V/0102/2022
Schuletat 2022 - Mittelzuweisung an die städtischen Schulen
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Berichtsvorlage
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V/0102/2022 V/0102/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Schuletat 2022 - Mittelzuweisung an die städtischen Schulen Beratungsfolge 22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Vorbemerkungen Der Schulträger ist entsprechend den Regelungen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes (§§ 79, 94, 95 und 96 Schulgesetz) unter anderem für die ordnungsgemäße Sachausstattung der Schulen zuständig. Eine finanzielle Konkretisierung oder inhaltliche Beschreibung des Begriffes „ordnungsgemäß“ gibt es - außer im Bereich der Lernmittelfreiheit - nicht. Zur Finanzierung der unterrichtlichen Sachkosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien, Reparaturen, Beschaffungen) werden den städtischen Schulen und Einrichtungen Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das grundsätzliche System zur Berechnung der Schuletats und zur Mittelbewirtschaftung wurde 1987 vom damaligen Schulausschuss beschlossen und wird seitdem weiterentwickelt und optimiert. Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden für das Jahr 2022 Haushaltsmittel von insgesamt 1.970.734,00 € zur Verfügung gestellt. Veränderungen der Mittelkontingente der Schulen ergeben sich im Wesentlichen durch Schüler- und Klassenzahländerungen bzw. Änderungen bei den für die verschiedenen Zusatzmittel relevanten Basiszahlen. 1. Verteilung der Haushaltsmittel Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (T eilergebnisplan) im Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ in der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ veranschlagt. Das Grundsystem für die Verteilung der Schuletatmittel basiert auf der vor Jahren vorgenommenen Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einheitlicher Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von Gremienbeschlüssen (z. B. für Integrative Förderung, Folgekosten für “Medienentwicklungsplan” usw.). Amt für Schule und Weiterbildung 02.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koppelberg T elefon:492-4033 Koppelberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0102/2022 Die Mittelkontingente der einzelnen Schulen wurden unter Berücksichtigung der Schülerstatistik (Stichtag 15.10.2021) und der weiteren Komponenten ermittelt. Die Mittelzuweisung bei den Berufskollegs erfolgt seit 2008 unter spezifizierter „gewichteter“ Berücksichtigung der Schülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Angeboten und Bildungsgängen. Für die Berufskollegs stehen für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 471.254,00 € als Schuletatmittel zur Verfügung. Bei den „sonstigen Schulen & Einrichtungen“ ergeben sich, aufgrund der spezifischen Situation oder Entwicklung, zum T eilindividuelle Berechnungsmodelle. Der Gesamtbetrag von 1.970.734,00 € teilt sich auf die einzelnen Schulformen folgendermaßen auf: Schulform Anzahl Klassen Anzahl SuS* Mittel Betrag je SuS** Anteil SuS Anteil Mittel Berufskollegs 847 15.999 471.254,00 € 29,46 € 37,50% 23,91% Förderschulen 22 264 46.938,00 € 177,80 € 0,62% 2,38% Gesamtschulen 64 1.698 140.318,00 € 82,64 € 3,98% 7,12% Grundschulen 427 10.040 486.378,00 € 48,44 € 23,53% 24,68% Gymnasien 376 8.897 409.256,00 € 46,00 € 20,85% 20,77% Hauptschulen 51 1.043 124.033,00 € 118,92 € 2,44% 6,29% Realschulen 122 3.127 167.878,00 € 53,69 € 7,33% 8,52% sonstige Schulen und Einrichtungen 81 1.595 124.679,00 € 78,17 € 3,74% 6,33% Gesamtergebnis 1.990 42.663 1.970.734,00 € 46,19 € 100,00% 100,00% *SuS=SchülerinnenundSchüler **Beidem„BetragjeSuS“handeltessichlediglichumdiemathematischeRechengröße. Die Haushaltsmittel werden von den Schulen selbstständig über die von der Stadt Münster eingerichteten Schulgirokonten bewirtschaftet. Seit 2018 werden in einzelnen Schulen stichprobenartig Beleg-analysen zum Abgleich mit dem Haushaltsprogramm der Schulen vorgenommen. Diese Vor-Ort-T ermine werden auch genutzt, um Hinweise zur Bewirtschaftung, Vergleichsdaten und sonstige Optimierungen zu besprechen. Aufgrund der Corona-Situation war dies jedoch im vergangenen Jahr nur eingeschränkt möglich. 2. Sondermittel 2.1. Folgekosten Medienentwicklungsplan Neben der im Rahmen des Medienentwicklungsplans durch die Citeq bereit gestellten Mittel werden im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Höhe dieser Position errechnet sich aus einem Sockelbetrag für jede Schule von 1.000,00 € (Primarstufe) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufe) und einem Betrag von 12,50 € je SuS. Insgesamt werden den Schulen im Jahr 2022 für die „Folgekosten Medienentwicklungsplan“ Mittel in Höhe von 435.137,50 € zur Verfügung gestellt. 2.2. Integrative / inklusive / sonderpädagogische Förderung an Schulen Seit 2013 wird den Schulen, in denen eine entsprechende Förderung im gemeinsamen Lernen erfolgt, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 110,00 € je Schüler*in mit sonderpädagogischem Unterrichtsbedarf zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen sowohl spezielle Fördermaterialien, aber auch flankierende Materialien für die Regelschüler*innen finanziert werden können. Der Gesamtbetrag für 929 berücksichtigte Schüler*innen beläuft sich insgesamt auf 102.190,00 €. - 2 - V/0102/2022 2.3. Folgekosten „Programm Grundschule” Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit vielen Jahren zusätzliche Mittel bei Schulen mit bis zu 8 Klassen nach Größe gestaffelt zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2022 beläuft sich der Gesamtbetrag auf 4.675,00 €: Anzahl Klassen Pauschal- betrag Schulen 2022 2021 (nachrichtlich) 1 1.000,00 € 0 0 2 900,00 € 0 0 3 800,00 € 0 0 4 650,00 € 1 2 5 500,00 € 1 3 6 350,00 € 5 2 7 200,00 € 4 5 8 75,00 € 13 10 2.4. Mittel zur Förderung und Weiterentwicklung von Ganztags- und Betreuungsangeboten an Haupt- und Förderschulen mit Sekundarstufe (ehemals „Bausteinmittel“) Bereits zum Ende des Jahres 2014 wurde die Förderung und Weiterentwicklung von Ganztags- und Betreuungsangeboten über sog. „Bausteinmittel“ eingestellt. Ab dem Jahr 2015 erfolgte stattdessen eine Einbindung der Fördermittel in die Schuletats. Für das Jahr 2022 belaufen sich die hierüber bereitgestellten Mittel auf 17.985,00 €. 2.5. Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht Im Schuljahr 2022/2023 nehmen 1.134 Kinder am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Hierfür wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je T eilnehmer*in(Gesamtsumme: rd. 4.650,00 €) im Schuletat der Stammschule der Lehrkraft (Unterrichtsort) eingestellt, damit spezielle Lehrmittel bereitgestellt werden können. Zusätzliche Mittel für die Schulbücher werden separat im Rahmen des Schulbuchbudgets zugewiesen. 2.6. Sachmittel für Ganztagsschulen In 2022 stehen den Schulen mit Ganztagsangeboten Mittel zur Verfügung, um damit sowohl flankierende Lehr- und Lernmittel als auch Ersatz für Küchenausstattungen (Geschirr, Töpfe, Küchenmaterialien usw.) zu beschaffen. Insgesamt werden (ohne „OGS“ im Primarstufenbereich) als Sachmittel für Ganztagsschulen 188.520,00 € zur Verfügung gestellt. 2.7. Bürobedarfspauschale für Schulsozialarbeiter*innen Für zusätzlichen Bürobedarf, der durch Schulsozialarbeit verursacht wird, werden den Schulen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Je Vollzeitstelle stehen 200,00 € jährlich (anteilig nach Stellenumfang) zur Verfügung, um insbesondere zusätzliche Sachkosten für Kopierbedarf, Büromaterial, T elekommunikation usw. abzudecken. Hierfür werden in 2022 insgesamt rd. 15.100,00 € bereitgestellt. 2.8. Mittel für die Lehrkräftebüchereien Für die generelle Unterrichtsvorbereitung und analog den von den Schülern*innen zu beschaffenden Büchern der Lernmittelfreiheit ist Bedarf für eine „Lehrkräftebücherei“ gegeben. Um entsprechende Bücher für Lehrkräfte zur Nutzung in der Schule vorzuhalten, werden den Schulen gestaffelt nach Schulformen jährlich zwischen 400,00 € und 1.000,00 € (Gesamtsumme: 43.200,00 €) zur Verfügung gestellt. 2.9. Sonstige Sondermittel Bei einigen Schulen werden aufgrund ihrer besonderen Situation spezielle zusätzliche Pauschalen für besondere Zwecke (z. B. für den zusätzlichen Aufwand aufgrund mehrerer Schulstandorte) gewährt. Insgesamt sind hierfür Mittel von 7.765,00 € im Schuletat berücksichtigt. - 2 - V/0102/2022 2.10. Gesamtzuordnung Etatmittel Um die Anteile der verschiedenen Komponenten des Schuletats aufzuzeigen, sind diese in einer schulformbezogenen Gesamtübersicht in der Anlage 2 dargestellt. Dort findet sich auch eine - mathematische - Darstellung der Mittelkontingente der einzelnen Schulformen nach Kosten je Schule, Klasse und Schüler*in. 3. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil) Sämtliche Schulen bewirtschaften die Schulbuchmittel als Schulbudget zusammen mit dem Schuletat. Grundlage für die Berechnung der Schulbuchmittel sind die sich aus der „Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach §96 Abs. 5 Schulgesetz“ ergebenen Durchschnittsbeträge. Der dortige Rahmen wurde mit Verordnung vom 16.07.2020 (GV. NRW. 26/2020 S. 464) zum Schuljahr 2021/2022 erhöht. Die Stadt Münster als Schulträgerin hat die Durchschnittsbeträge für Schulbücher auf Grundlage der o. g. Verordnung im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für alle Schulformen um 20% erhöht. Für das Schuljahr 2022/2023 werden den Schulen Mittel in Höhe von rd. 1,6 Mio. € zur Verfügung gestellt und auf die Schulgirokonten überwiesen. Durch die Eigenbewirtschaftung wird den Schulen eine erhebliche zusätzliche Flexibilisierung ermöglicht, da neben den „klassischen“ Schulbüchern (entsprechend der Lernmittelfreiheit) verstärkt auch andere Medien eingesetzt werden. Deren Finanzierung kann somit innerhalb des Schulbudgets erfolgen, ohne dass auf die formalen Abgrenzungen zwischen Schulbuch- und Schuletat geachtet werden muss. Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, stehen für das Jahr 2022 zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Hierzu gehört auch, dass die Schulen - nach Schulformen gestaffelt - bis zu maximal 25 % bis 35 % der laufenden Mittel ansparen dürfen, um diese Mittel in Folgejahren zweckentsprechend einsetzen zu können. Für die durch die Umstellung von G 8 auf G 9 betroffenen Gymnasien wurde diese Höchstansparregelung für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 ausgesetzt, seit dem Jahr 2021 gilt dort wieder die Höchstanspargrenze von 30%. In Abstimmung mit den Schulen sind weitere Anpassungen und Weiterentwicklungen möglich. Soweit sich hier Veränderungen ergeben, wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung darüber berichtet. i. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 2: Schulformbezogene Gesamtübersicht
V_0102_2022 - Anlage 2 - Schulformbezogene Gesamtübersicht
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Schulformbezogene Gesamtübersicht Anlage 2 Schulform Schulen Klassen SuS Mittel Durchschnitt pro Schule Durchschnitt pro Klasse Durchschnitt pro SuS Berufskolleg 6 847 15.999 471.254,00 € 78.542,33 € 556,38 € 29,46 € Förderschule 3 22 264 46.938,00 € 15.646,00 € 2.133,55 € 177,80 € Gesamtschule 2 64 1.698 140.318,00 € 70.159,00 € 2.192,47 € 82,64 € Grundschule 45 427 10.040 486.378,00 € 10.808,40 € 1.139,06 € 48,44 € Gymnasium 11 376 8.897 409.256,00 € 9.094,58 € 1.088,45 € 46,00 € Hauptschule 4 51 1.043 124.033,00 € 31.008,25 € 2.432,02 € 118,92 € Realschule 6 122 3.127 167.878,00 € 27.979,67 € 1.376,05 € 53,69 € sonstige Schulen und Einrichtungen 5 81 1.595 124.679,00 € 24.935,80 € 1.539,25 € 78,17 € Gesamtergebnis 82 1990 42.663 1.970.734,00 € 24.033,34 € 990,32 € 46,19 € Schulform Basisbeträge MEP- Folgekosten Einzel- zuschläge Zuschlag gem. Unterricht Ganztages- zuschläge Schul- sozialarbeit Mittel Berufskolleg 466.594,00 € - € 2.960,00 € - € - € 1.700,00 € 471.254,00 € Förderschule 35.676,00 € 7.037,50 € 2.580,00 € - € - € 1.644,00 € 46.938,00 € Gesamtschule 46.423,00 € 25.225,00 € - € 15.070,00 € 53.100,00 € 500,00 € 140.318,00 € Grundschule 251.458,00 € 170.500,00 € 7.460,00 € 26.730,00 € 24.915,00 € 5.300,00 € 486.378,00 € Gymnasium 219.627,00 € 133.212,50 € 185,00 € 9.900,00 € 45.180,00 € 1.150,00 € 409.256,00 € Hauptschule 43.935,00 € 21.037,50 € 19.835,00 € 12.430,00 € 24.795,00 € 2.000,00 € 124.033,00 € Realschule 71.479,00 € 51.087,50 € 650,00 € 25.850,00 € 17.010,00 € 1.800,00 € 167.878,00 € sonstige Schulen und Einrichtungen 59.505,00 € 27.037,50 € 1.405,00 € 12.210,00 € 23.520,00 € 1.000,00 € 124.679,00 € Gesamtergebnis 1.194.697,00 € 435.137,50 € 35.075,00 € 102.190,00 € 188.520,00 € 15.094,00 € 1.970.734,00 € Rundungsdifferenzen möglich! Seite 1 von 1 V/0102/2022
V_0102_2022 - Anlage 1 - Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022
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Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 1 Schulform / Schule Klassen SuS Mittel Berufskolleg Adolph-Kolping-Berufskolleg 135 1.857 74.865,00 € Anne-Frank-Berufskolleg 78 1.616 55.832,00 € Hansa-Berufskolleg 201 4.034 72.441,00 € Hans-Böckler-Berufskolleg 160 2.905 137.600,00 € Ludwig-Erhard-Berufskolleg 137 2.694 57.083,00 € Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 136 2.893 73.433,00 € Berufskolleg Ergebnis 847 15.999 471.254,00 € Förderschule Albert-Schweitzer-Schule 13 156 18.059,00 € Erich-Kästner-Schule 7 87 10.885,00 € Kompass Schule 2 21 17.994,00 € Förderschule Ergebnis 22 264 46.938,00 € Gesamtschule Gesamtschule Mitte 36 920 75.620,00 € Mathilde-Anneke-Gesamtschule 28 778 64.698,00 € Gesamtschule Ergebnis 64 1.698 140.318,00 € Grundschule Aegidii-Ludgeri-Schule 5 117 7.067,00 € Annetteschule Angelmodde 8 177 8.844,00 € Annetteschule Nienberge 9 219 9.649,00 € Astrid Lindgren-Schule 6 123 7.304,00 € Bodelschwinghschule 8 203 8.929,00 € Clemensschule 6 135 7.692,00 € Davertschule Amelsbüren 11 247 10.409,00 € Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 193 8.831,00 € Dreifaltigkeitsschule 12 276 11.251,00 € Eichendorffschule 11 241 11.590,00 € Gottfried-von-Cappenberg-Schule 12 265 10.924,00 € Grundschule am Kinderbach 8 201 9.199,00 € Grundschule Kinderhaus-West 10 243 22.487,00 € Grundschule Loevelingloh 4 112 7.060,00 € Grundschule Sprakel 7 155 8.376,00 € Grundschule Wolbeck-Nord 6 156 8.057,00 € Hermannschule 6 129 8.123,00 € Idaschule 15 333 14.134,00 € Seite 1 von 3 V/0102/2022 Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 1 Schulform / Schule Klassen SuS Mittel Johannisschule 8 168 9.215,00 € Kardinal-von-Galen Schule 8 198 8.939,00 € Kreuzschule 8 181 8.383,00 € Ludgerusschule Albachten 12 291 11.438,00 € Ludgerusschule Hiltrup 16 438 16.080,00 € Margaretenschule 9 236 9.765,00 € Marienschule Hiltrup 8 208 9.127,00 € Marienschule Roxel 16 351 14.568,00 € Martinischule 7 151 8.076,00 € Martin-Luther-Schule 8 205 8.959,00 € Matthias-Claudius-Schule Handorf 8 178 9.023,00 € Matthias-Claudius-Schule Münster 10 227 10.395,00 € Mauritzschule 8 195 8.871,00 € Melanchthonschule 10 200 12.930,00 € Michaelschule 11 241 10.600,00 € Mosaikschule 12 292 11.588,00 € Nikolaischule 14 339 13.365,00 € Norbertschule 13 301 13.884,00 € Overbergschule 7 150 8.441,00 € Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 8 215 9.377,00 € Paul-Schneider-Schule 12 298 12.726,00 € Peter-Wust-Schule 12 308 12.974,00 € Pleisterschule 6 121 7.154,00 € Pötterhoekschule 8 200 9.189,00 € Theresienschule 7 143 7.598,00 € Thomas-Morus-Schule 13 321 12.680,00 € Wartburgschule 16 359 31.107,00 € Grundschule Ergebnis 427 10.040 486.378,00 € Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 48 1.139 43.100,00 € Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 40 950 47.393,00 € Geschwister-Scholl-Gymnasium 28 636 43.788,00 € Gymasium Paulinum 36 868 34.652,00 € Gymasium Wolbeck 37 845 33.874,00 € Immanuel-Kant-Gymnasium 27 650 28.173,00 € Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 20 466 23.969,00 € Seite 2 von 3 V/0102/2022 Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2022 Anlage 1 Schulform / Schule Klassen SuS Mittel Pascal-Gymnasium 37 830 33.870,00 € Ratsgymnasium 29 721 48.292,00 € Schillergymnasium 35 844 36.192,00 € Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 39 948 35.953,00 € Gymnasium Ergebnis 376 8.897 409.256,00 € Hauptschule Hauptschule Coerde 12 222 31.637,00 € Hauptschule Hiltrup 14 306 28.562,00 € Hauptschule Wolbeck 12 223 28.317,00 € Waldschule Kinderhaus 13 292 35.517,00 € Hauptschule Ergebnis 51 1.043 124.033,00 € Realschule Erich-Klausener-Schule 21 601 26.620,00 € Erna-de-Vries-Realschule 18 422 21.934,00 € Geschwister-Scholl-Realschule 19 489 40.282,00 € Johannes-Gutenberg-Realschule 23 560 27.422,00 € Realschule im Kreuzviertel 22 585 28.516,00 € Realschule Wolbeck 19 470 23.104,00 € Realschule Ergebnis 122 3.127 167.878,00 € sonstige Schulen und Einrichtungen Friedensreich-Hundertwasser-Schule 13 256 27.372,00 € Helen-Keller-Schule 13 161 15.929,00 € Primusschule 23 527 46.735,00 € PTA Berufsfachschule 2 72 11.380,00 € Weiterbildungskolleg 30 579 23.263,00 € sonstige Schulen und Einrichtungen Ergebnis 81 1.595 124.679,00 € Gesamtergebnis 1.990 42.663 1.970.734,00 € Seite 3 von 3 V/0102/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0102/2022 Kurzüberblick Den städtischen Schulen werden jährlich Haushaltsmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung über das Schulgirokonto zur Verfügung gestellt. Mit dieser Vorlage wird über die Parameter und die Zuweisung für das Kalenderjahr 2022 informiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Mittelbereitstellung wird das globale Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ unterstützt. Dies konkretisiert sich in der Bereitstellung der Mittel für die Sachausstattung der Schulen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Schulträger hat gemäß §§ 92 und 94 Schulgesetz NRW für die erforderliche Ausstattung der Schulen zu sorgen. Es gibt keine konkrete Vorgabe, in welcher Höhe den Schulen Mittel zur Verfügung zu stellen sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die Ermittlung der Schulbudgets anhand verschiedener relevanter Faktoren werden verschiedene Aspekte (gleiche Lebensverhältnisse, Inklusion, Integration, usw.) berücksichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh 4
- Kinderhaus 13
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Details
- Aktenzeichen
- V/0102/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2022
- Erstellt
- 07.02.2022 14:44