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1229/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.2024 betr.: "Photovoltaikanlagen"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 16.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.04.2024, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4077 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2024 
 1229/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: 
"Photovoltaikanlagen" aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 
25.01.2024 
 
Herr Schallehn fragt, wie lange Genehmigungsverfahren und der Netzanschluss von Photo-
voltaikanlagen dauern, aufgeschlüsselt nach Größe der Anlagen bei der Rheinischen Netzge-
sellschaft in Köln und wie sich Wartezeiten begründen. Des Weiteren fragt er, was die Verwal-
tung unternehme, um Genehmigungsverfahren und Anschluss zu beschleunigen. 
 
In Abstimmung mit der Verwaltung beantwortet die RheinEnergie die Anfrage wie folgt: 
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Rheinische NETZGesellschaft (RNG) die RheinEner-
gie dienstleistend beauftragt hat, diese Verfahren in ihrem Auftrag durchzuführen.  
  
1. Balkonkraftwerke 
Die Anmeldung durch den Kunden ist über ein Online-Portal auf Basis einer sogenannten 
„Klickstrecke“ möglich. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, parallel eine Anmeldung im 
Marktstammdatenregister durchzuführen. Im Falle der Verabschiedung des Solarpaketes 
1 der Bundesregierung wird nur noch eine einmalige Anmeldung im Marktstammdatenre-
gister erforderlich sein. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen werden aktuell ca. 4 – 6 Wo-
chen für den meist erforderlichen Zählerwechsel benötigt.   
  
2. Anlagen < 30 kWp  
Nach der Anmeldung des Marktpartners/Installateurs und vollständiger Vorlage aller not-
wendigen Unterlagen wird in der Regel tagesscharf die Anschlusszusage versendet. Im 
Anschluss werden aktuell ca. 20 Wochen für die systemseitige Bearbeitung, technische 
Planung und Abstimmung mit dem Kunden sowie den meist erforderlichen Zählerwechsel 
benötigt.  
  
3. Anlagen >= 30kWp 
Nach der Anmeldung des Marktpartners/Installateurs und vollständiger Vorlage aller not-
wendigen Unterlagen wird in der Regel binnen einer Woche die Anschlusszusage versen-
det, insofern keine Netzverstärkungs- oder Netzausbaumaßnahme notwendig ist. Sollte 
eine Netzverstärkungs- oder Netzausbaumaßnahme notwendig sein, muss hierzu eine 
individuelle Planung erfolgen. Je nach Komplexität der Anfrage kann dies bis nach voll-
ständigem Erhalt der kundenseitigen Unterlagen bis zu 6 Wochen dauern, bis die An-
schlusszusage versendet wird. Im Anschluss werden aktuell ca. 20 Wochen für die sys-
temseitige Bearbeitung, technische Planung und Abstimmung mit dem Kunden sowie den 
meist erforderlichen Zählerwechsel benötigt. 
Das Genehmigungsverfahren für zertifizierungspflichtige Anlagen dauert aufgrund der An-
zahl an Anfragen aktuell zwischen 4 und 6 Wochen. Hier ist die RNG als Netzbetreiber

2 
 
und die RheinEnergie als Dienstleister auf eine schnelle und korrekte Zuarbeit des Ein-
speisebegehrenden angewiesen.  
 
Insgesamt begründen sich die Wartezeiten also vor allem mit der derzeit hohen Anzahl an An-
fragen, der individuellen Komplexität von Einzelmaßnahmen und der generellen Komplexität 
des Einspeiseprozesses von Anfrage über technischer Planung sowie Genehmigung bis zum 
Umbau der Zähleinrichtung.  
  
Seitens der RheinEnergie wurden bereits Maßnahmen umgesetzt, um die mit der Bearbeitung 
und Kundenkommunikation betrauten Fachbereiche zu verstärken. Über ein neues verein-
fachtes Kundenportal wird zukünftig die Automatisierung und Digitalisierung vorangetrieben. 
Weiterhin kommunizieren RNG und RheinEnergie intensiv mit Multiplikatoren wie Innungen, 
Installateuren und Solarteuren, um sicherzustellen, dass Kunden bereits beim Erstkontakt ei-
nen umfassenden Überblick erhalten. Gleichzeitig befindet sich ein Vor-Ort-Team im Aufbau, 
das spezielle Kundenanliegen und -vorhaben abschließend aufnehmen kann. 
Die BNetzA hat zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammda-
tenregister (MaStR) vereinfacht. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1229/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
16.04.2024
Erstellt
10.04.2024 16:03