3350/2019
Sachstand zu den Sozialhäusern Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 30.09.2019 3350/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 07.10.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Sachstand zu den Sozialhäusern Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln Bezugnehmend auf die Vorlage 0874/2019 „Zukunft der Sozialhäuser Geisbergstraße 47-53, 50696 Köln“ aus dem März dieses Jahres informiert die Verwaltung zum aktuellen Sachstand: Entscheidung zur Standortentwicklung Wie in der Vorlage 0874/2019 unter Pkt. 3 dargestellt, wurde eine Machbarkeitsstudie an ein externes Planungsbüro beauftragt. Ziel ist die transparente Darstellung der Wirtschaftlichkeitsaspekte sowohl für die tiefgreifende Sanierung als auch für den Abriss / Neubau inkl. einer Kita. Die zwei Alternativen wird die Verwaltung nach Vorlage des Ergebnisses der Studie in ihrer Planungsbeschlussvorlage den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie rechnet die Verwaltung nicht vor Ende November dieses Jahres. Insoweit steht zum jetzigen Zeitpunkt lediglich fest, dass es eine umfassende Baumaßnahme zur Entwicklung dieses Areals geben wird. Die Entscheidung der politischen Gremien über die konkrete Variante bleibt jedoch abzuwarten. Freisetzung Unterkunft Von den insgesamt 47 zu versorgenden Parteien sind bis zum Stand 24.09.2019 bereits 40 Parteien mit neuem Wohnraum wie folgt versorgt: 26 Parteien sind im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verlegt worden in ein Ob- jekt in Raderberg, das in einer Entfernung von 6 km liegt. Es handelt sich hierbei um einen hochwertigen Neubau mit 1-6 Zimmerwohnungen (Lärmschutzverglasung, Balkone/Terrassen für jede Wohnung), der von einem Investor zum Zweck der Unterbringung langfristig angemie- tet wurde. zwei Parteien verzogen auf ihren Wunsch hin in eine andere Unterkunft in Zollstock und wer- den dort öffentlich-rechtliche untergebracht. Diese Unterkunft liegt in 3 km Entfernung und ver- fügt über abgeschlossene Wohneinheiten mit Heizung. eine Partei verzog auf ihren Wunsch hin eine Unterkunft in Buchheim und wird dort öffentlich- rechtlich untergebracht. Diese Unterkunft liegt in 13 km Entfernung und verfügt über abge- schlossene Wohneinheiten mit Heizung. eine Partei verzog im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eine Unterkunft in Riehl, die 11 km entfernt liegt. Dort gibt es abgeschlossene Wohneinheit mit Kohleofen. Durch diesen geringeren Unterbringungsstandard hat sich die zu entrichtende Nutzungsgebühr deut- 2 lich verringert, was im ausdrücklichen Interesse dieser Partei ist, da sie auf Grund ihrer indivi- duellen Familienverhältnisse die Nutzungsgebühr selbst aufbringt. zehn Parteien konnten als Mieter mit öffentlich gefördertem Wohnraum versorgt werden: o davon fünf in Mietvertragswohnungen des Amtes für Wohnungswesen o davon befinden sich zwei im Bewerbungsverfahren beim Amt für Wohnungswesen o davon haben sich drei eigenständig auf dem freien Wohnungsmarkt mit Wohnungen versorgen können Sieben Parteien sind noch nicht verzogen bzw. mit neuem Wohnraum versorgt: für drei Parteien wurde eine öffentlich-rechtliche Unterbringung optioniert (Sozialhaussiedlung Flemingstraße (2x abgeschlossene Wohneinheiten mit Heizung bzw 1x mit Kohleofen für eine selbstzahlende Partei) für vier Parteien dauert die intensive Beratung und Begleitung bei der Suche nach einer ge- eigneten Unterbringung an Rückkehroption Eine Rückkehroption der Bewohnerinnen und Bewohner als Rechtsanspruch wurde nicht ausgespro- chen. Die Einräumung eines Anspruchs würde der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdachlose Personen vom 18. Juli 2018 widersprechen. § 2 Abs.1 Satz 2 regelt ausdrücklich, dass kein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung besteht. Grundsätzlich können jedoch im Rahmen des Belegungsmanagements Rückkehrwünsche soweit möglich berücksichtigt werden. Deshalb haben Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu einer möglichen Rückkehrper- spektive bereits flächendeckend in den Erstgesprächen stattgefunden. Jedoch besteht aktuell kein Interesse an einer Vertiefung dieser Gespräche, da verständlicherweise momentan die akute Um- zugs- bzw. Freisetzungsthematik absolute Priorität hat und nun der Fokus auf dem Ankommen in der neuen Unterkunft bzw. Wohnung liegt. Zu gegebener Zeit wird die Thematik im Amt für Wohnungswesen wieder aufgegriffen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3350/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.09.2019
- Erstellt
- 24.09.2019 10:13