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Refinanzierung der Kindertagesstätten
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/1508/2023 vom 24.08.2023
Stand: Am 26.09.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2023 AN/1508/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Refinanzierung der Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses am 29. August 2023 zu setzen. Seit dem Frühjahr 2023 weist die Freie Wohlfahrtspflege NRW die Landesregierung auf die drohende Unterfinanzierung des Kindertagesstättensystems als Folge der massiven Tarif- kostensteigerungen im TVÖD hin. Die Steigerungsrate liegt durch kommunale Zusammen- schlüsse bereits bestätigt bei ca. 10% bei Fachkräften im Erziehungsdienst. Im vergangenen Dezember wurde für die Personalkosten eine Steigerungsrate von 3,0% für das aktuell lau- fende Kita-Jahr 2023/2024 mitgeteilt. Bislang war als Tenor in öffentlichen Verlautbarungen zu hören gewesen, dass Kita-Träger (zu denen auch die städtischen Kitas, KölnKitas gGmbH wie auch Elterninitiativen zählen) sich keine Sorgen zu machen bräuchten. Dem Vernehmen nach ist in den vergangenen Tagen sowohl der Freien Wohlfahrtspflege als auch den kommunalen Zusammenschlüssen mitgeteilt worden, dass die Tarifkostensteigerung nicht komplett refinanziert wird, sondern max. 40% der wohl benötigten 590.000.000 € zur Verfügung gestellt würde, was dem üblichen Schlüssel entspräche. Die Kommunen müssten damit zusätzlich zu den Eigenanteilen der Träger sowie der Elternbeiträge, ebenfalls eine solche Summe gemeinsam stemmen. Die Stadt Köln selbst hat den Anteil der Träger aus kommunalen Mitteln bereits 2022 gesenkt. Vor diesem dringlichen Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen 1. Kann die Jugendverwaltung diesen Informationsstand durch das Land bzw. den Städ- tetag bestätigen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass diese Änderungen wirksam werden? 2. Wie beurteilt die Jugendverwaltung die Vorgehensweise vom Land NRW in der aktu- ellen finanziellen Krisensituation und die Positionierung des Städtetags? - 2 - 3. Welchen Finanzierungsanteil (prozentual/absolut) erwartet die Stadt Köln an dieser Kostensteigerung und wie plant sie, mit den zusätzlich zu erwartenden Kosten umzu- gehen? 4. Bereits im zurückliegenden Kita-Jahr 2022/2023 ist es zu erheblichen Kostensteige- rungen gekommen, die massiv Wirkung auf die Liquiditätslage der Träger haben (z. B. Zahlung der Inflationsausgleichsprämie). Wie beurteilt die Jugendverwaltung die aktuelle Situation der Träger inkl. Elterninitiativen sowie die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kosten noch durch die öffentliche Hand refinanziert werden bzw. wie können hier Träger ggf. anderweitig unterstützt werden? Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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