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2255/2018

Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - 2. Runde

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018, TOP 9.1.5

2255-2018 Anlage 2. Runde

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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2255-2018 Anlage 2. Runde

1239 Zeichen

Antrag Antragsteller Kenn-zahl Maßnahme Zuschuss
35/18 Jugend-
Kunstschule 
Rodenkirchen 
e.V.
1 Senkrechtmarkise für Terrasse 3000,00 € 
(zzgl. ca. 3000 
€ vom Amt für 
Liegen-
schaften, 
Vermessung 
und Kataster)
43/18 Schoenhauser 
Promotion GmbH
5a Mietangebot für Beschallung 
und Beleuchtung, Kulturbeutel
0,00 €
45/18 Kanu-Club Grün-
Gelb
4 Anschaffung von Spritzdecken, 
Paddel u- div. 
Sicherheitszubehör
500,00 €
46/18 Kultursonntag 
Zollstock
5b Kultursonntag 3.000,00 €
47/18 Zollstockkalender 5b Zollstockkalender 2019 0,00 €
48/18 Festkomitee der 
Altgemeinde 
Rodenkirchen
5b Brauchtumspflege 2.500,00 €
49/18 Jugendzentren 
Köln gGmbH, 
Kinder-u und 
Jugendzentrum 
Meschenich
1 Sportbasiertes 
Kooperationsangebot
2.000,00 €
50/18 Förderverein der 
städtischen 
Grundschule 
Annastr.
3 Aufstellung eines Bienenvolkes 0,00 €
51/18 Bürger und 
Vereinsgemeinsc
haft Meschenich 
e.V.
2 Fest für Senioren und 
Seniorinnen
1.330,00 €
52/18 Bürger und 
Vereinsgemeinsc
haft Meschenich 
e.V.
5b Martinszug 2018 1.000,00 €
53/18 Bürger und 
Vereinsgemeinsc
haft Meschenich 
e.V.
2 Karnevalszug 2019 1.200,00 €
54/18 Außen- und 
Ermittlungsdienst 
Rodenkirchen
6 Anschaffung von Akkus für 
Geschwindigkeitsanzeige
237,28 €
11.767,28

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2917 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2255/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - 2. Runde 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksori-
entierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2018 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorla-
ge. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  11.767,28 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Gemeindeordnung NW legt in § 37 Absatz 3 GO NW fest, dass die Bezirksvertretungen die ihnen 
zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei 
sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Der Rat der Stadt Köln hat die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NW auf insgesamt 
971.000 Euro für 2018 festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Rodenkirchen für das Haus-
haltsjahr 2018 eine Summe von 100.900 €. 
 
Zusätzlich stehen für 2018 insgesamt 3.940,67 € als „Sonstige Kulturmittel“ zur Verfügung.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat mit Beschluss vom 04.06.2018 bereits Mittel in Höhe von 
44.947,83 € gemäß § 37 Absatz 4 GO NW beschlossen. Es bestehen daher noch Restmittel in Höhe 
von 55.952,17 € zur Verfügung. 
 
In einer Sonder-FVB am 03.072018 wurde über weitere 12 Anträge beraten und Einigkeit über die in 
der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 11.767,28 € erzielt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Einige Antragsteller auf Vergabe bezirksorientierter Mittel haben durch Nachfragen bei der Verwal-
tung die Dringlichkeit einer Entscheidung über ihre Anträge herangetragen. In Kürze stattfindende 
Veranstaltung könnten nicht durchgeführt werden, wenn über die Zuschüsse erst später entschieden 
und die Beträge später ausgezahlt würden.  
 
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung wird die Vorlage daher ohne Einhaltung der Vorla-
gefrist der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Entscheidung vorgelegt.

3 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Annastraße 3

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Details

Aktenzeichen
2255/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.07.2018
Erstellt
04.07.2018 14:32