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AN/0789/2024

Tag des guten Lebens

Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 23.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 06.06.2024, TOP 7.4

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

2119 Zeichen

SPD 
Bündnis 90/Die Grünen 
 
in der Bezirksvertretung Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0789/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
 
Tag des guten Lebens 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des 
o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 06.06.2024. 
 
Der „Tag des guten Lebens" wird geprägt von ehrenamtlichem und gemeinwohlorientiertem 
Engagement der handelnden Akteur*innen, der AGORA, von Nachbarschaften und Vereinen 
vor Ort, in Kooperation mit dem Kalk-Fest (organisiert von der Sozialraumkoordination Kalk 
und den Mitgliedern der Stadtteilkonferenz Kalk). 
Der Erfolg der Veranstaltung hängt dabei nicht nur von einer finanziellen Förderung durch 
die Stadt, sondern wesentlich auch von der Unterstützung der Mitarbeiter*innen der Verwal-
tung ab. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksvertretung 
Kalk folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt die vom „Tag des guten Lebens“ ausgehenden Impulse 
für ein besseres Miteinander im Veedel und die gemeinschaftliche und kreative Nutzung öf-
fentlicher Räume. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung „Tage des guten Lebens“ im Stadtbe-
zirk Kalk als autofreie, nachbarschaftlich geprägte Tage bestmöglich logistisch und organisa-
torisch zu unterstützen. Insbesondere soll die Verwaltung, soweit ihr dies rechtlich möglich 
ist, auf etwaige Sondernutzungs- und andere Gebühren verzichten. Es handelt sich um eine

- 2 - 
 
nicht-kommerzielle, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Veranstaltung, die von 
der Stadt Köln gefördert wird. 
  
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Robyns   gez. Manuela Grube 
 
Christian Robyns     Manuela Grube 
SPD-Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Sachstandsbericht BV

2221 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0789/2024
Stand: 23.08.2024 
Sachstandsbericht  
Tag des guten Lebens 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt die vom „Tag des guten Lebens“ ausgehenden Impulse für 
ein besseres Miteinander im Veedel und die gemeinschaftliche und kreative Nutzung öffentli-
cher Räume. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung „Tage des guten Lebens“ im Stadtbezirk 
Kalk als autofreie, nachbarschaftlich geprägte Tage bestmöglich logistisch und organisato-
risch zu unterstützen. Insbesondere soll die Verwaltung, soweit ihr dies rechtlich möglich ist, 
auf etwaige Sondernutzungs- und andere Gebühren verzichten. Es handelt sich um eine 
nicht-kommerzielle, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Veranstaltung, die von 
der Stadt Köln gefördert wird. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der „Tag des guten Lebens“ hat in den vergangenen Jahren regelmäßig und wechselnd in un-
terschiedlichen Stadtteilen innerhalb des Kölner Stadtgebiets stattgefunden. Die organisatori-
schen Herausforderungen haben die Veranstalterin sowie die Verwaltung, hierbei federfüh-
rend das Amt für öffentliche Ordnung, stets gemeinschaftlich bewältigt. Auch in diesem Jahr 
wird die Veranstaltung dementsprechend positiv durch die Verwaltung begleitet und unter-
stützt. 
 
Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren wird bei der Veranstaltung seit jeher gemäß § 
9 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung verzichtet. Darüber hinaus kann jedoch auf die Erhe-
bung der für die Erteilung der notwendigen Genehmigungen anfallenden Verwaltungsgebüh-
ren nicht verzichtet werden, da das Gebührengesetz NRW eine persönliche Gebührenfreiheit 
für Vereine nicht vorsieht. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, den Charakter und die Intention 
der Veranstaltung „Tag des guten Lebens“ in die Bemessung der Gebührenhöhe einfließen zu 
lassen beziehungsweise den Verwaltungsaufwand für die Erteilung der notwendigen Geneh-
migungen auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren. 
 
Nächste Schritte:

2 
 
Keine weiteren Schritte geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandstandsbericht geplant.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0789/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
23.05.2024
Erstellt
22.05.2024 11:16