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A-W/0004/2021

Förderung der Elektromobilität - Aufbau von öffentlichen Ladepunkten

Antrag an die BV West 13.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.11.2021, TOP 7.3.1

Originalantrag

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Originalantrag

2434 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 13.01.2021 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7  
48161 M ü n s t e r 
 
          A-W/0004/2021 
 
 
Förderung der Elektromobilität – Aufbau von öffentlichen Ladepunkten 
 
Zur Förderung der Elektromobilität wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob an folgenden Stellen in 
Gievenbeck, in unmittelbarer Nähe von Trafostationen , öffentliche Ladestationen aufgebaut werden  
können: 
 
 Twenteweg 9 (Werk 436) 
 Gescherweg 207 (Werk 1401) 
 Wickenkamp 1 (Werk 1518) 
 Lehmkamp 1 Werk 1659) 
 Dieckmannstraße 120 (Werk 1525) 
 Dieckmannstraße am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Werk 1294) 
 Coesfeldweg 18 (Werk 443) 
 
Ebenso soll geprüft werden, ob dies bei den folgenden städtischen Einrichtungen möglich ist: 
 
 Wartburg Schule 
 LaVie / Mosaikschule 
 Michaelschule 
 
Die Wohn - und Stadtbau  GmbH, als städtische Tochtergesellschaft, soll te beauftragt werden, die 
Einrichtung von Ladepunkten bei ihren Immobilien zu prüfen. 
 
 
Begründung: 
Die Bundesregierung fördert die Elektromobil ität durch Zuschüsse beim Kauf von Elektro - und 
Hybridfahrzeugen. Für Bewohner von Ein - und Zweifamilienhäusern ist es unkompliziert die 
mitgelieferte Ladestation einzurichten. 
 
Für B ewohner von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungsanlagen ist es kompliziert und 
zeitaufwendig, manchmal sogar unmöglich, Ladestationen zu errichten. Somit kommen diese Bewohner 
als potentielle Käufer eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs nicht in Frage. Um auch diesen Bürgern das 
Fahrzeugsegment zu erschließen, müssen öffentliche Ladestationen eingerichtet werden.

Die Ladepunkte sollen im ersten Schritt in unmittelbarer Nähe von Trafostationen errichtet werden, um 
die Baukosten zu reduzieren. 
 
An Schulen und städtischen Einrichtungen können tagsüber die Lehrkräfte/städtischen Mitarbeiter und 
abends/nachts Bewohner der näheren Umgebung ihre Fahrzeuge laden. 
 
Die städtische Gesellschaft Wohn und Stadtbau sollte den Bewohnern ihrer Immobilien zumindest 1-2 
Ladepunkte pro Immobilienkomplex anbieten. 
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mauritzstraße 4
  • Dieckmannstraße 120
  • Twenteweg 9
  • Gescherweg 207
  • Wickenkamp 1
  • Lehmkamp 1
  • Coesfeldweg 18

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Details

Aktenzeichen
A-W/0004/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.01.2021
Erstellt
13.01.2021 13:18