Tag des guten Lebens
Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD) AN/0789/2024 vom 23.05.2024
Stand: Am 06.06.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)
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SPD Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0789/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Tag des guten Lebens Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 06.06.2024. Der „Tag des guten Lebens" wird geprägt von ehrenamtlichem und gemeinwohlorientiertem Engagement der handelnden Akteur*innen, der AGORA, von Nachbarschaften und Vereinen vor Ort, in Kooperation mit dem Kalk-Fest (organisiert von der Sozialraumkoordination Kalk und den Mitgliedern der Stadtteilkonferenz Kalk). Der Erfolg der Veranstaltung hängt dabei nicht nur von einer finanziellen Förderung durch die Stadt, sondern wesentlich auch von der Unterstützung der Mitarbeiter*innen der Verwal- tung ab. Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt die vom „Tag des guten Lebens“ ausgehenden Impulse für ein besseres Miteinander im Veedel und die gemeinschaftliche und kreative Nutzung öf- fentlicher Räume. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung „Tage des guten Lebens“ im Stadtbe- zirk Kalk als autofreie, nachbarschaftlich geprägte Tage bestmöglich logistisch und organisa- torisch zu unterstützen. Insbesondere soll die Verwaltung, soweit ihr dies rechtlich möglich ist, auf etwaige Sondernutzungs- und andere Gebühren verzichten. Es handelt sich um eine - 2 - nicht-kommerzielle, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Veranstaltung, die von der Stadt Köln gefördert wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Manuela Grube Christian Robyns Manuela Grube SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle I/32 Vorlagen-Nummer AN/0789/2024 Stand: 23.08.2024 Sachstandsbericht Tag des guten Lebens Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt die vom „Tag des guten Lebens“ ausgehenden Impulse für ein besseres Miteinander im Veedel und die gemeinschaftliche und kreative Nutzung öffentli- cher Räume. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung „Tage des guten Lebens“ im Stadtbezirk Kalk als autofreie, nachbarschaftlich geprägte Tage bestmöglich logistisch und organisato- risch zu unterstützen. Insbesondere soll die Verwaltung, soweit ihr dies rechtlich möglich ist, auf etwaige Sondernutzungs- und andere Gebühren verzichten. Es handelt sich um eine nicht-kommerzielle, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Veranstaltung, die von der Stadt Köln gefördert wird. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der „Tag des guten Lebens“ hat in den vergangenen Jahren regelmäßig und wechselnd in un- terschiedlichen Stadtteilen innerhalb des Kölner Stadtgebiets stattgefunden. Die organisatori- schen Herausforderungen haben die Veranstalterin sowie die Verwaltung, hierbei federfüh- rend das Amt für öffentliche Ordnung, stets gemeinschaftlich bewältigt. Auch in diesem Jahr wird die Veranstaltung dementsprechend positiv durch die Verwaltung begleitet und unter- stützt. Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren wird bei der Veranstaltung seit jeher gemäß § 9 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung verzichtet. Darüber hinaus kann jedoch auf die Erhe- bung der für die Erteilung der notwendigen Genehmigungen anfallenden Verwaltungsgebüh- ren nicht verzichtet werden, da das Gebührengesetz NRW eine persönliche Gebührenfreiheit für Vereine nicht vorsieht. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, den Charakter und die Intention der Veranstaltung „Tag des guten Lebens“ in die Bemessung der Gebührenhöhe einfließen zu lassen beziehungsweise den Verwaltungsaufwand für die Erteilung der notwendigen Geneh- migungen auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren. Nächste Schritte: 2 Keine weiteren Schritte geplant. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Kein weiterer Sachstandstandsbericht geplant.
Beratungsverlauf
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