AN/0535/2021
Masterplan Grün Köln
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0535/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Masterplan Grün Köln Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Grün Köln mit den folgen- den Maßgaben aufzustellen: 1. Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel, der Grünzüge sowie der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln und einer damit einhergehenden Verbesserung des Stadtklimas, sowie der Aufenthalts- und Erholungsfunktion für die Kölner Bevölkerung. 2. In einem ersten Schritt soll das vorhandene Kölner Grünsystem im Hin- blick auf seine planungsrechtliche Absicherung und die bestehenden Pla- nungskonzepte erfasst werden, sowie - so nicht vorhanden - durch not- wendige Maßnahmen (Landschaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebau- ungsplan …) gesichert und qualifiziert werden. 3. In einem weiteren Schritt sollen die unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kölner Perspektiven 2030 und des Agglomerationskonzeptes identifi- zierten Flächen (insbesondere solcher mit sehr intensiver Nutzung wie im bestehenden Inneren Grüngürtel) aufgezeigt werden. Hierbei sollen die Potenziale für eine ökologische Aufwertung (Biotopverbund) für natürliche Retentions- und Regenwasserneubildung (City-Polder) und die stadtklima- tische Bedeutung (Stadt- und Lokalklima) dargestellt und in das zu erstel- lende Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie ihre Weiterentwicklung konzipiert werden. - 2 - 4. Bei der Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind nicht mehr notwendige Verkehrsflächen auf ihre Entsiegelungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und im Masterplan entsprechend zu kennzeichnen. Unter- versorgte Stadträume sind bei der Planung von grünen Korridoren in die Region hinein zu berücksichtigen. 5. Für den Masterplan Grün werden alle bisher erarbeiten Konzepte (Land- schaftsplan, Kölner Perspektiven 2030, Masterplan für die Kölner Innen- stadt, Impuls Grün, Agglomerationskonzept) überprüft und ggfs. ange- passt. Begründung: „Ich stelle die Freiflächen voran, weil sie in der städtebaulichen Arbeit in mancher Hinsicht die schwierigsten und wichtigsten Aufgaben mit sich bringen. Bauflächen entstehen, auch wenn man sich nicht um sie kümmert; Freiflächen verschwinden wenn man sich nicht um sie kümmert.“ Fritz Schumacher, 1932 Köln verfügt über ein weitreichendes Netz von Grüngürteln und Grünflächen, das unter- schiedliche Bestände und Qualitäten aufweist. Die wachsende Stadt stellt zunehmende An- forderungen an Freizeit- und Erholungsflächen. Es gilt, diese Anforderungen zu erfassen und die Bestände mit Blick auf den Klimawandel für die Zukunft anzupassen, zu sichern und aus- zubauen. Der Masterplan Grün soll für zukünftige stadtentwicklungspolitische Entscheidun- gen eine Grundlage und Referenz bilden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jennifer Glashagen VOLT-Fraktionsvorsitzende
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/0535/2021
Stand: 29.09.2025
Sachstandsbericht
Masterplan Grün Köln
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Grün Köln mit den folgenden Maßgaben
aufzustellen:
1. Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhandenen Grüngürtel, der Grünzüge
sowie der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln und einer damit einhergehen-
den Verbesserung des Stadtklimas, sowie der Aufenthalts- und Erholungsfunktion für
die Kölner Bevölkerung.
2. In einem ersten Schritt soll das vorhandene Kölner Grünsystem im Hinblick auf seine
planungsrechtliche Absicherung und die bestehenden Planungskonzepte erfasst wer-
den, sowie - so nicht vorhanden - durch notwendige Maßnahmen (Landschaftsplan,
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan …) gesichert und qualifiziert werden.
3. In einem weiteren Schritt sollen die unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kölner
Perspektiven 2030 und des Agglomerationskonzeptes identifizierten Flächen (insbe-
sondere solcher mit sehr intensiver Nutzung wie im bestehenden Inneren Grüngürtel)
aufgezeigt werden. Hierbei sollen die Potenziale für eine ökologische Aufwertung (Bio-
topverbund) für natürliche Retentions- und Regenwasserneubildung (City-Polder) und
die stadtklimatische Bedeutung (Stadt- und Lokalklima) dargestellt und in das zu er-
stellende Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie ihre Weiterentwicklung konzi-
piert werden.
4. Bei der Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind nicht mehr notwen-
dige Verkehrsflächen auf ihre Entsiegelungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und im
Masterplan entsprechend zu kennzeichnen. Unterversorgte Stadträume sind bei der
Planung von grünen Korridoren in die Region hinein zu berücksichtigen.
5. Für den Masterplan Grün werden alle bisher erarbeiten Konzepte (Landschaftsplan,
Kölner Perspektiven 2030, Masterplan für die Kölner Innenstadt, Impuls Grün, Agglo-
merationskonzept) überprüft und ggfs. angepasst
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage zum Masterplan Stadtgrün (2279/2022) erstellt. Der
Rat der Stadt Köln hat den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün in seiner Sitzung vom
23.03.2023 gefasst.
Dieser Sachstandsbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0535/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 11.03.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 10:36