V/0347/2007
Flexible Haushaltsführung an Schulen,
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Berichtsvorlage
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V/0347/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Flexible Haushaltsführung an Schulen; hier: Konsequenzen aus der Einführung des NKF und der Schulgirokonten Beratungsfolge 15.05.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht Bericht: 1. Vorbemerkungen Seit 1985 erfolgt die Bewirtschaftung der Schuletats der städtischen Schulen im Rahmen der sogenannten „Flexiblen Haushaltsführung“. Kernelemente - zum Teil im Laufe der Jah- re weiter entwickelt - hiervon sind ¾ die gegenseitige Deckungsfähigkeit der verschiedenen Teilpositionen ¾ Budgetbewirtschaftung /-zuweisung ohne feste Zuordnungen zum Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt ¾ die Ausschüttung von 50 % der Einsparungen bei Nichtausschöpfung der unabhängig vom Schuletat bewirtschafteten Mittel für Schulbücher (Lernmittel) ¾ die Ansparmöglichkeit von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln über den Zeitraum von maximal 6 Jahren. Für die am Modellversuch „Selbstständige Schule“ teilnehmenden 12 Schulen waren be- reits weitergehende Budgetregelungen entwickelt worden. Eine davon war die Einführung von Schulgirokonten zur Bewirtschaftung der Schulbudgets ab 2003. Zum 01.01.2007 wurden für alle städtischen Schulen Schulgirokonten eingerichtet. Gleich- zeitig wurde das Amt für Schule und Weiterbildung vollständig auf das NKF, d.h. die doppi- sche Buchführung, umgestellt. Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen ergeben sich in der Abwicklung und Be- wirtschaftung einige Veränderungen, über die mit dieser Vorlage informiert wird. Vorlagen-Nr.: V/0347/2007 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 02.05.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0347/2007 2. Bisheriges Verfahren Bisher wurde den Schulen - nach Verabschiedung des städtischen Haushalts - das jeweili- ge Jahresmittelkontingent mitgeteilt, über das die Schulen dann in vollem Umfang verfügen konnten. Die gesamte Rechnungsanwei sung (die nachfolgenden Regelungen beziehen sich primär auf die städtischen Schulen, di e nicht am Modellversuch „Selbstständige Schu- le“ teilnehmen; für die Teilnehmerschulen gelten zum Teil andere Regelungen) und Buch- führung erfolgte über das Amt für Schule und Weiterbildung. Unterjährig wurden die Schul- etats ggf. durch die Ausschüttung aus den Einsparungen der Lernmittelfreiheit verstärkt. Das Amt für Schule und Weiterbildung nahm zum Buchungsschluss des jeweiligen Haus- haltsjahres die korrekte Zuordnung der Haushaltsmittel zum Verwaltungs- bzw. Vermö- genshaushalt vor. Zum Jahresende wurde dann für jede Schule ein Jahresabschluss vor- genommen und entweder Mittel der „fiktiven“ Rücklage der Schule (angesparte Mittel der Vorjahre) zugeführt oder dieser entnommen. Die entsprechenden Rücklagenmittel der ein- zelnen Schulen wurden jahresmäßig fortgeschrieben und im Einzelfall wurden diese bei Überschreitung der 6-Jahresansparfrist gekürzt. Der Ansparstand bei Überführung ins NKF Ende 2006 belief sich auf ca. 430.000,- €. 3. Neues Verfahren Bedingt durch die geänderten Rahmenbedingungen „NKF“ und „Schulgirokonten“ sind in Teilbereichen Neuregelungen erforderlich. ¾ Mittelbewirtschaftung Die Schuletatmittel werden den Schulen quartalsweise auf das von der Stadt einge- richtete Schulgirokonto überwiesen. Die Rechnungsanweisung erfolgt dezentral durch die Schulen. Quartalsweise legen die Schulen dem Amt für Schule und Weiterbildung ihre Verwendungsnachweise vor. Nach entsprechender Auswertung werden die ent- sprechenden Aufwands- und Ertragsbuchungen für den Etat vorgenommen; dadurch entsteht die konkrete Verbuchung. ¾ Zuordnung Teilfinanz- bzw. -ergebnisplan Um für die Schulen auch weiterhin eine Flexibilität zwischen Verbrauchsmaterial ei- nerseits und Lehrmittelbeschaffungen (mit einem Wert von über 60,00 €) anderseits sicher zu stellen und den Verwaltungsaufwand - auch mit Blick auf die Anlagenbuch- haltung - zu begrenzen, wird der gesamte Lehrmittelbestand der Schulen als Festwert in der Anlagenbuchhaltung berücksichtigt. Die Haushaltsmittel stehen somit insge- samt im Teilergebnisplan zur Verfügung. 3 V/0347/2007 ¾ Ansparen Um den Verwaltungsaufwand für das Nachhalten der jeweiligen Ansparungsjahre zu vermeiden und gleichzeitig den Abfluss von liquiden Mitteln von den Konten der Stadtkasse zu begrenzen, soll künftig einerseits auf die zeitliche Begrenzung der An- sparung verzichtet, andererseits aber eine Begrenzung des Ansparvolumens der Hö- he nach vorgenommen werden. Künftig werden die Rücklagenbestände der einzel- nen Schulen maximal - im Verhältnis zum jährlichen Mittelkontingent - auf folgende Prozentsätze begrenzt werden: ¾ Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen maximal 25 % ¾ Realschulen und Gymnasien maximal 30 % ¾ Berufskollegs und Einrichtungen / 2. Bildungsweg maximal 35 % Durch diese mit der Finanzverwaltung gemeinsam erarbeiteten Veränderungen und Rege- lungen können die Elemente der „Flexiblen Haushaltsführung“ für die Schulen weiterhin auch unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen praktiziert werden. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0347/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37