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V/0347/2007

Flexible Haushaltsführung an Schulen,

Vorlagen 02.05.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 12.06.2007, TOP 7.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5315 Zeichen

V/0347/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Flexible Haushaltsführung an Schulen; 
hier: Konsequenzen aus der Einführung des NKF und der Schulgirokonten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Vorbemerkungen 
 
 Seit 1985 erfolgt die Bewirtschaftung der Schuletats der städtischen Schulen im Rahmen 
der sogenannten „Flexiblen Haushaltsführung“. Kernelemente - zum Teil im Laufe der Jah-
re weiter entwickelt - hiervon sind 
 
¾ die gegenseitige Deckungsfähigkeit der verschiedenen Teilpositionen  
 
¾ Budgetbewirtschaftung /-zuweisung ohne feste Zuordnungen zum Verwaltungs- bzw. 
Vermögenshaushalt 
 
¾ die Ausschüttung von 50 % der Einsparungen bei Nichtausschöpfung der unabhängig 
vom Schuletat bewirtschafteten Mittel für Schulbücher (Lernmittel) 
 
¾ die Ansparmöglichkeit von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln über den Zeitraum 
von maximal 6 Jahren. 
 
 Für die am Modellversuch „Selbstständige Schule“ teilnehmenden 12 Schulen waren be-
reits weitergehende Budgetregelungen entwickelt worden. Eine davon war die Einführung 
von Schulgirokonten zur Bewirtschaftung der Schulbudgets ab 2003.  
 
 Zum 01.01.2007 wurden für alle städtischen Schulen Schulgirokonten eingerichtet. Gleich-
zeitig wurde das Amt für Schule und Weiterbildung vollständig auf das NKF, d.h. die doppi-
sche Buchführung, umgestellt. 
 
 Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen ergeben sich in der Abwicklung und Be-
wirtschaftung einige Veränderungen, über die mit dieser Vorlage informiert wird. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0347/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Müller 
Ruf: 
492 40 33 
E-Mail: 
MuellerHt@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.05.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0347/2007 
 
 
2.  Bisheriges Verfahren 
 
 Bisher wurde den Schulen - nach Verabschiedung des städtischen Haushalts - das jeweili-
ge Jahresmittelkontingent mitgeteilt, über das die Schulen dann in vollem Umfang verfügen 
konnten. Die gesamte Rechnungsanwei sung (die nachfolgenden Regelungen beziehen 
sich primär auf die städtischen Schulen, di e nicht am Modellversuch „Selbstständige Schu-
le“ teilnehmen; für die Teilnehmerschulen gelten zum Teil andere Regelungen) und Buch-
führung erfolgte über das Amt für Schule und Weiterbildung. Unterjährig wurden die Schul-
etats ggf. durch die Ausschüttung aus den Einsparungen der Lernmittelfreiheit verstärkt. 
Das Amt für Schule und Weiterbildung nahm zum Buchungsschluss des jeweiligen Haus-
haltsjahres die korrekte Zuordnung der Haushaltsmittel zum Verwaltungs- bzw. Vermö-
genshaushalt vor. Zum Jahresende wurde dann für jede Schule ein Jahresabschluss vor-
genommen und entweder Mittel der „fiktiven“ Rücklage der Schule (angesparte Mittel der 
Vorjahre) zugeführt oder dieser entnommen. Die entsprechenden Rücklagenmittel der ein-
zelnen Schulen wurden jahresmäßig fortgeschrieben und im Einzelfall wurden diese bei 
Überschreitung der 6-Jahresansparfrist gekürzt. Der Ansparstand bei Überführung ins NKF 
Ende 2006 belief sich auf ca. 430.000,- €.  
 
 
3.  Neues Verfahren 
 
 Bedingt durch die geänderten Rahmenbedingungen „NKF“ und „Schulgirokonten“ sind in 
Teilbereichen Neuregelungen erforderlich. 
 
¾ Mittelbewirtschaftung
 
 
 Die Schuletatmittel werden den Schulen quartalsweise auf das von der Stadt einge-
richtete Schulgirokonto überwiesen. Die Rechnungsanweisung erfolgt dezentral durch 
die Schulen. Quartalsweise legen die Schulen dem Amt für Schule und Weiterbildung 
ihre Verwendungsnachweise vor. Nach entsprechender Auswertung werden die ent-
sprechenden Aufwands- und Ertragsbuchungen für den Etat vorgenommen; dadurch 
entsteht die konkrete Verbuchung. 
 
¾ Zuordnung Teilfinanz- bzw. -ergebnisplan
 
 
 Um für die Schulen auch weiterhin eine Flexibilität zwischen Verbrauchsmaterial ei-
nerseits und Lehrmittelbeschaffungen (mit einem Wert von über 60,00 €) anderseits 
sicher zu stellen und den Verwaltungsaufwand - auch mit Blick auf die Anlagenbuch-
haltung - zu begrenzen, wird der gesamte Lehrmittelbestand der Schulen als Festwert 
in der Anlagenbuchhaltung berücksichtigt.  Die Haushaltsmittel stehen somit insge-
samt im Teilergebnisplan zur Verfügung.

3 
V/0347/2007 
 
 
¾ Ansparen  
 
 Um den Verwaltungsaufwand für das Nachhalten der jeweiligen Ansparungsjahre zu 
vermeiden und gleichzeitig den Abfluss von liquiden Mitteln von den Konten der 
Stadtkasse zu begrenzen, soll künftig einerseits auf die zeitliche Begrenzung der An-
sparung verzichtet, andererseits aber eine Begrenzung des Ansparvolumens der Hö-
he nach vorgenommen werden. Künftig werden die Rücklagenbestände der einzel-
nen Schulen maximal - im Verhältnis zum jährlichen Mittelkontingent - auf folgende 
Prozentsätze begrenzt werden: 
 
¾ Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen maximal 25 % 
¾ Realschulen und Gymnasien maximal 30 % 
¾ Berufskollegs und Einrichtungen / 2. Bildungsweg maximal 35 % 
 
 Durch diese mit der Finanzverwaltung gemeinsam erarbeiteten Veränderungen und Rege-
lungen können die Elemente der „Flexiblen Haushaltsführung“ für die Schulen weiterhin 
auch unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen praktiziert werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

15.05.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0347/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37