf dem Ankommen in der 
neuen Unterkunft bzw. Wohnung liegt. 
 
Zu gegebener Zeit wird die Thematik im Amt für Wohnungswesen wieder aufgegriffen. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

07.10.2019 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2019 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3350/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.09.2019
Erstellt
24.09.2019 10:13