2880/2020
Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Köln
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Anlage 1 – Wahlergebnis für die Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Köln am 27. September 2020
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Anlage 1 Wahlergebnis für die Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Köln am 27. September 2020 Wahlberechtigte 818.731 Wähler/innen 296.743 Ungültige Stimmen 2.727 Gültige Stimmen 294.016 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber/in (Name) Geburtsjahr Name/n der Partei/en oder Wähler- gruppe/n, Kennwort PLZ, Wohnort E-Mail / Postfach Stimmen 1. Reker, Henriette 1956 Einzelbewerberin, parteilos 50667 Köln info@henriette-reker.de / - 174.263 2. Kossiski, Andreas 1958 Sozialdemokratische Partei Deutsch- lands (SPD) 50931 Köln andreas.kossiski@landtag.nrw.de / - 119.753
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341/3 Vorlagen-Nummer 2880/2020 Freigabedatum 02.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Beschlussorgan Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020 Gremium Datum Beschluss: 1. Der Wahlausschuss stellt das in Anlage 1 dargestellte Ergebnis als das Ergebnis der Stich- wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Köln 2020 fest. 2. Der Wahlausschuss stellt weiterhin fest, dass die Bewerberin Henriette Reker die höchste Zahl der gültigen Stimmen erhalten hat und zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln wieder- gewählt ist. Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020 02.10.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß §§ 34, 46b des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW) in Verbindung mit §§ 61, 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW) stellt der Wahlausschuss das endgültige Wahlergebnis der Stichwahl der Oberbürgermeistern bzw. des Oberbürgermeisters fest. Nach § 75d KWahlO NRW stellt der Wahlausschuss die Person der gewählten Bewerberin / des ge- wählten Bewerbers fest, die nach § 46c Absatz 2 KWahlG NRW die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der Wahlleiterin zu ziehende Los. Der Wahlausschuss stellt im Einzelnen fest: 1. Die Zahl der Wahlberechtigten, 2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 3. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen, 4. die Zahl der auf die Bewerberin Henriette Reker und den Bewerber Andreas Kossiski entfallenen Stimmen und 5. die danach gewählte Bewerberin / den danach gewählten Bewerber. Anlage: Anlage 1 – Wahlergebnis für die Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Köln am 27. September 2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 2880/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.10.2020
- Erstellt
- 24.09.2020 10:41