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AN/0702/2023

Einrichtung der Wasserversorgung für die JugZ an der Kaiserin-Theophanu-Schule

Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 11.05.2023, TOP 7.7

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

2592 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
in der Bezirksvertretung Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.04.2023 
AN/0702/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
TOP 7.7 
 
Einrichtung der Wasserversorgung für die JugZ an der Kaiserin-Theophanu-
Schule 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnah-
me des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 11.05.2023. 
 
Das Jugendprojekt an der Kaiserin-Theophanu-Schule in der Kantstraße 3 wird in 
den kommenden Monaten aus den augenblicklich genutzten Räumen an der Schule 
ausziehen müssen, da die Schule diese aufgrund gestiegenen Bedarfs selber nutzen 
wird.  
Ersatzweise soll die Einrichtung in den „P-Trakt“ einziehen, ein Container Gebäude, 
dass schon seit längerem zum Abriss vorgesehen ist. Der P-Trakt verfügt zur Zeit 
über keinen funktionierenden Wasseranschluss, was für zahlreiche Aktivitäten der 
Einrichtung eine erhebliche Einschränkung bedeutet und damit auch die Qualität der 
Jugendarbeit beeinträchtigt. Der Ursprünglich vorhandene Wasseranschluss soll 
nach Prüfung durch die Verwaltung nicht mehr in Betrieb genommen werden, da es 
zu einem Wasserschaden kommen wird und eine Instandsetzung vor dem Hinter-
grund des avisierten Abrisses laut Aussage der Verwaltung nicht mehr sinnvoll sei. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksver-
tretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen:

- 2 - 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der JugZ bei Aufnahme der Arbeit im P-Trakt eine 
nutzbare Wasserversorgung bereitzustellen, die der absehbaren Nutzung der Räume 
durch die Einrichtung angemessen ist. Folgende Maßnahmen sollten daher kurzfris-
tig umgesetzt werden: 
1. Behebung des Fehlers in der bestehenden Wasserversorgung und Behebung 
desselben mit Anschließender Funktionsprüfung für die Wasserversorgung im 
P-Trakt. 
2. Zeigt sich nachweisbar, dass eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich 
nicht vertretbar ist, wird eine provisorische Wasserversorgung eingerichtet, die 
die Nutzung der Räume durch die JugZ uneingeschränkt sicherstellt. 
 
  
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Robyns    gez. Manuela Grube 
 
Christian Robyns      Manuela Grube 
SPD-Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzende  
       Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0702/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
25.04.2023
Erstellt
24.04.2023 22:47