2143/2020
Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Becker in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 04.06.2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2064 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 11.08.2020 2143/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Becker in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 04.06.2020 Die folgende Frage hat Herr Becker schriftlich zu TOP 4.1.7, Ernährungsstrategie für Köln und U m- gebung (2567/2019), zu Protokoll gegeben: „Warum wird d er zusätzliche Zuschuss von jeweils 90.000 € nicht über das Jahr 2021 hinaus gezahlt?“ Antwort: Aus den städtischen Zuwendungen für die Projektförderung des Ernährungsrates wird insbesondere dessen hauptamtliche Geschäftsstellenleitung finanziert. Die Erh öhung der Zuwendungen soll der Professionalisierung des Ernährungsrates im Zuge der Einstellung weiteren Personals sowie hinsicht- lich der Ressourcen zur Beteiligung an wissenschaftlichen Projekten dienen. Darüber hinaus sollen die Zuwendungen eine solide Basis dafür schaffen, dass der Ernährungsrat eigene Projekte aus der Ernährungsstrategie umsetzen kann. Gemäß des Ratsbeschlusses vom 18. Juni 2020 werden die jährlichen Zuwendungen auf 75.000 € erhöht. Darüber hinaus erhält der Ernährungsrat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 einen zusätz- lichen Zuschuss i. H. v. 90.000 € p.a. Die Mittel aus dem zusätzlichen Zuschuss dienen u.a. der Ko- Finanzierung von zwei Projektstellen zur Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans ‚Essbare Stadt Köln‘, die ebenfalls befristet sind. Im Jahr 2022 wird die Stadt Köln eine Bewertung des Sachstandes, des Fortschritts sowie der Ergeb- nisse der bis dahin erfolgten inhaltlichen Arbeiten des Ernährungsrates vornehmen. Von dieser B e- wertung wird abhängen, wie sich die städtische Unterstützung des Ernährungsrates in einer mögl i- chen 3. Förderperiode ausgestalten wird. Dies ist ein weiterer Grund dafür, warum der zusätzliche Zuschuss zunächst für 2 Jahre an den Ernährungsrat ausgezahlt wird. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2143/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 15.07.2020 09:22