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2250/2020

Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtung Lindemauer in Köln-Sürth - 1. Planänderung

Mitteilung Ausschuss 03.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 10.2.5

Anlage 2 - Auszug Erläuterungsbericht

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 - Stellungnahme

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Anlage 2 - Auszug Erläuterungsbericht

6511 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR  
Sanierung der sogenannten Lindemauer 
G
enehmigungsplanung, Heft 1 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 29 
 
 
P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplan ung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx  
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
6.2.3 Böschungs- und Kolksicherung Rheinuferböschung 
Um den dauerhaften Eingriff in den geschützten Landschaftsraum so gering wie möglich zu hal-
ten ist ein steiles Deckwerk in Beton in einer Neigung von 1:1,5 gewählt worden. Dieses dient zur 
Vermeidung von Auskolkungen am Fundamentfuß. Die Böschungssicherung wird daher auf der 
gesamten Länge der Wand hergestellt, mit Ausnahme des bereits mit Beton gesicherten Bereichs 
in Höhe des Restaurants „Sürther Bootshaus“.  Das Deckwerk aus Wasserbausteinen LMB 5/40 
ist in einem Betonfundament (Gesamtstärke 50 cm) einzubetten. Am Fuß der Böschung ist ein in 
den Untergrund einbindender Betonsporn vorzusehen. Die Bemessung des Deckwerks wird in 
Anlehnung an die Vorschriften der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausgeführt. Da der pas-
sive Erdwiderstand bzw. der Bettungsmodul wasserseitig der Bohrpfähle direkt in die Standsi-
cherheitsberechnung eingeht, ist hier die dauerhafte Böschungssicherung zu garantieren. Durch 
die Ausführung als Wasserbaupflaster in Beton wird ein Bewuchs der Böschung durch Sträucher 
oder Bäume sicher ausgeschlossen. 
6.3 Betoninstandsetzung 
6
.3.1 Sanierung durch Vorsatzschale und Neubau der Brüstung 
Zur Sanierung der Chloridbelastung sowie der Karbonatisierung in der Brüstung wird diese bis 
zur Höhe des Blockes 35 (am Ende der Rampe) bis etwa auf das Niveau der Straße „Am Rhein-
ufer“ abgetragen. Die vorhandenen Balkone werden ebenfalls zurückgebaut. Im Bereich der sich 
anschließenden privaten Flurstücke wird Auf der gesamten Länge wird die Brüstung durch den 
Aufsatz eines Geländers erhöht (siehe folgendes Kapitel). 
 
Auf die Wasserseite der Lindemauer wird eine Vorsatzschale in einer Dicke von 15 cm aufge-
bracht. Die Schalung wird bis zur neuen Brüstungsoberkante durchgezogen. Die Brüstung wird 
dann auf 1,3 m Höhe über dem Niveau des Gehweges der Straße „Am Rheinufer“ neu aus Stahl-
beton hergestellt. Der Anschluss erfolgt über Klebearmierung in die bestehende Wand. In den 
Bereichen Block 10, 15, 20 und 25 werden Aussparungen von 2,5 m Länge und 0,62 m Höhe in 
der Brüstung für den Erhalt der Sichtbeziehung vorgesehen. Zur Absturzsicherung werden die 
Fenster mit einem Holmgeländer gefüllt. Die geplante Sanierung ist in den Anlagen B-5.1 a bis B-
5
.4 a in Querprofilen dargestellt, die Aussparungen in der Anlage B-6.1 a. 
 
I
n Abbildung 15 ist die Instandsetzung der Brüstung sowie der wasserseitigen Wandfläche skiz-
ziert (siehe Plan B-6.1 a).  
 
Anlage 2

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
Sanierung der sogenannten Lindemauer 
Genehmigungsplanung, Heft 1 
 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 30  
 
 
P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx   
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH  
 
 
Abbildung 15: Detailausschnitt Sanierung Brüstung und wasserseitige Wandfläche

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
Sanierung der sogenannten Lindemauer 
Genehmigungsplanung, Heft 1 
 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 31  
 
 
P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx   
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH  
In Abbildung 16 sind die erforderlichen Maßnahmen im Rampenbereich in das Regelprofil  einge- 
tragen (siehe auch Plan B-6.1 a). Auf der Wasserseite wird die Brüstung durch ein ausreichend 
hohes Geländer ersetzt.  
 
 
 
Abbildung 16: Detailausschnitt Sanierung Rampenbereich

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
Sanierung der sogenannten Lindemauer 
Genehmigungsplanung, Heft 1 
 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 32  
 
 
P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx   
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH  
6.3.2 Sanierung Block 35 und 36 (Privatgrundstück) sowie 37 (Balkon Sürther 
Rheinterrassen) 
Aufgehende Wand 
Die Sanierung der Mauerblöcke 35 bis 37 ist durch Aufbringen einer Vorsatzschale (15 cm) auf 
der wasserseitigen Wandfläche vorgesehen. Zur Gewährleistung der erforderlichen Absturzhöhe 
von 1,30 m wird auf die Balkonbrüstung ein Geländer aufgebracht (siehe Abbildung 17).  
 
 
Abbildung 17: Detailausschnitt Sanierung im Bereich des Balkons "Sürther Rheinterras- 
sen" 
 
Brüstung und Balkon 
Die Karbonatisierungsfront befindet sich derzeit 20 mm vor der Bewehrung. Es wird flächig ei n 
alkalischer Mörtel auf die Wand aufgebracht. Dadurch wird gemäß Instandsetzungspri nzip R 1 
(siehe Abbildung 18) der Korrosionsschutz der Bewehrung durch Wiederherstellung des alkali-
schen Milieus erneuert.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
Sanierung der sogenannten Lindemauer 
Genehmigungsplanung, Heft 1 
 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 33  
 
 
P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx   
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH  
 
Abbildung 18: Schema Grundsatzlösung R1 aus [19]  
Bei der Grundsatzlösung R 1 (Repassivierung) ergeben sich bei der Expositionsklasse XD (Be- 
wehrungskorrosion verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser nach ZTV-ING die 
Mindestbetonüberdeckung c = 40 mm und das Vorhaltemaß Dc zu 15 mm. Es ergibt sich somit 
eine erforderliche Gesamtüberdeckung von c 
nom =5,5 cm.  
 
Alle Flächen der landseitigen Brüstung und des Balkons bis auf die waagerechte Obersei te wer- 
den mittels Hochdruckwasserstrahlen so vorbereitet, dass das Korngerüst kuppenartig freigelegt 
wird, um einen guten Verbund von Bestand und neuem Beton zu gewährleisten. Die Bew ehrung 
ist zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Danach wird ein Repassivierungsmörtel (PCC) flächig in einer 
Schichtstärke von 3,5 cm aufgebracht.  
6.4 Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen  
Neben der Standsicherheits- und Betonsanierung soll der mobile Hochwasserschutz erneuert 
und die Verkehrssicherheit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.  
6.4.1 Erhöhung der Brüstungen 
Im Querprofil I sind die Abdeckplatten auf die Brüstung der Mauer und wasserseitigen Knaggen  
nur aufgelegt. Beim Abklopfen klingt das Auflager hohl, so dass diese entweder nicht ausrei-
chend oder gar nicht im Mörtelbett aufgelegt wurden. Vereinzelt sind geringe Verschiebungen zu 
vermerken. In Bereichen, in denen keine Abdeckplatten vorhanden sind ist auch eine Brüstungs-

Anlage 1 - Übersichtsplan

1743 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
2571000
2571000
2572000
2572000
5637000
5637000
5638000
5638000
0 250 500 m
24.04.2018   Uhr: 15:25:39    bce_pa_20   1:5.000 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-2_Übersichtslageplan.mxd
Zeichenerklärung
Untersuchungsgebiet
Sanierung der Lindemauer±
Stationierung Rhein
T. Riemke
C. Dellmann
P. BlaseGepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Übersichtslageplan
1:5.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-2
D
1:5.000 -CO 18200009
B-2
 B-2_Übersichtslageplan
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
WMS NW DGK5(http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5)
Datengrundlage:
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
Anlage 1

Mitteilung Ausschuss

2432 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 03.08.2020 
 2250/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtung Lindemauer in 
Köln-Sürth - 1. Planänderung 
Vorhaben und bisheriges Verfahren 
 
Im Stadtteil Sürth verläuft auf einer Länge von etwa 300 m eine Hochwasserschutzwand, die als so-
genannte „Lindemauer“ bezeichnet wird. Diese liegt in der Baulast des Amtes für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau, die Unterhaltungspflicht obliegt jedoch den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, 
AöR. Die Hochwasserschutzwand wurde in den Jahren 1973-1974 aus Stahlbeton hergestellt, ist sa-
nierungsbedürftig und bedarf nun einer umfassenden Ertüchtigung. Die Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR, planen die Wiederherstellung der Standsicherheit mittels verschiedener Sanierungsarbei-
ten. 
 
Für die Genehmigung ihres Vorhabens haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, bei der 
Bezirksregierung Köln eine Planfeststellung gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser-
haushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) beantragt. In diesem Verfahren wurde die Stadt Köln 
beteiligt und hat am 17.12.2018 hierzu Stellung genommen. Das Vorhaben und die städtische Stel-
lungnahme waren Inhalt der Mitteilung 0166/2019. 
 
Ein Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor. 
 
1. Planänderung 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben zwischenzeitlich ihre Planung abgeändert. 
 
Die ursprüngliche Planung sah als oberen Abschluss der Mauer eine Betonbrüstung mit einer landsei-
tigen Höhe von 1,30 m vor. Gegen die hierdurch eingeschränkte Sichtbeziehung zum Rhein wurden 
Vorbehalte geäußert. Daraufhin haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, die Planung an-
gepasst. Nunmehr ist durchgehend eine 0,90 m hohe Betonbrüstung mit einem aufgesetzten 0,40 m 
hohen Holmgeländer vorgesehen. Im Einzelnen ist dies in dem als Anlage 2 beigefügten Ausschnitt 
aus dem geänderten Erläuterungsbericht mit Schnittbeispielen dargestellt. 
 
Auch zu dieser Planänderung wurde die Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme 
vom 06.07.2020 ist in der Anlage 3 beigefügt.  
 
Anlagen 
- Anlage 1: Übersichtslageplan 
- Anlage 2: Auszug aus dem geänderten Erläuterungsbericht 
- Anlage 3: Stellungnahme

2 
 
Gez. Blome

Anlage 3 - Stellungnahme

2920 Zeichen

/ 2 
Anlage 3 
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus- 
halts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für das Projekt  „Sanierung der Lindemauer in 
Köln-Sürth“ 
hier: Stellungnahme zur 1. Planänderung 
 
Sehr geehrte Frau Horstkötter, 
ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n der Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR, keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen 
jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in  der Zulassungsentscheidung Rech- 
nung getragen wird. 
 
I. Stadtplanung 
Es wird darum gebeten, mit dem Stadtplanungsamt die  Ausführungsplanung bezüglich der 
Wahl der zu verwendenden Materialien sowie deren Op tik abzustimmen. Dies betrifft insbe- 
sondere das geplante Stabgeländer. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Te- 
lefon: 0221-221-26206; E-Mail: 
martina.hueser@stadt-koeln.de ). 
 
II. Artenschutz  
Gegen die 1. Planänderung bestehen keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Nebenbe- 
stimmungen und Hinweise berücksichtigt werden. 
1. Nebenbestimmungen: 
a. Sämtliche Rodungs- und Fällarbeiten haben nur au ßerhalb der Vogelbrutzeit – diese 
verläuft vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres – zu erfolgen. 
b. Sollten Rodungs- und Fällarbeiten zwingend in di e Vogelbrutzeit fallen, ist eine öko- 
logische Baubegleitung hinzuzuziehen. Diese hat die  Strukturen frühestens 2 Tage 
vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und / oder Fledermäuse zu untersu- 
chen. Hierüber ist dem Umwelt- und Verbraucherschut zamt (Untere Naturschutzbe- 
hörde) unaufgefordert ein Bericht zukommen zu lassen. 
2. Hinweise: 
a. Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs.  1 des Gesetzes über Naturschutz 
und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BN atSchG) sind zu beachten. 
 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 54 - 
z. Hd. Frau Horstkötter 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
 
Az. 54.1.16.1-(11.0)-2 62/621/2-62.10.05 06.07.2020  
62

- 2 - 
 
Hiernach ist es insbesondere verboten, Tieren der b esonders geschützten Arten 
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsfor- 
men aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 
b. Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besond ers geschützter Arten festgestellt 
werden, so ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, d ie weiteren (Bau/Rodungs-/Ab- 
bruch)Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und umg ehend mit dem Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde) Kontakt aufzunehmen, um das 
weitere Vorgehen abzustimmen. 
Ansprechpartner für die Belange des Artenschutzes (Untere Naturschutzbehörde) im Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Florin-Bisschopinck (Te- 
lefon: 0221-221-24159; E-Mail: thorsten.bisschopinck@stadt-koeln.de ). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Cornelia Müller

Beratungsverlauf (2)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2250/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.08.2020
Erstellt
22.07.2020 11:07