4161/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 in ganz Köln einführen, Aktenzeichen 82/23 und 119/23
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Anlage Eingabe 1
6442 Zeichen
Tempo 30 in garız Köln einführen - Anregung und Antrag gemäß $ 24 GO NRW Sehr geehrter Frau Reker, über die Globale Erwärmung der Erde muss ich keine großen Ausführungen machen. Als Oberbürgermeisterin einer Millionenstadt kennen Sie die IPCC- Sonderberichte über die Folgen der globalen Erderwärmung. In Stichworten Extremwetter (Ahrtal), Artensterben, Anstieg des Meeresspiegels, dramatische Folgen für die menschliche Gesundheit etc. Ich weiß, dass die Stadt Köln das Verkehrsnetz für Radfahrende attraktiv machen möchte und Sie stolz auf Ihren Hitzeaktionsplan sind. Die Stadt Köln ist am 9.12.2021 der Städteinitiative „lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Dort sagen Sie „wir unterstützen die Initiative für angepasste Geschwindigkeiten, also Tempo 30, aus voller Überzeugung". Ihr Bekenntnis ist zu loben, allerdings sehe ich u. a. hier in Porz keine Initiative in diese Richtung. Andere Städte sind, auch im Bereich der Vorbehaltsstraßen, erheblich weiter als Köln. Um nicht jede Straße in Köln im Einzelnen zu erörtern, beantrage ich hiermit, für alle Straßen in Köln, die noch keine Tempo 30-Regelung haben, diese einzuführen. Über allem steht der Klimaschutz. Es ist evident, die heute beobachtete dramatische Erderwärmung beruht überwiegend auf mangelnden politischen Entscheidungen in der Vergangenheit. Jedes Zehntel Prozent weniger CO2-Ausstoß hilft. Eine Abweichung von Tempo 30 kann nur dort zugelassen werden, wo keine Wohnbebauung vorhanden ist. e Tempo 30 reduziert den besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel ° Tempo 30 trägt zur Luftreinhaltung bei ° Tempo 30 fördert den FuR- und Radverkehr e Tempo 30 fördert die Aufenthaltsqualität im Freien Sind Sie einsichtig, machen Sie diesen Schritt und halten damit Ihr Versprechen „Köln klima- und menschenfreundlicher zu machen". Sie müssen nicht auf ein neues Gesetz zur Regelgeschwindigkeit in Städten warten, der $ 45 StVo gibt Ihnen schon heute die Möglichkeit eine Temporeduzierung auch auf Hauptstraßen anzuordnen. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung und erwarte eine Rückmeldung zu meinem Antrag innerhalb eines Monats. Anlage Umweltbundesamt — Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Verteiler Stadt Köln -- Dezernat Ill Stadtanzeiger Köln » Seite 2 Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023 «e Tempo 30 in ganz Köln einführen (Auszüge aus: Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen - Umweltbundesamt) Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom LKW-Anteil beinahe um die Hälfte der wahrgenommenen Lärmbelastung verringert werden. Verwaltungsseitig werden oft negative Effekte von Tempo 30 in den Raum gestellt. Das ist allerdings eine Behauptung, die oft nicht zutrifft. Entscheidend für die Funktion einer Vorbehaltsstrasse ist nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit sondern der Verkehrsfluss einer solchen Straße. e Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30-Wirkungen Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße _wird maßgeblich _von lichtsignalgeregelte Punkten und Fußgängerüberwegen bestimmt. Die Dauer einer Grünphase ist bei Tempo 30 und Tempo 50 gleich. Die Sättigungsverkehrsstärke hängt vom zeitlichen Abstand der fahrenden Kraftfahrzeuge ab. Bei Einhaltung des Mindestabstandes („halber Tacho in Metern“) liegt der zeitliche Fahrzeugabstand bei Standardbedingungen für PKW sowohl bei Tempo 50 als auch bei Tempo 30 bei 1,8 Sekunden. Bei beiden Geschwindigkeiten beträgt die Sättigungsverkehrsstärke 2.000 Kfz pro Stunde. Die Sättigungsverkehrsstärke sinkt unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wenn es einen hohen Schwerverkehrsanteil gibt, geringe Fahrstreifenbreite, enge Kurven, stehende Fahrzeuge die auf Privatgrundstücke oder auf nachgeordnete "Straßen abbiegen wollen und den Gegenverkehr abwarten müssen, sowie Radverkehr, der insbesondere an Engstellen, beachtet werden muss und die Fahrzeuge der AWB, die bei der Müllentsorgung oft einen Stau verursachen. Die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße wird ebenfalls eingeschränkt durch querende Fußgänger, Bushaltestellen, Einparkvorgänge, Halten in zweiter Reihe insbesondere durch Lieferdienste Hinzu kommt: Fährt auf der Straße ein Radfahrer/in, so hält er 80 cm Abstand von parkenden Autos (Dooring-Unfall) ein. Ein Auto, das überholen möchte, sollte einen Abstand von 1,50 m einhalten. Das heißt, halten sich Rad- und Autofahrer an die Verkehrsregeln, dann kann der Autofahrer bei der vorgegebenen Breite nicht überholen. e Halten sich Autofahrende überhaupt an Tempo 30? Die Überschreitungshäufigkeit ist bei Tempo 30 höher als bei Tempo 50. Aber selbst ohne Geschwindigkeitskontrollen oder andere begleitende Maßnahmen nimmt die mittlere Geschwindigkeit bei einer Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h um bis zu 16/ km/h ab. Statistisch nachgewiesen wurden positive Effekte durch Geschwindigkeitsdisplays oder Geschwindigkeitskontrollen, sowie eine Wiederholung der Beschilderung. Vor Seite1 Anlage zum Schreiben vom 02. Juli 2023 allem hohe Geschwindigkeiten nehmen ab. Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten. ® Verursacht Tempo 30 Staus und volkswirtschaftliche Kosten durch längere Fahrtzeiten? Rechnerisch benötigt ein Fahrzeug bei Konstantfahrt mit 50 km/h 7,2 Sekunden für einen 100 Meter langen Straßenabschnitt und 12 Sekunden mit 30 km/h. Der rechnerische Fahrzeitverlust beträgt also knapp 5 Sekunden. Praktisch treten Konstantfahrten von Kraftfahrzeugen an Innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen wegen Ampeln und anderen Querungshilfen, ein und abbiegenden Fahrzeugen, Parkvorgängen usw. aber nur sehr selten auf. Die Qualität des Verkehrsflusses kann indirekt durch geringere Höchstgeschwindigkeiten steigen, weil die geringere Spannweite der gefahrenen Geschwindigkeiten eine bessere Fahrzeugpulkbildung ermöglicht. ° Wahrnehmung und Bewertung von Tempo 30 durch die Anwohner. Anwohnerbefragungen stellen überwiegend positive Reaktionen auf Tempo 30 fest. Die Reduzierung der besonders störenden Geräusch-Spitzenpegel trägt dazu bei, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit Tempo 30 auch bei einer vergleichsweise geringen Pegelsenkung weniger durch Lärm belästigt fühlen als bei Tempo 50. Positive Stimmungsbilder gibt es auch zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Fuß-und Radverkehrs durch Tempo 30. Seite 2
Anlage Eingabe 2
4980 Zeichen
Von:
Gesendet: Dienstag, 9. Mai 2023 18:32
An:
Betreff: Tempo 30
Sehr geehrte Henriette Reker (Oberbürgermeisterin),
sehr geehrter Manfred Giesen (Bezirksbürgermeister Rodenkirchen),
(Amt für Verkehrsmanagement),
(Leiter des Bürgeramtes Rodenkirchen) und
Verkehrsmanagement der Stadt Köln,
hiermit nehme ich mein Beteiligungsrecht als Kölner Bürger:in laut
§ 24 GO
NRW »Anregungen und Beschwerden« wahr und fordere Sie zu einer Prüfung
folgenden Sachverhalts auf (bspw. im Zuge einer Verkehrsschau): Tempo 30
ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und
Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in Köln überall dort, wo es möglich ist, ganztägig
auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo
30 auf folgendem Straßenabschnitt:
Vorgebirgstraße zwischen »Am Vorgebirgstor« und »Höninger Platz«
Auf dem kurzen Abschnitt liegen angrenzend zwei Kindergärten, zwei
Spielplätze und eine Grundschule. Bisher wird das aktuelle Tempolimit von
50 km/h von einer Vielzahl von Autofahrenden regelmäßig überschritten. Wie
eine Geschwindigkeitsmessung des Amtes für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur
Umgestaltung der Vorgebirgstraße (siehe Folie 15, Protected link) ergeben
hat, beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit in Richtung Südfriedhof 60
bis 70 km/h, mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h. Daraus
ergibt sich nicht nur eine erhöhte Lautstärke- und Feinstaubbelastung,
sondern ein erhöhtes Gefahrenpotenzial sowohl für die kreuzenden
Schulkinder, Kindergartenkinder und Radfahrende als auch für
Autofahrer:innen. Die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung wird von der
Stadt weder kontrolliert noch geahndet. Für radfahrende Anwohner:innen –
zumal mit Kleinkind(ern) auf dem Kindersitz – gleicht das Fahren auf diesem
Abschnitt einem Spießrutenlauf, weil es noch immer keinen abgetrennten
Fahrradstreifen gibt. Außerdem behindern Lieferfahrzeuge oder sogenannte
Kurzparkende das Fahren.
PKWs parken regelmäßig ordnungswidrig auf dem Gehweg, obwohl sie abends und
am Sonntag legal auf der Straße parken dürften. Leider ignoriert das
Ordnungsamt das ordnungswidrige Gehwegparken. Auch hier bitte ich um
Kontrollen und angemessene Bußgelder im Interesse der Menschen, die auf den
Gehwegen unterwegs sein wollen.
Das Gefahrenpotenzial ist zudem deutlich erhöht, weil die Straße zweispurig
anmutet, jedoch nicht in voller Länge zweispurig befahren werden kann. Sie
verengt sich unversehens, sodass es bereits des Öfteren zu brenzligen
Situationen oder gar Unfällen zwischen zwei nebeneinander fahrenden
Fahrzeugen gekommen ist.
Ich schlage daher vor, eine einspurige Fahrbahn sowie einen Schutzstreifen
für Fahrräder zu markieren und die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu
begrenzen. Bitte prüfen Sie auch hier, ob eine Verbesserung für alle
Verkehrsteilnehmer:innen möglich und sinnvoll ist.
Ein neues
Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im
Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in
Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem
nicht ausnutzen. Auch Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten
zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass
alle im verlinkten Rechtsgutachten aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung
vom Tempo 30 in Köln und im Besonderen auf dem beschriebenen Abschnitt der
Vorgebirgstraße geprüft werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit, im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo
30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für
Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor
Verkehrslärm. Ordnen Sie bitte so schnell wie möglich (streckenweise) Tempo
30 an Hauptverkehrsstraßen an. Vor allem über die Erstellung eines
Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt
werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das
deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und
vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete
Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine
strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue
Ermessensspielräume, um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten
anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo
30 auch als Modellversuch realisieren.
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb
von drei Monaten nach Eingang dieses Schreibens. Sollte bis zu diesem
Zeitpunkt »ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht
entschieden worden«, also keine Stellungnahme Ihrerseits erfolgt sein, gehe
ich von Untätigkeit aus und behalte mir rechtliche Schritte vor (
§ 75 VwGO
»Untätigkeitsklage«).
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 Auszug BP BAB 04.12.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 20.12.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.12.2023 öffentlich Bürgereingabe nach § 24 GO Tempo 30 in ganz Köln einführen (Az.119/23 und 82/23) 3996/2023 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Eingabe und beschließt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzie- rungen fortlaufend im ganzen Stadtgebiet am Einzelfall prüft und diese im Rahmen des Ge- schäfts der laufenden Verwaltung gemäß der rechtlichen Vorgaben anordnet. den Petent*in- nen für die Eingabe. Auf Grund der geltenden gesetzlichen Lage kann Tempo 30 nur dort angeordnet werden, wo Gefahrenlagen bestehen oder der Lärmschutz es erfordert. Der Ausschuss begrüßt deshalb den Beitritt der Stadt Köln zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“, um den Kommunen mehr Spielraum bei der Anordnung von Tempo 30 zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt bei der anstehenden Aktualisierung des Lärmak- tionsplans alle Straßen zu identifizieren auf denen Tempo 30 zum Lärmschutz angeordnet werden muss. Die Eingabe soll dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben werden, die zu- ständigen Bezirksvertretung Porz und Rodenkirchen sollen einen Auszug der Niederschrift zum entsprechenden Tagesordnungspunkt mit Eingabe und Be- schluss zur Kenntnis erhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 17.01.2024 4161/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 in ganz Köln einführen, Aktenzeichen 82/23 und 119/23 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit- zung vom 04.12.2023 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, den Vorgang dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. gez. Dr. Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4161/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.01.2024
- Erstellt
- 20.12.2023 15:42