AN/0702/2023
Einrichtung der Wasserversorgung für die JugZ an der Kaiserin-Theophanu-Schule
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)
2592 Zeichen
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
in der Bezirksvertretung Kalk
Frau Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.04.2023
AN/0702/2023
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023
TOP 7.7
Einrichtung der Wasserversorgung für die JugZ an der Kaiserin-Theophanu-
Schule
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnah-
me des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 11.05.2023.
Das Jugendprojekt an der Kaiserin-Theophanu-Schule in der Kantstraße 3 wird in
den kommenden Monaten aus den augenblicklich genutzten Räumen an der Schule
ausziehen müssen, da die Schule diese aufgrund gestiegenen Bedarfs selber nutzen
wird.
Ersatzweise soll die Einrichtung in den „P-Trakt“ einziehen, ein Container Gebäude,
dass schon seit längerem zum Abriss vorgesehen ist. Der P-Trakt verfügt zur Zeit
über keinen funktionierenden Wasseranschluss, was für zahlreiche Aktivitäten der
Einrichtung eine erhebliche Einschränkung bedeutet und damit auch die Qualität der
Jugendarbeit beeinträchtigt. Der Ursprünglich vorhandene Wasseranschluss soll
nach Prüfung durch die Verwaltung nicht mehr in Betrieb genommen werden, da es
zu einem Wasserschaden kommen wird und eine Instandsetzung vor dem Hinter-
grund des avisierten Abrisses laut Aussage der Verwaltung nicht mehr sinnvoll sei.
Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksver-
tretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen:
- 2 -
Die Verwaltung wird gebeten, der JugZ bei Aufnahme der Arbeit im P-Trakt eine
nutzbare Wasserversorgung bereitzustellen, die der absehbaren Nutzung der Räume
durch die Einrichtung angemessen ist. Folgende Maßnahmen sollten daher kurzfris-
tig umgesetzt werden:
1. Behebung des Fehlers in der bestehenden Wasserversorgung und Behebung
desselben mit Anschließender Funktionsprüfung für die Wasserversorgung im
P-Trakt.
2. Zeigt sich nachweisbar, dass eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, wird eine provisorische Wasserversorgung eingerichtet, die
die Nutzung der Räume durch die JugZ uneingeschränkt sicherstellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Robyns gez. Manuela Grube
Christian Robyns Manuela Grube
SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0702/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 22:47