Mandari Insight

V/0393/2022

Fachkräftemangel in Münsters Kitas und Offenen Ganztagsschulen – aktuelle Situation und trägerübergreifende, stadtweite Handlungsoptionen

Vorlagen 29.06.2022

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Anlage 3 Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der Kindertagesbetreuung

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Anlage 2 Qualitätsstandards der OGS der Stadt Münster 2018

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Anlage 1 Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0055/2021

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 4 Ergebnisse der Veranstaltungen am Anne-Frank-Berufskolleg (Januar 2022)

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Anlage 3 Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der Kindertagesbetreuung

5161 Zeichen

Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der Kindertagesbetreuung 
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII 
„Kindertagesbetreuung“ unter Mitwirkung  
von Fachschulvertreter*innen, Anleiter*innen und Auszubildenden 
 
Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung frühkindlicher Bildung ist in den vergangenen Jahren gerade in 
Kindertagesstätten außerordentlich gewachsen. Die Aufgaben der vor Ort tätigen Fachkräfte  sind 
dadurch um ein Vielfaches umfangreicher und anspruchsvoller geworden. Damit einhergehend hat sich 
auch die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher stark verändert und professionalisiert. Und durch 
den notwendig gewordenen massiven Ausbau der Tagesbetreuungsplätze werden nun immer mehr 
Fachkräfte für die Tagesbetreuung gesucht. 
 
Um dem Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen, neue Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig 
in dem Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung zu halten, muss schon von Anfang an Wert auf eine qualitativ 
hochwertige Ausbildung gelegt werden. Dabei nimmt die Zeit der Ausbildung am Lernort Praxis eine 
Schlüsselrolle ein, denn hier entscheidet sich in der Regel, ob sich ein/e angehende/r Erzieher*in für 
den Beruf begeistern und dauerhaft entscheiden wird. Deshalb legen wir mit diesem Papier unseren 
Schwerpunkt auf die gute Ausgestaltung der praktischen Ausbildungszeit. 
 
Wir haben in enger Zusammenarbeit mit den Fachschulen und mit Studierenden aus unterschiedlichen 
Ausbildungsformaten das  „Ausbildungsdreieck“ entwickelt, das deutlich macht, welche 
Voraussetzungen für eine gelungene praktische Ausbildung notwendig sind. Es stellt das 
Praxisanleitungskonzept ins Zentrum. Gleichberechtigt wirken daran die/der Auszubildende, die 
Praxisstelle und die Fachschule mit. Alle drei Akteure haben ein gemeinsames Interesse an einer guten 
Ausbildung und stellen sich in ihrem jeweiligen professionellen Kontext ihrer 
Ausbildungsverantwortung. Ihnen liegt eine gemeinsame Haltung zugrunde und ihre Zusammenarbeit 
ist geprägt von einer guten Kommunikation.

Die Voraussetzungen und Aufgaben der Akteure 
 
Die gemeinsame Grundlage aller Beteiligten …  
… ist eine von gegenseitiger Wertschätzung und Verlässlichkeit geprägte Grundhaltung. 
Eine qualitativ hochwertige Praxisanleitung benötigt vor allem genügend Ressourcen. Dies ist 
besonders wichtig in Bezug auf eine ausreichend zur Verfügung stehenden Zeit. Die hohe Fachlichkeit 
der beteiligten Personen ist eine weitere wichtige Voraussetzung, die durch Schulungen zur 
Praxisbegleitung zusätzlich gestärkt werden kann. Aber auch gute räumliche Bedingungen wirken sich 
unterstützend auf eine gute Praxisanleitung aus. 
Alle Beteiligten müssen sich bewusst für das Praktikum entscheiden und dazu beitragen, ein 
Höchstmaß an Kontinuität und Verlässlichkeit zu gewährleisten. Eine bewusst wahrgenommene 
Willkommenskultur macht die gegenseitige Wertschätzung und den besonderen Blick auf die 
vorhandenen Kompetenzen der Akteure praktisch erlebbar. 
Eine regelmäßige Reflexion ist Pflicht aller Beteiligten und sollte von allen als Chance für das 
eigene berufliche Lernen gesehen und genutzt werden. Es werden verbindliche Treffen aller 
Beteiligten inklusive einem Zwischen- und einem Abschlussfeedbacks vereinbart. Die Konsequenzen 
aus den gemeinsamen Verabredungen werden von allen mitgetragen und umgesetzt. 
 
 
Die/der Auszubildende … 
 
… hat ein Recht auf Ausbildung. Dies beinhaltet auch die Pflicht, sich selbst mitverantwortlich für die 
eigene Ausbildung zu sehen und eigeninitiativ zu handeln. Ihr/ihm obliegt stets die Regie über die 
eigene Professionalisierung. 
Sie/er hat einen Anspruch auf eine regelmäßige Anleitung, Reflexion und Feedback und auf 
ausreichend Zeit für die eigene regelmäßige Vor- und Nachbereitung. 
Die/der Auszubildende informiert sich über die Konzepte und Schwerpunkte sowohl der Fachschule als 
auch der Praxisstelle und vernetzt sich mit den anderen Auszubildenden. 
 
 
Die Praxisstelle … 
 
… schafft verbindliche und transparente Strukturen in ihrer Einrichtung. Die Ausbildungsverantwortung 
obliegt sowohl dem Team als auch der Leitung und bedarf einer ausreichenden Bereitstellung von 
Ressourcen. 
Ein Einarbeitungskonzept/eine Willkommensbroschüre erleichtert der/dem Auszubildenden  den Start, 
verdeutlicht die Anleitungsstrukturen der Einrichtung (z. B. Benennung konkreter Mentoren auf 
mehreren Ebenen) und definiert Kriterien für Reflexionen und Feedback. Die Anleitung bewertet in 
Zusammenarbeit mit den Auszubildenden und den Lehrkräften deren Leistungen, ohne zu benoten. 
Die Praxisstelle informiert sich über das Konzept der Fachschule und stellt entsprechend ihrer 
Strukturen Ansprechpartner bereit. 
 
 
Die Fachschule …  
 
… trägt die Gesamtverantwortung über die Ausbildung. Sie informiert über die Anforderungen der 
Ausbildung, gibt die Kriterien für die Bewertung der Praxiszeiten vor und ist verantwortlich für die 
Benotung der Auszubildenden. 
Sie vernetzt die Auszubildenden untereinander und mit den Praxisstellen und bietet übergeordnete 
Praxisanleitungstreffen an. 
Sie informiert sich über die Konzepte und Schwerpunkte der Einrichtungen.

Anlage 2 Qualitätsstandards der OGS der Stadt Münster 2018

38080 Zeichen

1
 
Qualitätsstandards der „Offenen 
Ganztagsschulen“ in Münster 
2018
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
In Kooperation mit:

2                                                  
Impressum 
Herausgeberin:  
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Münster und dem Amt für Schule und  
Weiterbildung
Redaktionsgruppe: 
Bultmann, Ursula (Schulleitung Norbertschule)
Fietz, Timo (OGS-Fachberatung)
Franke, Gudrun (OGS-Sprecherin)
Kentrup, Sven (OGS-Fachstellenleitung) 
Lennartz, Alice (Schulamtsdirektorin Bezirk I) 
Matzel, Sabine (Schulleitung Johannisschule)
Must, Ina (OGS-Fachberatung)
Otto, Marie -Theres (OGS-Sprecherin)
Paschert, Bernhard (Abteilungsleitung Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit)
Schild, Karin (OGS-Fachberatung)
Woltering, Thomas (Schulbaumaßnahmen/Schulraumbedarfsdeckung)
Endredaktion:
Rengshausen, Nadja (Fachliches Controlling/Jugendhilfeplanung)
Thesing, Silke (Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung/Bildungsmonitoring)
In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen:
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Schule, Jugend, Kids und Co. e. V.
SeHT Münster e. V. 
Trägerverein Offener Ganztag Dreifaltigkeitsschule e. V. 
Satz/Layout
Kerstin Meyer (Jugendinformations- und -bildungszentrum)
Stand Juli 2018

3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung           4
Leitziele der Offenen Ganztagschulen in Münster  6
Qualitätsstandards         7
 1.  Ganztagsstrukturen und -zeiten        7
 2.  Fachlich qualifiziertes Personal        8
 3.  Multiprofessionelle Kooperation     10
 4.  Raumressourcen        11
 5.  Soziales Lernen und ganzheitliche Förderung    12
 6.  Individuelle Förderung        12 
 7.  Hausaufgabenbetreuung und individuelle Lernzeiten  14
 8.  Zusammenarbeit mit Eltern - Elternmitwirkung   15
 9.  Gemeinsame Mittagsverpflegung      15
 10.  Kultur der Beteiligung von Kindern      15
 11.  Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven und  
        gemeinwohlorientierten Angeboten      16
 12.  Schutz von Kindern        16
 13.  Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung   17

4                                                  
Einleitung
Die vorliegenden Münsteraner Qualitätsstandards stellen eine verbindliche Struktur für alle  
Offenen Ganztagsgrundschulen in Münster dar. Sie beziehen sich auf 42 Grundschulen und drei  
Förderschulen, die eine Offene Ganztagsbetreuung vorhalten (Schulstatistik 2017/2018 Amt 
für Schule und Weiterbildung). Der Ganztag wird entweder in Verantwortung freier Träger der 
Kinder- und Jugendhilfe oder in der Zuständigkeit des öffentlichen Trägers durchgeführt. 
Die Qualitätsstandards beschreiben einen verlässlichen Rahmen für alle Lehrkräfte, Mitarbeiten-
de, Eltern, Kinder und alle weiteren Kooperationspartner der Offenen Ganztagsgrundschulen. 
Diese dienen darüber hinaus gleichfalls als Grundlage für alle Offenen Ganztagsgrundschulen 
zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit. Weitergehende 
konzeptionelle Ausführungen und nähere Regelungen sind im Schulprogramm der jeweiligen 
Schule festgelegt und werden in Verantwortung der Schulleitungen umgesetzt.
Die vorliegenden Standards dokumentieren den Anspruch an eine zeitgemäße, fachlich integ-
rierte Offene Ganztagsschule in Münster, die von einer Kooperation auf Augenhöhe geprägt ist 
und sich gesellschaftlichen und fachlichen Veränderungen fortlaufend stellt. In diesem Angebot 
der Offenen Ganztagsschule kommt das spezifische Profil zum Ausdruck und der Verzahnungsas-
pekt gewinnt dadurch eine neue Dimension. Die verzahnungsintensiven Offenen Ganztagsschu-
len zeichnen sich aus durch anspruchsvolle Formen von Kooperation zwischen Lehrkräften und  
außerunterrichtlichem pädagogischen Personal.
Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, Bildungspotentiale zu entfalten und Kinder in ihrer 
Bildungsbiografie individuell und inklusiv zu begleiten und zu unterstützen. Allen Offenen Ganz-
tagsschulen in Münster liegt ein erweitertes Bildungsverständnis zugrunde und sie  ermöglichen 
damit jedem Kind formale, informelle und soziale Formen des Lernens. 
Die Offenen Ganztagsschulen richten ihre pädagogische Arbeit auf situationsbezogene Bedürf-
nisse und Erfordernisse der Kinder aus und berücksichtigen sozialraumspezifische Bedingungen. 
Eine am Kind orientierte Grundhaltung bildet das Fundament für das gemeinsame fachliche 
Grundverständnis aller Akteure in den Offenen Ganztagsschulen. Die kindlichen Bedürfnisse 
nach Sicherheit, Geborgenheit, Orientierung, Verlässlichkeit und sinnstiftenden Lernzusammen-
hängen werden durch Gemeinschaftserfahrungen, Wertschätzung, positive Herausforderungen 
und altersgerechte Partizipationsmöglichkeiten aufgegriffen.
Die vorliegenden Leitziele und daraus abgeleiteten Qualitätsstandards dienen dem strategi-
schen Ziel Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder zu ermöglichen und alle 
Offenen Ganztagschulen zu beteiligungsorientierten Lern- und Lebensorten zu machen.
Die rechtliche Grundlage der Qualitätsstandards ist der RdErl. d. Ministeriums für Schule und  
Weiterbildung v. 16.02.2018 / Erlass 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie 
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“.

5
Die  Landesregierung NRW nennt drei wesentliche Ziele für die Offenen Ganztagsschulen: 
• Verbesserung der Bildungsqualität und mehr individuelle Förderung
• Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule
Auf der Grundlage der Landesziele, haben sich im fachlichen Diskurs mit allen Kooperationspart-
nern münsterspezifische Ziele entwickelt, die im Folgenden dargestellt werden. Die Ziele defi-
nieren Strukturen, Leistungen und Qualitätsaspekte.
Strukturziele
Leistungsziele Qualitätsziele
Ziele

6                                                  
Ziele der Offenen Ganztagschulen in Münster
Die Offenen Ganztagschulen in Münster bieten:  
 
 
 Ganztagsstrukturen  und -zeiten durch eine verlässliche pädagogische Betreuung 
 
 eine professionelle, pädagogische Erziehung, Bildung und Betreuung durch fachlich   
	 qualifiziertes	Personal	  
 
 eine professionelle, pädagogische Erziehung, Bildung und Betreuung durch  
 multiprofessionelle	Kooperation 
  
 Raumressourcen für die Umsetzung der Offenen Ganztagsschule
 
 
 
 Soziales	Lernen	und	ganzheitliche	Förderung durch „Freispiel“ und Interaktion in  
 Gruppen
	 Individuelle	Förderung  durch Sprachbildung, ganztägige Umsetzung der Förderpläne,  
 Förderinseln, Sachmittel und das Förderbudget
 eine Hausaufgabenbetreuung und	individuelle	Lernzeit zu definierten Rahmenbeding- 
 ungen und mit festgelegten Personalressourcen
 Eine Erziehungspartnerschaft mit Eltern/Erziehungsberechtigten durch verlässliche 
  Formen der Zusammenarbeit mit Eltern
 eine gemeinsame	Mittagsverpflegung als pädagogischer Bestandteil der Offenen  
 Ganztagsschule  
 
 Partizipation durch eine Kultur der Beteiligung von Kindern 
 
 Teilhabe	an	kulturellen,	musischen,	sportiven	und	gemeinwohlorientierten	 
	 Angeboten	 durch die Zusammenarbeit  mit anderen Institutionen 
 
 den Schutz	von	Kindern durch ein abgestimmtes Verfahren 
 eine  stetige,	fachliche	Weiterentwicklung durch implementierte Qualitätssicherung  
 und Qualitätsentwicklung

7
Im Rahmen des „Qualitätsdialoges“ sind aus den beschriebenen Zielen der Offenen Ganz-tags-
schulen in Münster Qualitätsstandards erarbeitet und verfasst worden. Diese Standards gliedern 
sich in Strukturstandards, Leistungsstandards und Qualitätsstandards.
Diese Standards und die damit verbundenen fachlichen Herausforderungen sind im folgenden 
Kapitel dargestellt.
Qualitätsstandards
 
 1. Qualitätsstandard „Ganztagsstrukturen und -zeiten“
Die Offenen Ganztagsschulen bieten verlässliche Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsangebo-
te. Dabei wird der Übergang vom Vormittag in den Nachmittag aktiv gestaltet. Es gibt drei An-
gebotsformen: Gruppenkonzept am Nachmittag, Offenes Konzept am Nachmittag und Bildung 
von Ganztagsklassen.
 
Verzahnung
Die Verzahnung umfasst eine Verknüpfung von Unterricht und dem außerunterrichtlichen 
Bereich über festgelegte Schwerpunkte. Verzahnung erfolgt über die Inhalte und Themen-
stellungen des Unterrichts, die auch am Nachmittag vertieft werden. Darüber hinaus gehören 
ganztägig gelebte Normen, Werte, Regeln und Rituale sowie entsprechende, pädagogische Maß-
nahmen zu einer intensiven Verzahnung von Vor- und Nachmittag.
Verlässliche Zeiten 
Die verlässlichen Betreuungszeiten beginnen von montags bis freitags nach dem regulären Un-
terricht und enden spätestens um 16 Uhr. An beweglichen Ferientagen ist eine Betreuung von 8 
bis 16 Uhr gesichert. Je nach Betreuungsbedarf werden auch schulübergreifende Betreuungen 
an beweglichen Ferientagen angeboten, um Personalressourcen bedarfsbezogen einzusetzen.
Flexible	Abholzeiten
Für außerschulische Bildungsangebote, herkunftssprachlichen Unterricht, ehrenamtliche Tä-
tigkeiten und Therapien sowie für besondere familiäre Ereignisse können Schülerinnen und 
Schüler in Absprache mit der Koordination und durch die Schulleitung vom Offenen Ganztag 
entbunden werden.  
Für einmalige Ausnahmen (z. B. Arztbesuch, Familienereignisse, Kindergeburtstag) nutzen Eltern 
ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und nach Rücksprache mit der  
Koordination ggf. genehmigt wird. Die Prüfung und Genehmigung bei einmaligen Ausnahmen 
kann von der Schulleitung an die Koordination delegiert werden.
 
Für regelmäßige Ausnahmen (z. B. Bildungsangebote oder Therapien), deren Beginn dauerhaft 
vor 15 Uhr liegt, nutzen Eltern ein Antragsformular, welches durch die Schulleitung geprüft und 
nach Rücksprache mit der Koordination ggf. genehmigt wird. 
Freistellungen von der Offenen Ganztagsschule werden schriftlich und zeitnah angezeigt.

8                                                  
Randzeiten
Die Randzeitenbetreuung bietet eine erweiterte Betreuungszeit vor Schulbeginn und/oder nach  
16 Uhr. Die Betreuung vor dem Unterricht wird durch die Schulleitungen organisiert.  
Die Betreuung nach 16 Uhr wird durch den Träger der Offenen Ganztagsschule oder durch  
einen Träger der freien Jugendhilfe geregelt. Eine Randzeitenbetreuung kann an einer Schule 
installiert werden, wenn mindestens für fünf Kinder ein Bedarf besteht. Der Bedarf wird schul-
jahresbezogen durch die jeweiligen Schulleitungen erhoben. Hierfür wird ein entsprechendes 
Entgelt vereinbart.
Ganztägige	Ferienbetreuung
Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der besseren Planungssicherheit  
stehen Familien in Münster am ersten Tag nach den Sommerferien online alle aktuellen Infor-
mationen hinsichtlich verlässlicher, ganztägiger Ferienbetreuungsangebote für das Schuljahr zur 
Verfügung.
Für Kinder der Offenen Ganztagsschulen besteht ein Anspruch auf insgesamt sechs Wochen 
ganztägige Ferienbetreuung pro Schuljahr. Für die ganztägige Ferienbetreuung werden in Müns-
ter, bis auf das Essensgeld, keine weiteren Betreuungskosten erhoben. Über den sechswöchi-
gen Anspruch hinaus, können Eltern auch weitere Angebote der ganztägigen Ferienbetreuung 
kostenpflichtig nutzen. 
Die stadtweiten Informationen zu den ganztägigen Ferienangeboten werden an alle Grund-
schulkinder in den ersten Wochen eines jeden Schuljahres als Druckversion verteilt und sind 
ebenfalls online abzufragen.
Bis-Mittag-Betreuung (BiMi)
Die Bis-Mittag-Betreuung ist eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterricht bis  
maximal 13.30 Uhr. Angeboten werden Freizeitaktivitäten für Kinder. Das Angebot findet ohne 
die Hausaufgabenbetreuung und ohne die Mittagsverpflegung statt. An beweglichen Ferienta-
gen findet keine Bis-Mittag-Betreuung statt.
 2. Qualitätsstandard „Fachlich qualifiziertes Personal“
Die fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung in den Offenen Ganztagsschulen 
erfordert unterschiedliche Maßnahmen und Verfahren der Personalentwicklung und Personal-
bindung. Die Kontinuität der Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen, ist ein übergeordnetes 
Ziel. Die Träger der Betreuung an Offenen Ganztagsschulen sind für die Personalausstattung 
verantwortlich. Folgende Personalstruktur ist in allen Offenen Ganztagsschulen vorhanden.
Personalstruktur	
Schulleitung	und	Lehrkräfte
Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind der Garant für die inhaltliche Verzahnung von Vor- und 
Nachmittag auf der Grundlage curricularer Vorgaben. Pro OGS-Gruppe arbeiten Lehrkräfte 
im Umfang von mindestens drei Unterrichtsstunden im Nachmittagsbereich. Darüber hinaus 
stehen weitere drei Unterrichtsstunden zur Verfügung  (Lehrerstellen können laut Erlass auch 
kapitalisiert werden - BASS 12-63 Nr. 19).

9
Koordination	der	OGS
Ab der ersten OGS-Gruppe (je 25 Kinder) wird eine Fachkraft (Erzieher/Erzieherin, Sozialpäda-
goge/Sozialpädagogin) mit 25,32 Wochenstunden für die Leitung der Gruppe und die Koordi-
nation des Personaleinsatzes und der Angebote des Offenen Ganztages eingesetzt. Sobald eine 
Schule vier OGS-Gruppen erreicht, erhöhen sich die Wochenstunden auf 30 für die Koordinati-
on. Ab sechs OGS-Gruppen wird die Koordination für die Verwaltung und Teamleitung der OGS 
aus dem Gruppendienst freigestellt. 
Ab der ersten OGS- Gruppe (je 12 Kinder) in einer Förderschule wird eine Fachkraft (Erzieher/
Erzieherin, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin) mit 25,32 Wochenstunden für die Leitung der 
Gruppe und die Koordination des Personaleinsatzes und der Angebote des Offenen Ganztages 
eingesetzt.
Gruppenleitung
Ab der zweiten OGS-Gruppe wird je eine Gruppenleitung (Erzieher/Erzieherin, Sozialpädagoge/
Sozialpädagogin) mit 21 Wochenstunden eingesetzt. 
Unterstützungskräfte 
Jede OGS-Gruppe wird mit einer Unterstützungskraft oder Niedrigteilzeitkräften mit insgesamt 
20,5 Wochenstunden ausgestattet.
Zusätzliches	pädagogisches	Personal
In einigen Schulen finden sich über das Kernpersonal hinaus noch folgende Mitarbeitende: 
• Erzieher und Erzieherinnen im Berufsanerkennungsjahr 
• Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwillig- 
 dienstes (BFD) 
• Honorarkräfte für die Durchführung von AGs und Förderangeboten
Vertretungspool
Für die Offenen Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft steht ein Vertretungspool aus 
hauptamtlich Beschäftigten (Erzieher und Erzieherinnen) zur Verfügung. Bezogen auf die Offe-
nen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft besteht die Möglichkeit, nicht verwendete Personal-
kosten einzusetzen, um Personalausfälle bedarfsgerecht zu kompensieren und damit die Vertre-
tung sicherzustellen. 
OGS-Fachberatung
Die Fachberatung steht allen Offenen Ganztagsschulen in städtischer und freier Trägerschaft zur 
Verfügung. Zu den Aufgaben der Fachberatung gehören die strukturelle, konzeptionelle und  
finanzielle Beratung und Begleitung des Personals in den Offenen Ganztagsschulen, insbeson-
dere der Koordination. Darüber hinaus umfasst das Aufgabenprofil der Fachberatung die Koor-
dination und fachliche Begleitung der Facharbeitskreise in den Stadtbezirken, die Teilnahme an 
regionalen und überregionalen Qualitätszirkeln und das Fortbildungsmanagement.
In ihrer Schnittstellenfunktion sind sie zudem Ansprechpartner für Schulleitungen, Lehr- und 
Fachkräfte, freie Träger der Jugendhilfe und Eltern.
Fortbildungsprogramm
Schuljahresbezogen wird ein Fortbildungsprogramm speziell für das pädagogische Personal der

10                                                  
Offenen Ganztagsschulen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation 
mit den freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen aufgelegt. Es richtet sich gleichermaßen an 
städtisches Personal wie auch an das Personal in freier Trägerschaft und an Lehrkräfte. Thema-
tische Bausteine für Koordinationskräfte sind unter anderem Leitungs- und Kommunikations-
kompetenz sowie Personalführung. Ein weiterer Baustein ist die Schnittstelle mit Lehrkräften/ 
Schulleitung. Für das pädagogische Personal werden didaktische und methodische Fortbil-
dungsveranstaltungen, sowie Tandemveranstaltungen mit Lehrkräften angeboten. Für neue 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Einführungsveranstaltungen durchgeführt.
OGS-Fachtagung
Für das hauptamtliche Personal der Offenen Ganztagsschulen in städtischer und freier Trä-
gerschaft findet jährlich eine Fachtagung in Kooperation mit den freien Trägern der Offenen 
Ganztagsschulen statt. Hierzu sind auch alle Schulleitungen und die Fachkräfte der Förderinseln 
eingeladen. Ziel ist es, ein zeitgemäßes Fachthema pädagogisch aufzubereiten, die Kooperation 
der Akteure zu stärken und das Thema als Jahresthema aufzugreifen, um Nachhaltigkeit im päd-
agogischen Alltag zu gewährleisten.
Supervision	
Für eine arbeitsfeldbezogene und aufgabenorientierte Form der Beratung, die individuelle 
Fragestellungen des städtischen pädagogischen Personals klären kann, besteht über das Fort-
bildungsbudget die Möglichkeit Supervision in Anspruch zu nehmen. Offene Ganztagsschulen 
in freier Trägerschaft halten im Rahmen ihrer Leistungsvereinbarungen mit dem öffentlichen 
Träger entsprechende Angebote für ihr Personal in den Offenen Ganztagsschulen vor.
Kompetenzteam
Das Schulamt für die Stadt Münster bietet ein Kompetenzteam, welches Schulen berät und  
unterstützt. Dies geschieht durch bedarfsorientierte Fortbildungen in den Programmen der 
Fortbildungsinitiative. Die Fortbildungsarbeit des Kompetenzteams wird auf die Unterrichtsent-
wicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Die passenden Unterstützungsangebote 
werden in acht Programmen gebündelt.
 3. Qualitätsstandard „Multiprofessionelle Kooperation“
Die Offene Ganztagsschule vereint unter ihrem Dach Unterrichts-, Lern-, Spiel-, und Freizeiten  
sowie Pausen- und Mittagszeiten und verzahnt dies um die curriculare Komponente. Die Gestal-
tung der unterschiedlichen Elemente erfolgt durch multiprofessionelle Teams, verlässliche  
Kooperationsstrukturen und ermöglicht die immanente Forderung nach Verzahnung und  
Rhythmisierung.
Professionen	und	ihre	Kooperationen	im	Ganztag
Um die Verzahnung zwischen Unterricht und ergänzenden Elementen der Ganztags verlässlich 
zu gestalten, kooperieren die Schulleitung und die Koordination des Offenen Ganztags durch: 
• regelmäßige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schul- 
 leitung, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften der Offenen Ganztagsschule in  
 Form von wöchentlichen Rücksprachen, Teamsitzungen und Teilnahme an Schul- 
 konferenzen (Schulgesetz NRW § 66 Abs. 7; § 68 Abs. 4; § 75 Abs. 4).

11
• Informationssysteme und Absprachen zwischen Lehrkräften pädagogischen Fach- 
 kräften der Offenen Ganztagsschule bezüglich Hausaufgabeninhalten, Arbeitsfor- 
 men, Differenzierungsaufträgen und Regeln.
• Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Projekte.
• Gemeinsame Fallbesprechungen und Entwicklung von flankierenden Netzwerkstruk- 
 turen und Hilfen.
Rolle	der	Schulleitung	
Die Schulleitung ist zuständig für die Gestaltung und Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen 
und trägt die pädagogische Gesamtverantwortung. Sie sichert:   
• eine klare Aufgabenstruktur und eindeutige Regelung der Zuständigkeiten.
• regelmäßige und institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit zwischen 
  Schulleitung, Lehrkräften und pädagogischen  Fachkräften. 
• ein geregeltes und transparentes Vertretungskonzept. 
• die Einweisung von externen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in die Schulregeln  
 und pädagogischen und erzieherischen Ziele der Schule.
Rolle	der	Koordination
Die Koordination ist zuständig für die außerunterrichtlichen pädagogischen Belange unter Be-
rücksichtigung getroffener Absprachen mit der Schulleitung. Sie sichert: 
• die Wahrnehmung der Teamleitung für hauptamtlichen Gruppenleitungen und 
 Niedrigteilzeitkräfte. 
• die Einarbeitung neuer hauptamtlicher Mitarbeitenden und geringfügig  
 Beschäftigter.
• die Planung des Personaleinsatzes sowie Planung von Vertretungsregelungen.
• die Weiterentwicklung der außerunterrichtlichen pädagogischen Arbeit unter  
 Berücksichtigung des Schulprogramms.
Überlappende	Anwesenheitszeiten	der	Professionen	und	der	Einsatz	von	Lehrerstunden
Pro Offene Ganztagsgruppe arbeiten Lehrkräfte im Umfang von mindestens drei Unterrichts-
stunden im Nachmittagsbereich. Darüber hinaus stehen weitere drei Unterrichtsstunden zur  
Verfügung. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte der Offenen Ganztagsschule gestalten 
gemeinsam ergänzende Lern- und Arbeitsformen und stellen das verbindende Element in der 
Verzahnung des Vor- und Nachmitttags dar (Lehrerstellen können laut Erlass auch kapitalisiert 
werden - BASS 12-63 Nr.19).
 4. Qualitätsstandard  „Raumressourcen“
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0328/2017/1 im Rahmen der Fortschreibung 
der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Zügigkeiten (Machbarkeitsstudien) ein Musterraum-
programm für Grundschulen beschlossen. Dieses Musterraumprogramm dient der Orientierung 
für Neu- und Erweiterungsbauten sowie der Bemessung der qualitativen und quantitativen  
Raumdeckung in Grundschulen. Da es sich um einen Orientierungsrahmen handelt, sind grund-
sätzlich die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen von Neu- und Erweite-

12                                                  
rungsbauten ist dieser Standard tendenziell eher umsetzbar als bei Baumaßnahmen in Be-
standsgebäuden.
Das Musterraumprogramm umfasst die Bereiche Unterricht, Mittagsverpflegung, Betreuungs-
räume der Offenen Ganztagsschulen, Forum sowie Verwaltung. Zum Bereich Unterricht gehören 
Unterrichtsräume, Mehrzweckräume (pro Zug ein Raum) und Differenzierungsräume (pro Zug 
ein Raum). Der Bereich der Mittagsverpflegung basiert für die Flächenberechnungen auf der 
Annahme, dass 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Offenen Ganztagsschule teil-
nehmen. Anhand der Anzahl der Verpflegungs- bzw. Essensteilnehmer sowie der 80 Prozentquo-
te werden u. a. die Flächen für die Küche und den Speiseraum incl. Lager- und Logistikbereiche 
ermittelt. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule sind zwei Betreuungsräume je Zug sowie ein 
Büro vorgesehen. Neben den klassischen Verwaltungsflächen für Lehrerzimmer, Schulleitung, 
Sekretariat etc. sind gemäß Musterraumprogramm auch Büros für pädagogisches Personal, 
Inklusion sowie Besprechungs- und Beratungsräume vorgesehen. 
 5. Qualitätsstandard „Soziales Lernen und ganzheitliche Förderung“
Die Entwicklung zu einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft beeinflusst die pädagogische 
Ausrichtung der Offenen Ganztagsschulen. Die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler an 
den Offenen Ganztagsschulen steigt in Bezug auf soziale, emotionale und leistungsbezogene 
Fähigkeiten und Kompetenzen. Soziales Lernen, informelle Bildung und die ganzheitliche För-
derung ermöglichen den Erwerb einer Beziehungs- und Beteiligungskultur sowie die Steigerung 
der Selbst- und Sozialkompetenz aller Schülerinnen und Schüler in den Offenen Ganztagsschu-
len.
Angebotsformen	des	„Sozialen	Lernens“	und	der	ganzheitlichen	Förderung
„Freispiel“	und	Selbstbestimmte	Aktivitäten
Das „Freispiel“ als weiteres Kernelement umfasst für Schülerinnen und Schüler die freie Wahl 
des Spielmaterials, des Spielverlaufs und des Spielpartners. Das selbstbestimmte Spiel wird von  
pädagogischen Fachkräften durch angemessene Raumgestaltung, motivierendes Spielmaterial 
und durch ergänzende Regeln aktiv begleitet. Innerhalb des „Freispiels“ können Schülerinnen 
und Schüler selbstbestimmt unterschiedliche Raum- und Aktivitätsangebote nutzen. Pädago-
gische Fachkräfte vermitteln Anerkennung und verstärken Selbst- und Sozialkompetenzen der 
Schülerinnen und Schüler. 
Gruppenangebote
Ein Gruppenangebot, auch geführte oder angeleitete Tätigkeit genannt, unterscheidet sich vom 
„Freispiel“ dahingehend, dass gezielt nur mit einer Teilgruppe gearbeitet wird. Das Gruppena-
gebot  wird von einer pädagogischen Fachkraft  geplant und zielorientiert durchgeführt. Die 
Auswahl der Schülerinnen und Schüler ist von pädagogischen Kriterien und Zielen geleitet.
 6. Qualitätsstandard „Individuelle Förderung“
Multiprofessionelle Teams sind in allen Offenen Ganztagsschulen ein Standard. Akteure mit  
verschiedenen Qualifikationen und Funktionen bilden das multiprofessionelle Team: Schullei-

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tungen, Lehrkräfte, Sonderpädagogen, Heilpädagoginnen, Erzieher, Schulsozialarbeiterinnen, 
Psychologen, Schulbegleitungen, Integrationshelferinnen, Lerntherapeuten.
Ziel der multiprofessionellen Teams ist eine individuelle und ganzheitliche Förderung jedes ein-
zelnen Kindes. Wie das multiprofessionelle Team zusammengesetzt ist, um ein Kind zu beglei-
ten, zu unterstützen und zu fördern wird im Einzelfall gemeinsam abgestimmt.
Sprachbildung 
Sprachbildung in den Offenen Ganztagsschulen umfasst zusätzliche Lerngelegenheiten und 
Erfahrungsräume in der deutschen Sprache durch ein koordiniertes, durchgängiges und reflek-
tiertes Arbeiten aller Beteiligten. Dies wird durch eine generelle sprachsensible und sprachbe-
wusste Angebotsentwicklung in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereichen realisiert. 
Als wertvolle Ressource für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler wird  die Zwei- und Mehr-
sprachigkeit von Kindern beachtet.
Förderpläne	
Das Schulgesetz NRW sichert für alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf individuelle Förde-
rung. Die Arbeit mit Förderplänen basiert auf einer umfassenden pädagogischen Diagnostik. Im 
Mittelpunkt stehen das Kind mit seinem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und die 
Verbesserung der individuellen Lern- und Entwicklungslage. Bei der Förderung werden Inhalte, 
Dauer und Umfang in einem individuellen, ganztägigen Förderplan festgehalten. Der Förderplan 
wird mit der Koordination des Offenen Ganztags abgestimmt, um ein verzahntes ganztägiges 
Fördern des Kindes zu sichern.
Heilpädagogische	Förderinseln
Förderinseln sind individuelle, heilpädagogische Jugendhilfeangebote des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien an ausgewählten Grundschulen für Kinder mit besonderem Unter-
stützungsbedarf. Die Angebote der heilpädagogischen Förderinseln richten sich an Kinder in 
der Schuleingangsphase, Klassen 1 und 2. Ziel ist es, den weiteren Besuch an der Offenen Ganz-
tagschule, nach einer zeitlich begrenzten, intensiven Phase der individuellen Unterstützung, zu 
ermöglichen bzw. zu verbessern. Das spezialisierte Jugendhilfeangebot der heilpädagogischen 
Förderinseln ist als präventives Angebot den Hilfen zur Erziehung vorgeschaltet.
Sachmittel (Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien)
Jede Schule erhält schuljahresbezogen in Abhängigkeit zu den Teilnehmerzahlen der Offenen 
Ganztagsschule Sachmittel. Diese Sachmittel werden für die Anschaffung von Materialien zur 
Verfügung gestellt, um die Angebote der Offenen Ganztagsschule bedarfsgerecht auszustatten. 
Dazu gehören beispielsweise Bastelmaterial, Gesellschaftsspiele, Bücher und Bewegungsspiele. 
Der Bedarf der jeweiligen Offenen Ganztagsschule wird von der Schulleitung und der Koordina-
tion gemeinsam definiert.
Förderbudget
Um bedarfsgerechte und schulbezogene Projekte und Maßnahmen in den Offenen Ganztags-
schulen zu realisieren, steht das Förderbudget zur Verfügung.
Das Förderbudget setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:
• Mittel zum Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse
• Mittel zur Förderung von Interessen und Begabungen.
 
Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung liegt bei den Schulleitungen in enger Abstimmung

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mit der Koordination des freien Trägers der Jugendhilfe bzw. der Koordination des öffentlichen 
Trägers (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien).
 7. Qualitätsstandard „Hausaufgabenbetreuung und individuelle Lern-  
                  zeiten“
Die von Lehrkräften durchgeführten „individuellen Lernzeiten“ und die vom pädagogischen Per-
sonal begleitete „Hausaufgabenbetreuung“  sind in den Offenen Ganztagsschulen Kernelemente 
der Betreuung und Förderung.
Hausaufgabenbetreuung
Die Grundsätze der Gestaltung der Hausaufgabenzeit sind im Kapitel zwölf der Schulordnung/ 
Schulpflicht der BASS geregelt (12-63.3, 4.1). Demnach sollen Hausaufgaben die individuelle 
Förderung unterstützen. Sie dienen dazu, sich das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, ein-
zuüben und anzuwenden. Die Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder 
zu ihm führen und in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit 
und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Die Hausaufgabenbetreuung ist so konzipiert, dass es keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, 
die zu Hause erledigt werden müssen. Die Schul- bzw. Klassenleitung legt Kommunikationswege 
fest, damit Informationen zwischen Klassenleitung, Hausaufgabenbegleitung und Eltern indivi-
duell ausgetauscht werden können. Die Hausaufgabenbetreuung ist zeitlich in der Tagesstruktur 
definiert. Die Hausaufgabenbetreuung wird durch pädagogische Fach- und Niedrigteilzeitkräfte 
begleitet. 
• Für 1. und 2. Klassen sind 30 Minuten Hausaufgabenzeit festgelegt. Für die 3. und 4.  
 Klassen sind 45 Minuten Hausaufgabenzeit festgelegt. 
• Jedes Kind hat für die Hausaufgaben einen festen Ort und Arbeitsplatz.
• Die Hausaufgabenzeit findet unter Aufsicht des pädagogischen Personals statt.
• Hausaufgabengruppen sind klassen-, stufen oder jahrgangsübergreifend zusammen- 
  gesetzt.
Den Lehrkräften obliegt die Verantwortung für die Kontrolle der Hausaufgaben. Näheres regelt 
das jeweilige Schulprogramm über ein Hausaufgabenkonzept.
Für Schülerinnen und Schüler, die über die Hausaufgabenbetreuung hinaus einen besonderen 
unterrichtlichen Unterstützungsbedarf haben, bieten die durch Lehrkräfte betreuten individuel-
len Lernzeiten einen entsprechenden organisatorischen und pädagogischen Rahmen.
Individuelle	Lernzeiten
Die Lernzeit ist eine durch Lehrkräfte betreute intensive individuelle Unterstützung bei Lern-
schwierigkeiten und bietet eine unterrichtsnahe Förderung und vielfältige Möglichkeiten zur 
Erweiterung und Vertiefung sprachlicher Bildung. Die Kinder erhalten im Rahmen der Lernzeit 
durch den Einsatz von Lehrerkompetenz eine intensivere Förderung zum Ausgleich von Lern- 
und Leistungsdefiziten und eine individuelle Unterstützung bei Lernrückständen. Die  indivi-
duellen Lernzeiten bieten auch den Raum für die Förderung von besonderen Begabungen und 
Neigungen.

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 8. Qualitätsstandard „Zusammenarbeit mit Eltern- Elternmitwirkung“
Auf der Grundlage des § 42 Abs. 4 des Schulgesetztes NRW ist die „Elternmitwirkung“ geregelt. 
Eltern wirken in diesem Kontext an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schu-
le mit. Die Offenen Ganztagsschulen ermöglichen Eltern die aktive Beteiligung am Schulleben, in 
den unterschiedlichen Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes. Die 
Offenen Ganztagsschulen bieten verlässliche Formen der Elternmitwirkung und sichern dadurch 
die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern/Erziehungsberechtigten auf Augenhöhe. 
Mitwirkungsgremien sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz und 
die Fachkonferenz. Weitere Formen der Elterninformation sind Elternbriefe und Aushänge, 
Elternabende zu organisatorischen und pädagogischen Fragestellungen und schulbezogene, 
gemeinsame Aktivitäten wie zum Beispiel das Elterncafé und festliche Aktivitäten. Darüber hin-
aus können Eltern neben den regelmäßigen Elternsprechtagen bei Bedarf einen Termin für eine 
Elternsprechzeit in Anspruch nehmen. 
Bei Bedarf können weitere Hilfen und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe und 
weiterer Institutionen erörtert und besprochen werden. Alle Eltern werden bei der Wahrneh-
mung ihrer Verantwortung und der Erfüllung ihrer erzieherischen Aufgaben gestärkt und unter-
stützt.
Dabei werden gesellschaftliche Veränderungen wahrgenommen, indem bei der Planung und 
Durchführung von Mitwirkungsgremien und Aktivitäten unterschiedliche Familienformen und 
Zeitressourcen berücksichtigt werden.
 9. Qualitätsstandard „gemeinsame Mittagsverpflegung“
Die Kinder nehmen täglich, verbindlich an einem warmen Mittagessen teil (kulturelle sowie all-
ergiebedingte Besonderheiten werden beachtet). Durch die standortspezifischen unterschiedli-
chen räumlichen Gegebenheiten sind variable Ausgestaltungen der Mittagsverpflegung möglich 
und notwendig. 
Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Schule.
• Es bietet den Kindern über das Essen hinaus die Möglichkeit, Tageserlebnisse zu be 
 sprechen und sich zu erholen. 
• Die Kinder werden durch das pädagogische Personal dazu angehalten, Tischregeln 
 einzuhalten und eine gemeinsame Tischkultur zu erwerben. 
• Die Kinder unterstützen den Ablauf, indem sie zum Beispiel beim Tisch decken und 
 aufräumen eingebunden sind.
• Die Kinder lernen Aufgeschlossenheit und Wertschätzung gegenüber anderen 
 Kulturen und Essensgebräuchen.
 10. Qualitätsstandard „Kultur der Beteiligung von Kindern“
Die Teilhabe an demokratischen Prozessen zur Ausgestaltung der eigenen Lebenswelt gehört zu 
den Grundrechten eines jeden Menschen. Die Schülerinnen der Schüler der Offenen Ganztag-

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schule werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend in allen Angelegenheiten, die
sie betreffen, beteiligt.
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eigene und fremde Wünsche und Bedürfnisse zu 
erkennen und diese zu kommunizieren. Aushandlungsprozesse und die Suche nach Lösungen 
werden durch die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte in den Offenen Ganztagsschulen 
begleitet und angeregt und fließen situationsorientiert und aktiv in die Gestaltung ihres Tagesab-
laufes ein.
Partizipation findet in den Offenen Ganztagsschulen in verschiedenen Bereichen statt: 
• Mitgestaltung von Räumlichkeiten, Angeboten und Projekten und der Umgebung
• Mitgestaltung von Regeln des Zusammenlebens/Kultur der Beteiligung
• Kinderkonferenzen
• Schulparlamente
• Klassenrat
 11. Qualitätsstandard „Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven und ge- 
         meinwohlorientierten Angeboten“
Die kooperative Zusammenarbeit der Schulen mit anderen sozialen Institutionen und Bildungs-
partnern ist in der Offenen Ganztagsschule eine wesentliche konzeptionelle Grundlage. Die 
Teilnahme an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten wird in 
der Offenen Ganztagschule in Form von  Arbeitsgemeinschaften (AGs) sichergestellt. Diese AGs 
werden in Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen und Bildungspartnern durchgeführt.  
Bildungspartner sind öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, Sportvereine, Verbände, Kultu-
reinrichtungen, Kirchengemeinden und weitere Sozialraumakteure.
Die Angebotspalette der Offenen Ganztagschulen in Münster ist am Bedarf der jeweiligen Kinder 
und der Struktur des Sozialraumes ausgerichtet. Dabei ist das Hauptanliegen die Förderung, 
Unterstützung und Begleitung der Kinder in ihrer Gesamtentwicklung. Dies beinhaltet kognitive, 
emotionale, soziale und psychomotorische Prozesse im Hinblick auf eine ganzheitliche Bildung. 
Darüber hinaus ebnet die Offene Ganztagsschule durch die AGs die Integration in das sozial-
räumliche Umfeld und schafft Zugänge zu außerschulischen Bildungsangeboten im Stadtteil. 
Zusammenfassend leisten die AGs einen wertvollen Beitrag zur informellen Bildung und gesell-
schaftlichen Teilhabe.
 12. Qualitätsstandard „Schutz von Kindern“
Der Schutz von Kindern ist im § 42 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis)  
in Abs. (6) SchulG, NRW geregelt. 
„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Ver-
nachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die 
Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen“  (§ 42(6) SchulG, NRW).

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Die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtge-
biet  Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien ist über eine Vereinbarung geregelt (§ 8a SGB VIII in Verbindung mit  
§ 42 Abs. 6 SchulG, NRW).
Zum Schutz von Kinder gem. § 8a SGB VIII werden standardisierte Verfahrensabläufe angewandt:
• Für das pädagogische Personal in den Offenen Ganztagsschulen ist die „Verfügung  
 zum internen Meldeverfahren bei Kindeswohlgefährdung“ des Amtes für Kinder,  
 Jugendliche und Familien per Dienstanweisung geregelt.
• Für das pädagogische Personal in den Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft  
 liegen Vereinbarungen  zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und 
 dem entsprechenden freien Träger  zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung  
 (§ 8a SGB VIII) und zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen  
 (§ 72 a SGB VIII) vor.
 13. Qualitätsstandard „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung“
Die Qualitätsstandards der Offenen Ganztagschule bilden die definierte Grundlage für eine ste-
tige, fachliche Weiterentwicklung. Diese Weiterentwicklung erfolgt unter anderem in Koopera-
tion mit allen beteiligten Akteuren über implementierte Verfahren der Qualitätssicherung- und 
entwicklung im Dialog mit allen Offenen Ganztagsschulen.
Die Sicherung und Entwicklung der Qualität erfolgt durch entsprechende Strukturen und inte-
grierte Verfahren:
• Leitungsrunde der Koordinatorinnen und Koordinatoren der Offenen Ganztagsschule
• Schulleiterdienstbesprechung
• Facharbeitskreise
• kommunale Qualitätszirkel
• regionale und überregionale Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel 
• Qualitätsanalyse NRW - Bezirksregierung Münster
 
• Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugend 
 hilfe
• Jahresgespräche
• Fachliches Controlling/Wirksamkeitsdialog
• Bildungsberichterstattung/Bildungsmonitoring
Die Qualitätsprozesse, Strukturen und Verfahren unterliegen gesellschaftlichen und fachlichen 
Veränderungen und werden stetig angepasst und weiterentwickelt.

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Anlage 1 Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0055/2021

6137 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0055/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster 08.6.2021 
Unsere Kinder in guten Händen – Eine 
Expertenkonferenz für mehr Fachkräfte in Kitas 
und OGS  
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine kommunale Expertenkonferenz zur 
Stärkung des Erzieherberufes und der pädagogischen Fachkräfte im OGS-Bereich 
durchzuführen.  
 
2. An der Konferenz nehmen alle relevanten Akteure der Stadt und des Landes NRW 
teil. Ziel der Konferenz ist: 
- Verbesserung der Ausbildungssituation in Münster 
- Stärkung der Erzieherausbildung 
- Gewinnung weiterer Fachkräfte 
 
3. Gegenstand der Konferenz ist insbesondere die Prüfung folgender Maßnahmen für 
Münster: 
- Wege zur Schaffung zusätzlicher PiA-Plätze und Ausweitung von 
Ausbildungskapazitäten an den Berufskollegs  
- Einstellung über den Bedarf hinaus zum Beginn des Kindergarten-/Schuljahres 
(immer zum 1. August), da erfahrungsgemäß zum Anfang jedes KiTa-/ Schuljahres 
durch Krankheit, Schwangerschaft, Auflösungsverträge Vakanzen entstehen, denen 
anders nicht sofort begegnet werden kann 
- Entwicklung von innovativen Modellen und Wegen zur Gewinnung weiterer 
Fachkräfte und Assistenzkräfte durch Quereinstieg oder berufsbegleitende 
Ausbildung und neuer Ausbildungsformate, die in Münster getestet werden können 
- Rahmenbedingungen für eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung nach dem Vorbild 
anderer Bundesländer 
- Erhöhung der Anzahl an Praktikumsplätzen 
- bedarfsorientierte Übernahmegarantie für Berufspraktikantinnen und -praktikanten 
in ein Dauerarbeitsverhältnis bei persönlicher sowie fachlicher Eignung 
- Beteiligung am Kita-Helfer-Programm des Landes NRW #ichhelfemit, oder einem 
anderen Programm, um mit dem Weiterqualifizierungsangebot mehr staatlich 
geprüfte Kinderpfleger und Pflegerinnen zu gewinnen 
- Ein Wiedereinstiegsprogramm für Fachkräfte nach langer Auszeit 
- Einsatz von qualifizierten Tageseltern in Kitas und im OGS-Bereich, die als 
Tageseltern nicht mehr tätig sein möchten 
- Eine Imagekampagne für das Erzieherberufsfeld  
- Auslotung von Möglichkeiten, Wohnraum zur Verfügung zu stellen

Begründung 
Das Personalwachstum in Kindertageseinrichtungen hat sich auch in den letzten Jahren 
fortgesetzt. Im Vergleich zu 2018 wurden bundesweit rund 55.000 bzw. 9 % pädagogisch und 
leitend Tätige zusätzlich eingestellt, wobei insbesondere in 2020 der Zuwachs mit 28.700 
Tätigen im Vergleich zum Vorjahr sehr stark ausfiel. Zahlenmäßig befinden sich 
Kindertageseinrichtungen nunmehr fast auf Augenhöhe mit den allgemeinbildenden 
Schulen, in denen im Schuljahr 2019/20 rund 693.750 Lehrkräfte tätig waren (Statistisches 
Bundesamt 2021). Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung - "Ländermonitoring 
Frühkindliche Bildungssysteme" aus2019 fehlten NRW-weit würden insgesamt 15.600 
Erzieher, die Vollzeit in Kitas arbeiten würden, obwohl in den letzten zehn Jahren bis in das 
Jahr 2018 sich die Zahl des Personals um circa 50 Prozent erhöht hat. Dennoch zählen 
Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger zu den 
„Engpassberufen“. Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und 
der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an 
Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen.  
Um die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher attraktiver für Personen mit 
unterschiedlichen Bildungs- und Berufsbiografien zu machen, existiert in den 
Bundesländern mittlerweile eine Vielzahl an Ausbildungsformaten. So bieten einige Länder 
neben der klassischen Vollzeitausbildung auch eine Ausbildung in Teilzeit oder in der 
tätigkeits- bzw. berufsbegleitenden Teilzeitform sowie als sogenannte praxisintegrierte 
Ausbildung (PIA) an. Wegen der großen Nachfrage nach der PIA-Ausbildung wurde in 
Münster zwar eine zusätzliche Klasse am Anne-Frank-Kolleg eingerichtet. Jedoch werden 
dadurch nicht mehr Fachkräfte ausgebildet, denn für den schulischen Bildungsgang gibt es 
weniger Interessierte. 
Darüber hinaus gibt es weitere Aus- und Weiterbildungsvarianten an den Fachschulen für 
Sozialpädagogik, die Modellcharakter haben, z. B. in Bayern die Ausbildung zur 
„Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ (StMUK 2019). Der Ausbau dieser 
Formate schreitet voran. In NRW wird bislang eine berufsbegleitende Ausbildung nicht 
angeboten. U.a. bieten Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen, Thüringen oder Hessen 
diesen Qualifizierungsweg. In Heusenstamm bei Frankfurt/Main sollen künftig etwa 
verschiedene Möglichkeiten genutzt werden, Fachkräfte auszubilden. Neben der 
klassischen Erzieher-Ausbildung sind es die Praxisorientierte Ausbildung (PiA) oder das 
Duale Studium Sozialpädagogik & Management. Zudem sollen Fachkräfte aus dem Ausland 
bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse und einer eventuell notwendigen Weiterbildung 
unterstützt werden. Geprüft wird die Einführung von Jobtickets und –fahrrädern. 
Mit dem Kita-Helfer-Programm #ichhelfemit unterstützt und entlastet die Landesregierung 
pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Die 
Ausbildung ist besonders für Kita-Helferinnen und -Helfer interessant, die die 
Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialpädagogik noch nicht erfüllen. Im 
Anschluss an das Programm sollen die Kita-Helferinnen und -Helfer Angebote zur 
Weiterqualifizierung erhalten und gleichzeitig mittelfristig mehr Fachkräfte für die 
Kindertagesbetreuung gewinnen. 
Überlegenswert ist ein Einsatz von qualifizierten Tagesmüttern in den 
Kindertageseinrichtungen und im OGS-Bereich. Vielfach wollen diese ihre Tätigkeit als 
Tagesmutter aufgeben, dennoch in dem Arbeitsfeld tätig bleiben. Eine weitere mögliche 
Option ist ein Quereinstieg in den Erzieherberuf, wie das Beispiel Bremen zeigt.

Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ist ein riesiger Aufgabenbereich, in dem wir uns 
schlechte Qualität oder langfristige Vakanzen nicht leisten können. Daher müssen den 
Menschen, die Interesse an dem Beruf haben, Möglichkeiten eröffnet werden, sich zu 
qualifizieren.  
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beschlussvorlage

42763 Zeichen

V/0393/2022
V/0393/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fachkräftemangel in Münsters Kitas und Offenen Ganztagsschulen – aktuelle Situation und
trägerübergreifende, stadtweite Handlungsoptionen
Beratungsfolge
25.08.2022 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den Bericht zum
Fachkräftemangel in Münsters Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen und
die Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Fachkraftsituation in Münster zur Kenntnis.
2. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0055/2021 ist mit dieser Vorlage formal erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Sollten die unten vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, ist eine weitere
Beschlussvorlage zur Finanzierung der Handlungsoptionen erforderlich.
Begründung:
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage
2. Aktuelle Fachkraftsituation in Münster
3. Zahlen, Daten, Fakten
4. Bisherige Ansätze gegen den drohenden/einsetzenden Fachkräftemangel
5. Umgang mit dem Antrag der CDU
6. Trägerübergreifender, stadtweiter Lösungsansatz zur Verbesserung der Fachkraftsituation
7. Ausblick/Perspektive
1. Ausgangslage
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
09.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gellinek
T elefon:492-5105
GellinekS@stadt-
muenster.de

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Kinder brauchen ein qualitativ hochwertiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot in Form
von Kindertageseinrichtung (Kita) und/oder Offene Ganztagsschule (OGS). Sie brauchen feste
Bezugspersonen, zu denen sie eine kontinuierliche Beziehung aufbauen können, und Familien
müssen ihre Kinder gut und zuverlässig aufgehoben wissen. Der fortwährende T eufelskreis von
fehlenden Fachkräften und der Überlastung der vorhandenen, welches wiederum zu
Personalfluktuation führt, ist nur durch ein konsequentes und langfristiges Gegensteuern auf
mehreren Ebenen zu durchbrechen.
Die Verwaltung ist durch folgende aufgeführte Anträge aufgefordert, das Thema Fachkräftemangel in
Kitas und OGS aufzugreifen:
1. Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0055/2021: „Unsere Kinder in guten Händen – Eine
Expertenkonferenz für mehr Fachkräfte in Kitas und OGS“
2. Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Volt-Ratsgruppe im
Rahmen der Haushaltsberatungen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien:
„Dringend benötigte Fachkräfte für Kitas aus der EU anwerben“.
Im Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 08.06.2021 wird vorgeschlagen, kurzfristig eine
Expert*innenkonferenz mit allen relevanten Akteur*innen aus Land und Kommune mit dem Ziel der
Verbesserung der Ausbildungssituation in Münster, der Stärkung der Erzieher*innenausbildung und
der Gewinnung weiterer Fachkräfte einzuberufen. Inhalt soll die Prüfung von einer Reihe möglicher
Maßnahmen sein.
Im Haushaltsantrag der SPD-Ratsfraktion, der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion und der Volt-
Ratsgruppe vom 25.11.2021 wird vorgeschlagen – gemäß dem Vorbild der Stadt Bonn – ausländische
Fachkräfte aus Spanien für die Einstellung in städtischen Kitas anzuwerben und diese in Kooperation
mit einer Personalagentur bereits im Herkunftsland sprachlich vorzubereiten. Bei Ankunft in
Deutschland werden die Fachkräfte weiter sprachlich ausgebildet und ihre Qualifikationen werden
parallel überprüft. Bei Anerkennung der Qualifikationen und Erreichen der notwendigen sprachlichen
Kompetenzen werden die Fachkräfte in Festanstellung übernommen.
2. Aktuelle Fachkraftsituation in Münster
Der Fachkräftemangel1 ist nicht mehr nur ein drohendes Szenario, sondern hat vor allem
Westdeutschland und somit Münster längst erreicht. Laut Einschätzung der OECD wird sich der
Mangel an Erzieher*innen in den kommenden Jahren weiter verstärken. Dies belegen auch die
Ergebnisse des „Fachkräfte-Radar für Kita und Grundschule 2022“ veröffentlicht von der Bertelsmann
Stiftung Gütersloh (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/fachkraefte-
radar-fuer-kita-und-grundschule-2022-all). Als wesentliche Ursachen benennt die OECD eine
unzureichende Entlohnung sowie fehlende persönliche Wertschätzung und gesellschaftliche
Anerkennung der Fachkräfte. Darüber hinaus mangele es an Attraktivität, eine Ausbildung in diesem
Beruf zu beginnen2.
1 Fachkräfte meint vorwiegend „Erzieher*innen“. Dies heißt nicht, dass es nicht andere Berufsgruppen gibt, die
als Fachkraft tätig sind bzw. sein könnten, doch sind staatlich anerkannte Erzieher*innen im Vergleich zu
anderen Qualifikationen am stärksten vertreten. (vgl. Deutscher Verein (03.2022): Empfehlungen des
Deutschen Vereins für eine qualifizierte Berufseinmündung in das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtung und die
Eröffnung von Karrierewegen)
2 OECD (2019): Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung, OECD Publishing, Paris

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Trägerübergreifend fällt es in Münster immer schwerer, geeignete Fachkräfte für Kitas und für die
OGS zu akquirieren und zu binden3. Es kommen nicht ausreichend neue Fachkräfte nach, um den
steigenden Betreuungsbedarf der Familien zu decken. Bereits ausgebildete Erzieher*innen können
sich zunehmend die Stellen aussuchen, was zu vermehrten Stellenwechseln führt. Diese Situation
verschärft sich weiter, denn die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften steigt analog zum steten
Ausbau der Kindertagesbetreuung, welcher entsprechend den familiären Bedarfen geschieht4. Die
Konsequenz ist bereits jetzt, dass Personalstellen schlecht, nur mit zeitlicher Verzögerung oder
unvollständig besetzt werden können. Es fehlt akut Personal in den Einrichtungen. Immer häufiger
können neu eröffnete Kitas nicht in voller Auslastung starten und neue OGS-Gruppen nicht
eingerichtet werden.
Vorhandene Fachkräfte sind durch den bestehenden Mangel besonderen Belastungen ausgesetzt
und die Gewährleistung der Betreuungszeiten ist nicht ausreichend gesichert, da Krankheitsausfälle
nicht abgefedert werden können. In der Folge leidet die Qualität der Betreuung. Es steigt die
Wahrscheinlichkeit, dass der Fokus auf die Erfüllung der Aufsichtspflicht gelegt werden muss und
entsprechend besteht die Gefahr, dass Bildungsprozesse ins Hintertreffen geraten. Bildungs- und
Chancengerechtigkeit wären somit gefährdet und Erziehung, Bildung und Betreuung könnten nicht
mehr gleichwertig im pädagogischen Alltag Raum finden; einzelne Kinder könnten weniger in den
Blick genommen werden. Fachkräfte müssten über immer längere Zeiträume den Spagat zwischen
Ansprüchen und Ressourcen meistern. Dies würde Anspannung, Überlastung und Druck provozieren,
welches die Interaktionsqualität zwischen Fachkraft und Kind sinken lassen könnte.5 Ab einem
bestimmten Zeitpunkt könnte jegliches professionelles Entgegenwirken, z.B. durch Supervision oder
kollegiale Fallberatung, solch permanente Mangelerscheinungen nicht mehr kompensieren.6
Krankschreibungen und Stellenwechsel und auch die latente Gefahr von Kindeswohlgefährdungen in
Kitas /OGS nähmen zu.
Rückmeldungen von Eltern und eingehende Meldungen nach § 47 SGB VIII untermauern dieses
Szenario. Eltern bemängeln immer häufiger fehlendes Personal und damit einhergehenden, von ihnen
wahrgenommenen Qualitätsverlust der Betreuung. Hinzu kommt, dass sie besonderen Belastungen
ausgesetzt sind, wenn sie sich nicht auf die im Betreuungsvertrag vereinbarten Konditionen der
Betreuung verlassen können. Sicherlich durch Corona noch weiter befeuert, gibt es in den letzten
zwei Jahren zahlreiche Situationen, in denen Kitas und Offene Ganztagsschulen Personal intern
Gruppen wechseln lassen mussten, nur Notbetreuung anbieten konnten oder gar ganze Gruppen
schließen mussten.
3 Der Einsatz von Personal in den Kindertageseinrichtungen ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz), speziell § 28
„Personal“, geregelt. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, den
Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen hat das Land NRW die dazu erforderlichen
Qualifikationen in der Personalverordnung vom 04. August 2020 konkretisiert.
Die Rahmenbedingungen für die OGS erfolgen aufgrund des Runderlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen
sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“. Die Kommune gibt
vor, dass die Koordinationsstellen sowie die Gruppenleitungen in der OGS pädagogische Fachkräfte sein
müssen (vgl. Qualitätsstandards der OGS der Stadt Münster 2018, Anlage 2).
4 Die familiären Betreuungsbedarfe werden erneut in 2022 durch eine flächendeckende quantitative Befragung
aller Erziehungsberechtigten in Münster mit u6 Kindern erhoben (entsprechend § 4 Abs. 4 KiBiz
„Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung“).
5 Vgl. Klusemann, Stefan; Rosenkranz, ‚Lena; Schütz, Julia (2020): Professionelles Handeln im System.
Perspektiven pädagogischer Akteur*innen auf die Personalsituation in Kindertageseinrichtungen (HiSKiT a).
Bertelsmann Stiftung.
6 Vgl. Boll, Astrid; Remsperger-Kehm, Regina (14.01.2022): Manche Kinder werden fest angepackt. Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung. S.12

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V/0393/2022
Diese Situationen sind entstanden, weil Einrichtungen und Träger trotz erheblicher Anstrengungen
einen vorübergehenden Personalmangel (z.B. wegen Krankheit, Stellenwechsel, Schwangerschaft)
kurzfristig nicht mehr kompensieren konnten. Diese Situationen sind für alle Beteiligten –
insbesondere für die Kinder – eine erhebliche Belastung. Oft gehen einem solchen Schritt mehrere
Wochen unsteter Betreuungs- und Beziehungsstrukturen in den Einrichtungen voraus.
Parallel zu der immensen Herausforderung, flächendeckend qualifiziertes Personal zu gewinnen und
zu halten, kommt, dass die Aufgaben und die Ansprüche an die frühkindliche Betreuung und Bildung
stetig wachsen.
„Neben den Bildungsansprüchen und den Anforderungen, die sich beispielsweise durch die
Änderungen des Kinderschutzgesetzes ergeben, dem steigenden Anteil der Kinder unter drei Jahren
in den Einrichtungen [und dem steigenden Bedarf ganztägiger Betreuung von Schulkindern], die
notwendige Gestaltung von Diversität und der Zunahme an Dokumentations- und
Verwaltungstätigkeiten, stellen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen die Einrichtungen vor weitere
Herausforderungen. Zu nennen sind die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes bei gleichzeitiger
Sicherstellung der Kinderrechte, die Veränderungen in den Gruppenstrukturen und die daraus
resultierenden konzeptionellen Anpassungen sowie die anspruchsvolle Arbeit mit den Eltern7 und
schließlich die Digitalisierung.“ (vgl. Deutscher Verein 2022, S. 6)
Dies sind einerseits Indizien, wie anspruchsvoll und facettenreich das Berufsfeld ist, doch müssen
Fachkräfte diese Neuerungen fachlich und vor allem auch zeitlich bewältigen.
Die Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen, die potenziell in allen Kindertageseinrichtungen
durch Fachkräfte unterstützt wird, gilt es noch besonders zu erwähnen. In Münster wird es aktuell
deutlich, dass fehlendes Personal sich in diesem Bereich besonders negativ auswirkt. Wenn Personal
fehlt und das vorhandene Personal besonders gefordert ist, die Betreuung aufrecht zu erhalten, sind
es zunehmend Kinder mit inklusivem Förderbedarf, die das Nachsehen haben. Die benötigte und
durch den LWL gewährte intensivere Förderung durch besonders ausgebildetes Personal kann nur
weniger (oder gar nicht) stattfinden. Das bedeutet, dass besonders vulnerable Kinder, die besondere
Unterstützung und Beziehungskontinuität bedürfen, durch den anhaltenden Personalmangel weiter
benachteiligt werden.
3. Zahlen, Daten, Fakten
In den Berichtsvorlagen V/0662/2016 und V/0732/2019 wurde die Verschärfung der Fachkraftsituation
beschrieben sowie mit konkreten Zahlen untermauert. T enor war, dass ohne Erweiterung der
Ausbildungskapazitäten, voraussehbar nicht mal der aktuelle Standard gehalten werden kann. Dies
wird u.a. in dem Bericht 2021 zum Gute-Kita-Gesetz bestätigt.8
Eine aktuelle Auswertung belegt den anhaltenden, erheblichen Personalzuwachs in Kitas und Offenen
Ganztagsschulen.
7 Diese haben ein Recht auf Beteiligung und haben auf Grund steigender gesellschaftlicher Erwartungen an die
familiäre Förderung von Kinder, entsprechend höhere Erwartungen an die Kindertagesbetreuung. Dies bedeutet
eine hohe Anforderung für die Fachkräfte, diesen Bildungsansprüchen gerecht zu werden (vgl. Deutscher
Verein 2022)
8 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2021): Gute-KiT a-Bericht 2021
Monitoringbericht 2021 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der T eilhabein
T ageseinrichtungenund in der Kindertagespflege (KiT a-Qualitäts- und -T eilhabeverbesserungsgesetz–
KiQuTG) für das Berichtsjahr 2020

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V/0393/2022
Während 2014 noch von 1.311 Vollzeitstellen in Münsters Kitas ausgegangen wurde, sind es 2021
bereits 1.707 und inkl. der (bisher) anstehenden Ausbauplanungen sind es bis ca. 2030 2.333. Die
Ausbauplanungen im Bereich Kindertageseinrichtungen umfassen – dem
Kindertagesbetreuungsgericht 2021 folgend – 238 neue Gruppen (1.323 u3 Plätze und 2.662 ü3
Plätze). Die Summe der benötigten Personalstunden in allen Kindertageseinrichtungen hat in Münster
zwischen 2014 und 2021 um ca. 30% zugenommen. Für die bestehenden Planungen ab 2022 steigert
sich der Bedarf an Vollzeitstellen voraussichtlich um weitere 37%. Konkret heißt das, dass in den
nächsten Jahren allein auf Grund der Ausbauplanungen noch ca. 626 Vollzeitstellen zu besetzen
sind.9 In dieser Rechnung nicht enthalten sind weitere Stellen, die auf Grund von Renteneinstieg,
Berufs- oder Stellenwechsel etc. in Münster frei werden und zusätzlich besetzt werden müssen.
Steigende Bedarfe an ganztägiger Betreuung führen auch im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
(OGS) zu einem stetigen Ausbau. Seit Beginn der Offenen Ganztagsschulen in 2003 steigt die Anzahl
der OGS-Gruppen jährlich um bis zu 10%. Zum Schuljahr 2022/2023 werden aller Voraussicht nach
277 OGS Gruppen gebildet. Demzufolge besuchen 72% der Grundschul- und
Förderschulschüler*innen ein Angebot der OGS. Auf der Basis der vorliegenden Anmeldungen
werden für das Schuljahr 2022/2023 stadtweit 30 neue OGS-Gruppen eröffnet. Unter
Berücksichtigung gegenwärtig vakanter Stellen sind allein für das Schuljahr 2022/23 mehr als 60
Fachkraftstellen in T eilzeitzu besetzen.10 Nicht zuletzt durch den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch
auf einen OGS-Platz ist die Entwicklung des zukünftigen Fachkräftebedarfs weiter stark steigend.
4. Bisherige Ansätze gegen den drohenden/einsetzenden Fachkräftemangel
Es wurde in Münster durch Akteur*innen der Handlungsfelder schon viel bewegt und umgesetzt;
Expert*innen in den Bereichen Kindertagesbetreuung und OGS sind schon früh auf das
Voranschreiten des Fachkräftemangels aufmerksam geworden und sind aktiv geworden.11 Die
Aufgabe bestand darin, trotz einer Ausgangssituation, die weder schnelle und unmittelbare
Lösungsansätze bietet (z.B. kurzfristiger Ausbau der Ausbildungskapazitäten) noch gesellschaftliche
Trends umkehren kann (Lohngefüge, Attraktivität des Berufs) Ideen und Ansätze zu entwickeln, die
den Fachkräftemangel lokal abfedern können.
In der AG 5 „Kindertagesbetreuung“, der AG gemäß § 78 SGB VIII, nehmen Vertreter*innen des
kommunalen und der öffentlichen Träger teil. Das Thema Fachkräftemangel wurde besonders in
dieser Runde intensiv beraten. Ergebnis war unter anderem das Erarbeiten eines Positionspapiers
„Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der Kindertagesbetreuung“ unter Mitwirkung von
9 Die Stellenkalkulation berücksichtigt die personelle Mindestausstattung lt. Personalstundenrechner (Anlage zu
§ 33 KiBiz). Das Kontingent für "Sonstige Personalkraftstunden", die sowohl für zusätzliches Personal sowie für
Sachkosten aufgewendet werden kann, werden nicht berücksichtigt. Die Kalkulation beinhaltet nicht den
Personalbedarf für die Einzelintegration.
10 Nach den Münsteraner Qualitätsstandards gilt derzeit folgende Personalstruktur in allen Offenen
Ganztagsschulen in Münster:
• Ab der ersten OGS-Gruppe (je 25 Kinder/ Förderschulen 12 Kinder) wird eine Fachkraft mit 25,32
Wochenstunden für die Leitung der Gruppe und die Koordination des Personaleinsatzes und der
Angebote des Offenen Ganztages eingesetzt.
• Ab der zweiten OGS-Gruppe wird je eine Gruppenleitung (päd. Fachkraft) mit 21 Wochenstunden
eingesetzt.
• Sobald eine Schule vier OGS-Gruppen erreicht, erhöhen sich die Wochenstunden auf 30 für die
Koordination.
• Ab vier OGS-Gruppen wird die Koordination für die Verwaltung und T eamleitungder OGS aus dem
Gruppendienst freigestellt.
11 Vgl. Vorlage V/0662/2016 „Entwicklung des Fachkräftebedarfs an Erzieherinnen und Erziehern“

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V/0393/2022
Fachschulvertreter*innen, Anleiter*innen und Auszubildenden. Schwerpunkt des Papiers ist die gute
Ausgestaltung der praktischen Ausbildungszeit, da die Zeit am Lernort Praxis entscheidend ist, ob
sich angehende Erzieher*innen für den Beruf begeistern und dauerhaft entscheiden werden.12
Die AG 5 „Kindertagesbetreuung“ nach §78 SGB VIII hat zuletzt Ende Januar 2022 drei
Veranstaltungen in Kooperation mit dem Anne-Frank-Berufskolleg durchgeführt, bei denen ca. 75
zukünftige Fachkräfte sich dazu geäußert haben, was sie sich für die Berufsausübung allgemein und
speziell in Münster wünschen würden.13 Wesentliche Ergebnisse dieser Veranstaltungen waren, dass
die Nachwuchskräfte sich für die Berufsausübung vor allem eine bessere Bezahlung sowie gute
Arbeitsbedingungen wünschen. Sie sehen u.a. eine knappe personelle Ausstattung, die Befristung
von Verträgen und eine erhöhte Arbeitsbelastung als Probleme. Ihnen besonders wichtig sind gute
T eamarbeit, Möglichkeiten der pädagogisch hochwertigen Bildungsarbeit sowie
Fortbildungsmöglichkeiten und Wertschätzung. Für die Aufnahme einer Tätigkeit in Münster
wünschen sie sich Hilfe bei der Wohnungssuche, bezahlbaren Wohnraum und eine Mobilitätsgarantie,
z.B. in Form von kostenloser ÖPNV-Nutzung.
Weitere Ansätze, die durch die AG 5 im Rahmen von „Strategien gegen den drohenden
Fachkräftemangel“ bereits verfolgt wurden, sind: die Anerkennung ausländischer Abschlüsse14, die
Öffnung für andere, verwandte Berufsgruppen (Änderung/Erweiterung der Personalvereinbarung des
LWL zum 01.12.2018), die Qualifizierung für Quereinsteigende, die Weiterqualifizierung von
Ergänzungskräften, die Flexibilisierung im Einzelfall, z.B. Anerkennung von Kinderpfleger*innen als
Erzieher*innen, (berufsbegleitende) Ausbildung in T eilzeit und die Weiterentwicklung von
betrieblichem Personalmanagement sowie die Verbesserung von Rahmenbedingungen etc.
Vor dem Hintergrund des Ausbaus an Kita- und OGS-Plätzen wurden in Münster bereits 2013 die
Ausbildungsklassen um eine weitere Klasse am Anne-Frank-Berufskolleg erweitert. In diesem Zuge
wurde auch die praxisorientierte Ausbildung (PiA) in Münster – damals noch an der ESPA –
eingeführt.
Die Träger der Jugendhilfe pflegen einen engen Kontakt zu den ausbildenden Fachschulen in
Münster. Im Rahmen der AG ART (Ausbildungsoffensive Runder Tisch Kindertagesbetreuung)
besteht der Austausch seit 2011 im Quartalsturnus. T eilnehmende sind neben Vertreter*innen des
öffentlichen Trägers, Vertreter*innen der Fachschulen, der freien Träger, sowie des
Jugendamtselternbeirats. Hier werden u.a. gemeinsame Veranstaltungen wie der Praxisnachmittag
für Auszubildende und Fachvorträge organisiert, die das Ziel verfolgen, Theorie und Praxis besser zu
verzahnen. Für 2022 ist es bereits geplant, diese Veranstaltungen im letzten Quartal zu dem Thema
„Kultursensitive Pädagogik“ durchzuführen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Münster bisher ein Patchwork an verschiedenen
Ansätzen gegeben hat, die ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen umgesetzt
wurden. Somit konnten sie inhaltlich nicht weiter aufeinander abgestimmt werden. Dies ist nötig, da
zukunftsweisende Lösungsansätze miteinander verzahnt sind und sich gegenseitig befördern, damit
sie mehr sind als die Summe ihrer einzelnen T eile. So ist z.B. eine Ausweitung der
Ausbildungskapazitäten nur sinnvoll, wenn ausreichend geeignete Bewerber*innen zur Verfügung
12 „Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der Kindertagesbetreuung“ als Anlage 3 beigefügt.
13 Ergebnisse der Veranstaltungen sind als Anlage 4 beigefügt.
14 Die zurückliegenden Recherchen der AG 5 nach §78 Kindertagesbetreuung hatten ergeben, dass die
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen als Strategie, um den Fachkräftemangel zu begegnen, (bisher)
nicht erfolgsversprechend ist, da es nicht flächendeckend umsetzbar, sondern nur individuell möglich ist.

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stehen. Aktuell lässt sich beobachten, dass die Bewerber*innenzahlen besorgniserregend
zurückgehen. Die Anzahl geeigneter Bewerber*innen wiederrum hängt mit der Attraktivität des
Berufsfeldes zusammen. Wenn, wie in den Offenen Ganztagsschulen, lediglich T eilzeitstellen für
Erzieher*innen angeboten werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass insbesondere junge
Nachwuchskräfte die Einrichtungen nach der Ausbildung wieder verlassen.
5. Umgang mit dem Antrag der CDU-Ratsfraktion
Auch wenn der hohe Gewinn eines fachlichen Austausches und Diskurses gemäß dem Vorschlag der
CDU unstrittig ist, gibt es bereits eine differenzierte vorhandene Expertise in Münster und einen
großen Ideenreichtum, dem Problem lokal zu begegnen: vielversprechende kommunale Hebel sind
bekannt.
Der Erkenntnisgewinn einer solchen Veranstaltung wäre nach Einschätzung der Verwaltung nicht so
hoch, dass er in einem angemessenen Verhältnis zum Ressourceneinsatz stehen würde, der für die
Planung und Durchführung einer solchen Veranstaltung erforderlich wäre. Vielmehr sollte der Fokus
auf die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel lokal entgegenwirken
gelegt werden. Da es sich bei dem akuten Mangel an Fachkräften um ein bundesweites Problem
handelt, sollte die Lösungsfindung auf dieser Ebene – zu der auch der avisierte Fachtag des
Deutschen Städtetages gehört15 – intensiv begleitet werden. Ergänzende kommunale Ansätze können
ohne eine entsprechende Großveranstaltung umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, keine weitere Expert*innenkonferenz zwischenzuschalten, sondern
die nachfolgenden Strategien zu verfolgen.
6. Trägerübergreifender, stadtweiter Lösungsansatz zur Verbesserung der Fachkraftsituation
Der vorliegende Vorschlag ist nicht als detailliertes Lösungsrezept zu verstehen, sondern als
trägerübergreifender, stadtweiter Ansatz zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften für die Stadt
Münster.
Demnach sollten sich zukünftige Maßnahmen in der Stadt Münster an folgenden Strategien
ausrichten:
1 Imagekampagne für den Beruf des*r Erziehers*in und des Arbeits- und
Lebensorts Münster
2 Schaffung einer trägerübergreifenden Anreizstruktur
3 Erweiterung und Optimierung der Ausbildungskapazitäten
4 Anwerben ausländischer Fachkräfte
Zu 1: Imagekampagne für den Beruf des*r Erziehers*in und des Arbeits- und Lebensorts
Münster16
Ziel ist es, eine professionelle Imagekampagne für den Beruf des*r Erziehers*in und des Arbeits- und
Lebensorts Münster umzusetzen. Durch die moderne Darstellung eines facettenreichen,
anspruchsvollen und gesellschaftswertvollen Berufs soll ein Beitrag zur Ablösung alter Stereotype von
Erzieher*innen geleistet werden. Stattdessen sollen der wesentliche Bildungsauftrag, der große
Abwechslungsreichtum sowie die guten Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Beruf hervorgehoben
werden. Dazu kommt in der Kampagne die Darstellung der einzigartigen „Marke Münster“, die das
herausarbeitet, was Münster besonders macht als attraktiven Lebens- und als Arbeitsort, wie z.B. die
15 vgl. Rundschreiben des Deutschen Städtetag vom 15. Juni 2022
16 Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Vereins (2022), S. 25

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Fahrradfreundlichkeit und die große Trägervielfalt. Diese Darstellung von Münster soll den Wunsch
bei Fachkräften befeuern, speziell in Münster als Erzieher*in arbeiten zu wollen. Das heißt, die
Kampagne hat zwei wesentliche Ziele: Nicht nur muss die Wahrnehmung des Berufs ein öffentlich
wirksames Make-Over erhalten, sondern gleichzeitig sollen Interessierte spezifisch in Münster ihren
Berufswunsch realisieren können. Die Ausbildung einer erhöhten Anzahl an Bewerber*innen, wäre
durch die Optimierung der Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen möglich.
Die Kampagne muss überregional angelegt sein, d.h. sie sollte bestenfalls in einem möglichst weiten
Radius um Münster herum wirken. Sie sollte eine Reihe an unterschiedlichen Formaten und Kanälen
beinhalten, um möglichst viele potenzielle Fachkräfte anzusprechen, z.B. Schüler*innen im Praktikum,
Abiturient*innen, aber auch Quereinsteiger*innen oder Studierende.
Geschätzte Kosten einer Imagekampagne: mindestens 100.000,00 €
Zu 2: Schaffung einer trägerübergreifenden Anreizstruktur
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, eine Anreizstruktur zu finanzieren und zu etablieren, die einen
weiteren „Pull-Faktor“ ausmacht. Bei der Entscheidung zwischen möglichen Arbeitsorten für
Fachkräfte können passende Anreize einen wesentlichen Unterschied machen und sich zu Münsters
Vorteil auswirken. Es dürfen im Rahmen einer solchen Anreizstruktur aber nicht nur zuziehende
Fachkräfte belohnt werden, sondern auch diejenigen, die erneut (nach Unterbrechung) oder erstmalig
in Münster anfangen als Fachkraft zu arbeiten. So können bereits ansässige Fachkräfte überzeugt
werden, beruflich in Münster zu verbleiben.
Ingolstadt geht seit 2021 diesen Weg und zahlt eine „Willkommensprämie“ von 4.000,00 € an neue
(Vollzeit-)Mitarbeitende in Kitas. Die angeworbene Fachkraft darf allerdings zu dem Zeitpunkt nicht
bereits bei der Stadt oder einem ansässigen freien Träger tätig sein. Die Stadt zahlt auch
Willkommensprämien für die freien Träger, damit diese nicht finanziell belastet werden und auch keine
Konkurrenz entsteht.
Eine Abwandlung dieses Ansatzes wäre, bestehende Mitarbeitende in der
Kindertagesbetreuung/OGS anzuregen, qualifizierte Mitarbeitende anzuwerben und sie entsprechend
mit einer Prämie zu belohnen: Mitarbeitende werben Mitarbeitende. Bestandsmitarbeitende
bekommen dabei attraktive Anreize, sich im Bereich Fachkräfteakquise zu engagieren. Dies ist der
übliche Weg: Die anwerbende Person wird belohnt, nicht die angeworbene Person. Es geht aber auch
anders: In Leonberg splittet sich bei erfolgreicher Anwerbung einer Fachkraft eine Belohnung auf die
angeworbene Person und die anwerbende Person nach einem Jahr Arbeit (insgesamt 2.000,00 €). 17
Zwei Möglichkeiten werden von der Verwaltung als sinnvoll erachtet: eine Cash-Prämie oder eine
Sachprämie.
Denkbar wäre eine Cash-Prämie im Wert von 1.000,00 € für eine Fachkraft, die nach einem Jahr
Arbeit ausgezahlt würde. Die Cash-Prämie wäre in der Verwaltung weniger aufwendig als eine
17 Das Modell, dass Mitarbeiter*innen beim Anwerben eine*r neuen Kolleg*in eine Prämie gezahlt wird, gibt es
bereits an vielen anderen Orten und in vielen Unternehmen. Die Stadt Hamburg und die Stadt München zahlen
für das Anwerben von Fachkräften 1.000,00 €. Die Idee stammt aus der Privatwirtschaft und wird von
gewinnorientierten Unternehmen genutzt. Das Prinzip ist, dass gute Mitarbeitende Menschen kennen, die auch
gute Mitarbeitende sein könnten. Bestehende Mitarbeiter*innen leisten bessere Überzeugungsarbeit als
Headhunter*innen/Recruiter*innen – sie sind glaubwürdiger und die Passung des neuen Mitarbeitenden mit
dem Betrieb ist besser. Die Mitarbeiter*innen-Akquise wird dadurch schneller und kostengünstiger und neue
Mitarbeiter*innen starten mit einem guten Gefühl in der neuen Stelle, da Kolleg*innen schon bekannt sind.

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Sachprämie und sie gibt den Fachkräften mehr Bestimmungsrecht, wofür sie die Prämie nutzen
möchten. Es wird ihnen nicht vorgeschrieben wie durch eine Sachprämie.
Alternativ wäre eine Sachprämie eine Möglichkeit, Fachkräfte für die Aufnahme einer
Fachkrafttätigkeit in Münster zu belohnen. Dabei könnten die Kosten, je nach gewünschter
Sachprämie, variieren.
Beispiele:
 Ein Jahres-Abo für Swapfiets (Deluxe 7, monatlich ab 19,90 € (Unisex-Rahmen und 7 Gänge)
alternativ E-Bike, monatlich ab 59,90 € (1 Gang, 25 km/h) oder monatlich ab 74,90 € (mehrere
Gänge)) (www.swapfiets.de/bikes; gesehen am 15.03.2022)
 Kosten für eine Umzugshilfe: Da die Kosten je nach Entfernung zwischen dem ursprünglichen
Wohnort und Münster sowie auf Grund der Menge der zu transportierenden
Gegenstände/Kisten stark variieren kann, wäre hier ein fester Betrag anzusetzen, bis zu dem
ein Zuschuss zur Rechnung gewährt wird.
 Eine Jahres-Busfahrkarte (Münster Abo für 49,00 € monatlich)
 Ein Jahres-Abo für eine gesunde Kiste mit Obst/Gemüse (Bspw. Eine „Regionalkiste“ von
„Ökullus“ für 18,00 € in der Woche)
Die Sachprämie wäre in der Verwaltung weitaus aufwendiger, da die korrekte Verausgabung geprüft
werden müsste (eine Art Verwendungsnachweis) und vorher eine Ausschreibung stattfinden müsste.
Weitere Anreizstrukturen könnten zudem besondere Beratungsangebote, flächendeckend festgelegte
Qualitätsstandards bei Münsteraner Trägern (Qualitätsgarantie) oder Fort-/Weiterbildungsgutscheine
sein.
Geschätzte Kosten einer Cash-Prämie:
Kita: Auf der Grundlage der für die Kita-Ausbauplanung benötigten 626
Vollzeitstellenäquivalenten bis ca. 2030 und mit dem Wissen, dass die Mehrheit der Stellen
nicht als Vollzeitstellen besetzt wird, wird grob von 1.252 neuen (halben) Stellen
ausgegangen. Dann läge die Schätzung der Kosten bei insg. ca. 1.252.000 €, die sich
entsprechend der Personaleinstellung über die Jahre verteilen würden.
OGS: Davon ausgehend, dass stadtweit rund 80% der Kinder aller Grund- und
Förderschulen bis 2030 ein Angebot der OGS besuchen, werden mit der parallel
steigenden Anzahl von Schüler*innen rund 80 Vollzeitäquivalente benötigt. Das sind
mindestens 160 weitere Fachkräfte (in T eilzeit) und die Kostenschätzung für die Cash-
Prämie läge bei ca. 160.000 €, die sich entsprechend der Personaleinstellung über die
Jahre verteilen würden.
Diese Kostenschätzung bezieht sich nur darauf, dass neue Mitarbeitende eine Prämie
erhalten. Sollte ein System etabliert werden, welches die Möglichkeit eröffnet, dass auch
bereits in Münster tätige Mitarbeitende profitieren, besteht ein erheblicher Mehrbedarf an
finanziellen Mitteln.

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Zu 3: Erweiterung und Optimierung der Ausbildungskapazitäten
Wie im Antrag der CDU aufgeführt, ist auch die Verwaltung der Ansicht, dass an den münsterschen
Berufsfachschulen optimale Bedingungen geschaffen werden müssen. Denn zur Deckung des
Personalbedarfs stehen insbesondere die Absolvent*innen der Ausbildungsgänge zur Verfügung. Mit
dem Anne-Frank Berufskolleg und der Hildegardisschule verfügt Münster über zwei Fachschulen, die
Ausbildungsgänge für Erzieher*innen anbieten. Die Fachschulen sichern mit ihrem Angebot einen
hohen Ausbildungsstandard und bieten den Anstellungsträgern damit die Möglichkeit, auf gut
qualifizierte Fachkräfte zurückgreifen zu können.
An dem Anne-Frank Berufskolleg starten jährlich zwei Klassen im konsekutiven Ausbildungsgang, (in
den letzten zwei Jahren) drei Klassen in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) und eine Klasse
Erzieher*in mit Abitur. Dazu kommen an der Hildegardisschule zwei weitere Klassen im konsekutiven
Ausbildungsgang. Im Sommer 2022 wird am Anne-Frank-Berufskolleg mit insgesamt ca. 150
Absolvent*innen der Erzieher*innenausbildung gerechnet. Davon sind ca. 90 Personen, die den
konsekutiven Ausbildungsgang abschließen, ca. 45, die die Praxisintegrierte Ausbildung abschließen,
und ca. 15 Erzieher*innen, die neben der Ausbildung die allgemeine Hochschulreife erlangen. An der
Hildegardisschule wird mit ca. 50 Absolvent*innen der konsekutiven Erzieher*innenausbildung
gerechnet.
Um mit optimalen Lernbedingungen für Nachwuchskräfte attraktiv zu sein, müssen die Fachschulen
räumlich, materiell und personell optimal ausgestattet werden. Selbst bei gleichbleibenden
Schüler*innenzahlen sind die Ressourcen aktuell nicht adäquat und gewiss nicht, wenn die Schulen
als Aushängeschild für die Anwerbung weiterer Fachkräfte fungieren sollen und dann in Folge die
Schüler*innenzahl ansteigt. Wie in der Vorlage V/0622/2016 ausgeführt, besteht keine Möglichkeit,
die Ausbildungskapazitäten der Fachschulen mit bestehenden Ressourcen zu erweitern. Es fehlen
nach wie vor Räume und Lehrkräfte.
Entgegen früherer Entwicklungen erhalten die Fachschulen aktuell nicht mehr ein Vielfaches an
Bewerbungen, als sie an Ausbildungsplätzen zur Verfügung stellen können. Daran scheitert auch die
Einrichtung einer dritten PiA-Klasse zum Schuljahr 2022/2023. Die Zahl der Bewerbungen hat spürbar
abgenommen, und es zeigt sich, dass auch nicht alle Bewerber*innen die passende Eignung für den
Beruf mitbringen. Inwiefern die Pandemie eine Ursache der Entwicklung der Bewerber*innenzahlen
ist, ist nicht klar. Sicher spielt es eine Rolle, dass die PiA-Ausbildung nicht mehr nur in Münster
angeboten wird. Diesen Ausbildungsgang gibt es nun auch im Umland. Ein fehlendes
Alleinstellungsmerkmal bedeutet sicher einen gewissen Bewerber*innenrückgang.
Obwohl es kein Alleinstellungsmerkmal mehr ist, könnte eine weitere Fokussierung auf die
Praxisintegrierte Ausbildung erwogen werden. Die Vergütung erhöht die Attraktivität der Ausbildung in
der Berufsfindungsphase. Die Träger haben PiA als eine Strategie der Personalentwicklung erkannt.
Als Praxisort Auszubildende während der Ausbildung zu begleiten, bietet die Möglichkeit, die
Personen an den Träger zu binden und so Fachkräftenachwuchs zu sichern. Ein weiterer Grund für
das Interesse kann die finanzielle Bezuschussung für ausbildende Träger über das revidierte KiBiz
sein, das zum 01.08.2020 in Kraft trat.
Weiterhin sollte unbedingt die Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in in Münster
eingerichtet werden. Dies würde zwangsläufig die Notwendigkeit einer Erweiterung der
Ausbildungskapazitäten mit sich bringen. Kinderpfleger*innen, die in Kitas und OGS als
Ergänzungskräfte eingesetzt werden, können wesentlich dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu
lindern. Wie bei der Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in wären die

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Ausbildungsbedingungen für angehende Kinderpfleger*innen und Träger im Rahmen von PiA
attraktiv, und dieser Umstand würde vermutlich zu vermehrten Ausbildungsanfänger*innen führen.
In Münster fehlt zudem die Möglichkeit, die PiA-Ausbildung zum/zur Erzieher*in in T eilzeitmachen zu
können. T eilzeitmöglichkeitenbei der Ausbildung gibt es bisher nur in der konsekutiven Ausbildung:
Das Anerkennungsjahr kann in T eilzeitabsolviert werden. Dies würde den beruflichen Werdegang für
mehr Interessent*innen öffnen, die vielleicht auf Grund von Familie, Care-Arbeit oder
gesundheitlichen Gründen etc. nicht in Vollzeit arbeiten können. Eine neue/weitere Zielgruppe für die
Ausbildung würde dazugewonnen werden. Die Einrichtung der Ausbildung in T eilzeitbedingt, wie die
PiA-Ausbildung für Kinderpfleger*innen, eine Erweiterung der Ausbildungskapazitäten.
Notwendige schulische Ressourcen und die Akquise von Nachwuchs stehen in unmittelbarer
Wechselwirkung zueinander: Eine Erweiterung der schulischen Kapazitäten ohne nachrückende
Fachkräfte ist sinnlos (eine Optimierung nicht), wiederum ist auch das Anwerben von Nachwuchs,
ohne diesen ausbilden zu können, nicht nützlich. Parallel dazu steigt der Bedarf an Erzieher*innen
analog zu dem Ausbau der Kindertagesbetreuung. Es ist schwierig, eine konkrete Zahl an neuen
Plätzen, um die erweitert werden müsste, zu benennen, da dies im Zusammenhang mit dem Erfolg
der Imagekampagne (Strategie 1) stehen würde. Fest steht, dass eine Erweiterung erforderlich ist, um
den Bedarf zu decken.
In Bezug auf universitäre Bildung ist Münster ein bekannter und dementsprechend beliebter Standort.
Viele Ressourcen wurden und werden genutzt, um dies zu erwirken und beizubehalten. Diese
Fokussierung und daraus resultierende, anziehende Außenwirkung gilt es auch in Bezug auf eine
erstklassige Ausbildung für Erzieher*innen zu erlangen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind Bemühungen zahlreicher Akteure auf verschiedenen Ebenen nötig.
Mit diesem Vorschlag sind folgende Maßnahmen verbunden:
Erweiterung und bessere Ausstattung der Fachschulen, Einführung der PiA-Ausbildung
zum/zur Kinderpfleger*in und der PiA-T eilzeitausbildung zum/zur staatlich anerkannten
Erzieher*in. Die Kosten hierfür können derzeit nicht beziffert werden, da insbesondere die
räumlichen Ressourcen schwer zu generieren sind.
Zu 4: Anwerben ausländischer Fachkräfte
Der Ansatz, Fachkräfte nach Münster zu locken und möglichst zu halten, ist nicht ausreichend, um
den ansteigenden Bedarf an Fachkräften adäquat zu begegnen, vor allem nicht langfristig.
Kommunen können nicht weiter um die verfügbaren Fachkräfte konkurrieren, die Gesamtmenge an
Fachkräften in Deutschland muss dauerhaft erhöht werden. Deshalb müssen flankierend zu den
skizzierten Strategien, zusätzlich ausländische Fachkräfte nach Deutschland bzw. Münster geholt
werden.
Der Aufschlag dafür ist beim kommunalen Kita-Träger schon gemacht, denn im Rahmen des
Haushaltsantrags der SPD-Ratsfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Volt-
Ratsgruppe „Dringend benötigte Fachkräfte für Kitas aus der EU anwerben“ sind bereits 100.000,00 €
für das Jahr 2022 in den Haushalt eingestellt worden. Die Summe soll das Anwerben und Integrieren
von zehn Fachkräften – mit anerkennungsfähigen Abschlüssen – aus dem EU-Ausland finanzieren.
Die Umsetzung wird mit der Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes in der Fachstelle
„Städtische T ageseinrichtungen für Kinder" des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in
Kooperation mit dem Personal- und Organisationsamt aktuell begonnen. Bei erfolgreicher, erstmaliger
Umsetzung in städtischen Kitas sollte im Bestfall das Konzept grundsätzlich erweiterbar und auf freie
Träger übertragbar sein. Zukünftig könnten ausländische Fachkräfte über die EU-Grenzen hinaus

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angeworben werden – qualifizierte Fachkräfte aus der Ukraine sind dabei sicherlich mitzudenken.
Neben der Quantität an verfügbaren Fachkräften verspricht diese Strategie, Kita-T eams diverser
aufzustellen sowie bilinguale Erziehung in Kitas zu befördern.
Mit diesem Vorschlag sind folgende Maßnahmen verbunden:
Entwicklung eines Konzeptes zum Anwerben ausländischer Fachkräfte für Kitas in
städtischer Trägerschaft, Erprobung des Konzeptes und anschließende Erweiterung auf
freie Träger sowie auf Fachkräfte außerhalb der EU. Für die Startphase stehen derzeit im
Haushalt 100.000,00 € zur Verfügung.
Projektstelle für die Koordination
Wie bereits ausgeführt, haben zahlreiche Akteur*innen in Münster bereits viel investiert, um den
drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und abzufedern. Um eine Anstrengung, wie
beschrieben, zielführend zu planen und umzusetzen, muss die Federführung bei einer hauptamtlichen
Person liegen. Diese bringt eine besondere berufliche und persönliche Eignung mit und besetzt
spezifisch dafür eine Projektstelle. Diese Person hat die Fäden in der Hand und koordiniert zentral die
Anstrengung. Die Projektstelle übernimmt die konzeptionelle Weiterarbeit am Thema auf kommunaler
und überregionaler Ebene.
Die Einrichtung der Projektstelle ist grundlegende Bedingung für das Gelingen des Vorhabens und
betont zudem nach außen den hohen Stellenwert des städtischen Vorhabens, dem Fachkräftemangel
aktiv entgegenzutreten.
Parallel zu dem beschriebenen strategiegeleiteten und trägerübergreifenden Ansatz müssen
trägerbezogene Maßnahmen zur Personalentwicklung ergriffen werden mit dem Ziel, Fachkräfte zu
halten und anzuwerben.18 Dies liegt in jeweiliger Trägerverantwortung.
Geschätzte Kosten einer Koordinierungsstelle:
Je nach Eingruppierung ist bei einer Vollzeitstelle mit jährlichen Bruttokosten in folgender
Höhe zu rechnen:
 84.310 € bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 17
 81.080 € bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 15
7. Ausblick/Perspektive
Münster braucht mehr gut ausgebildete Erzieher*innen. Es wird sonst nicht gelingen, den
bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung und den ab
2026 bestehenden Rechtsanspruch in der OGS sicherzustellen und gleichzeitig grundlegende
Qualitätsstandards einzuhalten. Dies ist allerdings kein münsterspezifisches Problem, sondern ein
bundesweites. Ohne ausreichend viele Erzieher*innen, die eine gesellschaftlich existentiell wichtige
Arbeit ausüben, sind zahlreiche Errungenschaften unserer Gesellschaft in Frage gestellt und
gefährdet. Die Bewältigung dieser Herausforderung ist die Voraussetzung dafür, dass auch der
nachkommenden Generation Zugang zu hochwertiger (frühkindlicher) Bildung geschaffen und die
Vereinbarkeit von Beruf/Care-Arbeit und Familie ermöglicht wird.
18 Dabei könnte die horizontale und vertikale Ausdifferenzierung des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtung, wie
vom Deutschen Verein vorgeschlagen, ein gewinnbringender Ansatz zur Personalentwicklung in Kitas sein.
Fehlende Karriereperspektiven könnten mit Spezialisierung (horizontale Entwicklungsmöglichkeiten) und
gezielte Qualifizierung für eine erweiterte Palette an Führungs- bzw. Funktionsstellen (vertikaler Karriereweg)
entgegengewirkt werden. (Deutscher Verein (2022), S. 14 ff.)

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Analog zu der durch Corona bedingten, öffentlichen Diskussion zu der unzureichenden Anerkennung
und unangemessenen Entlohnung von pflegenden Berufen ist der Beruf des/der Erzieher*in mit
unzureichender Wertschätzung ausgestattet. Dies sollte sich besonders im Hinblick auf die
nachkommende Fachkraftgeneration über die vorgeschlagenen Maßnahmen hinausändern, was aber
nicht rein auf kommunaler Ebene gelöst werden kann.
Doch trägt die Stadt Münster die Verantwortung dafür, auf kommunaler Ebene ihren T eil dazu
beizutragen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dafür sind die skizzierten Strategien
geeignet. Mit diesen kann die Stadt Münster zwar nicht das grundlegende Problem des
Nachwuchsmangels lösen, aber entschieden und effektiv den Auswirkungen lokal entgegentreten.
Dies verspricht – zumindest mittelfristig – die Situation in Münster zu verbessern.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
 Anlage A
 Anlage 1: Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0055/2021
 Anlage 2: Qualitätsstandards der OGS der Stadt Münster 2018
 Anlage 3: Praxisanleitungskonzept als Qualitätsmerkmal in der Kindertagesbetreuung
 Anlage 4: Ergebnisse der Veranstaltungen am Anne-Frank-Berufskolleg (Januar 2022)

Anlage A

4499 Zeichen

Anlage A zur V/0393/2022
Kurzüberblick
Ein akuter Fachkräftemangel ist in Münster in der Kindertagesbetreuung (Kita) sowie in der
Offenen Ganztagsschule (OGS) deutlich spürbar. Trägerübergreifend fällt es immer schwerer,
geeignete Fachkräfte zu akquirieren und zu binden. Es kommen nicht ausreichend neue
Fachkräfte nach, um den steigenden Betreuungsbedarf der Familien zu decken. Bereits
ausgebildete Erzieher*innen können sich zunehmend die Stellen aussuchen, was zu vermehrten
Stellenwechseln führt. Diese Situation verschärft sich weiter, denn die Nachfrage nach
qualifizierten Fachkräften steigt analog zum steten Ausbau der Kindertagesbetreuung, welcher
entsprechend den familiären Bedarfen geschieht.
Die Vorlage wirft einen umfassenden Blick auf die aktuelle Situation in Münster inkl. bisheriger,
lokaler Ansätze zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und beschreibt trägerübergreifende,
stadtweite Handlungsoptionen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr. Ab 2026 besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz.
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in
zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter
von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3-
jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.
In der Produktgruppe 0602 greift die Stadt Münster das Ziel auf, den Ausbau der Offenen
Ganztagsschulen bedarfsgerecht zu gestalten. Im Jahr 2022 besuchen bereits 72% der
Grundschulkinder Betreuungsangebote der OGS. Bis zum Jahr 2029 ist der Rechtsanspruch auf
einen OGS-Platz für alle Grundschulkinder von der 1. is zur 4. Klasse sicherzustellen. Damit
verbunden ist der Ausbau der räumlichen Kapazitäten in den Schulen in Zusammenarbeit mit Amt
40 sowie die Sicherstellung der Betreuung durch geeignetes Personal.
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert,
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.
Finanzierung
Produktgruppe: 0601
0602
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Kinder- und Jugendarbeit
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein

Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Die dargestellten Handlungsoptionen sind vollständig freiwillig.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner
steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-
Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der
Kitaausbauplanung.
Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder und der OGS orientieren sich an
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern.
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung und der OGS werden
wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert
berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als
führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 4 Ergebnisse der Veranstaltungen am Anne-Frank-Berufskolleg (Januar 2022)

20387 Zeichen

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
1 
 
Auswertung der Ergebnisse:  
Veranstaltung der Unter-AG Fachkräfte in Kooperation mit dem Anne-Frank-Berufskolleg  
 
 Daten: 25.01, 26.01 und 27.01.2022 
 Zeiten: jeweils14:15-15:45 Uhr 
 Ort: Videokonferenz 
 Teilnehmende: Insgesamt ca. 75 Studierende des Anne-Frank-Berufskollegs (aufgeteilt in drei Kleingruppen pro Veranstaltung= ins. 9 
Kleingruppen) 
 
Nennen Sie mit einem Wort das Allerwichtigste, da s Münsters Kitas Ihnen bieten müssen, damit Sie eine Stelle als 
Fachkraft annehmen? (Wordcloud) 
 Hauptsächliche Nennungen: Team, Wertschätzung und Gehalt 
 
Was muss die Stadt Münster bieten, damit du dich in Münster wohlfühlst?   
(Ranking per Mentimeter; vorgegebene Antwortmöglichkeiten)  
1. Bezahlbarer Wohnraum 
2. Gute Verkehrsanbindung 
3. Abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten 
4. Bekanntheit von und leichter Zugang zu Anlaufstellen bei Fragen 
5. Reichhaltiges kulturelles Angebot 
 
Münster möchte Dich als Fachkraft  gewinnen, was wünscht du dir von der Stadt?   
(Ranking per Mentimeter; vorgegebene Antwortmöglichkeiten)  
1. Mobilitätsgarantie für den Start, z.B. Leihrad, kostenlose Nutzung ÖPNV 
2. Unterstützung bei der Wohnungssuche 
3. Überblick über die verschiedenen Träger und ihre Konzepte 
4. Möglichkeiten zur Vernetzung innerhalb des Berufsfeldes 
5. Gutschiene Für Restaurants, Cafés und Museen.

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
2 
 
Was müssen Münsters Kitas bieten, damit Du als Fachkraft kommst? (offene Frage; Padlet) 
Ausstattung 
1. Viel Platz in der Kita  
2. Am besten wäre es wenn genügend Platz für alle Kinder wäre und es nicht so eng wäre. Auch ein großer Außenbereich würde ich gut finden  
3. Eine schöne Atmosphäre im Teamzimmer schaffen, durch Licht, Pflanzen, Personal.  
4. Gute Ausstattung. 
5. Angemessenes Raumangebot für die Kinder 
6. Moderne, gut ausgestattete Einrichtung 
7. Pausenräume für das Personal 
8. Kitas außerhalb der Stadt, z.B. in der Nähe eines Waldes 
9. Ansprechende Räumlichkeiten 
10. Räumliche Möglichkeiten wie z.B. Werkstatt für die Kinder/ Küche für Kinder 
11. Mit Parkplatz 
12. Genügend Ressourcen (Geld) 
 
Teamatmosphäre/Teamarbeit 
1. ein starkes Team   
2. Absprache mit den Arbeitskollegen. Positive Zusammenarbeit 
3. gutes Team 
4. Flache Hierarchien 
5. "Starkes" Team 
6. Eine offene Gesprächskultur im Team 
7. Respektvoller Umgang im Team 
8. Gutes Arbeitsklima /Team 
9. Angenehme Arbeitsatmosphäre (gute Teamarbeit, Anleitung, Möglichkeit der kollegialen Beratung) 
10. Teamarbeit 
11. Das Team sollte harmoniert miteinander arbeiten können und Probleme konstruktiv und fachorientiert angehen. Kitas sollen auch darin investieren, z.B. mit Supervision 
12. Eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Team 
13. Motivierte Mitarbeiter*innen mit sichtlicher Freude an der Arbeit mit Kindern 
14. Gutes Teamklima 
15. multiprofessionelle Teams: folglich verschiedene Menschen mitunterschiedlichen Berufsausbildungen 
16. nach Möglichkeit multiprofessionelle Teams 
17. eine gute Zusammenarbeit 
18. gute Teamarbeit, gutes Verhältnis zur Leitung und weiteren Personen vom Träger  
19. Personal und Teampflege 
20. Wertschätzender Umgang 
21. Mehr Teamaufbauseminare 
22. Unterstützung von außen

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
3 
 
23. Belastungsgrenze minimieren 
24. eine gute Zusammenarbeit 
25. Teamtage 
26. Teamtage 
27. Team Building 
 
Arbeitsbedingungen des Trägers  
1. Regelmäßige Mitarbeiter Gespräche 
2. Gute Arbeitsbedingungen 
3. flexible Arbeitszeiten 
4. Transparente Arbeit 
5. Vereinbarung Beruf + Studium  
6. Gute Ansprechpartner bei Problemen 
7. Urlaubstage werden oft zum Größten Teil von der Arbeit verplant oder man wird gezwungen Urlaub zu nehmen 
8. Mehr Urlaubstage 
9. Verpflegung wie Essen und Trinken bereitstellen.  
10. Attraktive Angebote wie Fahrrad Leasing über die Firma oder Bus/Bahn Tickets. Damit man die Arbeit mit einem sicheren Verkehrsmittel erreichen kann. 
11. Individuelle Stundenorientierung 
12. Volle Stelle gewünscht  
13. Vorteile als werdende Eltern 
14. flexible Arbeitszeit 
15. Plan/Konzept zur Einarbeitung neuer Kolleg*innen 
16. Kommunikation auf einer Ebene 
17. Der Träger soll ein offenes Ohr für mich haben 
18. Weniger Bürokratie 
19. Akzeptanz von seelischer Vorbelastung 
20. Unbefristeter Vertrag 
21. Arbeitsbedingungen 
22. Wunschangabe für den Einsatz im Arbeitsfeld 
 
Gehalt/Finanzielles 
1. gute Bezahlung 
2. Gute Bezahlung 
3. Angemessene Entlohnung 
4. Kleine Fahrtprämie. Benzinzusatzzahlung/Fahrradinstandhaltungskosten 
5. Anfahrtskosten 
6. Höhere Löhne 
7. Trägerweiter Lohnsatz.

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
4 
 
8. Angemessene Bezahlung, damit man sich das Leben in Münsterleisten kann 
9. Erzieher als Fachkräfte und nicht als Ergänzungskräfte einstellen 
10. Sonderzahlungen 
11. Mehr Geld aufgrund der steigenden Preise von fast allen Konsumgütern, Benzinpreise. Miete 
12. Höheres Einkommen 
13. Sozialleistungen 
14. Fahrtkosten erstatten in Form von Bahnticket, Spritgeld, Busticket 
15. Gehalt attraktiv machen damit es einen mehr motiviert. 
16. Sonderzahlungen wie z.B. 
17. Weihnachtsgeld einführen 
18. eine faire, gute Bezahlung 
19. angemessene Bezahlung 
20. Mehr Gehalt  
21. Einstieggehalt 3700 Euro Brutto  
22. Leistungsorientierte Bezahlung 
 
Personalschlüssel 
1. einen adäquaten Personalschlüssel (Vorgabe des KiBiz nicht immer passend) 
2. I-Kräfte und Sprachförderkräfte 39 Std. Im Haus, jederzeit ansprechbar 
3. Bei Kitas mit Integration, gute und ausreichendes Fachpersonal. 
4. Fachkraft Stunden 
5. Guter Personalschlüssel 
6. regelmäßige Supervision 
7. Möglichkeiten zur Weiterbildung 
8. Supervisionen in allen Kitas 
9. Genug Personal 
10. Genügend Nebenpersonal. Wenn also jemand krank ist das der Alltag dann nicht direktdarunter leidet. 
11. Angemessener Personalschlüssel 
12. Mehr Fachkraftstellen 
13. Besserer Personalschlüssel 
14. Bei krankheitsbedingten Ausfällen mehr schnelle und spontane Vertretungskräfte/Springer, damit die anwesenden Fachkräfte nicht dauerhaft überfordert werden.

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
5 
 
Fort-/Weiterbildung/Supervision  
1. Regelmäßige Coachings 
2. regelmäßige Supervision 
3. Möglichkeiten zur Weiterbildung 
4. Supervisionen in allen Kitas 
5. Weiterbildungen 
6. Fortbildungsangebote 
7. Anregende Fortbildungen anbieten 
8. Weiterbildungen 
9. Kostenlose und Verpflichtende Fortbildungen 
10. Regelmäßige Fortbildungsangebote 
11. Interne Fortbildungen 
12. Fortbildungsmöglichkeiten 
13. Fortbildungen und Schulungen anbieten z.B. zur Sprachförderung (sprachliche Vielfalt) 
 
Konzeptionelles 
1. Gutes (passendes) Konzept 
2. klare Konzepte, es nicht nur um Aufbewahrung der Kinder geht und der Zeit immer hinterherrennt 
3. stärkere Förderung für einzelne Kinder 
4. Gutes Essen 
5. gelungene Erziehungspartnerschaft 
6. Mehr Qualität statt Quantität in den Einrichtungen 
7. Kleinere Gruppen. Mehr Bildungsangebote.  
8. Kleinere Gruppen. so wie in Elterninitiativen 
9. Transparenz innerhalb und außerhalb der Einrichtung 
10. Mehr inklusivere Einrichtungen schaffen 
11. Absprache mit den Eltern 
12. Viel und gute Kinderarbeit, evtl. mit der Möglichkeit spontan Ausflüge machen zu können. 
13. Guter Austausch zwischen Erzieher und Lehrer (Grundschule) 
14. Kooperation mit den Eltern 
15. Viele enge Kooperationen - "gut vernetzt sein" 
16. Gute Digitalisierung, mit online Kinder Infos 
17. Qualitativ hochwertige Arbeit, Beobachtung als selbstverständlicher Teil der Arbeit, Bildungsarbeit statt Jahreszeitenpädagogik 
18. Ein nachvollziehbares, realistisch umsetzbares Konzept 
19. Elternarbeit mit vernünftigem Austausch 
20. Individuell mit eigenen Ideen päd. Arbeiten können, sich ausprobieren können 
21. Von den Gedanken "wir machen das aber schon seit 30 Jahren so" wegkommen und neuen/jungen KollegInnen die Chance geben ihr Wissen/Können einzubringen ohne 
sich an bereits vorhandenen Strukturen/Erziehungstechniken binden zu müssen. 
22. Bessere Vernetzung zwischen verschiedenen Kitas/Trägern

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
6 
 
23. Networking innerhalb der Region 
24. Angebotsvielfalt, z.B. Angebote innerhalb der Kita - Rieselfelder (erforschen und beobachten) - Busdiplom (erforschen vom Bus und wie fahre ich mit dem Bus)- Tanzen 
25. Kulturelle Vielfalt 
26. Die Kita verschiedene Kulturen öffnen und in den Kitaalltag mit einbringen (z.B. Feiertage oder Rituale). 
27. Partizipation 
28. Kinder entscheiden aktiv mit. 
29. Kleinere Einrichtung/ Kleinere Gruppe 
30. Man bekommt mehr von den Kindern mit und kann sich besser auf sie einlassen und fördern. Vor allem wünschenswert bei einem teiloffenen Konzept. 
31. Offenheit gegenüber Neuem/Reflexionsbereitschaft 
32. mehr Möglichkeiten Aktionen zu planen 
33. Eine harmonische Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern 
 
Weiteres 
1. Einen guten Ruf 
2. Bezahlbarer Wohnraum 
3. Gut ausgebauter Nahverkehr 
4. Kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 
5. Bezahlbare Wohnungen 
6. Gut erreichbar 
7. Hilfe bei der Wohnungssuche  
8. „Auf ein "behördlich erweitertes Führungszeugnis in der Ausbildung verzichten“

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
7 
 
 
 
Was müssen Münsters Kitas bieten, damit du dich als Fachkraft wohlfühlst und bleibst? (offene Frage Padlet) 
 
Ausstattung 
1. Ansprechende Räumlichkeiten 
2. Rückzugsmöglichkeiten (Pausenraum, Büroplatz) 
3. Budget für wechselnde / immer mal wieder neue Materialien, z.B. Spielzeug 
4. Gute räumliche und materielle Ausstattung! 
5. In der OGS soll es Internet ermöglicht werden, damit wir ErzieherInnen mit den Kindern etwas recherchieren können. Wir sind ja auch die Bildungs-vermittler nur nicht für 
die Betreuung und Erziehung dort. 
6. Raum für Pausen 
7. Ausreichende Räumlichkeiten, damit Kinder die Möglichkeit zum Ruhen und oder Toben haben und nicht alle in einem Raum bleiben müssen 
8. Geräuscharme Räume 
9. Parkplatzmöglichkeiten für Personal 
 
Teamatmosphäre/Teamarbeit 
1. Freundlichkeit, Verbindlichkeit und sowie Würdigung 
2. offene und respektvolle Kommunikation innerhalb des Teams 
3. motivierende Leitung, gutes Arbeitsklima 
4. Junges, dynamisches und motiviertes Team 
5. Ich fände es gut, wenn auch die Träger etwas für ein gutes Teamklima beitragen sehr gut  
6. Gutes Arbeitsklima 
7. Supervisionsangebote, die Möglichkeit, die Kita oder Gruppe wechseln zu können, wenn mansich sehr unwohl fühlt 
8. Teamtage 
9. Teamtage 
10. nette Kollegen / Kolleginnen ; Kommunikation 
11. Offene Kommunikation, nur weil man in einer Kita arbeitet heißt es nicht dass man sich so [wie ein Kind] benehmen muss 
12. gute Leitungen und Verbundsleitungen 
13. Akzeptanz von Menschen mit Therapeutischem Hintergrund im Beruf 
14. Individuelle Bedürfnisse berücksichtigen 
15. Wertschätzender Umgang 
16. Mehr Teamaufbauseminare 
17. eine gute Zusammenarbeit 
18. gute Teamarbeit und gutes Verhältnis zur Leitung weiteren Personen vom Träger 
19. Personal und Teampflege 
20. Absprachen einhalten

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
8 
 
21. Wohlfühlen im Team 
22. Ein gutes Team in dem man sich versteht, austauscht, man zusammen Arbeitet auch gruppenübergreifend mit vlt vielen teambildenden Maßnahmen z.B. Teamtage oder 
Feiern, z.B. Weihnachtsfeier 
23. Mehrere Teamtage 
24. Begegnung untereinander auf Augenhöhe, auch mit der Leitung 
25. Das Team sollte stimmig sein. Es sollte immer erst Hospitiert werden bevor jemand ins Teamkommt. Um so zu schauen ob das am Ende auch gut läuft. -Veranstaltungen 
oder Essen gehen mit den Arbeitskollegen um sich auch Privat besserkennen zu lernen. 
26. Möglichkeit der kollegialen Fallberatung (Hilfe von Kollegensollte gegeben werden) 
27. Ich fühle mich als Fachkraft wohl, meine Kompetenzen werden gesehen und ich erhalte Chancen diese auch einzubringen. 
28. Tolles Team, flache Hierarchien 
29. Krisen und Herausforderungen werden gut gemanagt ("starke Leitung", "starkes Team") 
30. Regelmäßige Teambuilding-Maßnahme 
31. Mehr Teamzeit, sprich feste Tage fürs Team 
32. Interessen und Stärken der Erzieher nutzen 
33. Teamfeeling 
34. Regelmäßige Teamausflüge und Treffen ( Weg von der Arbeit und das Private miteinander in den Vordergrund stellen ) 
35. Man muss sich auf die Arbeit freuen  
36. Gute Arbeitsatmosphäre Bleibend.  
37. Gute Kita-Leitung 
38. Vertrauensvolle Leitung, die vom Fach ist und auch mit Hand anlegt. 
39. Eingespieltes Team 
40. Austausch unter den Kollegen, Transparenz gegenüber den anderen  
41. Wertschätzung 
42. gute Atmosphäre 
43. positive Bestätigung vom eigenen Handeln 
44. Gut funktionierendes Teamoffene Kommunikation, Transparenz  
45. Wertschätzung der zu leistenden Arbeit 
46. Team aus verschiedenen Charakteren/ Alter, um alle Bedürfnisse der Kinder abdecken zu können und die Eigenschaften der EZ sich ergänzen. 
47. Wertschätzung und Akzeptanz der Berufsanfänger [Fehlerfreundliche Kultur] 
48. Eine gute Einarbeitung. In Ruhe und mit Zeit für Fragen und Kennenlernen...  
 
Arbeitsbedingungen des Trägers  
1. Die Versprechen einhalten, die mir beim Kommen geben wurden. 
2. offen sein für Input und neue Ideen z.B. im Alltag 
3. Freundlichkeit; Kooperation und gutes Miteinander zwischen Jugendamt und Kita / Träger  
4. Stabilität und Transparenz 
5. Verantwortung übernehmen dürfen 
6. Wunschangabe für den Einsatz im Arbeitsfeld 
7. unbefristete Verträge

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
9 
 
8. Unterstützung von außen 
9. Belastungsgrenze minimieren 
10. Mitarbeitergespräche 
11. Ausführliche Einarbeitung 
12. Vollzeitstellen ermöglichen 
13. Unterstützung/ Hilfestellung bei Problemen 
14. Planungstage um anstehende Themen besprechen zu können 
15. Möglichkeiten der Weiterentwicklung oder des Aufstiegs aufgezeigt zu bekommen 
16. Jeder sollte einen festen Arbeitsplatz haben und nicht permanent als Springer agieren 
17. Feste Ansprechpartner bei Nachfragen, Problemen oder auch Denkanstöße. 
18. Flexible Arbeitszeit 
19. Die Möglichkeit selbst bestimmt eine Auszeit zu nehmen, die nicht vom Arbeitsträgerfestgesetzt ist (Schließungstage oder Ferien). Z.B. 5 Tage für die mentale Gesundheit 
20. Erholungsurlaub 
21. Berufliche Perspektiven/Flexibilität vor allem in der Arbeit mit Jugendlichen  
22. Zeit für Pausen 
23. Eine gute Einarbeitung. In Ruhe und mit Zeit für Fragen und Kennenlernen... 
24. nach Feierabend ist nicht Feierabend 
 
 
Gehalt/Finanzielles 
1. angemessene Bezahlung 
2. lukrative Arbeitszeiten  
3. Leistungsorientierte Bezahlung 
4. Besseren Gehaltsmöglichkeit in der OGS 
 
 
Personalschlüssel 
1. guter Personalschlüssel 
2. Hilfen bei Personalmangel 
3. Ausgleich vom Träger im Krankheitsfall 
4. Die Möglichkeit Springer einzusetzen oder Notgruppen anzubieten, anstatt die Arbeit auf eine Person abzuwälzen. 
 
Fort//Weiterbildung/Supervision  
1. Möglichkeiten zu Weiter&-Fortbildungen, Wichtigkeit muss vom Arbeitsgeber gesehen und mit Zeiten zur Durchführung unterfüttert werden  
2. Möglichkeit zur Weiterbildung 
3. Weiterbildung wie Traumapädagogik

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
10 
 
 
Konzeptionelles 
1. ständige Evaluation des Konzeptes unter Einbeziehung der Mitarbeitenden 
2. Struktur, Konzept, Leitung 
3. Eine klare Struktur 
4. Die Haltung der Fachkräfte thematisieren - über Unterschiede ins Gespräch kommen. Haltung als wichtigen Teil des Konzepts verstehen. 
5. Für mich ansprechendes Kitakonzept in dem ich mich wohlfühlen kann und es kongruent [konsequent gemeint?] vertreten kann. (Das mit meiner Persönlichkeit 
übereinstimmt) 
6. Vielfältige Möglichkeiten, mit den Kindern pädagogisch zuarbeiten. 
 
Weiteres 
1. Also meine Erwartungen aus Punkt 1 erfüllen 
2. offene Beratungsstellen 
3. Teamsnacks im Teamzimmer... Wasser, Obst, etc.  
4. Fachkräften mit unterschiedlichen Bildungshintergrund nicht nur Erzieherausbildung 
5. Fachkräfte mit verschiedenen Religionen annehmen

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
11 
 
 
 
Was hindert dich daran, in Münsters Kitas Fachkraft zu werden, dich wohlzufühlen und zu bleiben? (offene Frage; Padlet) 
 
Ausstattung 
-Keine Nennung- 
 
Teamatmosphäre/Teamarbeit 
1. negative Stimmung innerhalb des Teams 
2. zu viele negative Erfahrungen mit schlechten Team Klima 
3. Zu wenig gemischte Teams.  
4. Sind oft "alt Weiber" Gruppen ohne männlichen Zusatz. Sind Männer wirklich so erwünscht, wie immer kommuniziert wird?  
 Ja und auf jeden Fall  
5. Erfahrene Erzieher*innen die sehr fest gefahren sind in ihrem Konzept oder Methoden sind und weniger offen für neue Herangehensweisen oder Konzepte 
6. Keine gute Teamarbeit  
7. Unerträglicher Erzieher/in  
8. Team 
9. Unterschiedliche Ansichten von Teamarbeit 
10. Kein Teamfeeling (Jeder Arbeit für sich) 
11. Doofes Team 
12. Kein Austausch/Transparenz unter Mitarbeiter, Leitung ignoriert die Bedürfnisse der Mitarbeiter 
13. Wertschätzung gegenüber mich und meiner Arbeit 
14. Mein Handeln wird als selbstverständlich wahrgenommen und man ist nicht der Buhmann 
15. Die Dumme die für jedes Problem verantwortlich gemacht wird 
16. Feierabend ist nicht gleich Feierabend 
17. Ich kann mich nicht selbst einbringen und meine Angebote werden belächelt 
 
Arbeitsbedingungen des Trägers  
1. mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten 
2. meist nur ein Jahresvertrag oder eine Stelle als Ergänzungskraft, man hat das Gefühl ausgenutzt zu werden 
3. Träger die mehrere Kitas haben wollen am Anfang entscheiden in welcher Kita du eingesetzt wirst 
4. Keine Transparenz, kein klares Konzept

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
12 
 
Gehalt/Finanzielles 
1. "nur" als Hilfskraft eingestellt zu werden -> zu wenig Geld 
2. zu wenig Entgelt für die Leistung 
3. Das Gehalt 
4. Keine passenden Stellen z.B. als Fachkraft als Ergänzungskraftarbeiten zu müssen und für die gleiche Arbeit weniger Geld zubekommen 
5. Zu wenig Bezahlung 
6. Wenn es nur um Finanzen geht. Und die Kita wie ein [rein gewinnorientierter?] Betrieb wirkt 
7. Keine gerechte Bezahlung 
8. Bezahlung  
9. Ich stimme zu  
10. Diskriminierung zwischen die zweiten Fachkräften und Gruppenleiter 
 
Personalschlüssel 
1. Überlastung durch Personalmangel 
2. Nicht dass es immer unbesetzte Stellen sind, sondern Stellen die an Dauerkranke vergeben wurden und man, deren gesamte Arbeit auch auffangen muss 
3. Zu wenig Personal, zu große Gruppen und eine entsprechend zu hohe Belastung 
4. Kein passender Personalschlüssel -> zu viel Stress, Burnout etc. 
5. Vielleicht ein jüngeres oder älteres Team? Aussprache?  
6. zu wenig Vorbereitungszeitidealerweise zwei Stunden pro Tag --> mehr Fachkräfte notwendig  
 
Fort//Weiterbildung/Studium 
1. Studium 
2. Weiterbildung wie Studium o.ä. 
3. keine Möglichkeiten sich weiterzubilden 
4. Weiterbildung=Studium 
 
Konzeptionelles 
1. wenn das Konzept nicht mit meinen Überzeugungen übereinstimmt 
2. Hinterm Konzept stehen 
3. Religion; Verharren auf Religiösen Ritualen etc. 
4. Wenn alle Einrichtungen allein vor sich hinarbeiten und keine Vernetzung gegeben ist, um die "großen" Themen anzugehen 
5. Veraltetes Konzept 
6. Wie geht das Team auf die Kinder/ Eltern zu z.B. im Hinblick auf Partizipation ein 
7. Zusammen Arbeit mit Eltern 
8. Engagieren bei Angeboten, Aktivitäten oder Festlichkeiten. Zeitnahe Rückmeldung von den Eltern z.B. bei Tagen die extra geplant werden 
9. Selbstentfaltung wird unterdrückt

S. Gellinek/ J. Wieching         März 2022 
 
13 
 
 
Weiteres 
1. Die Hinderungsgründe sind nicht ortsgebunden. 
2. Wunsch in eine andere Stadt zu ziehen  
3. private Gründe (Freund/Familie) 
4. sehr viele möchten gern in Münster bleiben, sie fühlen sich gar nicht daran gehindert 
5. Wohnort 
6. Bin eher der Typ Primarbereich statt Elementarbereich 
7. Warum auf etwas Neues einlassen, wenn das alte super klappt? 
8. Wohnungskosten / ÖPNV 
9. Zu junge Kinder 
10. Unerträgliche Kinder  
11. Mein Wohnort 
12. schlechte Erfahrungen in den Praktika während der Ausbildung 
13. das Einzugsgebiet/Sozialraum   
14. zu teuren Wohnraum 
15. Persönliche Gründe/Freund /Ehepartner 
16. wenig Auswahl an unterschiedlichen Arbeitsplätzen (versch. Konzepte, Größen, Träger) 
17. Ich würde gerne wissen wollen welcher Träger welchen Lohn zahlt 
18. Schulische Voraussetzungen - viele machen 2 Jahre Kinderpfleger und dann nochmal 3 Jahre EZ Ausbildung. Sollte schneller zu erreichen sein

Beratungsverlauf (3)

25.08.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0393/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.06.2022
Erstellt
28.06.2022 13:27