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AN/1380/2018

Zu Top 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 (Vorlage 3155/2018) - Begleitbeschlüsse

Gem. Änderungsantrag (CDU) 05.10.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.10.2018, TOP 8.1.3

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3273 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Finanzausschusses 
 
Herrn 
Martin Börschel 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.10.2018 
 
AN/1380/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 08.10.2018 
 
Zu Top 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 einschl. 
mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 (Vorlage 3155/2018) - Begleitbeschlüsse 
Sehr geehrter Herr Börschel, 
 
bitte nehmen Sie folgenden Änderungsantrag zu Top 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln 
für das Haushaltsjahr 2019 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 (Vorlage 
3155/2018) auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 08.10.2018: 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird am Ende wie folgt ergänzt: 
 
Abschließend empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat, die Verwaltung mit folgenden B e-
gleitaufträgen zu r Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für das Jahr 
2019 zu beauftragen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine Haushalts-
satzung in Form eines Doppelhaushalts in den Rat einzubringen. Die Einbringung in 
den Rat soll so zeitgerecht erfolgen, dass der Ratsbeschluss über die Haushaltssat-
zung zu einem Zeitpunkt getroffen werden kann, der eine Genehmigung der Haus-
haltssatzung 2020/2021 durch die Bezirksregierung Köln noch im Haushaltsjahr 2019 
ermöglicht. 
 
 
2. Der Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft für das Jahr 2019 wird um die nach-
folgend aufgeführten Maßnahmen ergänzt: 
a. 100.000 € für die Errichtung eines schmiedeeisernen Gitters vor dem Spani-
schen Bau (Consilium). 
b. 1 Mio. € für ein Sonderprogramm zur Sanierung der Schultoiletten

- 2 - 
 
c. 300.000 € Planungsmittel für den Abriss der abgängigen Maler- und Lackier-
halle des Berufskollegs und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort 
Kartäuserwall. 
d. 200.000 € Planungsmittel für den Ausbau einer Schulsporthalle bei geplanten 
Schulneubauten zu einer bundesligatauglichen Sporthalle (Kapazität min. 
1.000 Zuschauer, 9 Meter Deckenhöhe, 1.000-Lux-Beleuchtung usw.). 
 
3. Im Rahmen der Verwendung der Planungsmittel zur Sicherung des Grünzuges West 
ist zu prüfen, mittels welcher fachplanerischen Möglichkeiten oder naturschutzfachli-
cher Schutzausweisungen (z. B. Naturpark im Sinne des Bundesnaturschutzgeset-
zes) das betroffene Gelände vor baulichen Eingriffen geschützt werden kann.  
 
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit von Fußgängern 
und Radfahrer mit geeigneter Beleuchtung oder elektronisch gesteuertem Licht-
Management auf Verkehrswegen erhöht werden kann. Die geltenden Vorgaben des 
Artenschutzrechts sind ebenso wie die Notwendigkeit zur Anpassung geltender Be-
schlüsse des Rates zur Beleuchtung in Grünanlagen zu betrachten.  
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung erfolgt mündlich.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank    
CDU-Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite    gez. Thor Zimmermann 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer   Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

08.10.2018 Finanzausschuss
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1380/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
05.10.2018
Erstellt
05.10.2018 15:30