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V/0102/2022

Schuletat 2022 - Mittelzuweisung an die städtischen Schulen

Vorlagen 01.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.03.2022, TOP 19

Berichtsvorlage

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V_0102_2022 - Anlage 2 - Schulformbezogene Gesamtübersicht

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V_0102_2022 - Anlage 1 - Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022

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Anlage A

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Berichtsvorlage

11135 Zeichen

V/0102/2022
V/0102/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Schuletat 2022 - Mittelzuweisung an die städtischen Schulen
Beratungsfolge
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
Vorbemerkungen
Der Schulträger ist entsprechend den Regelungen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes (§§ 79,
94, 95 und 96 Schulgesetz) unter anderem für die ordnungsgemäße Sachausstattung der Schulen
zuständig. Eine finanzielle Konkretisierung oder inhaltliche Beschreibung des Begriffes
„ordnungsgemäß“ gibt es - außer im Bereich der Lernmittelfreiheit - nicht.
Zur Finanzierung der unterrichtlichen Sachkosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien,
Reparaturen, Beschaffungen) werden den städtischen Schulen und Einrichtungen Haushaltsmittel zur
eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das grundsätzliche System zur
Berechnung der Schuletats und zur Mittelbewirtschaftung wurde 1987 vom damaligen
Schulausschuss beschlossen und wird seitdem weiterentwickelt und optimiert.
Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden für das Jahr 2022 Haushaltsmittel von insgesamt
1.970.734,00 € zur Verfügung gestellt.
Veränderungen der Mittelkontingente der Schulen ergeben sich im Wesentlichen durch Schüler- und
Klassenzahländerungen bzw. Änderungen bei den für die verschiedenen Zusatzmittel relevanten
Basiszahlen.
1. Verteilung der Haushaltsmittel
Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung
zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (T eilergebnisplan) im Produktbereich 03
„Schulträgeraufgaben“ in der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ veranschlagt.
Das Grundsystem für die Verteilung der Schuletatmittel basiert auf der vor Jahren vorgenommenen
Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einheitlicher Sockelbetrag, als
Schülerbetrag und als Klassenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich Modifizierungen bzw. zusätzliche
Beträge für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von Gremienbeschlüssen
(z. B. für Integrative Förderung, Folgekosten für “Medienentwicklungsplan” usw.).
Amt für Schule und
Weiterbildung
02.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koppelberg
T elefon:492-4033
Koppelberg@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0102/2022
Die Mittelkontingente der einzelnen Schulen wurden unter Berücksichtigung der Schülerstatistik
(Stichtag 15.10.2021) und der weiteren Komponenten ermittelt.
Die Mittelzuweisung bei den Berufskollegs erfolgt seit 2008 unter spezifizierter „gewichteter“
Berücksichtigung der Schülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Angeboten und
Bildungsgängen. Für die Berufskollegs stehen für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 471.254,00 € als
Schuletatmittel zur Verfügung.
Bei den „sonstigen Schulen & Einrichtungen“ ergeben sich, aufgrund der spezifischen Situation oder
Entwicklung, zum T eilindividuelle Berechnungsmodelle.
Der Gesamtbetrag von 1.970.734,00 € teilt sich auf die einzelnen Schulformen folgendermaßen auf:
Schulform Anzahl
Klassen
Anzahl
SuS* Mittel Betrag je
SuS**
Anteil
SuS
Anteil
Mittel
Berufskollegs 847 15.999 471.254,00 € 29,46 € 37,50% 23,91%
Förderschulen 22 264 46.938,00 € 177,80 € 0,62% 2,38%
Gesamtschulen 64 1.698 140.318,00 € 82,64 € 3,98% 7,12%
Grundschulen 427 10.040 486.378,00 € 48,44 € 23,53% 24,68%
Gymnasien 376 8.897 409.256,00 € 46,00 € 20,85% 20,77%
Hauptschulen 51 1.043 124.033,00 € 118,92 € 2,44% 6,29%
Realschulen 122 3.127 167.878,00 € 53,69 € 7,33% 8,52%
sonstige Schulen und
Einrichtungen 81 1.595 124.679,00 € 78,17 € 3,74% 6,33%
Gesamtergebnis 1.990 42.663 1.970.734,00 € 46,19 € 100,00% 100,00%
*SuS=SchülerinnenundSchüler
**Beidem„BetragjeSuS“handeltessichlediglichumdiemathematischeRechengröße.
Die Haushaltsmittel werden von den Schulen selbstständig über die von der Stadt Münster
eingerichteten Schulgirokonten bewirtschaftet. Seit 2018 werden in einzelnen Schulen
stichprobenartig Beleg-analysen zum Abgleich mit dem Haushaltsprogramm der Schulen
vorgenommen. Diese Vor-Ort-T ermine werden auch genutzt, um Hinweise zur Bewirtschaftung,
Vergleichsdaten und sonstige Optimierungen zu besprechen. Aufgrund der Corona-Situation war dies
jedoch im vergangenen Jahr nur eingeschränkt möglich.
2. Sondermittel
2.1. Folgekosten Medienentwicklungsplan
Neben der im Rahmen des Medienentwicklungsplans durch die Citeq bereit gestellten Mittel werden
im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen
außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Die Höhe dieser Position errechnet sich aus einem Sockelbetrag für jede Schule von 1.000,00 €
(Primarstufe) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufe) und einem Betrag von 12,50 € je SuS. Insgesamt
werden den Schulen im Jahr 2022 für die „Folgekosten Medienentwicklungsplan“ Mittel in Höhe von
435.137,50 € zur Verfügung gestellt.
2.2. Integrative / inklusive / sonderpädagogische Förderung an Schulen
Seit 2013 wird den Schulen, in denen eine entsprechende Förderung im gemeinsamen Lernen erfolgt,
ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 110,00 € je Schüler*in mit sonderpädagogischem
Unterrichtsbedarf zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen sowohl spezielle Fördermaterialien, aber
auch flankierende Materialien für die Regelschüler*innen finanziert werden können. Der
Gesamtbetrag für 929 berücksichtigte Schüler*innen beläuft sich insgesamt auf 102.190,00 €.

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V/0102/2022
2.3. Folgekosten „Programm Grundschule”
Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit vielen Jahren
zusätzliche Mittel bei Schulen mit bis zu 8 Klassen nach Größe gestaffelt zur Verfügung gestellt. Für
das Jahr 2022 beläuft sich der Gesamtbetrag auf 4.675,00 €:
Anzahl
Klassen
Pauschal-
betrag
Schulen
2022 2021
(nachrichtlich)
1 1.000,00 € 0 0
2 900,00 € 0 0
3 800,00 € 0 0
4 650,00 € 1 2
5 500,00 € 1 3
6 350,00 € 5 2
7 200,00 € 4 5
8 75,00 € 13 10
2.4. Mittel zur Förderung und Weiterentwicklung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
an Haupt- und Förderschulen mit Sekundarstufe (ehemals „Bausteinmittel“)
Bereits zum Ende des Jahres 2014 wurde die Förderung und Weiterentwicklung von Ganztags- und
Betreuungsangeboten über sog. „Bausteinmittel“ eingestellt. Ab dem Jahr 2015 erfolgte stattdessen
eine Einbindung der Fördermittel in die Schuletats. Für das Jahr 2022 belaufen sich die hierüber
bereitgestellten Mittel auf 17.985,00 €.
2.5. Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht
Im Schuljahr 2022/2023 nehmen 1.134 Kinder am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Hierfür wird
ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je T eilnehmer*in(Gesamtsumme: rd. 4.650,00 €) im Schuletat
der Stammschule der Lehrkraft (Unterrichtsort) eingestellt, damit spezielle Lehrmittel bereitgestellt
werden können. Zusätzliche Mittel für die Schulbücher werden separat im Rahmen des
Schulbuchbudgets zugewiesen.
2.6. Sachmittel für Ganztagsschulen
In 2022 stehen den Schulen mit Ganztagsangeboten Mittel zur Verfügung, um damit sowohl
flankierende Lehr- und Lernmittel als auch Ersatz für Küchenausstattungen (Geschirr, Töpfe,
Küchenmaterialien usw.) zu beschaffen.
Insgesamt werden (ohne „OGS“ im Primarstufenbereich) als Sachmittel für Ganztagsschulen
188.520,00 € zur Verfügung gestellt.
2.7. Bürobedarfspauschale für Schulsozialarbeiter*innen
Für zusätzlichen Bürobedarf, der durch Schulsozialarbeit verursacht wird, werden den Schulen
zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Je Vollzeitstelle stehen 200,00 € jährlich (anteilig nach
Stellenumfang) zur Verfügung, um insbesondere zusätzliche Sachkosten für Kopierbedarf,
Büromaterial, T elekommunikation usw. abzudecken. Hierfür werden in 2022 insgesamt rd.
15.100,00 € bereitgestellt.
2.8. Mittel für die Lehrkräftebüchereien
Für die generelle Unterrichtsvorbereitung und analog den von den Schülern*innen zu beschaffenden
Büchern der Lernmittelfreiheit ist Bedarf für eine „Lehrkräftebücherei“ gegeben. Um entsprechende
Bücher für Lehrkräfte zur Nutzung in der Schule vorzuhalten, werden den Schulen gestaffelt nach
Schulformen jährlich zwischen 400,00 € und 1.000,00 € (Gesamtsumme: 43.200,00 €) zur Verfügung
gestellt.
2.9. Sonstige Sondermittel
Bei einigen Schulen werden aufgrund ihrer besonderen Situation spezielle zusätzliche Pauschalen für
besondere Zwecke (z. B. für den zusätzlichen Aufwand aufgrund mehrerer Schulstandorte) gewährt.
Insgesamt sind hierfür Mittel von 7.765,00 € im Schuletat berücksichtigt.

- 2 -
V/0102/2022
2.10. Gesamtzuordnung Etatmittel
Um die Anteile der verschiedenen Komponenten des Schuletats aufzuzeigen, sind diese in einer
schulformbezogenen Gesamtübersicht in der Anlage 2 dargestellt. Dort findet sich auch eine -
mathematische - Darstellung der Mittelkontingente der einzelnen Schulformen nach Kosten je Schule,
Klasse und Schüler*in.
3. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil)
Sämtliche Schulen bewirtschaften die Schulbuchmittel als Schulbudget zusammen mit dem Schuletat.
Grundlage für die Berechnung der Schulbuchmittel sind die sich aus der „Verordnung über die
Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach §96 Abs. 5 Schulgesetz“ ergebenen
Durchschnittsbeträge. Der dortige Rahmen wurde mit Verordnung vom 16.07.2020 (GV. NRW.
26/2020 S. 464) zum Schuljahr 2021/2022 erhöht. Die Stadt Münster als Schulträgerin hat die
Durchschnittsbeträge für Schulbücher auf Grundlage der o. g. Verordnung im Rahmen der zur
Verfügung gestellten Haushaltsmittel für alle Schulformen um 20% erhöht. Für das Schuljahr
2022/2023 werden den Schulen Mittel in Höhe von rd. 1,6 Mio. € zur Verfügung gestellt und auf die
Schulgirokonten überwiesen. Durch die Eigenbewirtschaftung wird den Schulen eine erhebliche
zusätzliche Flexibilisierung ermöglicht, da neben den „klassischen“ Schulbüchern (entsprechend der
Lernmittelfreiheit) verstärkt auch andere Medien eingesetzt werden. Deren Finanzierung kann somit
innerhalb des Schulbudgets erfolgen, ohne dass auf die formalen Abgrenzungen zwischen
Schulbuch- und Schuletat geachtet werden muss.
Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten
Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die
vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, stehen
für das Jahr 2022 zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung.
Hierzu gehört auch, dass die Schulen - nach Schulformen gestaffelt - bis zu maximal 25 % bis 35 %
der laufenden Mittel ansparen dürfen, um diese Mittel in Folgejahren zweckentsprechend einsetzen
zu können. Für die durch die Umstellung von G 8 auf G 9 betroffenen Gymnasien wurde diese
Höchstansparregelung für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 ausgesetzt, seit dem Jahr 2021 gilt dort
wieder die Höchstanspargrenze von 30%.
In Abstimmung mit den Schulen sind weitere Anpassungen und Weiterentwicklungen möglich. Soweit
sich hier Veränderungen ergeben, wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung darüber
berichtet.
i. V.
gez. Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022
Anlage 2: Schulformbezogene Gesamtübersicht

V_0102_2022 - Anlage 2 - Schulformbezogene Gesamtübersicht

2936 Zeichen

Schulformbezogene Gesamtübersicht Anlage 2
Schulform Schulen Klassen SuS Mittel Durchschnitt
pro Schule
Durchschnitt
pro Klasse
Durchschnitt
pro SuS
Berufskolleg 6 847 15.999         471.254,00 €           78.542,33 €               556,38 €                 29,46 € 
Förderschule 3 22 264           46.938,00 €           15.646,00 €            2.133,55 €               177,80 € 
Gesamtschule 2 64 1.698         140.318,00 €           70.159,00 €            2.192,47 €                 82,64 € 
Grundschule 45 427 10.040         486.378,00 €           10.808,40 €            1.139,06 €                 48,44 € 
Gymnasium 11 376 8.897         409.256,00 €            9.094,58 €            1.088,45 €                 46,00 € 
Hauptschule 4 51 1.043         124.033,00 €           31.008,25 €            2.432,02 €               118,92 € 
Realschule 6 122 3.127         167.878,00 €           27.979,67 €            1.376,05 €                 53,69 € 
sonstige Schulen und Einrichtungen 5 81 1.595         124.679,00 €           24.935,80 €            1.539,25 €                 78,17 € 
Gesamtergebnis 82 1990 42.663      1.970.734,00 €           24.033,34 €               990,32 €                 46,19 € 
Schulform Basisbeträge MEP-
Folgekosten
Einzel-
zuschläge
Zuschlag
gem. Unterricht
Ganztages-
zuschläge
Schul-
sozialarbeit Mittel
Berufskolleg         466.594,00 €                       -   €            2.960,00 €                       -   €                       -   €            1.700,00 €         471.254,00 € 
Förderschule           35.676,00 €            7.037,50 €            2.580,00 €                       -   €                       -   €            1.644,00 €           46.938,00 € 
Gesamtschule           46.423,00 €           25.225,00 €                       -   €           15.070,00 €           53.100,00 €               500,00 €         140.318,00 € 
Grundschule         251.458,00 €         170.500,00 €            7.460,00 €           26.730,00 €           24.915,00 €            5.300,00 €         486.378,00 € 
Gymnasium         219.627,00 €         133.212,50 €               185,00 €            9.900,00 €           45.180,00 €            1.150,00 €         409.256,00 € 
Hauptschule           43.935,00 €           21.037,50 €           19.835,00 €           12.430,00 €           24.795,00 €            2.000,00 €         124.033,00 € 
Realschule           71.479,00 €           51.087,50 €               650,00 €           25.850,00 €           17.010,00 €            1.800,00 €         167.878,00 € 
sonstige Schulen und Einrichtungen           59.505,00 €           27.037,50 €            1.405,00 €           12.210,00 €           23.520,00 €            1.000,00 €         124.679,00 € 
Gesamtergebnis      1.194.697,00 €         435.137,50 €           35.075,00 €         102.190,00 €         188.520,00 €           15.094,00 €      1.970.734,00 € 
Rundungsdifferenzen möglich!
Seite 1 von 1 V/0102/2022

V_0102_2022 - Anlage 1 - Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022

5080 Zeichen

Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 1
Schulform / Schule Klassen SuS Mittel
Berufskolleg
Adolph-Kolping-Berufskolleg 135 1.857 74.865,00 €         
Anne-Frank-Berufskolleg 78 1.616 55.832,00 €         
Hansa-Berufskolleg 201 4.034 72.441,00 €         
Hans-Böckler-Berufskolleg 160 2.905 137.600,00 €       
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 137 2.694 57.083,00 €         
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 136 2.893 73.433,00 €         
Berufskolleg Ergebnis 847 15.999 471.254,00 €       
Förderschule
Albert-Schweitzer-Schule 13 156 18.059,00 €         
Erich-Kästner-Schule 7 87 10.885,00 €         
Kompass Schule 2 21 17.994,00 €         
Förderschule Ergebnis 22 264 46.938,00 €         
Gesamtschule
Gesamtschule Mitte 36 920 75.620,00 €         
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 28 778 64.698,00 €         
Gesamtschule Ergebnis 64 1.698 140.318,00 €       
Grundschule
Aegidii-Ludgeri-Schule 5 117 7.067,00 €           
Annetteschule Angelmodde 8 177 8.844,00 €           
Annetteschule Nienberge 9 219 9.649,00 €           
Astrid Lindgren-Schule 6 123 7.304,00 €           
Bodelschwinghschule 8 203 8.929,00 €           
Clemensschule 6 135 7.692,00 €           
Davertschule Amelsbüren 11 247 10.409,00 €         
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 193 8.831,00 €           
Dreifaltigkeitsschule 12 276 11.251,00 €         
Eichendorffschule 11 241 11.590,00 €         
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 12 265 10.924,00 €         
Grundschule am Kinderbach 8 201 9.199,00 €           
Grundschule Kinderhaus-West 10 243 22.487,00 €         
Grundschule Loevelingloh 4 112 7.060,00 €           
Grundschule Sprakel 7 155 8.376,00 €           
Grundschule Wolbeck-Nord 6 156 8.057,00 €           
Hermannschule 6 129 8.123,00 €           
Idaschule 15 333 14.134,00 €         
Seite 1 von 3 V/0102/2022

Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 1
Schulform / Schule Klassen SuS Mittel
Johannisschule 8 168 9.215,00 €           
Kardinal-von-Galen Schule 8 198 8.939,00 €           
Kreuzschule 8 181 8.383,00 €           
Ludgerusschule Albachten 12 291 11.438,00 €         
Ludgerusschule Hiltrup 16 438 16.080,00 €         
Margaretenschule 9 236 9.765,00 €           
Marienschule Hiltrup 8 208 9.127,00 €           
Marienschule Roxel 16 351 14.568,00 €         
Martinischule 7 151 8.076,00 €           
Martin-Luther-Schule 8 205 8.959,00 €           
Matthias-Claudius-Schule Handorf 8 178 9.023,00 €           
Matthias-Claudius-Schule Münster 10 227 10.395,00 €         
Mauritzschule 8 195 8.871,00 €           
Melanchthonschule 10 200 12.930,00 €         
Michaelschule 11 241 10.600,00 €         
Mosaikschule 12 292 11.588,00 €         
Nikolaischule 14 339 13.365,00 €         
Norbertschule 13 301 13.884,00 €         
Overbergschule 7 150 8.441,00 €           
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 8 215 9.377,00 €           
Paul-Schneider-Schule 12 298 12.726,00 €         
Peter-Wust-Schule 12 308 12.974,00 €         
Pleisterschule 6 121 7.154,00 €           
Pötterhoekschule 8 200 9.189,00 €           
Theresienschule 7 143 7.598,00 €           
Thomas-Morus-Schule 13 321 12.680,00 €         
Wartburgschule 16 359 31.107,00 €         
Grundschule Ergebnis 427 10.040 486.378,00 €       
Gymnasium
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 48 1.139 43.100,00 €         
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 40 950 47.393,00 €         
Geschwister-Scholl-Gymnasium 28 636 43.788,00 €         
Gymasium Paulinum 36 868 34.652,00 €         
Gymasium Wolbeck 37 845 33.874,00 €         
Immanuel-Kant-Gymnasium 27 650 28.173,00 €         
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 20 466 23.969,00 €         
Seite 2 von 3 V/0102/2022

Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 1
Schulform / Schule Klassen SuS Mittel
Pascal-Gymnasium 37 830 33.870,00 €         
Ratsgymnasium 29 721 48.292,00 €         
Schillergymnasium 35 844 36.192,00 €         
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 39 948 35.953,00 €         
Gymnasium Ergebnis 376 8.897 409.256,00 €       
Hauptschule
Hauptschule Coerde 12 222 31.637,00 €         
Hauptschule Hiltrup 14 306 28.562,00 €         
Hauptschule Wolbeck 12 223 28.317,00 €         
Waldschule Kinderhaus 13 292 35.517,00 €         
Hauptschule Ergebnis 51 1.043 124.033,00 €       
Realschule
Erich-Klausener-Schule 21 601 26.620,00 €         
Erna-de-Vries-Realschule 18 422 21.934,00 €         
Geschwister-Scholl-Realschule 19 489 40.282,00 €         
Johannes-Gutenberg-Realschule 23 560 27.422,00 €         
Realschule im Kreuzviertel 22 585 28.516,00 €         
Realschule Wolbeck 19 470 23.104,00 €         
Realschule Ergebnis 122 3.127 167.878,00 €       
sonstige Schulen und Einrichtungen
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 13 256 27.372,00 €         
Helen-Keller-Schule 13 161 15.929,00 €         
Primusschule 23 527 46.735,00 €         
PTA Berufsfachschule 2 72 11.380,00 €         
Weiterbildungskolleg 30 579 23.263,00 €         
sonstige Schulen und Einrichtungen Ergebnis 81 1.595 124.679,00 €       
Gesamtergebnis 1.990 42.663 1.970.734,00 €    
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Anlage A

1526 Zeichen

Anlage A zur V/0102/2022
Kurzüberblick
Den städtischen Schulen werden jährlich Haushaltsmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung
über das Schulgirokonto zur Verfügung gestellt. Mit dieser Vorlage wird über die Parameter und
die Zuweisung für das Kalenderjahr 2022 informiert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Mittelbereitstellung wird das globale Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-,
Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ unterstützt. Dies konkretisiert
sich in der Bereitstellung der Mittel für die Sachausstattung der Schulen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Der Schulträger hat gemäß §§ 92 und 94 Schulgesetz NRW für die erforderliche Ausstattung der
Schulen zu sorgen. Es gibt keine konkrete Vorgabe, in welcher Höhe den Schulen Mittel zur
Verfügung zu stellen sind.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Durch die Ermittlung der Schulbudgets anhand verschiedener relevanter Faktoren werden
verschiedene Aspekte (gleiche Lebensverhältnisse, Inklusion, Integration, usw.) berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 19 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loevelingloh 4
  • Kinderhaus 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0102/2022
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2022
Erstellt
07.02.2022 14:44