V/0540/2022
Sonnenstraße - Wevelinghofergasse bis Mauritzstraße - Beschluss verkehrstechnischer
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Folgelastenberechnung_220902
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0540/2022 Aufgestellt am: 31.08.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 380.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 380.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 380.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 380.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 3.800 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 3.800 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 9.500 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 5.700 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.700 € p.a. + Tilgung 11.400 € p.a. = Schuldendienst 17.100 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 19.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 19.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Sonnenstraße - Wevelinghofergasse bis Mauritzstraße Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Auszug_Hauptausschuss_20210519_Niederschrift_oeffentlich
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45 Hauptausschuss 19.05.2021 öffentlich …“ Herr Dr. Korte erklärte sich einverstanden. Herr Lewe stellte den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. Der Antrag der CDU -Fraktion wurde mit Mehrheit (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, DIE LINKE., Volt, PARTEI/ÖDP) bei Fürstimmen (OB, CDU, FDP) abgelehnt. Herr Lewe stellte den geänderten gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt zur Abstimmung. Der geänderte gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt wurde mit Mehrheit (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, DIE LINKE., Volt, PARTEI/ÖDP) bei Gegenstimmen (OB, CDU, FDP) angenommen. Herr Lewe stellte die Vorlage unter Berücksichtigung des angenommenen geänderten gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der Ratsgruppe Volt zur Abstimmung. Der Hauptausschuss beschloss gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) unter Berücksichtigung des angenommenen geänderten gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD - Fraktion und der Ratsgruppe Volt einstimmig: „I. Sachentscheidung: 1. Der Umbau des ehemaligen Hauptzollamts zu einer 9-Gruppen Kindertageseinrichtung und 2 Großtagespflegestellen in der Sonnenstraße in Münster wird nach den Entwurfsplänen des Architekturbüros AKT Architekten Krych und Tombrock aus Münster ausgeführt (Anlage 1.1-1.9 der Vorlage = Anlage 4a der Originalniederschrift). 2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung des Büros Peters + Winter Landschaftsarchitekten BDA aus Bielefeld ausgeführt (Anlage 2 der Vorlage = Anlage 4b der Originalniederschrift). 3. Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird aufgefordert, eine neue Verkehrsplanung zu erarbeiten und allen betroffenen Gremien vorzulegen. Die Verkehrsplanung soll dabei für den Bereich zwischen der geplanten Kita und dem Schlaun -Gymnasium durch Halteverbote, Einrichtung einer Spielstraße, Durchfahrtsverbot, Sperrung für den motorisierten Individualverkehr (Ausnahmen für Anrainer und für die Zufahrt zu Schule und Kita z.B. für Beschäftigte der Kita oder Eltern von Kindern mit Behinde rung) oder anderen Maßnahmen eine maximal mögliche Verkehrsberuhigung erreichen und den Hol- und Bringverkehr von Eltern mit Pkw durch Einrichtung einer Elternhaltestelle außerhalb dieses Bereiches abwickeln. Die in diesem Bereich vorhandenen Anwohnerparkp lätze sollen entfallen, Alternativen werden von der Verwaltung aufgenommen. Zudem soll geprüft werden, ob an der Promenade in der Nähe der Kita Fahrradabstellplätze eingerichtet werden können, um eine rückseitige Erschließung für Eltern, die ihre Kinder mit dem Rad bringen, zu ermöglichen. Die Neuplanung soll keine aufschiebende Wirkung für den Bau und die Inbetriebnahme der Kita haben. 4. Die Checkliste ‚nachhaltiges Bauen‘ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 5. Es wird die bauliche Voraussetzung für die Nachrüstung einer PV -Anlage und auf dem Dach des Zwischenbaukörpers (Mehrzweckraum) geschaffen. Ebenso erfolgt die Vorrüstung auf den Dachflächen der Bestandsbaukörper, die hinsichtlich der technischen
Beschlussvorlage
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V/0540/2022 V/0540/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sonnenstraße - Wevelinghofergasse bis Mauritzstraße - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Sonnenstraße – Erschließung Kita, Variante 5 nach Ämterbeteiligung, Blatt 1(1) vom 29.08.2022) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 2. Mit der Umsetzung der Ziffer 1 des Beschlussvorschlages wird Ziffer 3 des Beschlusses des Hauptausschusses vom 19.05.2021 zur Vorlage V/0090/2021 aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent- stehen. Einnahmen aus Fördermitteln bzw. Straßenausbaubeiträgen werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er- neuerung Auszahlungen 2022 2023 300.000 80.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 13.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Petersen Telefon: 492-6636 Petersen@stadt- muenster.de - 2 - V/0540/2022 Summe aller Auszahlungen 380.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2024 ff. 3.800 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 9.500 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf- wendungen 2024 ff. 5.700 Folgeaufwand Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme bzw. Produktgruppe veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung 1. Voraussetzungen Das ehemalige Hauptzollamt in der Sonnenstraße wird zu einer 9 -Gruppen-Kita und 2 Großta- gespflegestellen umgebaut. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 mit der Vorlage V/264/2018 der Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des Bundesvermö- gensamtes Sonnenstr. 85-89 als Kindertageseinrichtung mit 8 bzw. 7 ½ Gruppen und 2 Großta- gespflegestellen zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage des Errich- tungsbeschlusses die Planung zu erstellen und den Baubeschluss für die Kindertageseinrichtung herbeizuführen. Mit der Vorlage V/0395/2019 hat der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 14.05.2019 nach dem zuvor durchgeführten 2 stufigen VGV- Verfahren der Beauftragung des Büros AKT Architekten Krych und Tombrock aus Münster zuge- stimmt. Mit der Umplanung des ehemaligen Hauptzollamtes geht eine Anpassung des öffentlichen Ver- kehrsraums für die Erschließung einher. Mit Beschluss des Hauptausschusses (HA) am 19.05.2021 zur Vorlage V/0090/2021 wurde das Amt für Mobilität und Tiefbau aufgefordert, einen neuen verkehrstechnischen Entwurf zu erarbei- ten. Die damalige Planung sah vor, die Anwohnerstellplätze vor dem Hauptzollamt auf die Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Kita zu beschränken. In den Öffnungszeiten der Kita sollten die Stellplätze (als eingeschränkte Halteverbote) dem Hol- und Bringverkehr der Kita dienen. Der Be- schluss des HA gibt dementgegen den vollständigen Entfall des Anwohnerparkens in diesem Be- reich und eine „maximale Verkehrsberuhigung“ (z. B. durch Halteverbote, Einrichtung einer Spiel- straße, Sperrung für den motorisierten Individualverkehr) vor. Statt des Hol- und Bringverkehrs in der Sonnenstraße soll eine Elternhaltestelle im Umkreis errichtet werden. - 3 - V/0540/2022 2. Beschreibung der Baumaßnahme Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den Auftrag aus dem o. g. Beschluss geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Bei dem Martini -Viertel handelt es sich um einen äußerst sensiblen innerstädtischen Bereich. Derzeit steht der Hörsterplatz (aber auch die Hörster-, Martini-, Korduanenstraße, etc. …) im Fo- kus vieler Interessensgruppen und befindet sich durch den Landeswettbewerb Zukunft Stadtraum im angehenden Wandel. Zusätzlich existieren im Martini-Viertel eine Vielzahl von Einbahnstraßen (auch die Sonnenstraße), die ein komplexes quartiersinternes Verkehrssystem verdeutlichen. Aufgrund dieser Begebenheiten und der anstehenden Veränderungen im Quartier, kommen aus verkehrsplanerischer Betrachtungsweise diverse Anregungen des Änderungsantrages aus der Politik für die verkehrliche Erschließung der Kita (derzeit) nicht in Frage: Einrichtung einer Spielstraße: Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ist aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht umsetzbar. Die Regelungen für eine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind klar geregelt. So dürfen die Längen der Streckenabschnitte nicht d eutlich größer als 150m sein und ein Durchgangsverkehr darf grundsätzlich nicht vorhanden sein. Aufgrund der Einbahn- straßenregelungen in diesem Bereich ist ein Durchgang des Verkehrs grundsätzlich nicht zu ver- hindern. Durchfahrtsverbote/Sperrung für den motorisierten Individualverkehr: Wie bereits erwähnt bestehen im Quartier eine Vielzahl von Einbahnstraßenregelungen. Eine Än- derung in der Sonnenstraße würde sich stark auf das Umfeld auswirken und umliegende Straßen ebenfalls in ihrer Einbahnstraßenrichtung umkehren, weshalb eine verkehrsändernde Maßnahme großflächig und auf lange Sicht auf die Mobilitätsentwicklung im Zuge des Parkplatz Hörsterplatz etc. ausgerichtet und abgestimmt werden sollte. Fahrradabstellanlagen an der Promenade: Der Träger hat s ich bewusst gegen eine zweite Erschließung rückseitig an der Promenade ent- schlossen, um die Sicherheit der Kinder gewährleisten zu können. Die Stadt Münster möchte kei- nen Präzedenzfall schaffen und auch Konflikte beim Fahrradverkehr an der Promenade vermei- den. Elternhaltestelle: Die Planung sieht keine Einrichtung einer Elternhaltestelle vor. Die o. g. politischen bzw. gesell- schaftlichen Nutzungsabsichten des Martini-Viertels erschweren die Planungen bzgl. einer Eltern- haltestelle im Bereich Hörster Platz enorm. Zusätzlich weist eine Elternhaltestelle in Hinblick auf die Entfernung zur Kita eine mangelnde Praktikabilität auf (hohe Zeitaufwände für Eltern). Alterna- tive Bereiche für eine Elternhaltestelle befinden sich nicht im Umfeld. Planung Aufgrund der urbanen, zentralen Lage der Kita sollen – entsprechend der geforderten „maximalen Verkehrsberuhigung“ gemäß des Änderungsantrages – aktiv die Kfz-Hol-und-Bring-Verkehre auf ein Minimum reduziert und die verbleibenden Kfz-Verkehre möglichst stark entschleunigt werden. Zu diesem Zweck werden die westlichen Nebenanlagen verbreitert, sodass ein Fahrbahnversatz entsteht und die Geradlinigkeit der Fahrbahn unterbrochen wird. Eine Aufpflasterung auf Höhe des Hauptzugangs der Kita soll den sensiblen (Zugangs-) Bereich weiter verdeutlichen. Einherge- hend mit der Kfz -Verkehrsberuhigung soll die Radverkehrsanbindung im Quartier/in der Sonnen- straße möglichst komfortabel gehalten werden. Dieses Vorhaben, den Radverkehr zum Hauptver- kehrsmittel für den Hol-und-Bring-Verkehr der Kita zu machen, wird durch die Unterbringung zahl- reicher Fahrrad-/Lastenradabstellanlagen in den nun breiteren Nebenanlagen gestützt. Es sind insgesamt 5 Lastenrad - und 26 Fahrradanlehnbügel vorgesehen. Die Radabstellanlagen sind - 4 - V/0540/2022 durch abgesenkte Borde zu erreichen. Durch dieses Konzept soll auch ein Beitrag zum Klima- schutz erbracht werden. Das Kfz -Parken direkt vor der Kita entfällt vollständig (absolute Halteverbote). Ein regelwidriges Kfz-Halten soll durch die Radabstellanlagen in den Nebenanlagen unterbunden werden. Auf dem Grundstück der Kita sind 5 Kfz-Stellplätze durch die Bauherren vorgesehen. In der Sonnenstraße wird ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung (bereits im Bestand an anderer Stelle vorhan- den) angeboten. Im südlichen Bereich der Sonnenstraße (Richtung Einmündung Mauritzstraße) bleiben ca. 4 Kfz -Stellplätze bestehen. Die Stellplätze (SP) sind als eingeschränkte Halteverbote geplant. Zum Abholen und Wegbringen der Kinder darf auf diesen Stellplätzen 10 Minuten wäh- rend der Kita-Öffnungszeiten geparkt werden. Nachts sind die SP für die Anwohnenden vorgese- hen. Die Anzahl dieser eingeschränkten Halteverbote -SP kann bei Bedarf noch weiter reduziert werden. Ein Ausgleich der entfallenden Stellplätze an anderer Stelle im Quartier wird durc h die Straßen- verkehrsbehörde geprüft. Die Fahrbahn der Sonnenstraße ist weiterhin als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung zur Mauritz- straße vorgesehen. Diese soll eine Breite von 3,80 m erhalten. Die 3,80 m entsprechen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) dem Begegnen Kfz/Rad unter eingeschränkten Bewegungsspielräumen. Das Maß soll die Geschwindigkeiten des Begegnungsverkehrs weiter drosseln, ohne zu „schmal“ zu werden. Durch die Nutzung der Fahrbahn für den entgegengesetzt der Einbahnstraße fahrenden Radverkehr (hoher Anteil Schülerverkehre in Richtung Promena- denzuwegung), entfällt der zu schmale Radweg in den östlichen Nebenanlagen. Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Wevelinghofergasse wird die Fahrbahn nur auf 4,30 m Breite reduziert, um die östliche Nebenanlage auf ein barrierefreies und verkehrssicheres Min- destmaß verbreitern zu können und gleichzeitig noch die Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen sicher- zustellen. Dazu wird der östliche Fahrbahnrand in die Fahrbahn verzogen. Direkt an schließend verschwenkt die Fahrbahn nach Osten und die Breite wird unter Beibehaltung des östlichen Fahr- bahnrandes auf 3,80 m Breite reduziert. Um die Erreichbarkeit der Feuerwehrzufahrt Schlaungymnasium gewährleisten zu können kann der Bestand in diesem Bereich nicht verändert werden. Für die Ver-und Entsorgung der neuen Kita wird auf der Fahrbahn in Höhe des Nebeneingangs eine Haltemöglichkeit geschaffen. Um neben dem stehenden Ver- und Entsorgungsfahrzeug eine Restfahrbahnbreite gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) zu gewährleisten, muss der westli- che Fahrbahnrand ab Höhe Feuerwehrzufahrt Schlaungymnasium nach Westen verschwenkt werden. Da durch diese Maßnahme eine überbreite und gradlinige Fahrbahn entstehen würde, wird am östlichen Fahrbahnrand eine um 3 cm erhöhte Fläche geschaffen. Diese ermöglicht der Feuer- wehr im Einsatzfall das Erreichen des Schulgeländes und lässt sich mit dem Ver - und Entsor- gungsfahrzeug befahren. Die Befestigung mit Natursteinen außerhalb der Fußgängerquerung soll den „normalen“ Verkehr auf der asphaltierten Fahrbahn halten. Als Begrenzung nach Süden hin wird eine kleine Grünfläche vorgesehen, um entgegenkommenden Radfahrern den Einbau zu verdeutlichen. Die vorgelegte Planung stellt eine minimale Variante dar und kann nicht weiter reduziert werden. Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. Durch die verkehrsplanerischen Maßnahmen werden keine wesentlichen Änderungen an der Ver- kehrsanlage durchgeführt. Die durch die 9 -Gruppen-Kita entstehenden Verkehre und damit ggf. verbundenen Lärmsteigerungen sind durch den Verursacher nachzuweisen. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) ab- gestimmt. - 5 - V/0540/2022 3. Ausschreibung und Bau Der Bau ist über den Rahmenvertrag ab dem 4. Quartal 2022 vorgesehen. Die Dauer wird auf ca. 2,5 Monate geschätzt: Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge- führt. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunter- nehmen geplant. Es erfolgt keine Beteiligung durch den Kanalbau. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau per Wurfsendung über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen Lageplan Anlage A Folgekostenberechnung Auszug aus der öffentlichen Niederschrift des Hauptausschusses vom 19.05.2022
Variante_nach_ÄmtBet_V5_220829
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II MÜLL MÜLL MÜLL W WG W WWW MÜLL WWW 6RQQHQVWUDH 0DXULW]VWUDH 204205 617 297 236 405 58 59 60 413 237238I 24 18I Schule II90 IV25 30 III 23 (1) (1)II26 II82(1) III Wevelinghofergasse Bewohnermit ParkausweisBereich A www.cadsys.de Ver-/Entsorgung 3.00 VZ 283-30 VZ 286-10ZZ 1042-33ZZ 1044-30 VZ 283-21 Lastenradstellplätze(nach Baustein Nr. 4b) Parken entfällt,Markierung entfernen Aufpflasterung:Länge ca. 9.00 mHöhe 0.10 mRampenneigung 1:10Rampentiefe 1.00 mVorschlag: Fahrradanlehnbügel(pulverbeschichtet DB 703,Oberfläche matt, herausnehmbar) VZ 283-11 vorh. Radwegentfällt VZ 314-10ZZ 1044-10 vorh. Pollerentfernen RadwegGehweg Zugang FahrradparkenSchlaun-Gymnasium VZ 314-20ZZ 1044-10 VZ 283-10 Markierung um Radfahrer aufPromenade zu führen, ggf.rote Beschichtung Mo - Fr7-18 h 1.802.503.10 9.00 4.30 2.40 1.851.45 3.802.002.252.453.153.80 gepl. Kita 2.80Rundbord, Ansicht 3 cm,Überfahrbar für FeuerwehrHochbordsteinbleibt bestehen,Ansicht 7 cm www.cadsys.de VZ 283-21ZZ 1026-35VZ 286-11Mo - Fr7-18 hBeschilderung entfernen,Laterne versetzen www.cadsys.de VZ 286-21 Fahrradanlehnbügel(pulverbeschichtet DB 703,Oberfläche matt, herausnehmbar) 3.80 MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 500Datum1 (1)Name 6RQQHQVWUDH Aug 2022PetersenPetersen Erschließung KitaVariante 5 nach Ämterbeteiligung Plotdatum 29.08.2022Aug 2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0540/2022 Kurzüberblick Mit der Umplanung des ehemaligen Hauptzollamtes geht eine Anpassung des öffentlichen Verkehrsraums für die Erschließung einher. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Schaffung einer bedarfsgerechten Anlage. Nach heutigem Stand ist der Beginn der Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 380.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Sonnenstraße 85
- Wevelinghofergasse
- Mauritzstraße
- Korduanenstraße
- Hörsterplatz
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0540/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.08.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 13:46