2521/2021
221. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 1 (Innenstadt) und 3 (Lindenthal)-Einleitungsbeschluss
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Kohl Az Vorlagen-Nummer 2521/2021 Freigabedatum 19.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 221. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 1 (Innenstadt) und 3 (Lindenthal) Einleitungsbeschluss Arbeitstitel: "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, - Lindenthal und -Sülz Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der 221. Änderung des Flächennutzungsplans „Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen. 3. auf erneute Vorlage zu verzichten, falls die Bezirksvertretungen und der Ausschuss Klima, Um- welt und Grün ohne Einschränkungen zustimmen. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die mit der Änderung auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes für den Inneren Grüngürtel verfolgten Klimaziele lassen zwar in der Gesamtbetrachtung eine Verbesserung der Versorgung mit qualitätsvol- len Freiräumen, der städtischen Luftqualität, des Mikroklimas der näheren Umgebung sowie einen Beitrag zum sinnlich erfahrbaren Klimaschutz erwarten. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt jedoch selbst keinen Effekt auf den Klimaschutz, da er kein unmittelbares Baurecht schafft. Dieser wird in einem Umweltbericht zur Flä- chennutzungsplanänderung einer grundsätzlichen Betrachtung unterzogen und in nachfolgenden verbindlichen Bebauungsplänen detailliert beschrieben und bewertet. Begründung: Anlass der Flächennutzungsplanänderung Mit den bereits errichteten Neubauten von Institutsgebäuden der Universität am Luxemburger Wall und des Stadtarchivs am Eifelwall sowie den Planungen für die Parkstadt Süd (219. Änderung des Flächennutzungsplans) wurden und werden wesentliche Weichen für die städtebauliche Entwicklung im und am Inneren Grüngürtel gestellt. Weitere aktuelle städtebauliche Projekte liegen im Bereich des Inneren Grüngürtels und werden un- mittelbaren Einfluss auf dessen Entwicklung nehmen (von Nord nach Süd): Mit "Campus Colonius", Projekten im Bereich des Fernmeldeturms, soll dieser bislang u. a. Fernmeldezwecken dienende Bereich einer allgemeinen Büronutzung zugeführt werden. Auf Grundlage des baulichen Masterplans der Universität zu Köln verfolgt die Universität das Ziel, im Bereich der Sportanlagen und Mensa am Zülpicher Wall einen "Zentralcampus Ost" zu entwickeln. Der hieraus resultierende vorhabenbezogene Bebauungsplan "Westlich Zülpi- cher Wall" ist nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt. Auch der "Neubau Justizzentrum" greift in heute zwar versiegelte Bereiche (Parkhaus + Park- platz), im Flächennutzungsplan jedoch als Grünflächen ausgewiesene Bereiche im Inneren Grüngürtel ein. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs der im südlichen Bereich gelegenen vorgenannten Vor- haben sollen die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans in einem Verfahren zusam- mengefasst werden. Mit der 221. Änderung des Flächennutzungsplans "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" sollen die planungsrechtlichen Grundlagen der verbindlichen Bauleitpläne in einem eigenständigen Verfahren vorbereitet werden. Die Umsetzung der verbindlichen Bauleitpläne "Westlich Zülpicher Wall" und "Neubau Justizzentrum" steht insofern in Abhängigkeit zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans. Fortschreibung des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln Seit 2009 verfügt die Stadt Köln mit dem Städtebaulichen Masterplan Innenstadt über ein Regiebuch für ihre zukünftige Entwicklung. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen werden seitdem sukzessive angegangen und umgesetzt. Der Masterplan definiert sieben Interventionsräume, die in ihrem Zusammenwirken das Gerüst des Masterplans bilden. Drei dieser Räume werden besonders hervorgehoben, da hier auf unverwechsel- 3 bare Weise die Geschichte der Stadt ablesbar ist: Der Rhein, die Kölner Ringe und der Innere Grün- gürtel. Mit Beschluss vom 05.05.2009 nahm der Rat der Stadt Köln den städtebaulichen Masterplan Innen- stadt als grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt an. Im Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, den Masterplan, beglei- tet von einer sogenannten Lenkungsgruppe, schrittweise umzusetzen. Einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt bildete die Weiterentwicklung des Inneren Grüngürtels. Qualifizierung des Interventionsraums Innerer Grüngürtel Der Innere Grüngürtel ist kostbares Erbe der historischen Stadtentwicklung und gehört zum bedeut- samsten städtebaulichen Inventar der Gesamtstadt. Deshalb gilt es auch, dieses grüne Erbe zu schützen und auszubauen, Lücken zu schließen, Schwachstellen aufzuwerten und eine zeitgemäße Nutzung der Landschaft zu ermöglichen. Seit der Kriegszerstörung gab es kein Gesamtkonzept für den Umgang mit den baulichen Resten und dem gestalterischen Duktus der Grünräume. Der städte- bauliche Masterplan Innenstadt entwickelt den Inneren Grüngürtel mit einer Folge unterschiedlicher, ineinander greifender freiraumplanerischer und städtebaulicher Projekte weiter. Auch auf Ebene der Grünordnung (u. a. Freiraumplanungen für Freianlagen am Eifelwall und Park- stadt Süd) und der Verkehrsplanung (u. a. Radschnellwegring auf den "Wällen", Reduzierung von Fahrspuren auf den Radialstraßen nach Möglichkeit, Optimierung von Fahrbahnquerungen) nehmen zahlreiche Maßnahmen Einfluss auf die Entwicklung des Inneren Grüngürtels. Daher wird der Interventionsraum "Innerer Grüngürtel" im Rahmen der Fortschreibung des Städte- baulichen Masterplans Innenstadt einer übergeordneten Gesamtbetrachtung unterzogen. Hierzu fand am 30. Juni 2021 eine Online-Veranstaltung statt, bei der 234 Teilnehmende verzeichnet wurden. Im Kern ging es darum, verbindliche Regularien für die Weiterentwicklung des Freiraums und aller damit verbundenen Maßnahmen in Abstimmung mit Politik und Stadtgesellschaft aufzustellen, unter besonderer Beleuchtung der Herausforderungen in den Bereichen Vernetzung, Stadtraum und Klima. Einige der Regeln lassen sich zwar nicht unmittelbar auf Ebene des Flächennutzungsplans als vorbe- reitender Bauleitplan umsetzen. Die formulierte Maxime und die hieraus zu entwickelnden Spielregeln sollen jedoch grundsätzlich auf die Gesamtheit der Planungen und Maßnahmen im Inneren Grüngür- tel Anwendung finden. Es wird die Maxime verfolgt, den Inneren Grüngürtel mit einer quantitativ und qualitativ positi- ven Bilanz für den Freiraum weiterzuentwickeln. Der Dialog mit der Öffentlichkeit fand in dieser Veranstaltung über eine Chatfunktion statt und wurde anschließend für die Dauer einer Woche im Beteiligungsportal der Stadt Köln fortgeführt. Währen der Veranstaltung gingen 20 Chatbeiträge ein, die in der Regel jeweils mehrere Themenfel- der berührten. Fragen, die sich auf die städtebauliche Entwicklung des Gesamtraums des Inneren Grüngürtels beziehen, wurden während der Veranstaltung an die Moderation übermittelt, um diese nach Möglichkeit in die Gesprächsrunden einfließen zu lassen. Fragen, die sich spezifisch auf einzel- ne Projekte und Themenfelder beziehen, konnten sowohl aus inhaltlichen als auch aus zeitlichen Gründen nicht in der Veranstaltung berücksichtigt werden. Im Nachgang zur Veranstaltung gingen weitere 7 Chatbeiträge im Mitwirkungsportal ein, sowie verschiedene Beiträge per E-Mail. Inhaltlich beziehen sich die eingegangenen Beiträge auf ein breites Spektrum an Themenfeldern. Insbesondere wurde sich für eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Bereich der den Inneren Grüngürtel querenden Radialstraßen ausgesprochen. Zahlreiche Anregungen zu unterschiedlichen Verkehrsthemen wurden gegeben. Es wurde sich sowohl für als auch gegen die Entwicklung von Wohnen am Grüngürtel ausgesprochen, ebenso für und gegen den Bau von Hoch- häusern. Es gab Anregungen zur Ausstattung des Inneren Grüngürtels mit Aussichtstürmen oder mit Trinkbrunnen. Zudem gab es kritische Stimmen zu Eingriffen in den Baumbestand im Zuge eines Schulneubaus. Sämtliche Beiträge werden in einem Protokoll der Veranstaltung zusammengefasst und den Podi- ums-Teilnehmenden zur Verfügung gestellt, so dass die damit verbundenen Fragestellungen sowohl 4 bei der Weiterqualifizierung des Inneren Grüngürtels als auch in den Einzelprojekten der verschiede- nen Fachdisziplinen Berücksichtigung finden können. Änderung des Flächennutzungsplans Das Verfahren zur 221. Änderung des Flächennutzungsplans greift auf die im Rahmen des Städte- baulichen Masterplans Innenstadt verfolgte Maxime und die hieraus entwickelten Regeln zurück, so- weit es der Regelungsumfang des Flächennutzungsplans erlaubt. Dabei verliert der Flächennutzungsplan zwar Grünflächendarstellungen, allerdings in heute faktisch durch vorhandene bauliche Anlagen gekennzeichneten Bereichen (Sportplätze und Labor-/ Verwal- tungsgebäude der Universität, Parkhaus des Justizzentrums). Ein tatsächlicher Eingriff in den Inneren Grüngürtel findet somit nicht statt. Dafür bereitet der Flächennutzungsplan eine Entwicklung vor, in welcher der Innere Grüngürtel fak- tisch an öffentlichen Freiraumfunktionen gewinnt (Bereich der heutigen Sportplätze und der Mensa sowie des Autonomen Zentrums und bestehender gewerblicher Nutzungen am Eifelwall). Damit folgt die Flächennutzungsplanänderung der Maxime des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt. Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse A. FREIRAUMTHEMEN: "Masterplan Grün" AN/0535/2021 (Auftrag an Verwaltung, Masterplan Grün zu erarbeiten) 23.03.2021 Rat "Freiraumplanerischer Wettbewerb Masterplan Innerer Grüngürtel und Erweiterung Eifelwall" 4204/2019 (Mitteilung über Sachstand) 23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.02.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Vorstellung der Preisträger 07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün AN/0305/2014 (Erweiterung Innerer Grüngürtel zwischen Eifelwall und Hans-Carl-Nipperdey-Straße Auftrag an Verwaltung, erforderliche räumliche Ausdehnung des Justizzentrums in den Grüngürtel zu prüfen) 10.03.2014 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 3625/2012 (Beschluss über Grundlagen der Wettbewerbsauslobung) 04.07.2013 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2013 Stadtentwicklungsausschuss 01.07.2013 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.06.2013 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) B. STÄDTEBAULICHE THEMEN: "Neubau Justizzentrum" 3265/2019 (Beschluss über Einleitung des VEP und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteili- gung) 05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 5 "Westlich Zülpicher Wall" 1508/2018 (Beschluss über Einleitung des VEP und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteili- gung, u. a. auch Beschluss über Verhältnis bebaubarer Fläche zu Freiraum von 50/50) 15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) "Masterplan Universität zu Köln" 0956/2012 (Mitteilung über Leitbildprozess) 13.06.2013 Stadtentwicklungsausschuss 01.07.2013 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.06.2013 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Vortrag 21.06.2012 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) "Bebauungsplan Nummer 6442 Nb/04 (65439/04)" 1667/2012 (Beschluss über Einleitung der Teilaufhebung des B-Plans (bisherige Festsetzung einer Grünfläche) im Bereich des bestehenden Forschungslabors und des damals geplanten und inzwi- schen bestehenden Verwaltungsgebäudes der Universität 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2012 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) "Städtebaulicher Masterplan Innenstadt" 5681/2008 (u. a. Beschluss über grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrich- tung, Aufgabe der Lenkungsgruppe) 05.05.2009 Rat 03.02.2009 Verkehrsausschuss 29.01.2009 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2009 Wirtschaftsausschuss 23.04.2009 Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2009 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2009 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.02.2009 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2009 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.03.2009 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.01.2009 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Anlagen 1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 2 Bestehende Darstellung des Flächennutzungsplans (Plandarstellung) 3 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (Plandarstellung)
Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Lindenthal 13.09.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 24.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 13.09.2021 öffentlich 9.2.8 221. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 1 (Innenstadt) und 3 (Lindenthal) Einleitungsbeschluss Arbeitstitel: "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz 2521/2021 geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der 221. Änderung des Flächennutzungsplans „Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch ei- nen Aushang (Modell 1) durchzuführen. 3. auf erneute Vorlage zu verzichten, falls die Bezirksvertretungen und der Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün ohne Einschränkungen zustimmen. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass, wie in Anlage 3 „beabsich- tigte Darstellung“ eingezeichnet, die Fläche der jetzigen Sportanlagen am Zül- picher Wall maximal zur Hälfte bebaut werden darf. Die freiwerdende Fläche wird der Öffentlichkeit als Wiese zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Nicht anwesend: Frau Schneider, Herr Budde (alle Grüne),Frau Finsterle (AFD)
Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung
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A N L A G E 4 Geänderter Beschluss der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 13.09.2021 unter TOP 9.2.8 zu Vorlage 2521/2021 hier: Die Bezirksvertretung Lindenthal fasste in der Sitzung am 13.09.2021 gemäß des gemeinsamen Änderungsantrags AN/1952/2021 der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke und FDP vom 10.09.2021 unter TOP 9.2.8 folgenden Beschluss: Geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der 221. Änderung des Flächennutzungsplans "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen. 3. auf erneute Vorlage zu verzichten, falls die Bezirksvertretungen und der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ohne Einschränkungen zustimmen. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass, wie in Anlage 3 "beabsichtigte Darstellung" eingezeichnet, die Fläche der jetzigen Sportanlagen am Zülpicher Wall maximal zur Hälfte bebaut werden darf. Die freiwerdende Fläche wird der Öffentlichkeit als Wiese zur Verfügung gestellt. Begründung: Teile der derzeit nicht öffentlichen Fläche können der Öffentlichkeit so für Freizeitaktivitäten im Inneren Grüngürtel zurückgegeben werden. Stellungnahme der Verwaltung 611/1 Eine Änderung der Formulierung in der Beschlussvorlage ist nicht notwendig, da –wie in Anlage 3 (beabsichtigte Darstellung) bereits dargestellt, die Fläche der jetzigen Sportanlagen am Zülpicher Wall zur einen Hälfte als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Universität und zur anderen Hälfte als Grünfläche dargestellt ist. Dieser Entwurf der FNP-Änderung setzt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 (1508/2018) über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Westlich Zülpicher Wall" um, der unter Anderem umfasste, als Orientierungswert zum Verhältnis bebaubarer Fläche zu Freiraum eine Verteilung von 50% Baufläche zu 50% Freiraum zu Grunde zu legen und sicherzustellen, dass im Rahmen der baulichen Entwicklung der vorgesehene Rückbau der Mensa mit dem Ziel der Erweiterung des Grüngürtels erfolgt. Insofern verfolgen der ursprüngliche Beschlussvorschlag wie auch der am 28.10.2021 ungeändert gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt die gleichen Zielsetzungen, wie die Bezirksvertretung Lindenthal. Daher kann beiden Beschlussformulierungen gleichermaßen gefolgt werden.
Anlage 2
862 Zeichen
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Anlage 3
586 Zeichen
0 F ,E 3 E SO Justizzentrum SO Universität SO Universität Verwaltung Anlage 3 ¯ 0 50 100 150 200 250m 221. Änderung des Flächennutzungsplanes: - beabsichtigte Darstellung - "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz 1:10.000 Legende Änderungsbereich FNP_nachher_Clip Industrie- und Gewerbeflächen Kommunalbedarfsflächen Gemeinbedarfsfläche Freiraumdarstellungen Grünfläche Verkehrsflächen Fläche für Hauptverkehrszüge F Kindereinrichtung , Spielplatz 0 Umspannwerk 3 Verwaltung SondergebietSO E Stand: 12.07.2021
Anlage 1
686 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 221. Änderung des Flächennutzungsplanes: - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1: 30.000M.: "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz Westlich Zülpicher Wall Neubau Justizzentrum Parkstadt Süd (219. Änd. des FNPs) Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall (221. And. des FNPs) Innerer Grüngürtel (Abgrenzung gemäß Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 2009) Stand: 12.07.2021
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2521/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 08.07.2021 10:39