AN/1443/2025
Zehn Jahre eine Armlänge Abstand – Sicherheit von Frauen zur Chefsache machen!
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AfD Antrag nach § 3
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An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 04.12.2025 AN/1443/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.12.2025 Zehn Jahre eine Armlänge Abstand – Sicherheit von Frauen zur Chefsache machen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Rats- sitzung zu setzen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Analyse der Kriminalstatistiken: Es soll eine detaillierte Analyse der Kriminalstatistiken hinsichtlich besonders gefährdeter Plätze für Frauen in Bezug auf sexuelle Belästigung und Gewalt erstellt werden. Diese Ana- lyse ist dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt Köln jährlich, in Form einer Mitteilung, vorzulegen. 2. Beleuchtungskonzept für sicherheitsrelevante Bereiche: Es ist zu prüfen, ob ein Beleuchtungskonzept für sicherheitsrelevante Bereiche, insbeson- dere Parks, Schulwege, Unterführungen, Haltestellen sowie Fuß- und Radwege, erstellt wer- den kann. Dieses Konzept soll zur Erhöhung der Sicherheit und des subjektiven Sicherheits- gefühls beitragen. 3. Errichtung von Notruf- und SOS-Säulen: Die Möglichkeit der Errichtung von Notruf- und SOS-Säulen auf öffentlichen Plätzen und in Parks ist zu prüfen. Diese Säulen sollen im Notfall eine schnelle und effektive Hilfe ermögli- chen. 4. Integrationsprojekte mit Schwerpunkt auf Geschlechterverhältnisse: Im Rahmen städtisch geförderter Integrationsprojekte soll geprüft werden, ob ein Schwer- - 2 - punkt auf die Vermittlung und Akzeptanz westlicher Standards in Bezug auf Geschlechter- verhältnisse gelegt werden kann. Dies soll zur Förderung eines respektvollen und gleichbe- rechtigten Miteinanders beitragen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger in Köln zu erhöhen und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Begründung: Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Dieses Silvester jährt sich die Kölner Silvester Nacht zum zehnten Mal. Neben den Pannen, die es seinerzeit rund um die Öffentlichkeitsarbeit von Stadt und Polizei zu den erschreckenden Ereignissen der Silvesternacht gab, machte sich vor allem die ehe- malige Oberbürgermeisterin mit Ihrem verhöhnenden Rat an Frauen und Mädchen, die in Bedräng- nis geraten, man solle „eine Armlänge Abstand halten“, einen unrühmlichen Namen. Als Reaktion auf die bisher noch nie dagewesene sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen im und vor dem Hauptbahnhof, gründete sich die „Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt“. Die Speerspitze dieser Initiative ist das Projekt „Edelgard“. Die Mitarbeiterinnen von „Edelgard“ leisten eine wertvolle Tätigkeit, die insgesamt offenkundig nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Die Pro- jektförderung ist aktuell gesichert, wie die Förderung in der Zukunft aussehen wird, ist heute noch fraglich. Zehn Jahre nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht ist Köln traurige Nummer eins in NRW – nicht nur bei Messerdelikten, sondern auch bei Gewaltdelikten gegen Frauen. Dies macht eine Son- derauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik für den Zeitraum 2014-2023 deutlich. So kann es nicht weiter gehen – Schluss mit gut gemeinter Symbolpolitik. Köln muss sicherer werden, deshalb bitten wir den neuen Oberbürgermeister: Machen Sie die prekäre Sicherheitslage von Frauen und Mädchen in Köln zur Chefsache! Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Thema für den Gleichstellungs- Ausschuss. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss ressort-übergreifend angegangen werden. Denn da, wo Frauen sicher sind, sind alle anderen Bürger es auch. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1443/2025
- Typ
- AfD Antrag nach § 3
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 04.12.2025 10:41