V/0483/2012
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
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Präambel Südost
3227 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie n icht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
3696 Zeichen
V/0483/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-Südost
Beratungsfolge
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt:
Orts- und Schützenverein von 1923 e.V.
- Seniorennachmittag im Rahmen des Schützenfestes
500 €
Geflügelzuchtverein Phönix
- Geflügelzuchtausstellung am 27./28.10.2012
200 €
Gartenbauverein Wolbeck
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck
550 €
Aktive Senioren St. Bernhard
- Gemeinsames Kaffeetrinken mit Bewohnern des Kardinal-von-
Galen-Stiftes
175 €
KG Zibomo
- Jugend- und Seniorenkarneval, ZiBoMo-Umzüge
1.750 €
TV Wolbeck
- Sommerfest mit Jubiläumsfeier (50 Jahre TV Wolbeck),
Einweihung Haus des Sports
1.000 €
Förderverein der Idaschule
- Präventionsprojekt „Ich bin stark in meinem Körper“
Anmerkung:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wenn die Gesamtfi-
2.000 €
Vorlagen-Nr.:
V/0483/2012
Auskunft erteilt:
Herr Hagel
Ruf:
0 25 06/93 19 160
E-Mail:
Hagel@stadt-muenster.de
Datum:
01.06.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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nanzierung des Projekts gesichert ist.
Musikschule Wolbeck e.V.
- Auftrittskosten bei diversen Veranstaltungen
250 €
Knubbenschützen Münster-Gremmendorf e.V.
- Wiederherstellung der fast 50-jährigen Vereinsfahne
750 €
Treffpunkt Waldsiedlung
- Großflächige Magnettafel für das Treppenhaus 250 €
- Renovierung der Vereinsräume 350 €
Seniorengemeinschaft St. Bernhard
- Gemeinschaftliche Aktivitäten der Senioren im 1. Halbjahr 2012
200 €
Heimatfreunde Angelmodde
- Verschiedene Veranstaltungen im Gallitzinhaus im 1. Halbjahr
2012
500 €
- Erstellung eines Veranstaltungskalenders für Angelmodde 150 €
- Restaurierung der Hochkreuzanlage an der Kirche St. Agatha
Anmerkung:
Die Auszahlung des Zuschusses für die Hochkreuzanlage er-
folgt, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.
2.000 €
Rassekaninchenzuchtverein W 467 Wolbeck
- Zuchtausstellung am 03./04.11.2012
200 €
Rassegeflügelzuchtverein Westfalia Gremmendorf
- Zuchtausstellung am 03./04.11.2012
200 €
2. Die nachstehenden Anträge werden abgelehnt:
Förderverein der Förderer der Eichendorffschule Angelmodde
Begründung:
Der Zuschussantrag des Fördervereins enthält keinerlei Angaben hinsichtlich eines zur
Förderung beantragten Projektes o. ä.. Der Antrag entspricht nicht den Zuschussrichtli-
nien.
Hundesportverein Münster e.V.
Begründung:
Der Antrag des Hundesportvereins ist nicht projektbezogen. Der Antrag entspricht nicht
den Zuschussrichtlinien.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012
Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 11.025
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V/0483/2012
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buc hstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadt be-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost in der Sitzung am 03.06.2008
beschlossenen Richtlinien (Anlage).
Im Auftrag
gez.
Hagel
Anlage:
Präambel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0483/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37