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AN/2105/2022

Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche ret-ten!

SPD Antrag nach § 3 30.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.01.2023, TOP 3.1

SPD Antrag nach § 3

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Anlage 1_Auszug aus dem Beschlussprotokoll KUK 29.11.2022

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SPD Antrag nach § 3

5377 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.11.2022 
 
AN/2105/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
 
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Rathausteppiche ret-ten! 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei der Be-
zirksvertretung Innenstadt haben für Ihre Sitzung am 01.12.2022 einen Dring-
lichkeitsantrag eingebracht, der den nachfolgenden Inhalt hat. 
Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen Ratshausteppiche retten! 
Die SPD-Ratsfraktion macht sich diesen Dringlichkeitsantrag hiermit für den Aus-
schuss Kunst und Kultur vollständig zu eigen. 
 
 
 
 
 
Vier historische Teppiche aus dem Historischen Rathaus wurden durch die Ober-
bürgermeisterin der Stadt Köln ohne Vorbefassung der politischen Gremien beim 
Kunstauktionshaus Lempertz in Köln zur Versteigerung am 17.11.2022 eingelie-
fert und sind im dortigen Auktionskatalog unter den Nummern 481-484 ver-
zeichnet. 
Daher ist die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertre-
tung gegeben. 
Diese Perserteppiche der Stadt Köln wurden in den 1940er Jahren im Nordiran 
geknüpft. Um die überdimensionalen, extrem seltenen Formate überhaupt um-
setzen zu können, musste eigens eine neue Halle für die dementsprechend ge-
waltigen Knüpfstühle gebaut werden. 
Danach wechselten die Stücke mehrfach die Besitzer, bis zehn Teppiche 1962 im 
Kölner Kaufhof ausgestellt und vier von der Stadt Köln erworben wurden, um die 
Empfangs- und Repräsentationsräume im teilweise neuerbauten und rekonstru-
ierten Historischen Rathaus der Stadt Köln zu schmücken.

- 2 - 
 
Der größte der vier angebotenen Teppiche (Nr. 481) und ein weiterer Teppich 
(Nr. 482) lagen im Hansasaal der Stadt Köln. 
Das Rheinische Bildarchiv Köln verwahrt Fotografien, die Ehrengäste der Stadt 
auf eben dem Teppich Nr. 481 zeigen. Zu den prominentesten zählen die engli-
sche Königin und John F. Kennedy. Elizabeth II. besuchte mit ihrem Mann, Prinz 
Philip am 25. Mai 1965 die rheinische Metropole, wurde dort vom damaligen 
Oberbürgermeister Theo Burauen und geschätzten 200.000 Kölnern empfangen. 
Auf dem Foto sieht man sie auf dem Teppich im Hansasaal, nachdem sie sich im 
Goldenen Buch der Stadt Köln eingetragen hat. 1992 hatte die Stadt Köln erneut 
die Ehre, die Queen zu empfangen. Auch von diesem Besuch existiert ein Foto, 
wo sie lächelnd auf dem Teppich steht. 
1963 empfing Köln als erste deutsche Stadt den amerikanischen Präsidenten 
John F. Kennedy, der ebenfalls über den Teppich schritt, begleitet von Bundes-
kanzler Konrad Adenauer und Oberbürgermeister Theo Burauen. 
Die Teppiche haben, wie bereits die kurze historische Skizze beweist, histori-
schen und erinnerungsstiftenden Wert über fast sechzig Jahre und sind somit 
unverzichtbarer Teil der Erinnerungskultur dieser Stadt, ihrer Bürger und deren 
Vertreter. 
Sie sind Zeugnis der Bedeutung der Stadt Köln und des Rathauses neben Bonn 
als Bundeshauptstadt als Ort der internationalen Neupositionierung und Zusam-
menarbeit Deutschlands. 
Sie sind unverzichtbarer und originärer Teil der Gesamtkonzeption der Repräsen-
tations- und Empfangsräume des Historischen Rathauses und verkörpern die Po-
sitionierung und den Anspruch Köln und seiner Bürgerschaft als aufstrebende 
und internationale Großstadt des Wirtschaftswunders und damit Teil des zeitge-
schichtlichen Diskurses. 
Darüber hinaus haben sie, was auch die inhaltlichen Bewertungen des Kunsthau-
ses Lempertz zeigen, einen erheblichen kunst- und kulturhistorischen Wert. 
Denn nicht nur das Alter der Teppiche und ihre Motive machen sie zu einem be-
deutenden Werk angewandter Kunst sondern insbesondere auch ihre außeror-
dentliche Größe, die sogar die Neukonzeption entsprechender Knüpfstühle und 
Werkshallen erfordert. 
Da es sich somit unbestreitbar um Kunstwerke mit erheblichem Wert im Eigen-
tum der Stadt Köln aus dem denkmalgeschützten Historischen Rathaus handelt, 
sieht die Bezirksvertretung Innenstadt als Vertreter der Bürger die Verpflichtung 
und Notwendigkeit als gegeben an, im Rahmen ihrer Aufgaben und gesetzlicher 
Zuständigkeit (§ 37 Abs. 1 litt. b. GO NW) dieses materielle und immaterielle 
Kulturgut zu schützen und für Köln zu erhalten und zu bewahren. 
Es wird daher beschlossen: 
 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten 
historischen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestandteile 
und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus 
der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser 
Teppiche fest. 
2. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der 
vier Historischen Teppiche des Historisches Rathauses nicht zu. Sie haben im Ei-
gentum der Stadt Köln zu verbleiben  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Mike Homann

- 3 - 
 
Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 1_Auszug aus dem Beschlussprotokoll KUK 29.11.2022

1584 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon: (0221) 221-23657 
Fax:  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE 
Datum:  30.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur vom 29.11.2022 
öffentlich 
3.2 Antrag der Fraktion der SPD: Kulturgut für Köln erhalten – die vier historischen 
Rathausteppiche retten! 
AN/2105/2022 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten histori-
schen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestand-teile und notwendi-
ges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt 
dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest. 
2. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der vier Histo-
rischen Teppiche des Historischen Rathauses nicht zu. Sie haben im Eigentum der Stadt 
Köln zu verbleiben 
 
I. Abstimmung über den mündlichen Antrag Bündnis90/Die Grünen 
 Frau von Bülow schlägt vor, den Antrag gem. § 18 i. V. m. § 17 Abs. 1 Buchstabe 
b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen für erledigt zu 
erklären. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Mehrheitlich abgelehnt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, FDP und Volt. 
 
 
II. Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist den Antrag in die Bezirksvertretung 1 mit erneu-
ter Wiedervorlage. 
 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Beratungsverlauf (2)

01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.01.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2105/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
30.11.2022
Erstellt
17.11.2022 12:56