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V/0156/2017

Kanalstraße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Lublinring und Nevinghoff

Vorlagen 20.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 06.07.2017, TOP 6.2

Lageplan 6(6)

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Beschlussvorlage

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Lageplan 6(6)

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II 
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II II II 
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0 5, 7 0 0 v, 0 0 5, 0 0
S BS on NW S N RS >
S ” S “ > ” S “ Bestand Planung
—— vorh. Bordstein/Hochbord gepl. Bordstein vorh. Kanaldeckel
% en vorh. Absenkung/Tiefbord rer gepl. Absenkung vorh. Schachtabdeckung
0. = vorh. Ablauf/Seitenablauf Mm gepl. Ablauf 50/50 bzw. 30/50 vorh. Wasserschieber
. n vorh. Höhe BE gepl. Seitenablauf 50/50 vorh. Hydrant
1 Asphall 69.16 gepl. Höhen vorh. Schaltkasten
7 2 Befonplatten 24/24/8 cm [0) Asphal
vorh. Baum
3 Betonstein grau 20/10/8 cm [0) Betonplatten 24/24/8 cm
4 Betonstein grau 16/16/14 cm [©] Betonstein grau 20/10/8 cm vorh. Leuchte
6 Betonstein anthrazit 20/10/8 cm [©] Betonstein grau 16/16/14 cm
8 Betonstein rot 20/10/8 [©] Betonsfein anthrazit 20/10/8 cm &) gepl. Baum
9 Betonstein rot 16/16/14 cm Betonstein rot 20/10/8
i Verbundsteinpflaster [ö) Betonstein rot 16/16/14 cm C Q ) vorh. Baum erhalten
2 Grünfläche [0) Verbundsteinpflaster xt gepl. Leuchte
% Natursteinpflaster Kleinpflaster ünflä
Ro p pi [®] Grünfläche
® Beton [®] Natursteinpflaster Kleinpflaster
ol
Sr
©
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SI Stand: 18.01.2017 1 Datum Zeichen
mu 1 Tnomas & Bökamp bearbeilet
Ingenieurgesellschaft mbH gezeichnet
Im Derdel 13 geprüft
Dr, 48161 Münster u 3
bearbeitung Fax (0 25 34) 610 - 222
Projekt Nr.: STADT
Plan Nr.:
Blatt Nr: 5 (6)
Str. Schlüssel: T | e f b a U a m t
o> Anlage Nr.:
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4 [97) Planung
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Lageplan 1(6)

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IV 
III 
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III 
VZ 253

Beschlussvorlage

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V/0156/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalstraße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Lublinring und Nevinghoff 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung vom Januar 2017 des Ingenieurbüros Thomas & Bökamp zur Umgestaltung der Kanal-
straße zwischen Lublinring und Nevinghoff wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von c a. 2.850.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.790.000 €. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2018 
2019 
2020 
100.000 
2.000.000 
750.000 
 
Einzahlungen 
 
 
 
 
 
 
0005 
Zuwendungen 
 
 
 
Straßenbaubeiträge nach KAG 
2018 
2019 
2020 
 
2020 
50.000 
1.000.000 
400.000 
 
340.000 
FöRi-kom-Stra, 
60% der zuwen-
dungsfähigen 
Kosten 
Saldo 1.060.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0156/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
492-6156 
E-Mail: 
GKoops@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0156/2017 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017  bei der oben g e-
nannten Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
In Verbindung mit umfangreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Hochwassersicherheit der Mün s-
ter‘schen Aa erfolgt der Ausbau der Kanalstraße zwischen Lublinring und der Straße Nevingh off. Die 
Fahrbahnen und Nebenanlagen der Kanalstraße müssen aus ba ulichen Gründen erneuert werden. 
Die bereits in Ausführung befindliche Deicherhöhung im Zuge des Hochwasserschutzes  
(V/0667/2015) erfordert die barrierefreie Anbindung an den Deich in Form v on Rampen. In diesem 
Zusammenhang wurde der vorliegende verkehrstechnische Entwurf erarbeitet. Die Grundlage für den 
Entwurf bilden  
 
 eine einheitliche, an den existierenden Radweg aus dem Norden kommend fortgeführte, rich-
tungsgebundene Radverkehrsführung in Richtung Stadt 
 die barrierefreie Anknüpfung der Einmündungen Masurenweg, Jostestraße und Wibbeltstraße 
an den Radverkehr (ebenfalls richtungsgebunden) und Fußverkehr auf dem Deich 
 eine erstmalige Signalisierung der Einmündung Wibbeltstraße unter Abbau der Mittelinsel zur 
Schulwegsicherung 
 die Errichtung einer KiTa (Bebauungsplan Nr. 267) und deren gesicherte verkehrliche Anbin-
dung. 
 
Bestand: 
 
Im Bestand hat die Kanalstraße nördlich der Einmündung Wibbeltstraße in den Nebena nlagen einen 
gemeinsamen Geh-/ und Radweg mit einer Breite von ca. 2,00 m (unterd imensioniert, ohne bauliche 
Trennung zur Fahrbahn). Die Fahrbahn hat eine Breite von ungefähr 7,00 m. Östlich der Fahrbahn 
befindet sich ein Seitenstreifen der eine Breite von 1,80 m bis 2,00 m aufweist und  hauptsächlich von 
den Anliegern zum Parken genutzt wird. Südlich der Einmündung Wibbeltstraße ist der Straßenque r-
schnitt der Kanalstraße weitestgehend identisch zum nördlichen Abschnitt. Lediglich in den westl i-
chen Nebenanlagen werden Geh-/ und Radweg, mit ca. 2,30 m Gehwegsbreite und ca. 1,60 m Ra d-
wegsbreite, getrennt fortgeführt. Auf dem Deich, der entlang der Kanalstraße verläuft und die westl i-
chen Wohngebiete vor Hochwasser seitens der Aa schützt, befindet sich ein kombinierter Geh - und 
Radweg in stadtauswärtiger Richtung. Aufgrund der unzureichenden Nebenanlagen auf der Westse i-
te der Kanalstraße und der missbräuchlichen Nutzung des Fuß - und Radweges in Deichlage durch 
Radfahrer in Gegenrichtung, wird die Radfahrerführung grundlegend und verkehrssicher umgestaltet. 
 
Planung: 
 
 gesamter Planungsbereich 
Auf westlicher Seite der Kanalstraße erfährt der erstmalig hergestellte Radweg eine sinnvolle Anbi n-
dung an den bereits existierenden Radweg aus nördlicher Richtung. Der Radweg wird mit einer Breite 
von 2,50 m, davon 0,50 m Schutzstreifen, ausgebaut. Der Fußweg der westlichen Nebenanlagen wird 
aufgrund des rudimentären Fußgängeraufkommens in 2,00 m Breite ausgebildet. Stärkere Eingriffe in 
den Grünstreif en auf westlicher Seite des Deich s, was dem Schutz der Bä ume in diesem Bereich 
zugute kommt, werden somit vermieden. Ferner besteht derzeit auf dem betreffenden Streckena b-
schnitt ein Durchfahrtverbot für LKWs in Richtung stadtauswärts. Infolge der Klassifizierung als Krei s-
straße wird die Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m neu hergestellt. Der lineare Straßenverlauf trägt 
dem Bodendenkmal Max -Klemens-Kanal soweit möglich Rechnung. Um eine größtmögliche Erha l-
tung der Bäume zu gewährleisten wird die heute existierende Möglichkeit am Fahrbahnrand zu pa r-

- 3 - 
V/0156/2017 
ken insofern aufgegriffen, als dass diese zukünftig ausschließlich außerhalb der Kronenbereiche der 
zu erhaltenden Bäume vorgegeben werden. Die Parkplätze haben eine Breite von 2,20 m. 
Die in Ausführung befindliche Deicherhöhung hat zur Folge, dass der darauf liegende  gemeinsame 
Geh-/ Radweg in Lage und Höhe verändert wird . Daher werden neue Verknüpfungspunkte in Form 
von Rampen vom Geh -/ Radweg auf dem Deich  zu den Einmündungen Ma surenweg, Jostestraße, 
Wibbeltstraße, als auch zur KiTa und einer Zuwegung zum Wienburgp ark geschaffen. Die Rampen 
werden barrierefrei ausgebildet und sind in ihrer Ausführung darauf ausgelegt möglichst gering in den 
Grünbereich und Baumbestand einzugreifen. Dennoch entfallen im Zuge der Ra mpenherstellung und 
Verbreiterung des Straßenquerschn itts 23 Baumstandorte. Der Geh-/ Radweg auf dem Deich findet 
im nördlichen Bereich auf Höhe des Wienburgparks Anbindung an die  dort existierenden, derzeit 
noch zu gering dimensionierten, Nebenanlagen (Verbreiterung zu Lasten der östl. Grünflächen).  
 
Besondere Maßnahmen im Planungsbereich: 
 
 Nördlicher Abschnitt - KiTa 
Neben der erstmaligen verkehrssicheren Gestaltung des Fuß - und Radweges auf der Westseite der 
Kanalstraße ist auch eine sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der geplanten KiTa, Kana lstraße 
155, mit Anbindung an den Geh -/ und Radweg in Deichlage erforderlich. Der Verkehr wird an dieser 
Stelle zukünftig mit Hilfe einer Bedarfsampel geregelt.  
 
 Mittlerer Abschnitt - Wibbeltstraße 
Auch die Einmündung Wibbeltstraße wird mit Rückbau der Mittelinsel  und Errichtung einer Linksa b-
biegespur erstmalig signalisiert. Die im Osten bereits neu hergestellte Brücke über die Aa dient (u.a.) 
den Schülerquerungen zwischen dieser und den westlichen Wohngebieten der Kanalstraße. Ang e-
bunden durch eine weitere Rampe w erden die Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer durch eine 
Vollsignalisierung gesichert über den Knotenpunkt geführt.  
 
 Südlicher Abschnitt - Lublinring 
Im Knotenpunktbereich Lublinring wurde der Parkbereich bis auf Höhe des Masurenweges umgesta l-
tet. Neuangelegte Parkbuchten auf der Ostseite sind auch hier lediglich zwischen den Bau mkronen 
angesetzt. Durch optimierte Ab - und Einbiegespuren und der Herstellung einer Aufweitung mit einer 
Breite von 5,50 m erhält der Linksabbieger von der Kanalstraße in den Mas urenweg erstmalig eine 
eigene kurze Linksabbiegemöglichkeit. 
 
Umsetzung der Maßnahme: 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt ab dem II. Quartal 2018 im Zusammenhang mit weiteren 
Baumaßnahmen in diesem Straßenabschnitt. So sind große Teile der Kanalisation (Re gen- und 
Schmutzwasserkanäle) und der Versorgungsleitungen in der Kanalstraße zu erneuern. Des Weit eren 
ist, wie schon in Vorlage V/0886/2016 „Baubeschluss Kanalisierung Wibbeltstraße, Robert -Blum-
Straße und Jostestraße“ angedeutet, der Bau eines Hochwasse rpumpwerkes zur Sicherste llung der 
Entwässerung bei sehr hohen Aa -Wasserständen im Kreuzungsbereich Kanalstraße/ Wibbeltstraße 
erforderlich. Hierzu werden jeweils separate Vorlagen erstellt, in denen auch über die gemeinsamen 
Bauabläufe berichtet wird. 
Ebenfalls parallel läuft die Vorlage V/0140/2017 „Aa - Hochwasserschutz Kanalstraße nördlich Lublin-
ring - ökologische Verbesserung der Aa und Schaffung von Retentionsraum - Baubeschluss“ bezüg-
lich der Renaturierung der Münster‘schen Aa. 
 
Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien 
kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 60% gefördert. Die Bewilligung aus 2016 für die Förde-
rung der Maßnahme liegt der Stadt Münster vor.  
 
Die Planung sieht vor, die Kanalstraße nördlich des Lublinringes neu auszubauen. Erstmalig we rden 
auf der östlichen Straßenseite zwischen Ring und Wienburgpark Parkstände baulich angelegt. Die

- 4 - 
V/0156/2017 
vorhandene Fahrbahn und  der vorhandene Gehweg und  Radweg  auf der östlichen  Straßenseite 
werden verbessert wiederhergestellt. 
 
Dieser vorgesehene Ausbau erfüllt in dem Bereich zwischen Lublinring und dem Ende der Beba uung 
bei Haus Nr. 161/Beginn Wienburgpark (beitragsrechtlich = „Anlage") den Tatbestand der Verbess e-
rung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 Kommunalabgabengesetz NRW). Die hier anfallen-
den beitragsfähigen Kosten der vorgenannten Teileinrichtungen sind entsprechend den in der Str a-
ßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vorgesehenen Anteilssätzen von den Eigentü mern der 
durch die  „Anlage“ Kanalstraße erschlossenen Grundstücke zu übernehmen. Da es sich bei der K a-
nalstraße in diesem Abschnitt um eine Kreisstraße (K 13) handelt, sind die Ko sten der Fahrbahn nur 
insoweit beitragsfähig, als sie breiter ist, als die anschließende freie Strecke (+ ca. 1,70 m).  
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung beträgt der Verteilerwert pro m² Grundstücksgröße für 1 -
geschossig bebaute Grundstücke ca. 9,0 0 €, für 2 -geschossig bebaute Grundstücke 11,70 €,  für 3 -
geschossig bebaute Grundstücke 13,50 € und für 4-geschossig bebaute Grundstücke 14,40 €. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:  
Planung Kanalstraße zwischen Lublinring und Nevinghoff (6 Lagepläne)

Beratungsverlauf (2)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kanalstraße
  • Wibbeltstraße
  • Lublinring
  • Cheruskerring
  • Robert-Blum-Straße
  • Nevinghoff 143
  • Im Derdel 13
  • Masurenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0156/2017
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37