1524/2024
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote
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Anlage 2 Vorabauszug Rat 27.06.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates vom 27.06.2024 öffentlich 3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote 1524/2024 Beschluss über die Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.05.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1: Beschluss der BV Nippes vom 02.05.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.05.2024 Auszug aus der Niederschrift der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.05.2024 öffentlich 8.2.1 Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternati- ven und Sharing Angebote - Bürgerfreundliche Verkehrsgestaltung in Nippes - Gemeinsamer Antrag der Grünen und GUT/Klima Freunde - AN/0600/2024 Herr Dr. Ertin begründet den Antrag. Herr Meier hält den Antrag für wichtig, weil die Flächenkonflikte gelöst werden müss- ten. Bevorzugt hätte er, den Antrag zu schieben, um vorher ein Gespräch mit der Ver- waltung zu führen und bedauert, dass die Antragsteller hierzu nicht bereit waren. Da die SPD dem Antrag so nicht zustimmen könne, stelle er den Änderungsantrag in der Aufzählung der zu beschließenden Standorte auf Seite 2 die Unterpunkte 4, 5 sowie 7 bis 9 zu entfernen, weil diese nicht in unmittelbarer Nähe zu einer U-Bahn- oder S- Bahn-Haltestelle liegen. Für Herrn Schmitz geht es in diesem Antrag nur darum, Parkplätze für Autos abzu- schaffen. An vielen der genannten Stellen, insbesondere am Bahnhof Nippes, seien ausreichend Leihangebote vorhanden. Herr Frank hält die Grundintention des Antrags für gut, E-Scooter lehne er aber ab, weil der damit einhergehende Abbau Seltener Erden eine Umweltsauerei sei. Auch Herr Leitterstorf sieht eine positive Grundintention. Er vermisst aber das notwen- dige Verbot, Leihräder und E-Scooter in anderen Bereichen abzustellen. Frau Feuser weist darauf hin, dass es um Barrierefreiheit gehe und nicht darum, dass z.B. am S-Bahnhof Nippes noch kein Leihangebot vorhanden sei. Herr Dr. Ertin weist darauf hin, dass Parkverbotszonen keine Erfindung der Grünen seien. Durch den Antrag solle das Parken neu geordnet und Flächengerechtigkeit her- gestellt werden. Die Neusser Straße sei wegen der besonders starken Nutzung durch Fußgänger aufgenommen worden. Fahrräder und E-Scooter sollten insbesondere dort nicht mehr auf den Bürgersteig gestellt werden. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass der Antrag eine Anre- gung an den Rat sei. Herr Urmetzer unterstützt den Antrag, weil er nicht ideologisch sei und weist darauf hin, dass Fahrräder auf der Neusser Straße schon jetzt in den Parkbuchten abgestellt werden dürften. Herr Dr. Ertin weist abschließend darauf hin, dass es sich um ein Pilotprojekt handele, das erprobt und evaluiert werden müsse. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD Beschluss: Im Antragstext werden in der Aufzählung auf Seite 2 die Unterpunkte 4,5 und 7-9 ent- fernt und eine schlüssige neue Nummerierung vorgenommen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD abgelehnt. Abstimmung über den gemeinsamen Antrag von Grünen und Klima Freunden: Beschluss: Wir wollen, dass sich Menschen im Stadtbezirk Nippes auch ohne eigenen Pkw sicher und schnell fortbewegen können, auch wollen wir umweltfreundliche Mobilitätsalterna- tiven fördern. Deshalb wollen wir im Sinne der Verkehrswende das kommerzielle An- gebot von Mikromobilitäts-Sharing für den Bezirk Nippes verbessern. Dieses Hyb- ridmodell soll das Angebot ordnen und im Sinne aller verbessern. 1. Hierzu bedarf es zum flexiblen Verleihsystem (Freefloating-System) von E-Scoo- tern, Fahrrädern und Lastenrädern der zusätzlichen Errichtung von Parkstationen für diese Mikromobilität. 2. In der Nähe von jeder S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle soll es im Bezirk Nippes in Zukunft daher einen Mikromobilität-Hub geben. Hierfür sollen Autoparkplätze in un- mittelbarer Nähe zu einem E-Scooter- und Leihfahrrad-Parkplatz umgewidmet wer- den. 3. Jeder Mikromobilitäts-Hub soll mindestens die Größe eines PKW-Parkplatzes (10- 12m²) bereitstellen (siehe Abb.1 und Abb.2), bei entsprechendem Bedarf auch mehr. 4. Die Mikromobilität-Hubs sollen immer zur Hälfte mit Leihrädern und E-Scootern be- stückt und präferiert in Kreuzungsnähe eingerichtet werden. Wenn für den Verleih von Lastenrädern ein Bedarf besteht, sollen immer zusätzliche Flächen umgewid- met werden, da diese mehr Platz benötigen. 5. Durch eine jährliche Evaluation soll die Verwaltung den Bedarf ermitteln und gege- benenfalls Mikromobilitäts-Hubs ausweiten oder zurückbauen können. Diese soll die Verwaltung der Bezirksvertretung als Mitteilung vorlegen und soll auf Grund- lage der Bewegungsprofile der Mobilitätsdaten der Anbieter geschehen. 6. Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit den Anbietern weitere Abstellverbotszonen wie hier beschrieben auszuhandeln. 7. Um jeden Mikromobilitäts-Hub soll eine Abstellverbotszone im Umkreis von 30-50 Metern eingerichtet werden, so dass die Mikromobilität-Hubs präferiert genutzt werden und im Umkreis keine Verleihfahrzeuge die Barrierefreiheit einschränken. Der Gehweg auf der Neusser Straße kann für den Fußverkehr hierdurch beispiels- weise dauerhaft geschützt werden. 8. Zusätzlich sollen die Abstellverbotszonen auch kleinteilig und auf allen Fußwegen, die keine Mindestbreite von 1,5 Metern haben, umgesetzt werden. Als erste Maßnahme sollen elf Mikromobilitäts-Hubs zeitnah geschaffen werden: 1. S-Bahn Haltestelle Nippes 2. S-Bahn Haltestelle Longerich 3. Neusser Straße 1: Nördlich der Florastraße U-Bahn Haltestelle in Richtung stadt- auswärts 4. Neusser Straße 2: Neusser Straße Ecke Kuenstraße 5. Neusser Straße 3: Neusser Straße Ecke Wilhelmstraße 6. Neusser Straße 4: Neusser Straße Ecke Florastraße 7. Neusser Straße 5: Neusser Straße Ecke Blücherstraße 8. Neusser Straße 6: Neusser Straße Ecke Niehler Kirchweg 9. Neusser Straße 7: Neusser Straße Gürtel 10. Haltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel 11. Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von SPD und Linken mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU be- schlossen.
Beschlussvorlage Rat (Rat 27.06.2024)
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1524/2024 Freigabedatum 14.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.05.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.05.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs- ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 02.05.2024 unter TOP 8.2.1 auf den ge- meinsamen Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunde, AN/0600/2024 mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst: Wir wollen, dass sich Menschen im Stadtbezirk Nippes auch ohne eigenen Pkw sicher und schnell fortbewegen können, auch wollen wir umweltfreundliche Mobilitätsalternativen för- dern. Deshalb wollen wir im Sinne der Verkehrswende das kommerzielle Angebot von Mikromobilitäts-Sharing für den Bezirk Nippes verbessern. Dieses Hybridmodell soll das Angebot ordnen und im Sinne aller verbessern. 1. Hierzu bedarf es zum flexiblen Verleihsystem (Freefloating-System) von E-Scootern, Fahrrädern und Lastenrädern der zusätzlichen Errichtung von Parkstationen für diese Mikromobilität. 2. In der Nähe von jeder S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle soll es im Bezirk Nippes in Zu- kunft daher einen Mikromobilität-Hub geben. Hierfür sollen Autoparkplätze in unmittel- barer Nähe zu einem E-Scooter- und Leihfahrrad-Parkplatz umgewidmet werden. 3. Jeder Mikromobilitäts-Hub soll mindestens die Größe eines PKW-Parkplatzes (10- 12m²) bereitstellen (siehe Abb.1 und Abb.2), bei entsprechendem Bedarf auch mehr. 4. Die Mikromobilität-Hubs sollen immer zur Hälfte mit Leihrädern und E-Scootern be- stückt und präferiert in Kreuzungsnähe eingerichtet werden. Wenn für den Verleih von Lastenrädern ein Bedarf besteht, sollen immer zusätzliche Flächen umgewidmet wer- den, da diese mehr Platz benötigen. 5. Durch eine jährliche Evaluation soll die Verwaltung den Bedarf ermitteln und gegebe- nenfalls Mikromobilitäts-Hubs ausweiten oder zurückbauen können. Diese soll die Ver- waltung der Bezirksvertretung als Mitteilung vorlegen und soll auf Grundlage der Be- wegungsprofile der Mobilitätsdaten der Anbieter geschehen. 6. Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit den Anbietern weitere Abstellverbotszonen wie hier beschrieben auszuhandeln. 7. Um jeden Mikromobilitäts-Hub soll eine Abstellverbotszone im Umkreis von 30-50 Me- tern eingerichtet werden, so dass die Mikromobilität-Hubs präferiert genutzt werden und im Umkreis keine Verleihfahrzeuge die Barrierefreiheit einschränken. Der Gehweg auf der Neusser Straße kann für den Fußverkehr hierdurch beispielsweise dauerhaft geschützt werden. 8. Zusätzlich sollen die Abstellverbotszonen auch kleinteilig und auf allen Fußwegen, die keine Mindestbreite von 1,5 Metern haben, umgesetzt werden. Als erste Maßnahme sollen elf Mikromobilitäts-Hubs zeitnah geschaffen werden: 1. S-Bahn Haltestelle Nippes 2. S-Bahn Haltestelle Longerich 3. Neusser Straße 1: Nördlich der Florastraße U-Bahn Haltestelle in Richtung stadtaus- wärts 4. Neusser Straße 2: Neusser Straße Ecke Kuenstraße 5. Neusser Straße 3: Neusser Straße Ecke Wilhelmstraße 6. Neusser Straße 4: Neusser Straße Ecke Florastraße 3 7. Neusser Straße 5: Neusser Straße Ecke Blücherstraße 8. Neusser Straße 6: Neusser Straße Ecke Niehler Kirchweg 9. Neusser Straße 7: Neusser Straße Gürtel 10. Haltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel 11. Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.05.2024
Anlage 3 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote (AN/0600/2024) Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung erarbeitet bereits sukzessive Standorte für E-Scooter, Leihräder und Lastenfahrrad. Im Rahmen aktueller Planungen werden die Bedarfe und deren Realisierbarkeit vor Ort laufend überprüft und weitere Standorte eingerichtet, um so das Angebot an Verknüpfungspunkten für nachhaltige Mobilitätsangebote auszubauen. In diesem Zusammenhang wird auf den engen thematischen Sinnzusammenhang mit dem Raumbuch Mobilstationen (Vorlage 0910/2024) verwiesen, über welches der Verkehrsausschuss unter TOP 3.1 ebenfalls am 10.09.2024 entscheidet. Das Raumbuch definiert unter anderem Standards und hierarchisiert Mobilstationen unterschiedlicher Größe und Funktion. Dazu zählen unter anderem Mindestgrößen und Standorte in der Nähe von Kreuzungen oder ÖPNV. Somit wird der Beschluss der BV Nippes bereits abgedeckt. Eine umfassende jährliche Evaluierung seitens der Stadtverwaltung erfolgt bislang nicht. Die bisherige Einrichtung der Standorte für Fahrradverleih, E-Scooter wie auch (Lasten- )Fahrradparken ist auf Grundlage der Abstimmungen mit Anbietenden, der aktuellen und zukünftigen Bedarfe sowie der Erfahrung der Verwaltung erfolgt. Zukünftig soll eine permanente Evaluation der Mobilstationsangebote erfolgen. Das Thema Evaluation wird Bestandteil des im Nachgang zur Beschlussfassung des Raumbuchs gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG zu erarbeitenden Umsetzungs- und Betriebskonzepts sein. In der Zwischenzeit werden selbstverständlich notwendige Anpassungen vorgenommen, sollte sich ein Standort wider Erwarten als problematisch darstellen. Die Stadtverwaltung sieht derzeit von der Einrichtung punktueller oder kleinräumiger Parkverbotszonen ab. Geplant ist hingegen, wie im Raumbuch dargestellt, die bestehende Parkverbotszone in der City sukzessive auf die gesamte Innenstadt und darüber hinaus entlang der großen und stark befahrenen Ausfallstraßen auch auf die benachbarten Stadtteile auszudehnen. Hierfür ist die Errichtung eines engmaschigen Stationsnetzes erforderlich (vgl. 0910/2024). Die elf Standortvorschläge zum Abstellen für Nahmobilität werden in das städtische Arbeitsprogramm für Mobilstationen aufgenommen und bei der Prüfung berücksichtigt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 1524/2024 Freigabedatum 14.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Freigabe von Autoparkflächen für umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote Beschlussorgan Rat Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.05.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 02.05.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs- ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Rat 27.06.2024 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 02.05.2024 unter TOP 8.2.1 auf den ge- meinsamen Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunde, AN/0600/2024 (getfile.asp (stadt- koeln.de)) mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst: Wir wollen, dass sich Menschen im Stadtbezirk Nippes auch ohne eigenen Pkw sicher und schnell fortbewegen können, auch wollen wir umweltfreundliche Mobilitätsalternativen för- dern. Deshalb wollen wir im Sinne der Verkehrswende das kommerzielle Angebot von Mikromobilitäts-Sharing für den Bezirk Nippes verbessern. Dieses Hybridmodell soll das Angebot ordnen und im Sinne aller verbessern. 1. Hierzu bedarf es zum flexiblen Verleihsystem (Freefloating-System) von E-Scootern, Fahrrädern und Lastenrädern der zusätzlichen Errichtung von Parkstationen für diese Mikromobilität. 2. In der Nähe von jeder S-Bahn- und U-Bahn-Haltestelle soll es im Bezirk Nippes in Zu- kunft daher einen Mikromobilität-Hub geben. Hierfür sollen Autoparkplätze in unmittel- barer Nähe zu einem E-Scooter- und Leihfahrrad-Parkplatz umgewidmet werden. 3. Jeder Mikromobilitäts-Hub soll mindestens die Größe eines PKW-Parkplatzes (10- 12m²) bereitstellen (siehe Abb.1 und Abb.2), bei entsprechendem Bedarf auch mehr. 4. Die Mikromobilität-Hubs sollen immer zur Hälfte mit Leihrädern und E-Scootern be- stückt und präferiert in Kreuzungsnähe eingerichtet werden. Wenn für den Verleih von Lastenrädern ein Bedarf besteht, sollen immer zusätzliche Flächen umgewidmet wer- den, da diese mehr Platz benötigen. 5. Durch eine jährliche Evaluation soll die Verwaltung den Bedarf ermitteln und gegebe- nenfalls Mikromobilitäts-Hubs ausweiten oder zurückbauen können. Diese soll die Ver- waltung der Bezirksvertretung als Mitteilung vorlegen und soll auf Grundlage der Be- wegungsprofile der Mobilitätsdaten der Anbieter geschehen. 6. Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit den Anbietern weitere Abstellverbotszonen wie hier beschrieben auszuhandeln. 7. Um jeden Mikromobilitäts-Hub soll eine Abstellverbotszone im Umkreis von 30-50 Me- tern eingerichtet werden, so dass die Mikromobilität-Hubs präferiert genutzt werden und im Umkreis keine Verleihfahrzeuge die Barrierefreiheit einschränken. Der Gehweg auf der Neusser Straße kann für den Fußverkehr hierdurch beispielsweise dauerhaft geschützt werden. 8. Zusätzlich sollen die Abstellverbotszonen auch kleinteilig und auf allen Fußwegen, die keine Mindestbreite von 1,5 Metern haben, umgesetzt werden. Als erste Maßnahme sollen elf Mikromobilitäts-Hubs zeitnah geschaffen werden: 1. S-Bahn Haltestelle Nippes 2. S-Bahn Haltestelle Longerich 3. Neusser Straße 1: Nördlich der Florastraße U-Bahn Haltestelle in Richtung stadtaus- wärts 4. Neusser Straße 2: Neusser Straße Ecke Kuenstraße 5. Neusser Straße 3: Neusser Straße Ecke Wilhelmstraße 6. Neusser Straße 4: Neusser Straße Ecke Florastraße 3 7. Neusser Straße 5: Neusser Straße Ecke Blücherstraße 8. Neusser Straße 6: Neusser Straße Ecke Niehler Kirchweg 9. Neusser Straße 7: Neusser Straße Gürtel 10. Haltestelle Amsterdamer Straße/Gürtel 11. Haltestelle Geldernstraße/Parkgürtel Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.05.2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (17)
- Neusser Straße 1
- Amsterdamer Straße
- Niehler Kirchweg 9
- Wilhelmstraße 6
- Blücherstraße 8
- Geldernstraße
- Florastraße 3
- Kuenstraße 5
- Parkgürtel
- Am Bahnhof
- Straße 1
- Straße 2
- Straße 3
- Straße 4
- Straße 5
- Straße 6
- Straße 7
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Details
- Aktenzeichen
- 1524/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.06.2024
- Erstellt
- 07.05.2024 11:43