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AN/0450/2020

Baugenehmigungen auf Rekordtief – steigende Mieten - Familien flüchten aus Köln

SPD Anfrage nach § 4 07.04.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.05.2020, TOP 2.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3317 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.04.2020 
 
AN/0450/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 
 
Baugenehmigungen auf Rekordtief – steigende Mieten - Familien flüchten aus Köln 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
gemäß den Internetveröffentlichungen von IT.NRW zu den monatlichen Bauge-
nehmigungen (vgl. 
https://webshop.it.nrw.de/ssearch.php?kategorie=20703&prefix=F20) hat die 
Kölner Stadtverwaltung im Jahr 2019 Baugenehmigungen für lediglich 2.657 
Wohnungen erteilt. Dies ist erneut ein dramatisch niedriger Wert. Benötigt wer-
den demgegenüber 6.000 neue Wohnungen pro Jahr. Der Wohnungsmangel 
nimmt damit seit Amtsantritt der Oberbürgermeisterin im fünften Jahr in Folge 
weiter zu.  
 
Der aktuelle Bericht der Stadtverwaltung zur Einwohnerentwicklung 2019 (Mittei-
lung 0891/2020) verdeutlicht die Folgen dieser Politik: 
 
Das leichte Bevölkerungswachstum ist hauptsächlich auf den Geburtenüber-
schuss zurückzuführen. Es gibt die niedrigste Zuzugsrate seit 10 Jahren; der 
Wanderungssaldo ist nahezu ausgeglichen. Familien wandern vor allem in das 
Umland ab, da es für sie immer weniger bezahlbaren Wohnraum in Köln gibt. Die 
Umzüge innerhalb Kölns sind auf Rekordtief (niedrigster Wert seit 1975).  
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

- 2 - 
 
1. Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2019 fertig gestellt? 
2. Wie ist die Gesamtbilanz des Wohnungsbaus für die Jahre 2015 bis 2019, 
für die ein Wohnraumbedarf in Höhe von 30.000 Wohneinheiten 
(d.h. 6.000 WE p.a.) berechnet worden ist? 
3. Gemäß Beantwortung 3732/2018 wollte die Verwaltung den Stadtentwick-
lungsausschuss bereits im I. Quartal 2019 ausführlich über die Fortschrei-
bung des Wohnungsbauprogramms 2015 informieren. Wann liegt die Fort-
schreibung endlich vor?  
4. Gemäß Beantwortung 3465/2019 von Oktober 2019 hat die Verwaltung 
eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen i.S. sozialer Erhaltungssat-
zungen gefertigt. Diese liege zur Schlusszeichnung im Dezernat OB. Wann 
werden endlich die Gremien des Rates und die betroffenen Bezirksvertre-
tungen mit dieser Vorlage befasst? 
5. Der Rat hat 2018 einen Grundsatzbeschluss getroffen, dass Lebensmittel-
märkte und Parkplätze mit Wohnungen überdacht werden sollen. Dabei ist 
der Teilaspekt „Wohnungen über Lebensmittelmärkte“  mit der Ablehnung 
der Ausnahmeregelung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept von der 
Ratsmehrheit um CDU, Grüne und FDP mittlerweile weitgehend ad acta 
gelegt worden.  
Zum Teilaspekt „Wohnungen über Parkplätze“ wollte die Verwaltung bis 
zur Sommerpause 2019 einen Vorschlag zum weiteren Verfahren vorlegen. 
Wann erfolgt endlich die Vorlage an die Gremien des Rates und die be-
troffenen Bezirksvertretungen? 
 
Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss 
mitzuteilen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0450/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
07.04.2020
Erstellt
07.04.2020 09:51