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V/0797/2005

Antrag der CDU-Fraktion im Rat Nr. A_R/0035/2004 "Die beste Schulform wählen - Elterninformation übe

Vorlage 30.09.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.10.2005, TOP 9

Berichtsvorlage

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Anlage 1

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Berichtsvorlage

10566 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat Nr. A-R/0035/2004 "Die beste Schulform wählen - 
Elterninformation über mögliche Schulabschüsse" 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Zum CDU-Antrag „Die beste Schulform wählen – Elterninformationen über mögliche Schulab-
schlüsse“ gibt die Verwaltung folgenden Bericht: 
 
Seit dem Schuljahr 2001/2002 wird vom Amt für Schule und Weiterbildung die Zahl der Schüle-
rinnen und Schüler erhoben, die zum Ende des Schuljahres die ursprünglich gewählte Schulform 
gewechselt haben. Im Jahresvergleich ist die Zahl der Jugendlichen, die die Schulform wechseln 
insgesamt rückläufig, mit einem leichten Anstieg im Schuljahr 2004/05. Es wechselten 136 Ju-
gendliche von der Realschule zur Hauptschule, 1 Jugendlicher vom Gymnasium zur Hauptschule 
und 68 Jugendliche vom Gymnasium zur Realschule. Bei einem Wechsel während der Sekun-
darstufe I kennt die neu aufnehmende Schule die ursprüngliche Empfehlung der Grundschule 
nicht. 
 
Zum Schuljahr 2005/06 wechseln ca. 2.500 Kinder von der Grundschule an eine weiterführende 
Schule. Dieser Übergang wird von Erziehungsberechtigten, Beratungskräften und Schülerinnen 
und Schülern selbst als eine wichtige Entscheidung bewertet. Für eine nötige Korrektur der 
Schullaufbahnentscheidung zu einem späteren Zeitpunkt zahlen Kinder und ihre Eltern meist 
einen hohen Preis: Statusverlust, Frustrationserfahrungen, erhöhte Anstrengungen oder Umwege 
in der Bildungsbiografie. Daher gilt es in jedem Einzelfall eine bewusste Entscheidung für die 
geeignete Schulform für das jeweilige Schulkind zu treffen. Eine zentrale Funktion in der Über-
gangsberatung kommt den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in der Grundschule zu. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0797/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Epping-Hellrung 
Frau Dr. Linde Eck 
Ruf: 
492 40 73 
492 40 88 
E-Mail: 
EppingH@stadt-muenster.de 
EckL@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.09.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
1.  Beratung durch die Grundschule 
 
Im ersten Schulhalbjahr
 der Klasse 4 informiert die Schulleitung der Grundschule über die Bil-
dungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot. 
Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer gemeinsam mit den Eltern in ei-
nem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. Die Ergebnisse 
des Gesprächs werden in einem Vermerk festgehalten. 
 
Die Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses. Darin ist jeweils neben der 
Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium auch die Gesamtschule zu benennen. 
Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungs-
konferenz.  
Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der 
Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die 
Grundschule über die Anmeldung.  
 
Die weiterführende Schule lädt die Eltern zu einem verbindlichen Beratungsgespräch ein, wenn 
diese von der Empfehlung der Grundschule abweichen.  
 
Die Mehrheitsfraktionen des Nordrhein-Westfälischen Landtags haben in ihrer Koalitionsverein-
barung angekündigt, im Rahmen einer Novellierung des Schulgesetzes die unverbindliche 
Grundschulempfehlung durch ein verbindliches Grundschulgutachten zu ersetzen. Nach einem 
Beratungsgespräch soll im Falle des Abweichens von der Empfehlung ein Auswahlverfahren 
stattfinden. 
 
Derzeit werden die Erziehungsberechtigten in ihrer Entscheidung auch durch Informationsange-
bote des Amtes für Schule und Weiterbildung unterstützt. 
 
 
2.  Angebote der Bildungsberatung 
 
Broschüre „Weiterführende Schulen in Münster“ 
Die blaue Broschüre „Weiterführende Schulen in Münster“ wird jährlich im Herbst über die
 
Grundschulen an alle Erziehungsberechtigten von Kindern in der vierten Klasse in Münster ver-
teilt. Sie wird in den Schulen bei Elternabenden eingesetzt. 
 
Die Broschüre enthält Übersicht und Erläuterungen zu allen Schulformen (Kapitel II) und somit 
auch zur Schulform Berufskolleg. Dargestellt werden die Angebote der Sekundarstufe I und II, 
mögliche Schulabschlüsse, fachliche Schwerpunkte und Adressen.  
In einer Gesamtübersicht über Berechtigungen und Möglichkeiten durch Bildungsabschlüsse wird 
auf einen Blick deutlich, dass sämtliche Schulabschüs se, die im einzelnen detailliert dargestellt 
werden, auch am Berufskolleg zu erwerben sind.  
 
Ziel der Publikationen und der Beratungen durch die Bildungsberatung ist es, die Durchlässigkeit 
des Bildungssystems zu betonen. Die Vielfältigkeit einer Schullaufbahngestaltung soll Ratsu-
chenden transparent gemacht und attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten im Anschluss an den 
Besuch einer Haupt-, Realschule oder eines Gymnasiums bis Klasse 10 aufgezeigt werden. 
Auch wird auf die Chance eines höheren Schulabschlusses nach Beendigung einer beruflichen 
Ausbildung sowie den zweiten Bildungsweg hingewiesen. 
 
Broschüre „Berufskollegs in Münster“ 
Eine Übersicht aller Bildungsgänge
 der Berufskollegs enthält die genannte Informationsschrift., 
die an Beratungskräfte, Lehrkräfte, Jugendliche der Klassen 9 und 10 aller weiterführenden 
Schulen sowie deren Eltern verteilt werden. In Schul- und Klassenveranstaltungen stellen Mitar-
beiterinnen der Bildungsberatung die Schulform Berufskolleg vor. Alle Informationen dieser Bro-
schüre finden sich auch im Internet als Datenbank unter www.stadt-muenster.de/berufskollegs
.

3 
 
Schullaufbahnberatung 
Obwohl der Schwerpunkt der Schu
llaufbahnberatung durch die Bildungsberatung ab Klasse 7 
liegt, nutzen einzelne Eltern von Grundschulkindern die Beratung. Alle Beraterinnen orientieren 
sich im Gespräch an den von der Schulpsychologischen Beratungsstelle entwickelten Anregun-
gen für Erziehungsberechtigte und betonen die Durchlässigkeit des Schulsystems. So können 
besorgte Eltern behutsam durch informatorische Gespräche bestärkt werden, dass ihrem Kind zu 
einem späteren Zeitpunkt jederzeit die Chance auf den gewünschten Abschluss offen steht. Ziel 
ist es, ein zu langes Festhalten an der zu dem Zeitpunkt möglicherweise nicht geeigneten Schul-
form zu verhindern. 
 
 
3. Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
 
Elternberatung 
Die Schulpsychologisch
e Beratungsstelle bietet regelmäßig und verstärkt im ersten Schulhalbjahr 
Telefonsprechstunden für Eltern von Viertklässlern an. Beratungsanlässe sind Unsicherheiten 
hinsichtlich der Schulformwahl und von der Grundschulempfehlung abweichende Elternvorstel-
lungen. Als Veranstaltungen für Eltern werden jährlich im November ein oder zwei Elternabende 
mit dem Thema „Nach Klasse 4 der Grundschule – welche Schulform tut meinem/unserem 
Kind gut?“ durchgeführt. Der Termin ist so gewählt, dass die Informationsabende in den Grund-
schulen über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I sowie die weiteren schulischen Möglich-
keiten bereits stattgefunden haben.  
Die schulpsychologische Beratung der Eltern konzentriert sich auf die Einschätzung der Lernent-
wicklung des einzelnen Kindes mit Blick auf die künftigen schulischen Anforderungen – nach dem 
Grundsatz „Fördern und fordern, ohne zu überfordern!“ In der Beratung wird betont, dass mit der 
elterlichen Entscheidung für Realschule oder Hauptschule dem Kind alle Bildungswege offen 
bleiben, verbunden vor allem in Münster durch das breite Spektrum der Abschlüsse der Berufs-
kollegs. 2004 erschienen in zwei Münsteraner Elternzeitschriften Artikel zu dieser Thematik. 
 
Diagnostik für Schüler, Schülerinnen 
Im Deze
mber wird jährlich eine Leistungsdiagnostik für Kinder der 4. Klasse in zwei Gruppen (6 
bis 8 Kinder) durchgeführt. Die Testdiagnostik ist angezeigt, wenn sich die Lehrkraft und Eltern 
bezüglich der Schulformwahl unsicher fühlen (z.B. wenn das Kind durch Umzug neu in der Klas-
se ist, längere Fehlzeit wegen Erkrankung vorliegen oder eine schwierige Situation in der Familie 
belasten). Die Ergebnisse ersetzen in keinem Fall die Schulformempfehlung der Grundschule. 
 
Fortbildung für Schulleitungen, Lehrkräfte an Grundschulen 
Nach Gesprächen mit d
er Schulaufsicht wird die Fortbildung „Beratung in der Grundschule – 
Welche Schulform nach Klasse 4?“  für (neue) Schulleitungen und Lehrkräfte in Grundschulen 
im Oktober wieder aufgelegt. Die Veranstaltung hat zum einen das Verständnis von Elternbera-
tung als Prozess und schwierige Beratungssituationen Thema; zum anderen werden die Angebo-
te der Schulpsychologischen Beratungsstelle zur Schullaufbahnberatung dargestellt und bei Be-
darf kurz über Bildungsgänge und das Angebot der Berufkollegs in Münster informiert.  
 
 
4. Was kann noch getan werden? 
 
Eine frühzeitige Beratung auch zur Schulform Berufskolleg ist wichtig und sinnvoll. Da sich Eltern 
von Grundschulkindern erfahrungsgemäß zu diesem frühen Zeitpunkt nicht detailliert für die 
Schulform interessieren oder mit der Fülle der Informationen überfordert sind, wurde bislang auf 
die Durchführung von Infoveranstaltungen an Grundschulen verzichtet. Außerdem ist davon aus-
zugehen, dass Erziehungsberechtigte, die Informationenveranstaltungen an weiterführenden 
Schulen besuchen, bereits eine grundsätzliche Entscheidung zur Schulform getroffen haben. 
Daher gilt es vor allem Eltern in der Phase vorher zu erreichen, unsichere Eltern zu unterstützen 
und Beratungskräfte in der Schule zu stärken.

4 
 
Eine Möglichkeit bietet die Variation des bestehenden Angebotes von Informationsveranstal-
tungen über die Schulform Berufskollegs. Einzelne Termine können speziell für die Zielgruppe 
der Lehrkräfte aus dem Primar- und Sekundarbereich sowie interessierte Eltern von jüngeren 
Kindern in Grundschulen, im Stadtteil oder in Weiterbildungseinrichtungen angeboten werden. 
 
Die Verwaltung und Schulaufsicht halten es für sinnvoll, einen Erfahrungsaustausch der Vertreter 
weiterführender Schulen zum Thema Aufnahmekriterien anzuregen und die Kontakte von 
Grundschulpädagoginnen zu Lehrkräften der Haupt- und Realschulen zu stärken, um Eltern kon-
kreter und überzeugender auch über diese Schulform beraten zu können. 
 
 
Die im Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0035/2004 „Die beste Schulform wählen - 
Elterninformation über mögliche Schulabschüsse“ erwähnten Leistungen werden entweder be-
reits durch die Verwaltung erbracht oder aber zukünftig noch aufgegriffen. Der CDU-Antrag ist 
hiermit erledigt. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 1

2131 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de
25. November 2004 bm
Antrag
Die beste Schulform wählen – Elterninformation über mögliche
Schulabschlüsse
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in den Informationsveranstal-
tungen der weiterführenden Schulen für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grund-
schulen ausreichende Informationen über die gesamte Breite der Schulformen und die mög-
lichen Schulabschlüsse erfolgen. Dazu ist ab dem kommenden Schuljahr während der In-
formationsveranstaltungen an den Haupt- und Realschulen auch über das Spektrum der Ab-
schlüsse der Berufskollegs zu informieren.
Begründung:
Seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule
für ihre Kinder immer wieder das Votum der Grundschullehrerinnen und -lehrer nicht beach-
ten. Die Zahl der Schulformwechsler ist ein deutliches Anzeichen dafür. Bei der Entschei-
dung die für die Kinder beste Schulform zu wählen, ist häufig festzustellen, dass die Mög-
lichkeiten unseres Schulsystems, auf verschiedenen Wegen auch zu hochwertigen Ab-
schlüssen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu kommen, nicht bekannt sind.
Vielen Eltern von Grundschülerinnen und -schülern ist nicht bekannt, dass man auch über
die Kombination Hauptschule – Berufskolleg bzw. Realschule – Berufskolleg höhere Bil-
dungsabschlüsse erlangen kann. Daher sollten die Möglichkeiten dieser Bildungsgänge, die
sowohl zur Fachhochschulreife als auch zur allgemeinen Hochschulreife führen, deutlicher
hervorgehoben werden.
Wenn diese Entscheidung der Eltern bewusster getroffen wird, kann möglicherweise mittel-
fristig ein Teil der Frustration, die durch die Wahl der falschen Schulform und die damit ver-
bundene Überforderung der Schülerinnen und Schüler entsteht, verringert werden.
gez.
Georg Berding
Marliese Kosmieder
Edgar Drüge
Carmen Greefrath
Andreas Nicklas
Sybille Benning
Franz-Pius Graf von Merveldt

Beratungsverlauf (1)

25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0797/2005
Typ
Vorlage
Datum
30.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37