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V/0483/2012

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Vorlagen 01.06.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 19.06.2012, TOP 4.3

Präambel Südost

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Beschlussvorlage

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Präambel Südost

3227 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert,    wenn sie n icht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

3696 Zeichen

V/0483/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
 Orts- und Schützenverein von 1923 e.V. 
- Seniorennachmittag im Rahmen des Schützenfestes 
 500 € 
    
 Geflügelzuchtverein Phönix 
- Geflügelzuchtausstellung am 27./28.10.2012 
 200 € 
    
 Gartenbauverein Wolbeck 
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 
 550 € 
    
 Aktive Senioren St. Bernhard 
- Gemeinsames Kaffeetrinken mit Bewohnern des Kardinal-von-
Galen-Stiftes 
 
 175 € 
 KG Zibomo 
- Jugend- und Seniorenkarneval, ZiBoMo-Umzüge 
 1.750 € 
    
 TV Wolbeck 
- Sommerfest mit Jubiläumsfeier (50 Jahre TV Wolbeck),  
Einweihung Haus des Sports    
 1.000 € 
    
 Förderverein der Idaschule 
- Präventionsprojekt „Ich bin stark in meinem Körper“ 
Anmerkung:  
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wenn die Gesamtfi-
 2.000 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0483/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
0 25 06/93 19 160 
E-Mail: 
Hagel@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0483/2012 
nanzierung des Projekts gesichert ist. 
    
 Musikschule Wolbeck e.V. 
- Auftrittskosten bei diversen Veranstaltungen 
 250 € 
    
 Knubbenschützen Münster-Gremmendorf e.V. 
- Wiederherstellung der fast 50-jährigen Vereinsfahne 
 750 € 
    
 Treffpunkt Waldsiedlung   
 - Großflächige Magnettafel für das Treppenhaus  250 € 
 - Renovierung der Vereinsräume  350 € 
    
 Seniorengemeinschaft St. Bernhard  
- Gemeinschaftliche Aktivitäten der Senioren im 1. Halbjahr 2012 
 200 € 
    
 Heimatfreunde Angelmodde   
 - Verschiedene Veranstaltungen im Gallitzinhaus im 1. Halbjahr 
2012 
 500 € 
 - Erstellung eines Veranstaltungskalenders für Angelmodde  150 € 
 - Restaurierung der Hochkreuzanlage an der Kirche St. Agatha 
Anmerkung: 
Die Auszahlung des Zuschusses für die Hochkreuzanlage er-
folgt, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. 
 2.000 € 
    
 Rassekaninchenzuchtverein W 467 Wolbeck 
- Zuchtausstellung am 03./04.11.2012 
 200 € 
    
 Rassegeflügelzuchtverein Westfalia Gremmendorf  
- Zuchtausstellung am 03./04.11.2012 
 200 € 
    
    
    
2. Die nachstehenden Anträge werden abgelehnt:   
    
 Förderverein der Förderer der Eichendorffschule Angelmodde 
Begründung: 
Der Zuschussantrag des Fördervereins enthält keinerlei Angaben hinsichtlich eines zur 
Förderung beantragten Projektes o. ä.. Der Antrag entspricht nicht den Zuschussrichtli-
nien. 
    
 Hundesportverein Münster e.V. 
Begründung: 
Der Antrag des Hundesportvereins ist nicht projektbezogen. Der Antrag entspricht nicht 
den Zuschussrichtlinien.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 11.025

- 3 - 
V/0483/2012 
 
 
 
Begründung: 
Nach § 37 Abs. 1 Buc hstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadt be-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost in der Sitzung am 03.06.2008 
beschlossenen Richtlinien (Anlage). 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Hagel 
 
 
Anlage: 
Präambel

Beratungsverlauf (1)

19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0483/2012
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37