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3940/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrsführung Altenberger Straße, Az.: 80/22

Mitteilung BV 18.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 01.12.2022, TOP 9.10

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

1415 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 18.05.2022 
10:31:45 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich bin mit meiner Firma Inhaber des Hauses Altenberger Str. Wir sitzen im Erdgeschoss und 
mussten vor Jahren schon mit ansehen, dass hier wohl eine Fehlentwicklung vorliegt. Die 
Altenberger Str. war früher eine Einbahnstraße hin zur Johannisstr. Mit dem Neubau des 
„HRS Gebäudes“. Wurde die Zufahrt bis zum Haus Altenberger Str. 19-21 erlaubt, jedoch 
keine Wendemöglichkeit. Danach beginnt dann „Durchfahrt“ verboten. Die damaligen 
Planungen des Gebäudes hätten diese Verkehrsregelung erklärt. Die Planungen wurden 
aber geändert, die Verkehrsführung jedoch nicht.  
 
Leider gibt es für das Fahrzeug, welches von der Johannisstr in die Altenberger Str. einfährt, 
überhaupt keinen Grund, denn es gibt weder Zufahrten zu Garagen noch andere 
Möglichkeiten. 
 
Viele Fahrzeuge fahren dann einfach verbotswidrig weiter oder wenden in der Straße, dabei 
wird der Bürgersteige „mitbenutzt“ was immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt hat. 
Der Bürgersteig wurde vor 2 Jahren erhöht, somit schießen die Fahrzeuge auf den 
Bürgersteig…(Altenberger3) 
 
Weiterhin bekommen wir dann auch die Abgase „frisch“ ins Büro gepustet. Über einen 
Ortstermin würden wir uns freuen. 
 
M.f.G.

Mitteilung BV

371 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3940/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrsführung Altenberger Straße, Az.: 80/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis 
gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2118 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 80/22 03.11.2022 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsführung Altenberger Straße" Aktenzei-
chen 80/22 S 
Sehr geehrter,  
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Mai 2022, in dem Sie die Verkehrsführung der 
Altenberger Straße bemängeln. 
Nach ausführlicher Prüfung vor Ort, teilt mir das Amt für Verkehrsmanagement mit, 
dass die Beschilderungen der Sackgasse ohne Wendemöglichkeit zu Beginn der Alt-
enberger Straße - von der Johannisstraße kommend - deutlich sichtbar angebracht ist. 
Es ist daher nicht erlaubt von der Johannisstraße aus, in die Altenberger Straße hin-
einzufahren. Ahnden kann dies die Polizei. Die Einbahnstraßenregelung, vom Bres-
lauer Platz aus kommend, ist auch deutlich zu erkennen. Die Straßenführung, wie sie 
hier ist, ist Teil des geplanten und genehmigten Bebauungsplanes.  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsmanage-
ment, Herrn Ekert unter Telefonnummer: 0221-221/27121 oder per E-Mail: verkehrs-
management@stadt-koeln.de wenden. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Innenstadt wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3940/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
18.11.2022
Erstellt
18.11.2022 11:17