V/0863/2020
Besetzung des Aufsichtsrates der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/0863/2020 Kurzüberblick Nach der Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates Flughafen Münster-Osnabrück erforderlich. Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH ent- sendet die Stadtwerke Münster GmbH 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Die Stadt Münster kann als alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH fünf Mitglie- der in den Aufsichtsrat FMO entsenden. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterver- sammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsen- dung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. Mit dem Beschluss der Vorlage ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we- sentlichen Gremien u. a. Aufsichtsräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).
Beschlussvorlage
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V/0863/2020 V/0863/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung des Aufsichtsrates der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH Beratungsfolge 11.11.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Aufsichtsrat der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH werden entsandt: Mitglieder Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 5. Oberbürgermeister Markus Lewe 5. Stadtdirektor Thomas Paal Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster - Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. Begründung: Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH entsendet die Stadtwerke Münster GmbH 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Stadt Münster ist alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH. Amt für Bürger- und Ratsservice 27.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 2 - V/0863/2020 Nach § 7 Abs. 3 Buchstabe h d es Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die Geschäftsführung folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen: - bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in entsprechende Organe eines Beteiligungsunternehmens, sofern sich nicht der Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung die o. g. E ntsendung oder eine Entscheidung in einer anderen Angelegenheit vorbehalten hat. Da die Stadt Münster alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH ist, kann der Rat der Stadt Münster diesen Vorbehalt für die Gesellschafterversammlung ausüben und den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH ent- sprechend zu treffen. Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Berechnun gssys- tem der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer). Dabei entfallen bei vier Sitzen zwei Sitze auf die CDU -Fraktion und jeweils ein Sitz auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und die SPD-Fraktion. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Eine Entscheidung des Rates ist in der Sitzung am 11.11.2020 notwendig, da die nächste Sitzung des Aufsichtsrates der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH bereits am 03.12.2020 stattfindet. Ge- mäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages verliert ein städtischer Vertreter seinen Sitz im Aufsichts- rat durch das Ausscheiden aus dem Rat. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan- teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf- sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitäti sch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). Der Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück ist als wesentliches Gremium klassifiziert (s. Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017) . Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Be- schlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europä- ische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglie- der die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller st ädtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I.V. Anlage gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0863/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37