2202/2024
Unfallhäufungen des Jahres 2023 und tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Chorweiler
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UHSt 2023 - BV 6 - Anlage 2
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Anzahl der Verkehrsunfälle nach Kategorien 1 bis 4ategorien 1 - 4 lfd. Nr. Straße Bezirk 1 2 3 4 Summe 1 2 3 Summe 2 Sankt-Tönnis--Straße/Bruchstraße 6 0 1 4 0 5 5 R 5 R X X * Unfallkategorien 1 - Unfall mit einer getöteten Person 2 - Unfall mit einer schwer verletzten Person 3 - Unfall mit einer leicht verletzten Person 4 - Unfall mit erheblichem Sachschaden Prüfuung ist erfolgt - keine geeignete Maßnahme ersichtlich Anlage 2 Übersicht aller aktuellen Dreijahres-Unfallhäufungsstellen im Jahr 2023 (Jahre 2019 - 2022) im Straßennetz der Stadt Köln Unfälle Radfahrende (R), Elektro-Roller (ER) und zu Fuß Gehende (F) nach Kategorien Maßnahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung / werden geprüft
Tödliche VU 2023 - BV 6 Anlage 3
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Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung Folgen Ursache 02.09.2023 21:15 Merkenich Alte Römerstraße/Mohlenweg Pkw (74) 1 T (74) Alkoholisierter Pkw-Fahrer kommt von der Fahrbahn ab und kollidiert mit Baum 16.10.2023 21:09 Seeberg Neusser Landstraße/Chrysan- themenweg F (61) - Pkw (48) 1 T (61) - 1 LV (61) F versucht Neusser Landstraße gegen Rotsignal zu queren und wird von Pkw erfasst 26.11.2023 18:53 Heimersdorf Volkhovener Weg/Stallagsweg Pkw (44) - F (69) 1 T (69) Pkw-Fahrer missachtet Rotsignal und kollidiert mit F F - Fußgänger T - Getöte/r LV - Leichtverletze/r Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2023 im Stadtbezirk Chorweiler
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 644/5 Vorlagen-Nummer 2202/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Unfallhäufungen des Jahres 2023 und tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Chorweiler Die Arbeit der Unfallkommission bezieht sich auf Unfallhäufungsstellen und –linien sowie auf die Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 10.06.2021 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Poli- zei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich Unfälle nach der Drei- jahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäu- fung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn in einem Knoten oder einer Strecke innerhalb dieses Zeitraums drei Verkehrsteilnehmer*innen schwer verletzt oder getötet wurden. Neben diesen Einjahres- und Dreijahresbetrachtungen werden die tödlichen Verkehrsunfälle, die sich auf dem Kölner Stadtgebiet – mit Ausnahme der Unfälle auf den Autobahnen – ereig- neten, besprochen. Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – 2 meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzie- rung des Unfallaufkommens geeignet sind. Im Jahr 2023 wurde im Zuge der Einjahresbetrachtung für den Stadtbezirk Chorweiler nur zwei Kreuzungen oder Einmündungen gemeldet: Bei der Kreuzung Neusser Landstraße/Asternweg/Stallagsbergweg war wegen der unter- schiedlichen Unfallursachen keine eindeutige Konzentration der Unfälle zu erkennen. In zwei Fällen kollidierten Linksabbiegende von der Neusser Straße in den Asternweg mit dem bevor- rechtigten Gegenverkehr. Dieses Unfallgeschehen war jedoch in dieser Richtung neu und konnte auf einem Zufall beruhen. Die Unfallkommission sah noch keine Notwendigkeit eine eigene Signalisierung für die Linksabbieger einzurichten. Sie überprüfte daher den generellen Zustand der Kreuzung und veranlasste, dass eine Auffrischung der Fahrbahnmarkierungen erfolgte. Zusätzliche angemessene zielgerichtete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssi- cherheit waren nicht ersichtlich. Im Bereich der Oranjehofstraße / Auffahrt zu Industriestraße kollidierten bei vier Unfällen Pkw-Fahrende, die von der Oranjehofstraße nach links auf die Industriestraße abbiegen woll- ten, mit dem bevorrechtigten Gegenverkehr. Hier veranlasste die Verwaltung bereits, dass eine Haltelinie ergänzt wurde, die möglicherweise das Verhalten der Linksabbieger beeinflusst und verstärkt abbremst. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten waren hier nicht ersichtlich. Im Zuge der Dreijahresbetrachtung wurde die Einmündung Sankt-Tönnis-Straße/Bruch- straße als Unfallhäufung gemeldet. In den Jahren 2020 bis 2022 verunglückten hier zwei Rad- und drei Pedelec-Fahrende. Bei zwei Unfällen wurden Radfahrende, die den begleiten- den Radweg der Sankt-Tönnis-Straße in Fahrtrichtung Worringen befuhren, von Pkw-Fahren- den erfasst, die von der Sankt-Tönnis-Straße aus nach links in die Bruchstraße einbiegen wollten. Drei weitere Zweirad-Fahrende die den Bruchweg kreuzen wollten, wurden von Pkw- Fahrenden erfasst, die hier ausfuhren. Die Unfallkommission veranlasste einen deutlichen Grünrückschnitt um die Sichtbeziehungen der einzelnen Verkehrsgruppen untereinander zu verbessern. Es wurden weitere Schilder zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung installiert und eine Auffrischung der Markierung veranlasst. Deren Durchführung verzögerte sich aber bis zum Sommer 2024. 2023 ereigneten sich im Stadtbezirk Chorweiler drei tödliche Verkehrsunfälle. Alle wurden in der Unfallkommission besprochen. Das Gremium kam bei allen dreien zu dem Ergebnis, dass die Unfälle durch persönliches Fehlverhalten der Unfallbeteiligten begünstigt wurden und da- mit durch gezielte, angemessene verkehrstechnische Maßnahmen nicht zu verhindern gewe- sen wären. Anlagen 1. Unfallhäufungsstellen nach Einjahresbetrachtung 2. Unfallhäufungsstellen nach Dreijahresbetrachtung 3. Tödlicher Verkehrsunfälle
UHSt 2023 - BV 6 Anlage 1
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Unfallhäufungsstellen 2023 im Bezirk Chorweiler Anlage 1 Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4* davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß Gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (SV - Schwer- verletzt, LV - Leicht- verletzt) Maßnahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Neusser Landstraße/Asternweg/Stallagsbergweg Fühlingen 4 0 0 4 LV X Oranjehofstraße - Auf- und Abfahrt Industriestraße Fühlingen 3 0 0 2 SV X * Unfallkategorien 1 - Unfall mit einer getöteten Person 2 - Unfall mit einer schwer verletzten Person 3 - Unfall mit einer leicht verletzten Person 4 - Unfall mit erheblichem Sachschaden
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2202/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.07.2024
- Erstellt
- 15.07.2024 15:08