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Baulandmobilisierungsgesetz
SPD Anfrage nach § 4 AN/1380/2021 vom 11.06.2021
Stand: Am 17.06.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.06.2021 AN/1380/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Baulandmobilisierungsgesetz Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, mit der Überarbeitung des Baugesetzbuches in Form des Baulandmobilisierungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag den Kommunen weitere Möglichkeiten zugesprochen, dem an- gespannten Wohnungsmarkt entgegenzutreten und mehr (geförderten) Wohnraum zu er- möglichen. Zentrale Inhalte dieses Gesetzesentwurfes sind - Die Möglichkeit, geförderten Wohnungsbau bei Entwicklungen nach §34 BauGB über einen sektoralen Bebauungsplan und dem damit zusammenhängenden Städtebauli- chen Vertrag einzufordern - Die Stärkung des Vorkaufsrechts insb. für Grundstücke auf denen Wohnungsbau er- richtet werden kann - Ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bei Gebäuden ab 15 Wohnungen - Die Stärkung des Baugebots, um Spekulationen entgegen zu wirken Hierzu fragen wir an 1. Voraussetzung für die Mehrzahl der Neuregelungen ist die Feststellung der Kommu- ne als „angespannter Wohnungsmarkt“ durch eine Rechtsverordnung des Landes. Wann ist hiermit zu rechnen? 2. Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung bereits zur Umsetzung der neuen Ge- setzgebung getroffen? 3. Wird die Verwaltung eine Vorlage für sektorale Bebauungspläne erarbeiten, um im gesamten Stadtgebiet geförderten Wohnraum in Entwicklungen nach §34 BauGB zu ermöglichen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? - 2 - 4. Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Stadt Köln durch die Stärkung des Vor- kaufsrechtes und des Baugebotes? Sind für eine verstärkte Ausübung des Vorkaufs- rechtes ausreichend Haushaltsmittel im Liegenschaftsetat vorhanden? 5. Ermöglicht das Umwandlungsverbot die Ziele der Sozialen Erhaltungssatzungen auch außerhalb der bisher festgelegten Gebiete durchzusetzen und Preissteigerun- gen zu verhindern? Wie plant die Verwaltung, das erweiterte Instrumentarium zu an- zuwenden? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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