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4161/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 in ganz Köln einführen, Aktenzeichen 82/23 und 119/23

Mitteilung Ausschuss 17.01.2024

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Anlage Eingabe 1

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Anlage 3 Auszug BP BAB 04.12.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage Eingabe 1

6442 Zeichen

Tempo 30 in garız Köln einführen - Anregung und Antrag gemäß $ 24 GO NRW

Sehr geehrter Frau Reker,

über die Globale Erwärmung der Erde muss ich keine großen Ausführungen machen. Als
Oberbürgermeisterin einer Millionenstadt kennen Sie die IPCC- Sonderberichte über die Folgen der
globalen Erderwärmung. In Stichworten Extremwetter (Ahrtal), Artensterben, Anstieg des
Meeresspiegels, dramatische Folgen für die menschliche Gesundheit etc.

Ich weiß, dass die Stadt Köln das Verkehrsnetz für Radfahrende attraktiv machen möchte und Sie
stolz auf Ihren Hitzeaktionsplan sind. Die Stadt Köln ist am 9.12.2021 der Städteinitiative „lebenswerte
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Dort sagen Sie „wir unterstützen die
Initiative für angepasste Geschwindigkeiten, also Tempo 30, aus voller Überzeugung".

Ihr Bekenntnis ist zu loben, allerdings sehe ich u. a. hier in Porz keine Initiative in diese Richtung.
Andere Städte sind, auch im Bereich der Vorbehaltsstraßen, erheblich weiter als Köln.

Um nicht jede Straße in Köln im Einzelnen zu erörtern, beantrage ich hiermit, für alle Straßen in
Köln, die noch keine Tempo 30-Regelung haben, diese einzuführen.

Über allem steht der Klimaschutz. Es ist evident, die heute beobachtete dramatische Erderwärmung

beruht überwiegend auf mangelnden politischen Entscheidungen in der Vergangenheit. Jedes Zehntel
Prozent weniger CO2-Ausstoß hilft.

Eine Abweichung von Tempo 30 kann nur dort zugelassen werden, wo keine Wohnbebauung
vorhanden ist.

e Tempo 30 reduziert den besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel
° Tempo 30 trägt zur Luftreinhaltung bei

° Tempo 30 fördert den FuR- und Radverkehr

e Tempo 30 fördert die Aufenthaltsqualität im Freien

Sind Sie einsichtig, machen Sie diesen Schritt und halten damit Ihr Versprechen „Köln klima- und
menschenfreundlicher zu machen". Sie müssen nicht auf ein neues Gesetz zur Regelgeschwindigkeit
in Städten warten, der $ 45 StVo gibt Ihnen schon heute die Möglichkeit eine Temporeduzierung auch
auf Hauptstraßen anzuordnen.

Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung und erwarte eine Rückmeldung zu meinem Antrag
innerhalb eines Monats.

Anlage
Umweltbundesamt — Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
Verteiler

Stadt Köln -- Dezernat Ill
Stadtanzeiger Köln

» Seite 2

Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023

«e Tempo 30 in ganz Köln einführen

(Auszüge aus: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen -
Umweltbundesamt)

Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf
30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom LKW-Anteil beinahe um
die Hälfte der wahrgenommenen Lärmbelastung verringert werden.

Verwaltungsseitig werden oft negative Effekte von Tempo 30 in den Raum
gestellt. Das ist allerdings eine Behauptung, die oft nicht zutrifft. Entscheidend
für die Funktion einer Vorbehaltsstrasse ist nicht die zulässige
Höchstgeschwindigkeit sondern der Verkehrsfluss einer solchen Straße.

e Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30-Wirkungen

Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße _wird maßgeblich _von
lichtsignalgeregelte Punkten und Fußgängerüberwegen bestimmt. Die Dauer
einer Grünphase ist bei Tempo 30 und Tempo 50 gleich. Die
Sättigungsverkehrsstärke hängt vom zeitlichen Abstand der fahrenden
Kraftfahrzeuge ab. Bei Einhaltung des Mindestabstandes („halber Tacho in
Metern“) liegt der zeitliche Fahrzeugabstand bei Standardbedingungen für PKW
sowohl bei Tempo 50 als auch bei Tempo 30 bei 1,8 Sekunden. Bei beiden
Geschwindigkeiten beträgt die Sättigungsverkehrsstärke 2.000 Kfz pro Stunde.
Die  Sättigungsverkehrsstärke sinkt unabhängig von der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit wenn es einen hohen Schwerverkehrsanteil gibt, geringe
Fahrstreifenbreite, enge Kurven, stehende Fahrzeuge die auf Privatgrundstücke
oder auf nachgeordnete "Straßen abbiegen wollen und den Gegenverkehr
abwarten müssen, sowie Radverkehr, der insbesondere an Engstellen, beachtet
werden muss und die Fahrzeuge der AWB, die bei der Müllentsorgung oft einen
Stau verursachen. Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße wird
ebenfalls eingeschränkt durch querende Fußgänger, Bushaltestellen,
Einparkvorgänge, Halten in zweiter Reihe insbesondere durch Lieferdienste

Hinzu kommt: Fährt auf der Straße ein Radfahrer/in, so hält er 80 cm Abstand
von parkenden Autos (Dooring-Unfall) ein. Ein Auto, das überholen möchte,
sollte einen Abstand von 1,50 m einhalten. Das heißt, halten sich Rad- und
Autofahrer an die Verkehrsregeln, dann kann der Autofahrer bei der
vorgegebenen Breite nicht überholen.

e Halten sich Autofahrende überhaupt an Tempo 30?

Die Überschreitungshäufigkeit ist bei Tempo 30 höher als bei Tempo 50. Aber
selbst ohne Geschwindigkeitskontrollen oder andere begleitende Maßnahmen
nimmt die mittlere Geschwindigkeit bei einer Senkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h um bis zu 16/ km/h ab. Statistisch
nachgewiesen wurden positive Effekte durch Geschwindigkeitsdisplays oder
Geschwindigkeitskontrollen, sowie eine Wiederholung der Beschilderung. Vor

Seite1

Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023

allem hohe Geschwindigkeiten nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto
besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten.

® Verursacht Tempo 30 Staus und volkswirtschaftliche Kosten durch längere
Fahrtzeiten?

Rechnerisch benötigt ein Fahrzeug bei Konstantfahrt mit 50 km/h 7,2 Sekunden
für einen 100 Meter langen Straßenabschnitt und 12 Sekunden mit 30 km/h. Der
rechnerische Fahrzeitverlust beträgt also knapp 5 Sekunden. Praktisch treten
Konstantfahrten von Kraftfahrzeugen an Innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen
wegen Ampeln und anderen Querungshilfen, ein und abbiegenden Fahrzeugen,
Parkvorgängen usw. aber nur sehr selten auf. Die Qualität des Verkehrsflusses

kann indirekt durch geringere Höchstgeschwindigkeiten steigen, weil die

geringere Spannweite der gefahrenen Geschwindigkeiten eine bessere
Fahrzeugpulkbildung ermöglicht.

° Wahrnehmung und Bewertung von Tempo 30 durch die Anwohner.

Anwohnerbefragungen stellen überwiegend positive Reaktionen auf Tempo 30

fest. Die Reduzierung der besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel trägt dazu
bei, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit Tempo 30 auch bei einer
vergleichsweise geringen Pegelsenkung weniger durch Lärm belästigt fühlen als
bei Tempo 50. Positive Stimmungsbilder gibt es auch zur Verkehrssicherheit und
zur Förderung des Fuß-und Radverkehrs durch Tempo 30.

Seite 2

Anlage Eingabe 2

4980 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 9. Mai 2023 18:32 
An:  
Betreff: Tempo 30 
 
Sehr geehrte Henriette Reker (Oberbürgermeisterin), 
sehr geehrter Manfred Giesen (Bezirksbürgermeister Rodenkirchen), 
           (Amt für Verkehrsmanagement), 
           (Leiter des Bürgeramtes Rodenkirchen) und 
Verkehrsmanagement der Stadt Köln, 
 
hiermit nehme ich mein Beteiligungsrecht als Kölner Bürger:in laut 
§ 24 GO 
NRW »Anregungen und Beschwerden« wahr und fordere Sie zu einer Prüfung 
folgenden Sachverhalts auf (bspw. im Zuge einer Verkehrsschau): Tempo 30 
ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und 
Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit in Köln überall dort, wo es möglich ist, ganztägig 
auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 
30 auf folgendem Straßenabschnitt: 
 
Vorgebirgstraße zwischen »Am Vorgebirgstor« und »Höninger Platz« 
 
Auf dem kurzen Abschnitt liegen angrenzend zwei Kindergärten, zwei 
Spielplätze und eine Grundschule. Bisher wird das aktuelle Tempolimit von 
50 km/h von einer Vielzahl von Autofahrenden regelmäßig überschritten. Wie 
eine Geschwindigkeitsmessung des Amtes für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur 
Umgestaltung der Vorgebirgstraße (siehe Folie 15, Protected link) ergeben 
hat, beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit in Richtung Südfriedhof 60 
bis 70 km/h, mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h. Daraus 
ergibt sich nicht nur eine erhöhte Lautstärke- und Feinstaubbelastung, 
sondern ein erhöhtes Gefahrenpotenzial sowohl für die kreuzenden 
Schulkinder, Kindergartenkinder und Radfahrende als auch für 
Autofahrer:innen. Die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung wird von der 
Stadt weder kontrolliert noch geahndet. Für radfahrende Anwohner:innen – 
zumal mit Kleinkind(ern) auf dem Kindersitz – gleicht das Fahren auf diesem 
Abschnitt einem Spießrutenlauf, weil es noch immer keinen abgetrennten 
Fahrradstreifen gibt. Außerdem behindern Lieferfahrzeuge oder sogenannte 
Kurzparkende das Fahren. 
 
PKWs parken regelmäßig ordnungswidrig auf dem Gehweg, obwohl sie abends und 
am Sonntag legal auf der Straße parken dürften. Leider ignoriert das 
Ordnungsamt das ordnungswidrige Gehwegparken. Auch hier bitte ich um 
Kontrollen und angemessene Bußgelder im Interesse der Menschen, die auf den 
Gehwegen unterwegs sein wollen. 
 
Das Gefahrenpotenzial ist zudem deutlich erhöht, weil die Straße zweispurig 
anmutet, jedoch nicht in voller Länge zweispurig befahren werden kann. Sie 
verengt sich unversehens, sodass es bereits des Öfteren zu brenzligen 
Situationen oder gar Unfällen zwischen zwei nebeneinander fahrenden 
Fahrzeugen gekommen ist. 
 
Ich schlage daher vor, eine einspurige Fahrbahn sowie einen Schutzstreifen 
für Fahrräder zu markieren und die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu 
begrenzen. Bitte prüfen Sie auch hier, ob eine Verbesserung für alle 
Verkehrsteilnehmer:innen möglich und sinnvoll ist. 
Ein neues 
Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im 
Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in 
Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem 
nicht ausnutzen. Auch Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten 
zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass 
alle im verlinkten Rechtsgutachten aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung

vom Tempo 30 in Köln und im Besonderen auf dem beschriebenen Abschnitt der 
Vorgebirgstraße geprüft werden. 
 
Jede Kommune hat die Möglichkeit, im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 
30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für 
Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor 
Verkehrslärm. Ordnen Sie bitte so schnell wie möglich (streckenweise) Tempo 
30 an Hauptverkehrsstraßen an. Vor allem über die Erstellung eines 
Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt 
werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das 
deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und 
vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete 
Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine 
strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue 
Ermessensspielräume, um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten 
anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 
30 auch als Modellversuch realisieren. 
 
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb 
von drei Monaten nach Eingang dieses Schreibens. Sollte bis zu diesem 
Zeitpunkt »ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht 
entschieden worden«, also keine Stellungnahme Ihrerseits erfolgt sein, gehe 
ich von Untätigkeit aus und behalte mir rechtliche Schritte vor (
§ 75 VwGO 
»Untätigkeitsklage«). 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3 Auszug BP BAB 04.12.2023

1672 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
Fax:  (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 20.12.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.12.2023 
öffentlich 
 Bürgereingabe nach § 24 GO Tempo 30 in ganz Köln einführen 
(Az.119/23 und 82/23) 
3996/2023 
 
 
Geänderter Beschluss:  
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die 
Eingabe und beschließt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzie-
rungen fortlaufend im ganzen Stadtgebiet am Einzelfall prüft und diese im Rahmen des Ge-
schäfts der laufenden Verwaltung gemäß der rechtlichen Vorgaben anordnet. den Petent*in-
nen für die Eingabe. Auf Grund der geltenden gesetzlichen Lage kann Tempo 30 nur 
dort angeordnet werden, wo Gefahrenlagen bestehen oder der Lärmschutz es erfordert. 
Der Ausschuss begrüßt deshalb den Beitritt der Stadt Köln zur Initiative „Lebenswerte 
Städte durch angemessene Geschwindigkeit“, um den Kommunen mehr Spielraum bei 
der Anordnung von Tempo 30 zu geben.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt bei der anstehenden Aktualisierung des Lärmak-
tionsplans alle Straßen zu identifizieren auf denen Tempo 30 zum Lärmschutz 
angeordnet werden muss. 
Die Eingabe soll dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben werden, die zu-
ständigen Bezirksvertretung Porz und Rodenkirchen sollen einen Auszug der 
Niederschrift zum entsprechenden Tagesordnungspunkt mit Eingabe und Be-
schluss zur Kenntnis erhalten.  
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Mitteilung Ausschuss

508 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  17.01.2024 
 4161/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 in ganz Köln einführen, 
Aktenzeichen 82/23 und 119/23 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit-
zung vom 04.12.2023 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, 
den Vorgang dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
 
gez. Dr. Höver

Beratungsverlauf (1)

23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4161/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2024
Erstellt
20.12.2023 15:42