1631/2017
Restaurierungsdokumentationsmodul (RDM)
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Beschlussvorlage Ausschuss
3836 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/44 44/41 Vorlagen-Nummer 1631/2017 Freigabedatum12.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Restaurierungsdokumentationsmodul (RDM) Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss erkennt den Bedarf zur Programmierung der 2. Ausbaustufe des Restaurierungsdo- kumentationsmoduls (RDM) an. Ausschuss Kunst und Kultur 27.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 180.000,--€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Restaurierungsdokumentationsmodul (RDM) basiert auf einem IT-Fachkonzept, welches das Historische Archiv im Jahr 2014 in Auftrag gegeben hat. Die Umsetzung und Implemen- tierung der ersten Stufe wurde am 23.07.2015 in Auftrag gegeben. Die Produktivsetzung beim städtischen Amt für Informationsverarbeitung fand im November 2016 statt. Das RDM ist eine datenbankgestützte Softwareanwendung, mit der in erster Linie die Schä- den und durchgeführten Maßnahmen an Objekten, die vom Einsturz betroffen sind, revisi- onssicher und damit gerichtsfest dokumentiert werden können. Die Anwendung wurde im Jahr 2016 programmiert und ausgeliefert. In der ersten Ausbaustufe wurde die technische Basis programmiert sowie Masken und Funktionalitäten zur Verfügung gestellt, um die ob- jektspezifischen Informationen, die bis dahin auf papiernen Laufzetteln dokumentiert wurden, direkt in die Datenbank eingeben und speichern zu können. In der jetzt geplanten zweiten Ausbaustufe sollen weitere wichtige Anforderungen aus dem anstehenden Regressverfahren umgesetzt werden. Hierzu gehört ein flexibles Rollenkon- zept, um neben der Restaurierung auch weitere Anwendergruppen und Maßnahmen auf- nehmen zu können (zum Beispiel die Maßnahmen Digitalisierung, Phase II, Foliierung). Da- mit soll der von den Rechtsanwälten der Stadt Köln geforderte medienbruchfreie Dokumenta- tionsverlauf gewährleistet werden. Einen weiteren Schwerpunkt werden die Berichte bilden. Da in der zweiten Jahreshälfte 2017 mit dem Bericht des vom Gericht bestellten neutralen Gutachters zur Schadenshöhe zu rechnen ist und das Historische Archiv dazu Stellung nehmen muss, knüpft sich daran die Verpflichtung, umfangreiche Berichte zur Beantwortung der Fragen aus dem Regress bereit 3 zu halten. Des Weiteren werden erste Berichte zur Steuerung der Restaurierungsabläufe erforderlich. In dieser geplanten zweiten Ausbaustufe soll eine auswertbare Datenbasis – ggf. in einem eigenen Datenbankschema - aufgebaut werden, die über kleine Programme zyklisch befüllt werden kann. Mit einer solchen Lösung wäre es möglich, sowohl einfache Auswertungen zu erstellen als auch komplizierte Fragestellungen zu beantworten. Ein dritter Schwerpunkt sind Verbesserungen in der Bedienung und zusätzliche Funktionali- täten, um die Anwendung sicherer und bedienerfreundlicher zu machen, sowie zusätzliche Administrations-Tools. Die Kosten zur Programmierung dieser nächsten Ausbaustufe belaufen sich aus Schätzun- gen in der Vergangenheit auf ca. 180.000 €. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf am 02.06.2017 unter Aktenzeichen 142/25/15/17 anerkannt.
20170622_Bedarfsanerkennung von 14 _ 2. Ausbaustufe RDM
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CE 06.2017 14 Enaenc g 07 Juni 2017 } Historisches Archiv | En 44 Beauftragung der Ausbaustufe 2 zur Webanwendung „Resialierinüang mental onsmodul“ (RDM) hier: Bedarfsprüfung, RPA Nummer: 142/25/15/17 Voraussichtliche Auftragssumme: 180.000,00 € brutto / 151.260,50 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 24.05.2017 bestehen keine Bedenken. Es ist nachvollziehbar dargelegt, dass die Erweiterung des Moduls unabdingbar erforderlich ist, um die Restaurierungs- und Konservierungsvorgänge für die anstehenden Regressver- fahren gerichtsfest durchzuführen. Mit freyhdlichen Grüßen a
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1631/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27