3405/2021
Erster Sachstandsbericht Essbare Stadt Oktober 2021
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2021-09-22 -Sachstandsbericht Essbare Stadt
42650 Zeichen
Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt
Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Stand Oktober 2021
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt
Stand Oktober 2021
Vorgabe aus Aktionsplan
Fazit/ Zielsetzung aus dem Beschluss
„Essbare Stadt“
Sachstand
ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN
Die Bezirksvertretungen der Stadt
Köln beschließen die Schaffung von
Möglichkeiten zum partizipativen
Gärtnern im öffentlichen Raum. Die
Verwaltung setzt diesen Beschluss
unter vereinbarten Rahmen-bedin-
gungen wie z.B. durch Patenschaf-
ten und Nutzungsverträgen um.
Dazu beschließt der Stadtrat den
Anbau von essbaren Pflanzen für
Mensch und Tier im öffentlichen
Raum wie in Parkanlagen, auf öf-
fentlichen Plätzen, Seitenstreifen
etc. Die Ausstattung und die Art des
Gärtnerns ist standortabhängig und
schließt Gärtnern in Hochbeeten, im
Boden, vertikal oder in Designcontai-
nern mit ein.
Essbare Veedels-Plätze:
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom
07.06.2018 die von der Verwaltung vorgelegte systemati-
sche Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare
Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Ver-
waltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben.
Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die
Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen.
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss
jedoch auch formuliert „Öffentliche Grünflächen und Parks
sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern,
privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nut-
zung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausge-
schlossen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heute
schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt.
Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt
auch Nutzungsverträge ab.
10/2021: Die Zahl vergebener Baum-, Gieß- und
Flächenpatenschaften wird kontinuierlich größer
und bei aktuellen Bauvorhaben seitens der Ver-
waltung bewusst miteingeplant (z.B. die Vergabe
21 neuer Baum-Patenschaften nach dem Umbau
der Vogelsanger Straße in Ehrenfeld).
Weitere Patenschaften für Flächen und Baum-
scheiben sind derzeit in Bearbeitung.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom
07.06.2018 grundsätzlich erfüllt.
Bis 2025 sind Neuanpflanzungen
und Ersatzanpflanzungen auf kom-
munalen Flächen (darunter Grünan-
lagen, Schulhöfen) sowie auf Flä-
chen mehrheitlich kommunaler Un-
ternehmen zu 70 % mit möglichst
vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen
für Mensch und/oder Tier im Sinne
der Biodiversität gehalten. Das
Grünflächenamt erarbeitet hierfür
zeitnah ein Bepflanzungsraster an-
gelehnt an die bereits existierende
Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-
berg/Friedrichshain. Danach werden
künftig alle Anpflanzungen durch die
Stadt und ihre Dienstleister im öf-
fentlichen Raum überprüft und um-
gesetzt.
Neu-und Ersatzpflanzungen
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss
vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt
bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung
von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu
berücksichtigen.
Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch an-
dere Aspekte (Gestaltung, Biodiversität etc.) zu berück-
sichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflan-
zen festgelegt.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet
in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt hierfür zeitnah
eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenrei-
chen Arten.
Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet.
10/2021: Eine Liste essbarer heimischer Gehölze
für die Verwendung in den unterschiedlichen Situ-
ationen des öffentlichen Raums (Straßenraum,
Grünfläche, u.Ä.) ist erfolgt. Die erarbeitete
Pflanzliste wird als Teil des Sachstandsberichts
vorgelegt und künftig den entsprechenden Zu-
ständigen für Neu- und Nachpflanzungen im städ-
tischen Grün als Planungsgrundlage zur Verfü-
gung gestellt. Langfristig soll des Weiteren eine
Integration in das Grünhandbuch der Stadt erfol-
gen.
Die Stadtverwaltung prüft die Sanie-
rung einzelner belasteter öffentlicher
Flächen hinsichtlich der Bodensanie-
rung durch Pflanzen (Phytosanie-
rung). Zwei Testflächen werden aus-
gewiesen und die Phytosanierung
wissenschaftlich begleitet (z.B. als
universitäres Forschungsprojekt).
Bodeneigentümer*innen werden auf
Anfrage zum Thema Phytosanierung
beraten.
Phytosanierungen
Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich z.
T. erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere
auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplane-
rischen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist
es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese
belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder ei-
ner Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche zuzufüh-
ren. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren
des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren,
zu denen auch die Phytosanierung gehört, immer mehr an
Bedeutung
10/2021: Bisher wurde von Seiten der Unteren
Boden Behörde (UBB) Köln noch keine Phytosa-
nierung im Rahmen einer ordnungsbehördlichen
Maßnahme überwacht oder begleitet.
Bislang ist keine Maßnahme bekannt, bei der eine
Phytosanierung zum Einsatz gekommen ist. Kos-
ten und Zeitdauer sprechen i. d. R. gegen eine
Sanierung von belasteten Kleinflächen.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und ei-
nen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforder-
lich machen, eignen sich diese besonders für hoch belas-
tete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitli-
chen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden.
Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse
sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines über-
schaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach ei-
nigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung
zugeführt werden kann. Nach Ernte der Biomasse wäre
eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der
kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen (Recycling). Das
Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belastete,
relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen kon-
ventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen
wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen
Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große
Areal sollte das Konzept der Phytosanierung weiterhin ver-
folgt werden. [...] Vor und Nachteile der Phytosanierung
auf innerstädtischen Kleinflächen
Vorteile:
- Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache
Handhabung
- Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten
- Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Ent-
sorgung der Biomasse
Nachteile:
- Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar ist
- Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv
- Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand
- Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur
Verfügung
- Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich
- Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung
der Verfügbarkeit der SM
- Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen
(WE)
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen
(Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwen-
dung erfolgt im Einzelfall.
Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu
möglicher Flächenentsiegelung sei-
tens der Stadtverwaltung mit dem
Ziel, weitere kommunale Flächen für
den An-bau von öffentlichem, essba-
rem Grün zu erschließen. Mindes-
tens 20 % der ermittelten Flächen
sind bis 2030 zu entsiegeln und wer-
den vorrangig für partizipative Gar-
tenprojekte im Sinne der Essbaren
Stadt genutzt. Insbesondere ist die
Entsiegelung von Schulgeländen zu
beachten.
Entsiegelungsplan: Die Stadtverwal-
tung erarbeitet bis 2026 einen Plan
zur systematischen Entsiegelung
von kommunalen und nichtkommu-
nalen Böden im Kölner Stadtgebiet.
Online-Karte: Einzelne verfügbare
Flächen werden ab 2022 auf einer
Online-Karte auf stadt-koeln.de aus-
gewiesen, sodass sich Anwohner*in-
nen ihrer Nachbarschaft einfach in-
formieren und niederschwellig losle-
gen können. Vorbild ist die Urban-
Gardening-Karte der Stadt Bonn.
Flächenentsiegelung
Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus gleich
oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“
erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent
angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen
Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbauflä-
che müsste aufgrund der Altlastenproblematik in jedem
Einzelfall separat geprüft werden. Daher können solche
Flächen in erster Linie unter Biodiversitätsaspekten gestal-
tet werden.
Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflächen,
auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün,
wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig ho-
hem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben.
In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernährungs-
rat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft.
In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018
beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt,
dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der
Stadtverwaltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur
durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich
gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück
begeben.“
Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der
Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfra-
gen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der
Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch einge-
schätzt wird.
Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer
Online-Karte werden nicht befürwortet.
10/2021: Sachstand unverändert
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Die Verwaltung wird beauftragt bis
2025 Verkehrs-inseln, Mittelstreifen
und städtische Brachflächen in bie-
nen- und insektenfreundliche Flä-
chen umzuwandeln.
Wildwiesen & Insektenweiden
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist
im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische
Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der bi-
ologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforde-
rung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungspro-
zessen. Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün natur-
nah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor,
der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insek-
tenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geach-
tet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbeson-
dere hinsichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präfe-
riert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungs-
aspekt nicht hinreichend berücksichtigen.
Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die For-
derung aufgegriffen.
10/2021: Die Entwicklung Artenreicher Wiesen in
der Stadt und in städtischen Grünflächen ist Ge-
genstand mehrerer Projekte („Stadtgrün natur-
nah“, „Grüne Infrastruktur“). Diese – teilweise
EFRE-geförderten - Maßnahmen haben zum Ziel,
die Artenvielfalt auf diesen Flächen durch Ansaat
und Mahdgutübertragung sowie ein angepasstes
Pflege- und Mahdkonzept zu erhöhen und somit
mehr innerstädtischen Lebensraum für Tiere und
Pflanzen zu schaffen. Ein Großteil der 110 ge-
planten Hektar Wiesenfläche ist bereits angelegt,
bis Ende des Jahres soll die Maßnahme vollstän-
dig umgesetzt sein. Zudem sind artenreiche Wie-
sen Bestandteil aktueller Schulgartenumgestal-
tungen.
Dem Vorbild anderer Kommunen
wie Paris und Hamburg folgend, er-
höht Köln den Anteil der intensiven
Dach- und Fassadenbegrünung.
Dies geschieht mit drei Maßnahmen-
paketen.
Selbstverpflichtung der Stadt Köln:
Die Stadt Köln übernimmt als Kom-
mune eine Vorreiterrolle bei der Be-
grünung von Dachflächen und Fas-
saden. Die Gebäudewirtschaft wird
beauftragt, für alle öffentlichen Ge-
bäude in Zusammenarbeit mit Um-
weltamt, Bauamt, Essbarer Stadt
Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung
Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für
Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm
GRÜN hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter
stetiger Optimierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel
ist eine möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit
und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Verlän-
gerung des Programmes.
GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den
Klimawandel und soll die hieraus resultieren-de Zunahme
von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen durch
Verdunstungskühlung und Re-genwasserrückhalt abmil-
dern.
10/2021: Durch die Fortschreibung der Richtlinie
des Förderprogramms GRÜN hoch3 wurde das
Programm auf das gesamte Stadtgebiet ausge-
weitet und zusätzliche Fördertatbestände aufge-
nommen (Förderung der Biodiversität, Rückbau
von Schottergärten, Förderung von Systemen zur
Regenwasserretention).
Der Bekanntheitsgrad des Begrünungspro-
gramms hat durch eine zielgruppengerechte Öf-
fentlichkeitsarbeit deutlich zugenommen. Es wird
weiterhin sehr gut in Anspruch genommen. Eine
Verstetigung ist weiterhin beabsichtigt.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
und interessierten Bürger*innen bis
2024 ein Konzept zur Intensivbegrü-
nung städtischer Gebäude zu erar-
beiten und dieses ab 2025 umzuset-
zen.
Verstetigung bestehender Ansätze:
Die Stadtverwaltung verstetigt die
bestehende Image- und Informati-
onskampagne für private Fassaden-
und Dachbegrünung und das För-
derprogramm für Gebäudeeigentü-
mer Grün hoch3) über den derzeiti-
gen Förderzeitraum hinaus.
Ausweitung auf Neubauten und Be-
stand: Um entsprechende Maßnah-
men zu verstetigen, verpflichtet sich
die Stadt Köln dazu, Anreize für
Dachbegrünungen im Neubau sowie
bei Bestandsgebäuden zu schaffen.
Dies betrifft insbesondere Flachdä-
cher und Fassadenbegrünungen im
Sinne der Essbaren Stadt und kann
über die Festschreibung in formellen
Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mit-
hilfe von informellen Instrumenten
(z.B. Beratungsangebote, Pro-
gramm mit finanzieller Unterstützung
u.ä.) erfolgen.
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung
empfohlen und eine stärkere Berücksichtigt dieser Emp-
fehlungen befürwortet.
Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017
auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion.
Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die
Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die
Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich auf-
gegriffen.
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu-
debegrünung regelmäßig empfohlen und in vielen
Planverfahren eine extensive Dachbegrünung
durch das Stadtplanungsamt festgesetzt.
Die Streuobstwiesenkommission soll
verstetigt werden.
Ab spätestens 2025 übernimmt die
Biologische Station die Koordination
des ehrenamtlichen Engagements
vor Ort, so dass die Wiesen und das
Obst wieder für die lokale Ernährung
Streuobstwiesen
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur
Erfassung und Entwicklung der Streuobst-bestände auf
Kölner Stadtgebiet. Die sog. „Obstwiesenkommission“ (Zu-
sammenschluss Verbände, Verwaltung, Interessengrup-
pen) begleitet diesen Prozess. Die biologische Station Le-
verkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu be-
10/2021: Die Obstwiesenkommission in Köln (Lei-
tung durch Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen) befasst sich seit ihrer Gründung 2018 mit
der Erfassung und dem Erhalt von Streuobstwie-
sen. Mitglieder der Kommission stammen bei-
spielsweise sowohl aus der Stadtverwaltung als
auch aus der Landwirtschaftskammer NRW, dem
NABU, dem BUND und dem Ernährungsrat.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
genutzt werden können. Die Biologi-
sche Station stellt dabei die fachge-
rechte Pflege und die Kontinuität si-
cher. Die Finanzierung erfolgt über
Drittmittel, städtische Mittel, Aus-
gleichsgelder und im besten Falle
auch über die regionale Vermark-
tung der Produkte.
Zur Entwicklung und Pflege von
Obstbäumen im öffentlichen Raum
(außerhalb von Streuobstwiesen)
werden Patenschaften vergeben.
Zur Qualifizierung der Paten, sowie
zur Sicherung der Baumpflege von
nicht verpachteten Obstbäumen,
wird eine Fachstelle eingerichtet
(bspw. als Kooperation zwischen Bi-
ologischer Station und Grünflächen-
amt).
Die Stadt Köln unterstützt die lokale
Verarbeitung und Vermarktung von
Streuobst und anderen Produkten
der Streuobstwiese durch Verkauf
der Produkte in städtischen Kanti-
nen, Werbung und ggf. Investitions-
zuschüsse zur Herstellung von Pro-
duktions- und Vertriebswegen. Da-
bei orientieren sich Anbau, Verede-
lung zu Nahrungsmitteln und Ver-
trieb an einem geschlossenen, ener-
gieschonenden und verpackungsar-
men Kreislauf innerhalb des Stadt-
gebietes und des unmittelbar an-
grenzenden Umlandes. Ziel ist es,
dass ab 2025 Saft von Kölner Streu-
obstwiesen in Köln stadtweit zu er-
werben ist
treuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Be-
schlussvorlage vorlegen.
Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und
der Übernahme von Obstwiesen durch die biologische
Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen.
Es gibt in Köln etwa 95 städtische Flächen mit
Obstgehölzen, darunter Wiesenflächen mit Obst-
baumbestand sowie Obstbaumreihen und Einzel-
bäume in städtischen Grünanlagen und Straßen-
bäume.
Zum Erhalt dieser Flächen werden individuelle
Pflegekonzepte entwickelt und umgesetzt. Ein
weiterer Fokus liegt auf der Ernte und der Weiter-
verarbeitung des anfallenden Obstes sowie auf
der anschließenden Vermarktung der Produkte.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
BILDUNGSEINRICHTUNGEN
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
das bestehen-de Schulgartenkon-
zept für Grundschulen, das durch
den Sachkunde-Arbeitsplan der
Grundschule Koblenz-Metternich in-
spiriert wurde, als Aktionsplan für
alle Kölner Schulen, Kitas und wei-
tere Bildungseinrichtungen auszu-
bauen mit dem Ziel, dass jede Köl-
ner Kita und jede Kölner Schule ei-
nen Garten hat und betreibt.
Der Aktionsplan soll mit Akteur*in-
nen wie Schüler*innen, Eltern, Leh-
rer*innen, dem Schulgarten-netz-
werk, dem Schulamt, Grünflächen-
amt, Umweltamt, Ernährungsrat,
Essbare Stadt etc. partizipativ und
mit bürgerlichem Engagement bis
2022 entwickelt werden.
Kölner Schulen, Kitas und Bildungs-
einrichtungen werden von der Stadt-
verwaltung bei der Umsetzung eines
Konzeptes für einen Schulgarten o-
der anderer gärtnerischer Möglich-
keit unterstützt, an denen nachhal-
tige Umwelt- und Ernährungsbil-
dung, sowie Biodiversität greifbar
gemacht werden.
Die Stadt Köln verpflichtet sich mit
Blick auf die Um-setzung des Akti-
onsplans, bis 2025 an allen Schulen
und KiTas zu prüfen, dass ein
Schulgartenkonzept
Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-
Aktionsplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter
der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die not-
wendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die
Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zu-
ständigkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf
Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hin-sichtlich der
Unterrichtsgestaltung sind die Lehr-pläne NRW zugrunde
zu legen.
Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden
die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Auswei-
tung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der
Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft.
10/2021: Das Kölner Schulgarten-Projekt „Gärt-
nern mit Pänz-Pauken Pausen Pastinaken“ be-
steht im Bereich der Umweltbildung beim Umwelt-
und Verbraucherschutzamt seit 2015 mit der Ziel-
setzung, die beteiligten Schulen stärker zu vernet-
zen, das Engagement der Einzelnen zu stärken
und das ökologische Potenzial der Schulgärten in
Köln zu beleben und zugleich Kindern und Ju-
gendlichen einen nachhaltigen Zugang zu Natur-
und Umwelterfahrung im direkten schulischen
Umfeld zu ermöglichen.
Zu den Aktivitäten des Kölner Schulgarten-Projek-
tes zählen: die städtische Online-Plattform, das
Kölner Schulgarten-Netzwerk mit regelmäßigen
Treffen vor Ort in den Schulgärten sowie digital
als Schulgarten-Sprechstunde, die E-Mail Rund-
briefe an den Verteiler der Kölner Schulen und
Fortbildungen. Für Anfragen rund um den Schul-
garten stehen die beauftragte Gartenreferentin
sowie die Schulische Umweltbildung beim Um-
welt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung.
Auf dieser Basis werden in enger Zusammenar-
beit mit den Mitarbeitenden des Ausschusses „Er-
nährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung“,
Ernährungsrat für Köln e.V., die Forderungen des
Beschlusses im Hinblick auf erforderliche Schritte
und Zielsetzungen zur Konzeption des „Schulgar-
tenkonzeptes“ diskutiert und abgestimmt. Ge-
plante Maßnahmen hierzu sind die Online-Befra-
gung von städtischen Schulen zur Schulgartensi-
tuation sowie die Durchführung eines partizipati-
ven Workshops in 1/2022.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Grundstück fürs Gärtnern zur Verfü-
gung gestellt wird. Dieses soll mög-
lichst entsiegelt und mit Bodenan-
schluss sein.
GEMEINSCHAFTSGÄRTEN
Flächensicherung: Die bestehenden
Gemeinschaftsgärten auf städti-
schen Flächen werden durch Lang-
zeitverträge von mindestens 20 Jah-
ren mit der Stadt gesichert. Andern-
falls unterstützt die Stadt-verwaltung
bei der Suche nach adäquaten Er-
satzflächen aktiv. Bestehende Ge-
meinschaftsgärten auf nicht-städti-
schen Flächen werden bei Bedarf
eben-falls bei der Suche nach geeig-
neten Alternativstand-orten aktiv un-
terstützt. Für jeden Garten muss
eine Ersatzfläche in angemessener
Entfernung vom der-zeitigen Stand-
ort gefunden werden, damit seine
nachbarschaftliche Funktion erhalten
bleiben kann. Dabei sind die Gärten
selbst einzubeziehen. Faktoren wie
Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse,
Boden-qualität finden Berücksichti-
gung.
Geeignete Flächen für Gemein-
schaftsgärten werden unter Berück-
sichtigung der o.g. Faktoren in Be-
bauungspläne integriert. Darüber
hinaus unterstützt die Stadtverwal-
tung in Zusammenarbeit mit dem
Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung
In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird folgendes
dargelegt: „Die Liegenschaftsverwaltung stellt […] grund-
sätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban
Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem
Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getrof-
fen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglich-
keiten auch der Artenschutz und der Bodenschutz (Altlas-
tenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine
Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder
mindestens 30,-- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr be-
trägt.“
In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018
beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwal-
tung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach
geeigneten Flächen zu unterstützen.
Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und
Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt.
10/2021: Beim Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen konnte eine Anlaufstelle zum Thema
Essbare Stadt eingerichtet werden. Dies ist An-
sprechpartner sowohl für externe Urban-Garde-
ning-Initiativen als auch innerhalb der Verwaltung.
Unterstützt werden bestehende und neue Initiati-
ven (z.B. in den Bezirken Innenstadt und Nippes)
bei der Flächenfindung/ fachlichen Fragen/ Ermitt-
lung konkreter Anlaufstellen
Für neue Initiativen wurde ein Leitfaden erstellt,
der vermittelt, was – speziell im Falle der ange-
strebten Bewirtschaftung einer städtischen Fläche
- zu einem erfolgreichen Pachtverhältnis zwi-
schen der Stadt und Urban Gardening Projekt nö-
tig ist.
Basierend auf existierenden Verträgen wurde ein
Mustervertrag mit den wichtigsten Vertragsbe-
standteilen erstellt. Dies soll – wie der Leitfaden
für Urban Gardening Projekte - dazu beitragen,
die Zusammenarbeit mit der Stadt transparenter
zu machen und zu vereinfachen, da interessierte
Initiativen so Einsicht haben darin, was Vertrags-
bestandteile sind.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Koordinationsbüro potenzielle Ge-
meinschaftsgärten bei der Suche
nach geeigneten Flächen.
Die Stadt Köln unterstützt weiterhin
die Kommunikation der Akteure der
Essbaren Stadt über ihre städti-
schen Kanäle.
Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung
Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und
vergleichbaren Veranstaltungen unterstützt.
Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rah-
men der Möglichkeiten unterstützt.
10/2021: Geplant ist eine durch die Verwaltung
organisierte Auftaktveranstaltung in Präsenz für
die Akteure der Essbaren Stadt. Diese wurde
Corona-bedingt in 2021 bewusst ausgesetzt. Die
Veranstaltung wird, wenn die Situation es im
Frühjahr/ Frühsommer 2022 zulässt, nachgeholt.
Je nach möglicher Teilnehmerzahl wird erwogen,
die Veranstaltung einem Urban-Gardening-rele-
vanten Oberthema zu widmen.
Die Stadt Köln erleichtert die Geneh-
migungen baulicher Veränderungen
auf städtischen Gemeinschaftsgar-
tenflächen zum Zweck der gärtne-
risch-partizipativen Nutzung, z.B.
von Gewächshäusern oder Gemein-
schaftsküchen.
Städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten
Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für
Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag ver-
einbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigun-
gen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzel-
fall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbesondere
auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen Aspekte
sowie die Bodenschutzaspekte zu berücksichtigen.
Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen
eingeholt werden.
10/2021: Aktuell erfolgt eine Auswertung der bei-
den bereits erfolgreich durchgeführten EU-geför-
derten Projekte „Gartenlabore“ (Olpener Straße
und Schlagbaumsweg) in Zusammenarbeit mit
dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. und
einem externen Beratungsbüro. Diese beiden
rechtsrheinisch im, bzw. nah am Sozialraum an-
gesiedelten Projekte stellen für die Anliegenden
ein niederschwelliges Angebot zum selbständigen
oder gemeinschaftlichen Gärtnern dar und haben
neben dem sozialen Aspekt auch zum Ziel, die
Biodiversität zu steigern. Beide Projekte befinden
sich auf städtischen Flächen und sind – im Ge-
gensatz zum Kleingarten - explizit als öffentliche
Grünfläche begehbar.
Aktuell werden Flächen für weitere Projekte nach
überarbeitetem Gartenlabor-Prinzip ermittelt. Zum
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich zwei kon-
krete Flächen mit Potential in der Prüfung (altes
Appelmann-Gelände; Gelände am Blücherpark).
Der Stadtrat beschließt, dass Mittel
für die dauer-hafte Schaffung eines
Koordinationsbüros “Essbare Stadt
Köln” zur Verfügung gestellt werden.
Dieses nimmt 2020 ihre Arbeit auf.
Das Koordinationsbüro hat das Ziel,
die Umsetzung der Essbaren Stadt
im gesamten Stadtgebiet zu fördern
und zu unterstützen. Durch das Ko-
ordinationsbüro wird die Essbare
Stadt zu einem festen, in allen Vee-
deln sichtbar zur verbesserten Le-
bensqualität beitragenden Bestand-
teil der Stadt Köln. Das Koordinati-
onsbüro etabliert einen regelmäßi-
gen Austausch und eine enge Zu-
sammenarbeit aller Akteur*innen der
Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst
zwei Vollzeitstellen. Davon ist eine
Stelle bei der Stadtverwaltung und
eine beim Ernährungsrat angesie-
delt.
Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschafts-
gärten
Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten
der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt.
Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-für vor-
gesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur
Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt.
10/2021: Eine Stelle für die Umsetzung des Be-
schlusses ist beim Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen neu geschaffen und zum 1.12.2020
besetzt worden.
Die Stadt Köln startet eine Kam-
pagne für Urbanes Gärtnern im
Sinne der Essbare Stadt nach dem
Pariser Vorbild, um die Bevölkerung
Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Ge-
meinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite ein-
gerichtet worden:
„Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen
zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima
10/2021: Die im Internetauftritt der Stadt Köln be-
reits vorhandene Unterseite zu dem Thema Urba-
nes Gärtnern wurde unter den neuen Oberbegriff
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu
werden. Die Kampagne strebt einen
Gemeinschaftsgarten pro Veedel an.
und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner
auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer
Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Na-
tur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, ver-
schönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensquali-
tät in der Stadt. […]
Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des
Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt.
Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internet-
seite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende
Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund feh-
lender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar.
Essbare Stadt Köln gestellt und insgesamt neu
strukturiert und aktualisiert.
Unter dem übergeordneten Thema der Essbaren
Stadt findet sich ein breit gefächerter Überblick zu
aktuellen Urban Gardening-Initiativen, Kleingär-
ten, Patenschaften, Grabeland, den Gartenlabo-
ren usw.
Ebenfalls ergänzt wurde hier ein E-Mailpostfach
für die Essbare Stadt, das zur Kontaktaufnahme
zur Koordinationsstelle Essbare Stadt bei der Ver-
waltung direkt genutzt werden kann
Die Stadtverwaltung wird beauftragt
zu prüfen, ob urbane Gemein-
schaftsgärten als Option für Aus-
gleichsflächen aufgenommen wer-
den können. Das Koordinationsbüro
ist hier einzubinden.
Ausgleichsflächen
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich.
Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt
ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaß-
nahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als
Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemein-
schaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausge-
richtet.
Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichs-
maßnahmen gewertet werden.
10/2021: Sachstand unverändert
PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT
In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öf-
fentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken.
Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand wer-
den von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet,
die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbei-
ten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre
10/2021: Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün
hat in der Sitzung vom 27.06.2019 folgenden Be-
schluss gefasst:
1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigen-
tum der Stadt Köln soll sich zukünftig
an folgenden Zielen orientieren:
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umwelt-
bildungsangebote öffnen.
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“
im Ausschuss Umwelt und Grün beraten.
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages be-
rücksichtigt und geprüft.
- Erhöhung der Biodiversität und des Arten-
schutzes
- Förderung einer naturnahen ökologischen
und nachhaltigen Landwirtschaft
- Verringerung und gezielter Einsatz von
Düngern und Pestiziden
- Verbot von Glyphosat
- Landwirtschaft ohne Einsatz von gentech-
nisch veränderten Organismen
- Direktvermarktung: Förderung lokaler Ver-
marktungskonzepte
- Unterstützung von gemeinschaftlichem
Engagement und Initiativen,die Nahrungs-
mittel stadtnah erzeugen wollen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen
Pachtverträge der landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten,
dass konkrete Vorgaben zur Einhaltung und För-
derung der oben genannten Ziele umgesetzt wer-
den. Bei der Neuverpachtung werden Betriebe
bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genann-
ten Ziele umzusetzen. Hierzu legt die Verwaltung
bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuver-
pachtung erfolgen soll. Der von einer Arbeits-
gruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschafts-
kammer/-Verband erarbeitete Kriterienkatalog
(Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der
jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen
die ökologischen und sozialen Kriterien stärker
gewichtet werden.
Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Mög-
lichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzuschlie-
ßen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine
Umsetzung der Vorgaben zu realisieren.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand wer-
den von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet,
die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbei-
ten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre
Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umwelt-
bildungsangebote öffnen.
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“
im Ausschuss Umwelt und Grün beraten.
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages be-
rücksichtigt und geprüft.
PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN
Die Stadt Köln unterstützt die Bür-
ger*innen bei der Gestaltung von
essbaren privaten und gewerblichen
Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller
privaten Gärten, Balkone und Dach-
terrassen mit Essbarem bepflanzt
und immer mehr Unternehmen legen
auf ihrem Gelände Firmengärten an.
Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss.
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Grundstücksei-
gentümern.
Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die
Auslobung eines Preises vorbereiten.
10/2021: Sachstand unverändert
Die Stadt Köln gibt eine Informati-
onsbroschüre in Auftrag, die über
privates Kompostieren und Wurm-
kisten, sowie Stellen, an denen Gar-
tenbesitzer Bioabfälle abliefern und
privaten Kompost beziehen können,
informiert.
Privates Kompostieren fördern
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum
Thema „organischer Abfall“ eine Informationsbroschüre
herausgegeben. https://www.stadt-koeln.de/mediaas-
set/content/pdf57/31.pdf
Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/initiative-hallo-nachbar/abfall?kontrast=weiss sind alle
Informationen zum Thema Abfall aufgeführt.
10/2021: Sachstand unverändert
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt.
Die Stadt Köln initiiert einen runden
Tisch mit Wohnungsbaugesellschaf-
ten, Mietern und Vermietern sowie
dem Ernährungsrat (Ausschuss Ess-
bare Stadt), um Balkonbepflanzun-
gen zu fördern und bestehenden
Einschränkungen entgegenzuwir-
ken.
Gärtnern genehmigen
Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbauge-
sellschaften und Vermietern, Fenster und Balkone von
Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und
geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen
und Genossenschaften können hier ein Zeichen setzen.
Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Ent-
scheidung liegt bei den jeweiligen Wohnungseigentümern.
10/2021: Sachstand unverändert
KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE
Der derzeitigen Unterversorgung
Kölns mit Kleingärten wird systema-
tisch entgegengewirkt - durch den
Erhalt bestehender Gärten und die
Erschließung neuer Gartenflächen.
Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition.
Viele der heutigen Kleingartenanlagen entstanden im Zu-
sammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsys-
tems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt-
städtischen Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städte-
bauliche, ökologische, klimatische und soziale Funktionen
für die Großstadt Köln.
Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städ-
tebaulichen sowie umwelt- und klimarelevanten Herausfor-
derungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Köl-
ner Gartenfreunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Klein-
gartenwesens in Köln formuliert (s.u.).
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen
das Gärtnern in der Stadt durch unter-schiedliche Kon-
zepte zu ermöglichen.
10/2021: Sachstand unverändert
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Die bestehende Gesamtfläche der
Kölner Kleingärten wird gesichert.
Flächenerhalt
Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungs-
plänen als Flächen für Dauerkleingärten festgesetzt. Anla-
gen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes
Bestand hatten, wer-den als Dauerkleingärten behandelt.
Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich ge-
schützt.
10/2021: Sachstand unverändert
Die bestehende Gesamtfläche der
Kölner Kleingärten wird gesichert
und die Anzahl der Kleingärten er-
höht, um den tatsächlichen Bedarf
von 25.000 Kleingärten zu decken.
Pro Jahr werden 100 neue Gärten
geschaffen.
Schaffung von neuen Kleingartenflächen:
Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsbe-
rechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten ge-
samtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des
prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der Versor-
gungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60%
sinken. Das bedeutet immer weniger Menschen werden ei-
nen Garten in Köln pachten können.
Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuan-
lage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkur-
renz und konkurrierender Flächennutzungen (Wasser-
schutzzonen, Altlasten etc.) kaum mehr möglich sein wird.
These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Be-
stand erhalten bleiben und jede Möglichkeit zum weiteren
Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht
werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen.
Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern
in der Stadt auf gleicher Fläche zu er-möglichen. (z.B. Tei-
lung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pi-
lotprojekte wie Gartenlabore fördern,...)
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen
das Gärtnern in der Stadt durch unter-schiedliche Kon-
zepte zu ermöglichen.
10/2021: Sachstand unverändert
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Die Stadt Köln unterstützt den Aus-
bau der Onlineplattform des Kreis-
verbands Kölner Gartenfreunde e.V.
zur vereinfachten Vergabe von
freien Parzellen.
Zugänglichkeit
Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum
Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht vergebe-
ner Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert
werden.
Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der
Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und ge-
pflegt.
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des
Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft.
10/2021: Die Überarbeitung des Generalpachtver-
trages ist in der verwaltungsinternen Abstimmung.
In Kooperation mit dem Kreisver-
band Kölner Gartenfreunde e.V.
werden die pachtrechtlichen Bedin-
gungen zur Vergabe verändert, so
dass auch Gruppen und Bildungs-
einrichtungen unter bestimmten Vo-
raussetzungen eine Parzelle pach-
ten können. Kleingartenvereine kön-
nen Gärten für einen Gemein-
schaftsgarten zur Verfügung stellen.
Gruppenverträge
Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder
Schulen geben, um neue Personen und Ziel-gruppen an
Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen
heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindes-
tens ein Garten an Gruppen vergeben werden.
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des
Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft.
10/2021: Die Überarbeitung des General-pacht-
vertrages ist in der verwaltungsinternen Abstim-
mung.
Bei der Neufassung des General-
pachtvertrages zwischen Stadt Köln
und dem Kölner Kleingartenverband
verbleibt die Verantwortung für Ge-
meinschaftsplätze innerhalb der
Anpassung der Gartenordnung
Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bun-
deskleingartengesetz bis zur Vereinssatzung. Diese sollen
an die heutigen Bedingungen und die oben dargestellten
Ziele angepasst werden - unter den Stichworten Generati-
onswechsel, Naturschutz, Ökologie.
10/2021: Entsprechend des Beschlusses des
Ausschusses Umwelt, Klima und Grün ist eine Ar-
beitsgruppe eingerichtet worden, mit dem Auftrag
die Vorgaben der Gartenordnung zu erarbeiten.
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Sachstandsbericht Essbare Stadt
Kleingartenanlagen (Spielplatzkon-
trolle, Baumkontrolle) auch künftig
Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt
die Rolle der Kleingärten als Ge-
meingut im Sinne der Essbaren
Stadt. Es ist wünschenswert, dass
bei der Neufassung des General-
pachtvertrags die Gartenordnung an
die lokalen und zeitgemäßen Bedin-
gungen angepasst werden, unter
den Stichworten Generationenwech-
sel, Tier- und Naturschutz, Ökologie
und Biodiversität.
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des
Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft.
Die Stadt Köln bekommt den Auftrag
zu prüfen, unter welchen Bedingun-
gen ökologisch aufgewertete Klein-
gartenanlagen als ökologische Aus-
gleichsflächen gewertet werden kön-
nen.
Anerkennung als Ausgleichsflächen:
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich.
Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt
ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaß-
nahmen zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichs-
maßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst
sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet.
Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnah-
men gewertet werden.
10/2021: Sachstand unverändert
2021-09-22 -Gehölzliste essbar
4452 Zeichen
Botanische Bezeichnung Deutscher Name Form essbare Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten Landschafts- schutzgebiet Städtische Grünflächen Straßen- raum Amelanchier ovalis Gewöhnliche Felsenbirne Strauch Frucht bedingt ja anspruchslos, Staunässe vermeiden SGF Berberis vulgaris Berberitze mittelhoher Strauch Frucht bedingt ja robust SGF Castanea sativa Edelkastanie Großbaum Frucht ja bedingt spätfrostempfindlich, wärmeliebend SGF Cornus mas Kornelkirsche Großstrauch/ Kleinbaum Frucht hitze-/ trockenheits- verträglich frosthart Bienengehölz, für enge Straßenräume geeignet, Fruchtfall, Neigung zu Stammaustrieb geeignet mit Einschrän kungen Corylus avellana Haselstrauch Großstrauch Nuss nein ja starkwüchsig LSG SGF Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Großstrauch/ Kleinbaum Frucht (ja) ja etablierte Pflanzen sind trockentolerant SGF Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn Großstrauch/ Kleinbaum Frucht ja ja stadtklimafest SGF Cydonia oblonga Quitte Großstrauch/ Kleinbaum Frucht bedingt ja SGF Hippophae rhamnoides Sanddorn Großstrauch/ Kleinbaum Frucht ja ja zweihäusig, paarweise pflanzen Juglans regia Walnuss mittelgroßer Baum/ Großbaum Nuss ja ja Malus domestica (in Sorten) Apfel Kleinbaum Frucht nein ja Malus spec. Zierapfel Kleinbaum Frucht nein ja SGF Prunus avium Wilde Vogelkirsche Baum Frucht bedingt ja SGF Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neugleichspflanzungen im öffentlichen Grün Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung 671-2 Grünplanung und Projektsteuerung 1 Botanische Bezeichnung Deutscher Name Form essbare Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten Landschafts- schutzgebiet Städtische Grünflächen Straßen- raum Prunus avium (Fruchtsorten) Süßkirsche Baum Frucht bedingt ja Fruchtfall beachten Prunus cerasus Sauerkirsche Baum Frucht bedingt ja etwas trockentoleranter als Süßkirsche Prunus domestica Pflaume Baum Frucht bedingt ja Prunus domestica subsp. domestica Zwetschge Frucht Prunus domestica subsp. italica Reneklode Frucht Prunus domestica subsp. syriaca Mirabelle Frucht Prunus padus Traubenkirsche Baum Frucht nein ja Prunus spinosa Schlehe/ Schwarzdorn Strauch Frucht ja ja Pyrus communis Birne Baum Frucht nein ja Ribes Johannisbeere Strauch Frucht bedingt ja Trockentoleranz je nach Sorte SGF Ribes × nidigrolaria Jostabeere Strauch Frucht bedingt ja SGF Ribes uva-crispa Stachelbeere Strauch Frucht bedingt ja schattenverträglich Rosa canina Hagebutte/ Hundsrose Strauch Frucht bedingt ja weitgehend anspruchslos LSG SGF Rosa pimpinellifolia Bibernell-Rose Strauch Frucht ja ja weitgehend anspruchslos SGF Rosa rugosa Kartoffel-Rose Strauch Frucht ja ja weitgehend anspruchslos SGF Rubus caesius Kratzbeere Strauch Frucht bedingt ja Rubus fruticosus Brombeere Strauch Frucht/ Blatt bedingt ja SGF Rubus fruticosus x idaeus Taybeere Strauch Frucht bedingt ja Rubus idaeus Himbeere Strauch Frucht nein ja Rubus ursinus × idaeus Boysenbeere Frucht Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neupflanzungen im öffentlichen Grün 2 Botanische Bezeichnung Deutscher Name Form essbare Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten Landschafts- schutzgebiet Städtische Grünflächen Straßen- raum Rubus x loganobaccus Loganbeere Frucht Sambucus nigra Holunder Strauch Frucht/ Blüte bedingt ja Trockentoleranz nur kurzzeitg LSG SGF Sorbus Aria 'Magnifica' Grosslaubige Mehlbeere mittelgroßer Baum Frucht stadtklimafest frosthart Bienengehölz, wärmeliebend geeignet Sorbus aucuparia Eberesche Baum Frucht bedingt ja verträgt keine extreme Trockenheit/ Staunässe SGF Sorbus domestica Speierling Baum Frucht ja (ja) etablierte Pflanzen sind bedingt winterhart SGF Sorbus intermedia 'Brouwers' Schwedische Mehlbeere kleiner bis mittelgroßer Baum Frucht stadtklimafest, Trockenheit vertragend frosthart Bienengehölz, anspruchslos geeignet Sorbus torminalis Elsbeere Baum Frucht ja ja Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata' Thüringische/ Säulen- Mehlbeere Kleinbaum Frucht stadtklimafest, Trockenheit vertragend frosthart Bienengehölz, kleinkronig geeignet Vaccinium myrtillus Blaubeere Kleinstrauch Frucht nein ja Vaccinium vitis-idaea Preiselbeere/ Cranberry Kleinstrauch Frucht ja ja bevorzugt schattige Bereiche LSG Vitis vinifera Weintraube Klettergehölz Frucht/ Blatt bedingt (ja) je nach Sorte winterhart Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neupflanzungen im öffentlichen Grün 3
Mitteilung Ausschuss
2678 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 29.10.2021 3405/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Erster Sachstandsbericht Essbare Stadt Oktober 2021 Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 BürgerInnen und einem anschlie- ßenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. zusammen mit der Verwal- tung und Agora Köln seit 2017 den Aktionsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet. Nach mehrfacher Überarbeitung und Stellungnahme der Verwaltung sowie eingehender Prüfung durch die Bezirksvertretungen der Stadt bildete die letzte Synopse die Grundlage für den Beschluss „Essbare Stadt“ des Ausschusses Umwelt und Grün vom 4. Juni 2020. Die übergeordneten Ziele des Beschlusses bestehen zusammenfassend darin, existierende Grünflä- chen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen für die grüne Infrastruktur zu erschließen, die Biodiversität und die Umweltbildung zu fördern und das Gärtnern in urbanen Kontext allen interessier- ten BürgerInnen zu ermöglichen. Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen die Themen: - Essbares öffentliches Grün/ Politische Rahmenbedingungen für Essbares Öffentliches Grün - Bildungseinrichtungen/ Schulgartenkonzept - Gemeinschaftsgärten - Privates Gärtnern und Firmengärten - Kleingärten und Kleingartenvereine An der Umsetzung des Beschlusses arbeiten verschiedene Stellen in der Verwaltung. Insbesondere beteiligt sind das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67), bei dem im vergangenen Jahr eigens eine Stelle dazu eingerichtet wurde, die seit Dezember 2020 besetzt ist und das Amt für Um- welt und Verbraucherschutz (Amt 57). Die neu geschaffene Stelle bei 67 dient des Weiteren als Ko- ordinationsstelle für die Essbare Stadt bei der Verwaltung. Ebenfalls beteiligt an der Umsetzung des Beschlusses ist der Ernährungsrat Köln und Umgebung e.V. Federführend erarbeitet hat diesen Sachstandsbericht das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen unter Mitarbeit des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz. Er zeigt die bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen auf, wie beispielsweise die Etablierung einer Koordinationsstelle bei der Verwaltung, den Zuwachs an Patenschaften im öffentlichen Raum und eine Ausweitung städtischer Projekte zum Thema Essbare Stadt. Im Anhang finden sich die tabellarische Aufarbeitung des Sachstands, ein Leitfaden für interessierte Urban Gardening Initiativen, die perspektivisch auf städtischen Flächen gärtnern möchten sowie eine Liste essbarer Gehölze. Gez. Wolfgramm Anlagen Sachstandsbericht Leitfaden Liste essbarer Gehölze
2021-08-09 -Leitfaden Urban Gardening für Initiativen
2585 Zeichen
Checkliste für angehende Urban Gardening-Initiativen 1 Leitfaden für Urban Gardening-Initiativen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Abteilung Grünplanung und Projektsteuerung 1.) Fläche - Ist bereits eine geeignete-Fläche gefunden? - Ist der Eigentümer bekannt und einverstanden? Bei städtischen Flächen ist zur Klärung der Eignung Unterstützung seitens der Verwaltung möglich. - Wie ist die Fläche beschaffen? (Versiegelungsgrad, Schattenfall, gibt es Informationen zur Schadstoffbelastung) 2.) Organisation/ Struktur - Wer sind die Beteiligten? - Wie ist die Initiative aufgestellt? (Anwohner*innen, anliegende Gewerbe, Schulen, Vereine, o.Ä.) - Gibt es genug Interessierte/ Beteiligte für Bewirtschaftung, Pflege, Bewässerung, Instandhaltung? (z.B. auch an Wochenenden oder während der Urlaubs-/ Ferienzeit) - Wer ist in vertraglichen/ inhaltlichen/ organisatorischen Fragen oder bei eventuellen Konflikten offizielle Ansprechperson? (Gerade bei städtischen Flächen wichtig für die Kommunikation zwischen den Vertragspartnern) - Gibt es eine übergeordnete Vereinsstruktur oder die Angliederung an einen bereits bestehenden Verein? 3.) Konzept - Gibt es ein Konzept? Sind folgende Aspekte bereits bedacht: o Aufbau (Gemeinschaftsgarten, einzelne Pachtbeete, öffentlich zugänglicher Garten, o.Ä.) o Ist eine Einfassung/ ein Zaun erforderlich? (Kann bei städtischen Flächen z.B. je nach Lage nötig werden) o Art/ Anordnung der Bewirtschaftung (kann der Boden bewirtschaftet werden? Alternativ Hoch- oder Kastenbeete, Kübelbepflanzung usw.) Checkliste für angehende Urban Gardening-Initiativen 2 o Gewünschte Bepflanzung (Gemüse oder Gehölz, Zierpflanzen, Insektenweide) o Bedarf/ Verfügbarkeit von Wasser und Strom (Absprachen mit Anliegern, RheinEnergie oder Konzept zu Regenwassernutzung). Gerade das Thema Bewässerung nimmt an Bedeutung zu und muss bei zunehmend trockeneren Sommern im urbanen Raum unbedingt frühzeitig bedacht werden. 4.) Versicherung/ Finanzen - Für die Nutzung einer städtischen Fläche ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung unabdingbar. Kann der Nachweis darüber erbracht werden? - Ist sich die Initiative bei einem öffentlich zugänglichen Garten der Verkehrssicherungspflicht bewusst? - Ist die Finanzierung für folgende Dinge gesichert? o Für regelmäßige Ausgaben wie z.B. Pacht und Versicherung (ggf. Kosten für Strom- und Wasserversorgung) o Für Anschaffung von Werkzeug, Baumaterialien, Boden/ Kompost, Pflanzen, ggf. Zaun
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3405/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.10.2021
- Erstellt
- 24.09.2021 11:18