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3029/2019

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018)

Mitteilung Ausschuss 03.09.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3292 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/2-2 
 
Vorlagen-Nummer 03.09.2019 
 3029/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.09.2019 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Nachprüfungsverfahren gegen die Vergabe eines 
öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher 
Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018) 
Mit Beschluss vom 04.04.2019 (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) hat der Rat der Stadt Köln u. a. beschlos-
sen, dass die Stadt Köln mit Wirkung zum 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über 
die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren im Wege der 
Direktvergabe an die KVB vergibt. 
 
In diesem Zusammenhang teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses hat die Verwaltung zeitnah alle erforderlichen 
Schritte unternommen, um die Direktvergabe an die KVB zu vollziehen. Kurz nach Vollzug der Verga-
be haben zwei private Busunternehmen aus der Region die Vergabe gegenüber der Stadt Köln ge-
rügt, da sie der Auffassung sind, dass die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nicht vorgelegen 
hätten. Eines dieser Unternehmen hat anschließend einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen 
Vergabekammer Rheinland eingereicht. 
 
Diese hat inzwischen mit Beschluss vom 29.07.2019 entschieden, dass die Direktvergabe des Kölner 
Stadtverkehrs an die KVB wirksam erfolgt ist. Den Nachprüfungsantrag hat die Kammer bereits aus 
formalen Gründen zurückgewiesen. 
 
Erwartungsgemäß hat sich das antragstellende Busunternehmen innerhalb der Rechtsmittelfrist an 
das Oberlandesgericht Düsseldorf gewandt, um die Entscheidung dort in zweiter (und letzter) Instanz 
überprüfen zu lassen. 
 
Die Verwaltung und die KVB sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Argumente der Antrag-
stellerin auch vor dem OLG Düsseldorf keinen Erfolg haben werden. Die Stadt als Antragsgegnerin 
wird in dem Verfahren von derselben spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten, die bereits die 
Vorbereitung der Direktvergabe intensiv begleitet hatte. 
 
Über den Ausgang des Verfahrens wird der Finanzausschuss erneut unterrichtet. Die Verfahrensdau-
er ist schwer zu prognostizieren, wird aber voraussichtlich jedenfalls in das Jahr 2020 hineinragen. 
 
Der Betrieb des Kölner Stadtverkehrs ist während des laufenden Nachprüfungsverfahrens sicherge-
stellt. Bis zum 31.12.2019 gilt zunächst noch die Bestandsbetrauung der KVB. Ab dem 01.01.2020 
tritt trotz des dann voraussichtlich noch laufenden Nachprüfungsverfahrens der neue öffentliche 
Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) in Kraft. 
 
Nach einem rechtskräftigen Obsiegen vor dem OLG Düsseldorf ist der ÖDLA endgültig wirksam. Die 
erfolgte Direktvergabe kann dann nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angegriffen werden.

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Sollte der Nachprüfungsantrag wider Erwarten Erfolg haben, müsste der ÖDLA neu vergeben wer-
den. Dies könnte jedoch voraussichtlich erneut im Wege der Direktvergabe an die KVB erfolgen, da 
aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass auch im Fall des Unterliegens der Verwaltung eine 
neue Direktvergabe unter Berücksichtigung der Hinweise des Gerichts möglich wäre. 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3029/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.09.2019
Erstellt
29.08.2019 15:16