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2521/2021

221. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 1 (Innenstadt) und 3 (Lindenthal)-Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 19.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Lindenthal 13.09.2021

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Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 2

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Anlage 3

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

13341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Az 
Vorlagen-Nummer 
 2521/2021 
Freigabedatum 19.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
221. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 1 (Innenstadt) und 3 
(Lindenthal) Einleitungsbeschluss 
Arbeitstitel: "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -
Lindenthal und -Sülz 
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
 
1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der 221. 
Änderung des Flächennutzungsplans „Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" 
eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang 
(Modell 1) durchzuführen. 
3. auf erneute Vorlage zu verzichten, falls die Bezirksvertretungen und der Ausschuss Klima, Um-
welt und Grün ohne Einschränkungen zustimmen. 
 
 
Alternative:  
 
keine 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die mit der Änderung auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes für den Inneren Grüngürtel verfolgten 
Klimaziele lassen zwar in der Gesamtbetrachtung eine Verbesserung der Versorgung mit qualitätsvol-
len Freiräumen, der städtischen Luftqualität, des Mikroklimas der näheren Umgebung sowie einen 
Beitrag zum sinnlich erfahrbaren Klimaschutz erwarten. 
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt jedoch selbst keinen Effekt auf den 
Klimaschutz, da er kein unmittelbares Baurecht schafft. Dieser wird in einem Umweltbericht zur Flä-
chennutzungsplanänderung einer grundsätzlichen Betrachtung unterzogen und in nachfolgenden 
verbindlichen Bebauungsplänen detailliert beschrieben und bewertet. 
 
Begründung: 
Anlass der Flächennutzungsplanänderung 
Mit den bereits errichteten Neubauten von Institutsgebäuden der Universität am Luxemburger Wall 
und des Stadtarchivs am Eifelwall sowie den Planungen für die Parkstadt Süd (219. Änderung des 
Flächennutzungsplans) wurden und werden wesentliche Weichen für die städtebauliche Entwicklung 
im und am Inneren Grüngürtel gestellt. 
Weitere aktuelle städtebauliche Projekte liegen im Bereich des Inneren Grüngürtels und werden un-
mittelbaren Einfluss auf dessen Entwicklung nehmen (von Nord nach Süd): 
 Mit "Campus Colonius", Projekten im Bereich des Fernmeldeturms, soll dieser bislang u. a. 
Fernmeldezwecken dienende Bereich einer allgemeinen Büronutzung zugeführt werden. 
 Auf Grundlage des baulichen Masterplans der Universität zu Köln verfolgt die Universität das 
Ziel, im Bereich der Sportanlagen und Mensa am Zülpicher Wall einen "Zentralcampus Ost" 
zu entwickeln. Der hieraus resultierende vorhabenbezogene Bebauungsplan "Westlich Zülpi-
cher Wall" ist nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt. 
 Auch der "Neubau Justizzentrum" greift in heute zwar versiegelte Bereiche (Parkhaus + Park-
platz), im Flächennutzungsplan jedoch als Grünflächen ausgewiesene Bereiche im Inneren 
Grüngürtel ein. 
Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs der im südlichen Bereich gelegenen vorgenannten Vor-
haben sollen die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans in einem Verfahren zusam-
mengefasst werden. Mit der 221. Änderung des Flächennutzungsplans "Innerer Grüngürtel, Bereich 
Zülpicher Wall/ Eifelwall" sollen die planungsrechtlichen Grundlagen der verbindlichen Bauleitpläne in 
einem eigenständigen Verfahren vorbereitet werden. Die Umsetzung der verbindlichen Bauleitpläne 
"Westlich Zülpicher Wall" und "Neubau Justizzentrum" steht insofern in Abhängigkeit zur vorliegenden 
Änderung des Flächennutzungsplans. 
Fortschreibung des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln 
Seit 2009 verfügt die Stadt Köln mit dem Städtebaulichen Masterplan Innenstadt über ein Regiebuch 
für ihre zukünftige Entwicklung. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen werden seitdem sukzessive 
angegangen und umgesetzt. 
Der Masterplan definiert sieben Interventionsräume, die in ihrem Zusammenwirken das Gerüst des 
Masterplans bilden. Drei dieser Räume werden besonders hervorgehoben, da hier auf unverwechsel-

3 
bare Weise die Geschichte der Stadt ablesbar ist: Der Rhein, die Kölner Ringe und der Innere Grün-
gürtel.  
Mit Beschluss vom 05.05.2009 nahm der Rat der Stadt Köln den städtebaulichen Masterplan Innen-
stadt als grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige 
Einwicklung der Innenstadt an. Im Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, den Masterplan, beglei-
tet von einer sogenannten Lenkungsgruppe, schrittweise umzusetzen. 
Einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt bildete die Weiterentwicklung des Inneren Grüngürtels. 
Qualifizierung des Interventionsraums Innerer Grüngürtel 
Der Innere Grüngürtel ist kostbares Erbe der historischen Stadtentwicklung und gehört zum bedeut-
samsten städtebaulichen Inventar der Gesamtstadt. Deshalb gilt es auch, dieses grüne Erbe zu 
schützen und auszubauen, Lücken zu schließen, Schwachstellen aufzuwerten und eine zeitgemäße 
Nutzung der Landschaft zu ermöglichen. Seit der Kriegszerstörung gab es kein Gesamtkonzept für 
den Umgang mit den baulichen Resten und dem gestalterischen Duktus der Grünräume. Der städte-
bauliche Masterplan Innenstadt entwickelt den Inneren Grüngürtel mit einer Folge unterschiedlicher, 
ineinander greifender freiraumplanerischer und städtebaulicher Projekte weiter. 
Auch auf Ebene der Grünordnung (u. a. Freiraumplanungen für Freianlagen am Eifelwall und Park-
stadt Süd) und der Verkehrsplanung (u. a. Radschnellwegring auf den "Wällen", Reduzierung von 
Fahrspuren auf den Radialstraßen nach Möglichkeit, Optimierung von Fahrbahnquerungen) nehmen 
zahlreiche Maßnahmen Einfluss auf die Entwicklung des Inneren Grüngürtels. 
Daher wird der Interventionsraum "Innerer Grüngürtel" im Rahmen der Fortschreibung des Städte-
baulichen Masterplans Innenstadt einer übergeordneten Gesamtbetrachtung unterzogen.  
Hierzu fand am 30. Juni 2021 eine Online-Veranstaltung statt, bei der 234 Teilnehmende verzeichnet 
wurden. Im Kern ging es darum, verbindliche Regularien für die Weiterentwicklung des Freiraums und 
aller damit verbundenen Maßnahmen in Abstimmung mit Politik und Stadtgesellschaft aufzustellen, 
unter besonderer Beleuchtung der Herausforderungen in den Bereichen Vernetzung, Stadtraum und 
Klima. 
Einige der Regeln lassen sich zwar nicht unmittelbar auf Ebene des Flächennutzungsplans als vorbe-
reitender Bauleitplan umsetzen. Die formulierte Maxime und die hieraus zu entwickelnden Spielregeln 
sollen jedoch grundsätzlich auf die Gesamtheit der Planungen und Maßnahmen im Inneren Grüngür-
tel Anwendung finden. 
Es wird die Maxime verfolgt, den Inneren Grüngürtel mit einer quantitativ und qualitativ positi-
ven Bilanz für den Freiraum weiterzuentwickeln. 
Der Dialog mit der Öffentlichkeit fand in dieser Veranstaltung über eine Chatfunktion statt und wurde 
anschließend für die Dauer einer Woche im Beteiligungsportal der Stadt Köln fortgeführt.  
Währen der Veranstaltung gingen 20 Chatbeiträge ein, die in der Regel jeweils mehrere Themenfel-
der berührten. Fragen, die sich auf die städtebauliche Entwicklung des Gesamtraums des Inneren 
Grüngürtels beziehen, wurden während der Veranstaltung an die Moderation übermittelt, um diese 
nach Möglichkeit in die Gesprächsrunden einfließen zu lassen. Fragen, die sich spezifisch auf einzel-
ne Projekte und Themenfelder beziehen, konnten sowohl aus inhaltlichen als auch aus zeitlichen 
Gründen nicht in der Veranstaltung berücksichtigt werden. Im Nachgang zur Veranstaltung gingen 
weitere 7 Chatbeiträge im Mitwirkungsportal ein, sowie verschiedene Beiträge per E-Mail. 
Inhaltlich beziehen sich die eingegangenen Beiträge auf ein breites Spektrum an Themenfeldern. 
Insbesondere wurde sich für eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Bereich 
der den Inneren Grüngürtel querenden Radialstraßen ausgesprochen. Zahlreiche Anregungen zu 
unterschiedlichen Verkehrsthemen wurden gegeben. Es wurde sich sowohl für als auch gegen die 
Entwicklung von Wohnen am Grüngürtel ausgesprochen, ebenso für und gegen den Bau von Hoch-
häusern. Es gab Anregungen zur Ausstattung des Inneren Grüngürtels mit Aussichtstürmen oder mit 
Trinkbrunnen. Zudem gab es kritische Stimmen zu Eingriffen in den Baumbestand im Zuge eines 
Schulneubaus. 
Sämtliche Beiträge werden in einem Protokoll der Veranstaltung zusammengefasst und den Podi-
ums-Teilnehmenden zur Verfügung gestellt, so dass die damit verbundenen Fragestellungen sowohl

4 
bei der Weiterqualifizierung des Inneren Grüngürtels als auch in den Einzelprojekten der verschiede-
nen Fachdisziplinen Berücksichtigung finden können. 
 
Änderung des Flächennutzungsplans 
Das Verfahren zur 221. Änderung des Flächennutzungsplans greift auf die im Rahmen des Städte-
baulichen Masterplans Innenstadt verfolgte Maxime und die hieraus entwickelten Regeln zurück, so-
weit es der Regelungsumfang des Flächennutzungsplans erlaubt. 
Dabei verliert der Flächennutzungsplan zwar Grünflächendarstellungen, allerdings in heute faktisch 
durch vorhandene bauliche Anlagen gekennzeichneten Bereichen (Sportplätze und Labor-/ Verwal-
tungsgebäude der Universität, Parkhaus des Justizzentrums). Ein tatsächlicher Eingriff in den Inneren 
Grüngürtel findet somit nicht statt. 
Dafür bereitet der Flächennutzungsplan eine Entwicklung vor, in welcher der Innere Grüngürtel fak-
tisch an öffentlichen Freiraumfunktionen gewinnt (Bereich der heutigen Sportplätze und der Mensa 
sowie des Autonomen Zentrums und bestehender gewerblicher Nutzungen am Eifelwall). Damit folgt 
die Flächennutzungsplanänderung der Maxime des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt. 
 
Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse 
 
A. FREIRAUMTHEMEN: 
 
"Masterplan Grün" 
AN/0535/2021 (Auftrag an Verwaltung, Masterplan Grün zu erarbeiten) 
23.03.2021 Rat 
 
"Freiraumplanerischer Wettbewerb Masterplan Innerer Grüngürtel und Erweiterung Eifelwall" 
4204/2019 (Mitteilung über Sachstand) 
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 
03.02.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
Vorstellung der Preisträger 
07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
 
AN/0305/2014 (Erweiterung Innerer Grüngürtel zwischen Eifelwall und Hans-Carl-Nipperdey-Straße 
Auftrag an Verwaltung, erforderliche räumliche Ausdehnung des Justizzentrums in den Grüngürtel zu 
prüfen) 
10.03.2014 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
 
3625/2012 (Beschluss über Grundlagen der Wettbewerbsauslobung) 
04.07.2013 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
13.06.2013 Stadtentwicklungsausschuss 
01.07.2013 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
06.06.2013 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
B. STÄDTEBAULICHE THEMEN: 
 
"Neubau Justizzentrum" 
3265/2019 (Beschluss über Einleitung des VEP und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteili-
gung) 
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

5 
 
"Westlich Zülpicher Wall" 
 
1508/2018 (Beschluss über Einleitung des VEP und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteili-
gung, u. a. auch Beschluss über Verhältnis bebaubarer Fläche zu Freiraum von 50/50) 
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 
24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
 
"Masterplan Universität zu Köln" 
0956/2012 (Mitteilung über Leitbildprozess) 
13.06.2013 Stadtentwicklungsausschuss 
01.07.2013 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
06.06.2013 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
Vortrag 
21.06.2012 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
"Bebauungsplan Nummer 6442 Nb/04 (65439/04)" 
 
1667/2012 (Beschluss über Einleitung der Teilaufhebung des B-Plans (bisherige Festsetzung einer 
Grünfläche) im Bereich des bestehenden Forschungslabors und des damals geplanten und inzwi-
schen bestehenden Verwaltungsgebäudes der Universität 
25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 
21.06.2012 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
"Städtebaulicher Masterplan Innenstadt" 
 
5681/2008 (u. a. Beschluss über grundsätzliche Handlungsempfehlung und strategische Zielausrich-
tung, Aufgabe der Lenkungsgruppe) 
05.05.2009 Rat 
03.02.2009 Verkehrsausschuss 
29.01.2009 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
26.01.2009 Wirtschaftsausschuss  
23.04.2009 Stadtentwicklungsausschuss 
02.02.2009 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
29.01.2009 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
16.02.2009 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
23.03.2009 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
30.03.2009 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
29.01.2009 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
Anlagen 
1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 
2 Bestehende Darstellung des Flächennutzungsplans (Plandarstellung) 
3 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (Plandarstellung)

Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Lindenthal 13.09.2021

1568 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 24.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 13.09.2021  
öffentlich 
9.2.8 221. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 
1 (Innenstadt) und 3 (Lindenthal) Einleitungsbeschluss  
Arbeitstitel: "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in 
Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz 
2521/2021 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
 
1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten 
Bereich der 221. Änderung des Flächennutzungsplans „Innerer Grüngürtel, 
Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch ei-
nen Aushang (Modell 1) durchzuführen. 
3. auf erneute Vorlage zu verzichten, falls die Bezirksvertretungen und der Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün ohne Einschränkungen zustimmen. 
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass, wie in Anlage 3 „beabsich-
tigte Darstellung“ eingezeichnet, die Fläche der jetzigen Sportanlagen am Zül-
picher Wall maximal zur Hälfte bebaut werden darf. Die freiwerdende Fläche 
wird der Öffentlichkeit als Wiese zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
 
Nicht anwesend: Frau Schneider, Herr Budde (alle Grüne),Frau Finsterle (AFD)

Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung

2598 Zeichen

A N L A G E  4   
 
Geänderter Beschluss der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 13.09.2021 unter 
TOP 9.2.8 zu  
Vorlage 2521/2021 
hier: Die Bezirksvertretung Lindenthal fasste in der Sitzung am 13.09.2021 gemäß des 
gemeinsamen Änderungsantrags AN/1952/2021 der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, 
CDU, SPD, Die Linke und FDP vom 10.09.2021 unter TOP  9.2.8 folgenden Beschluss: 
Geänderter Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,  
1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der 
221. Änderung des Flächennutzungsplans "Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ 
Eifelwall" eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;  
2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen 
Aushang (Modell 1) durchzuführen.  
3. auf erneute Vorlage zu verzichten, falls die Bezirksvertretungen und der Ausschuss 
Klima, Umwelt und Grün ohne Einschränkungen zustimmen. 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass, wie in Anlage 3 "beabsichtigte 
Darstellung" eingezeichnet, die Fläche der jetzigen Sportanlagen am Zülpicher Wall 
maximal zur Hälfte bebaut werden darf. Die freiwerdende Fläche wird der Öffentlichkeit 
als Wiese zur Verfügung gestellt. 
Begründung: 
Teile der derzeit nicht öffentlichen Fläche können der Öffentlichkeit so für Freizeitaktivitäten 
im Inneren Grüngürtel zurückgegeben werden. 
Stellungnahme der Verwaltung 611/1  
Eine Änderung der Formulierung in der Beschlussvorlage ist nicht notwendig, da –wie in 
Anlage 3 (beabsichtigte Darstellung) bereits dargestellt, die Fläche der jetzigen Sportanlagen 
am Zülpicher Wall zur einen Hälfte als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Universität 
und zur anderen Hälfte als Grünfläche dargestellt ist. 
Dieser Entwurf der FNP-Änderung setzt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 15.11.2018 (1508/2018) über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
"Westlich Zülpicher Wall" um, der unter Anderem umfasste, als Orientierungswert zum 
Verhältnis bebaubarer Fläche zu Freiraum eine Verteilung von 50% Baufläche zu 50% 
Freiraum zu Grunde zu legen und sicherzustellen, dass im Rahmen der baulichen 
Entwicklung der vorgesehene Rückbau der Mensa mit dem Ziel der Erweiterung des 
Grüngürtels erfolgt. 
Insofern verfolgen der ursprüngliche Beschlussvorschlag wie auch der am 28.10.2021 
ungeändert gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt die gleichen Zielsetzungen, 
wie die Bezirksvertretung Lindenthal. Daher kann beiden Beschlussformulierungen 
gleichermaßen gefolgt werden.

Anlage 2

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Anlage 2
0 50 100 150 200 25025
m
221. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- bisherige Darstellung -
"Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz
¯
1:10.000
Legende
FNP_vorher_Clip
/ Sportplatz
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Gemischte Baufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
F Kindereinrichtung
, Spielplatz
0 Umspannwerk
3 Verwaltung
Sondergebiet
WB
M
SO
E
Stand: 12.07.2021

Anlage 3

586 Zeichen

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SO
Justizzentrum
SO
Universität
 
SO
Universität
 
Verwaltung
Anlage 3
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0 50 100 150 200 250m
221. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- beabsichtigte Darstellung -
"Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz
1:10.000
Legende
Änderungsbereich
FNP_nachher_Clip
Industrie- und Gewerbeflächen
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
F Kindereinrichtung
, Spielplatz
0 Umspannwerk
3 Verwaltung
SondergebietSO
E
Stand: 12.07.2021

Anlage 1

686 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
221. Änderung des Flächennutzungsplanes:
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1: 30.000M.:
"Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall" in Köln-Neustadt/ Süd, -Lindenthal und -Sülz
Westlich 
Zülpicher Wall
Neubau
Justizzentrum
Parkstadt Süd
(219. Änd. des FNPs)
Innerer Grüngürtel,
Bereich
Zülpicher Wall/ Eifelwall
(221. And. des FNPs)
Innerer Grüngürtel
(Abgrenzung gemäß 
Städtebaulicher Masterplan 
Innenstadt 2009)
Stand: 12.07.2021

Beratungsverlauf (5)

09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2521/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.08.2021
Erstellt
08.07.2021 10:39