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V/0863/2020

Besetzung des Aufsichtsrates der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH

Vorlagen 11.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1992 Zeichen

Anlage A zur V/0863/2020 
Kurzüberblick 
Nach der Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates Flughafen Münster-Osnabrück 
erforderlich. Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH ent-
sendet die Stadtwerke Münster GmbH 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Die Stadt Münster kann als alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH fünf Mitglie-
der in den Aufsichtsrat FMO entsenden. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterver-
sammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsen-
dung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. 
Mit dem Beschluss der Vorlage ist das Ziel erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we-
sentlichen Gremien u. a. Aufsichtsräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).

Beschlussvorlage

4732 Zeichen

V/0863/2020 
V/0863/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Aufsichtsrates der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Aufsichtsrat der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH werden entsandt: 
 
 Mitglieder Stellvertretung 
 
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
 
5. Oberbürgermeister Markus Lewe 5. Stadtdirektor Thomas Paal 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster -
Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH entsendet die 
Stadtwerke Münster GmbH 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat.  Die Stadt Münster ist alleiniger 
Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
27.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0863/2020 
Nach § 7 Abs. 3 Buchstabe h d es Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die 
Geschäftsführung folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen:  
 
- bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in 
entsprechende Organe eines Beteiligungsunternehmens, sofern sich nicht  der Aufsichtsrat oder 
die Gesellschafterversammlung die o. g. E ntsendung oder eine Entscheidung in einer anderen 
Angelegenheit vorbehalten hat.  
 
Da die Stadt Münster alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH ist, kann der Rat der 
Stadt Münster diesen Vorbehalt für die Gesellschafterversammlung ausüben und  den Vertreter der 
Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigen, die 
Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH ent-
sprechend zu treffen. 
 
Soweit der Rat zwei oder mehr  Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen 
oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 
50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Berechnun gssys-
tem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer).  
Dabei entfallen bei vier Sitzen zwei Sitze auf die CDU -Fraktion und jeweils ein Sitz auf die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und die SPD-Fraktion. 
 
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW  nicht zustande, so wird 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.  
 
Eine Entscheidung des Rates ist in der Sitzung am 11.11.2020 notwendig, da die nächste Sitzung 
des Aufsichtsrates der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH bereits am 03.12.2020 stattfindet. Ge-
mäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages verliert  ein städtischer Vertreter seinen Sitz im Aufsichts-
rat durch das Ausscheiden aus dem Rat.  
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitäti sch besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück ist als wesentliches Gremium klassifiziert (s. Anlage 2 
der Vorlage V/0598/2017) . Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Be-
schlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europä-
ische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im 
Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan 
für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglie-
der die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller st ädtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze 
geschlechtsparitätisch besetzen werden. 
 
I.V. Anlage 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0863/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37