V/0434/2020
SC Hansa Münster e. V., Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen im Clubhaus
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6709 Zeichen
V/0434/2020 V/0434/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft SC Hansa Münster e. V.; Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen im Clubhaus Beratungsfolge 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.06.2020 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Segelclub Hansa Münster e. V. nach der Sportförderricht- linie für di e geplanten Brandschutz - und Sanierungsmaßnahmen in seinem Clubhaus am Aasee antragsgemäß den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 2. Die Stadt Münster genehmigt dem Segelclub Hansa Münster e. V. den „förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse, die der Segelclub Hansa Münster e. V. bean- tragte. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die vom Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte Sportförderung entscheiden, ist unabhängig von der En t- scheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Segelclub Hansa Münster e. V. gegenüber keinen Hin- weis auf ihre Einschätzung der Förderanträge. 2.4 Der Segelclub Hansa Münster e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen d a- rum, eine an anderer Stelle mögliche Förderung für seine Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Der Segelclub Hansa Münster e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Bauma ß- nahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichun- gen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Sportamt 03.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0434/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine Finanzwirkungen auf den städtischen Etat. Begründung: 1. Baumaßnahmen von Sportvereinen - Baubeginn und städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können zum Aufwand für Baumaßnahmen städtische Baukostenzusch üsse nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beantragen. Die Sportvereine müssen mit dem Beginn ihrer geplanten Baumaßnahmen warten, bis der Sportaus- schuss über die beantragte Sportförderung entschieden hat. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Maßnahmenbeginn zulassen, indem sie den s. g. „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit d ieser städtischen Genehmi- gung dürfen die Sportvereine ihre Baumaßnahmen vor der städtischen Zuschussentscheidung star- ten. 2. Die Baumaßnahmen des Segelclub Hansa Münster e. V. 2.1 Brandschutzmaßnahmen im Clubhaus Der Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 21.01.2020 Sportförderung zum Aufwand für Brandschutzmaßnahmen im Clubhaus. Im Antrag belegte er die Notwendigkeit zu verschiedenen S i- cherungsmaßnahmen. Seit Bekanntwerden des Handlungsbedarfs im Herbst 2019 kümmerte sich der Segelclub Hansa Münster e. V. um die Maßnahmenplanung, Kostenschätzung (36.000 €) , Finanzie- rung. Um so schnell wie möglich die Brandschutzvorgaben zu erfüllen und aus Fürsorgegründen ge- genüber den Mitgliedern, will der Segelclub Hansa Münster e. V. die Maßnahmen kurzfristig erledi- gen. 2.2 Abdichtung von Hauswänden Vorstandsmitgliedern fiel ein Feuchtigkeitsschaden im Clubhaus durch Wassereintrag von außen auf. Die Schadensbehebung (Entfeuchtung, Trocknung, Abdichtung) kostet 12.000 €. Dazu beantragte der Segelclub Hansa Münster e. V. am 28.02.2020 Sportförderung. Er will zügig mit der Sanierung star- ten. 3. Das Anliegen des Segelclub Hansa Münster e. V. Der Segelclub Hansa Münster e. V. muss beide Baumaßnahmen kurzfristig durchführen. Die Verwal- tung erkennt diese Notwendigkeit. Der Verein muss grundsätzlich mit dem Start der Baumaßnahmen bis zur Zuschussentscheidung warte n, die die Stadt Münster ab dem Jahr 2021 fällen wird. Um Ge- fahren abzuwehren und Folgeschäden zu vermeiden, möchte der Segelclub Hansa Münster e. V. die zeitlichen Abhängigkeiten zwischen Zuschussentscheidung und Bauausführung durch die Genehm i- gung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aufheben. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. Sie will den Segelclub Hansa Münster e. V. in die Lage versetz en, die Baumaßnahmen nach einem maßnahmenbezogenen Zeitplan unabhängig vom politischen Beratungsgang für die beantragten Zu- schüsse vorzunehmen. Eine genehmigte vorgezogene Bauausführung bedeutet für die Stadt Münster keine Verpflichtung und bleibt ohne Finanzwirkung. Die Verwaltung wird die Förderanträge prüfen und den zuständigen Gremien zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Es gibt keine Abhängigkeit zwischen der Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und - 3 - V/0434/2020 Zuschussentscheidungen. Dies erklärte die Verwaltung dem Segelclub Hansa Münster e. V. au s- drücklich. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf der Segelclub Hansa Münster e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor der städtischen Zuschussent- scheidung beginnen. Er muss schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und die separaten Ve r- fahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. Die Stadt Münster informierte den Segelclub Hansa Münster e. V. ebenfalls umfassend zum kommu- nalen Förderverfahren. Diese Hinweise muss der Verein bei seiner Maßnahmenplanung und Maß- nahmenausführung berücksichtigen. Der Segelclub Hansa Münster e. V. weiß, dass über seine Z u- schussanträge ab 2021 entschieden wird und er seinen Finanzaufwand vorfinanzieren muss. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Baumaßnahmen, des verbindlichen Förderverfahrens und des Austauschs mit dem Segelclub Hansa Münster e. V. unterstützt die Verwaltung die Anträge zur Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ und schlägt dem Sportaus- schuss vor, diese Genehmigung auszusprechen. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Anlage A
2558 Zeichen
Anlage A zur V/0434/2020 Kurzüberblick Richtlinienkonforme Unterstützung des Segelclub Hansa Münster e. V. bei der Sicherung der Bausubstanz seines Clubhauses an der Tageserholungsanlage Aasee. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt die Stadt Münster durch Vereinsberatung und Vereinsbegleitung bei Baumaßnahmen auf ihren Sportanlagen und finanziell durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ befördert die Stadt die kurzfristige Durchführung von unabweisbaren Baumaßnahmen im Clubhaus des Segelclub Hansa Münster e. V. unter Fortfüh- rung des Verfahrens zur möglichen Sportförderung. Übergeordnet trägt die Stadt Münster mit der finanziellen Förderung von Vereinsbauvorhaben dazu bei, den Le- benswert Münsters im Sport zu erhalten und auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mit- gliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Der Bericht zur Antragslage ist der erste Schritt der Beteiligung poli- tischer Gremien im kommunalen Förderverfahren. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-) Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme / Leis- tung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig Über-wiegend freiwillig Voll-ständig freiwillig Die Notwendigkeit, politische Beschlüsse zum Verhältnis von kommunalem Sportförderverfahren zur Ausführung von Vereinsbaumaßnahmen zu fällen, ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der ideellen und finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsange- bot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0434/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37