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3405/2021

Erster Sachstandsbericht Essbare Stadt Oktober 2021

Mitteilung Ausschuss 29.10.2021

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2021-09-22 -Sachstandsbericht Essbare Stadt

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2021-09-22 -Gehölzliste essbar

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2021-08-09 -Leitfaden Urban Gardening für Initiativen

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2021-09-22 -Sachstandsbericht Essbare Stadt

42650 Zeichen

Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt 
 
Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt  
 
Stand Oktober 2021

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt             
Stand Oktober 2021 
 
    
 
 
Vorgabe aus Aktionsplan 
 
Fazit/ Zielsetzung aus dem Beschluss 
„Essbare Stadt“ 
 
 
Sachstand 
  
ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN 
 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln beschließen die Schaffung von 
Möglichkeiten zum partizipativen 
Gärtnern im öffentlichen Raum. Die 
Verwaltung setzt diesen Beschluss 
unter vereinbarten Rahmen-bedin-
gungen wie z.B. durch Patenschaf-
ten und Nutzungsverträgen um. 
Dazu beschließt der Stadtrat den 
Anbau von essbaren Pflanzen für 
Mensch und Tier im öffentlichen 
Raum wie in Parkanlagen, auf öf-
fentlichen Plätzen, Seitenstreifen 
etc. Die Ausstattung und die Art des 
Gärtnerns ist standortabhängig und 
schließt Gärtnern in Hochbeeten, im 
Boden, vertikal oder in Designcontai-
nern mit ein. 
 
 Essbare Veedels-Plätze: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 
07.06.2018 die von der Verwaltung vorgelegte systemati-
sche Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare 
Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Ver-
waltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben. 
Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die 
Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen. 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss 
jedoch auch formuliert „Öffentliche Grünflächen und Parks 
sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, 
privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nut-
zung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausge-
schlossen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heute 
schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. 
Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt 
auch Nutzungsverträge ab. 
 
 
 
 
10/2021: Die Zahl vergebener Baum-, Gieß- und 
Flächenpatenschaften wird kontinuierlich größer 
und bei aktuellen Bauvorhaben seitens der Ver-
waltung bewusst miteingeplant (z.B. die Vergabe 
21 neuer Baum-Patenschaften nach dem Umbau 
der Vogelsanger Straße in Ehrenfeld). 
Weitere Patenschaften für Flächen und Baum-
scheiben sind derzeit in Bearbeitung.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 
07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. 
 
 
 
 
Bis 2025 sind Neuanpflanzungen 
und Ersatzanpflanzungen auf kom-
munalen Flächen (darunter Grünan-
lagen, Schulhöfen) sowie auf Flä-
chen mehrheitlich kommunaler Un-
ternehmen zu 70 % mit möglichst 
vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen 
für Mensch und/oder Tier im Sinne 
der Biodiversität gehalten. Das 
Grünflächenamt erarbeitet hierfür 
zeitnah ein Bepflanzungsraster an-
gelehnt an die bereits existierende 
Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-
berg/Friedrichshain. Danach werden 
künftig alle Anpflanzungen durch die 
Stadt und ihre Dienstleister im öf-
fentlichen Raum überprüft und um-
gesetzt. 
 
 
 Neu-und Ersatzpflanzungen 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss 
vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt 
bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung 
von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu 
berücksichtigen. 
Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch an-
dere Aspekte (Gestaltung, Biodiversität etc.) zu berück-
sichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflan-
zen festgelegt. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet 
in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt hierfür zeitnah 
eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenrei-
chen Arten. 
 
Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. 
 
 
 
 
10/2021: Eine Liste essbarer heimischer Gehölze 
für die Verwendung in den unterschiedlichen Situ-
ationen des öffentlichen Raums (Straßenraum, 
Grünfläche, u.Ä.) ist erfolgt. Die erarbeitete 
Pflanzliste wird als Teil des Sachstandsberichts 
vorgelegt und künftig den entsprechenden Zu-
ständigen für Neu- und Nachpflanzungen im städ-
tischen Grün als Planungsgrundlage zur Verfü-
gung gestellt. Langfristig soll des Weiteren eine 
Integration in das Grünhandbuch der Stadt erfol-
gen. 
 
 
 
 
Die Stadtverwaltung prüft die Sanie-
rung einzelner belasteter öffentlicher 
Flächen hinsichtlich der Bodensanie-
rung durch Pflanzen (Phytosanie-
rung). Zwei Testflächen werden aus-
gewiesen und die Phytosanierung 
wissenschaftlich begleitet (z.B. als 
universitäres Forschungsprojekt). 
Bodeneigentümer*innen werden auf 
Anfrage zum Thema Phytosanierung 
beraten. 
 
Phytosanierungen 
 
Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich z. 
T. erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere 
auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplane-
rischen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist 
es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese 
belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder ei-
ner Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche zuzufüh-
ren. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren 
des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, 
zu denen auch die Phytosanierung gehört, immer mehr an 
Bedeutung 
 
 
 
10/2021: Bisher wurde von Seiten der Unteren 
Boden Behörde (UBB) Köln noch keine Phytosa-
nierung im Rahmen einer ordnungsbehördlichen 
Maßnahme überwacht oder begleitet. 
 
Bislang ist keine Maßnahme bekannt, bei der eine 
Phytosanierung zum Einsatz gekommen ist. Kos-
ten und Zeitdauer sprechen i. d. R. gegen eine 
Sanierung von belasteten Kleinflächen.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und ei-
nen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforder-
lich machen, eignen sich diese besonders für hoch belas-
tete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitli-
chen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. 
Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse 
sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines über-
schaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach ei-
nigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung 
zugeführt werden kann. Nach Ernte der Biomasse wäre 
eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der 
kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen (Recycling). Das 
Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belastete, 
relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen kon-
ventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen 
wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen 
Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große 
Areal sollte das Konzept der Phytosanierung weiterhin ver-
folgt werden. [...] Vor und Nachteile der Phytosanierung 
auf innerstädtischen Kleinflächen 
 
Vorteile: 
-  Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache 
Handhabung 
-  Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten 
-  Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Ent-
sorgung der Biomasse 
 
Nachteile: 
-  Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar ist 
-  Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv 
-  Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand 
-  Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur 
Verfügung 
-  Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich 
-  Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung 
der Verfügbarkeit der SM 
-  Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen 
(WE)

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
 
Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen 
(Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwen-
dung erfolgt im Einzelfall. 
 
 
 
 
Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu 
möglicher Flächenentsiegelung sei-
tens der Stadtverwaltung mit dem 
Ziel, weitere kommunale Flächen für 
den An-bau von öffentlichem, essba-
rem Grün zu erschließen. Mindes-
tens 20 % der ermittelten Flächen 
sind bis 2030 zu entsiegeln und wer-
den vorrangig für partizipative Gar-
tenprojekte im Sinne der Essbaren 
Stadt genutzt. Insbesondere ist die 
Entsiegelung von Schulgeländen zu 
beachten. 
Entsiegelungsplan: Die Stadtverwal-
tung erarbeitet bis 2026 einen Plan 
zur systematischen Entsiegelung 
von kommunalen und nichtkommu-
nalen Böden im Kölner Stadtgebiet.  
Online-Karte: Einzelne verfügbare 
Flächen werden ab 2022 auf einer 
Online-Karte auf stadt-koeln.de aus-
gewiesen, sodass sich Anwohner*in-
nen ihrer Nachbarschaft einfach in-
formieren und niederschwellig losle-
gen können. Vorbild ist die Urban-
Gardening-Karte der Stadt Bonn. 
 
Flächenentsiegelung 
 
Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes 
(BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus gleich 
oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ 
erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent 
angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen 
Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbauflä-
che müsste aufgrund der Altlastenproblematik in jedem 
Einzelfall separat geprüft werden. Daher können solche 
Flächen in erster Linie unter Biodiversitätsaspekten gestal-
tet werden. 
Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflächen, 
auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün, 
wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig ho-
hem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. 
In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernährungs-
rat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. 
In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 
beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt, 
dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der 
Stadtverwaltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur 
durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich 
gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück 
begeben.“ 
Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der 
Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfra-
gen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der 
Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch einge-
schätzt wird. 
 
Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer 
Online-Karte werden nicht befürwortet. 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt bis 
2025 Verkehrs-inseln, Mittelstreifen 
und städtische Brachflächen in bie-
nen- und insektenfreundliche Flä-
chen umzuwandeln. 
 
Wildwiesen & Insektenweiden 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration 
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist 
im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische 
Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der bi-
ologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforde-
rung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungspro-
zessen. Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün natur-
nah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, 
der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insek-
tenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geach-
tet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbeson-
dere hinsichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präfe-
riert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungs-
aspekt nicht hinreichend berücksichtigen. 
 
Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die For-
derung aufgegriffen. 
 
 
 
 
10/2021: Die Entwicklung Artenreicher Wiesen in 
der Stadt und in städtischen Grünflächen ist Ge-
genstand mehrerer Projekte („Stadtgrün natur-
nah“, „Grüne Infrastruktur“). Diese – teilweise 
EFRE-geförderten - Maßnahmen haben zum Ziel, 
die Artenvielfalt auf diesen Flächen durch Ansaat 
und Mahdgutübertragung sowie ein angepasstes 
Pflege- und Mahdkonzept zu erhöhen und somit 
mehr innerstädtischen Lebensraum für Tiere und 
Pflanzen zu schaffen. Ein Großteil der 110 ge-
planten Hektar Wiesenfläche ist bereits angelegt, 
bis Ende des Jahres soll die Maßnahme vollstän-
dig umgesetzt sein. Zudem sind artenreiche Wie-
sen Bestandteil aktueller Schulgartenumgestal-
tungen. 
 
 
 
 
Dem Vorbild anderer Kommunen 
wie Paris und Hamburg folgend, er-
höht Köln den Anteil der intensiven 
Dach- und Fassadenbegrünung. 
Dies geschieht mit drei Maßnahmen-
paketen. 
Selbstverpflichtung der Stadt Köln: 
Die Stadt Köln übernimmt als Kom-
mune eine Vorreiterrolle bei der Be-
grünung von Dachflächen und Fas-
saden. Die Gebäudewirtschaft wird 
beauftragt, für alle öffentlichen Ge-
bäude in Zusammenarbeit mit Um-
weltamt, Bauamt, Essbarer Stadt 
 
Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung 
 
Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für 
Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm 
GRÜN hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter 
stetiger Optimierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel 
ist eine möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit 
und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Verlän-
gerung des Programmes. 
GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den 
Klimawandel und soll die hieraus resultieren-de Zunahme 
von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen durch 
Verdunstungskühlung und Re-genwasserrückhalt abmil-
dern. 
 
 
10/2021: Durch die Fortschreibung der Richtlinie 
des Förderprogramms GRÜN hoch3 wurde das 
Programm auf das gesamte Stadtgebiet ausge-
weitet und zusätzliche Fördertatbestände aufge-
nommen (Förderung der Biodiversität, Rückbau 
von Schottergärten, Förderung von Systemen zur 
Regenwasserretention). 
Der Bekanntheitsgrad des Begrünungspro-
gramms hat durch eine zielgruppengerechte Öf-
fentlichkeitsarbeit deutlich zugenommen. Es wird 
weiterhin sehr gut in Anspruch genommen. Eine 
Verstetigung ist weiterhin beabsichtigt.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
und interessierten Bürger*innen bis 
2024 ein Konzept zur Intensivbegrü-
nung städtischer Gebäude zu erar-
beiten und dieses ab 2025 umzuset-
zen.  
Verstetigung bestehender Ansätze: 
Die Stadtverwaltung verstetigt die 
bestehende Image- und Informati-
onskampagne für private Fassaden- 
und Dachbegrünung und das För-
derprogramm für Gebäudeeigentü-
mer Grün hoch3) über den derzeiti-
gen Förderzeitraum hinaus. 
Ausweitung auf Neubauten und Be-
stand: Um entsprechende Maßnah-
men zu verstetigen, verpflichtet sich 
die Stadt Köln dazu, Anreize für 
Dachbegrünungen im Neubau sowie 
bei Bestandsgebäuden zu schaffen. 
Dies betrifft insbesondere Flachdä-
cher und Fassadenbegrünungen im 
Sinne der Essbaren Stadt und kann 
über die Festschreibung in formellen 
Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mit-
hilfe von informellen Instrumenten 
(z.B. Beratungsangebote, Pro-
gramm mit finanzieller Unterstützung 
u.ä.) erfolgen. 
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung 
empfohlen und eine stärkere Berücksichtigt dieser Emp-
fehlungen befürwortet. 
Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 
auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung 
städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. 
 
Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die 
Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die 
Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich auf-
gegriffen. 
 
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu-
debegrünung regelmäßig empfohlen und in vielen 
Planverfahren eine extensive Dachbegrünung 
durch das Stadtplanungsamt festgesetzt. 
 
 
 
 
 
Die Streuobstwiesenkommission soll 
verstetigt werden. 
Ab spätestens 2025 übernimmt die 
Biologische Station die Koordination 
des ehrenamtlichen Engagements 
vor Ort, so dass die Wiesen und das 
Obst wieder für die lokale Ernährung 
 
Streuobstwiesen 
 
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur 
Erfassung und Entwicklung der Streuobst-bestände auf 
Kölner Stadtgebiet. Die sog. „Obstwiesenkommission“ (Zu-
sammenschluss Verbände, Verwaltung, Interessengrup-
pen) begleitet diesen Prozess. Die biologische Station Le-
verkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu be-
 
 
10/2021: Die Obstwiesenkommission in Köln (Lei-
tung durch Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen) befasst sich seit ihrer Gründung 2018 mit 
der Erfassung und dem Erhalt von Streuobstwie-
sen. Mitglieder der Kommission stammen bei-
spielsweise sowohl aus der Stadtverwaltung als 
auch aus der Landwirtschaftskammer NRW, dem 
NABU, dem BUND und dem Ernährungsrat.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
genutzt werden können. Die Biologi-
sche Station stellt dabei die fachge-
rechte Pflege und die Kontinuität si-
cher. Die Finanzierung erfolgt über 
Drittmittel, städtische Mittel, Aus-
gleichsgelder und im besten Falle 
auch über die regionale Vermark-
tung der Produkte.  
Zur Entwicklung und Pflege von 
Obstbäumen im öffentlichen Raum 
(außerhalb von Streuobstwiesen) 
werden Patenschaften vergeben. 
Zur Qualifizierung der Paten, sowie 
zur Sicherung der Baumpflege von 
nicht verpachteten Obstbäumen, 
wird eine Fachstelle eingerichtet 
(bspw. als Kooperation zwischen Bi-
ologischer Station und Grünflächen-
amt). 
Die Stadt Köln unterstützt die lokale 
Verarbeitung und Vermarktung von 
Streuobst und anderen Produkten 
der Streuobstwiese durch Verkauf 
der Produkte in städtischen Kanti-
nen, Werbung und ggf. Investitions-
zuschüsse zur Herstellung von Pro-
duktions- und Vertriebswegen. Da-
bei orientieren sich Anbau, Verede-
lung zu Nahrungsmitteln und Ver-
trieb an einem geschlossenen, ener-
gieschonenden und verpackungsar-
men Kreislauf innerhalb des Stadt-
gebietes und des unmittelbar an-
grenzenden Umlandes. Ziel ist es, 
dass ab 2025 Saft von Kölner Streu-
obstwiesen in Köln stadtweit zu er-
werben ist 
 
 
treuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Be-
schlussvorlage vorlegen. 
 
Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und 
der Übernahme von Obstwiesen durch die biologische 
Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. 
 
Es gibt in Köln etwa 95 städtische Flächen mit 
Obstgehölzen, darunter Wiesenflächen mit Obst-
baumbestand sowie Obstbaumreihen und Einzel-
bäume in städtischen Grünanlagen und Straßen-
bäume. 
Zum Erhalt dieser Flächen werden individuelle 
Pflegekonzepte entwickelt und umgesetzt. Ein 
weiterer Fokus liegt auf der Ernte und der Weiter-
verarbeitung des anfallenden Obstes sowie auf 
der anschließenden Vermarktung der Produkte.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
  
BILDUNGSEINRICHTUNGEN 
 
 
 
 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 
das bestehen-de Schulgartenkon-
zept für Grundschulen, das durch 
den Sachkunde-Arbeitsplan der 
Grundschule Koblenz-Metternich in-
spiriert wurde, als Aktionsplan für 
alle Kölner Schulen, Kitas und wei-
tere Bildungseinrichtungen auszu-
bauen mit dem Ziel, dass jede Köl-
ner Kita und jede Kölner Schule ei-
nen Garten hat und betreibt. 
Der Aktionsplan soll mit Akteur*in-
nen wie Schüler*innen, Eltern, Leh-
rer*innen, dem Schulgarten-netz-
werk, dem Schulamt, Grünflächen-
amt, Umweltamt, Ernährungsrat, 
Essbare Stadt etc. partizipativ und 
mit bürgerlichem Engagement bis 
2022 entwickelt werden. 
Kölner Schulen, Kitas und Bildungs-
einrichtungen werden von der Stadt-
verwaltung bei der Umsetzung eines 
Konzeptes für einen Schulgarten o-
der anderer gärtnerischer Möglich-
keit unterstützt, an denen nachhal-
tige Umwelt- und Ernährungsbil-
dung, sowie Biodiversität greifbar 
gemacht werden.  
Die Stadt Köln verpflichtet sich mit 
Blick auf die Um-setzung des Akti-
onsplans, bis 2025 an allen Schulen 
und KiTas zu prüfen, dass ein 
 
Schulgartenkonzept 
 
Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-
Aktionsplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter 
der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die not-
wendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die 
Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zu-
ständigkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf 
Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hin-sichtlich der 
Unterrichtsgestaltung sind die Lehr-pläne NRW zugrunde 
zu legen. 
 
Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden 
die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Auswei-
tung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der 
Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. 
 
 
 
10/2021: Das Kölner Schulgarten-Projekt „Gärt-
nern mit Pänz-Pauken Pausen Pastinaken“ be-
steht im Bereich der Umweltbildung beim Umwelt-
und Verbraucherschutzamt seit 2015 mit der Ziel-
setzung, die beteiligten Schulen stärker zu vernet-
zen, das Engagement der Einzelnen zu stärken 
und das ökologische Potenzial der Schulgärten in 
Köln zu beleben und zugleich Kindern und Ju-
gendlichen einen nachhaltigen Zugang zu Natur- 
und Umwelterfahrung im direkten schulischen 
Umfeld zu ermöglichen.  
Zu den Aktivitäten des Kölner Schulgarten-Projek-
tes zählen: die städtische Online-Plattform, das 
Kölner Schulgarten-Netzwerk mit regelmäßigen 
Treffen vor Ort in den Schulgärten sowie digital 
als Schulgarten-Sprechstunde, die E-Mail Rund-
briefe an den Verteiler der Kölner Schulen und 
Fortbildungen. Für Anfragen rund um den Schul-
garten stehen die beauftragte Gartenreferentin 
sowie die Schulische Umweltbildung beim Um-
welt- und Verbraucherschutzamt zur Verfügung. 
Auf dieser Basis werden in enger Zusammenar-
beit mit den Mitarbeitenden des Ausschusses „Er-
nährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung“, 
Ernährungsrat für Köln e.V., die Forderungen des 
Beschlusses im Hinblick auf erforderliche Schritte 
und Zielsetzungen zur Konzeption des „Schulgar-
tenkonzeptes“ diskutiert und abgestimmt. Ge-
plante Maßnahmen hierzu sind die Online-Befra-
gung von städtischen Schulen zur Schulgartensi-
tuation sowie die Durchführung eines partizipati-
ven Workshops in 1/2022.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Grundstück fürs Gärtnern zur Verfü-
gung gestellt wird. Dieses soll mög-
lichst entsiegelt und mit Bodenan-
schluss sein. 
 
 
  
GEMEINSCHAFTSGÄRTEN 
 
 
 
 
 
Flächensicherung: Die bestehenden 
Gemeinschaftsgärten auf städti-
schen Flächen werden durch Lang-
zeitverträge von mindestens 20 Jah-
ren mit der Stadt gesichert. Andern-
falls unterstützt die Stadt-verwaltung 
bei der Suche nach adäquaten Er-
satzflächen aktiv. Bestehende Ge-
meinschaftsgärten auf nicht-städti-
schen Flächen werden bei Bedarf 
eben-falls bei der Suche nach geeig-
neten Alternativstand-orten aktiv un-
terstützt. Für jeden Garten muss 
eine Ersatzfläche in angemessener 
Entfernung vom der-zeitigen Stand-
ort gefunden werden, damit seine 
nachbarschaftliche Funktion erhalten 
bleiben kann. Dabei sind die Gärten 
selbst einzubeziehen. Faktoren wie 
Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse, 
Boden-qualität finden Berücksichti-
gung. 
Geeignete Flächen für Gemein-
schaftsgärten werden unter Berück-
sichtigung der o.g. Faktoren in Be-
bauungspläne integriert. Darüber 
hinaus unterstützt die Stadtverwal-
tung in Zusammenarbeit mit dem 
 
Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung 
 
In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird folgendes 
dargelegt: „Die Liegenschaftsverwaltung stellt […] grund-
sätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban 
Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem 
Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getrof-
fen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglich-
keiten auch der Artenschutz und der Bodenschutz (Altlas-
tenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine 
Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder 
mindestens 30,-- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr be-
trägt.“ 
In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 
beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwal-
tung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach 
geeigneten Flächen zu unterstützen. 
 
Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und 
Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. 
 
 
 
10/2021: Beim Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen konnte eine Anlaufstelle zum Thema 
Essbare Stadt eingerichtet werden. Dies ist An-
sprechpartner  sowohl für externe Urban-Garde-
ning-Initiativen als auch innerhalb der Verwaltung. 
 
Unterstützt werden bestehende und neue Initiati-
ven (z.B. in den Bezirken Innenstadt und Nippes) 
bei der Flächenfindung/ fachlichen Fragen/ Ermitt-
lung konkreter Anlaufstellen 
 
Für neue Initiativen wurde ein Leitfaden erstellt, 
der vermittelt, was – speziell im Falle der ange-
strebten Bewirtschaftung einer städtischen Fläche 
- zu einem erfolgreichen Pachtverhältnis zwi-
schen der Stadt und Urban Gardening Projekt nö-
tig ist. 
 
Basierend auf existierenden Verträgen wurde ein 
Mustervertrag mit den wichtigsten Vertragsbe-
standteilen erstellt. Dies soll – wie der Leitfaden 
für Urban Gardening Projekte - dazu beitragen, 
die Zusammenarbeit mit der Stadt transparenter 
zu machen und zu vereinfachen, da interessierte 
Initiativen so Einsicht haben darin, was Vertrags-
bestandteile sind.

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Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Koordinationsbüro potenzielle Ge-
meinschaftsgärten bei der Suche 
nach geeigneten Flächen. 
 
 
 
 
Die Stadt Köln unterstützt weiterhin 
die Kommunikation der Akteure der 
Essbaren Stadt über ihre städti-
schen Kanäle. 
 
Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung 
 
Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und 
vergleichbaren Veranstaltungen unterstützt. 
 
Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rah-
men der Möglichkeiten unterstützt. 
 
 
 
 
10/2021: Geplant ist eine durch die Verwaltung 
organisierte Auftaktveranstaltung in Präsenz für 
die Akteure der Essbaren Stadt. Diese wurde 
Corona-bedingt in 2021 bewusst ausgesetzt. Die 
Veranstaltung wird, wenn die Situation es im 
Frühjahr/ Frühsommer 2022 zulässt, nachgeholt. 
Je nach möglicher Teilnehmerzahl wird erwogen, 
die Veranstaltung einem Urban-Gardening-rele-
vanten Oberthema zu widmen. 
 
 
 
 
Die Stadt Köln erleichtert die Geneh-
migungen baulicher Veränderungen 
auf städtischen Gemeinschaftsgar-
tenflächen zum Zweck der gärtne-
risch-partizipativen Nutzung, z.B. 
von Gewächshäusern oder Gemein-
schaftsküchen. 
 
Städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten 
 
Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für 
Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag ver-
einbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigun-
gen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzel-
fall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbesondere 
auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen Aspekte 
sowie die Bodenschutzaspekte zu berücksichtigen. 
 
Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen 
eingeholt werden. 
 
 
 
 
10/2021: Aktuell erfolgt eine Auswertung der bei-
den bereits erfolgreich durchgeführten EU-geför-
derten Projekte „Gartenlabore“ (Olpener Straße 
und Schlagbaumsweg) in Zusammenarbeit mit 
dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. und 
einem externen Beratungsbüro. Diese beiden 
rechtsrheinisch im, bzw. nah am Sozialraum an-
gesiedelten Projekte stellen für die Anliegenden 
ein niederschwelliges Angebot zum selbständigen 
oder gemeinschaftlichen Gärtnern dar und haben 
neben dem sozialen Aspekt auch zum Ziel, die 
Biodiversität zu steigern. Beide Projekte befinden 
sich auf städtischen Flächen und sind – im Ge-
gensatz zum Kleingarten - explizit als öffentliche 
Grünfläche begehbar. 
 
Aktuell werden Flächen für weitere Projekte nach 
überarbeitetem Gartenlabor-Prinzip ermittelt. Zum

Seite 12 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich zwei kon-
krete Flächen mit Potential in der Prüfung (altes 
Appelmann-Gelände; Gelände am Blücherpark). 
 
 
 
 
 
Der Stadtrat beschließt, dass Mittel 
für die dauer-hafte Schaffung eines 
Koordinationsbüros “Essbare Stadt 
Köln” zur Verfügung gestellt werden. 
Dieses nimmt 2020 ihre Arbeit auf. 
Das Koordinationsbüro hat das Ziel, 
die Umsetzung der Essbaren Stadt 
im gesamten Stadtgebiet zu fördern 
und zu unterstützen. Durch das Ko-
ordinationsbüro wird die Essbare 
Stadt zu einem festen, in allen Vee-
deln sichtbar zur verbesserten Le-
bensqualität beitragenden Bestand-
teil der Stadt Köln. Das Koordinati-
onsbüro etabliert einen regelmäßi-
gen Austausch und eine enge Zu-
sammenarbeit aller Akteur*innen der 
Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst 
zwei Vollzeitstellen. Davon ist eine 
Stelle bei der Stadtverwaltung und 
eine beim Ernährungsrat angesie-
delt. 
 
 
Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschafts-
gärten 
 
Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten 
der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. 
 
Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-für vor-
gesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur 
Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. 
 
 
 
 
 
10/2021: Eine Stelle für die Umsetzung des Be-
schlusses ist beim Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen neu geschaffen und zum 1.12.2020 
besetzt worden. 
 
 
 
 
Die Stadt Köln startet eine Kam-
pagne für Urbanes Gärtnern im 
Sinne der Essbare Stadt nach dem 
Pariser Vorbild, um die Bevölkerung 
 
Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Ge-
meinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild 
 
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite ein-
gerichtet worden: 
„Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen 
zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima 
 
 
 
 
10/2021: Die im Internetauftritt der Stadt Köln be-
reits vorhandene Unterseite zu dem Thema Urba-
nes Gärtnern wurde unter den neuen Oberbegriff

Seite 13 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu 
werden. Die Kampagne strebt einen 
Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. 
und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner 
auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer 
Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Na-
tur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, ver-
schönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensquali-
tät in der Stadt. […] 
Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des 
Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. 
 
Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internet-
seite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende 
Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund feh-
lender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. 
 
Essbare Stadt Köln gestellt und insgesamt neu 
strukturiert und aktualisiert. 
Unter dem übergeordneten Thema der Essbaren 
Stadt findet sich ein breit gefächerter Überblick zu 
aktuellen Urban Gardening-Initiativen, Kleingär-
ten, Patenschaften, Grabeland, den Gartenlabo-
ren usw. 
Ebenfalls ergänzt wurde hier ein E-Mailpostfach 
für die Essbare Stadt, das zur Kontaktaufnahme 
zur Koordinationsstelle Essbare Stadt bei der Ver-
waltung direkt genutzt werden kann 
 
 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt 
zu prüfen, ob urbane Gemein-
schaftsgärten als Option für Aus-
gleichsflächen aufgenommen wer-
den können. Das Koordinationsbüro 
ist hier einzubinden. 
 
Ausgleichsflächen 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. 
Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt 
ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaß-
nahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als 
Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemein-
schaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausge-
richtet. 
 
Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichs-
maßnahmen gewertet werden. 
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert 
  
PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT 
 
 
  
In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öf-
fentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken. 
 
Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand wer-
den von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, 
die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbei-
ten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre 
 
10/2021: Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün 
hat in der Sitzung vom 27.06.2019 folgenden Be-
schluss gefasst: 
 
1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigen-
tum der Stadt Köln soll sich zukünftig 
an folgenden Zielen orientieren:

Seite 14 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umwelt-
bildungsangebote öffnen. 
 
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ 
im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. 
 
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages be-
rücksichtigt und geprüft. 
 
- Erhöhung der Biodiversität und des Arten-
schutzes 
- Förderung einer naturnahen ökologischen 
und nachhaltigen Landwirtschaft 
- Verringerung und gezielter Einsatz von 
Düngern und Pestiziden 
- Verbot von Glyphosat 
- Landwirtschaft ohne Einsatz von gentech-
nisch veränderten Organismen 
- Direktvermarktung: Förderung lokaler Ver-
marktungskonzepte 
- Unterstützung von gemeinschaftlichem 
Engagement und Initiativen,die Nahrungs-
mittel stadtnah erzeugen wollen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen 
Pachtverträge der landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, 
dass konkrete Vorgaben zur Einhaltung und För-
derung der oben genannten Ziele umgesetzt wer-
den. Bei der Neuverpachtung werden Betriebe 
bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genann-
ten Ziele umzusetzen. Hierzu legt die Verwaltung 
bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuver-
pachtung erfolgen soll. Der von einer Arbeits-
gruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschafts-
kammer/-Verband erarbeitete Kriterienkatalog 
(Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der 
jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen 
die ökologischen und sozialen Kriterien stärker 
gewichtet werden. 
Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Mög-
lichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzuschlie-
ßen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine 
Umsetzung der Vorgaben zu realisieren.

Seite 15 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
  
Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft 
 
Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand wer-
den von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, 
die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbei-
ten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre 
Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umwelt-
bildungsangebote öffnen. 
 
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ 
im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. 
 
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages be-
rücksichtigt und geprüft. 
 
 
  
PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN 
 
 
 
Die Stadt Köln unterstützt die Bür-
ger*innen bei der Gestaltung von 
essbaren privaten und gewerblichen 
Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller 
privaten Gärten, Balkone und Dach-
terrassen mit Essbarem bepflanzt 
und immer mehr Unternehmen legen 
auf ihrem Gelände Firmengärten an. 
 
Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. 
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Grundstücksei-
gentümern. 
 
Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die 
Auslobung eines Preises vorbereiten. 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert 
 
 
 
Die Stadt Köln gibt eine Informati-
onsbroschüre in Auftrag, die über 
privates Kompostieren und Wurm-
kisten, sowie Stellen, an denen Gar-
tenbesitzer Bioabfälle abliefern und 
privaten Kompost beziehen können, 
informiert. 
 
Privates Kompostieren fördern 
 
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum 
Thema „organischer Abfall“ eine Informationsbroschüre 
herausgegeben. https://www.stadt-koeln.de/mediaas-
set/content/pdf57/31.pdf 
Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-
tiere/initiative-hallo-nachbar/abfall?kontrast=weiss sind alle 
Informationen zum Thema Abfall aufgeführt. 
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert

Seite 16 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. 
 
 
 
 
 
Die Stadt Köln initiiert einen runden 
Tisch mit Wohnungsbaugesellschaf-
ten, Mietern und Vermietern sowie 
dem Ernährungsrat (Ausschuss Ess-
bare Stadt), um Balkonbepflanzun-
gen zu fördern und bestehenden 
Einschränkungen entgegenzuwir-
ken. 
 
Gärtnern genehmigen 
 
Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbauge-
sellschaften und Vermietern, Fenster und Balkone von 
Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und 
geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen 
und Genossenschaften können hier ein Zeichen setzen. 
 
Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Ent-
scheidung liegt bei den jeweiligen Wohnungseigentümern.  
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert 
  
KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE 
 
 
 
Der derzeitigen Unterversorgung 
Kölns mit Kleingärten wird systema-
tisch entgegengewirkt - durch den 
Erhalt bestehender Gärten und die 
Erschließung neuer Gartenflächen. 
 
 
Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition. 
Viele der heutigen Kleingartenanlagen entstanden im Zu-
sammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsys-
tems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt-
städtischen Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städte-
bauliche, ökologische, klimatische und soziale Funktionen 
für die Großstadt Köln.  
Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städ-
tebaulichen sowie umwelt- und klimarelevanten Herausfor-
derungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Köl-
ner Gartenfreunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Klein-
gartenwesens in Köln formuliert (s.u.).  
 
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen 
das Gärtnern in der Stadt durch unter-schiedliche Kon-
zepte zu ermöglichen.  
 
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert

Seite 17 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
 
 
 
Die bestehende Gesamtfläche der 
Kölner Kleingärten wird gesichert. 
 
Flächenerhalt 
 
Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungs-
plänen als Flächen für Dauerkleingärten festgesetzt. Anla-
gen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes 
Bestand hatten, wer-den als Dauerkleingärten behandelt.  
 
Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich ge-
schützt.  
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert 
 
 
 
Die bestehende Gesamtfläche der 
Kölner Kleingärten wird gesichert 
und die Anzahl der Kleingärten er-
höht, um den tatsächlichen Bedarf 
von 25.000 Kleingärten zu decken. 
Pro Jahr werden 100 neue Gärten 
geschaffen. 
 
 
Schaffung von neuen Kleingartenflächen: 
 
Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsbe-
rechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten ge-
samtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des 
prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der Versor-
gungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% 
sinken. Das bedeutet immer weniger Menschen werden ei-
nen Garten in Köln pachten können.  
Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuan-
lage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkur-
renz und konkurrierender Flächennutzungen (Wasser-
schutzzonen, Altlasten etc.) kaum mehr möglich sein wird.  
These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Be-
stand erhalten bleiben und jede Möglichkeit zum weiteren 
Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht 
werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen.  
Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern 
in der Stadt auf gleicher Fläche zu er-möglichen. (z.B. Tei-
lung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pi-
lotprojekte wie Gartenlabore fördern,...) 
 
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen 
das Gärtnern in der Stadt durch unter-schiedliche Kon-
zepte zu ermöglichen.  
 
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert

Seite 18 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
 
 
 
Die Stadt Köln unterstützt den Aus-
bau der Onlineplattform des Kreis-
verbands Kölner Gartenfreunde e.V. 
zur vereinfachten Vergabe von 
freien Parzellen. 
 
Zugänglichkeit 
 
Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum 
Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht vergebe-
ner Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert 
werden.  
 
Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der 
Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und ge-
pflegt.  
 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des 
Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. 
 
 
 
 
10/2021: Die Überarbeitung des Generalpachtver-
trages ist in der verwaltungsinternen Abstimmung. 
 
 
 
 
In Kooperation mit dem Kreisver-
band Kölner Gartenfreunde e.V. 
werden die pachtrechtlichen Bedin-
gungen zur Vergabe verändert, so 
dass auch Gruppen und Bildungs-
einrichtungen unter bestimmten Vo-
raussetzungen eine Parzelle pach-
ten können. Kleingartenvereine kön-
nen Gärten für einen Gemein-
schaftsgarten zur Verfügung stellen. 
 
 
Gruppenverträge 
 
Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder 
Schulen geben, um neue Personen und Ziel-gruppen an 
Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen 
heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindes-
tens ein Garten an Gruppen vergeben werden. 
 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des 
Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft.  
 
 
 
 
10/2021: Die Überarbeitung des General-pacht-
vertrages ist in der verwaltungsinternen Abstim-
mung. 
 
 
 
Bei der Neufassung des General-
pachtvertrages zwischen Stadt Köln 
und dem Kölner Kleingartenverband 
verbleibt die Verantwortung für Ge-
meinschaftsplätze innerhalb der 
 
Anpassung der Gartenordnung 
 
Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bun-
deskleingartengesetz bis zur Vereinssatzung. Diese sollen 
an die heutigen Bedingungen und die oben dargestellten 
Ziele angepasst werden - unter den Stichworten Generati-
onswechsel, Naturschutz, Ökologie.  
 
 
 
 
10/2021: Entsprechend des Beschlusses des 
Ausschusses Umwelt, Klima und Grün ist eine Ar-
beitsgruppe eingerichtet worden, mit dem Auftrag 
die Vorgaben der Gartenordnung zu erarbeiten.

Seite 19 von 19 
Sachstandsbericht Essbare Stadt 
 Kleingartenanlagen (Spielplatzkon-
trolle, Baumkontrolle) auch künftig 
Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt 
die Rolle der Kleingärten als Ge-
meingut im Sinne der Essbaren 
Stadt. Es ist wünschenswert, dass 
bei der Neufassung des General-
pachtvertrags die Gartenordnung an 
die lokalen und zeitgemäßen Bedin-
gungen angepasst werden, unter 
den Stichworten Generationenwech-
sel, Tier- und Naturschutz, Ökologie 
und Biodiversität. 
 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des 
Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft.  
 
 
 
 
Die Stadt Köln bekommt den Auftrag 
zu prüfen, unter welchen Bedingun-
gen ökologisch aufgewertete Klein-
gartenanlagen als ökologische Aus-
gleichsflächen gewertet werden kön-
nen. 
 
Anerkennung als Ausgleichsflächen:  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. 
Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt 
ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaß-
nahmen zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichs-
maßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst 
sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. 
 
Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnah-
men gewertet werden.  
 
 
 
 
10/2021: Sachstand unverändert

2021-09-22 -Gehölzliste essbar

4452 Zeichen

Botanische 
Bezeichnung
Deutscher 
Name Form
essbare 
Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten
Landschafts-
schutzgebiet
Städtische 
Grünflächen
Straßen-
raum
Amelanchier ovalis Gewöhnliche 
Felsenbirne Strauch Frucht bedingt ja anspruchslos, 
Staunässe vermeiden SGF
Berberis vulgaris Berberitze mittelhoher 
Strauch Frucht bedingt ja robust SGF
Castanea sativa Edelkastanie Großbaum Frucht ja bedingt spätfrostempfindlich, 
wärmeliebend SGF
Cornus mas
Kornelkirsche
Großstrauch/ 
Kleinbaum Frucht
hitze-/ 
trockenheits-
verträglich frosthart
Bienengehölz, für 
enge Straßenräume 
geeignet, Fruchtfall, 
Neigung zu 
Stammaustrieb
geeignet 
mit 
Einschrän
kungen
Corylus avellana Haselstrauch Großstrauch Nuss nein ja starkwüchsig LSG SGF
Crataegus laevigata Zweigriffeliger 
Weißdorn
Großstrauch/ 
Kleinbaum Frucht (ja) ja etablierte Pflanzen 
sind trockentolerant SGF
Crataegus monogyna Eingriffeliger 
Weißdorn
Großstrauch/ 
Kleinbaum Frucht ja ja stadtklimafest SGF
Cydonia oblonga Quitte Großstrauch/ 
Kleinbaum Frucht bedingt ja SGF
Hippophae 
rhamnoides Sanddorn Großstrauch/ 
Kleinbaum Frucht ja ja zweihäusig, 
paarweise pflanzen
Juglans regia Walnuss mittelgroßer Baum/ 
Großbaum Nuss ja ja 
Malus domestica (in 
Sorten) Apfel Kleinbaum Frucht nein ja 
Malus spec. Zierapfel Kleinbaum Frucht nein ja SGF
Prunus avium Wilde 
Vogelkirsche Baum Frucht bedingt ja SGF
Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neugleichspflanzungen im öffentlichen Grün
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung 671-2 Grünplanung und Projektsteuerung
1

Botanische 
Bezeichnung
Deutscher 
Name Form
essbare 
Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten
Landschafts-
schutzgebiet
Städtische 
Grünflächen
Straßen-
raum
Prunus avium 
(Fruchtsorten) Süßkirsche Baum Frucht bedingt ja Fruchtfall beachten
Prunus cerasus Sauerkirsche Baum Frucht bedingt ja 
etwas 
trockentoleranter als 
Süßkirsche
Prunus domestica Pflaume Baum Frucht bedingt ja 
Prunus domestica 
subsp. domestica Zwetschge Frucht
Prunus domestica 
subsp. italica Reneklode Frucht
Prunus domestica 
subsp. syriaca Mirabelle Frucht
Prunus padus Traubenkirsche Baum Frucht nein ja
Prunus spinosa Schlehe/ 
Schwarzdorn Strauch Frucht ja ja
Pyrus communis Birne Baum Frucht nein ja
Ribes Johannisbeere Strauch Frucht bedingt ja Trockentoleranz je 
nach Sorte SGF
Ribes × nidigrolaria Jostabeere Strauch Frucht bedingt ja SGF
Ribes uva-crispa Stachelbeere Strauch Frucht bedingt ja schattenverträglich
Rosa canina Hagebutte/ 
Hundsrose Strauch Frucht bedingt ja weitgehend 
anspruchslos LSG SGF
Rosa pimpinellifolia Bibernell-Rose Strauch Frucht ja ja weitgehend 
anspruchslos SGF
Rosa rugosa Kartoffel-Rose Strauch Frucht ja ja weitgehend 
anspruchslos SGF
Rubus caesius Kratzbeere Strauch Frucht bedingt ja
Rubus fruticosus Brombeere Strauch Frucht/ Blatt bedingt ja SGF
Rubus fruticosus x 
idaeus Taybeere Strauch Frucht bedingt ja
Rubus idaeus Himbeere Strauch Frucht nein ja
Rubus ursinus × 
idaeus Boysenbeere Frucht
Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neupflanzungen im öffentlichen Grün 2

Botanische 
Bezeichnung
Deutscher 
Name Form
essbare 
Bestandteile Trockentoleranz Winterhärte Besonderheiten
Landschafts-
schutzgebiet
Städtische 
Grünflächen
Straßen-
raum
Rubus x 
loganobaccus Loganbeere Frucht
Sambucus nigra Holunder Strauch Frucht/ Blüte bedingt ja Trockentoleranz nur 
kurzzeitg LSG SGF
Sorbus Aria 
'Magnifica'
Grosslaubige 
Mehlbeere mittelgroßer Baum Frucht stadtklimafest frosthart
Bienengehölz, 
wärmeliebend geeignet
Sorbus aucuparia Eberesche Baum Frucht bedingt ja
verträgt keine 
extreme Trockenheit/ 
Staunässe SGF
Sorbus domestica Speierling Baum Frucht ja (ja)
etablierte Pflanzen 
sind bedingt 
winterhart
SGF
Sorbus intermedia 
'Brouwers' Schwedische 
Mehlbeere
kleiner bis 
mittelgroßer Baum Frucht
stadtklimafest, 
Trockenheit 
vertragend frosthart
Bienengehölz, 
anspruchslos geeignet
Sorbus torminalis Elsbeere Baum Frucht ja ja
Sorbus x thuringiaca 
'Fastigiata'
Thüringische/ 
Säulen-
Mehlbeere Kleinbaum Frucht
stadtklimafest, 
Trockenheit 
vertragend frosthart
Bienengehölz, 
kleinkronig geeignet
Vaccinium myrtillus Blaubeere Kleinstrauch Frucht nein ja
Vaccinium vitis-idaea Preiselbeere/ 
Cranberry Kleinstrauch Frucht ja ja bevorzugt schattige 
Bereiche LSG
Vitis vinifera Weintraube Klettergehölz Frucht/ Blatt bedingt (ja) je nach Sorte 
winterhart
Liste essbarer Gehölze für Nach- und Neupflanzungen im öffentlichen Grün 3

Mitteilung Ausschuss

2678 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 29.10.2021 
 3405/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
 
Erster Sachstandsbericht Essbare Stadt Oktober 2021 
Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 BürgerInnen und einem anschlie-
ßenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. zusammen mit der Verwal-
tung und Agora Köln seit 2017 den Aktionsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet.  
Nach mehrfacher Überarbeitung und Stellungnahme der Verwaltung sowie eingehender Prüfung 
durch die Bezirksvertretungen der Stadt bildete die letzte Synopse die Grundlage für den Beschluss 
„Essbare Stadt“ des Ausschusses Umwelt und Grün vom 4. Juni 2020. 
Die übergeordneten Ziele des Beschlusses bestehen zusammenfassend darin, existierende Grünflä-
chen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen für die grüne Infrastruktur zu erschließen, die 
Biodiversität und die Umweltbildung zu fördern und das Gärtnern in urbanen Kontext allen interessier-
ten BürgerInnen zu ermöglichen. 
Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen die Themen: 
- Essbares öffentliches Grün/ Politische Rahmenbedingungen für Essbares Öffentliches Grün 
- Bildungseinrichtungen/ Schulgartenkonzept 
- Gemeinschaftsgärten 
- Privates Gärtnern und Firmengärten 
- Kleingärten und Kleingartenvereine 
An der Umsetzung des Beschlusses arbeiten verschiedene Stellen in der Verwaltung. Insbesondere 
beteiligt sind das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67), bei dem im vergangenen Jahr 
eigens eine Stelle dazu eingerichtet wurde, die seit Dezember 2020 besetzt ist und das Amt für Um-
welt und Verbraucherschutz (Amt 57). Die neu geschaffene Stelle bei 67 dient des Weiteren als Ko-
ordinationsstelle für die Essbare Stadt bei der Verwaltung. Ebenfalls beteiligt an der Umsetzung des 
Beschlusses ist der Ernährungsrat Köln und Umgebung e.V.  
Federführend erarbeitet hat diesen Sachstandsbericht das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen unter Mitarbeit des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz. Er zeigt die bereits erfolgreich 
umgesetzten Maßnahmen auf, wie beispielsweise die Etablierung einer Koordinationsstelle bei der 
Verwaltung, den Zuwachs an Patenschaften im öffentlichen Raum und eine Ausweitung städtischer 
Projekte zum Thema Essbare Stadt. 
 
Im Anhang finden sich die tabellarische Aufarbeitung des Sachstands, ein Leitfaden für interessierte 
Urban Gardening Initiativen, die perspektivisch auf städtischen Flächen gärtnern möchten sowie eine 
Liste essbarer Gehölze. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlagen 
Sachstandsbericht 
Leitfaden 
Liste essbarer Gehölze

2021-08-09 -Leitfaden Urban Gardening für Initiativen

2585 Zeichen

Checkliste für angehende Urban Gardening-Initiativen       1 
Leitfaden für Urban Gardening-Initiativen 
 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Abteilung Grünplanung und Projektsteuerung 
 
1.) Fläche 
 
- Ist bereits eine geeignete-Fläche gefunden? 
 
- Ist der Eigentümer bekannt und einverstanden? Bei städtischen Flächen ist zur Klärung der 
Eignung Unterstützung seitens der Verwaltung möglich. 
 
- Wie ist die Fläche beschaffen? (Versiegelungsgrad, Schattenfall, gibt es Informationen zur 
Schadstoffbelastung) 
 
 
2.) Organisation/ Struktur 
 
- Wer sind die Beteiligten?  
 
- Wie ist die Initiative aufgestellt? (Anwohner*innen, anliegende Gewerbe, Schulen, Vereine, 
o.Ä.) 
 
- Gibt es genug Interessierte/ Beteiligte für Bewirtschaftung, Pflege, Bewässerung, 
Instandhaltung? (z.B. auch an Wochenenden oder während der Urlaubs-/ Ferienzeit) 
 
- Wer ist in vertraglichen/ inhaltlichen/ organisatorischen Fragen oder bei eventuellen 
Konflikten offizielle Ansprechperson? (Gerade bei städtischen Flächen wichtig für die 
Kommunikation zwischen den Vertragspartnern) 
 
- Gibt es eine übergeordnete Vereinsstruktur oder die Angliederung an einen bereits 
bestehenden Verein?  
 
 
3.) Konzept 
 
- Gibt es ein Konzept? Sind folgende Aspekte bereits bedacht: 
 
o Aufbau (Gemeinschaftsgarten, einzelne Pachtbeete, öffentlich zugänglicher Garten, 
o.Ä.) 
 
o Ist eine Einfassung/ ein Zaun erforderlich? (Kann bei städtischen Flächen z.B. je 
nach Lage nötig werden) 
 
o Art/ Anordnung der Bewirtschaftung (kann der Boden bewirtschaftet werden? 
Alternativ Hoch- oder Kastenbeete, Kübelbepflanzung usw.)

Checkliste für angehende Urban Gardening-Initiativen       2 
 
o Gewünschte Bepflanzung (Gemüse oder Gehölz, Zierpflanzen, Insektenweide) 
 
o Bedarf/ Verfügbarkeit von Wasser und Strom (Absprachen mit Anliegern, 
RheinEnergie oder Konzept zu Regenwassernutzung). Gerade das Thema 
Bewässerung nimmt an Bedeutung zu und muss bei zunehmend trockeneren 
Sommern im urbanen Raum unbedingt frühzeitig bedacht werden. 
 
 
4.) Versicherung/ Finanzen 
 
- Für die Nutzung einer städtischen Fläche ist der Nachweis einer gültigen 
Haftpflichtversicherung unabdingbar. Kann der Nachweis darüber erbracht werden? 
 
- Ist sich die Initiative bei einem öffentlich zugänglichen Garten der Verkehrssicherungspflicht 
bewusst? 
 
- Ist die Finanzierung für folgende Dinge gesichert? 
 
o Für regelmäßige Ausgaben wie z.B. Pacht und Versicherung (ggf. Kosten für Strom- 
und Wasserversorgung) 
o Für Anschaffung von Werkzeug, Baumaterialien, Boden/ Kompost, Pflanzen, ggf. 
Zaun

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3405/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.10.2021
Erstellt
24.09.2021 11:18