V/0156/2017
Kanalstraße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Lublinring und Nevinghoff
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107 113 115 117 91 105 119 121 123 125 133 -I II II II II III III II II II II I
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0 5, 7 0 0 v, 0 0 5, 0 0 S BS on NW S N RS > S ” S “ > ” S “ Bestand Planung —— vorh. Bordstein/Hochbord gepl. Bordstein vorh. Kanaldeckel % en vorh. Absenkung/Tiefbord rer gepl. Absenkung vorh. Schachtabdeckung 0. = vorh. Ablauf/Seitenablauf Mm gepl. Ablauf 50/50 bzw. 30/50 vorh. Wasserschieber . n vorh. Höhe BE gepl. Seitenablauf 50/50 vorh. Hydrant 1 Asphall 69.16 gepl. Höhen vorh. Schaltkasten 7 2 Befonplatten 24/24/8 cm [0) Asphal vorh. Baum 3 Betonstein grau 20/10/8 cm [0) Betonplatten 24/24/8 cm 4 Betonstein grau 16/16/14 cm [©] Betonstein grau 20/10/8 cm vorh. Leuchte 6 Betonstein anthrazit 20/10/8 cm [©] Betonstein grau 16/16/14 cm 8 Betonstein rot 20/10/8 [©] Betonsfein anthrazit 20/10/8 cm &) gepl. Baum 9 Betonstein rot 16/16/14 cm Betonstein rot 20/10/8 i Verbundsteinpflaster [ö) Betonstein rot 16/16/14 cm C Q ) vorh. Baum erhalten 2 Grünfläche [0) Verbundsteinpflaster xt gepl. Leuchte % Natursteinpflaster Kleinpflaster ünflä Ro p pi [®] Grünfläche ® Beton [®] Natursteinpflaster Kleinpflaster ol Sr © \o SI Stand: 18.01.2017 1 Datum Zeichen mu 1 Tnomas & Bökamp bearbeilet Ingenieurgesellschaft mbH gezeichnet Im Derdel 13 geprüft Dr, 48161 Münster u 3 bearbeitung Fax (0 25 34) 610 - 222 Projekt Nr.: STADT Plan Nr.: Blatt Nr: 5 (6) Str. Schlüssel: T | e f b a U a m t o> Anlage Nr.: pn] 4 [97) Planung N j | L > m) = Lageplan >| \ oY gep 2 |® ' | ' ' + Io [4] + j zZ 0, >|x | Ä ' | | | | ! 25 7 7@ > | | | m | | | | Be Mabstab Kanalstraße o [93] | j oO S u |? ı ' o|N Lageplan 1: 250 BE A o|& o 2 Oo von Cheruskerring/Lublinring — | 3 E . m ; ; ; o | ” o ? % 3 Längen 1: /Hühen 1: bis Nevinghoff — I | j o + Ne) 3 3 IQ o z N} a = oO Datum Name + Q oO + Ne} "nm oO oO + © SQ u bearbeitet & & - r 001505 o gezeichnet geprüft r genehmigt : L Münster, den --- iA. --- 0 [% EZ & & “0905 S & "000 & & PR Ganp/ı
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92 91 69 71 73 75 87 77 81 83 85 91 III 530 IV III I II III III -I III II II -I II -I III VZ 253
Beschlussvorlage
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V/0156/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Kanalstraße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Lublinring und Nevinghoff Beratungsfolge 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung vom Januar 2017 des Ingenieurbüros Thomas & Bökamp zur Umgestaltung der Kanal- straße zwischen Lublinring und Nevinghoff wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von c a. 2.850.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.790.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2018 2019 2020 100.000 2.000.000 750.000 Einzahlungen 0005 Zuwendungen Straßenbaubeiträge nach KAG 2018 2019 2020 2020 50.000 1.000.000 400.000 340.000 FöRi-kom-Stra, 60% der zuwen- dungsfähigen Kosten Saldo 1.060.000 Vorlagen-Nr.: V/0156/2017 Auskunft erteilt: Herr Koops Ruf: 492-6156 E-Mail: GKoops@stadt-muenster.de Datum: 16.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0156/2017 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei der oben g e- nannten Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass: In Verbindung mit umfangreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Hochwassersicherheit der Mün s- ter‘schen Aa erfolgt der Ausbau der Kanalstraße zwischen Lublinring und der Straße Nevingh off. Die Fahrbahnen und Nebenanlagen der Kanalstraße müssen aus ba ulichen Gründen erneuert werden. Die bereits in Ausführung befindliche Deicherhöhung im Zuge des Hochwasserschutzes (V/0667/2015) erfordert die barrierefreie Anbindung an den Deich in Form v on Rampen. In diesem Zusammenhang wurde der vorliegende verkehrstechnische Entwurf erarbeitet. Die Grundlage für den Entwurf bilden eine einheitliche, an den existierenden Radweg aus dem Norden kommend fortgeführte, rich- tungsgebundene Radverkehrsführung in Richtung Stadt die barrierefreie Anknüpfung der Einmündungen Masurenweg, Jostestraße und Wibbeltstraße an den Radverkehr (ebenfalls richtungsgebunden) und Fußverkehr auf dem Deich eine erstmalige Signalisierung der Einmündung Wibbeltstraße unter Abbau der Mittelinsel zur Schulwegsicherung die Errichtung einer KiTa (Bebauungsplan Nr. 267) und deren gesicherte verkehrliche Anbin- dung. Bestand: Im Bestand hat die Kanalstraße nördlich der Einmündung Wibbeltstraße in den Nebena nlagen einen gemeinsamen Geh-/ und Radweg mit einer Breite von ca. 2,00 m (unterd imensioniert, ohne bauliche Trennung zur Fahrbahn). Die Fahrbahn hat eine Breite von ungefähr 7,00 m. Östlich der Fahrbahn befindet sich ein Seitenstreifen der eine Breite von 1,80 m bis 2,00 m aufweist und hauptsächlich von den Anliegern zum Parken genutzt wird. Südlich der Einmündung Wibbeltstraße ist der Straßenque r- schnitt der Kanalstraße weitestgehend identisch zum nördlichen Abschnitt. Lediglich in den westl i- chen Nebenanlagen werden Geh-/ und Radweg, mit ca. 2,30 m Gehwegsbreite und ca. 1,60 m Ra d- wegsbreite, getrennt fortgeführt. Auf dem Deich, der entlang der Kanalstraße verläuft und die westl i- chen Wohngebiete vor Hochwasser seitens der Aa schützt, befindet sich ein kombinierter Geh - und Radweg in stadtauswärtiger Richtung. Aufgrund der unzureichenden Nebenanlagen auf der Westse i- te der Kanalstraße und der missbräuchlichen Nutzung des Fuß - und Radweges in Deichlage durch Radfahrer in Gegenrichtung, wird die Radfahrerführung grundlegend und verkehrssicher umgestaltet. Planung: gesamter Planungsbereich Auf westlicher Seite der Kanalstraße erfährt der erstmalig hergestellte Radweg eine sinnvolle Anbi n- dung an den bereits existierenden Radweg aus nördlicher Richtung. Der Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m, davon 0,50 m Schutzstreifen, ausgebaut. Der Fußweg der westlichen Nebenanlagen wird aufgrund des rudimentären Fußgängeraufkommens in 2,00 m Breite ausgebildet. Stärkere Eingriffe in den Grünstreif en auf westlicher Seite des Deich s, was dem Schutz der Bä ume in diesem Bereich zugute kommt, werden somit vermieden. Ferner besteht derzeit auf dem betreffenden Streckena b- schnitt ein Durchfahrtverbot für LKWs in Richtung stadtauswärts. Infolge der Klassifizierung als Krei s- straße wird die Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m neu hergestellt. Der lineare Straßenverlauf trägt dem Bodendenkmal Max -Klemens-Kanal soweit möglich Rechnung. Um eine größtmögliche Erha l- tung der Bäume zu gewährleisten wird die heute existierende Möglichkeit am Fahrbahnrand zu pa r- - 3 - V/0156/2017 ken insofern aufgegriffen, als dass diese zukünftig ausschließlich außerhalb der Kronenbereiche der zu erhaltenden Bäume vorgegeben werden. Die Parkplätze haben eine Breite von 2,20 m. Die in Ausführung befindliche Deicherhöhung hat zur Folge, dass der darauf liegende gemeinsame Geh-/ Radweg in Lage und Höhe verändert wird . Daher werden neue Verknüpfungspunkte in Form von Rampen vom Geh -/ Radweg auf dem Deich zu den Einmündungen Ma surenweg, Jostestraße, Wibbeltstraße, als auch zur KiTa und einer Zuwegung zum Wienburgp ark geschaffen. Die Rampen werden barrierefrei ausgebildet und sind in ihrer Ausführung darauf ausgelegt möglichst gering in den Grünbereich und Baumbestand einzugreifen. Dennoch entfallen im Zuge der Ra mpenherstellung und Verbreiterung des Straßenquerschn itts 23 Baumstandorte. Der Geh-/ Radweg auf dem Deich findet im nördlichen Bereich auf Höhe des Wienburgparks Anbindung an die dort existierenden, derzeit noch zu gering dimensionierten, Nebenanlagen (Verbreiterung zu Lasten der östl. Grünflächen). Besondere Maßnahmen im Planungsbereich: Nördlicher Abschnitt - KiTa Neben der erstmaligen verkehrssicheren Gestaltung des Fuß - und Radweges auf der Westseite der Kanalstraße ist auch eine sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der geplanten KiTa, Kana lstraße 155, mit Anbindung an den Geh -/ und Radweg in Deichlage erforderlich. Der Verkehr wird an dieser Stelle zukünftig mit Hilfe einer Bedarfsampel geregelt. Mittlerer Abschnitt - Wibbeltstraße Auch die Einmündung Wibbeltstraße wird mit Rückbau der Mittelinsel und Errichtung einer Linksa b- biegespur erstmalig signalisiert. Die im Osten bereits neu hergestellte Brücke über die Aa dient (u.a.) den Schülerquerungen zwischen dieser und den westlichen Wohngebieten der Kanalstraße. Ang e- bunden durch eine weitere Rampe w erden die Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer durch eine Vollsignalisierung gesichert über den Knotenpunkt geführt. Südlicher Abschnitt - Lublinring Im Knotenpunktbereich Lublinring wurde der Parkbereich bis auf Höhe des Masurenweges umgesta l- tet. Neuangelegte Parkbuchten auf der Ostseite sind auch hier lediglich zwischen den Bau mkronen angesetzt. Durch optimierte Ab - und Einbiegespuren und der Herstellung einer Aufweitung mit einer Breite von 5,50 m erhält der Linksabbieger von der Kanalstraße in den Mas urenweg erstmalig eine eigene kurze Linksabbiegemöglichkeit. Umsetzung der Maßnahme: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt ab dem II. Quartal 2018 im Zusammenhang mit weiteren Baumaßnahmen in diesem Straßenabschnitt. So sind große Teile der Kanalisation (Re gen- und Schmutzwasserkanäle) und der Versorgungsleitungen in der Kanalstraße zu erneuern. Des Weit eren ist, wie schon in Vorlage V/0886/2016 „Baubeschluss Kanalisierung Wibbeltstraße, Robert -Blum- Straße und Jostestraße“ angedeutet, der Bau eines Hochwasse rpumpwerkes zur Sicherste llung der Entwässerung bei sehr hohen Aa -Wasserständen im Kreuzungsbereich Kanalstraße/ Wibbeltstraße erforderlich. Hierzu werden jeweils separate Vorlagen erstellt, in denen auch über die gemeinsamen Bauabläufe berichtet wird. Ebenfalls parallel läuft die Vorlage V/0140/2017 „Aa - Hochwasserschutz Kanalstraße nördlich Lublin- ring - ökologische Verbesserung der Aa und Schaffung von Retentionsraum - Baubeschluss“ bezüg- lich der Renaturierung der Münster‘schen Aa. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 60% gefördert. Die Bewilligung aus 2016 für die Förde- rung der Maßnahme liegt der Stadt Münster vor. Die Planung sieht vor, die Kanalstraße nördlich des Lublinringes neu auszubauen. Erstmalig we rden auf der östlichen Straßenseite zwischen Ring und Wienburgpark Parkstände baulich angelegt. Die - 4 - V/0156/2017 vorhandene Fahrbahn und der vorhandene Gehweg und Radweg auf der östlichen Straßenseite werden verbessert wiederhergestellt. Dieser vorgesehene Ausbau erfüllt in dem Bereich zwischen Lublinring und dem Ende der Beba uung bei Haus Nr. 161/Beginn Wienburgpark (beitragsrechtlich = „Anlage") den Tatbestand der Verbess e- rung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 Kommunalabgabengesetz NRW). Die hier anfallen- den beitragsfähigen Kosten der vorgenannten Teileinrichtungen sind entsprechend den in der Str a- ßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vorgesehenen Anteilssätzen von den Eigentü mern der durch die „Anlage“ Kanalstraße erschlossenen Grundstücke zu übernehmen. Da es sich bei der K a- nalstraße in diesem Abschnitt um eine Kreisstraße (K 13) handelt, sind die Ko sten der Fahrbahn nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter ist, als die anschließende freie Strecke (+ ca. 1,70 m). Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung beträgt der Verteilerwert pro m² Grundstücksgröße für 1 - geschossig bebaute Grundstücke ca. 9,0 0 €, für 2 -geschossig bebaute Grundstücke 11,70 €, für 3 - geschossig bebaute Grundstücke 13,50 € und für 4-geschossig bebaute Grundstücke 14,40 €. i.V. gez. Paal Stadtdirektor Anlagen: Planung Kanalstraße zwischen Lublinring und Nevinghoff (6 Lagepläne)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Kanalstraße
- Wibbeltstraße
- Lublinring
- Cheruskerring
- Robert-Blum-Straße
- Nevinghoff 143
- Im Derdel 13
- Masurenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0156/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37