AN/2105/2022
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche ret-ten!
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SPD Antrag nach § 3
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An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.11.2022 AN/2105/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche ret-ten! Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei der Be- zirksvertretung Innenstadt haben für Ihre Sitzung am 01.12.2022 einen Dring- lichkeitsantrag eingebracht, der den nachfolgenden Inhalt hat. Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Ratshausteppiche retten! Die SPD-Ratsfraktion macht sich diesen Dringlichkeitsantrag hiermit für den Aus- schuss Kunst und Kultur vollständig zu eigen. Vier historische Teppiche aus dem Historischen Rathaus wurden durch die Ober- bürgermeisterin der Stadt Köln ohne Vorbefassung der politischen Gremien beim Kunstauktionshaus Lempertz in Köln zur Versteigerung am 17.11.2022 eingelie- fert und sind im dortigen Auktionskatalog unter den Nummern 481-484 ver- zeichnet. Daher ist die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertre- tung gegeben. Diese Perserteppiche der Stadt Köln wurden in den 1940er Jahren im Nordiran geknüpft. Um die überdimensionalen, extrem seltenen Formate überhaupt um- setzen zu können, musste eigens eine neue Halle für die dementsprechend ge- waltigen Knüpfstühle gebaut werden. Danach wechselten die Stücke mehrfach die Besitzer, bis zehn Teppiche 1962 im Kölner Kaufhof ausgestellt und vier von der Stadt Köln erworben wurden, um die Empfangs- und Repräsentationsräume im teilweise neuerbauten und rekonstru- ierten Historischen Rathaus der Stadt Köln zu schmücken. - 2 - Der größte der vier angebotenen Teppiche (Nr. 481) und ein weiterer Teppich (Nr. 482) lagen im Hansasaal der Stadt Köln. Das Rheinische Bildarchiv Köln verwahrt Fotografien, die Ehrengäste der Stadt auf eben dem Teppich Nr. 481 zeigen. Zu den prominentesten zählen die engli- sche Königin und John F. Kennedy. Elizabeth II. besuchte mit ihrem Mann, Prinz Philip am 25. Mai 1965 die rheinische Metropole, wurde dort vom damaligen Oberbürgermeister Theo Burauen und geschätzten 200.000 Kölnern empfangen. Auf dem Foto sieht man sie auf dem Teppich im Hansasaal, nachdem sie sich im Goldenen Buch der Stadt Köln eingetragen hat. 1992 hatte die Stadt Köln erneut die Ehre, die Queen zu empfangen. Auch von diesem Besuch existiert ein Foto, wo sie lächelnd auf dem Teppich steht. 1963 empfing Köln als erste deutsche Stadt den amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy, der ebenfalls über den Teppich schritt, begleitet von Bundes- kanzler Konrad Adenauer und Oberbürgermeister Theo Burauen. Die Teppiche haben, wie bereits die kurze historische Skizze beweist, histori- schen und erinnerungsstiftenden Wert über fast sechzig Jahre und sind somit unverzichtbarer Teil der Erinnerungskultur dieser Stadt, ihrer Bürger und deren Vertreter. Sie sind Zeugnis der Bedeutung der Stadt Köln und des Rathauses neben Bonn als Bundeshauptstadt als Ort der internationalen Neupositionierung und Zusam- menarbeit Deutschlands. Sie sind unverzichtbarer und originärer Teil der Gesamtkonzeption der Repräsen- tations- und Empfangsräume des Historischen Rathauses und verkörpern die Po- sitionierung und den Anspruch Köln und seiner Bürgerschaft als aufstrebende und internationale Großstadt des Wirtschaftswunders und damit Teil des zeitge- schichtlichen Diskurses. Darüber hinaus haben sie, was auch die inhaltlichen Bewertungen des Kunsthau- ses Lempertz zeigen, einen erheblichen kunst- und kulturhistorischen Wert. Denn nicht nur das Alter der Teppiche und ihre Motive machen sie zu einem be- deutenden Werk angewandter Kunst sondern insbesondere auch ihre außeror- dentliche Größe, die sogar die Neukonzeption entsprechender Knüpfstühle und Werkshallen erfordert. Da es sich somit unbestreitbar um Kunstwerke mit erheblichem Wert im Eigen- tum der Stadt Köln aus dem denkmalgeschützten Historischen Rathaus handelt, sieht die Bezirksvertretung Innenstadt als Vertreter der Bürger die Verpflichtung und Notwendigkeit als gegeben an, im Rahmen ihrer Aufgaben und gesetzlicher Zuständigkeit (§ 37 Abs. 1 litt. b. GO NW) dieses materielle und immaterielle Kulturgut zu schützen und für Köln zu erhalten und zu bewahren. Es wird daher beschlossen: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten historischen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestandteile und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest. 2. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der vier Historischen Teppiche des Historisches Rathauses nicht zu. Sie haben im Ei- gentum der Stadt Köln zu verbleiben Mit freundlichen Grüßen Gez. Mike Homann - 3 - Fraktionsgeschäftsführer
Anlage 1_Auszug aus dem Beschlussprotokoll KUK 29.11.2022
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) 221-23657 Fax: (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 30.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.11.2022 öffentlich 3.2 Antrag der Fraktion der SPD: Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche retten! AN/2105/2022 Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten histori- schen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestand-teile und notwendi- ges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest. 2. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der vier Histo- rischen Teppiche des Historischen Rathauses nicht zu. Sie haben im Eigentum der Stadt Köln zu verbleiben I. Abstimmung über den mündlichen Antrag Bündnis90/Die Grünen Frau von Bülow schlägt vor, den Antrag gem. § 18 i. V. m. § 17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen für erledigt zu erklären. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, FDP und Volt. II. Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD. Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist den Antrag in die Bezirksvertretung 1 mit erneu- ter Wiedervorlage. Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2105/2022
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 12:56