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1580/2018

Ausbildungsduldung/Anfrage der Fraktionen Grüne und CDU im Sozialausschuss AN 0717/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1962 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/323 
 
Vorlagen-Nummer 15.05.2018 
 1580/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
 
Ausbildungsduldung/Anfrage der Fraktionen Die Grünen und CDU im Sozialausschuss AN 
0717/2018 
1. Wie viele Personen haben in der Stadt Köln seit 2016 eine sogenannte Ausbildungsdul-
dung erhalten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich erfolgt eine statistische Erfassung solcher Daten über das Ausländerzentral-
register des Bundes (AZR). Da das AZR bisher keine Kategorie „Ausbildungsduldung“ vor-
sieht, werden diese Fälle im AZR unter den Duldungen mit erfasst und sind nicht geson-
dert auswertbar.  
Die Verwaltung hat im Hinblick auf die steigende Bedeutung der Ausbildungsduldung im 
Mai 2017 entschieden, die Kölner Fälle intern gesondert zu erfassen. Seit diesem Zeit-
punkt sind insgesamt 108 Ausbildungsduldungen durch die Stadt Köln erteilt worden. 
 
2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wurden seit 2016 von der Aus-
länderbehörde abgelehnt und mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Daten über Ablehnungen werden derzeit noch nicht erfasst. Ausbildungsduldungen wer-
den in der Regel erteilt und nur dann abgelehnt, wenn einer der gesetzlichen Ablehnungs-
gründe des § 60 a Abs. 6 AufenthG greift oder die Abschiebung unmittelbar bevorsteht.  
 
3. Bei wie vielen Personen, die eine sogenannte EQ (Einstiegsqualifizierung) besuchen und 
Aussicht auf eine daran anschließende Berufsausbildung haben, wurde eine Ausbildungs-
duldung ausgestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Diese Daten werden nicht erfasst. Sofern eine öffentlich geförderte Einstiegsqualifizierung 
besucht wird, erteilt die Verwaltung eine Ermessensduldung bis zum Beginn der Ausbil-
dung. Mit Beginn der Ausbildung wird dann die Ausbildungsduldung erteilt. 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1580/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.05.2018
Erstellt
11.05.2018 14:21