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Einrichtung der Wasserversorgung für die JugZ an der Kaiserin-Theophanu-Schule

Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD) AN/0702/2023 vom 25.04.2023

Stand: Am 11.05.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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    SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.04.2023 AN/0702/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 TOP 7.7 Einrichtung der Wasserversorgung für die JugZ an der Kaiserin-Theophanu- Schule Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnah- me des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 11.05.2023. Das Jugendprojekt an der Kaiserin-Theophanu-Schule in der Kantstraße 3 wird in den kommenden Monaten aus den augenblicklich genutzten Räumen an der Schule ausziehen müssen, da die Schule diese aufgrund gestiegenen Bedarfs selber nutzen wird. Ersatzweise soll die Einrichtung in den „P-Trakt“ einziehen, ein Container Gebäude, dass schon seit längerem zum Abriss vorgesehen ist. Der P-Trakt verfügt zur Zeit über keinen funktionierenden Wasseranschluss, was für zahlreiche Aktivitäten der Einrichtung eine erhebliche Einschränkung bedeutet und damit auch die Qualität der Jugendarbeit beeinträchtigt. Der Ursprünglich vorhandene Wasseranschluss soll nach Prüfung durch die Verwaltung nicht mehr in Betrieb genommen werden, da es zu einem Wasserschaden kommen wird und eine Instandsetzung vor dem Hinter- grund des avisierten Abrisses laut Aussage der Verwaltung nicht mehr sinnvoll sei. Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksver- tretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen: - 2 - Die Verwaltung wird gebeten, der JugZ bei Aufnahme der Arbeit im P-Trakt eine nutzbare Wasserversorgung bereitzustellen, die der absehbaren Nutzung der Räume durch die Einrichtung angemessen ist. Folgende Maßnahmen sollten daher kurzfris- tig umgesetzt werden: 1. Behebung des Fehlers in der bestehenden Wasserversorgung und Behebung desselben mit Anschließender Funktionsprüfung für die Wasserversorgung im P-Trakt. 2. Zeigt sich nachweisbar, dass eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wird eine provisorische Wasserversorgung eingerichtet, die die Nutzung der Räume durch die JugZ uneingeschränkt sicherstellt. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Manuela Grube Christian Robyns Manuela Grube SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 7.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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