Erster Sachstandsbericht Essbare Stadt Oktober 2021
Mitteilung Ausschuss 3405/2021 vom 29.10.2021
Stand: Am 25.11.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 29.10.2021 3405/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Erster Sachstandsbericht Essbare Stadt Oktober 2021 Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 BürgerInnen und einem anschlie- ßenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. zusammen mit der Verwal- tung und Agora Köln seit 2017 den Aktionsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet. Nach mehrfacher Überarbeitung und Stellungnahme der Verwaltung sowie eingehender Prüfung durch die Bezirksvertretungen der Stadt bildete die letzte Synopse die Grundlage für den Beschluss „Essbare Stadt“ des Ausschusses Umwelt und Grün vom 4. Juni 2020. Die übergeordneten Ziele des Beschlusses bestehen zusammenfassend darin, existierende Grünflä- chen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen für die grüne Infrastruktur zu erschließen, die Biodiversität und die Umweltbildung zu fördern und das Gärtnern in urbanen Kontext allen interessier- ten BürgerInnen zu ermöglichen. Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen die Themen: - Essbares öffentliches Grün/ Politische Rahmenbedingungen für Essbares Öffentliches Grün - Bildungseinrichtungen/ Schulgartenkonzept - Gemeinschaftsgärten - Privates Gärtnern und Firmengärten - Kleingärten und Kleingartenvereine An der Umsetzung des Beschlusses arbeiten verschiedene Stellen in der Verwaltung. Insbesondere beteiligt sind das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67), bei dem im vergangenen Jahr eigens eine Stelle dazu eingerichtet wurde, die seit Dezember 2020 besetzt ist und das Amt für Um- welt und Verbraucherschutz (Amt 57). Die neu geschaffene Stelle bei 67 dient des Weiteren als Ko- ordinationsstelle für die Essbare Stadt bei der Verwaltung. Ebenfalls beteiligt an der Umsetzung des Beschlusses ist der Ernährungsrat Köln und Umgebung e.V. Federführend erarbeitet hat diesen Sachstandsbericht das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen unter Mitarbeit des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz. Er zeigt die bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen auf, wie beispielsweise die Etablierung einer Koordinationsstelle bei der Verwaltung, den Zuwachs an Patenschaften im öffentlichen Raum und eine Ausweitung städtischer Projekte zum Thema Essbare Stadt. Im Anhang finden sich die tabellarische Aufarbeitung des Sachstands, ein Leitfaden für interessierte Urban Gardening Initiativen, die perspektivisch auf städtischen Flächen gärtnern möchten sowie eine Liste essbarer Gehölze. Gez. Wolfgramm Anlagen Sachstandsbericht Leitfaden Liste essbarer Gehölze -
2021-08-09 -Leitfaden Urban Gardening für Initiativen
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Checkliste für angehende Urban Gardening-Initiativen 1 Leitfaden für Urban Gardening-Initiativen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Abteilung Grünplanung und Projektsteuerung 1.) Fläche - Ist bereits eine geeignete-Fläche gefunden? - Ist der Eigentümer bekannt und einverstanden? Bei städtischen Flächen ist zur Klärung der Eignung Unterstützung seitens der Verwaltung möglich. - Wie ist die Fläche beschaffen? (Versiegelungsgrad, Schattenfall, gibt es Informationen zur Schadstoffbelastung) 2.) Organisation/ Struktur - Wer sind die Beteiligten? - Wie ist die Initiative aufgestellt? (Anwohner*innen, anliegende Gewerbe, Schulen, Vereine, o.Ä.) - Gibt es genug Interessierte/ Beteiligte für Bewirtschaftung, Pflege, Bewässerung, Instandhaltung? (z.B. auch an Wochenenden oder während der Urlaubs-/ Ferienzeit) - Wer ist in vertraglichen/ inhaltlichen/ organisatorischen Fragen oder bei eventuellen Konflikten offizielle Ansprechperson? (Gerade bei städtischen Flächen wichtig für die Kommunikation zwischen den Vertragspartnern) - Gibt es eine übergeordnete Vereinsstruktur oder die Angliederung an einen bereits bestehenden Verein? 3.) Konzept - Gibt es ein Konzept? Sind folgende Aspekte bereits bedacht: o Aufbau (Gemeinschaftsgarten, einzelne Pachtbeete, öffentlich zugänglicher Garten, o.Ä.) o Ist eine Einfassung/ ein Zaun erforderlich? (Kann bei städtischen Flächen z.B. je nach Lage nötig werden) o Art/ Anordnung der Bewirtschaftung (kann der Boden bewirtschaftet werden? Alternativ Hoch- oder Kastenbeete, Kübelbepflanzung usw.) Checkliste für angehende Urban Gardening-Initiativen 2 o Gewünschte Bepflanzung (Gemüse oder Gehölz, Zierpflanzen, Insektenweide) o Bedarf/ Verfügbarkeit von Wasser und Strom (Absprachen mit Anliegern, RheinEnergie oder Konzept zu Regenwassernutzung). Gerade das Thema Bewässerung nimmt an Bedeutung zu und muss bei zunehmend trockeneren Sommern im urbanen Raum unbedingt frühzeitig bedacht werden. 4.) Versicherung/ Finanzen - Für die Nutzung einer städtischen Fläche ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung unabdingbar. Kann der Nachweis darüber erbracht werden? - Ist sich die Initiative bei einem öffentlich zugänglichen Garten der Verkehrssicherungspflicht bewusst? - Ist die Finanzierung für folgende Dinge gesichert? o Für regelmäßige Ausgaben wie z.B. Pacht und Versicherung (ggf. Kosten für Strom- und Wasserversorgung) o Für Anschaffung von Werkzeug, Baumaterialien, Boden/ Kompost, Pflanzen, ggf. Zaun -
2021-09-22 -Gehölzliste essbar
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Botanische Bezeichnung Deutscher Name Form essbare Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten Landschafts- schutzgebiet Städtische Grünflächen Straßen- raum Amelanchier ovalis Gewöhnliche Felsenbirne Strauch Frucht bedingt ja anspruchslos, Staunässe vermeiden SGF Berberis vulgaris Berberitze mittelhoher Strauch Frucht bedingt ja robust SGF Castanea sativa Edelkastanie Großbaum Frucht ja bedingt spätfrostempfindlich, wärmeliebend SGF Cornus mas Kornelkirsche Großstrauch/ Kleinbaum Frucht hitze-/ trockenheits- verträglich frosthart Bienengehölz, für enge Straßenräume geeignet, Fruchtfall, Neigung zu Stammaustrieb geeignet mit Einschrän kungen Corylus avellana Haselstrauch Großstrauch Nuss nein ja starkwüchsig LSG SGF Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Großstrauch/ Kleinbaum Frucht (ja) ja etablierte Pflanzen sind trockentolerant SGF Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Großstrauch/ Kleinbaum Frucht ja ja stadtklimafest SGF Cydonia oblonga Quitte Großstrauch/ Kleinbaum Frucht bedingt ja SGF Hippophae rhamnoides Sanddorn Großstrauch/ Kleinbaum Frucht ja ja zweihäusig, paarweise pflanzen Juglans regia Walnuss mittelgroßer Baum/ Großbaum Nuss ja ja Malus domestica (in Sorten) Apfel Kleinbaum Frucht nein ja Malus spec. Zierapfel Kleinbaum Frucht nein ja SGF Prunus avium Wilde Vogelkirsche Baum Frucht bedingt ja SGF Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neugleichspflanzungen im öffentlichen Grün Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung 671-2 Grünplanung und Projektsteuerung 1 Botanische Bezeichnung Deutscher Name Form essbare Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten Landschafts- schutzgebiet Städtische Grünflächen Straßen- raum Prunus avium (Fruchtsorten) Süßkirsche Baum Frucht bedingt ja Fruchtfall beachten Prunus cerasus Sauerkirsche Baum Frucht bedingt ja etwas trockentoleranter als Süßkirsche Prunus domestica Pflaume Baum Frucht bedingt ja Prunus domestica subsp. domestica Zwetschge Frucht Prunus domestica subsp. italica Reneklode Frucht Prunus domestica subsp. syriaca Mirabelle Frucht Prunus padus Traubenkirsche Baum Frucht nein ja Prunus spinosa Schlehe/ Schwarzdorn Strauch Frucht ja ja Pyrus communis Birne Baum Frucht nein ja Ribes Johannisbeere Strauch Frucht bedingt ja Trockentoleranz je nach Sorte SGF Ribes × nidigrolaria Jostabeere Strauch Frucht bedingt ja SGF Ribes uva-crispa Stachelbeere Strauch Frucht bedingt ja schattenverträglich Rosa canina Hagebutte/ Hundsrose Strauch Frucht bedingt ja weitgehend anspruchslos LSG SGF Rosa pimpinellifolia Bibernell-Rose Strauch Frucht ja ja weitgehend anspruchslos SGF Rosa rugosa Kartoffel-Rose Strauch Frucht ja ja weitgehend anspruchslos SGF Rubus caesius Kratzbeere Strauch Frucht bedingt ja Rubus fruticosus Brombeere Strauch Frucht/ Blatt bedingt ja SGF Rubus fruticosus x idaeus Taybeere Strauch Frucht bedingt ja Rubus idaeus Himbeere Strauch Frucht nein ja Rubus ursinus × idaeus Boysenbeere Frucht Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neupflanzungen im öffentlichen Grün 2 Botanische Bezeichnung Deutscher Name Form essbare Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten Landschafts- schutzgebiet Städtische Grünflächen Straßen- raum Rubus x loganobaccus Loganbeere Frucht Sambucus nigra Holunder Strauch Frucht/ Blüte bedingt ja Trockentoleranz nur kurzzeitg LSG SGF Sorbus Aria 'Magnifica' Grosslaubige Mehlbeere mittelgroßer Baum Frucht stadtklimafest frosthart Bienengehölz, wärmeliebend geeignet Sorbus aucuparia Eberesche Baum Frucht bedingt ja verträgt keine extreme Trockenheit/ Staunässe SGF Sorbus domestica Speierling Baum Frucht ja (ja) etablierte Pflanzen sind bedingt winterhart SGF Sorbus intermedia 'Brouwers' Schwedische Mehlbeere kleiner bis mittelgroßer Baum Frucht stadtklimafest, Trockenheit vertragend frosthart Bienengehölz, anspruchslos geeignet Sorbus torminalis Elsbeere Baum Frucht ja ja Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata' Thüringische/ Säulen- Mehlbeere Kleinbaum Frucht stadtklimafest, Trockenheit vertragend frosthart Bienengehölz, kleinkronig geeignet Vaccinium myrtillus Blaubeere Kleinstrauch Frucht nein ja Vaccinium vitis-idaea Preiselbeere/ Cranberry Kleinstrauch Frucht ja ja bevorzugt schattige Bereiche LSG Vitis vinifera Weintraube Klettergehölz Frucht/ Blatt bedingt (ja) je nach Sorte winterhart Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neupflanzungen im öffentlichen Grün 3 -
2021-09-22 -Sachstandsbericht Essbare Stadt
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Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stand Oktober 2021 Seite 2 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt Stand Oktober 2021 Vorgabe aus Aktionsplan Fazit/ Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ Sachstand ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschließen die Schaffung von Möglichkeiten zum partizipativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Verwaltung setzt diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmen-bedin- gungen wie z.B. durch Patenschaf- ten und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in Parkanlagen, auf öf- fentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. Die Ausstattung und die Art des Gärtnerns ist standortabhängig und schließt Gärtnern in Hochbeeten, im Boden, vertikal oder in Designcontai- nern mit ein. Essbare Veedels-Plätze: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 07.06.2018 die von der Verwaltung vorgelegte systemati- sche Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Ver- waltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben. Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss jedoch auch formuliert „Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nut- zung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausge- schlossen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heute schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt auch Nutzungsverträge ab. 10/2021: Die Zahl vergebener Baum-, Gieß- und Flächenpatenschaften wird kontinuierlich größer und bei aktuellen Bauvorhaben seitens der Ver- waltung bewusst miteingeplant (z.B. die Vergabe 21 neuer Baum-Patenschaften nach dem Umbau der Vogelsanger Straße in Ehrenfeld). Weitere Patenschaften für Flächen und Baum- scheiben sind derzeit in Bearbeitung. Seite 3 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen auf kom- munalen Flächen (darunter Grünan- lagen, Schulhöfen) sowie auf Flä- chen mehrheitlich kommunaler Un- ternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Das Grünflächenamt erarbeitet hierfür zeitnah ein Bepflanzungsraster an- gelehnt an die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz- berg/Friedrichshain. Danach werden künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im öf- fentlichen Raum überprüft und um- gesetzt. Neu-und Ersatzpflanzungen Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichtigen. Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch an- dere Aspekte (Gestaltung, Biodiversität etc.) zu berück- sichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflan- zen festgelegt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenrei- chen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. 10/2021: Eine Liste essbarer heimischer Gehölze für die Verwendung in den unterschiedlichen Situ- ationen des öffentlichen Raums (Straßenraum, Grünfläche, u.Ä.) ist erfolgt. Die erarbeitete Pflanzliste wird als Teil des Sachstandsberichts vorgelegt und künftig den entsprechenden Zu- ständigen für Neu- und Nachpflanzungen im städ- tischen Grün als Planungsgrundlage zur Verfü- gung gestellt. Langfristig soll des Weiteren eine Integration in das Grünhandbuch der Stadt erfol- gen. Die Stadtverwaltung prüft die Sanie- rung einzelner belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der Bodensanie- rung durch Pflanzen (Phytosanie- rung). Zwei Testflächen werden aus- gewiesen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als universitäres Forschungsprojekt). Bodeneigentümer*innen werden auf Anfrage zum Thema Phytosanierung beraten. Phytosanierungen Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich z. T. erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplane- rischen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder ei- ner Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche zuzufüh- ren. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die Phytosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung 10/2021: Bisher wurde von Seiten der Unteren Boden Behörde (UBB) Köln noch keine Phytosa- nierung im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Maßnahme überwacht oder begleitet. Bislang ist keine Maßnahme bekannt, bei der eine Phytosanierung zum Einsatz gekommen ist. Kos- ten und Zeitdauer sprechen i. d. R. gegen eine Sanierung von belasteten Kleinflächen. Seite 4 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und ei- nen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforder- lich machen, eignen sich diese besonders für hoch belas- tete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitli- chen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines über- schaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach ei- nigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt werden kann. Nach Ernte der Biomasse wäre eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen (Recycling). Das Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belastete, relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen kon- ventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große Areal sollte das Konzept der Phytosanierung weiterhin ver- folgt werden. [...] Vor und Nachteile der Phytosanierung auf innerstädtischen Kleinflächen Vorteile: - Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache Handhabung - Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten - Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Ent- sorgung der Biomasse Nachteile: - Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar ist - Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv - Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand - Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur Verfügung - Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich - Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung der Verfügbarkeit der SM - Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen (WE) Seite 5 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwen- dung erfolgt im Einzelfall. Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flächenentsiegelung sei- tens der Stadtverwaltung mit dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den An-bau von öffentlichem, essba- rem Grün zu erschließen. Mindes- tens 20 % der ermittelten Flächen sind bis 2030 zu entsiegeln und wer- den vorrangig für partizipative Gar- tenprojekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. Entsiegelungsplan: Die Stadtverwal- tung erarbeitet bis 2026 einen Plan zur systematischen Entsiegelung von kommunalen und nichtkommu- nalen Böden im Kölner Stadtgebiet. Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden ab 2022 auf einer Online-Karte auf stadt-koeln.de aus- gewiesen, sodass sich Anwohner*in- nen ihrer Nachbarschaft einfach in- formieren und niederschwellig losle- gen können. Vorbild ist die Urban- Gardening-Karte der Stadt Bonn. Flächenentsiegelung Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbauflä- che müsste aufgrund der Altlastenproblematik in jedem Einzelfall separat geprüft werden. Daher können solche Flächen in erster Linie unter Biodiversitätsaspekten gestal- tet werden. Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflächen, auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig ho- hem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernährungs- rat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der Stadtverwaltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück begeben.“ Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfra- gen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch einge- schätzt wird. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befürwortet. 10/2021: Sachstand unverändert Seite 6 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrs-inseln, Mittelstreifen und städtische Brachflächen in bie- nen- und insektenfreundliche Flä- chen umzuwandeln. Wildwiesen & Insektenweiden Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der bi- ologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforde- rung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungspro- zessen. Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün natur- nah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insek- tenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geach- tet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbeson- dere hinsichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präfe- riert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungs- aspekt nicht hinreichend berücksichtigen. Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die For- derung aufgegriffen. 10/2021: Die Entwicklung Artenreicher Wiesen in der Stadt und in städtischen Grünflächen ist Ge- genstand mehrerer Projekte („Stadtgrün natur- nah“, „Grüne Infrastruktur“). Diese – teilweise EFRE-geförderten - Maßnahmen haben zum Ziel, die Artenvielfalt auf diesen Flächen durch Ansaat und Mahdgutübertragung sowie ein angepasstes Pflege- und Mahdkonzept zu erhöhen und somit mehr innerstädtischen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Ein Großteil der 110 ge- planten Hektar Wiesenfläche ist bereits angelegt, bis Ende des Jahres soll die Maßnahme vollstän- dig umgesetzt sein. Zudem sind artenreiche Wie- sen Bestandteil aktueller Schulgartenumgestal- tungen. Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und Hamburg folgend, er- höht Köln den Anteil der intensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies geschieht mit drei Maßnahmen- paketen. Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln übernimmt als Kom- mune eine Vorreiterrolle bei der Be- grünung von Dachflächen und Fas- saden. Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffentlichen Ge- bäude in Zusammenarbeit mit Um- weltamt, Bauamt, Essbarer Stadt Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter stetiger Optimierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Verlän- gerung des Programmes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus resultieren-de Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen durch Verdunstungskühlung und Re-genwasserrückhalt abmil- dern. 10/2021: Durch die Fortschreibung der Richtlinie des Förderprogramms GRÜN hoch3 wurde das Programm auf das gesamte Stadtgebiet ausge- weitet und zusätzliche Fördertatbestände aufge- nommen (Förderung der Biodiversität, Rückbau von Schottergärten, Förderung von Systemen zur Regenwasserretention). Der Bekanntheitsgrad des Begrünungspro- gramms hat durch eine zielgruppengerechte Öf- fentlichkeitsarbeit deutlich zugenommen. Es wird weiterhin sehr gut in Anspruch genommen. Eine Verstetigung ist weiterhin beabsichtigt. Seite 7 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt und interessierten Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Intensivbegrü- nung städtischer Gebäude zu erar- beiten und dieses ab 2025 umzuset- zen. Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtverwaltung verstetigt die bestehende Image- und Informati- onskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und das För- derprogramm für Gebäudeeigentü- mer Grün hoch3) über den derzeiti- gen Förderzeitraum hinaus. Ausweitung auf Neubauten und Be- stand: Um entsprechende Maßnah- men zu verstetigen, verpflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für Dachbegrünungen im Neubau sowie bei Bestandsgebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Flachdä- cher und Fassadenbegrünungen im Sinne der Essbaren Stadt und kann über die Festschreibung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mit- hilfe von informellen Instrumenten (z.B. Beratungsangebote, Pro- gramm mit finanzieller Unterstützung u.ä.) erfolgen. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung empfohlen und eine stärkere Berücksichtigt dieser Emp- fehlungen befürwortet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich auf- gegriffen. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu- debegrünung regelmäßig empfohlen und in vielen Planverfahren eine extensive Dachbegrünung durch das Stadtplanungsamt festgesetzt. Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt werden. Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des ehrenamtlichen Engagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die lokale Ernährung Streuobstwiesen Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur Erfassung und Entwicklung der Streuobst-bestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sog. „Obstwiesenkommission“ (Zu- sammenschluss Verbände, Verwaltung, Interessengrup- pen) begleitet diesen Prozess. Die biologische Station Le- verkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu be- 10/2021: Die Obstwiesenkommission in Köln (Lei- tung durch Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen) befasst sich seit ihrer Gründung 2018 mit der Erfassung und dem Erhalt von Streuobstwie- sen. Mitglieder der Kommission stammen bei- spielsweise sowohl aus der Stadtverwaltung als auch aus der Landwirtschaftskammer NRW, dem NABU, dem BUND und dem Ernährungsrat. Seite 8 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt genutzt werden können. Die Biologi- sche Station stellt dabei die fachge- rechte Pflege und die Kontinuität si- cher. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städtische Mittel, Aus- gleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Vermark- tung der Produkte. Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von Streuobstwiesen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifizierung der Paten, sowie zur Sicherung der Baumpflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird eine Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation zwischen Bi- ologischer Station und Grünflächen- amt). Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst und anderen Produkten der Streuobstwiese durch Verkauf der Produkte in städtischen Kanti- nen, Werbung und ggf. Investitions- zuschüsse zur Herstellung von Pro- duktions- und Vertriebswegen. Da- bei orientieren sich Anbau, Verede- lung zu Nahrungsmitteln und Ver- trieb an einem geschlossenen, ener- gieschonenden und verpackungsar- men Kreislauf innerhalb des Stadt- gebietes und des unmittelbar an- grenzenden Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Kölner Streu- obstwiesen in Köln stadtweit zu er- werben ist treuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Aus- schuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Be- schlussvorlage vorlegen. Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der Übernahme von Obstwiesen durch die biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. Es gibt in Köln etwa 95 städtische Flächen mit Obstgehölzen, darunter Wiesenflächen mit Obst- baumbestand sowie Obstbaumreihen und Einzel- bäume in städtischen Grünanlagen und Straßen- bäume. Zum Erhalt dieser Flächen werden individuelle Pflegekonzepte entwickelt und umgesetzt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ernte und der Weiter- verarbeitung des anfallenden Obstes sowie auf der anschließenden Vermarktung der Produkte. Seite 9 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt BILDUNGSEINRICHTUNGEN Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehen-de Schulgartenkon- zept für Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz-Metternich in- spiriert wurde, als Aktionsplan für alle Kölner Schulen, Kitas und wei- tere Bildungseinrichtungen auszu- bauen mit dem Ziel, dass jede Köl- ner Kita und jede Kölner Schule ei- nen Garten hat und betreibt. Der Aktionsplan soll mit Akteur*in- nen wie Schüler*innen, Eltern, Leh- rer*innen, dem Schulgarten-netz- werk, dem Schulamt, Grünflächen- amt, Umweltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt etc. partizipativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 entwickelt werden. Kölner Schulen, Kitas und Bildungs- einrichtungen werden von der Stadt- verwaltung bei der Umsetzung eines Konzeptes für einen Schulgarten o- der anderer gärtnerischer Möglich- keit unterstützt, an denen nachhal- tige Umwelt- und Ernährungsbil- dung, sowie Biodiversität greifbar gemacht werden. Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die Um-setzung des Akti- onsplans, bis 2025 an allen Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Schulgartenkonzept Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten- Aktionsplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die not- wendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zu- ständigkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hin-sichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehr-pläne NRW zugrunde zu legen. Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Auswei- tung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. 10/2021: Das Kölner Schulgarten-Projekt „Gärt- nern mit Pänz-Pauken Pausen Pastinaken“ be- steht im Bereich der Umweltbildung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt seit 2015 mit der Ziel- setzung, die beteiligten Schulen stärker zu vernet- zen, das Engagement der Einzelnen zu stärken und das ökologische Potenzial der Schulgärten in Köln zu beleben und zugleich Kindern und Ju- gendlichen einen nachhaltigen Zugang zu Natur- und Umwelterfahrung im direkten schulischen Umfeld zu ermöglichen. Zu den Aktivitäten des Kölner Schulgarten-Projek- tes zählen: die städtische Online-Plattform, das Kölner Schulgarten-Netzwerk mit regelmäßigen Treffen vor Ort in den Schulgärten sowie digital als Schulgarten-Sprechstunde, die E-Mail Rund- briefe an den Verteiler der Kölner Schulen und Fortbildungen. Für Anfragen rund um den Schul- garten stehen die beauftragte Gartenreferentin sowie die Schulische Umweltbildung beim Um- welt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung. Auf dieser Basis werden in enger Zusammenar- beit mit den Mitarbeitenden des Ausschusses „Er- nährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung“, Ernährungsrat für Köln e.V., die Forderungen des Beschlusses im Hinblick auf erforderliche Schritte und Zielsetzungen zur Konzeption des „Schulgar- tenkonzeptes“ diskutiert und abgestimmt. Ge- plante Maßnahmen hierzu sind die Online-Befra- gung von städtischen Schulen zur Schulgartensi- tuation sowie die Durchführung eines partizipati- ven Workshops in 1/2022. Seite 10 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Grundstück fürs Gärtnern zur Verfü- gung gestellt wird. Dieses soll mög- lichst entsiegelt und mit Bodenan- schluss sein. GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Flächensicherung: Die bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städti- schen Flächen werden durch Lang- zeitverträge von mindestens 20 Jah- ren mit der Stadt gesichert. Andern- falls unterstützt die Stadt-verwaltung bei der Suche nach adäquaten Er- satzflächen aktiv. Bestehende Ge- meinschaftsgärten auf nicht-städti- schen Flächen werden bei Bedarf eben-falls bei der Suche nach geeig- neten Alternativstand-orten aktiv un- terstützt. Für jeden Garten muss eine Ersatzfläche in angemessener Entfernung vom der-zeitigen Stand- ort gefunden werden, damit seine nachbarschaftliche Funktion erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst einzubeziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse, Boden-qualität finden Berücksichti- gung. Geeignete Flächen für Gemein- schaftsgärten werden unter Berück- sichtigung der o.g. Faktoren in Be- bauungspläne integriert. Darüber hinaus unterstützt die Stadtverwal- tung in Zusammenarbeit mit dem Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird folgendes dargelegt: „Die Liegenschaftsverwaltung stellt […] grund- sätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getrof- fen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglich- keiten auch der Artenschutz und der Bodenschutz (Altlas- tenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder mindestens 30,-- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr be- trägt.“ In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwal- tung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen zu unterstützen. Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. 10/2021: Beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen konnte eine Anlaufstelle zum Thema Essbare Stadt eingerichtet werden. Dies ist An- sprechpartner sowohl für externe Urban-Garde- ning-Initiativen als auch innerhalb der Verwaltung. Unterstützt werden bestehende und neue Initiati- ven (z.B. in den Bezirken Innenstadt und Nippes) bei der Flächenfindung/ fachlichen Fragen/ Ermitt- lung konkreter Anlaufstellen Für neue Initiativen wurde ein Leitfaden erstellt, der vermittelt, was – speziell im Falle der ange- strebten Bewirtschaftung einer städtischen Fläche - zu einem erfolgreichen Pachtverhältnis zwi- schen der Stadt und Urban Gardening Projekt nö- tig ist. Basierend auf existierenden Verträgen wurde ein Mustervertrag mit den wichtigsten Vertragsbe- standteilen erstellt. Dies soll – wie der Leitfaden für Urban Gardening Projekte - dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit der Stadt transparenter zu machen und zu vereinfachen, da interessierte Initiativen so Einsicht haben darin, was Vertrags- bestandteile sind. Seite 11 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Koordinationsbüro potenzielle Ge- meinschaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flächen. Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommunikation der Akteure der Essbaren Stadt über ihre städti- schen Kanäle. Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und vergleichbaren Veranstaltungen unterstützt. Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rah- men der Möglichkeiten unterstützt. 10/2021: Geplant ist eine durch die Verwaltung organisierte Auftaktveranstaltung in Präsenz für die Akteure der Essbaren Stadt. Diese wurde Corona-bedingt in 2021 bewusst ausgesetzt. Die Veranstaltung wird, wenn die Situation es im Frühjahr/ Frühsommer 2022 zulässt, nachgeholt. Je nach möglicher Teilnehmerzahl wird erwogen, die Veranstaltung einem Urban-Gardening-rele- vanten Oberthema zu widmen. Die Stadt Köln erleichtert die Geneh- migungen baulicher Veränderungen auf städtischen Gemeinschaftsgar- tenflächen zum Zweck der gärtne- risch-partizipativen Nutzung, z.B. von Gewächshäusern oder Gemein- schaftsküchen. Städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag ver- einbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigun- gen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzel- fall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbesondere auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen Aspekte sowie die Bodenschutzaspekte zu berücksichtigen. Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. 10/2021: Aktuell erfolgt eine Auswertung der bei- den bereits erfolgreich durchgeführten EU-geför- derten Projekte „Gartenlabore“ (Olpener Straße und Schlagbaumsweg) in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. und einem externen Beratungsbüro. Diese beiden rechtsrheinisch im, bzw. nah am Sozialraum an- gesiedelten Projekte stellen für die Anliegenden ein niederschwelliges Angebot zum selbständigen oder gemeinschaftlichen Gärtnern dar und haben neben dem sozialen Aspekt auch zum Ziel, die Biodiversität zu steigern. Beide Projekte befinden sich auf städtischen Flächen und sind – im Ge- gensatz zum Kleingarten - explizit als öffentliche Grünfläche begehbar. Aktuell werden Flächen für weitere Projekte nach überarbeitetem Gartenlabor-Prinzip ermittelt. Zum Seite 12 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich zwei kon- krete Flächen mit Potential in der Prüfung (altes Appelmann-Gelände; Gelände am Blücherpark). Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauer-hafte Schaffung eines Koordinationsbüros “Essbare Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Dieses nimmt 2020 ihre Arbeit auf. Das Koordinationsbüro hat das Ziel, die Umsetzung der Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu unterstützen. Durch das Ko- ordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu einem festen, in allen Vee- deln sichtbar zur verbesserten Le- bensqualität beitragenden Bestand- teil der Stadt Köln. Das Koordinati- onsbüro etabliert einen regelmäßi- gen Austausch und eine enge Zu- sammenarbeit aller Akteur*innen der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei Vollzeitstellen. Davon ist eine Stelle bei der Stadtverwaltung und eine beim Ernährungsrat angesie- delt. Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschafts- gärten Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-für vor- gesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. 10/2021: Eine Stelle für die Umsetzung des Be- schlusses ist beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen neu geschaffen und zum 1.12.2020 besetzt worden. Die Stadt Köln startet eine Kam- pagne für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbare Stadt nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Ge- meinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite ein- gerichtet worden: „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima 10/2021: Die im Internetauftritt der Stadt Köln be- reits vorhandene Unterseite zu dem Thema Urba- nes Gärtnern wurde unter den neuen Oberbegriff Seite 13 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu werden. Die Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Na- tur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, ver- schönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensquali- tät in der Stadt. […] Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internet- seite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund feh- lender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. Essbare Stadt Köln gestellt und insgesamt neu strukturiert und aktualisiert. Unter dem übergeordneten Thema der Essbaren Stadt findet sich ein breit gefächerter Überblick zu aktuellen Urban Gardening-Initiativen, Kleingär- ten, Patenschaften, Grabeland, den Gartenlabo- ren usw. Ebenfalls ergänzt wurde hier ein E-Mailpostfach für die Essbare Stadt, das zur Kontaktaufnahme zur Koordinationsstelle Essbare Stadt bei der Ver- waltung direkt genutzt werden kann Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob urbane Gemein- schaftsgärten als Option für Aus- gleichsflächen aufgenommen wer- den können. Das Koordinationsbüro ist hier einzubinden. Ausgleichsflächen Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaß- nahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemein- schaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausge- richtet. Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichs- maßnahmen gewertet werden. 10/2021: Sachstand unverändert PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öf- fentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken. Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand wer- den von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbei- ten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre 10/2021: Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün hat in der Sitzung vom 27.06.2019 folgenden Be- schluss gefasst: 1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigen- tum der Stadt Köln soll sich zukünftig an folgenden Zielen orientieren: Seite 14 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umwelt- bildungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages be- rücksichtigt und geprüft. - Erhöhung der Biodiversität und des Arten- schutzes - Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft - Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden - Verbot von Glyphosat - Landwirtschaft ohne Einsatz von gentech- nisch veränderten Organismen - Direktvermarktung: Förderung lokaler Ver- marktungskonzepte - Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen,die Nahrungs- mittel stadtnah erzeugen wollen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der landwirtschaftlichen Nutzflä- chen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, dass konkrete Vorgaben zur Einhaltung und För- derung der oben genannten Ziele umgesetzt wer- den. Bei der Neuverpachtung werden Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genann- ten Ziele umzusetzen. Hierzu legt die Verwaltung bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuver- pachtung erfolgen soll. Der von einer Arbeits- gruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschafts- kammer/-Verband erarbeitete Kriterienkatalog (Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Kriterien stärker gewichtet werden. Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Mög- lichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzuschlie- ßen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben zu realisieren. Seite 15 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand wer- den von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbei- ten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umwelt- bildungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages be- rücksichtigt und geprüft. PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Die Stadt Köln unterstützt die Bür- ger*innen bei der Gestaltung von essbaren privaten und gewerblichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller privaten Gärten, Balkone und Dach- terrassen mit Essbarem bepflanzt und immer mehr Unternehmen legen auf ihrem Gelände Firmengärten an. Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Grundstücksei- gentümern. Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises vorbereiten. 10/2021: Sachstand unverändert Die Stadt Köln gibt eine Informati- onsbroschüre in Auftrag, die über privates Kompostieren und Wurm- kisten, sowie Stellen, an denen Gar- tenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert. Privates Kompostieren fördern Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Thema „organischer Abfall“ eine Informationsbroschüre herausgegeben. https://www.stadt-koeln.de/mediaas- set/content/pdf57/31.pdf Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt- tiere/initiative-hallo-nachbar/abfall?kontrast=weiss sind alle Informationen zum Thema Abfall aufgeführt. 10/2021: Sachstand unverändert Seite 16 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaf- ten, Mietern und Vermietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Ess- bare Stadt), um Balkonbepflanzun- gen zu fördern und bestehenden Einschränkungen entgegenzuwir- ken. Gärtnern genehmigen Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbauge- sellschaften und Vermietern, Fenster und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen und Genossenschaften können hier ein Zeichen setzen. Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Ent- scheidung liegt bei den jeweiligen Wohnungseigentümern. 10/2021: Sachstand unverändert KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Kleingärten wird systema- tisch entgegengewirkt - durch den Erhalt bestehender Gärten und die Erschließung neuer Gartenflächen. Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition. Viele der heutigen Kleingartenanlagen entstanden im Zu- sammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsys- tems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt- städtischen Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städte- bauliche, ökologische, klimatische und soziale Funktionen für die Großstadt Köln. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städ- tebaulichen sowie umwelt- und klimarelevanten Herausfor- derungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Köl- ner Gartenfreunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Klein- gartenwesens in Köln formuliert (s.u.). Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch unter-schiedliche Kon- zepte zu ermöglichen. 10/2021: Sachstand unverändert Seite 17 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert. Flächenerhalt Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungs- plänen als Flächen für Dauerkleingärten festgesetzt. Anla- gen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, wer-den als Dauerkleingärten behandelt. Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich ge- schützt. 10/2021: Sachstand unverändert Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert und die Anzahl der Kleingärten er- höht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 Kleingärten zu decken. Pro Jahr werden 100 neue Gärten geschaffen. Schaffung von neuen Kleingartenflächen: Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsbe- rechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten ge- samtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der Versor- gungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. Das bedeutet immer weniger Menschen werden ei- nen Garten in Köln pachten können. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuan- lage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkur- renz und konkurrierender Flächennutzungen (Wasser- schutzzonen, Altlasten etc.) kaum mehr möglich sein wird. These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Be- stand erhalten bleiben und jede Möglichkeit zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern in der Stadt auf gleicher Fläche zu er-möglichen. (z.B. Tei- lung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pi- lotprojekte wie Gartenlabore fördern,...) Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch unter-schiedliche Kon- zepte zu ermöglichen. 10/2021: Sachstand unverändert Seite 18 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Die Stadt Köln unterstützt den Aus- bau der Onlineplattform des Kreis- verbands Kölner Gartenfreunde e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzellen. Zugänglichkeit Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht vergebe- ner Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert werden. Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und ge- pflegt. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. 10/2021: Die Überarbeitung des Generalpachtver- trages ist in der verwaltungsinternen Abstimmung. In Kooperation mit dem Kreisver- band Kölner Gartenfreunde e.V. werden die pachtrechtlichen Bedin- gungen zur Vergabe verändert, so dass auch Gruppen und Bildungs- einrichtungen unter bestimmten Vo- raussetzungen eine Parzelle pach- ten können. Kleingartenvereine kön- nen Gärten für einen Gemein- schaftsgarten zur Verfügung stellen. Gruppenverträge Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder Schulen geben, um neue Personen und Ziel-gruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindes- tens ein Garten an Gruppen vergeben werden. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. 10/2021: Die Überarbeitung des General-pacht- vertrages ist in der verwaltungsinternen Abstim- mung. Bei der Neufassung des General- pachtvertrages zwischen Stadt Köln und dem Kölner Kleingartenverband verbleibt die Verantwortung für Ge- meinschaftsplätze innerhalb der Anpassung der Gartenordnung Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bun- deskleingartengesetz bis zur Vereinssatzung. Diese sollen an die heutigen Bedingungen und die oben dargestellten Ziele angepasst werden - unter den Stichworten Generati- onswechsel, Naturschutz, Ökologie. 10/2021: Entsprechend des Beschlusses des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün ist eine Ar- beitsgruppe eingerichtet worden, mit dem Auftrag die Vorgaben der Gartenordnung zu erarbeiten. Seite 19 von 19 Sachstandsbericht Essbare Stadt Kleingartenanlagen (Spielplatzkon- trolle, Baumkontrolle) auch künftig Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt die Rolle der Kleingärten als Ge- meingut im Sinne der Essbaren Stadt. Es ist wünschenswert, dass bei der Neufassung des General- pachtvertrags die Gartenordnung an die lokalen und zeitgemäßen Bedin- gungen angepasst werden, unter den Stichworten Generationenwech- sel, Tier- und Naturschutz, Ökologie und Biodiversität. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, unter welchen Bedingun- gen ökologisch aufgewertete Klein- gartenanlagen als ökologische Aus- gleichsflächen gewertet werden kön- nen. Anerkennung als Ausgleichsflächen: Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaß- nahmen zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichs- maßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnah- men gewertet werden. 10/2021: Sachstand unverändert
Beratungsverlauf
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25.11.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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