3458/2023
Aktuelle Vermittlungserfolge der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
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Vermittlungserfolge KGAB
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Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) ist als städtisches Tochterunternehmen langjährig erfahren in der Vermittlung von Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt im Anschluss an eine befristete, qualifizierende Beschäftigung im Unterneh- men. Zweck des Unternehmens ist die Organisation und Durchführung eines Beschäfti- gungs- und Qualifizierungsprogramms für arbeitslose Kölner Einwohnerinnen und Einwoh- ner. In den Handwerks- und Dienstleistungsbereichen der KGAB werden Projekte mit dem Ziel umgesetzt, die soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für langzeitarbeitsiose Men- schen möglichst über dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Aktuelle Vermittlungserfolge der KGAB Die Vermittlungsquote betrug 2021 insgesamt 54,4% und 2022 insgesamt 52,4% bezogen auf alle geförderten Beschäftigungsverhältnisse, die ein reguläres Ende nach Auslaufen der Förderphase gefunden haben. Aktuell sind zum 30.09.2023 noch 145 Personen mit einer Förderung nach 8 16i SGB Il bei der KGAB beschäftigt. Hinzu kommen 4 Personen, deren Arbeitsverhältnis nach & 16e SGB Il gefördert wird. Serviceoffensive für Sauberkeit und Sicherheit in Austausch statt, um mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Dienststellen Ideen für die Umsetzung des zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes zu entwi- ckeln. Im Ratsbeschluss vom 09.07.2019 (Vorlagen-Nummer 1841/2019) wurden die erfor- derlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt sowie die Rahmenbedingungen definiert. Auf dieser Grundlage wurde ein Vertrag zwischen der Stadt Köln und der KGAB entwickelt und am 03.04.2020 abgeschlossen. Vertragsgegenstand sind Leistungen der KGAB in den Bereichen Sauberkeit und Sicherheit, die von nach dem Teilhabechancengesetz geförderten Beschäftigten zu erbringen sind. Der Abruf der Leistungen erfolgt über Einzelaufträgen, deren Inhalte durch eine standardisierte Auftragsvereinbarung zwischen den Dienststellen und der KGAB definiert wurden. Für die Serviceoffensive wurden insgesamt 212 Personen eingestellt: e 2019 = 109 Personen e 2020 = 53 Personen «e 2021 = 18 Personen e 2022 = 17 Personen e 2023 = 15 Personen (bis 30.09.2023) Die Einstellungen erfolgten zunächst befristet für zwei Jahre unter den Voraussetzungen des & 16i SGB Il und wurden inzwischen weitestgehend auf 5 Jahre als Ausnahme zum Teilzeit- befristungsgesetz verlängert. In folgenden Fällen musste bereits in der Probezeit in den ers- ten sechs Monaten der Beschäftigung eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen: e 2019 = 11 Personen e 2020 = 12 Personen e 2021 =6 Personen e 2022 =0 Personen e 2023 =5 Personen Hinzu kommt 2023 eine verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund unent- schuldigter Fehlzeiten. Die Gründe für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse lagen vor al- lem in der jeweiligen Person. Unentschuldigte Fehlzeiten, Kontaktabbruch und Langzeiter- krankungen sowie eine psychische Erkrankung lassen letztendlich keine andere Möglichkeit als die Kündigung in der Probezeit zu. In allen Fällen war das Arbeitsverhältnis im individuel- len Verlauf zu früh bzw. das falsche Instrument zur Stabilisierung der persönlichen Situation. Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH In einem Fall erfolgte die Kündigung durch den Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen aufgrund einer Langzeiterkrankung. Hier soll das Arbeitsverhältnis neu geschlossen werden und die Förderung für die mögliche Restzeit fortgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit zurückerlangt hat. Außergewöhnlich ist, dass die Initiativ hierzu vom Arbeitnehmer ausging. Darüber hinaus sind zwei Personen 2023 in Rente gegangen und das geförderte Arbeitsver- hältnis fand mit dem Renteneintritt sein vorzeitiges Ende. In vier Fällen trat nach zwei Jahren geförderter Beschäftigung das reguläre Maßnahmenende ein, weil aufgrund in der Person liegenden Gründen eine Fortsetzung um weitere drei Jahre keinen Sinn gemacht hätte. Auch hier ist ein Arbeitsverhältnis aufgrund der vorhandenen Einschränkungen und der Leistungs- minderung nicht das richtige Mittel. Außerordentlich erfreulich ist die Tatsache, dass bereits 30 Personen aus dem geförderten Arbeitsverhältnis in den ersten Arbeitsmarkt übergegangen sind. Alle 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem sie einen neuen Arbeitgeber ge- funden haben, der sie ungefördert weiterbeschäftigt. In den meisten Fällen bestand die An- schlussperspektive in einer Planstelle bei der Stadt Köln sowie in regulärer Beschäftigung im Wach- und Sicherheitsgewerbe. 2023 waren dies fünf Personen. un reichung. Die KGAB hat als städtisches Tochterunternehmen den Zweck, für langzeitarbeits- lose Menschen neue Perspektiven im ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln. Das Unternehmen ist inhousefähig. Damit können Aufträge der Stadt Köln und der städtischen Töchter ohne Beachtung des Vergaberechts unmittelbar erteilt werden. Dieses Netzwerk wurde dazu genutzt, um mit 15 Teilnehmenden bei der KGAB einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag mit einer Förderung nach $16i SGB Il abzuschließen. Dabei kamen die Personen überwiegend aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation. Der praktische Einsatz erfolgte in den Handwerksbereichen der KGAB und als Praktikum in anderen, insbesondere kommunalen Unternehmen. Eine Qualifizierung zum Hausmeister- helfer wurde für alle Teilnehmenden durch das Berufsbildungswerk Köln erfolgreich durchge- führt. Die Förderung und Finanzierung der Maßnahme erfolgten aus EU REACT-Mitteln durch das Land NRW. Damit wurde bei der KGAB die Arbeit des zusätzlichen Betriebscoachings und der neu eingerichteten Netzwerkkoordination gewährleistet. Das Ziel des Projektes war dabei die nachhaltige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, insbesondere zur Stadtverwaltung Köln und kommunalen Unternehmen. Von den 15 hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden bisher 11 auf Plan- stellen der Stadt Köln, insbesondere als Schulhausmeister vermittelt. Auf dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen ist festzustellen, dass eine Vermitt- lung von zuvor langzeitarbeitslosen Personen, deren Arbeitsverhältnisse nach $ 16i SGB Il gefördert werden, mit gutem Erfolg in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Für 2023 hat die KGAB bis zum 30.09.2023 eine Vermittlungsquote von 69,6% erreicht. Dabei handelt es sich tatsächlich um Personen aus der im $ 16i SGB Il genannten Zielgruppe der Langzeitarbeits- losen. Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Trotz gesundheitlicher Einschränkungen, fehlender Schulbildung, keinem Ausbildungsab- schluss und langer Dauer der Arbeitslosigkeit gelingt es, ein neues Arbeitsverhältnis zu sta- bilisieren, neue Kenntnisse zu vermitteln, Leistungsfähigkeit zu trainieren und zum Teil be- reits vor Auslaufen der Förderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 31.10.2023 3458/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 Aktuelle Vermittlungserfolge der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie dem Wirt- schaftsausschuss - auf Wunsch der städtischen Beteiligungsgesellschaft Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbh (KGAB) – den folgenden Bericht vor. Anlage: Bericht zu den aktuellen Vermittlungserfolgen der KGAB Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3458/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 27.10.2023 09:57