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V/0540/2022

Sonnenstraße - Wevelinghofergasse bis Mauritzstraße - Beschluss verkehrstechnischer

Vorlagen 29.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 20.09.2022, TOP 4.1

Folgelastenberechnung_220902

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Auszug_Hauptausschuss_20210519_Niederschrift_oeffentlich

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Beschlussvorlage

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Variante_nach_ÄmtBet_V5_220829

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Anlage A

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Ansehen

Folgelastenberechnung_220902

2330 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0540/2022 Aufgestellt am: 31.08.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 380.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 380.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 380.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 380.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 3.800 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 3.800 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 9.500 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 5.700 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.700 € p.a.
+ Tilgung 11.400 € p.a.
= Schuldendienst 17.100 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 19.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 19.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Sonnenstraße - Wevelinghofergasse bis Mauritzstraße 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Auszug_Hauptausschuss_20210519_Niederschrift_oeffentlich

3246 Zeichen

45 
 Hauptausschuss  
19.05.2021 
öffentlich 
 
…“ 
 
Herr Dr. Korte erklärte sich einverstanden. 
 
Herr Lewe stellte den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. 
Der Antrag der CDU -Fraktion wurde mit Mehrheit (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, DIE 
LINKE., Volt, PARTEI/ÖDP) bei Fürstimmen (OB, CDU, FDP) abgelehnt. 
 
Herr Lewe stellte den geänderten gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt zur Abstimmung. 
Der geänderte gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion 
und der Ratsgruppe Volt wurde mit Mehrheit (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, DIE LINKE., 
Volt, PARTEI/ÖDP) bei Gegenstimmen (OB, CDU, FDP) angenommen. 
 
Herr Lewe stellte die Vorlage unter Berücksichtigung des angenommenen geänderten 
gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -Fraktion und der 
Ratsgruppe Volt zur Abstimmung. 
 
Der Hauptausschuss beschloss gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) unter Berücksichtigung des angenommenen 
geänderten gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD -
Fraktion und der Ratsgruppe Volt einstimmig: 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Umbau des ehemaligen Hauptzollamts zu einer 9-Gruppen Kindertageseinrichtung 
und 2 Großtagespflegestellen in der Sonnenstraße in Münster wird nach den 
Entwurfsplänen des Architekturbüros AKT Architekten Krych und Tombrock  aus Münster 
ausgeführt (Anlage 1.1-1.9 der Vorlage = Anlage 4a der Originalniederschrift).  
 
2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung des Büros Peters + Winter 
Landschaftsarchitekten BDA aus Bielefeld ausgeführt (Anlage 2 der Vorlage = Anlage 4b 
der Originalniederschrift). 
 
3. Das Amt für Mobilität und Tiefbau wird aufgefordert, eine neue Verkehrsplanung zu 
erarbeiten und allen betroffenen Gremien vorzulegen. Die Verkehrsplanung soll dabei für 
den Bereich zwischen der geplanten Kita und dem Schlaun -Gymnasium durch 
Halteverbote, Einrichtung einer Spielstraße, Durchfahrtsverbot, Sperrung für den 
motorisierten Individualverkehr (Ausnahmen für Anrainer und für die Zufahrt zu Schule 
und Kita z.B. für Beschäftigte der Kita oder Eltern von Kindern mit Behinde rung) oder 
anderen Maßnahmen eine maximal mögliche Verkehrsberuhigung erreichen und den Hol- 
und Bringverkehr von Eltern mit Pkw durch Einrichtung einer Elternhaltestelle außerhalb 
dieses Bereiches abwickeln. Die in diesem Bereich vorhandenen Anwohnerparkp lätze 
sollen entfallen, Alternativen werden von der Verwaltung aufgenommen. Zudem soll 
geprüft werden, ob an der Promenade in der Nähe der Kita Fahrradabstellplätze 
eingerichtet werden können, um eine rückseitige Erschließung für Eltern, die ihre Kinder 
mit dem Rad bringen, zu ermöglichen. Die Neuplanung soll keine aufschiebende Wirkung 
für den Bau und die Inbetriebnahme der Kita haben.  
 
4. Die Checkliste ‚nachhaltiges Bauen‘ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).  
 
5. Es wird die bauliche Voraussetzung für die Nachrüstung einer PV -Anlage und auf dem 
Dach des Zwischenbaukörpers (Mehrzweckraum) geschaffen. Ebenso erfolgt die 
Vorrüstung auf den Dachflächen der Bestandsbaukörper, die hinsichtlich der technischen

Beschlussvorlage

12875 Zeichen

V/0540/2022 
V/0540/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sonnenstraße - Wevelinghofergasse bis Mauritzstraße 
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan 
Sonnenstraße – Erschließung Kita, Variante 5 nach Ämterbeteiligung, Blatt 1(1) vom 
29.08.2022) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
2. Mit der Umsetzung der Ziffer 1 des Beschlussvorschlages wird Ziffer 3 des Beschlusses des 
Hauptausschusses vom 19.05.2021 zur Vorlage V/0090/2021 aufgegriffen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent-
stehen. Einnahmen aus Fördermitteln bzw. Straßenausbaubeiträgen werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er-
neuerung 
   
Auszahlungen   2022 
2023 
300.000 
80.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
13.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Petersen 
Telefon: 492-6636 
Petersen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0540/2022 
Summe aller Auszahlungen 380.000  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2024 ff. 3.800 Folgeaufwand 
Zeile 
 
14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 9.500 Folgeaufwand 
Produktgruppe 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2024 ff. 5.700 Folgeaufwand 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme bzw. Produktgruppe veranschlagt.  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Das ehemalige Hauptzollamt in der Sonnenstraße wird zu einer 9 -Gruppen-Kita und 2 Großta-
gespflegestellen umgebaut. 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 mit der Vorlage V/264/2018 der 
Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des Bundesvermö-
gensamtes Sonnenstr. 85-89 als Kindertageseinrichtung mit 8 bzw. 7 ½ Gruppen und 2 Großta-
gespflegestellen zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage des Errich-
tungsbeschlusses die Planung zu erstellen und den Baubeschluss für die Kindertageseinrichtung 
herbeizuführen. Mit der Vorlage V/0395/2019 hat der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz 
und Bauwesen in seiner Sitzung am 14.05.2019 nach dem zuvor durchgeführten 2 stufigen VGV-
Verfahren der Beauftragung des Büros AKT Architekten Krych und Tombrock aus Münster zuge-
stimmt.  
Mit der Umplanung des ehemaligen Hauptzollamtes geht eine Anpassung des öffentlichen Ver-
kehrsraums für die Erschließung einher. 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses (HA) am 19.05.2021 zur Vorlage V/0090/2021 wurde das 
Amt für Mobilität und Tiefbau aufgefordert, einen neuen verkehrstechnischen Entwurf zu erarbei-
ten. Die damalige Planung sah vor, die Anwohnerstellplätze vor dem Hauptzollamt auf die Zeiten 
außerhalb der Öffnungszeiten der Kita zu beschränken. In den Öffnungszeiten der Kita sollten die 
Stellplätze (als eingeschränkte Halteverbote) dem Hol- und Bringverkehr der Kita dienen. Der Be-
schluss des HA gibt dementgegen den vollständigen Entfall des Anwohnerparkens in diesem Be-
reich und eine „maximale Verkehrsberuhigung“ (z. B. durch Halteverbote, Einrichtung einer Spiel-
straße, Sperrung für den motorisierten Individualverkehr) vor. Statt des Hol- und Bringverkehrs in 
der Sonnenstraße soll eine Elternhaltestelle im Umkreis errichtet werden.

- 3 - 
V/0540/2022 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den Auftrag aus dem o. g. Beschluss geprüft und kommt zu 
folgendem Ergebnis:  
 
Bei dem Martini -Viertel handelt es sich um einen äußerst sensiblen innerstädtischen Bereich. 
Derzeit steht der Hörsterplatz (aber auch die Hörster-, Martini-, Korduanenstraße, etc. …) im Fo-
kus vieler Interessensgruppen und befindet sich durch den Landeswettbewerb Zukunft Stadtraum 
im angehenden Wandel. Zusätzlich existieren im Martini-Viertel eine Vielzahl von Einbahnstraßen 
(auch die Sonnenstraße), die ein komplexes quartiersinternes Verkehrssystem verdeutlichen. 
Aufgrund dieser Begebenheiten und der anstehenden Veränderungen im Quartier, kommen aus 
verkehrsplanerischer Betrachtungsweise diverse Anregungen des Änderungsantrages aus der 
Politik für die verkehrliche Erschließung der Kita (derzeit) nicht in Frage:  
 
 
 
Einrichtung einer Spielstraße:  
Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ist aufgrund der Gegebenheiten 
vor Ort nicht umsetzbar. Die Regelungen für eine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs 
sind klar geregelt. So dürfen die Längen der Streckenabschnitte nicht d eutlich größer als 150m 
sein und ein Durchgangsverkehr darf grundsätzlich nicht vorhanden sein. Aufgrund der Einbahn-
straßenregelungen in diesem Bereich ist ein Durchgang des Verkehrs grundsätzlich nicht zu ver-
hindern.  
 
Durchfahrtsverbote/Sperrung für den motorisierten Individualverkehr:  
Wie bereits erwähnt bestehen im Quartier eine Vielzahl von Einbahnstraßenregelungen. Eine Än-
derung in der Sonnenstraße würde sich stark auf das Umfeld auswirken und umliegende Straßen 
ebenfalls in ihrer Einbahnstraßenrichtung umkehren, weshalb eine verkehrsändernde Maßnahme 
großflächig und auf lange Sicht auf die Mobilitätsentwicklung im Zuge des Parkplatz Hörsterplatz 
etc. ausgerichtet und abgestimmt werden sollte. 
 
Fahrradabstellanlagen an der Promenade:  
Der Träger hat s ich bewusst gegen eine zweite Erschließung rückseitig an der Promenade ent-
schlossen, um die Sicherheit der Kinder gewährleisten zu können. Die Stadt Münster möchte kei-
nen Präzedenzfall schaffen und auch Konflikte beim Fahrradverkehr an der Promenade vermei-
den. 
 
Elternhaltestelle:  
Die Planung sieht keine Einrichtung einer Elternhaltestelle vor. Die o. g. politischen bzw. gesell-
schaftlichen Nutzungsabsichten des Martini-Viertels erschweren die Planungen bzgl. einer Eltern-
haltestelle im Bereich Hörster Platz enorm. Zusätzlich weist eine Elternhaltestelle in Hinblick auf 
die Entfernung zur Kita eine mangelnde Praktikabilität auf (hohe Zeitaufwände für Eltern). Alterna-
tive Bereiche für eine Elternhaltestelle befinden sich nicht im Umfeld. 
 
Planung 
Aufgrund der urbanen, zentralen Lage der Kita sollen – entsprechend der geforderten „maximalen 
Verkehrsberuhigung“ gemäß des Änderungsantrages – aktiv die Kfz-Hol-und-Bring-Verkehre auf 
ein Minimum reduziert und die verbleibenden Kfz-Verkehre möglichst stark entschleunigt werden. 
Zu diesem Zweck werden die westlichen Nebenanlagen verbreitert, sodass ein Fahrbahnversatz 
entsteht und die Geradlinigkeit der Fahrbahn unterbrochen wird. Eine Aufpflasterung auf Höhe 
des Hauptzugangs der Kita soll den sensiblen (Zugangs-) Bereich weiter verdeutlichen. Einherge-
hend mit der Kfz -Verkehrsberuhigung soll die Radverkehrsanbindung im Quartier/in der Sonnen-
straße möglichst komfortabel gehalten werden. Dieses Vorhaben, den Radverkehr zum Hauptver-
kehrsmittel für den Hol-und-Bring-Verkehr der Kita zu machen, wird durch die Unterbringung zahl-
reicher Fahrrad-/Lastenradabstellanlagen in den nun breiteren Nebenanlagen gestützt. Es sind 
insgesamt 5 Lastenrad - und 26 Fahrradanlehnbügel vorgesehen. Die Radabstellanlagen sind

- 4 - 
V/0540/2022 
durch abgesenkte Borde zu erreichen. Durch dieses Konzept soll auch ein Beitrag zum Klima-
schutz erbracht werden. 
 
Das Kfz -Parken direkt vor der Kita entfällt vollständig (absolute Halteverbote). Ein regelwidriges 
Kfz-Halten soll durch die Radabstellanlagen in den Nebenanlagen unterbunden werden. Auf dem 
Grundstück der Kita sind 5 Kfz-Stellplätze durch die Bauherren vorgesehen. In der Sonnenstraße 
wird ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung (bereits im Bestand an anderer Stelle vorhan-
den) angeboten. Im südlichen Bereich der Sonnenstraße (Richtung Einmündung Mauritzstraße) 
bleiben ca. 4 Kfz -Stellplätze bestehen. Die Stellplätze (SP) sind als eingeschränkte Halteverbote 
geplant. Zum Abholen und Wegbringen der Kinder darf auf diesen Stellplätzen 10 Minuten wäh-
rend der Kita-Öffnungszeiten geparkt werden. Nachts sind die SP für die Anwohnenden vorgese-
hen. Die Anzahl dieser eingeschränkten Halteverbote -SP kann bei Bedarf noch weiter reduziert 
werden.  
Ein Ausgleich der entfallenden Stellplätze an anderer Stelle im Quartier wird durc h die Straßen-
verkehrsbehörde geprüft. 
 
Die Fahrbahn der Sonnenstraße ist weiterhin als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung zur Mauritz-
straße vorgesehen. Diese soll eine Breite von 3,80 m erhalten. Die 3,80 m entsprechen in den 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) dem Begegnen Kfz/Rad unter eingeschränkten 
Bewegungsspielräumen. Das Maß soll die Geschwindigkeiten des Begegnungsverkehrs weiter 
drosseln, ohne zu „schmal“ zu werden. Durch die Nutzung der Fahrbahn für den entgegengesetzt 
der Einbahnstraße fahrenden Radverkehr (hoher Anteil Schülerverkehre in Richtung Promena-
denzuwegung), entfällt der zu schmale Radweg in den östlichen Nebenanlagen.  
Im unmittelbaren Einmündungsbereich der Wevelinghofergasse wird die Fahrbahn nur auf 4,30 m 
Breite reduziert, um die östliche Nebenanlage auf ein barrierefreies und verkehrssicheres Min-
destmaß verbreitern zu können und gleichzeitig noch die Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen sicher-
zustellen. Dazu wird der östliche Fahrbahnrand in die Fahrbahn verzogen. Direkt an schließend 
verschwenkt die Fahrbahn nach Osten und die Breite wird unter Beibehaltung des östlichen Fahr-
bahnrandes auf 3,80 m Breite reduziert. 
Um die Erreichbarkeit der Feuerwehrzufahrt Schlaungymnasium gewährleisten zu können kann 
der Bestand in diesem Bereich nicht verändert werden.  
Für die Ver-und Entsorgung der neuen Kita wird auf der Fahrbahn in Höhe des Nebeneingangs 
eine Haltemöglichkeit geschaffen. Um neben dem stehenden Ver- und Entsorgungsfahrzeug eine 
Restfahrbahnbreite gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) zu gewährleisten, muss der westli-
che Fahrbahnrand ab Höhe Feuerwehrzufahrt Schlaungymnasium nach Westen verschwenkt 
werden. 
Da durch diese Maßnahme eine überbreite und gradlinige Fahrbahn entstehen würde, wird am 
östlichen Fahrbahnrand eine um 3 cm erhöhte Fläche geschaffen. Diese ermöglicht der Feuer-
wehr im Einsatzfall das Erreichen des Schulgeländes und lässt sich mit dem Ver - und Entsor-
gungsfahrzeug befahren. Die Befestigung mit Natursteinen außerhalb der Fußgängerquerung soll 
den „normalen“ Verkehr auf der asphaltierten Fahrbahn halten. Als Begrenzung nach Süden hin 
wird eine kleine Grünfläche vorgesehen, um entgegenkommenden Radfahrern den Einbau zu 
verdeutlichen. 
 
Die vorgelegte Planung stellt eine minimale Variante dar und kann nicht weiter reduziert werden. 
Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. 
Durch die verkehrsplanerischen Maßnahmen werden keine wesentlichen Änderungen an der Ver-
kehrsanlage durchgeführt. Die durch die 9 -Gruppen-Kita entstehenden Verkehre und damit ggf. 
verbundenen Lärmsteigerungen sind durch den Verursacher nachzuweisen. 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und 
Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) ab-
gestimmt.

- 5 - 
V/0540/2022 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau ist über den Rahmenvertrag ab dem 4. Quartal 2022 vorgesehen. Die Dauer wird auf ca. 
2,5 Monate geschätzt:  
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge-
führt.  
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunter-
nehmen geplant. 
Es erfolgt keine Beteiligung durch den Kanalbau. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau per Wurfsendung über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen 
Lageplan 
Anlage A 
Folgekostenberechnung 
Auszug aus der öffentlichen Niederschrift des Hauptausschusses vom 19.05.2022

Variante_nach_ÄmtBet_V5_220829

1331 Zeichen

II
MÜLL
MÜLL MÜLL
W
WG
W
WWW
MÜLL
WWW
6RQQHQVWUD‰H
0DXULW]VWUD‰H
204205
617
297
236
405
58
59
60
413
237238I
24
18I
Schule
II90
IV25
30
III
23
(1)
(1)II26 II82(1)
III
Wevelinghofergasse
Bewohnermit ParkausweisBereich A
www.cadsys.de
Ver-/Entsorgung
3.00
VZ 283-30
VZ 286-10ZZ 1042-33ZZ 1044-30
VZ 283-21
Lastenradstellplätze(nach Baustein Nr. 4b)
Parken entfällt,Markierung entfernen
Aufpflasterung:Länge ca. 9.00 mHöhe 0.10 mRampenneigung 1:10Rampentiefe 1.00 mVorschlag:
Fahrradanlehnbügel(pulverbeschichtet DB 703,Oberfläche matt, herausnehmbar)
VZ 283-11
vorh. Radwegentfällt
VZ 314-10ZZ 1044-10
vorh. Pollerentfernen
RadwegGehweg
Zugang FahrradparkenSchlaun-Gymnasium
VZ 314-20ZZ 1044-10
VZ 283-10
Markierung um Radfahrer aufPromenade zu führen, ggf.rote Beschichtung
Mo - Fr7-18 h
1.802.503.10 9.00
4.30
2.40
1.851.45
3.802.002.252.453.153.80
gepl. Kita
2.80Rundbord, Ansicht 3 cm,Überfahrbar für FeuerwehrHochbordsteinbleibt bestehen,Ansicht 7 cm
www.cadsys.de
VZ 283-21ZZ 1026-35VZ 286-11Mo - Fr7-18 hBeschilderung entfernen,Laterne versetzen
www.cadsys.de
VZ 286-21
Fahrradanlehnbügel(pulverbeschichtet DB 703,Oberfläche matt, herausnehmbar)
3.80
MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.1 : 500Datum1 (1)Name
6RQQHQVWUD‰H
Aug 2022PetersenPetersen
Erschließung KitaVariante 5 nach Ämterbeteiligung
Plotdatum 29.08.2022Aug 2022

Anlage A

1648 Zeichen

Anlage A zur V/0540/2022 
Kurzüberblick 
Mit der Umplanung des ehemaligen Hauptzollamtes geht eine Anpassung des öffentlichen 
Verkehrsraums für die Erschließung einher. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Schaffung einer bedarfsgerechten Anlage. 
 
Nach heutigem Stand ist der Beginn der Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 380.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Sonnenstraße 85
  • Wevelinghofergasse
  • Mauritzstraße
  • Korduanenstraße
  • Hörsterplatz
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0540/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2022
Erstellt
29.08.2022 13:46