Mandari Insight

3458/2023

Aktuelle Vermittlungserfolge der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH

Mitteilung Ausschuss 31.10.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.11.2023, TOP 15.4

Vermittlungserfolge KGAB

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Vermittlungserfolge KGAB

6983 Zeichen

Kölner Gesellschaft
für Arbeits- und
Berufsförderung mbH

Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) ist als städtisches
Tochterunternehmen langjährig erfahren in der Vermittlung von Beschäftigten in den ersten
Arbeitsmarkt im Anschluss an eine befristete, qualifizierende Beschäftigung im Unterneh-
men. Zweck des Unternehmens ist die Organisation und Durchführung eines Beschäfti-
gungs- und Qualifizierungsprogramms für arbeitslose Kölner Einwohnerinnen und Einwoh-
ner. In den Handwerks- und Dienstleistungsbereichen der KGAB werden Projekte mit dem
Ziel umgesetzt, die soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für langzeitarbeitsiose Men-
schen möglichst über dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.

Aktuelle Vermittlungserfolge der KGAB

Die Vermittlungsquote betrug 2021 insgesamt 54,4% und 2022 insgesamt 52,4% bezogen
auf alle geförderten Beschäftigungsverhältnisse, die ein reguläres Ende nach Auslaufen der
Förderphase gefunden haben. Aktuell sind zum 30.09.2023 noch 145 Personen mit einer
Förderung nach 8 16i SGB Il bei der KGAB beschäftigt. Hinzu kommen 4 Personen, deren
Arbeitsverhältnis nach & 16e SGB Il gefördert wird.

Serviceoffensive für Sauberkeit und Sicherheit in

Austausch statt, um mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Dienststellen Ideen für
die Umsetzung des zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes zu entwi-
ckeln. Im Ratsbeschluss vom 09.07.2019 (Vorlagen-Nummer 1841/2019) wurden die erfor-
derlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt sowie die Rahmenbedingungen definiert. Auf
dieser Grundlage wurde ein Vertrag zwischen der Stadt Köln und der KGAB entwickelt und
am 03.04.2020 abgeschlossen.

Vertragsgegenstand sind Leistungen der KGAB in den Bereichen Sauberkeit und Sicherheit,
die von nach dem Teilhabechancengesetz geförderten Beschäftigten zu erbringen sind. Der
Abruf der Leistungen erfolgt über Einzelaufträgen, deren Inhalte durch eine standardisierte
Auftragsvereinbarung zwischen den Dienststellen und der KGAB definiert wurden.

Für die Serviceoffensive wurden insgesamt 212 Personen eingestellt:
e 2019 = 109 Personen
e 2020 = 53 Personen
«e 2021 = 18 Personen
e 2022 = 17 Personen
e 2023 = 15 Personen (bis 30.09.2023)

Die Einstellungen erfolgten zunächst befristet für zwei Jahre unter den Voraussetzungen des
& 16i SGB Il und wurden inzwischen weitestgehend auf 5 Jahre als Ausnahme zum Teilzeit-
befristungsgesetz verlängert. In folgenden Fällen musste bereits in der Probezeit in den ers-
ten sechs Monaten der Beschäftigung eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen:

e 2019 = 11 Personen

e 2020 = 12 Personen

e 2021 =6 Personen

e 2022 =0 Personen

e 2023 =5 Personen
Hinzu kommt 2023 eine verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund unent-
schuldigter Fehlzeiten. Die Gründe für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse lagen vor al-
lem in der jeweiligen Person. Unentschuldigte Fehlzeiten, Kontaktabbruch und Langzeiter-
krankungen sowie eine psychische Erkrankung lassen letztendlich keine andere Möglichkeit
als die Kündigung in der Probezeit zu. In allen Fällen war das Arbeitsverhältnis im individuel-
len Verlauf zu früh bzw. das falsche Instrument zur Stabilisierung der persönlichen Situation.

Kölner Gesellschaft
für Arbeits- und
Berufsförderung mbH

In einem Fall erfolgte die Kündigung durch den Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen
aufgrund einer Langzeiterkrankung. Hier soll das Arbeitsverhältnis neu geschlossen werden
und die Förderung für die mögliche Restzeit fortgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer
seine Arbeitsfähigkeit zurückerlangt hat. Außergewöhnlich ist, dass die Initiativ hierzu vom
Arbeitnehmer ausging.

Darüber hinaus sind zwei Personen 2023 in Rente gegangen und das geförderte Arbeitsver-
hältnis fand mit dem Renteneintritt sein vorzeitiges Ende. In vier Fällen trat nach zwei Jahren
geförderter Beschäftigung das reguläre Maßnahmenende ein, weil aufgrund in der Person
liegenden Gründen eine Fortsetzung um weitere drei Jahre keinen Sinn gemacht hätte. Auch
hier ist ein Arbeitsverhältnis aufgrund der vorhandenen Einschränkungen und der Leistungs-
minderung nicht das richtige Mittel.

Außerordentlich erfreulich ist die Tatsache, dass bereits 30 Personen aus dem geförderten
Arbeitsverhältnis in den ersten Arbeitsmarkt übergegangen sind. Alle 30 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem sie einen neuen Arbeitgeber ge-
funden haben, der sie ungefördert weiterbeschäftigt. In den meisten Fällen bestand die An-
schlussperspektive in einer Planstelle bei der Stadt Köln sowie in regulärer Beschäftigung im
Wach- und Sicherheitsgewerbe. 2023 waren dies fünf Personen.

un

reichung. Die KGAB hat als städtisches Tochterunternehmen den Zweck, für langzeitarbeits-
lose Menschen neue Perspektiven im ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln. Das Unternehmen
ist inhousefähig. Damit können Aufträge der Stadt Köln und der städtischen Töchter ohne
Beachtung des Vergaberechts unmittelbar erteilt werden.

Dieses Netzwerk wurde dazu genutzt, um mit 15 Teilnehmenden bei der KGAB einen auf
zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag mit einer Förderung nach $16i SGB Il abzuschließen.
Dabei kamen die Personen überwiegend aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation.
Der praktische Einsatz erfolgte in den Handwerksbereichen der KGAB und als Praktikum in
anderen, insbesondere kommunalen Unternehmen. Eine Qualifizierung zum Hausmeister-
helfer wurde für alle Teilnehmenden durch das Berufsbildungswerk Köln erfolgreich durchge-
führt.

Die Förderung und Finanzierung der Maßnahme erfolgten aus EU REACT-Mitteln durch das
Land NRW. Damit wurde bei der KGAB die Arbeit des zusätzlichen Betriebscoachings und
der neu eingerichteten Netzwerkkoordination gewährleistet. Das Ziel des Projektes war dabei
die nachhaltige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, insbesondere zur Stadtverwaltung
Köln und kommunalen Unternehmen.

Von den 15 hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden bisher 11 auf Plan-
stellen der Stadt Köln, insbesondere als Schulhausmeister vermittelt.

Auf dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen ist festzustellen, dass eine Vermitt-
lung von zuvor langzeitarbeitslosen Personen, deren Arbeitsverhältnisse nach $ 16i SGB Il
gefördert werden, mit gutem Erfolg in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Für 2023 hat die
KGAB bis zum 30.09.2023 eine Vermittlungsquote von 69,6% erreicht. Dabei handelt es sich
tatsächlich um Personen aus der im $ 16i SGB Il genannten Zielgruppe der Langzeitarbeits-
losen.

Kölner Gesellschaft
für Arbeits- und
Berufsförderung mbH

Trotz gesundheitlicher Einschränkungen, fehlender Schulbildung, keinem Ausbildungsab-
schluss und langer Dauer der Arbeitslosigkeit gelingt es, ein neues Arbeitsverhältnis zu sta-
bilisieren, neue Kenntnisse zu vermitteln, Leistungsfähigkeit zu trainieren und zum Teil be-
reits vor Auslaufen der Förderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Mitteilung Ausschuss

644 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2023 
 3458/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 
 
Aktuelle Vermittlungserfolge der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung 
mbH 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie dem Wirt-
schaftsausschuss - auf Wunsch der städtischen Beteiligungsgesellschaft Kölner Gesellschaft 
für Arbeits- und Berufsförderung mbh (KGAB) – den folgenden Bericht vor. 
 
Anlage: Bericht zu den aktuellen Vermittlungserfolgen der KGAB 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.11.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3458/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.10.2023
Erstellt
27.10.2023 09:57