2250/2020
Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtung Lindemauer in Köln-Sürth - 1. Planänderung
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Anlage 2 - Auszug Erläuterungsbericht
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer G enehmigungsplanung, Heft 1 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 29 P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplan ung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 6.2.3 Böschungs- und Kolksicherung Rheinuferböschung Um den dauerhaften Eingriff in den geschützten Landschaftsraum so gering wie möglich zu hal- ten ist ein steiles Deckwerk in Beton in einer Neigung von 1:1,5 gewählt worden. Dieses dient zur Vermeidung von Auskolkungen am Fundamentfuß. Die Böschungssicherung wird daher auf der gesamten Länge der Wand hergestellt, mit Ausnahme des bereits mit Beton gesicherten Bereichs in Höhe des Restaurants „Sürther Bootshaus“. Das Deckwerk aus Wasserbausteinen LMB 5/40 ist in einem Betonfundament (Gesamtstärke 50 cm) einzubetten. Am Fuß der Böschung ist ein in den Untergrund einbindender Betonsporn vorzusehen. Die Bemessung des Deckwerks wird in Anlehnung an die Vorschriften der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausgeführt. Da der pas- sive Erdwiderstand bzw. der Bettungsmodul wasserseitig der Bohrpfähle direkt in die Standsi- cherheitsberechnung eingeht, ist hier die dauerhafte Böschungssicherung zu garantieren. Durch die Ausführung als Wasserbaupflaster in Beton wird ein Bewuchs der Böschung durch Sträucher oder Bäume sicher ausgeschlossen. 6.3 Betoninstandsetzung 6 .3.1 Sanierung durch Vorsatzschale und Neubau der Brüstung Zur Sanierung der Chloridbelastung sowie der Karbonatisierung in der Brüstung wird diese bis zur Höhe des Blockes 35 (am Ende der Rampe) bis etwa auf das Niveau der Straße „Am Rhein- ufer“ abgetragen. Die vorhandenen Balkone werden ebenfalls zurückgebaut. Im Bereich der sich anschließenden privaten Flurstücke wird Auf der gesamten Länge wird die Brüstung durch den Aufsatz eines Geländers erhöht (siehe folgendes Kapitel). Auf die Wasserseite der Lindemauer wird eine Vorsatzschale in einer Dicke von 15 cm aufge- bracht. Die Schalung wird bis zur neuen Brüstungsoberkante durchgezogen. Die Brüstung wird dann auf 1,3 m Höhe über dem Niveau des Gehweges der Straße „Am Rheinufer“ neu aus Stahl- beton hergestellt. Der Anschluss erfolgt über Klebearmierung in die bestehende Wand. In den Bereichen Block 10, 15, 20 und 25 werden Aussparungen von 2,5 m Länge und 0,62 m Höhe in der Brüstung für den Erhalt der Sichtbeziehung vorgesehen. Zur Absturzsicherung werden die Fenster mit einem Holmgeländer gefüllt. Die geplante Sanierung ist in den Anlagen B-5.1 a bis B- 5 .4 a in Querprofilen dargestellt, die Aussparungen in der Anlage B-6.1 a. I n Abbildung 15 ist die Instandsetzung der Brüstung sowie der wasserseitigen Wandfläche skiz- ziert (siehe Plan B-6.1 a). Anlage 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Heft 1 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 30 P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 15: Detailausschnitt Sanierung Brüstung und wasserseitige Wandfläche Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Heft 1 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 31 P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH In Abbildung 16 sind die erforderlichen Maßnahmen im Rampenbereich in das Regelprofil einge- tragen (siehe auch Plan B-6.1 a). Auf der Wasserseite wird die Brüstung durch ein ausreichend hohes Geländer ersetzt. Abbildung 16: Detailausschnitt Sanierung Rampenbereich Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Heft 1 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 32 P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 6.3.2 Sanierung Block 35 und 36 (Privatgrundstück) sowie 37 (Balkon Sürther Rheinterrassen) Aufgehende Wand Die Sanierung der Mauerblöcke 35 bis 37 ist durch Aufbringen einer Vorsatzschale (15 cm) auf der wasserseitigen Wandfläche vorgesehen. Zur Gewährleistung der erforderlichen Absturzhöhe von 1,30 m wird auf die Balkonbrüstung ein Geländer aufgebracht (siehe Abbildung 17). Abbildung 17: Detailausschnitt Sanierung im Bereich des Balkons "Sürther Rheinterras- sen" Brüstung und Balkon Die Karbonatisierungsfront befindet sich derzeit 20 mm vor der Bewehrung. Es wird flächig ei n alkalischer Mörtel auf die Wand aufgebracht. Dadurch wird gemäß Instandsetzungspri nzip R 1 (siehe Abbildung 18) der Korrosionsschutz der Bewehrung durch Wiederherstellung des alkali- schen Milieus erneuert. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Heft 1 a: Erläuterungsbericht Objektplanung 33 P:\hws1432021\planung\09_uebergabe\StEB\Änderungsplanung2020422\202004_Heft-01a-rev01.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 18: Schema Grundsatzlösung R1 aus [19] Bei der Grundsatzlösung R 1 (Repassivierung) ergeben sich bei der Expositionsklasse XD (Be- wehrungskorrosion verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser nach ZTV-ING die Mindestbetonüberdeckung c = 40 mm und das Vorhaltemaß Dc zu 15 mm. Es ergibt sich somit eine erforderliche Gesamtüberdeckung von c nom =5,5 cm. Alle Flächen der landseitigen Brüstung und des Balkons bis auf die waagerechte Obersei te wer- den mittels Hochdruckwasserstrahlen so vorbereitet, dass das Korngerüst kuppenartig freigelegt wird, um einen guten Verbund von Bestand und neuem Beton zu gewährleisten. Die Bew ehrung ist zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Danach wird ein Repassivierungsmörtel (PCC) flächig in einer Schichtstärke von 3,5 cm aufgebracht. 6.4 Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen Neben der Standsicherheits- und Betonsanierung soll der mobile Hochwasserschutz erneuert und die Verkehrssicherheit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. 6.4.1 Erhöhung der Brüstungen Im Querprofil I sind die Abdeckplatten auf die Brüstung der Mauer und wasserseitigen Knaggen nur aufgelegt. Beim Abklopfen klingt das Auflager hohl, so dass diese entweder nicht ausrei- chend oder gar nicht im Mörtelbett aufgelegt wurden. Vereinzelt sind geringe Verschiebungen zu vermerken. In Bereichen, in denen keine Abdeckplatten vorhanden sind ist auch eine Brüstungs-
Anlage 1 - Übersichtsplan
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gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
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0 250 500 m
24.04.2018 Uhr: 15:25:39 bce_pa_20 1:5.000
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-2_Übersichtslageplan.mxd
Zeichenerklärung
Untersuchungsgebiet
Sanierung der Lindemauer±
Stationierung Rhein
T. Riemke
C. Dellmann
P. BlaseGepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Übersichtslageplan
1:5.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-2
D
1:5.000 -CO 18200009
B-2
B-2_Übersichtslageplan
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
WMS NW DGK5(http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5)
Datengrundlage:
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
Anlage 1
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 03.08.2020 2250/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtung Lindemauer in Köln-Sürth - 1. Planänderung Vorhaben und bisheriges Verfahren Im Stadtteil Sürth verläuft auf einer Länge von etwa 300 m eine Hochwasserschutzwand, die als so- genannte „Lindemauer“ bezeichnet wird. Diese liegt in der Baulast des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, die Unterhaltungspflicht obliegt jedoch den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR. Die Hochwasserschutzwand wurde in den Jahren 1973-1974 aus Stahlbeton hergestellt, ist sa- nierungsbedürftig und bedarf nun einer umfassenden Ertüchtigung. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, planen die Wiederherstellung der Standsicherheit mittels verschiedener Sanierungsarbei- ten. Für die Genehmigung ihres Vorhabens haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, bei der Bezirksregierung Köln eine Planfeststellung gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser- haushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) beantragt. In diesem Verfahren wurde die Stadt Köln beteiligt und hat am 17.12.2018 hierzu Stellung genommen. Das Vorhaben und die städtische Stel- lungnahme waren Inhalt der Mitteilung 0166/2019. Ein Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor. 1. Planänderung Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, haben zwischenzeitlich ihre Planung abgeändert. Die ursprüngliche Planung sah als oberen Abschluss der Mauer eine Betonbrüstung mit einer landsei- tigen Höhe von 1,30 m vor. Gegen die hierdurch eingeschränkte Sichtbeziehung zum Rhein wurden Vorbehalte geäußert. Daraufhin haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, die Planung an- gepasst. Nunmehr ist durchgehend eine 0,90 m hohe Betonbrüstung mit einem aufgesetzten 0,40 m hohen Holmgeländer vorgesehen. Im Einzelnen ist dies in dem als Anlage 2 beigefügten Ausschnitt aus dem geänderten Erläuterungsbericht mit Schnittbeispielen dargestellt. Auch zu dieser Planänderung wurde die Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme vom 06.07.2020 ist in der Anlage 3 beigefügt. Anlagen - Anlage 1: Übersichtslageplan - Anlage 2: Auszug aus dem geänderten Erläuterungsbericht - Anlage 3: Stellungnahme 2 Gez. Blome
Anlage 3 - Stellungnahme
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/ 2 Anlage 3 Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus- halts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für das Projekt „Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth“ hier: Stellungnahme zur 1. Planänderung Sehr geehrte Frau Horstkötter, ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rech- nung getragen wird. I. Stadtplanung Es wird darum gebeten, mit dem Stadtplanungsamt die Ausführungsplanung bezüglich der Wahl der zu verwendenden Materialien sowie deren Op tik abzustimmen. Dies betrifft insbe- sondere das geplante Stabgeländer. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Te- lefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de ). II. Artenschutz Gegen die 1. Planänderung bestehen keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Nebenbe- stimmungen und Hinweise berücksichtigt werden. 1. Nebenbestimmungen: a. Sämtliche Rodungs- und Fällarbeiten haben nur au ßerhalb der Vogelbrutzeit – diese verläuft vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres – zu erfolgen. b. Sollten Rodungs- und Fällarbeiten zwingend in di e Vogelbrutzeit fallen, ist eine öko- logische Baubegleitung hinzuzuziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und / oder Fledermäuse zu untersu- chen. Hierüber ist dem Umwelt- und Verbraucherschut zamt (Untere Naturschutzbe- hörde) unaufgefordert ein Bericht zukommen zu lassen. 2. Hinweise: a. Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BN atSchG) sind zu beachten. Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 - z. Hd. Frau Horstkötter Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Az. 54.1.16.1-(11.0)-2 62/621/2-62.10.05 06.07.2020 62 - 2 - Hiernach ist es insbesondere verboten, Tieren der b esonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsfor- men aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. b. Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besond ers geschützter Arten festgestellt werden, so ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, d ie weiteren (Bau/Rodungs-/Ab- bruch)Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und umg ehend mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde) Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ansprechpartner für die Belange des Artenschutzes (Untere Naturschutzbehörde) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Florin-Bisschopinck (Te- lefon: 0221-221-24159; E-Mail: thorsten.bisschopinck@stadt-koeln.de ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2250/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.08.2020
- Erstellt
- 22.07.2020 11:07