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2143/2020

Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Becker in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 04.06.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 8.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2064 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  11.08.2020 
 2143/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Herrn Becker in der Sitzung des Ausschusses für 
Umwelt und Grün am 04.06.2020 
Die folgende Frage hat Herr Becker schriftlich zu TOP 4.1.7, Ernährungsstrategie für Köln und U m-
gebung (2567/2019), zu Protokoll gegeben: „Warum wird d er zusätzliche Zuschuss von jeweils 
90.000 € nicht über das Jahr 2021 hinaus gezahlt?“ 
 
Antwort: 
Aus den städtischen Zuwendungen für die Projektförderung des Ernährungsrates wird insbesondere 
dessen hauptamtliche Geschäftsstellenleitung finanziert. Die Erh öhung der Zuwendungen soll der 
Professionalisierung des Ernährungsrates im Zuge der Einstellung weiteren Personals sowie hinsicht-
lich der Ressourcen zur Beteiligung an wissenschaftlichen Projekten dienen. Darüber hinaus sollen 
die Zuwendungen eine solide Basis dafür schaffen, dass der Ernährungsrat eigene Projekte aus der 
Ernährungsstrategie umsetzen kann. 
 
Gemäß des Ratsbeschlusses vom 18. Juni 2020 werden die jährlichen Zuwendungen auf 75.000 € 
erhöht. Darüber hinaus erhält der Ernährungsrat in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 einen zusätz-
lichen Zuschuss i. H. v. 90.000 € p.a. Die Mittel aus dem zusätzlichen Zuschuss dienen u.a. der Ko-
Finanzierung von zwei Projektstellen zur Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans ‚Essbare 
Stadt Köln‘, die ebenfalls befristet sind. 
 
Im Jahr 2022 wird die Stadt Köln eine Bewertung des Sachstandes, des Fortschritts sowie der Ergeb-
nisse der bis dahin erfolgten inhaltlichen Arbeiten des Ernährungsrates vornehmen. Von dieser B e-
wertung wird abhängen, wie sich die städtische Unterstützung des Ernährungsrates in einer mögl i-
chen 3. Förderperiode ausgestalten wird. Dies ist ein weiterer Grund dafür, warum der zusätzliche 
Zuschuss zunächst für 2 Jahre an den Ernährungsrat ausgezahlt wird. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2143/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.08.2020
Erstellt
15.07.2020 09:22