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V/0434/2020

SC Hansa Münster e. V., Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen im Clubhaus

Vorlagen 07.05.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.06.2020, TOP 6.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6709 Zeichen

V/0434/2020 
V/0434/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
SC Hansa Münster e. V.;  
Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen im Clubhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.06.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem Segelclub Hansa Münster e. V. nach der Sportförderricht-
linie für di e geplanten Brandschutz - und Sanierungsmaßnahmen in seinem Clubhaus am 
Aasee antragsgemäß den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
2. Die Stadt Münster genehmigt dem Segelclub Hansa Münster e. V. den „förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse, die der Segelclub Hansa Münster e. V. bean-
tragte. 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die vom Segelclub 
Hansa Münster e. V. beantragte Sportförderung entscheiden, ist unabhängig von der En t-
scheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“  dem Segelclub Hansa Münster e. V. gegenüber keinen Hin-
weis auf ihre Einschätzung der Förderanträge. 
2.4  Der Segelclub Hansa Münster e. V. bemüht  sich eigenverantwortlich und sachbezogen d a-
rum, eine an anderer Stelle mögliche Förderung für seine Baumaßnahmen zu erhalten.  
2.5  Der Segelclub Hansa Münster e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Bauma ß-
nahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt  sich über Abweichun-
gen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
Sportamt 
 
03.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0434/2020 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine Finanzwirkungen auf den städtischen Etat. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Baumaßnahmen von Sportvereinen - Baubeginn und städtische Sportförderung 
 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können zum Aufwand für Baumaßnahmen 
städtische Baukostenzusch üsse nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beantragen. Die 
Sportvereine müssen mit dem Beginn ihrer geplanten Baumaßnahmen warten, bis der Sportaus-
schuss über die beantragte Sportförderung entschieden hat. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme 
von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Maßnahmenbeginn zulassen, indem sie den 
s. g. „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit d ieser städtischen Genehmi-
gung dürfen die Sportvereine ihre Baumaßnahmen vor der städtischen Zuschussentscheidung star-
ten. 
 
2. Die Baumaßnahmen des Segelclub Hansa Münster e. V.  
2.1 Brandschutzmaßnahmen im Clubhaus  
 
Der Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 21.01.2020 Sportförderung zum Aufwand für 
Brandschutzmaßnahmen im Clubhaus. Im Antrag belegte er die Notwendigkeit zu verschiedenen S i-
cherungsmaßnahmen. Seit Bekanntwerden des Handlungsbedarfs im Herbst 2019 kümmerte sich der 
Segelclub Hansa Münster e. V. um die Maßnahmenplanung, Kostenschätzung (36.000 €) , Finanzie-
rung. Um so schnell wie möglich die Brandschutzvorgaben zu erfüllen und aus Fürsorgegründen ge-
genüber den Mitgliedern, will der Segelclub Hansa Münster e. V. die Maßnahmen kurzfristig erledi-
gen.  
 
2.2  Abdichtung von Hauswänden  
 
Vorstandsmitgliedern fiel ein Feuchtigkeitsschaden im Clubhaus durch Wassereintrag von außen auf. 
Die Schadensbehebung (Entfeuchtung, Trocknung, Abdichtung) kostet 12.000 €. Dazu beantragte der 
Segelclub Hansa Münster e. V. am 28.02.2020 Sportförderung. Er will zügig mit der Sanierung star-
ten. 
 
3. Das Anliegen des Segelclub Hansa Münster e. V. 
 
Der Segelclub Hansa Münster e. V. muss beide Baumaßnahmen kurzfristig durchführen. Die Verwal-
tung erkennt diese Notwendigkeit. Der Verein muss grundsätzlich mit dem Start der Baumaßnahmen 
bis zur Zuschussentscheidung warte n, die die Stadt Münster ab dem Jahr 2021 fällen wird. Um Ge-
fahren abzuwehren und Folgeschäden zu vermeiden, möchte der Segelclub Hansa Münster e. V. die 
zeitlichen Abhängigkeiten zwischen Zuschussentscheidung und Bauausführung durch die Genehm i-
gung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aufheben. 
 
4. Bewertung/Folgen 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
Sie will den Segelclub Hansa Münster e. V. in die Lage versetz en, die Baumaßnahmen nach einem 
maßnahmenbezogenen Zeitplan unabhängig vom politischen Beratungsgang für die beantragten Zu-
schüsse vorzunehmen. Eine genehmigte vorgezogene Bauausführung bedeutet für die Stadt Münster 
keine Verpflichtung und bleibt ohne Finanzwirkung. Die Verwaltung wird die Förderanträge prüfen und 
den zuständigen Gremien zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Es gibt keine 
Abhängigkeit zwischen der Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und

- 3 - 
V/0434/2020 
Zuschussentscheidungen. Dies erklärte die Verwaltung dem Segelclub Hansa Münster e. V. au s-
drücklich.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf 
der Segelclub Hansa Münster e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor  der städtischen Zuschussent-
scheidung beginnen. Er muss schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und die separaten Ve r-
fahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. 
 
Die Stadt Münster informierte den Segelclub Hansa Münster e. V. ebenfalls umfassend zum kommu-
nalen Förderverfahren. Diese Hinweise muss der Verein bei seiner Maßnahmenplanung und Maß-
nahmenausführung berücksichtigen. Der Segelclub Hansa Münster e. V. weiß, dass über seine Z u-
schussanträge ab 2021 entschieden wird und er seinen Finanzaufwand vorfinanzieren muss.  
 
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Baumaßnahmen, des verbindlichen Förderverfahrens 
und des Austauschs mit dem Segelclub Hansa Münster e. V. unterstützt die Verwaltung die Anträge 
zur Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ und schlägt dem Sportaus-
schuss vor, diese Genehmigung auszusprechen. 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

2558 Zeichen

Anlage A zur V/0434/2020 
Kurzüberblick 
 
Richtlinienkonforme Unterstützung des Segelclub Hansa Münster e. V. bei der Sicherung der Bausubstanz seines 
Clubhauses an der Tageserholungsanlage Aasee. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt 
die Stadt Münster durch Vereinsberatung und Vereinsbegleitung bei Baumaßnahmen auf ihren Sportanlagen und 
finanziell durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat.  
 
Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ befördert die Stadt die kurzfristige 
Durchführung von unabweisbaren Baumaßnahmen im Clubhaus des Segelclub Hansa Münster e. V. unter Fortfüh-
rung des Verfahrens zur möglichen Sportförderung. 
 
Übergeordnet trägt die Stadt Münster mit der finanziellen Förderung von Vereinsbauvorhaben dazu bei, den Le-
benswert Münsters im Sport zu erhalten und auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mit-
gliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  
 
Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer 
Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Der Bericht zur Antragslage ist der erste Schritt der Beteiligung poli-
tischer Gremien im kommunalen Förderverfahren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-) Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme / Leis-
tung ist  vollständig 
pflichtig x überwiegend 
pflichtig  Über-wiegend 
freiwillig  Voll-ständig 
freiwillig 
 
Die Notwendigkeit, politische Beschlüsse zum Verhältnis von kommunalem Sportförderverfahren zur Ausführung 
von Vereinsbaumaßnahmen zu fällen, ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Mit der ideellen und finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsange-
bot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Beratungsverlauf (3)

18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Sportausschuss
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0434/2020
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37