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Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - 2. Runde

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2255/2018 vom 04.07.2018

Stand: Am 09.07.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • 2255-2018 Anlage 2. Runde

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    Antrag Antragsteller Kenn-zahl Maßnahme Zuschuss 35/18 Jugend- Kunstschule Rodenkirchen e.V. 1 Senkrechtmarkise für Terrasse 3000,00 € (zzgl. ca. 3000 € vom Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster) 43/18 Schoenhauser Promotion GmbH 5a Mietangebot für Beschallung und Beleuchtung, Kulturbeutel 0,00 € 45/18 Kanu-Club Grün- Gelb 4 Anschaffung von Spritzdecken, Paddel u- div. Sicherheitszubehör 500,00 € 46/18 Kultursonntag Zollstock 5b Kultursonntag 3.000,00 € 47/18 Zollstockkalender 5b Zollstockkalender 2019 0,00 € 48/18 Festkomitee der Altgemeinde Rodenkirchen 5b Brauchtumspflege 2.500,00 € 49/18 Jugendzentren Köln gGmbH, Kinder-u und Jugendzentrum Meschenich 1 Sportbasiertes Kooperationsangebot 2.000,00 € 50/18 Förderverein der städtischen Grundschule Annastr. 3 Aufstellung eines Bienenvolkes 0,00 € 51/18 Bürger und Vereinsgemeinsc haft Meschenich e.V. 2 Fest für Senioren und Seniorinnen 1.330,00 € 52/18 Bürger und Vereinsgemeinsc haft Meschenich e.V. 5b Martinszug 2018 1.000,00 € 53/18 Bürger und Vereinsgemeinsc haft Meschenich e.V. 2 Karnevalszug 2019 1.200,00 € 54/18 Außen- und Ermittlungsdienst Rodenkirchen 6 Anschaffung von Akkus für Geschwindigkeitsanzeige 237,28 € 11.767,28
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2255/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - 2. Runde Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksori- entierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2018 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorla- ge. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 11.767,28 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Gemeindeordnung NW legt in § 37 Absatz 3 GO NW fest, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NW auf insgesamt 971.000 Euro für 2018 festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Rodenkirchen für das Haus- haltsjahr 2018 eine Summe von 100.900 €. Zusätzlich stehen für 2018 insgesamt 3.940,67 € als „Sonstige Kulturmittel“ zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat mit Beschluss vom 04.06.2018 bereits Mittel in Höhe von 44.947,83 € gemäß § 37 Absatz 4 GO NW beschlossen. Es bestehen daher noch Restmittel in Höhe von 55.952,17 € zur Verfügung. In einer Sonder-FVB am 03.072018 wurde über weitere 12 Anträge beraten und Einigkeit über die in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 11.767,28 € erzielt. Begründung für die Dringlichkeit: Einige Antragsteller auf Vergabe bezirksorientierter Mittel haben durch Nachfragen bei der Verwal- tung die Dringlichkeit einer Entscheidung über ihre Anträge herangetragen. In Kürze stattfindende Veranstaltung könnten nicht durchgeführt werden, wenn über die Zuschüsse erst später entschieden und die Beträge später ausgezahlt würden. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung wird die Vorlage daher ohne Einhaltung der Vorla- gefrist der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Entscheidung vorgelegt. 3 Anlage

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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