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AN/1380/2021

Baulandmobilisierungsgesetz

SPD Anfrage nach § 4 11.06.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 2.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2469 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.06.2021 
 
AN/1380/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
 
Baulandmobilisierungsgesetz 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
mit der Überarbeitung des Baugesetzbuches in Form des Baulandmobilisierungsgesetzes 
hat der Deutsche Bundestag den Kommunen weitere Möglichkeiten zugesprochen, dem an-
gespannten Wohnungsmarkt entgegenzutreten und mehr (geförderten) Wohnraum zu er-
möglichen. Zentrale Inhalte dieses Gesetzesentwurfes sind 
  
- Die Möglichkeit, geförderten Wohnungsbau bei Entwicklungen nach §34 BauGB über 
einen sektoralen Bebauungsplan und dem damit zusammenhängenden Städtebauli-
chen Vertrag einzufordern 
- Die Stärkung des Vorkaufsrechts insb. für Grundstücke auf denen Wohnungsbau er-
richtet werden kann 
- Ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bei Gebäuden 
ab 15 Wohnungen 
- Die Stärkung des Baugebots, um Spekulationen entgegen zu wirken 
  
Hierzu fragen wir an 
  
1. Voraussetzung für die Mehrzahl der Neuregelungen ist die Feststellung der Kommu-
ne als „angespannter Wohnungsmarkt“ durch eine Rechtsverordnung des Landes. 
Wann ist hiermit zu rechnen? 
2. Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung bereits zur Umsetzung der neuen Ge-
setzgebung getroffen? 
 
3. Wird die Verwaltung eine Vorlage für sektorale Bebauungspläne erarbeiten, um im 
gesamten Stadtgebiet geförderten Wohnraum in Entwicklungen nach §34 BauGB zu 
ermöglichen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

- 2 - 
 
 
4. Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Stadt Köln durch die Stärkung des Vor-
kaufsrechtes und des Baugebotes? Sind für eine verstärkte Ausübung des Vorkaufs-
rechtes ausreichend Haushaltsmittel im Liegenschaftsetat vorhanden?  
 
5. Ermöglicht das Umwandlungsverbot die Ziele der Sozialen Erhaltungssatzungen 
auch außerhalb der bisher festgelegten Gebiete durchzusetzen und Preissteigerun-
gen zu verhindern? Wie plant die Verwaltung, das erweiterte Instrumentarium zu an-
zuwenden?   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1380/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
11.06.2021
Erstellt
11.06.2021 12:21