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1625/2019

Waschplatz für den Betriebshof im Botanischen Garten - zu 1494/2018 (TOP 4.1.9 der Sitzung vom 21.03.2019)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.05.2019, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3011 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2019 
 1625/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 
 
Waschplatz für den Betriebshof im Botanischen Garten - zu 1494/2018 (TOP 4.1.9 der Sitzung 
vom 21.03.2019) 
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Planungsbeschluss für die Sanierung der Medien-
leitungen im Betriebshof im botanischen Garten (1494/2018, TOP 4.1.9 der Sitzung vom 21.03.2019) 
fragte RM Herr Brust, ob der Waschplatz tatsächlich benötigt würde oder ob man nicht gemeinsam 
mit dem Zoo dessen Waschplatz nutzen könne.  
 
Die Verwaltung antwortet: 
Der Waschplatz am Botanischen Garten ist vor Ort erforderlich. Eine Nutzung des Waschplatzes im 
Zoo ist aus logistisch-wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: 
 
Bei den zu reinigenden Geräten handelt es sich zum Einen um handgeführte, (derzeit noch) kraft-
stoffbetriebene, aber fettgeschmierte und täglich benötigte Kleinmaschinen.  
(darunter circa 10 Hand-Rasenmäher, sowie mehrere Einachsschlepper mit verschiedenen Anbauge-
räten, Motorkarrenspritze, Kehrmaschine, Rüttelplatte). 
Diese müssen nach jedem Gebrauch (bis zu circa 10 Maschinen täglich) gereinigt werden von 
Schmierfett, Hydrauliköl oder Kraftstoffresten. 
 
Daneben müssen regelmäßig größere Fahrzeuge wie Klein-Kipper, Klein-Schlepper, Radlader, Auf-
sitz-Rasenmäher oder Buschholzhacker mit diversen Anbaugeräten (Fräswerke, Schneeschild, An-
hänger Schaufel, Hebegabel, Kehrwalze und anderes) ebenfalls regemäßig nach einem Einsatz ge-
reinigt und gewartet werden. Nur der Klein-Kipper hat eine uneingeschränkte Verkehrszulassung, die 
es erlaubt, dass er unbeschränkt im Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Radlader und der 
Klein-Schlepper sind beschränkt auf 20km/h. Der Aufsitz-Rasenmäher darf nicht im normalen Stra-
ßenverkehr fahren. Um den Waschplatz im Zoo zu erreichen muss jedoch der öffentliche Straßen-
raum befahren werden. Die Fahrstrecke zum Betriebshof des Zoos beträgt etwa 2 km und führt zu-
dem über stark befahrene Hauptverkehrsstraßen. 
 
Für diesen unökologischen Transport stehen weder die notwendigen Transportfahrzeuge, noch aus-
reichendes Fahrpersonal zur Verfügung. Auch das andere Personal hat keine ungenutzten zeitlichen 
Ressourcen. Der Transport zu Reparaturterminen und ähnlichem wird jeweils von anderen Kolonnen 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Ein Transport in den Zoo (Waschplatz / Betriebshof allerdings auf der entfernteren Seite an der Bol-
tensternstraße) ist somit wegen der Vielzahl der Geräte, der häufigen Reinigungsintervalle und vor 
allem des Zeit- und Personalaufwandes nicht möglich und unwirtschaftlich. 
Der Bau eines modernen, den heutigen Sicherheits- und Umweltanforderungen genügenden Wasch-
platzes im Botanischen Garten in der darauf abgestimmten Größe ist die wirtschaftlichere und ökolo-
gischere Lösung. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1625/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
09.05.2019
Erstellt
08.05.2019 07:41