V/0287/2023
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte
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Anlage A
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Anlage A zur V/0287/2023 Kurzüberblick Entscheidung (Bewilligung oder Ablehnung) über die eingegangenen Anträge für Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster- Mitte. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Zu den eingehenden Anträgen spricht der Ältestenrat eine Empfehlung aus und danach entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte über die Zuschussbewilligung oder -ablehnung. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte stellt im Jahr 2023 ein Budget in Höhe von 6.000 € zur Verfügung, von dem bereits 5.000 € bewilligt wurden. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Transferaufwendungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 37 Abs.1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Zuschussgewährung liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0287/2023 V/0287/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte Beratungsfolge 13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster -Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates und gewährt dem Schützenverein „Stadtrand-Süd 1951 e. V.“ einen Zuschuss von 250 € für die Ausbildung von Ju- gendlichen in seinem Spielmannszug. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen Zeile 15 2023 250 € verfügbar 1.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Begründung: Die Bezirksvertretungen sind für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig (§ 37 Absatz 1 lit. d Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen). Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Be- zirksvertretung Münster-Mitte beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Amt für Bürger - und Ratsservice 16.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierkes Telefon: 492-3362 Dierkes@stadt-muenster.de - 2 - V/0287/2023 Die schriftliche Abfrag e bei den Mitgliedern des Ältestenrates zum Antrag des Schützenvereins „Stadtrand-Süd 1951 e. V.“ hatte zum Ergebnis, dass mehrheitlich auf der Basis der durch die Frakti- onen vertretenen Anzahl der Mitglieder der Bezirksvertretung empfohlen wurde, einen Zuschuss zu gewähren. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0287/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2023
- Erstellt
- 03.05.2023 18:34