3029/2019
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018)
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Mitteilung Ausschuss
3292 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/2-2 Vorlagen-Nummer 03.09.2019 3029/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018) Mit Beschluss vom 04.04.2019 (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) hat der Rat der Stadt Köln u. a. beschlos- sen, dass die Stadt Köln mit Wirkung zum 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren im Wege der Direktvergabe an die KVB vergibt. In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung Folgendes mit: Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses hat die Verwaltung zeitnah alle erforderlichen Schritte unternommen, um die Direktvergabe an die KVB zu vollziehen. Kurz nach Vollzug der Verga- be haben zwei private Busunternehmen aus der Region die Vergabe gegenüber der Stadt Köln ge- rügt, da sie der Auffassung sind, dass die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nicht vorgelegen hätten. Eines dieser Unternehmen hat anschließend einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland eingereicht. Diese hat inzwischen mit Beschluss vom 29.07.2019 entschieden, dass die Direktvergabe des Kölner Stadtverkehrs an die KVB wirksam erfolgt ist. Den Nachprüfungsantrag hat die Kammer bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen. Erwartungsgemäß hat sich das antragstellende Busunternehmen innerhalb der Rechtsmittelfrist an das Oberlandesgericht Düsseldorf gewandt, um die Entscheidung dort in zweiter (und letzter) Instanz überprüfen zu lassen. Die Verwaltung und die KVB sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Argumente der Antrag- stellerin auch vor dem OLG Düsseldorf keinen Erfolg haben werden. Die Stadt als Antragsgegnerin wird in dem Verfahren von derselben spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten, die bereits die Vorbereitung der Direktvergabe intensiv begleitet hatte. Über den Ausgang des Verfahrens wird der Finanzausschuss erneut unterrichtet. Die Verfahrensdau- er ist schwer zu prognostizieren, wird aber voraussichtlich jedenfalls in das Jahr 2020 hineinragen. Der Betrieb des Kölner Stadtverkehrs ist während des laufenden Nachprüfungsverfahrens sicherge- stellt. Bis zum 31.12.2019 gilt zunächst noch die Bestandsbetrauung der KVB. Ab dem 01.01.2020 tritt trotz des dann voraussichtlich noch laufenden Nachprüfungsverfahrens der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) in Kraft. Nach einem rechtskräftigen Obsiegen vor dem OLG Düsseldorf ist der ÖDLA endgültig wirksam. Die erfolgte Direktvergabe kann dann nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angegriffen werden. 2 Sollte der Nachprüfungsantrag wider Erwarten Erfolg haben, müsste der ÖDLA neu vergeben wer- den. Dies könnte jedoch voraussichtlich erneut im Wege der Direktvergabe an die KVB erfolgen, da aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass auch im Fall des Unterliegens der Verwaltung eine neue Direktvergabe unter Berücksichtigung der Hinweise des Gerichts möglich wäre. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3029/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 29.08.2019 15:16