V/0756/2021
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2022 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
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Anlage A
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Anlage A zur V/0756/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die relevanten Eckpunkte und Rahmenbedingung für die arbeitsmarkt- politische Planung des Jobcenters im Jahr 2022 dargestellt, die Korridore für den Zielvereinbarungsprozess des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach § 48b SGB II für 2022 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung, die Schwerpunkte und die weiteren Handlungsfelder zum Beschluss vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. § 48b Abs. 2 SGB II: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen T eilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche T eilhabeund Gender geleistet. Die T eilzieleund die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss vorgelegten Zielkorridore definiert, die die Grundlage für die Zielvereinbarungsgespräche der Verwaltung mit dem Land NRW bilden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T .i. V. m. dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Anlage_Glossar
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beschlussvorlage
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V/0756/2021 V/0756/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Eckpunkte,RahmenbedingungenundZielvorstellungen2022inderGrundsicherungfür Arbeitsuchende Beratungsfolge 26.10.2021 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster nimmt die aktuell bestehenden sowie für das Jahr 2022 prognostizierten Eckwerte undRahmenbedingungenzurKenntnis. 2. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach Paragraph 48b SGB 2 „Verbesserung der Integrationsquote“ und „Reduzierung der Langzeitleistungsbeziehenden“ im Rahmen folgender Korridore eine Zielvereinbarung abzuschließen: VeränderungderSummederIntegrationen: von +2,0 Prozent bis +10,0 Prozent (+55 bis +275) VeränderungdesBestandsderLangzeitleistungsbeziehenden(Jahresdurchschnitt): von -5,0 Prozent bis 0,0 Prozent (-460 bis +/-0) undzudenvoraussichtlichenweiterenZielendesMAGSNRWimRahmen folgenderKorridore „IntegrationsquotederLangzeitleistungsbeziehenden“ VeränderungderIntegrationsquotederLangzeitleistungsbeziehenden: Jobcenter 13.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauJürgensmeier Telefon:492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de -30- V/0756/2021 von +2,0 Prozent bis +10,0 Prozent (+20 bis +120). 3. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutzund Arbeitsförderung der Stadt Münster stimmt der strategischen Ausrichtung, den Schwerpunkten und den weiteren HandlungsfelderndesJobcentersderStadtMünsterfürdasJahr2022zu. II.FinanzielleAuswirkungen: Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen Haushalt. Begründung: Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen A) Überregionale Prognose für Wirtschaft und Arbeitsmarkt Zu Beginn des Jahres 2021 haben Bundesregierung und Wirtschaftsforschungsinstitute eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um knapp 5 Prozent für das Jahr 2021 prognostiziert. Diese Vorhersage musste im Herbst mit einer erwarteten Wirtschaftsleistung von nur noch 2,5 Prozent deutlichnachuntenkorrigiertwerden1. Maßgeblich für die schwächelnde Wirtschaft waren, wie auch im Vorjahr, die Auswirkungen der Coronapandemie.ZwarkonntenimzweitenHalbjahr2021,auchbedingtdurchdenImpffortschrittund die damit einhergehenden Lockerungen der Coronabeschränkungen, insbesondere im Dienstleistungsbereich Verluste aus dem Lockdown im 1. Quartal aufgeholt werden, das verarbeitendeGewerbebleibtjedochweithinterdenErwartungenzurück.Diesliegtnichtinfehlenden Aufträgen begründet, sondern in der Rohstoffknappheit und den Lieferengpässen bei wichtigen industriellen Vorprodukten, die aktuell zu deutlichen Produktionsausfällen führen. Als Beispiele könnenhierdasholzverarbeitendeGewerbeunddieAutomobilbranchegenanntwerden. Für das Jahr 2022 rechnet das ifo-Institut damit, dass sich die Lieferengpässe auflösen und aufgestaute Aufträge abgearbeitet werden können. Unter der Annahme, dass keine neuen Restriktionen aufgrund der Coronapandemie erforderlich sind, wird ein deutliches Wirtschaftswachstumvon5,1ProzentfürdasJahr2022prognostiziert. Auf dieser Basis wird erwartet, dass sich 2022 auch der Arbeitsmarkt weiter erholen, die Arbeitslosigkeit aber vorerst noch über dem Vorkrisenniveau liegen wird. Die Prognosen der Wirtschaftsinstitute schwanken zwischen 2,35 Millionen und 2,49 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2022. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Prognosen weiterhin mit diversen Unwägbarkeiten behaftet sind. So könnten zum Beispiel durch Insolvenzen erneut vermehrt Arbeitskräfte freigesetzt werden, die nur allmählich eine neue Anstellung in anderen Wirtschaftsbereichenfindenwerden. 1 ifoKonjunkturprognoseHerbst2021:LieferengpässeinderIndustriebremsengesamtwirtschaftlicheErholung|Fakten|ifo Institut;https://de.statista.com/statistik/daten/studie/164530/umfrage/prognose-zur-arbeitslosenzahl-in-deutschland/ IMKderHans-Böckler-Stiftung;ReportNr.167 -30- V/0756/2021 B) Der lokale Arbeitsmarkt a) Arbeitskräftenachfrage Zum Stichtag 31.12.2020 zählte die Stadt Münster 316.403 Einwohner/-innen.2 Das ist eine Zunahme um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 179.083 Personen waren am 31.12.2020 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt3. Dies entspricht einer Steigerung um 1,8 Prozent zum Vorjahresstichtag (0,1 Prozent in Nordrhein-Westfalen und -0,1 Prozent bundesweit). Seit dem 31.12.2015 ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigBeschäftigten in Münster um 12,2 Prozentgestiegen(8,6ProzentinNordrhein-Westfalenund8,2Prozentbundesweit). Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer. Ein ähnlich verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten, mit Ausnahme der über60-Jährigen.Hiersind60ProzentMännerund40ProzentFrauen. In Bezug auf die Altersgruppen haben die älteren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im Vergleichzum Vorjahresmonaterfahren, mit 5,1 Prozent bei den 55 bis unter 65-Jährigen und 6,9 Prozent bei den über 65-Jährigen. Letztere machen jedoch nur 1,1 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahren ist mit 0,7 Prozent unterdurchschnittlich gestiegen; zum 31.12.2019 betrug die Zunahme im Vergleich zum Vorjahresmonat2,9 Prozent. Den mit 68,1 Prozent weitaus größten Anteil stellen weiterhin die sozialversicherungspflichtig BeschäftigtenimAltervon25bisunter55Jahren. Mit 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist in Münster die Zunahme der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (2,9 Prozent Zunahme auf Bundesebene und 3,6 Prozent in Nordrhein-Westfalen). Während bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,5 Prozent leicht überwiegen, sind es bei den Ausländer/-innen mit 59 Prozent deutlich mehr Männer. Insgesamt machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Münster einen Anteil von 9,1 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil von 9,9 Prozent im Bundesdurchschnitt und12,4ProzentinNordrhein-Westfalen. Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Allerdings sind dies mit einem Anteil von 61,6 Prozent überwiegend Männer, während bei den Teilzeitbeschäftigten dieFrauenmit72,8Prozentdominieren.4 5,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre Anzahl hat im VergleichzumVorjahresmonatnurleichtum0,2Prozentzugenommen(sieheAbbildung1). 2 Quelle:InformationundTechnikNordrhein-Westfalen. 3 DieAnzahldersozialversicherungspflichtigBeschäftigtenamWohnortMünsteram31.12.2020betrug123.352Personen. 4 GeringfügigBeschäftigtesindzu55,4Prozentweiblichundzu44,6Prozentmännlich. -30- V/0756/2021 Merkmale Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Stichtag 31.12.2020 Anzahl Anteil (in Prozent) Veränderung zum Vorjahr (in Prozent) SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 179.083 100,0 1,8 Nach Geschlecht Männer 90.145 50,3 1,6 Frauen 88.938 49,7 1,9 Nach Alter und Geschlecht unter25Jahre 19.822 11,1 0,7 -Männer 9.822 49,6 0,7 -Frauen 10.000 50,4 0,7 25bisunter55Jahre 121.946 68,1 1,0 -Männer 61.616 50,5 1,1 -Frauen 60.330 49,5 0,8 55bisunter65Jahre 35.285 19,7 5,1 -Männer 17.489 49,6 3,7 -Frauen 17.796 50,4 6,4 65Jahreundälter 2.030 1,1 6,9 -Männer 1.218 60,00 5,9 -Frauen 812 40,0 8,4 Nach Nationalität und Geschlecht Deutsche 162.707 90,9 1,2 -Männer 80.483 49,5 1,0 -Frauen 82.224 50,5 1,5 Ausländer/-innen 16.291 9,1 7,4 -Männer 9.605 59,0 7,4 -Frauen 6.686 41,0 7,5 Nach Arbeitszeit und Geschlecht inVollzeit 120.537 67,3 1,7 -Männer 74.208 61,6 1,4 -Frauen 46.329 38,4 2,1 inTeilzeit 58.546 32,7 2,0 -Männer 15.937 27,2 2,7 -Frauen 42.609 72,8 1,7 Auszubildende nach Geschlecht 9.860 5,5 0,2 -Männer 4.969 50,4 0,1 -Frauen 4.891 49,6 0,3 Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2020 Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 31.12.2020 waren dies 88 Prozent aller sozialversicherungspflichtig -30- V/0756/2021 Beschäftigten. 12 Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land- und ForstwirtschaftsowieinderFischerei(sieheAbbildung2). Sektoren und Wirtschaftszweige Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Stichtag 31.12.2020 Anzahl Anteil (in Prozent) Veränderung zum Vorjahr (in Prozent) SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 179.083 100,00 1,8 Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 702 0,4 5,7 Produzierendes Gewerbe 21.522 12,0 -3,4 -VerarbeitendesGewerbe 12.967 7,2 -6,0 -HerstellungvonVorleistungsgütern,insbes.vonchemischen ErzeugnissenundKunststoffwaren 6.080 3,4 -1,5 -Baugewerbe 5.903 3,3 0,7 -Metall-undElektroindustriesowieStahlindustrie 4.564 2,5 -1,3 -Bergbau,Energie-undWasserversorgung,Energiewirtschaft 2.652 1,5 1,3 -HerstellungvonüberwiegendhäuslichkonsumiertenGütern 2.323 1,3 -22,7 Dienstleistungsbereich 156.859 87,6 2,5 -Gesundheitswesen 24.160 13,5 2,1 -Handel,InstandhaltungundReparaturvonKraftfahrzeugen 23.748 13,3 3,5 -Immobilien;freiberufliche,wissenschaftlicheundtechnische Dienstleistungen 15.692 8,8 6,6 -ÖffentlicheVerwaltung,Sozialversicherung,Verteidigung, Körperschaften 15.560 8,7 6,1 -ErbringungvonFinanz-undVersicherungsdienstleistungen 12.088 6,7 0,4 -HeimeundSozialwesen 12.078 6,7 5,2 -InformationundKommunikation 11.748 6,6 2,6 -ErziehungundUnterricht 9.879 5,5 1,0 -sonstigeDienstleistungen,privateHaushalte 9.672 7,0 0,4 -sonstigewirtschaftlicheDienstleistungen 7.810 7,0 0,4 -Gastgewerbe 4.834 2,7 -15,6 -VerkehrundLagerei 4.838 2,7 -0,4 -Arbeitnehmerüberlassung 4.752 2,7 11,7 Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2020 Die bedeutendstenBranchen sind in Münster das Gesundheitswesenmit 13,5 Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13,3 Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigungen. Den stärksten Rückgang innerhalb des Dienstleistungssektors hat das Gastgewerbe zu verzeichnen (-15,6 Prozent); diese Entwicklung lässt sich auf die lange Schließung der Betriebe in den Lockdownphasen und daraus resultierende Kündigungen beziehungsweise die Abwanderung vieler Beschäftigter in andere Branchen zurückführen. Während die Arbeitnehmerüberlassung von Dezember 2018 zu Dezember 2019 11,5 Prozent an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abgebaut hat, ist am 31.12.2020 im Vergleich zum Vorjahresstichtag ein Zuwachs um 11,7 Prozent zu verzeichnen. Zwar macht die Arbeitnehmerüberlassung mit 2,7 Prozent nur einen kleinen Anteil an allen -30- V/0756/2021 sozialversicherungspflichtigen Stellen aus, sie dient aber immer wieder auch als Indikator für die allgemeineBeschäftigungssituation.5 Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 85 Prozent der sozialversicherungspflichtig BeschäftigtensindalsFachkraft,Spezialist/-inoderExperte/Expertintätigundnurrund15Prozentals Helfer/-in6. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 87 Prozent und 13 Prozentnochdeutlicherausgeprägt. Parallel hierzu verfügen 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 24 Prozent über einen akademischen Abschluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung, davon sind 55,4 Prozent Männer und 44,6 Prozent Frauen (siehe Abbildung 3). 28 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Ausbildungsabschluss sind Auszubildende,diebereitskonkretaufeinenBerufsabschlusshinstreben. Merkmale Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Stichtag 31.12.2020 Anzahl Anteil (in Prozent) SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 179.083 100,0 ohneberuflichenAusbildungsabschluss 24.786 13,8 -Männer 13.731 55,4 -Frauen 11.055 44,6 mitanerkanntemBerufsabschluss 97.860 54,6 -Männer 46.651 47,7 -Frauen 51.209 52,3 mitakademischemAbschluss 43.146 24,1 -Männer 22.022 51,0 -Frauen 21.124 49,0 Ausbildungunbekannt 13.291 7,4 -Männer 7.741 58,2 -Frauen 5.550 41,8 Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2020 Im August 2021 wurden 911Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang) und es befanden sich insgesamt 3.392 gemeldete Arbeitsstellen im Bestand, davon 3.346 (99 Prozent) sozialversicherungspflichtig, 2.995 (88 Prozent) unbefristet, 2.936 (87 Prozent) in Vollzeit und 2.707 (80 Prozent) für Fachkräfte, Expert/-innen und Spezialist/-innen. Die durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellenbetrug113Tage(sieheAbbildung4). 5 InZeiteneinesbeginnendenkonjunkturellenAufschwungssteigt–nebendemAufbauvonÜberstunden–auchdieInanspruchnahmevon Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor, der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der ÜberstundenoderdurchKurzarbeit–üblicherweiseauchdieInanspruchnahmevonZeitarbeitzurückgefahren. 6DieDefinitionenerfolgennachderKlassifikationderBerufe2010(KldB2010)derBundesagenturfürArbeit.Helfer/-in:keineberufliche AusbildungerforderlichsowiegeregelteeinjährigeBerufsausbildung;Fachkraft:mindestenszweijährigeBerufsausbildung,auch berufsqualifizierenderAbschlusseinerBerufsfach-oderKollegschule;Spezialist/-in:Meister-oderTechnikerausbildungbzw.ein gleichwertigerAbschlusseinerFachschule,Hochschule,Fach-oderBerufsakademieoderggf.derBachelorabschlusseinerHochschule; Experte/Expertin:mindestensvierjährigesabgeschlossenesHochschulstudium. -30- V/0756/2021 Gemeldete Arbeitsstellen im August 2021 Zugang Bestand Sozialversich.- pflichtig unbefristet in Vollzeit Fachkräfte Vakanzzeit In Tagen 911 3.392 99 88 87 80 113 Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 b) AuswirkungenderCoronakriseaufdenlokalenArbeitsmarkt Anhand ausgewählter Eckdaten werden im Folgenden die Auswirkungen der Coronakrise auf den ArbeitsmarktinMünsterdargestellt. DerZugangunddamitauchderBestanddergemeldetenArbeitsstellenwarencoronabedingtabMärz 2020 deutlich gesunken. Bereits ab April (Zugang) beziehungsweise Juli (Bestand) 2020 war allerdings wieder ein Aufwärtstrend zu beobachten, der sich – mit einem erneuten Rückgang Ende 2020/Anfang 2021 – weiterhin fortsetzte (siehe Abbildung 5). Im August 2021 ist die Anzahl der neu gemeldeten Stellen 16 Prozent höher als im Februar 2020, beim Stellenbestand ist sogar eine Steigerungum24Prozentzuverzeichnen. Abbildung 5: Zugang und Bestand gemeldeter Arbeitsstellen in Münster, Entwicklung von Januar 2020 bis August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 Der Umfang von Kurzarbeit, die in den letzten Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs keine nennenswerte Rolle als Indikator für die Arbeitsmarktsituation gespielt hat, ist in der Corona-Krise wieder zu einem aktuellen Thema geworden. Mit dem ersten Lockdown waren die Anzeigen ab März 2020 sprunghaft in die Höhe geschnellt. Im April 2020 stellten 2.493 Unternehmen für insgesamt 35.338 Personen Anzeigen auf Kurzarbeit. Im Sommer 2020 lagen die Anzeigen auf Kurzarbeit wieder auf einem moderaten Niveau, stiegen mit dem zweiten Lockdown ab November 2020 -30- V/0756/2021 allerdings vorübergehend erneut an. Im August 2021 wurden nach vorläufiger Auswertung 13 AnzeigenaufKurzarbeitfür175Personengestellt(sieheAbbildung6). *vorläufigeDaten Abbildung 6: Angezeigte Kurzarbeit in Münster, August 2020 bis August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 In den Anzeigen geben Unternehmen an, für wie viele Mitarbeitende sie Kurzarbeit einplanen. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für jede zur Kurzarbeit angemeldete Person diese auch tatsächlich durchgeführt.Im Februar 2021 waren 11.557Beschäftigte in 1.564 Betriebenin Kurzarbeit (siehe Abbildung 7). Parallel zum Rückgang der Anzeigen auf Kurzarbeit ist auch für die tatsächlich realisierte Kurzarbeit, die erst mit halbjähriger Verzögerung statistisch festgeschrieben wird, ein starkerRückgangabdem2.Quartal2021zuerwarten. Abbildung 7: Realisierte Kurzarbeit in Münster, Februar 2020 bis Februar 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 -30- V/0756/2021 c) Ausbildungsmarkt Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier insbesondere der Branchen Gesundheit7, Handel, Finanz-, Versicherungs- und Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen(sieheAbbildung8). Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2021 Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber/-innen sind ebenfalls Berufe im Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im Handwerk undinderIT-Brancheangestrebt(sieheAbbildung9). 7 VieleGesundheitsberufewerdenschulischausgebildetundsinddarumindieserDarstellungnichterfasst. -30- V/0756/2021 Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2020/2021 gemeldeten Bewerber/-innen auf eine Berufsausbildungsstelle Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2021 Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr8 2020/2021 (Stand August) 2.165 Berufsausbildungsstellengemeldet(sieheAbbildung10). Abbildung 10: Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 8 DasBerichtsjahrbeginntam1.Oktoberundendetam30.SeptemberdesjeweiligenFolgejahres. -30- V/0756/2021 Das sind 79 Stellen (3,8 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat.Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.175 Bewerber/-innen für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 63 Personen weniger (-5,1 Prozent) als im Vorjahr. 63 Prozent der gemeldeten Bewerber/-innen sind männlichund37Prozentweiblich. Aus den gemeldeten Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/-innen ergibt sich ein Quotient von 1,84. Das heißt, dass in Münster rein rechnerisch auf eine Bewerberin/einen Bewerber 1,84 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen9. Im Vorjahresmonatlag der Quotient bei 1,68, im August2019bei1,85. Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber/-innen sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten Bewerber/-innen beläuft sich im August2021rechtskreisübergreifendauf15710,dassind70Personen(30,8Prozent)wenigerals zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite waren im August 2021 noch 426 Berufsausbildungsstellen unbesetzt,daswaren91Stellenweniger(-17,6Prozent)alsimVorjahresmonat.Rechnerischstanden damit im August 2021 jeder unversorgten Bewerberin/jedem unversorgten Bewerber noch 2,71 unbesetzte Berufsausbildungsstellenzur Verfügung. Zum Vorjahreszeitpunktlag die Relation bei 2,28 undimAugust2019bei2,10(sieheAbbildung11). Abbildung 11: Unversorgte gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete unbesetzte Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Erfahrungsgemäßerfolgt im September nochmals ein „Endspurt“ im Bereich der Ausbildung, im Zuge dessen bis dato unversorgte Bewerber/-innen noch in eine Ausbildung einmünden. Es muss aber festgestellt werden, dass sich durch die Coronakrise und die damit verbundenen eingeschränkten Möglichkeiten der Berufsorientierung die bereits seit mehreren Jahren vorhandene Tendenz zum weiteren Schulbesuch oder einem Studium gegenüber der Aufnahme einer Ausbildung verstärkt. Im 9 IndenumliegendenKreisenundimLandesvergleichistderQuotientzumTeildeutlichniedriger:Borken=1,84;Coesfeld=1,35;Steinfurt =1,17;Warendorf=0,98;NRW=1,01. 10DasJobcenterderStadtMünsterhatzudiesemStichtagnoch15unversorgteBewerber/-innenverzeichnet. -30- V/0756/2021 Ergebnis bleiben zunehmend viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf eine Ausbildung hat sich im Jobcenter allerdings in den letzten JahrenimSchnittnichterhöht,dajamitSchuleundStudiumAnschlussperspektivenvorhandensind. Ein detaillierter Blick auf die „Top Ten“ der unversorgten Bewerber/-innen sowie der unbesetzten Ausbildungsstellen nach Berufen zeigt, dass in gewissen Bereichen eindeutige Passungsprobleme zwischen Bewerber/-innen und Stellen bestehen. So waren im August 2021 zum Beispiel noch neun StellenfüreineAusbildungzurKöchin/zumKochunbesetzt,aber-zumindestinden„TopTen“-keine unversorgten Bewerber/-innen für diesen Beruf registriert. Auf der anderen Seite wurde noch von 12 unversorgten Bewerber/-innen eine Ausbildungsstelle zur Automobilkauffrau/zumAutomobilkaufmann gesucht, hier gab es jedoch keine freien gemeldeten Stellen mehr. Für einige Berufe, wie zum Beispiel Verkäufer/in und Kaufmann/-frau für Büromanagement, waren allerdings sowohl noch unversorgte Bewerber/-innen als auch unbesetzte Ausbildungsstellen gemeldet, die jedoch anscheinend(noch)nichtzusammengeführtwerdenkonnten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat wieder leicht gestiegen ist, jedoch ein Rückgang zum August 2019 zu verzeichnen ist. Die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen auf eine Berufsausbildungsstellegehtseit2018kontinuierlichzurück.BeiderAnzahlderunbesetztbleibenden Berufsausbildungsstellen ist, mit einem Hochpunkt im Jahr 2020, ein Aufwärtstrend zu beobachten, während die Zahl der unversorgten Bewerber/-innen auf eine Ausbildung im August 2021 deutlich geringer ist als in den Vorjahren.Damit sind die theoretischenChancen auf einen Ausbildungsplatz in MünsterfürAusbildungsuchendenachwievorsehrgut,währenddieBetriebezunehmendeProbleme haben,ihreAusbildungsstellenzubesetzen. d) ArbeitslosigkeitundArbeitskräftenachfrage Im Zuge der Corona-Krise war die Arbeitslosenquote in Münster rechtskreisübergreifend von 4,5 Prozent im Februar 2020 auf 5,7 Prozent im August 2020 angestiegen und seitdem mit leichten Schwankungen wieder zurückgegangen, auf 5,0 Prozent im August 2021. Dabei ist im Rechtskreis SGB 3 ein deutlicherer Rückgang zu verzeichnen als im SGB 2, von 2,4 Prozent im August 2020 auf 1,8 Prozent im August 2021. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bislang überwiegend die arbeitsmarktnäheren (da kürzer arbeitslosen und im Schnitt besser qualifizierten) Arbeitnehmenden im SGB 3 von der Erholung des Arbeitsmarktes profitieren. Im SGB 2 betrug die Arbeitslosenquote 3,3ProzentimAugust2021und3,1ProzentimAugust2021(sieheAbbildung12). -30- V/0756/2021 Abbildung 12: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Münster von August 2020 bis August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2021 Auch die Jugendarbeitslosenquote war coronabedingt gestiegen, rechtskreisübergreifend von 2,9 Prozent im Februar 2020 auf 4,1 Prozent im August 2020. Von Oktober 2020 bis Juni 2021 lag die Jugendarbeitslosenquote konstant in einem Bereich von 3,1 bis 3,3 Prozent, ist seit Juli 2021 jedoch saisonal bedingt (Ende des Schuljahres) wieder leicht gestiegen und liegt im August rechtskreisübergreifend bei 3,6 Prozent. Auch bei den Jugendlichen liegt die Arbeitslosenquote im SGB 2 leicht höher als im SGB 3 (2,3 Prozent im Vergleich zu 1,3 Prozent im August 2021 (siehe Abbildung13). Abbildung 13: Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in Münster von August 2020 bis August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2021 -30- V/0756/2021 Verglichenmit den Werten auf Landes- und Bundesdurchschnitt liegen die Arbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl rechtskreisübergreifend als auch jeweils im SGB 2 und SGB3aufeinemmoderatenNiveau(sieheAbbildung14). Münster NRW Deutschland Arbeitslosenquote in Prozent •gesamt 5,0 7,3 5,6 darunterFrauen 4,6 7,5 5,5 darunterMänner 5,3 7,2 5,8 darunterAusländer/-innen 14,0 19,1 13,1 •SGB2 3,1 5,1 3,6 darunterFrauen 2,9 5,1 3,5 darunterMänner 3,4 5,2 3,7 darunterAusländer/-innen 10,8 15,7 9,9 •SGB3 1,8 2,2 2,0 darunterFrauen 1,7 2,1 2,0 darunterMänner 1,9 2,3 2,1 darunterAusländer/-innen 3,1 3,5 3,2 Jugendarbeitslosenquote in Prozent •gesamt 3,6 6,2 5,4 •SGB2 2,3 3,9 3,0 •SGB3 1,3 2,3 2,4 Abbildung 14: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2021 Auffällig ist, dass die Arbeitslosenquote von Ausländer/-innen in Münster rechtskreisübergreifend und im SGB 2 deutlich unter dem Landesdurchschnitt, aber leicht über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Arbeitslosenquote von Frauen liegt in Münster, im Landes- und im Bundesdurchschnitt in beiden Rechtskreisen unter der Arbeitslosenquote der Männer.Zurückzuführen ist dies insbesondere darauf, dass Frauen tendenziell häufiger als Männer Sorgearbeit (Kindererziehung und Pflege) leisten. Aus diesem Grund sind sie für den Arbeitsmarkt nicht so verfügbar, wie es erforderlich wäre, um sich arbeitslos zu melden beziehungsweise um statistisch als arbeitslos erfasst zu werden. Im Jobcenter der Stadt Münster sind 96 Prozent der Personen, die dem Arbeitsmarkt wegen der Betreuung eines Kindes unter drei Jahren oder der Pflege einer/eines Angehörigen nicht zur Verfügung stehen, weiblich. In den Abbildungen 15 und 16 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt. Im SGB 2 ist die Anzahl der Arbeitslosen im August2021imVergleichzumVorjahresmonatleichtum5,2Prozentgesunken.ImSGB3beträgtder RückgangderarbeitslosenPersonenimgleichenZeitraumsogar24,1Prozentunderstrecktsichüber alle Zielgruppen. Im SGB 2 dagegen hat die Anzahl der Langzeitarbeitslosen deutlich um 12,3 ProzentunddieAnzahlderArbeitslosenmitSchwerbehinderungleichtum2,9Prozentzugenommen. -30- V/0756/2021 SGB 2 Anzahl Anteil in Prozent Veränderung zum Vorjahresmonat in Prozent Bestand Arbeitsuchende 8.788 * -4,0 Bestand Arbeitslose 5.491 100,0 -5,2 Männer 2.982 54,3 -6,5 Frauen 2.509 45,7 -3,6 15–24Jahre 535 9,7 -0,7 50Jahreundälter 1.460 26,6 -8,9 Langzeitarbeitslose 3.416 62,2 12,3 MenschenmitSchwerbehinderung 385 7,0 2,9 Ausländer/-innen 1.879 34,2 -9,0 Abbildung 15: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 SGB 3 Anzahl Anteil in Prozent Veränderung zum Vorjahresmonat in Prozent Bestand Arbeitsuchende 4.993 * -19,3 Bestand Arbeitslose 3.182 100,0 -24,1 Männer 1.704 53,6 -28,7 Frauen 1.478 46,4 -17,9 15–24Jahre 319 10,0 -30,3 50Jahreundälter 1.110 34,9 -11,3 Langzeitarbeitslose 473 14,9 -3,5 MenschenmitSchwerbehinderung 219 6,9 -18,6 Ausländer/-innen 545 17,1 -34,7 Abbildung 16: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 e) LeistungsberechtigtePersonenimJobcenterderStadtMünster Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 war in Münster in den letzten Jahren rückläufig. Während sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften 2017 im Jahresdurchschnitt auf 11.443 belief, sank sie 2019 auf 10.532. Damit korrespondierend sank auch die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich: Im Jahr 2017 verzeichnete Münster durchschnittlich 15.437 erwerbsfähige und 6.736 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2019 waren es 14.196 erwerbsfähige und 6.184 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Trotz des zeitweiligen pandemiebedingten Anstiegs der Fälle ab März liegen die jahresdurchschnittlichen Zahlen 2020 nochmals leicht unter denen des Jahres 2019, mit 10.508 Bedarfsgemeinschaften, 14.159 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 6.010 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe Abbildung17). -30- V/0756/2021 Abbildung 17: Entwicklung der Kundenstruktur im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 – 2020; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im vierten Quartal 2020 rückläufig war,im Verlaufdes 2. Lockdowns ab Januar 2021 jedoch zunächst wieder angestiegen ist. Seit April 2020 ist eine erneuterückläufigeTendenzzu beobachten.Die Zahl der nicht erwerbsfähigenLeistungsberechtigten nimmtweiterhinfastkontinuierlichleichtab(sieheAbbildung18). *PrognosederBundesagenturfürArbeit Abbildung 18: Entwicklung der Kundenstruktur im Jobcenter der Stadt Münster, September 2020 bis August 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2021 -30- V/0756/2021 Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte vorliegen, ist der Mai 2021. Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster rund 19.700 Personen in 10.413 Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen des SGB 2. Rund 14.000 der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder- und Vermittlungsbemühungendes Jobcenters. Die meisten davon (55 Prozent) sind zwischen 25 und 49 Jahrealt. Die Anzahl der Männer unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist um 3,3 Prozent leicht höher als die Anzahl der Frauen. Auffällig ist jedoch, dass in der Altersgruppe der 25 – 49-Jährigen 6,4ProzentmehrFrauenvertretensind. 12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind 93 Prozent weiblich. Sieben Prozent aller erwerbsfähigenLeistungsberechtigtenhaben eine Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen (59 Prozent) sind männlich. Über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 36 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit 52 Prozent ganz leichtderAnteilderFrauen(sieheAbbildung19). Anzahl Frauen Anzahl Männer Anzahl gesamt NichterwerbsfähigeLeistungsberechtigte 2.691 3.021 5.713 ErwerbsfähigeLeistungsberechtigte (eLb)gesamt 6.883 7.110 13.996 -unter25Jahren 1.242 1.337 2.580 -25–49Jahre 3.969 3.730 7.701 -50Jahreundälter 1.672 2.043 3.715 eLbAlleinerziehende 1.613 125 1.738 -unter25Jahren 124 * 126 -25–49Jahre 1.378 90 1.468 -50Jahreundälter 111 33 144 eLbmitSchwerbehinderung 402 568 970 -unter25Jahren 30 41 71 -25–49Jahre 169 243 412 -50Jahreundälter 203 284 587 eLbAusländer/-innen 2.604 2.450 5.054 -unter25Jahren 473 560 1.033 -25–49Jahre 1.658 1.362 3.020 -50Jahreundälter 473 528 1.001 eLbLangzeitleistungsbeziehende 4.858 4.443 9.031 -unter25Jahren 627 660 1.287 -25–49Jahre 2.872 2.214 5.086 -50Jahreundälter 1.359 1.569 2.928 eLbErwerbstätige 1.653 1.904 3.557 -unter25Jahren 151 246 397 -25–49Jahre 973 1.140 2.113 -50Jahreundälter 529 518 1.047 *Wert<3;DifferenzenderSummenergebensichdurcheinegeringeAnzahlanLeistungsberechtigten,diealsdiverserfasstsind. DiesewerdeninderStatistiknichtgesondertausgewiesen. Abbildung 19: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Mai 2021 -30- V/0756/2021 65 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend, das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld 2 bezogen. 54 Prozent der Langzeitleistungsbeziehendensindweiblich. Die meisten der Langzeitleistungsbeziehenden ist 4 Jahre und länger im Leistungsbezug. Ihr Anteil hatsichvon55,4ProzentimDezember2018auf63,9ProzentimDezember2020erhöht11. Dez. 2020 Dez. 2019 Dez. 2018 Anzahl Anteil in Prozent Anzahl Anteil in Prozent Anzahl Anteil in Prozent unter2Jahre 716 7,7 717 7,6 920 9,4 2bisunter3Jahre 1.397 15,0 1,579 16,7 2,130 21,8 3bisunter4Jahre 1.243 13,4 1,658 17,6 1,308 13,4 4Jahreundlänger 5.945 63,9 5,488 58,1 5,423 55,4 gesamt 9.301 100,0 9,442 100,0 9,781 100,0 Abbildung 20: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2021 Rund ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstätig und bezieht Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, davon sind 54 Prozent männlich. Sechs ProzentdererwerbstätigenLeistungsberechtigtensindselbständig,auchhierüberwiegtderAnteil der Männermit63Prozent(sieheTabelle21). Anzahl Frauen Anzahl Männer Anzahl gesamt ErwerbsfähigeLeistungsberechtigte 6.883 7.110 13.996 -darunterErwerbstätige 1.653 1.904 3.557 -bis450Euro 725 851 1.576 -450bis1.300Euro 720 671 1.391 -über1.300Euro 137 256 393 -selbständigerwerbstätig 80 139 219 Abbildung 21: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Mai 2021 MehralsdieHälfte(56Prozent)allerBedarfsgemeinschaftenbestehtausnureinerPerson,8Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen 5 und mehr Personen. Bei 17 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehenden-BG). In rund einem Drittel (33 Prozent) der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (siehe Abbildung 22). 11DieDezemberdatensinddieaktuellsten,diebeiRedaktionsschlusszurDauerdesinderStatistikderBundesagenturfürArbeitvorlagen. -30- V/0756/2021 Anzahl Anteil an allen Bedarfsgemeins chaften in Prozent Veränderung zum Vorjahr in Prozent Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.413 100,00 -4,0 mit1Person 5.853 56,2 -2,4 mit2Personen 1.704 16,4 -6,5 mit3Personen 1.180 11,3 -6,3 mit4Personen 840 8,1 -4,7 mit5undmehrPersonen 836 8,0 -5,9 BGmitKindernunter18Jahren 3.519 33,8 -6,2 davonmit1Kind 1.479 14,2 -6,2 mit2Kindern 1.114 10,7 -6,4 mit3undmehrKindern 926 8,9 -5,1 Alleinerziehenden-BG 1.767 17,0 -7,9 Partner-BGohneKinder 852 8,2 -3,6 Partner-BGmitKindern 1.738 16,7 -4,2 Abbildung 22: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Mai 2021 43 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen Schulabschluss, 22 Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss und 12 Prozent über die Mittlere Reife. Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen universitären Abschluss haben 17 Prozent der arbeitslosen Langzeitleistungsbeziehendenerlangt(sieheAbbildung23). Abbildung 23: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2021 -30- V/0756/2021 70 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen (anerkannten) Berufsabschluss (siehe Abbildungen 24). Für diese Gruppe verringern sich die ChancenaufeineIntegrationindenerstenArbeitsmarkterheblich,dainsbesondereeinBedarfan gut ausgebildetenArbeitskräftenbesteht(sieheoben). Abbildung 24: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2021 Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren.FolgendeZielgruppensindimJobcenterMünsterdefiniert: - JugendlicheundjungeErwachsene(U25)12 - Alleinerziehende - MenschenmitSchwerbehinderungundRehabilitand/-innen - Geflüchtete - SelbständigeundGründungswillige Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind aus der Abbildung 25 ersichtlich. Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte nicht verändert. Esistzuberücksichtigen,dassesÜberschneidungenzwischendenZielgruppengibt,sozumBeispiel AlleinerziehendemitFluchthintergrundoderJugendlichemitSchwerbehinderung. 12 DieZielgruppederJugendlichenundjungenErwachsenenistmittlerweilenichtmehrstriktaufdieunter25-Jährigenfestgelegt,der Übergangzudenüber25-Jährigenwirdflexibelgehandhabt,dazentraleThemen-undZielstellungenwieinsbesondereberufliche OrientierungundderErwerbeinesBerufsabschlussesauchfürvieleerwerbsfähigeLeistungsberechtigteüber25Jahrenochrelevantsind. -30- V/0756/2021 *Mehrfachnennungenmöglich Abbildung 25: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat August 2021 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte13 sind in allen der definierten Zielgruppen vorhanden. Das Jobcenter der Stadt Münster hat für diesen Personenkreis bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, um die besonderen Belange und Bedarfe von Leistungsberechtigtenmit Migrationsvorgeschichtezu berücksichtigen. Der Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster beträgt 37 Prozent. Weitere 18 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Deutsche mit Migrationsvorgeschichte. Es sind keine nennenswerten geschlechtsspezifischen Unterschiede hinsichtlichderMigrationsvorgeschichteauszumachen(sieheAbbildung26). gesamt in Prozent davon Frauen in Prozent davon Männer in Prozent DeutschemitMigrationsvorgeschichte 18 52 48 Ausländer/-innen 37 51 49 DeutscheohneMigrationsvorgeschichte 45 48 52 Abbildung 26: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte Quelle: eigene Auswertung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, Stand September 2020 13 UmeineMigrationsbetrachtungderKundendatendesJobcentersdurchführenzukönnen,wirdinnerhalbderabgeschotteten StatistikdienststelleausdemMelderegisterderStadtMünsterdieKundendateimitdennotwendigenMigrationsinformationenausdem Melderegisterangereichert.DieStatistikdienststelleerstelltdannunterBeachtungdesDatenschutzesaggregiertestatistische Auswertungen.DurchdiesesVerfahrenkanndiemitdemKommunalenIntegrationszentrumabgestimmteBetrachtungsweisevonMigration aufdieKundendateidesJobcentersangewendetwerden. -30- V/0756/2021 Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z-Modell14 durchgeführt. Basierend auf einer umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu verfolgendes Förderziel vereinbart15. Die Verteilungder Förderzieleauf alle erwerbsfähigenLeistungsberechtigtenist aus der Abbildung 27 ersichtlich. Abbildung 27: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat August 2021 Mit 12 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung16 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden zunächstüberandereZieleandieAufnahmeeinerBeschäftigungherangeführt. 14Dasfa:z-Modell(=Förderansatz:Ziel)istdasFallsteuerungskonzeptdesJobcentersderStadtMünster. 15 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen sind bei den Darstellungen der Verteilung der Förderziele,gesamtundzielgruppenspezifisch,nichtberücksichtigt. 16 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarktzuintegrieren. -30- V/0756/2021 Zu 2. Ziele gemäß § 48b SGB 2 A) Das Zielsystem im SGB 2 Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dassderLebensunterhaltauseigenenMittelnbestrittenwerdenkann. Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für ArbeitsuchendewirdinBezugaufvierZielegemessen: In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehördeund dem kommunalen Trägerabzuschließen sind. Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Ressourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die HandlungsschwerpunktefürdieJobcenterdesLandesab(siehedazuunter3.). DieVerbesserungdersozialenTeilhabeist bislangnichtexpliziterBestandteilderZielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächender Jobcentermit dem Land ebenfalls in den Fokus genommen,um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin im Jahr 2022 die strategischeGrundausrichtungdesJobcentersderStadtMünster. B) Zielkorridore 2022 des Jobcenters der Stadt Münster -30- V/0756/2021 Die nachfolgenden Zielkorridore, auf deren Grundlage das Jobcenter der Stadt Münster im weiteren Verlaufdes Planungsprozesses die konkreten Angebotswerte für die Zielvereinbarung mit dem Land NRW ermitteln wird, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen (s. unter 1.) unddencontrollingbasiertenPrognosendesJobcenterssowieaufdenAussagendesMAGSNRWzu denErwartungenhinsichtlichderZielwerte2022aufLandesebene. I.VerringerungderHilfebedürftigkeit Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet,einkonkreterZielwertbestehtnicht. II.VerbesserungderIntegrationinErwerbstätigkeit Zum Ziel „Verbesserungder Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2020 konkreteZielwertealsAngebotzuübermitteln. Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels anhand der Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese setzt sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW auch im kommenden Jahr auf die Summe der Integrationen (Zähler) gerichtet sein. Das Ministerium erwartet für das Jahr 2022 eine ErhöhungderIntegrationszahlengegenüberdemVorjahr. Beim Jobcenter der Stadt Münster war das Jahr 2020 ab dem Frühjahr geprägt durch die hohen Zugangszahlen und den damit verbundenen Anstieg der erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten. In der zweiten Jahreshälfte hat sich der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bereits wieder deutlich reduziert, so dass zum Jahresende in etwa der Vorjahreswerterreicht wurde. Anders verhält es sich im laufenden Jahr. Der Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verbleibt seit Jahresbeginn relativ konstant bei rund 14.000 Personen. Zum Jahresende 2021 wird ein jahresdurchschnittlicher Bestand von rund 13.900 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten prognostiziert. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um voraussichtlich rund 250 Personen beziehungsweise 2 Prozent. Damit liegt der jahresdurchschnittliche Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten deutlich unter den Ergebnissen der Vorjahre und ist so niedrig wie zuletzt im Jahr 2012. Für das Jahr 2022 wird ein leicht sinkender,aber weiterhin nahezu stagnierender Bestand dererwerbsfähigenLeistungsberechtigtenerwartet. Erste interne Hochrechnungen zeigen, dass die Summe der Integrationen im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr leicht abnehmen wird. Für 2022 wird in Münster trotz der guten Prognosen zur Wirtschaftslage (siehe unter 1.) nur mit einem moderaten Anstieg bei der Anzahl der zu erreichenden Integrationen zu rechnen sein. Dies liegt zum einen darin begründet, dass sich im Zuge der Corona- Krise der Anteil der sehr arbeitsmarktfernen und damit am schwersten integrierbaren Leistungsberechtigten erhöht hat (siehe hierzu auch weiter unten). Ein weiterer Grund ist paradoxerweise der relativ robuste lokale Arbeitsmarkt: Trotz der Corona-Krise ist die sozialversicherungspflichtigeBeschäftigunginMünsterdeutlichstärkergestiegenalsaufBundes-und Landesebene.Die Arbeitslosigkeit hat in Münster coronabedingt zwar zugenommen, ist aber moderat geblieben (siehe unter 2.) Das Aufholpotential ist in Münster somit geringer als im Bundes- und Landesdurchschnitt. -30- V/0756/2021 Auf der Basis der genannten Gründe wird daher vorgeschlagen, mit dem MAGS NRW eine VeränderungderSummederIntegrationengegenüberdemJahr2021 von +2,0 Prozent bis +10,0 Prozent (Veränderungvonvoraussichtlichrund2.715aufca.2.770bis2.990Integrationen)zuvereinbaren. Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt 2021 lässt sich eine Veränderung der Integrationsquote von +2,7 Prozent bis +10,8Prozenterrechnen. III.VermeidungvonlangfristigemLeistungsbezug Zu dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“17 sind mit dem Ministerium ebenfalls konkrete Zielwerte zu vereinbaren. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden des aktuellen Jahres zu dem Bestand des Vorjahres in Relation. Das MAGS NRW hat zu dieser Kennzahl die Erwartung geäußert, dass eine Reduzierung der Langzeitleistungsbeziehendenerreichtwerdensoll. Zusätzlich wird die absolute Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden Gegenstand derZielvereinbarungmitdemMAGSsein.DieErwartungshaltungdesMinisteriums,dassdieZahlder Integrationen im Jahr 2022 insgesamt gesteigert werden soll (siehe oben), geht einher mit einer erwartetenSteigerungderabsolutenZahlderIntegrationenderLangzeitleistungsbeziehenden. Zwar konnte die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in den letzten Jahren in Münster reduziert werden, der Anteil der Personen mit einer Dauer des Leistungsbezugs von mehr als 4 Jahren hat sich, insbesondere durch den pandemiebedingt erschwerten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, aber deutlich erhöht. Langzeitleistungsbezug, oftmals verbunden mit Langzeitarbeitslosigkeit hat sich verfestigt. Aufgrund der vielfältigen Problemlagen innerhalb dieser Personengruppe können positive ImpulseamArbeitsmarkthäufignichtgenutztwerden. Erschwerend kommt hinzu, dass rund ein Viertel der Langzeitleistungsbeziehendenzwar Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, dieses aber aufgrund der geringen Höhe des Gehalts (häufig auf Helfer/- innenniveauund/oderin Teilzeit18), der GrößederBedarfsgemeinschaftunddem hohenMietniveauin Münster oftmals nicht ausreicht, um den Leistungsbezug zu beenden. Es wird zunehmend schwieriger,auchsolchePersonenausdemLeistungsbezugherauszuführen. Mit den zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung (Paragraph 16i SGB 2 und Paragraph 16e SGB 2) sowie mit weiteren, kommunal geförderten Beschäftigungsverhältnissen konnten auch im Jahr 2021 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf die Entwicklung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden wirken sich diese Beschäftigungsmöglichkeiten jedoch nur moderat aus. Aufgrund der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen in der Stadt Münster kann ein für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt bedarfsdeckendes Einkommen aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnissenoftnichterzieltwerden. 17 LangfristigerLeistungsbezugbzw.Langzeitleistungsbezugliegtvor,wennerwerbsfähigeLeistungsberechtigteindenvergangenen24 Monatenmind.21Monatehilfebedürftigwaren.UmnichtZeitenderNichterwerbsfähigkeit(vorVollendungdes15.Lebensjahres)mit einzubeziehen,werdenausschließlichZeitenberücksichtigt,indenendiePersonalserwerbsfähigeLeistungsberechtigteimBezugstand. DieskönnenauchMenschensein,dieerwerbstätigsind,aberergänzendzuihremErwerbseinkommenArbeitslosengeld2beziehen. 18 ZumBeispielaufgrundvonKinderbetreuungodereingeschränkterLeistungsfähigkeitbeigesundheitlichenEinschränkungen. -30- V/0756/2021 Für das Jahr 2021 wird prognostiziert, dass der jahresdurchschnittliche Bestand mit knapp 9.300 Langzeitleistungsbeziehenden leicht unter dem Durchschnittsbestand des Vorjahres (ca. 9.400 Langzeitleistungsbeziehende)liegenwird. InAnbetrachtdervorgenanntenGründewirdfürdas Jahr2022fürdieVeränderungdesBestandsder LangzeitleistungsbeziehendeneinAngebotswert von -5,0 Prozent bis 0,0 Prozent (Veränderungvon voraussichtlich etwa 9.280 auf ca. 8.820 bis 9.280 Langzeitleistungsbeziehendeim Jahresdurchschnitt)alsrealistischeingestuft. Ergänzend zum Ziel der Integration aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im Rahmen der Ziele gemäß Paragraph 48b SGB 2 ein gesonderter Blick auf die Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden gerichtet. Diese werden durch die Kennzahl K3E1 – Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden – abgebildet. Hinsichtlich der Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wird für das Jahr 2022 eine, zwar nur geringe, aber dennoch ambitionierte Steigerung gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Insbesondere die Förderung von öffentlichgefördertenBeschäftigungsverhältnissenwirdauchimJahr2022einenSchwerpunktbeider Integration von Langzeitleistungsbeziehenden bilden. An dieser Stelle ist jedoch anzumerken, dass Beschäftigungsaufnahmen über das Förderinstrument Paragraph 16i SGB 2 (Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)gefördertwerden,nicht alsIntegrationengezähltwerdenundsomitnicht aufdas Ziel im SinnederKennzahlK3E1einzahlen. Aus diesen Gründen wird für die Veränderung der Integrationsquote der LangzeitleistungsbeziehendeneinAngebotswert von +2,0 Prozent bis +10,0 Prozent (Veränderung von voraussichtlich 1.280 auf etwa 1.300 bis 1.400 Integrationen) als realistisch eingeschätzt. Zu 3. Strategische Ausrichtung, Schwerpunkte und weitere arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster 2022 Das Jobcenter der Stadt Münster setzt seine strategische Grundausrichtung, soziale Teilhabedurch Beschäftigung zu ermöglichen, auch im Jahr 2022 fort. Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen durch eine - ungeförderte, geförderte oder gegebenenfalls auch ehrenamtliche - Tätigkeit am Leben in der Gemeinschaftteilhabenzulassen. Als mögliche Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitslose hat das Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundes-agentur für Arbeit für dasJahr2022sechsHandlungsfelderformuliert: LangzeitarbeitslosigkeitundLangzeitleistungsbezugbeendenundvermeiden. JugendlichenundjungenErwachsenenBerufsabschlüsseermöglichen. DieMöglichkeitendesTeilhabestärkungsgesetzesinderGrundsicherungnutzenund gesundheitlichePräventionfördern. FrauenundMännergleichberechtigtanFörderungundIntegrationbeteiligen. MenschenmitMigrationshintergrundfürAusbildung,QualifizierungundBeschäftigunggewinnen. HerausforderungderDigitalisierungangehen. -30- V/0756/2021 Um der regionalen Heterogenität des nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktes gerecht zu werden und örtliche Besonderheiten, Herausforderungen und Aktivitäten noch stärker als bislang zu berücksichtigen, gibt das Land NRW den Jobcentern erstmals die Option, sich aus diesen Handlungsfeldern auf drei lokale Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Unter Abwägung verschiedener Aspekte setzt sich das Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2022 die folgenden Schwerpunkte: LangzeitarbeitslosigkeitundLangzeitleistungsbezugbeendenundvermeiden Es ist systemimmanent, dass ein großer Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 langzeitleistungsbeziehend und/oder langzeitarbeitslos19 ist. Während in den letzten Jahren Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende zunehmend vom Aufschwung der Wirtschaft profitiert haben, hat die Corona-Krise ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarktwiederverschlechtert. Zwar hat sich die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden coronabedingt nicht erhöht, sondern von Dezember 2018 zu Dezember 2020 sogar um 480 Personen verringert, allerdings ist die Zahl der Menschen,die bereits seit 4 Jahren und länger Leistungen nach dem SGB 2 beziehen, gestiegen: Ihr Anteil an allen Langzeitleistungsbeziehenden hat sich in Münster von 55,4 Prozent im Dezember 2018 auf 63,9 Prozent im Dezember 2020 erhöht (siehe dazu auch oben die Abbildung 20). Langzeitleistungsbezug hat sich also pandemiebedingt weiter verfestigt und wird ohne geeignete Gegenmaßnahmen schwer aufzubrechen sein. In den Blick zu nehmen sind in diesem Kontext auch Leistungsbeziehende, die noch nicht langzeitarbeitslos oder langzeitleistungsbeziehend sind, damit eine zu große Arbeitsmarktferne erst gar nicht entsteht. Dies sind insbesondere Menschen, die aufgrundderCorona-Krisehilfebedürftiggewordensind. Aufgrund des hohen Anteils an Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat das Handlungsfeld eine große Schnittmenge zu den anderen Handlungsfeldern: insbesondere Menschen mit Migrationsvorgeschichte, Frauen, (Allein- )Erziehende und pflegende Angehörige sowie Menschen mit (Schwer-)Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sind von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug betroffen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es mit Blick auf die Entwicklung beruflicher Perspektiven besonders wichtig, Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug erst gar nicht entstehen zu lassen, sondern einen möglichst reibungskosen Übergang von der Schule in den Beruf zu gewährleisten. Mit der Wahl des Handlungsfeldes als Schwerpunkt werden also weitere Handlungsfelder und Zielgruppen mit bedient. Zudem zahlt die Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug auf die gesetzlichen Kernziele (siehe unter 2.) einundträgtdamitzurZielerreichungdesJobcentersbei. MenschenmitMigrationshintergrundfürAusbildung,QualifizierungundBeschäftigunggewinnen Die Zuwanderunghat das Jobcenter der Stadt Münster,wie auch die anderen Grundsicherungsträger und die Agenturen für Arbeit, in den vergangenen Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Die weiterhin unsichere Lage in vielen Ländern der Erde (aktuell zum Beispiel Afghanistan) löst erneute Flüchtlingsbewegungen aus. Auch klimatische Veränderungenwerden mittelfristig eine Zuwanderung bedingen,aufdiesichdieJobcenterfrühzeitigeinstellenmüssen. Der Anteil der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im Jobcenter der Stadt Münster hat in den letzten Jahren nur leicht zugenommen, von rund 52 Prozent im Jahr 2015 auf 55 Prozent im 19 LangzeitarbeitslossindPersonen,diemindestenseinJahrarbeitslosgemeldetsind. -30- V/0756/2021 Jahr 2020. Auffällig ist allerdings, dass innerhalb der Zielgruppe der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kontinuierlich gestiegen ist. So hatten im Mai 2016 28 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Mai 2021 waren es 36 Prozent. Bei 44 Prozent dieser Personen handelt es sich um Geflüchtete20. Das heißt, dass insbesondere die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in Deutschland leben und noch hohe Bedarfe auf dem Weg in den Arbeitsmarkt haben (Spracherwerb,beruflicheOrientierungundQualifizierungundsoweiter),gewachsenist. Festgestellt werden kann auch, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte in überproportionalem Ausmaß die grundlegende schulische und/oder berufliche Ausbildung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fehlen. So haben über 60 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte keinen Schulabschluss, bei den erwerbsfähigenLeistungsberechtigtenohne Migrationsvorgeschichtesind es dagegennurrund25Prozent. Entsprechend gibt es in diesem Handlungsfeld trotz einer sehr positiven Entwicklung der Beratungs- und Förderangebote sowie der Netzwerkstrukturen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte noch viel Potenzial. Dies gilt insbesondere auch für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frauen, so dass auch bedeutsameSchnittstellen zu denHandlungsfeldernAusbildung und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestehen. Aufgrund der Größe der Zielgruppe ist über den Ausbau der Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte nicht nur ein positiver Effekt auf die gesetzlichen Ziele des Jobcenters (siehe unter 2.) herzustellen, sondern auch ein BeitragzurFachkräftesicherungaufdemArbeitsmarktzuerreichen. HerausforderungderDigitalisierungangehen Die Digitalisierung hat Einfluss auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Auch die Kommunen und ihre Verwaltungen müssen sich dem digitalen Wandel stellen. Darüber hinaus verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in nahezu allen Branchen und Berufen undstellt somit neueHerausforderungenan Ausbildung undQualifizierung,aber auchan das Ziel der sozialenTeilhabe. Wie viele andere Organisationen hat das Jobcenter der Stadt Münster die Digitalisierung unter anderemdurchdenProzesszurEinführungderelektronischenAktebereitsvorderCorona-Pandemie in Angriff genommen. Durch die Pandemie hat Digitalisierung jedoch einen Schub erhalten, den es nun in verschiedenen Handlungsfeldern zu nutzen und auszubauen gilt: interne und externe Information und Kommunikation, Qualifizierung von Leistungsberechtigte und Mitarbeitenden und weiteres. Das Jobcenter der Stadt Münster verfolgt dabei den Anspruch, sich als moderner Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen geeignete Förderangebote die Leistungsberechtigten fit für die Transformationsprozesse am Arbeitsmarkt machen. Somit ist die Digitalisierung ein zukunftsorientiertes Querschnittsthema, das große MehrwertefürdieMenschenimLeistungsbezugunddieeigeneOrganisationschafft. 20 DieAbgrenzungderZielgruppederGeflüchtetenzurPersonengruppederausländischenLeistungsberechtigteninsgesamtgestaltetsich komplex.DasJobcenterMünsterorientiertsichhierbeigrundsätzlichanderVorgehensweisederBundesagenturfürArbeitundzählt hilfsweisejenePersonenimLeistungsbezugnachdemSGB2alsGeflüchtete,dieimBesitzeinerAufenthaltserlaubnisnachdemfünften KapiteldesAufenthaltsgesetzessind(völkerrechtliche,humanitäreoderpolitischeGründe).DurchzusätzlicheAuswertungsmöglichkeiten derinternenFachanwendunggelingtesdemJobcenterMünster,dieZielgruppederGeflüchtetennochmodifizierterzuermitteln:Überdie VorgehensweisederBundesagenturderArbeithinauswerdenzusätzlichauchPersonenmiteinerNiederlassungserlaubnisnachdem fünftenKapiteldesAufenthaltsgesetzesalsGeflüchtetegezählt.DarüberhinauswirdeinZeitbezughergestellt:DerEintrittinden LeistungsbezugnachdemSGB22erfolgteabdem01.01.2015 -30- V/0756/2021 Aus den gesetzlichen Zielen sowie der Schwerpunktsetzung und den definierten Zielgruppen des Jobcenters der Stadt Münster ergeben sich für das Jahr 2022 sieben Handlungsfelder, die es im VerlaufdesPlanungsprozessesweiterzuoperationalisierengilt: Dabei nehmen die Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug aufgrund der großen Schnittmenge zu allen anderen Handlungsfeldern eine zentrale Rolle ein. Die strategische Grundausrichtung des Jobcenters, soziale Teilhabe durch Beschäftigungzuermöglichen,wirddurchjedesderHandlungsfelderverfolgt. Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 203021 in den ThemenfeldernArbeitundWirtschaft,BildungsowiegesellschaftlicheTeilhabeundGenderbei: GelebtegesellschaftlicheTeilhabeistinMünsterfüralleselbstverständlich. DieStadtMünstersetztsichdafürein,dieQuotederALGII/SGBII-Empfängerinnenund- Empfängerbis2030kontinuierlichzusenken. AlleMenschengehenihrerQualifikationentsprechendeiner„GutenArbeit“nach.Inklusiveund faireBeschäftigungsmöglichkeitensindausreichendvorhanden. Planungs- und Zielvereinbarungsprozess des Landes und weiteres Vorgehen Mitte September 2021 fand der Planungsauftakt des Landes NRW mit den kommunalen Jobcentern statt, in dem die Erwartungshaltung an die Zielwertplanung für das Jahr 2022 übermittelt und den JobcenternsechsHandlungsfelderalsmöglicheSchwerpunktthemenfür2022benanntwurden. Auf Basis der Vorgaben des Landes und erster interner Hochrechnungen für die Zielwerte 202122 sowie der Eckpunkte und Rahmenbedingungenhat das Jobcenter in den letzten Wochendie unter 2. dargestellten Zielkorridore erstellt sowie aufgrund der unter 3. beschriebenen Kriterien eine Schwerpunktsetzung erarbeitet. Die Verwaltung wird die mit dieser Vorlage beschlossenen Zielkorridore auf Grundlage der offiziellen Jahresendprognosen 2021, die den Jobcentern durch das MAGS NRW im weiteren Verlauf des 4. Quartals übermittelt werden, zu konkreten Zielwerten schärfenunddenAbschlusseinerZielvereinbarungmitdemLandanstreben. 21 Vgl.VorlageV/0515/2018:GlobalnachhaltigeKommuneNRW-NachhaltigkeitsstrategieMünster2030. 22 DieZielerreichungswertedeslaufendenJahresbildenjeweilsdieGrundlagefürdieZielwertedesfolgendenJahres. -30- V/0756/2021 Sollte eine Zielvereinbarung mit dem Land ohne Abweichung von den mit dieser Vorlage beschlossenen Korridore nicht möglich sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit modifizierten Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss wird im 1. Quartal 2022 über den AbschlussderZielvereinbarungberichtet(vgl.RatsbeschlusszurVorlageV/0715/2012/1). Auf inhaltlicher Ebene wird das Jobcenter der Stadt Münster die mit dieser Vorlage beschlossenen Schwerpunkte und weiteren Handlungsfelder in einem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm operationalisieren und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und ArbeitsförderungindererstenSitzungsketteimJahr2022zurEntscheidungvorlegen. InVertretung gez.CorneliaWilkens Stadträtin Anlagen: AnlageA Glossar
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0756/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2021
- Erstellt
- 04.10.2021 18:28