2700/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Herrn Krasson (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 31.08.2023 (AN/1332/2023) betreffend Straßenbaumkonzept Porz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4060 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 2700/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Herrn Krasson (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 31.08.2023 (AN/1332/2023) betreffend Straßenbaumkonzept Porz Herr Krasson (AfD) bittet um die Beantwortung der folgenden Frage: Frage: Warum wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen, beispielsweise durch eine Umfrage, um die Akzeptanz des Konzepts, der Baumartenwahl, der Standorte und anderer stadtplanerischer Aspekte zu ermitteln? Antwort der Verwaltung Im Rahmen des Straßenbaumkonzept Porz wurden alle Straßen im Bezirk Porz untersucht, ob Baumpflanzungen grundsätzlich möglich sind. Hierbei handelt es sich nur um potentielle Baumstandorte. Erst wenn die Bezirksvertretung dem Konzept zugestimmt hat, werden für die betroffenen Straßen einzelne Ausführungspläne erstellt. Diese werden dann der Bezirksver- tretung ebenfalls zum Beschluss vorgestellt. Die Bürger*innen können die Übersichtspläne für die Stadtteile mit den potentiellen Standorten Einsehen und Anregungen geben. Frage: Wie hoch veranschlagt die Verwaltung die wahrscheinlichen Folgekosten für Pflege (Unkraut- und Vogelkotbeseitigung, Bodenverbesserung und Bewässerung etc.) über das geplante In- vestitionsvolumen von 2.2 Millionen € hinaus? Antwort der Verwaltung: Die Pflegekosten während der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege werden auf Grundlage der aktuellen Preissituation auf 750,- EUR pro Baum geschätzt. Frage: Welche Baumarten könnten in Erwägung gezogen werden, um sowohl klimatisch geeignet zu sein als auch keine allergieauslösenden Blüten zu produzieren, während ihr Wachstum keine Verschattung von Wohnungen bewirkt und sie zugleich sturmfest sind, um das Risiko von Astbrüchen zu minimieren? Zusätzlich möchten wir erfragen, ob die Bäume in Kübeln platziert werden oder ob eine Aufgrabung der betroffenen Straßenabschnitte erforderlich ist. Falls Letzteres zutrifft, bitten wir um Informationen zur potenziellen Auswirkung auf Gehwege, Radwege und Pflasterungen. 2 Antwort der Verwaltung: Für den Straßenraum geeignete Baumarten und –sorten finden sich in der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) sowie der Kölner Straßenbaumliste (siehe Grünhand- buch Köln). Es liegt in der Natur der Bäume durch ihre Kronenbildung zu verschatten. Diese Eigenschaft ist durchaus gewünscht, gerade um der durch den Klimawandel zunehmenden Aufheizung der Städte (städtischer Wärme-Insel Effekt) entgegenzuwirken. Allergene Eigenschaften der Pollen spielen bei der Baumartenwahl keine Rolle (siehe hierzu entsprechendes Positionspapier der GALK). Die Selbsterhaltung auch bei Sturm liegt in der Natur der Bäume. Sie passen sich zunehmend an ihre jeweiligen Standortbedingungen an. Durch hohe Standards beim Ausbau der Baum- standorte wird eine gesunde Entwicklung der Bäume gefördert. Schäden, Krankheiten, Fehl- entwicklungen, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten können, werden größ- tenteils durch regelmäßige Baumkontrollen festgestellt und behoben. Hundertprozentige Si- cherheit kann es nicht geben. Eine gewisse Zahl von Astbrüchen wird stets eine Begleiter- scheinung von Sturmereignissen sein. Frage: Wie schätzen die Planer den messbaren Erfolg der Maßnahme ein. Wie wird die Effektivität des Konzeptes gemessen und erfolgen Erfolgskontrollen? Antwort der Verwaltung: Die Wirksamkeit von Bäumen als erfolgreiches Element der Klimafolgenanpassung in den Städten ist wissenschaftlich erwiesen. Erfolgskontrollen erfolgen im Rahmen der Baumkontrolle / Baumpflege. Hierbei werden die Vitalität und der Entwicklungsstand der Bäume festgestellt. Frage: Welche Planungen gibt es als Ersatz für den Entfall von Parkplätzen? Antwort der Verwaltung: Für die entfallenden Parkplätze gibt es keinen Ersatz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2700/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2023
- Erstellt
- 22.08.2023 09:28