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AN/1508/2023

Refinanzierung der Kindertagesstätten

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 24.08.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.09.2023, TOP 6.1.1

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

3154 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2023 
 
AN/1508/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
 
Refinanzierung der Kindertagesstätten 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeaus-
schusses am 29. August 2023 zu setzen.  
  
Seit dem Frühjahr 2023 weist die Freie Wohlfahrtspflege NRW die Landesregierung auf die 
drohende Unterfinanzierung des Kindertagesstättensystems als Folge der massiven Tarif-
kostensteigerungen im TVÖD hin. Die Steigerungsrate liegt durch kommunale Zusammen-
schlüsse bereits bestätigt bei ca. 10% bei Fachkräften im Erziehungsdienst. Im vergangenen 
Dezember wurde für die Personalkosten eine Steigerungsrate von 3,0% für das aktuell lau-
fende Kita-Jahr 2023/2024 mitgeteilt. Bislang war als Tenor in öffentlichen Verlautbarungen 
zu hören gewesen, dass Kita-Träger (zu denen auch die städtischen Kitas, KölnKitas 
gGmbH wie auch Elterninitiativen zählen) sich keine Sorgen zu machen bräuchten. Dem 
Vernehmen nach ist in den vergangenen Tagen sowohl der Freien Wohlfahrtspflege als auch 
den kommunalen Zusammenschlüssen mitgeteilt worden, dass die Tarifkostensteigerung 
nicht komplett refinanziert wird, sondern max. 40% der wohl benötigten 590.000.000 € zur 
Verfügung gestellt würde, was dem üblichen Schlüssel entspräche. Die Kommunen müssten 
damit zusätzlich zu den Eigenanteilen der Träger sowie der Elternbeiträge, ebenfalls eine 
solche Summe gemeinsam stemmen. Die Stadt Köln selbst hat den Anteil der Träger aus 
kommunalen Mitteln bereits 2022 gesenkt. 
  
Vor diesem dringlichen Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen 
 
1. Kann die Jugendverwaltung diesen Informationsstand durch das Land bzw. den Städ-
tetag bestätigen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass diese 
Änderungen wirksam werden? 
 
2. Wie beurteilt die Jugendverwaltung die Vorgehensweise vom Land NRW in der aktu-
ellen finanziellen Krisensituation und die Positionierung des Städtetags?

- 2 - 
 
3. Welchen Finanzierungsanteil (prozentual/absolut) erwartet die Stadt Köln an dieser 
Kostensteigerung und wie plant sie, mit den zusätzlich zu erwartenden Kosten umzu-
gehen?  
 
4. Bereits im zurückliegenden Kita-Jahr 2022/2023 ist es zu erheblichen Kostensteige-
rungen gekommen, die massiv Wirkung auf die Liquiditätslage der Träger haben (z. 
B. Zahlung der Inflationsausgleichsprämie). Wie beurteilt die Jugendverwaltung die 
aktuelle Situation der Träger inkl. Elterninitiativen sowie die Wahrscheinlichkeit, dass 
diese Kosten noch durch die öffentliche Hand refinanziert werden bzw. wie können 
hier Träger ggf. anderweitig unterstützt werden? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.09.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1508/2023
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
24.08.2023
Erstellt
24.08.2023 11:55