Mandari Insight

0373/2024

Planungskonzept stb. Entwicklung Longericher Str. in Köln-Bilderstöckchen, Anhörung der BV 5 zu den Ergebnissen der frühz. Öffentlichkeitsbet., Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des BP-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 07.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.03.2024, TOP 9.2.2

Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 7 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Träger und TÖBs

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Ansehen

Anlage 4 Abgrenzungsvorschlag Nutzungsbereiche

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 5 Flyer Einladung Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept

2345 Zeichen

II
III
I
I
II
I
I
III
I
I
III
III
I
II
II
II
III
II
III
I
II II
I
I
I
I
I
III
II
I
II
III
II
I
I
III
I
I
III
III
II
III
II
III
II
II
II
III
II
I
I
II
II
II
II
I
II
II
II
II
IV
III
IV
III
IVII
II
II
II
II
IV
II
I
IV
III
IV
II
II
I
IV
III
II
I
I
II
II
III
II
III
-I
III
II
I
IV
V
II
I
I
II
III
II
II
III
II
III
IV
III
III
III
II
III
Fi= 61.62
Fi= 61.63
Fi= 60
.97
Fi= 60
.94Ri= 57
.32
Ri= 57
.31
Ri= 57.90
Ri= 57.95
OK Dach49.18
OK Dach
48.96
Fi= 58.16
Fi= 58.16
Fi= 57.39
Attikai
= 53.95
Attikai
= 54.01
Attikai
= 53.95
Attikai
= 54.04
Fi= 63.71
Fi= 63.71
Ri= 58.53
Ri= 58.56
Ri= 58.58
Ri= 
58.53
Fi= 63.77
Fi= 63.73
Fi= 62.90
Attika
= 57
.90
Attika
= 57.95
Attika
= 57.91
TG Zufahrt
Fi= 61.24
Fi= 
61.60
Ri= 57.65
Ri= 57.84
Fi= 
63.94
Fi= 
63.22
Fi= 63.26
Fi= 63.81 Fi= 
63.27
Ri= 58.
29
Ri= 59
.03
Ri= 58
.97
Fi= 62
.82
Fi= 62
.41
Fi= 62
.34
Ri= 58
.89
Ri= 58
.85
Fi= 
62.54
Ri= 
58.
88
Fi= 
62.59
Fi= 62
.12
Fi= 
62.
11
Fi= 63.14
Fi= 63.14
Ri= 57.82
Attika
= 54.43
Attika
= 54.45
Attika
= 51.02
Attika
= 54.49
Attika
= 54.91
Attika
= 55.09
Attika
= 54.91
Attika
= 52.54
Attika
= 52.60
Attika
= 62.99
Attika
= 62.99
Attika
= 66.14
Attika
= 62.43
Fi= 
54.54
Ri= 
53.23
Ri= 
53.28
Attika
= 62.23
Fi= 61.19
Ri= 57
.28
495 m2
2,50
2,50
3,32
3,45
B3_MU
B1_GE
B2_GE
B4_MU
Kanal
IV 
Urbane Produktion
VI
IV Gewerbe
 / Büro
VI Gewerbe 
/ Büro
VI Wohnen
V Wohnen
V Wohnen
V KITA
+Wohnen
VII KITA
+
Wohnen
Vordach
AnlieferungNahversorger
I Nahversorger
II-VIHotel
V Handel
+Wohnen
VIFahrradstation
+Apartments
V-VI Mobility Hub
VII
VI
VI Wohnen
zusätzlicherLinksabbiger
Brücke
Quartiersplatz
Innenhof
Longericher Straße
 Kita
-Außenfläche
Longericher Straße
Klimapark
Sonderelement
Schutzstreifen 
Kanal
Schutzstreifen 
Kanal
Kanal
4 Stpl
. Kita
öff
. Grünfläche
öff
. Grünfläche
öff
. Grünfläche
Schutzstreifen 
Kanal
Option
Stellplätze
 Urbane Produktion 
/
Lager
fläche
Photovoltaik
Photovoltaik
Photovoltaik
Photovoltaik
Gründach
Gründach
Photovoltaik
Photovoltaik
Dachgarten
Gründach
Photovoltaik
Dachgarten
II-VIIHotel
Gründach
Potenzielle Erweiterung 
/
Lärmschutz
Lärmschutz
VI Urbane Produktion
IV
öff
. Erschließung
öff. Erschließung
Befahrbarkeit Feuerwehr
Befahrbarkeit Feuerwehr
Option TGEin
- Ausfahrt
Option TGEin
- Ausfahrt
Anlage 3
Städtebauliches Planungskonzept 
zur städtebaulichen Entwicklung 
Longericher Straße
 in 
Köln-Bilderstöckchen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1182 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage soll über den ersten Teil der gesetzlich vorgegebenen Beteiligung 
nach BauGB entschieden werden. Ein weiterer Beteiligungsschritt – die Offenlage nach §3 Abs. 2 
BauGB – ist gesetzlich vorgegeben und wird zu einem späteren Zeitpunkt nach den städtischen, 
üblichen Begebenheiten durchgeführt. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 7 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Träger und TÖBs

55046 Zeichen

- 1 -
/ 31 
D
arstellung und Bewertung der zum Angebotsbebauungsplan –Arbeitstitel: Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln-
Bilderstöckchen – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
6.10.2022. bis zum 17.11.2022 durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 43 Stellungnahmen eingeg angen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berück sichtigung im weiteren Verfahren dargeste llt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
8 Amt 48/2 
Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege 
Schreiben vom 25.10.2022 
8.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept 
b estehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenken und Anregungen 
Anlage 7

- 2 - 
/ 31  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
11 Amt 574/2 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Umweltplanung 
und –vorsorge 
Schreiben vom 16.11.2022 
  
1.1 1. Umweltplanung 
1.1 Verkehrslärmschutz 
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus 
dem angrenzenden, nord östlich verlaufenden, 
Schienenverkehr der DB, durch das ICE-Werk der DB, 
sowie durch die S-Bahn-Abstellanlage in unmittelbarer 
Nähe zum Plangebiet belastet. Außerdem ist das 
Plangebiet erheblich von Lärmimmissionen aus dem 
Straßenverkehr belastet. Zu den Hauptemittenten zählen 
die Longericher Straße, die Etzelstraße, sowie die ca. 900 
Meter westlich entfernte Autobahn A 57. 
Zusätzlich wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr 
ein, diese sind neben den andern Lärmemittenten jed och 
zu vernachlässigen. 
Eine Beeinträchtigung der Wohnnachbarschaft durch 
zunehmende Lärmimmissionen aus dem planbedingten

- 3 - 
/ 31  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mehrverkehr auf den öffentlichen Straßen kann erwartet 
werden. Sofern eine oder mehrere öffentliche Straßen 
ausgebaut oder im Zusammenhang mit einer 
Straßenbaumaßnahme neugebaut werden, ist zu prüfen, 
ob die Straßenbaumaßnahme in den Anwendungsbereich 
der 16. BImSchV fällt. 
 
Die Gebäudeanordnung die der städtebaulichen Skizze 
09/2022 zu entnehmen ist, ist aus lärmfachlicher 
Einschätzung ungünstig. Eine geschlossene Anordnung 
der Gebäude ohne Baulücken zu den Gleisen, würde sich 
lärmmindernd auf die Gebäude auswirken und zumindest 
für eine lärmabgewandte Seite sorgen. Eine 
Lärmschutzwand befindet sich lediglich auf der östlichen 
Seite der Gleisanlage. Es ist daher zu prüfen, ob entlang 
des Plangebietes eine Lärmschutzwand errichtet werden 
kann. 
Zur Beurteilung der Ein- und Auswirkungen auf das 
Plangebiet, zur Beurteilung der Lärmsituation und zur 
Feststellung der erforderlichen Maßnahmen ist im 
nachfolgenden Verfahren ein Lärmgutachten zu erstellen. 
Die Anforderungen an das Lärmgutachten sollten mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Ansprechpartner ist 
Herr Drolshagen, Rufnummer 0221 221 22748) 
abgestimmt werden. 
In dem Lärmgutachten sollte ein Schallschutzkonzept für 
das Plangebiet enthalten sein, in welchem das Konzept 
aus lärmfachlicher Seite so überarbeitet wird, dass die 
Gebäude schallgeschützte Grundrisse mit jeweils einer 
ruhigeren Seite für die Fenster der Schlaf- und 
Kinderzimmer aufweisen und/oder Balkone/ Loggien vor 
den Schlaf- und Kinderzimmerfenstern mit sog. 
Schallschutzwintergärten besitzen. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Es wird geprüft, ob die Straßenbaumaßnahme in den 
Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fällt. 
 
 
 
 
Das städtebauliche Konzept wurde überarbeitet. Die Prüfung einer 
Lärmschutzwand findet im Rahmen des Lärmgutachtens statt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
wurde bereits angestoßen. 
 
 
 
Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem die 
verschiedenen Verkehrsarten für das Plangebiet als auch für die 
umliegende schutzwürdige Nutzung berücksichtigt werden. Die 
Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver 
Schallschutzmaßnahmen, schallgeschützte Grundrisse etc. wird 
geprüft.

- 4 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
11.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.4 
 
1.2 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe 
Das Plangebiet liegt inner halb der Umweltzone der Stadt 
Köln. Die Grenzwerte der maßgeblichen 39. BImSchV 
werden eingehalten. Eine Beeinträchtigung der dort 
wohnenden Bürger*innen durch eine schlechtere 
Luftqualität durch den planbedingten Mehrverkehr auf den 
öffentlichen Straßen kann jedoch nicht ausgeschlossen 
werden. Im Rahmen der weiteren Projektplanung/VEP- 
Verfahren ist zum Nachweis, ob die Grenzwerte der 39. 
BImSchV weiterhin eingehalten werden, die Erstellung 
einer mikroskaligen Luftschadstoffuntersuchung 
erforderlich. Die Anforderungen sind mit 574/2 
abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Birkenstock 
(0221 221 32770). 
 
1.3 Natur und Landschaft 
Die derzeitige Nutzung der Flächen ist eine Brachfläche 
ehemaliger Industrie innerhalb von Ortschaften. 
Aus Sicht von Natur und Landschaft bestehen keine 
Bedenken gegen das Vorhaben. 
In der weiteren Planung ist ein Begrünungskonzept zu 
erstellen, in dem die A nlage von Gehölzreihen mit 
einheimischen Arten, Blühsträuchern, Rasen- und 
Dachbegrünungsflächen vorgesehen ist. Dies dient der 
Aufwertung der Aufenthaltsqualität. 
 
1.4 Stadtklima / Anpassung an den Klimawandel 
Die Planung sieht vor, das derzeit windoffene Gelände mit 
Gewerbe- und Wohngebäuden zu bebauen. Hier ist der 
Planer aufgefordert frühzeitig entsprechende klimatische 
Minderungsmaßnahmen in der Planung zu verankern, da 
nur so auch effektive Maßnahmen - wie zum Beispiel eine 
intensive Dachbegrünung, oder die Freihaltung von 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Keine Bedenken und Anregungen 
 
 
Möglichkeiten zur Umsetzung werden im weiteren Verfahren 
geprüft, das Konzept im weiteren Verfahren erstellt.

- 5 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.5 
Frischluftschneisen von Bebauung - überhaupt umsetzbar 
sind. 
Aus stadtklimatischer Sicht bietet sich hier die Möglichkeit 
kein hochversiegeltes Gebiet zu entwickeln, sondern 
frühzeitig Maßnahmen vorzusehen. So sollte der 
Einzelhandelsbetreiber auf die Minderungsmaßnahmen 
hingewiesen werden und keinen üblichen „Standardbau 
von der Stange“ realisieren. Auch vorgesehene 
Gewerbebauten sollten entsprechende 
Minderungsmaßnahmen aufweisen und nicht 
baukastenartig eine Vollversiegelung anstreben. Der 
Versiegelungsgrad sollte minimiert werden und mögliche 
Parkplätze und Straßen mit großkronigen Bäumen 
bepflanzt werden Die Dachflächen sollten intensiv begrünt 
werden. 
Insgesamt sind zudem alle Fassaden zu begrünen und 
Bäume sollten mit Anschluss an gewachsene 
Bodenschichten gepflanzt werden. Anfallendes 
Niederschlagswasser sollte vor Ort versickern, bzw. zur 
Bewässerung genutzt werden (Blau-Grüne Infrastruktur). 
Hier sollte die Ableitung in den Boden so erfolgen, dass 
das Wasser seine Kühlfunktion entfalten kann. 
 
1.5 Elektromagnetische Felder 
Angrenzend an das Plangebiet verläuft eine 
Schienentrasse der Deutschen Bahn. Die Oberleitungen 
werden in der Regel mit einer Frequenz von 16 ⅔ Hertz 
betrieben. Das Plankon zept sollte daher einen 
Mindestabstand von 10 m von der Bahntrasse zur 
nächsten Wohnbebauung vorsehen, um hinsichtlich der 
elektrischen und magnetischen Felder den städti schen 
Vorsorgewert von 1 µT für das Magnet feld zu erfüllen. 
Auch für die Anlage von Trafostationen sollte durch 
geeignete Abstände zu Räumen für den dauerhaften 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Es wird ein Klimagutachten erstellt, in dem die Notwendigkeit zur 
Umsetzung entsprechender Maßnahmen geprüft wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Möglichkeit der Umsetzung von Fassadenbegrünung wird im 
weiteren Verfahren geprüft. 
 
Gemäß Vorabstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben 
kann nur das schwach belastete Niederschlagswasser von 
Dachflächen und nicht befahrbaren Flächen versickert werden. 
Aufgrund der gewerblichen Prägung ist das Niederschlagswasser, 
welches auf befahrbare Flächen fällt in die Kanalisation 
einzuleiten. 
 
 
Aufgehende Wohngebäude werden erst im Abstand von > 10 m 
zur nächsten Bahntrasse mit Oberleitungen planungsrechtlich 
ermöglicht.

- 6 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Aufenthalt der städtische Vorsorgewert von 1 µT für das 
Magnetfeld beachtet werden. 
  
11.6 2. Umweltordnungsbehörden 
2.1 Baumschutz (570/3 ) 
 
Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Keine Bedenken und Anregungen 
11.7 2.2 Untere Naturschutzbehörde (571) 
 
Freilandartenschutz 
Ruderalflächen entlang der Gleise, welche in Köln als 
Verbreitungskorridore fungieren, bieten oftmals großes 
Potential für eine Besiedlung durch die streng geschützten 
Zaun- und Mauereidechsen. Denkbar ist auch eine 
Nutzung durch Kröten ; Ginsterpfad und rekultivierte Gruben 
liegen im Umfeld. Es ist daher im Planverfahren ein 
artenschutzrechtliches Fachgutachten zu erstellen. 
Daraus resultierende Vermeidungsmaßnahmen sind 
umzusetzen. Auch das Thema Vogelschlag an 
Glasfassaden 
sollte frühzeitig bedacht werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird ein artenschutzrechtliches Fachgutachten (ASP I+II) 
erstellt, in dem eine eventuelle Besiedlung und die Notwendigkeit 
entsprechender Maßnahmen geprüft wird. 
11.8 2.3 Immissionsschutz, Wasser- und 
Abfallwirtschaftsbehörde (572) 
 
Immissionsschutz 
Gegen das geplante Vorhaben bestehen aus 
immissionsschutzrechtlicher Sicht weiterhin erhebliche 
Bedenken. 
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen (TA 
Lärm und 16.BImSchV) aus dem Tag – und Nachtbetrieb 
des nördlich benachbarten ICE Werks der DB 
Fernverkehr AG, der Werkstatt- und Behandlungsanlage

- 7 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 der DB Regio AG sowie der S-Bahn Abstellanlage der DB 
Netz AG belastet. 
Zudem rücken mit der hier vorliegenden Planung 
schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 (wie z. B. Wohn- 
und Schlafräume, Unterrichtsräume, Büro- und 
Praxisräume etc.) an das westlich gelegene 
Gewerbegebiet heran. Für dieses Gewerbegebiet wurden 
im Bebauungsplan 6450/07 immissionswirksame 
flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) festgesetzt. 
Die (maßgeblichen) Immissionsorte werden zum Zeitpunkt 
der Bebauungsplan Aufstellung festgelegt. Dabei sind auch 
noch unbebaute Grundstücke hinsichtlich ihrer 
Bebaubarkeit und ihres möglichen Schutzanspruches zu 
bewerten. 
Später dem GE-Gebiet heranrückende Immissionsorte 
oder höhere Schutzansprüche von zuvor beim 
Aufstellungsverfahren entsprechend im Schutzanspruch 
geringer bewerteten Immissionsorten, führen 
zwangsläufig zu Immissionskonflikten. 
Wie das für das jetzige Vorhaben vorgesehen Grundstück 
bei der Ermittlung der IFSP für das benachbarte GE- 
Gebiet berücksichtigt wurde, ist 572 nicht bekannt. 
Gegebenenfalls ist dies von 61 an Hand der dort 
vorliegenden Unterlagen in eigener Zuständigkeit zu 
prüfen. 
Südlich des Plangebietes befindet sich zudem ein 
Discounter (Penny). Somit rücken auch hier 
schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 an einen 
bestehenden gewerblichen Betrieb heran. 
Immissionskonflikte zwischen den geplanten 
schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 und den 
umliegenden Gewerbebetrieben können somit nicht 
ausgeschlossen werden. Sollte das Vorhaben dennoch

- 8 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.9 
weiter verfolgt werden, so ist zur abschließenden 
Beurteilung der Lärmsituation und zur Feststellung von 
notwendigen Maßnahmen ein Schallschutzgutachten zu 
erstellen. In dem Schallschutzgutachten sind alle auf das 
Plangebiet einwirkenden Immissionen zu betrachten. 
Ebenso sind die Auswirkungen der geplanten 
gewerblichen Nutzung auf die bereits existierenden und 
die geplanten schutzbedürftigen Räume zu bewerten. 
Südlich des geplanten Vorhabens befindet sich laut 
Bebauungsplan 65490/03 ein reines Wohngebiet. Die 
geplante gewerbliche Nutzung ist so zu planen und zu 
gestalten, dass es nicht zu Immissionskonflikten zwischen 
der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung im WR- 
Gebiet kommt. Laut der Vorhabenbeschreibung soll 
mindestens eine Kindertages stätte errichtet werden. 
Dabei ist zu beachten, dass Geräuscheinwirkungen die von 
Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen 
Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im 
Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind (§ 22 
(1a) BImSchG) und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 
für die Bewertung nicht herangezogen werden. Der Betrieb 
solcher Einrichtungen darf jedoch an den maßgeblichen 
Immissionsorten den gesundheitsrelevanten Schwellenwert 
nicht überschreiten. Bei der Betrachtung der 
Geräuscheinwirkungen durch die Kindertagesstätte sind 
außerdem die Auswirkungen des Hohl- und Bringverkehrs 
auf den zur Kita gehörenden Parkplätzen sowie mögliche 
weitere Geräuschquellen (z.B. Lüftung, Heizung etc.) zu 
berücksichtigen. Hier sind die Immissionsrichtwerte der 
TA Lärm zu berücksichtigen. 
Es wird empfohlen bei der Planung Kindertagestätte auf 
eine schalltechnisch optimierte Anordnung des 
Außengeländes und der Spielgeräte, bei denen ein 
lebhaftes Spielen erwartet wird, zu achten. Dabei sollten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird ein Immissionsgutachten erstellt. Die Notwendigkeit zur 
Umsetzung aktiver und passiver Schutzmaßnahmen wird geprüft. 
Die bereits vorhandenen und die geplanten Nutzungen werden im 
Gutachten hinsichtlich Ihrer Schutzbedürftigkeit und Ihrem 
Emissionsverhalten unter Berücksichtigung der Hinweise in der 
Stellungnahme beurteilt.

- 9 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 möglichst lärmarme Spielgeräte Verwendung finden. 
 
Wasser- und Abfallwirtschaft 
Das gesamte Plangebiet ist aufgrund seiner Vornutzung 
(Bahnbetriebsgelände) ggf. kontaminiert. Bei der weiteren 
Planung sind im Zuge der Prüfung von Umweltbelangen 
aufgrund der ehemaligen gewerblichen Nutzung 
Aussagen hinsichtlich der ordnungsgemäßen 
abfallrechtlichen Verwertung/Entsorgung des anfallenden 
Aushubs bzw. der evtl. Wieder verwendung vorhanden 
Bodenmaterials zu treffen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass für die 
Verwertung/Entsorgung des anfallenden Bodenaushubs 
aufgrund der abfallrechtlichen Stoffstromkontrolle 
entsprechend § 47 - 52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
rechtzeitig ein Verwertungs- /Entsorgungskonzept zu 
erstellen ist. Der Inhalt des Konzeptes ist mit der Unteren 
Abfallwirtschaftsbehörde beim Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, abzustimmen. 
Des Weiteren sollten auch Möglichkeiten der örtlichen 
Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser 
untersucht werden 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es werden ein Bodengutachten erstellt, in dem auch die Themen 
Kontaminierung des Bodens/Verwertung und Entsorgung sowie 
Versickerung und ggf. entsprechende Maßnahmen geprüft 
werden. 
11.1 
0 
2.4 Vorsorgender Bodenschutz (574/2) 
 
Die Belange des § 12 BBodSchV sind zu berücksichtigen.  
 
 
Kenntnisnahme 
 
11.1 
1 
2.5 Boden- und Grundwasserschutz (573) 
 
Das Flurstück Nr. 529 liegt im Kern des Altstan dortes Nr. 
507 108, der mit der Bezeichnung „Longericher Str., Vbf 
Nippes“ nachrichtlich im Kataster der Altlasten und 
altastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) 
registriert ist. Die (nutzungsbe zogene) Sanierung gem. 
Sanierungsp lan durch Bodenaushub der

- 10 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 nutzugsbedingten Kontaminationen ist seit 2008 
abgeschlossen (FisAlBo-Risikostatus 8). Vor Ort wurden 
im Grundwasser Belastungen mit Herbiziden und LHKW 
festgestellt (Grundwasserschaden Nr. 27_19_ 0010). 
Bei Nutzungsänderung und/ oder Bodeneingriff steht eine 
nutzungsorientierte Neubewertung der Fläche (nach 
BBodSchG/ -V) an. 
Das Flurstück Nr. 1311 befindet sich ebenfalls im Kern 
des Altstandortes mit der Nr. 507 108 (s.o.). Von 
Südosten ragt die Altablagerung Nr. 50705_004 in dieses 
Flurstück. Im Bereich dieser Altablagerung scheinen 
Schutzgüter bei unveränderter Nutzung und solange nicht 
in den Boden eingegriffen wird, aktuell nicht gefährdet zu 
sein. Im Kontext von Nutzungsänderungen und/ oder 
Bodeneingriffen ist allerdings die vakante Fläche 
nutzungsorientiert neu zu bewerten (gem. BBodSchG/ -V), 
ggfs. werden weitere Maßnahmen notwendig (FisAlBo- 
Risikostatus 2). 
Aus südwestlicher Richtung ragt der 
Grundwasserschaden Nr. 29_19_0062 in diesen Teil des 
Anfragebereiches. Hier ist das Grundwasser 
insbesondere mit Cyaniden belastet. 
Die vorhandenen Erkenntnisse schließen eine 
Beeinträchtigung im Falle neuer Nutzungen oder von 
Bodeneingriffen nicht gänzlich aus. 
Im aktuellen Kontext ist im ersten Schritt eine 
fachgutachterliche Begleitung von Baumaßnahmen und 
Bodeneingriffen erforderlich. Werden organoleptische oder 
andere Auffälligkeiten registriert, muss 573/1 unverzüglich 
darüber informiert werden und die betroffene Fläche nach 
BBodSchG/-V untersucht und nutzungsorientiert neu 
bewertet werden. 
Vor dem Hintergrund dieser Untersuchungsergebnisse

- 11 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 kann 573/1 konkret Stellung zu möglichen künftigen 
Bauanträgen abgeben. 
Der B-Plan „Longericher Straße in Köln-Bilderstöckchen“ 
kann in der vorgelegten Fassung weiter verfolgt werden. 
Der zuständige Ansprechpartner be i 573/1 ist Herr 
Gerhold (0221 221 23737). Herr Müller (573/2) ist 
Ansprechpartner auch für den ehemaligen Verschiede- 
Bahnhof Nippes (AS 507 108 
; Tel. 0221 221 36549) 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Die Maßnahmen werden zu gegebener Zeit angestoßen. 
19 Amprion GmbH Schreiben 
vom 18.10.2022 
  
19.1 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. 
Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen 
Bereich liegen aus heutiger Si cht nicht vor. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Keine Bedenken oder Anregungen . 
19.2 Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiter er 
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen 
beteiligt haben. 
 
Kenntnisnahme 
 
Zuständige Unternehmen wurden beteiligt. 
20 Bezirksregierung Köln   
 Schreiben vom 19.10.2022    
20.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen . 
 bestehen bzgl. bundes - und landeseigener Denkmäler    
 keine Bedenken.    
21 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Verkehr – 
Integrierte Gesamtverkehrsplanung Schreiben 
vom 10.11.2022 
  
21.1 Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung 
Köln bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 
o.g. Maßnahme. 
 
Kenntnisnahme 
 
Keine Bedenken oder Anregungen .

- 12 - 
/ 31  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
21.2 Das Plangebiet tangi ert die Eisenbahnstrecke Köln – 
Neuss. Es ist dafür Sorge zu trag en, dass durch die 
Maßnahme weder die Bahnstrecke noch der Bahnbetrieb 
beeinträchtigt werden. 
 
Kenntnisnahme 
 
21.3 Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im 
Flächennutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen 
dargestellt. Diese soll m it der geplanten städtebaulichen 
Entwicklung überplant werden. 
  
21.4 Für die Überplanung bzw. künftige Nicht-Darstellung von 
aufzugebenen Bahnflächen im Flächennutzungsplan ist 
ausdrücklich die Zustimmung des Eisenbahn- 
Bundesamtes (EBA) – Außenstelle Kö ln, Werkstattstraße 
102, 50733 Köln – erforderlich! 
Aus diesem Grunde ist auch die Beteiligung des EBA an 
diesem Bauleitplanverfahren notwendig, sofern noch nicht 
geschehen. 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Das Eisenbahnbundesamt wurde beteiligt. 
 
21.5 Darüber hinaus ist an diesem Verfahren auch die 
Deutsche Bahn (DB) als betroffenes 
Eisenbahninfrastruktur- und 
Eisenbahnverkehrsunternehmen z u beteiligen, falls 
ebenfalls noch nicht geschehen. 
Kenntnisnahme Die DB AG – DB Immobilien wurde betei ligt. 
21.6     
 Für aufzugebende Bahnflächen, die anderen Nutzunge n 
zugeführt werden sollen und die eisenbahnrechtlich noch 
als Betriebsanlage einer Eisenbahn gewidmet sind, ist ein 
Antrag auf Freistellung von Bahnbetri ebszwecken gemäß  
§ 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen . 
Kenntnisnahme Die Flächen sind bereits vollständig entwidmet. 
22 Bundesforstamt Wahner Heide, Forsthaus   
 Schauenberg    
 Schreiben vom 17.11.2022

- 13 - 
/ 31  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
22.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept   
 bestehen aus forstfachlicher Sicht der Sparte Bundesforst  Kenntnisnahme  Keine Bedenken oder Anregunge n.  
 keine Bedenken.   
23 DB AG – DB Immobilien 
Schreiben vom 30.11.2022 
  
23.1 Die vorgelegten Planungen widersprechen sich mit den 
Planungen des NVR zum dringend notwendigen Ausbau 
von Werkstatt- und Abstellgleisen im Raum Köln. Durch 
die angestrebte Taktverdichtung des S-Bahn-Netzes und 
die Anschaffung längerer Neufahrzeuge ist die 
Erweiterung bisheriger Abstell- und Behandlungsgleise 
auch auf den Planungsflächen zwingend erforderlich. 
Weiterhin ist die Fläche auch nach dem aktuell gültigen 
Regionalplan dem Eisenbahnverkehr vorbehalten. Das 
Vorhaben widerspricht somit der Zweckbestimmung der 
Fläche, dem Eisenbahnverkehr zu dienen. 
Da nach Umsetzung des Bauvorhabens jedoch keine 
Erweiterung des bestehenden Werkes möglich wäre, 
stimmen wir der Planung 
nicht zu. 
 
Nein 
 
Die Planung wurde mit der DB Immobilien abgestimmt. Das 
Plangebiet liegt größtenteils nicht innerhalb der Flächen für den 
Eisenbahnverkehr gem. Regionalplanneuaufstellung. Auch der 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet 
größtenteils als gewerbliche Baufläche dar. Der 
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. 
Insofern wird hier kein weiterer Änderungsbedarf gesehen. 
23.2 Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass, fal ls nicht 
geschehen, auch die NVR im Rahmen des Verfahrens zu 
beteiligen ist. 
Kenntnisnahme Beteiligung NVR wurde durchgeführt. 
24 Deutsche Telekom Technik GmbH 
Schreiben vom 15.11.2022 
  
24.1 Gegen die o. a. Pl anung haben wir keine Einwä nde. 
Wir weisen jedoch auf folgendes hin: 
Im Planbereich befinden sich keine Telekommu 
nikationslinien der Telek om. Die Belange der Telekom - z . 
B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres 
Netzes sowie Ihre Vermögen sinteressen - sind nicht 
betroffen. 
Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder An regungen

- 14 - 
/ 31  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
24.2 
 
 
 
 
24.3 
 
 
 
 
 
24.4 
 
 
 
 
 
 
 
24.5 
 
 
 
 
24.6 
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur 
Sicherung, Veränderung oder Verlegung unserer Anlagen 
können wir erst Angaben machen, we nn uns die 
endgültigen Aus baupläne mit Erläuterung vorliege n. 
 
Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den 
Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. 
Gehwegen sind geeignete u nd ausreichende Trassen mit 
einer Leitungsz one in einer Breite von ca. 0,50 m für die 
Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom 
vorzusehen. 
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das " Merkblatt 
über Baumstandorte und unterirdische Ver- u nd 
Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellsc haft für 
Straßen- und Ver kehrswesen, Ausgabe 2013 
; s iehe 
insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten 
sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, 
die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommu 
nikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 
 
Zur Versorgung de s Planbereichs mit 
Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung 
zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. 
Falls notwendig, müsse n hierfür bereits ausgebau te 
Straßen wieder aufgebrochen werden. 
 
Für den rechtzeitigen Ausb au des Telekommunikati 
onsnetzes s owie die Koordini erung mit dem Straßenbau 
und de n Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger 
ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der 
Erschließungsanla gen im Bebauungspl angebiet der 
Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 so 
früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, 
schriftlich angezeigt 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen werden in der 
Erschließungsplanung berücksichtigt, sind darüber hinaus aber 
kein Teil des Bauleitplanverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen werden in der 
Erschließungsplanung berücksichtigt, sind darüber hinaus aber 
kein Teil des Bauleitplanverfahrens.

- 15 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
24.7 werden an. 
 
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen 
Gründen eine Versorgu ng des Baugebietes mit 
Te lekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer 
Bauweise nur bei Ausnu tzung aller Vorteile einer 
koordinierten 
Erschließung sowie einer ausreichenden 
Planungss icherheit möglich ist. 
Kenntnisnahme  
25 Eisenbahn-Bundesamt   
 Schreiben vom 26.10.2022    
 
25.1 
 
Es ist sicherzustellen, dass die Flurstücke von 
 
Kenntnisnahme 
 
Das Plangebiet ist vollständig entwidmet. 
 Bahnbetriebszwecken freigestellt sind. Andernfalls    
 unterfällt das Flurstück dem eisenbahnre chtlichen    
 Fachplanungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines    
 Eisenbahngese tz (AEG) sowie dem Fachplanungsvorrang    
 nach § 38 Baugeset zbuch (BauGB). Auskunft über die   
 Zweckbestimmung der o.g. Fläche erteilt die DB Services    
 Immobilien GmbH in Köln.   
25.2 Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die V orschriften 
des § 6 BauO NRW zu beachten. 
Kenntinsnahme  
25.3 Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden se in sollte,   
 wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin    
 DB Netz AG als Trägerin öffentlicher Bel ange empfohlen.  Kenntnisnahme  Wurde beteiligt.  
 Denn das Eisenbahn -Bundesamt prüft nicht    
 die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber    
 der Eisenbahnbetriebsanlagen.   
25.4 Abschließend stelle ich fest, dass aktuelle

- 16 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 zulassungsrechtliche und raum bedeutsame Planungen 
der Eisenbahnen des Bundes im betro ffenen Bereich, die 
über bereits festgest ellte Planungen hinausgehen und 
mit Ihrer Planung unmittelbar kollidieren könnten, hier 
nicht bekannt sind. Hierzu sollte sich ggf. ebenfalls auch 
die DB Netz AG äußern. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen 
25.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
25.6 
Die folgenden Hinweise bitte ich zu berücksichtigen: 
• Ansprüche gegen 
Eisenbahninfras trukturunternehmen, die sich durch 
Immissionen aus dem Eisenbah nbetrieb auf 
planfestgestellten und baulich nicht geänderten 
Verkehrsanlagen begründen, sind ausgeschlossen. 
Für einen ausreichenden Schutz vor Lärm und 
Erschütterungen aus dem Eisenbahnbetrieb hat der 
Planungsträger, der ein Bauvorhaben in der 
Nachbarscha ft von Eisenbahnbetriebsanlagen 
durchzuführen beabsichtigt, selb st zu sorgen. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem auch die Lärm- 
und Erschütterungswerte der bestehenden 
Eisenbahninfrastrukturunternehmen einbezogen werden. Die 
Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver 
Schallschutzmaßnahmen wird geprüft und erfolgt im Rahmen des 
Bauleitplanverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
25.7 
• Bei Planungs- und Bauvorhaben in räumlicher Nähe  
zu Bahnbetriebsanlagen ist zu m Schutz der 
Baumaßnahme und zur Sicherung des 
Eisenbahnbetriebs das Einhalten von 
Sicherheitsabständen zwingend vorgeschrieben. Ein 
gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den 
Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der 
Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und 
durch geeignete und wirksame Maßnahmen 
grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. 
 
Ja 
 
 
Das konkretisierte Plankonzept wird entsprechend abgestimmt. 
 • Die infrastrukturellen Belange sowie die spez ifisch 
vorliegenden Sicherheitsabstände für Bauten nahe 
der Bahn, Lagerung von Baumaterialien, den 
 
Kenntnisnahme 
 
Die DB Immobilien wurde beteiligt.

- 17 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 notwendigen Arbeitsraum für 
Instandsetzungsarbe iten der Bahnanlagen, 
Abstand und Art von Neuanpflan zungen im 
Nachbarbereich, Beleuchtung, Entwässerung, etc., 
sind von der Infrastrukturbetreiberin, bzw. von der 
DB Immobilien anzugeben. 
  
26 Evonik Operations GmbH 
Fernleitungsauskunft 
Schreiben vom 17.10.2022 
  
26.1 In Bezug auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen bitten 
wir um weitere Beteiligung. 
Kenntnisnahme  
 
 
26.2 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
an den in Ihre r Anfrage bezeichneten Stellen verlaufen 
keine der durch uns be treuten Fernleitungen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Keine Bedenken oder Anregungen 
 Unser Betreuungsbereich umfasst die Fernlei tungen 
folgender Eigentümer / Betre iber: 
AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise) 
ARG mbH & Co. KG 
BASF SE (nur Propylenfernleitung LU-KA, 
Ethylenfernleitung KE-LU und Sauerstoff) 
BP Europa SE / Ruhr Oel GmbH (teilweise) 
Covestro AG (nur CO-Pipeline) 
Eneco Gasspeicher B.V. 
EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG 
Evonik Operations GmbH 
INEOS Solvents Germany GmbH 
NUON Epe Gasspeicher GmbH 
OQ Chemicals GmbH (teilweise) 
PRG Propylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG 
RWE Gas Storage West GmbH 
Sasol Germany GmbH

- 18 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
26.3 
SGW Salzgewinnungsgesells chaft Westfalen 
TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise) 
Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG 
Vorwerk-EEE GmbH 
Wacker Chemie GmbH 
Westgas GmbH 
 
Bei Änderung Ihrer Planung bitten wir um erneute 
Anfrage. 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
27 GASCADE, BIL-Leitungsauskunft   
 WINGAS GmbH    
 NEL Gastransport GmbH    
 OPAL Gastransport GmbH & C o. KG.    
 Schreiben vom 14.10.2022    
27.1 Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine 
Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, 
Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen 
 dass    
 unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpu nkt nicht    
 betroffen sind. Dies schließt die Anlag en der v. g.    
 Betreiber mit ein.    
27.2   Kenntnisnahme   
 Wir bitten Sie daher, uns am weiteren Verfahren zu    
 beteiligen.    
27.3     
 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anfragen zu    
 Leitungsaus künften, Schachtgenehmigungen, TÖB -   
 Beteiligungen etc. an die oben genannten    
 Anlagenbetreiber ab sofort ausschließlich über das  Kenntnisnahme   
 kostenfreie BIL -Onlineportal unter https://portal.bi l -   
 
27.4  
leitungsauskunft.de einzuholen sind.   
 Für externe Kompensationsmaßnahmen muss

- 19 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 sichergestellt sein, das s diese unsere Anlagen nicht 
beeinträchtigen und nicht im Schutzstreifen unserer 
Anlagen stattfinden we rden. Sollten externe Flächen zur 
Deckung des 
Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind un s diese 
ebenfalls mit entsprechenden Planunterlagen zur 
Stellungnahme vorzulegen. Eine Auflistu ng der Flurstücke 
in der Begründung oder im Umweltbericht ist nicht 
ausreichend. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
28 Handwerkskammer zu Köln   
 Schreiben vom 17.11.2022   
28.1 Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt die Planun gen  
 zur vertikalen urbanen Produktion in gewerblich geprä gter   
 Mischnutzung in Köln -Bilderstöckchen sowie unsere   
 frühzeitige Einbindung und die damit verbund ene  Kenntnisnahme  
 Informationstransparenz ausdr ücklich.   
28.2 Grundsätzlich planen unsere Betriebe hinsichtl ich ihres  
 Standortes relativ kurzfristig, so dass ich Ihnen heute   
 noch keine konkreten Bedarfe von Betrieben für  das  Jahr   
 2026 (Erschließung der Hochbauprojekte) anzeigen kann.   
 Abhängig von den Rahmenbedingunge n wie Bevölkerung,   
 bestehender Struktur oder Zielbild, sehen wir aber gerade   
 mit Blick auf das Handwerk viel Potenzial um Themen wie   
 Regionalität, Nachhaltigkeit und Individualität zu   
 bediene n. Für das Handwerk ist das Preis -/Kost en -Thema   
 vor allem mit Blick auf die Mieten sehr relevant. Wenn   
 Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer Gesamtheit  
 resilienter und vielfält iger werden sollen, müssen   
 Immobilienbesitzer in manchen Fällen auch von   
 gewohnten Preisvorstellun gen wegkommen. Und auch auf   
 die Nutzung von Gewerbeflächen sollte differenzierter

- 20 - 
/ 31  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 geschaut werden. Die Anforderungen des Handwerks 
sind vielfach andere als im Handel. Hierauf kann die Stadt 
im Zweifel auch baurechtliche, bauliche und s 
tadtplanerische Antworten finden. Auch heute haben die 
Ladenhandwerke weiterhin eine wichtige 
Versorgungsfunktion: Die Lebensmittelgewerke, seien es 
Bäcker, Fleischer, Konditoren, Eishersteller und Brauer, 
oder die handwerklichen Dienstleister wie Textilreiniger, 
Uhrmacher, Ju weliere, Fris eure sowie 
Gesundheitshandwerke wie Optiker, Hörakustiker, 
Orthopädieschuhmacher und Sanitätshäuser. Die 
Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln oder 
Reparaturdienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit 
beispielsweise hat ein großes Wachstums potenzial und 
die älter werdende Gesellschaft benötigt wohnortnahe 
Angebote vor Ort. 
Auch für andere Gewerke könnte es spannend sein, mit 
Werkstätten und Ma nufakturen wieder mehr ins Zentrum 
zu rücken. Zum Beispiel im Bereich Mobilität und 
Klimaschutz. 
Wenn man an die Themen Nachhaltigkeit und Energie 
denkt, könnte man auch das Beratungsangebot eines 
Heizungsinstallateurs oder Elektrikers integrieren. 
Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit sind beides große 
Themen, die das Handwerk längst betreffen und in den 
nächsten Jahrzehnten noch vermehrt beschäftigen 
werden. 
Das kann viele Chancen bieten, wenn der Rahmen auch 
bürokratiearm und mittelstandsgerecht geset zt wird. Die 
Bedeutung und Wertschätzung handwerklich regional 
produzierter und reparierter Produk te wird wieder steigen. 
Die früher selbstverständlichen Wege zum Schuster oder 
zum Schneider und zukünftig für die Reparatur von 
Elektro- und Haushaltsgeräten zum Elektriker sind 
Bausteine der modernen Nachhaltigkeit, die sich in neuer

- 21 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
28.3 
Form in den Quartieren weiterentwickeln können. Dadurch 
würde das bestehende Angebot wieder stärker durch 
lokale Nachhaltigkeitsstrukturen ergänzt. Das hat großes 
Potenzial. 
 
 
Bitte informieren Sie uns fortlaufend über den Stand der 
Planungen. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
29 IHK Köln 
Schreiben vom 10.11.2022 
  
29.1 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln begrü ßt 
zunächst die geplante gewerbliche Prägung des Quartiers 
bzw. des Plangebietes. 
 
Kenntnisnahme 
 
29.2 Die hier geplante anteilige Wohnnutzung erweis t sich 
jedoch auf Grund der durch die Bahngleise der Deutschen 
Bahn (DB), sowie des in unmittelbarer Nachbarschaft 
gelegene ICE-Instandhaltungswerkes der DB auf das 
Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen als 
problematisch. Die geplante Wohnnutzung stellt für die 
DB-Bahnstrecke und das ICE-Instandhaltungswerk 
heranrückende Wohnbebauung dar. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem auch die Lärm- 
und Erschütterungswerte der bestehenden 
Eisenbahninfrastruktu runternehmen einbezogen werden. Die 
Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver 
Schallschutzmaßnahmen wird geprüft. 
29.3 Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan  ist die 
Fläche zwischen der Longericher Straße und den DB- 
Gleisanlagen – einschließlich des Plangebietes – vom 
Mauenheimer Gürtel/Parkgürtel bis auf Höhe der Äußeren 
Kanalstraße als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. 
Dieser GE-Streifen würde sich durch eine ausschließlich 
gewerbliche Nutzung mit nicht wesentlich störenden 
Gewerbebetrieben als Puffer zwischen den umliegenden 
Wohngebieten und den stark lärmimitierenden DB- 
Gleisanlagen bzw. dem ICE-Instandsetzungswerk eignen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
Das Plangebiet unterliegt hinsichtlich möglicher Emissionen 
erheblichen Restriktionen und eignet sich daher nur bedingt als 
reines Gewerbegebiet. Ziel des Plankonzeptes ist die 
Planrechschaffung eines urbanen Gebietes mit gewerblicher 
Prägung, aber auch weiteren Nutzungen.

- 22 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
29.4 
 
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat Bedenken 
hinsichtlich des oben genannten städtebaulichen 
Planungskonzeptes. 
 
Kenntnisnahme 
 
30 Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH   
 Schreiben vom 13.10.2022    
30.1 KölnBusine ss stimmt der Vorhabenbeschreibung in den 
Grundzügen zu, bittet aber um folgende Ergänzungen 
 
Kenntnisnahme 
 
 bzw. Änderungen.   
30.2 So heißt es unter „ Plangebiet “ (Seite 1)   
 „Die direkte Umgebung des Plangebietes ist durch    
 heterogene Baustrukturen, vielfältige Nutzungen und   
 Freiflächen geprägt: im Nordosten: Bahnflächen mit    
 großflächigem ICE -Ausbesserungswerk“    
 Hier fehlt im Anschluss die Erwähnung des an der    
 Longericher Straße unmittelbar gegenüber des  Ja  Das genannte Gewerbegebiet wird in die Betrachtungen mit  
 Ausbesserungswerks beginnenden langgestreckten   einbezogen.  
 Gewerbegebiets „Robert -Perthel -Straße“, das sich in    
 nordwestlicher Richtung bis in den Stadtteil Longerich    
 erstreckt.    
  
Die nachfolgend erwähnte Wohnbebauung jenseit s de r  
  
30.3 Bahnflächen (Etzelstraße) steht dagege n aus Sicht von    
 KölnBusiness in keinem städte baulichen Zusammenhang  Nein  Die Beschreibung diente zur Abgrenzung des Plangebiets.  
 mit der Projekt -Fläche, da die Bahnfläche aufgrund ihrer   Soweit für das weitere B -Plan -Verfahren notwendig, wird  auch  
 Dimension eine absolute städtebauliche Zäsur  darstellt.   die Bebauung in der Etzelstraße berücksichtigt werden.  
 Der Passus zur Bebauung Etzelstraße s ollte deshalb   
 gestrichen werden.    
  
Weiter heißt es: im Südosten: gewerblich genutzte  
  
30.4 Flächen (Einzelhandel (Penny), Waschanlage). Auch hier Ja Die Gewerbezone wird in die Vorhabenbe schreibung für das

- 23 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
30.5 
 
 
 
 
 
30.6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
30.7 
schließt sich (in südöstlicher Richtung) eine Gewerbezone 
an, die sich bis zum Kreuzungsbereich Geldernstraße 
erstreckt. Hauptnutzer ist die ZEG. Dies bitte ergänzen. 
 
Insgesamt ist die Bebauung entlang der Longericher 
Straße in Bilderstöckchen keineswegs durch 
Wohnbebauung dominiert, wie es die 
Gesamtbeschreibung suggeriert. Vielmehr handelt es sich 
eindeutig um ein Mischgebiet aus Gewerbe und Wohnen. 
Das sollte so in der Vorhabenbeschreibung stehen. 
 
Zu 
„Planungsanlass“ (Seite 1) 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hat an 
keinem Konzept mitgearbeitet, in dem die Begriffe 
„Wohnen/besondere Wohnformen “ auftauchen. Vielmehr 
wurde im Rahmen der Vorgespräche zum Projekt 
Longericher Straße von Seiten KölnBusiness stets darauf 
hingewiesen, dass die betrachtete Fläche als GE 
(=Gewerbegebiet) ausgewiesen ist und daher nur eine 
überwiegend gewerbliche Nutzung von KölnBusiness 
unterstützt wird . 
 
Zu 
„Städtebauliche Idee“ (Seite 3) 
Dieser Text entspricht nicht dem Gesamttenor der 
„Vorhaben beschreibung“. Es ist davon die Rede, dass 
lediglich ein Teilbereich für urbane Produktion vorgesehen 
ist. In der „aktuellen städtebaulichen Skizze (von ASTOC, 
siehe Präsentation Folie 1 1) steht „Wohnen“ als 
Nutzungsart im Vordergrund . In der Folie taucht das Wort 
 
„Wohnen“ dreimal auf, hinzu kommt „Appartements“, 
betreutes Wohnen und „Seniorenwohnen“. Einmal 
„urbane Produktion“. Diese Folie stellt eine abgewandelte 
Version ei nes Entwurfs dar, den CUBE KölnBusiness im 
Frühjahr 2021 vorgestellt hatte und der von KölnBusiness 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
weitere B-Plan-Verfahren aufgenommen. 
 
 
 
Die Bebauung an der Longericher Straße ist – direkt angrenzend 
an das Plangebiet – durch Wohnnutzungen geprägt. Im weiteren 
Umfeld schließen sich auch gewerbliche Nutzungen an. 
 
 
 
 
 
 
 
In den Vorgesprächen wurde ein gewerblich geprägtes Gebiet 
festgelegt. Die genauen Verhältnisse von Wohnen und Gewerbe 
werden im weiteren Verfahren erarbeitet.

- 24 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 abgelehnt wurde. Aufgrund der planungsrechtlichen 
Situation und des grundsätzlichen 
Gewerbeflächenmangels in der Stadt unterstützt 
KölnBusiness ausschließlich eine gewerbl iche 
Entwicklung der Projektfläche. 
Die Folie 11 wird von KölnBusine ss nicht mitgetragen. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Die städtebauliche Skizze diente zur Visualisierung einer 
möglichen Gebäudetypologie. Die Verhältnisse von Wohnen und 
Gewerbe werden überarbeitet, dass ein gewerblich geprägtes 
Gebiet mit mindestens 60% Gewerbe entsteht. 
31 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen   
 Regionalniederlassung Ville -Eifel    
 Schreiben vom 17.10.2022    
 
31.1 
 
Seitens der Straßenbauverwaltung bestehen 
  
 grundsätzl ich keine Bedenken, da die Belan ge des  Kenntnisnahme  Nicht betroffen. Keine Bedenken oder Anre gungen  
 Landesbetriebes nicht betroffen sind.   
32 
 
 
32.1 
Nahverkehr Rheinland GmbH 
Schreiben vom 17.11.2022 
 
Der NVR möchte den Hinweis geben, dass es d urch den 
Betrieb der beiden Betriebswerke in Nippes (ICE und S- 
Bahn) zu Lärmemissionen kommen kann. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem auch die Lär m- 
und Erschütterungswerte der bestehenden Eisenbahninfrastruktu 
runternehmen einbezogen werden. Die Notwendigkeit zur 
Umsetzung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen wird 
geprüft 
32.2 Darüber hinaus bestehen von Seiten des NVR keine 
Infrastrukturausbauabsichten . 
 
Kenntnisnahme 
 
33 Nord-West Ölleitung GmbH   
 Schreiben vom 18.10.2022    
33.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept   
 bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenk en oder Anregungen 
34 PLEdoc GmbH Schreiben 
vom 8.11.2022 
 
• OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen 
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen

- 25 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet   
 Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg    
 • Mittel -Europäische Gasleitungsge sellschaft  mbH    
 (MEGAL), Essen    
 • Mittelrheinische Erdgastransportle itungsgesells  chaft    
 mbH (METG), Essen    
 • Nordrheinische  Erdgastransportleitungsgesellschaft    
 mbH & Co. KG (NETG), Dortmund    
 • Trans Eu ropa Naturgas Pipeline GmbH  (TENP),    
 Essen    
 • Uniper Energy Storage GmbH, Dü  sseldorf:    
 Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn    
 • GasLINE Telekommu nikationsnetzgesells  chaft    
 deutscher Gasversorgungsunt ernehmen mbH &    
 Co. KG,    
 Straelen (hier Solotrassen in Zustän digkeit der PLEdoc    
 GmbH)   
34.1 Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und te ilen   
 Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete    
 Versorgungs anlagen  der nachstehend aufgeführten    
 Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme 
nicht betroffen werden. 
Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen . 
34.2 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und z um   
 Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen,    
 dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren    
 Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung    
 finden.   
34.3 Wir weisen darauf hin, dass durch die Fe stset zung   
 planexterner Ausglei chsflächen eine Betroffenheit von uns    
 verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht    
 auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der

- 26 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an 
diesem Verfahren. 
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im 
Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte 
Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht 
. 
Achtung : Eine Ausdehnung oder Erweiterun g des 
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab stimmung 
mit uns. 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
35 Polizeipräsidium Köln 
Schreiben vom 18.10.2022 
  
35.1 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im 
Betreff genannte Bauvorhaben keine Bedenken 
. 
 
Kenntnisnahme 
 
Keine Bedenken oder Anregungen. 
35.2 Da jedoch auch eine Vielzahl von städtebaulichen und 
technischen kriminalpräventiven Aspekten zu 
berücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des 
Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf 
Folgendes hingewiesen: 
Die Polizei Köln bietet ein 
kostenfreies und neutrales Beratungsangebot zur 
Städtebaulichen K riminalprävention sowie 
kriminalpräventiv wirkenden Aus stattungen von 
Bauobjekten mit einbruchhemmenden 
Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall- und 
Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung et c.) an. Ich bitte Sie, 
die Vorhab enträger, Bauherren oder Investoren, fr ühzeitig 
auf dieses Beratungsangebot h inzuweisen. Beratungen 
dieser Art werden unter Berück sichtigung von Lage, 
Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem 
persönlichen Sicherheits bedürfnis der Nutzer durchgeführt 
. 
Weitere Informationen erhalten Sie unter 
www.polizei.nrw.de .Eine Terminabsprac he kann gerne 
unter der Telefonnummer 0221 – 229 – 8008 erfolgen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme

- 27 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
36 
 
 
36.1 
Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr 
Schreiben vom 18.10.2022 
 
Gegen das Projekt bestehen aus polizeilicher Sicht keine 
Bedenken 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Keine Bedenken oder Anregungen. 
37 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
Schreiben vom 13.10.2022 
  
37.1 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder 
vorhandene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare 
Planungen der RMR-GmbH sowie der Mainline 
Verwaltungs-GmbH betroffen. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen . 
37.2 Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer 
Leitungen stattfindet. Sollten diese 
Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir 
um erneute Beteiligung. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
38 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
 Erschließung und Klimafolgenanpassung    
 Schreiben vom 29.11.2022    
38.1 Grundsätzlich bestehen gegen das in der Betref fzeile   
 erwähntes städtebauliche Planungskonzept aus    
 entwässerungstechnischer Sicht keine Bedenken. Kenn tnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen. 
38.2 Die Entwässerung des anfallenden Schmutzwasser s kann    
 über Anschlüsse an die öffentlichen Kanäle erfolgen.    
 Unsere Prüfung hat ergeben, dass in dem Planungsgebiet    
 bestehende öffentliche Abwasserkanäle überplant    
 werden. Diesbezüglich bitten wir um Beachtung der    
 Vorgaben im beigefügten „Merkblatt zum Schutz

- 28 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
38.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
38.4 
öffentlicher Abwasseranlagen “, sowie um nachrichtliche 
Darstellung des Schutzstreifens in der künftigen 
Plandarstellung. 
 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist 
gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von 
Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der 
Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die 
Versickerung des Niederschlagswassers ist für das 
Entwässerungskonzept festzusetzen 
. Sollte eine 
Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen 
oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen 
andere Maßn ahmen zur Regenwasserbeseitigung geprüft 
werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von 
Niederschlagwasser in den öffentlichen Kanal, muss 
geprüft werden inwiefern der Anschluss zusätzlicher , 
befestigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist 
nicht au szuschließen, dass die Festlegung einer 
Einleitungsb eschränkung (Drosselwassermenge) 
notwendig ist. 
 
Es ist zu berücksichtigen, dass im Planungskonzept eine 
aktuell unbebaute Fläche bebaut wird, wodurch sich die 
Wasserbilanz verändern wird. Dadurch verändert sich das 
Mikroklima sowie die Grundwasserneubildung, außerdem 
kann es durch den erhöhten Abfluss auch zu einer 
erhöhten Überflutungsgefährdung kommen. Vor diesem 
Hintergrund ist eine 
Bilanzierung des Wasserhaushaltes 
gemäß dem DWA-Merkblatt 102-43 für jede 
Erschließungsmaßnahme durchzuführen. Die Bilanzierung 
sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen 
oder entwässerungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist 
anzustreben, die Ergebnisse der 
Wasserhaushaltsbilanzierung in den Regelungen des 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Die Vorgaben des Merkblatts zum Schutz öffentlicher 
Abwasseranlagen werden berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird ein Entwässerungskonzept erstellt, in dem Maßnahmen 
zur Versickerung des Niederschlagswassers geprüft werden.

- 29 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
38.5 
Bebauungsplans festzuschreiben. Ziel ist es, den 
zukünftigen Wasserhaushalt im Planungsgebiet mit Hilfe 
von Maßnahmen der dezentralen 
Regenwasserbewirtschaftung an die Wasserbilanz eines 
unbebauten natürlichen Zustandes (Referenzzustand) 
anzunähern. Zu diesem Zweck ist durch die Auswahl 
geeigneter Maßnahmen das zukünftige Verhältnis 
zwischen Ableitung, Versickerung und Verdunstung von 
Niederschlagswasser optimal an den Referenzzustand 
anzupass en. 
 
Darüber hinaus bitte ich Sie folgende Hinweise zur 
Überflutungsvorsorge zu berücksichtigen: 
Starkregen. 
Das Plangebie t weist Tiefpunkte auf, diese Bereiche 
können bei einem Starkregenereignis einer erhöhten 
Überflutungsgefährdung unterliegen (vgl. Anhang). Durch 
die Bebauung wird es zu einem anderen Abflussverhalten 
im Plangebiet kommen. Bei der Planung ist ein 
wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit 
Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Ich möchte Sie 
darauf hinweisen, dass geeignete M aßnahmen zur 
Risikovorsorge bereits frühzeitig berücksichtigt und ggfs. 
festgesetzt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die 
bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert 
sind, dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser 
bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen 
möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten 
bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
• Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten 
nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen 
direkten Wasserzufluss zulassen  
• • Wahl der Straßenführung 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Eine Bilanzierung des Wasserhaushaltes wird im Rahmen der 
Erschließungsplanung erarbeitet.

- 30 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen 
• Rückhaltung von Niederschlagswasser 
• Notüberläufe 
• Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um 
Wasser möglichst schadlos vom Gebäude 
fernzuhalten 
• Objektschutz besonders gefährdeter  
Grundstücke/Gebäude 
 
 
Ja 
Maßnahmen zur Risikovorsorge bzgl. 
Starkregen/Überflutungsvorsorge werden geprüft 
 
39.6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
39.7 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in 
Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und 
bauen in Köln “ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – 
Multifunktionale Retentionsflächen“. Zur Planung sollte 
die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate 
gezogen werden. Alle Dokumente sowie den 
Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen 
abrufbar. 
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB 
Köln ein Überflutungsnachweis angefordert. Für 
Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame 
Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986- 
100 einzureichen. Der Überflutungsnachweis dient dem 
Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks 
im Falle eines Starkregens. Die anfallenden 
Wassermengen müssen dabei nachwe islich auf dem 
Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu 
Überflutungen von Gebäuden oder benachbarten 
Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der 
Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür 
notwendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. 
Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu 
entwickeln. 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Der Überflutungsnachweis wird im Planverfahren geführt.

- 31 - 
/ 31  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
  
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP – 1) 
abzustimmen. 
  
40 Thyssengas GmbH 
Schreiben vom 20.10.2022 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen 
40.1 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thys sengas 
GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. 
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. Nicht 
vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus 
unserer Sicht keine Bedenken. 
41 Wasser- und Bodenverband Wahn   
 Schreiben vom 25.10.2022    
41.1 Der WBV Wahn ist nicht betroffen und hat somit  keine   
 Einwände. Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen 
42 Westnetz GmbH, DRW-S-LG-TM   
 Schreiben vom 7.11.2022    
42.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept   
 bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenk en oder Anregungen 
43 YNCORIS GmbH & Co KG   
 Abteilung Recht    
 Schreiben  vom 13.10.2022    
43.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept 
bestehen keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Keine Bedenken oder Anregungen 
Stand 28.12.2023

Anlage 4 Abgrenzungsvorschlag Nutzungsbereiche

256 Zeichen

Baufeld 3
Vorschlag Abgrenzung 
Qualifizierungsverfahren
Baufeld 2 sonstiges
Gewerbe
Baufeld 1 Urbane Produktion
Baufeld 4 Wohnnutzung, 
nicht störendes Gewerbe
Vorschlag Abgrenzung 
Qualifizierungsverfahren
Abgrenzungsvorschlag 
Nutzungsbereiche 
Anlage 4

Anlage 2 Geltungsbereich

408 Zeichen

@•.i 
„ StadtKöln
Stadtplanungsamt Anlage 2 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße 
in Köln - Nippes 
Maßstab 1 : 5 000 
50 0 100 200 300 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 5 Flyer Einladung Öffentlichkeitsbeteiligung

4494 Zeichen

Im Südosten schließt ein urbanes Gebiet 
mit eher wohnwirtschaftlichen  Nutzungen
 
an. Ein öffentlicher Platz gegenüber 
der Straße Am Bilder
 st
öckchen mit 
 ergänz
enden Angeboten wie beispielsweise 
einer Kita, Gastronomie und Nahversorgung 
sowie Grün- und Frei
 flächen v
ernetzen das 
Quartier mit den Bestandsgebieten.
Im weiteren Verfahren wird eine 
 k
ooperative Projektentwicklung mit 
 Kölner
 Unternehmer*innen durch-
geführt,
 um das Pilotprojekt der Urbanen 
 P
roduktion  v
orzubereiten. Ergänzend 
 wer
den durch eine Planungswerkstatt 
Städtebau und Freiraum weiter qualifiziert.
Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Das städtebauliche Rahmenkonzept ist 
mit Beginn des Beteiligungszeitraumes ab 
dem 17. April 2023 im Internet unter  
www.beteiligung-bauleitplanung.koeln 
einsehbar. Die Öffentlichkeit ist herzlich 
eingeladen, sich auch online über die 
 Planung zu inf
ormieren und zu äußern. 
Stellungnahmen
Schriftliche Stellungnahmen können 
bis einschließlich 5. Mai 2023 gerichtet 
 wer
den an das:
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung und Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
FL YERALARM GmbH
13-US/143-23/61/5.000/03.2023
Bezirksrathaus Nippes
Bezirksbürgermeisterin
Dr. Diana Siebert
Neusser Straße 450
50733 Köln
diana.siebert@stadt-koeln.de
Hinweis zum Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird 
nach den Vorschriften des Baugesetz
-
buches (BauGB) dur
chgeführt. Nach 
der Durchführung der Öffentlichkeits-
bet
eiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und 
der  Bet
eiligung der Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird 
der konkret ausgearbeitete Bebauungs-
planentwurf für die Dauer eines Monats 
öffentlich ausgelegt (Offenlage gemäß  
§ 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser
 Offenlage k
önnen Stellungnahmen
 abgegeben wer
den, über die der Rat der
Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss
entscheidet.
Einladung
zur frühzeitigen Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß  
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
25. April 
2023
Städtebauliche Entwicklung
Longericher Straße  
in Köln-Bilderstöckchen
Stadtplanungsamt
T: 0221 221-22810
bauleitplanung@stadt-koeln.de
Auskünfte zur Planung
Weitere Infos
Anlage 5

Einladung
1. Öffentliche Bürgerinformations-
veranstaltung mit Beteiligungsforum
Alle Bürger*innen sind herzlich  eingeladen, 
an der Veranstaltung teilzunehmen. Nach 
der Vorstellung des Grundstücks und 
des städtebaulichen Rahmen konzepts 
haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu 
 stellen. Wir freuen uns, Ihre Anregungen 
zu den  Planungen während des folgenden 
 Beteiligungsforums aufzunehmen und in 
den weiteren Prozess einfließen zu lassen.
2. Aushang des städtebaulichen 
 Rahmenkonzepts
Sollten Sie nicht an der Veranstaltung 
teilnehmen können, sind die Planungen 
vom 17. April bis 5. Mai 2023 auch an  
folgenden Orten zu den Öffnungszeiten  
für Sie ausgestellt:
zur frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch
Städtebauliche Entwicklung 
 Longericher Straße in  
Köln-Bilderstöckchen
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450, 50733 Köln
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz
Außenstelle Ladenlokal 5
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Anlass und Ziel der Planung / 
städtebauliches Rahmenkonzept
Das aktuell unbebaute, etwa 80 m breite 
und 450 m lange Grundstück zwischen 
der Longericher Straße und den Bahn-
gleisen liegt im Nordosten des Kölner 
Stadtteils Bilderstöckchen und ist seit 
2020 im Eigentum der Cube Real Estate 
GmbH Leverkusen. Diese hat gemeinsam 
mit dem Stadtplanungsamt der Stadt 
Köln und der KölnBusiness Wirtschafts-
förderungs-GmbH mit Unterstützung 
von ulrich hartung, Bonn, und dem 
Öffentliche Bürgerinformations-
veranstaltung mit Beteiligungsforum
Wann: Dienstag 25. April 2023, 17:30 Uhr
Wo: Bürgerzentrum Altenberger Hof
Mauenheimer Straße 92
50733 Köln
Es lädt ein
Dr. Diana Siebert
Bezirksbürgermeisterin des  
Stadtbezirks Nippes
Architektur büro ASTOC, Köln, ein erstes 
Rahmenkonzept mit dem Ziel der Ent-
wicklung eines verdichteten, gewerblich 
geprägten Quartiers erarbeitet. Nach der 
aktuellen städtebaulichen Leitidee ist im 
Nordwesten des Plangebiets ein Gewerbe-
gebiet mit emissionsarmen Nutzungen 
(Handwerk, Produktion, Büro, Dienst-
leistung, Labor und ähnliches) und ein 
Pilotprojekt Urbane Produktion  (gestapelte 
Gewerbenutzungen) vorgesehen. Bei 
erfolgreicher Einpassung des Pilot projekts 
können die Flächen für Urbane Produktion 
sukzessive erweitert werden.
ARCHITECTS AND PLANNERS

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1612 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0373/2024
Stand: 10.09.2025 
Sachstandsbericht  
Planungskonzept zur städtebaulichen Entwicklung Longericher Straße in Köln-
Bilderstöckchen, Anhörung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 10.09.2025 
 
Das Plangebiet unterteilt sich gemäß Vorgabenbeschluss in vier unterschiedliche Baufelder; 
Baufeld 1 im Norden beinhaltet die angestrebte „Urbane Produktion“ in Form gestapelter Ge-
werbeeinheiten, Baufeld 2 Gewerbeflächen für eine mögliche Erweiterung der Urbanen Pro-
duktion oder alternativ eine standardmäßige gewerbliche Nutzung, Baufeld 3 ein Nahversor-
gungszentrum mit Parkpalette und einer Hotel-und Wohnnutzung sowie Baufeld 4 mit einer 
Wohnbebauung inklusive Kindertagesstätte. Zur Findung eines tragfähigen Bebauungskon-
zeptes für die Baufelder 3 und 4 wurde zwischenzeitlich ein städtebauliches Qualifizierungs-
verfahren mit drei Planungsteams durchgeführt, aus dem De Zwarte Hond, Köln + RMPSL, 
Bonn als Sieger hervorging. Die überarbeitete Planung bildet die Grundlage für die weiteren 
Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens.

2

3 
 
 
 
 
 
Nächste Schritte: 
Die nächsten Planungsschritte sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach 
§ 3 Abs. 2 BauGB. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das vierte Quartal 2026.

Beschlussvorlage Ausschuss

17672 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0373/2024 
Freigabedatum  07.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungskonzept zur städtebaulichen Entwicklung Longericher Straße in Köln-
Bilderstöckchen, Anhörung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grund-
lage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebau-
ungsplan-Entwurf (investorenfinanzierter Angebots -Bebauungsplan) auszuar-
beiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Ver-
waltung (Anlage 6) zu berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel 
Das aktuell unbebaute Grundstück mit einer Größe von ca. 39.000 m² an der Longericher 
Straße liegt im Nordosten des Kölner Stadtteils Bilderstöckchen. Das Grundstück ist seit 2021 
im Eigentum der Cube Real Estate GmbH aus Leverkusen. Öffentliche Flächen sind – mit 
Ausnahme der Anpassung der Longericher Straße zur Schaffung eines Knotenpunktes - von 
der Planung nicht betroffen. Das zentral gelegene Grundstück soll nun einer neuen Nutzung 
zugeführt werden. 
 
Auf dem Gelände befanden sich ab ca. 1920 ein Lagerhaus der Deutschen Bahn bzw. Gleis-
anlagen. Bis Ende der 50er Jahre wurden auf dem Gelände Baustoffe, Schienen und Schwel-
len gelagert. Aktuell werden große Teile des Grundstücks zwischengenutzt. Die versiegelten 
Flächen werden als Lagerfläche für Schuttmulden, LKWs etc. verwendet. 
 
Das gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der KölnBusiness Wirtschafts-
förderungs-GmbH entwickelte städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung in vier Baufelder 
vor (s. Anlage 3). 
Die Inhalte zu den einzelnen Baufeldern (s. Anlage 4) werden durch die folgenden Verfahren / 
Prozesse qualifiziert und in das Bauleitplanverfahren einfließen (s. auch verfahrensleitender 
Beschluss unten): 
1. Baufeld 1: Werkstattverfahren Pilotprojekt Urbane Produktion mit interessierten Unter-
nehmer:innen (in Durchführung; Workshop III von IV) 
2. Baufeld 2: Gewerbliches Baufeld, optionale Erweiterung Urbane Produktion 
3. Baufeld 3: Hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizierung (Durchführung nach 
V orgabenbeschluss) 
4. Baufeld 4: Entwicklung hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzter Flächen, sowie von 
nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben (z.B. Dienstleitungsbetriebe) oder  
sozial-kultureller Einrichtungen 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Umsetzung der städtebaulichen Planung geschaffen werden. 
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt. Zum Be-
bauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem neben der Übernahme sämtli-
cher Kosten durch die Cube Real Estate GmbH auch weitere Vorgaben zur Präzisierung und 
Durchführung der baulichen Entwicklung getroffen werden sollen.  
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung 
vorgesehen. 
 
 
Städtebauliches Konzept 
Der aktuelle städtebauliche Entwurf des Büro ASTOC Architects and Planners, Köln, schlägt 
eine Gliederung des Plangebiets in vier Baufelder vor (s. Anlagen 3 und 4).  
Im Gewerbegebiet (GE) ist im Norden im Baufeld 1 (und optional Baufeld 2) das Pilotprojekt 
"Urbane Produktion“ vorgesehen. Durch eine bedarfs- und standortgerechte, innovative und

3 
nachhaltige Entwicklung soll urbane Produktion als gestapeltes Gewerbe als immissionsarmer 
Mischnutzung (Handwerk, Produktion, Büro / Dienstleistung / Forschung und Entwicklung) re-
alisiert werden. Dazu werden derzeit mehrere Workshops mit interessierten Unternehmer:in-
nen durchgeführt, um einerseits die Unternehmen am Projekt partizipieren zu lassen, anderer-
seits aber auch wichtige Hinweise und Anregungen für die weitere hochbauliche Planung der 
urbanen Produktion direkt von den potentiellen, späteren Nutzern abgreifen zu können. 
 
Das Baufeld 2 soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Hier sind neben kompakt 
verdichteten klassischen Gewerbe- oder Büronutzungen auch optional bedarfsgerechte Erwei-
terungen oder Ausgründungen aus dem Pilotprojekt urbane Produktion vorstellbar. 
 
Im Baufeld 3 soll gegenüber der Straße „Am Bilderstöckchen“ ein öffentlicher Platz entstehen. 
In diesem urbanen Gebiet (MU) sollen an den Platzkanten Nutzungen des Quartiersbedarfs, 
Büro‐ und Dienstleistungsgebäude, Gastronomie u.a. Versorgungsreinrichtungen aufgenom-
men werden. Denkbar wären hier auch öffentliche oder soziale Einrichtungen oder bei Bedarf 
ein Hotel. Ebenfalls ist hier ein Lebensmittelmarkt als Nahversorger vorgesehen. In den Ober-
geschossen sind teils kleine Mietwohnungen, z.B. für die gewerblich Beschäftigten denkbar. 
Im rückwärtigen Bereich des Baufelds 3 soll eine Quartiergarage entstehen. 
 
Die nach Südosten angrenzenden Bauflächen sollen hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzt 
werden (gewerbliche Wohnungen oder bezahlbare / geförderte Wohnungen). In einer schüt-
zenden Blockstruktur, die zur Bahn hin schalltechnisch geschlossen ist, ergänzt durch ruhige 
Grün‐ und Freiflächen, kann eine hohe Wohnqualität erzielt werden. Eine Kindertagesstätte 
soll ebenfalls Bestandteil des Baufelds 4 werden. Weitere Dienstleistungs- oder Büronutzun-
gen sind ebenfalls möglich. 
 
Die im Konzept dargestellten gewerblichen Strukturen sehen durchweg eine Mehrgeschossig-
keit (Gebäudehöhe ca. 20-25 m) vor, um in dieser innerstädtischen Lage effiziente, flächen-
sparende Gebäudetypologien und entsprechende Arbeitsplatzdichten nachzuweisen. Da die 
konkreten Unternehmen und Nutzer noch nicht feststehen, weist die dargestellte städtebauli-
che Struktur hier eine hohe Flexibilität auf. Die Darstellungen der Gebäudekörper im städte-
baulichen Konzept sind dementsprechend beispielhaft. 
 
Ausgehend vom Klimapark, nordwestlich des Plangebietes, zieht sich ein Grünraum in das 
Quartier. Die Vernetzung und Anbindung an das zu entwickelnde Plangebiet über die Longeri-
cher Straße hinweg ist von großer Bedeutung und soll im weiteren Verfahren weiter ausgear-
beitet werden. 
 
Verkehrliche Erschließung 
Die Haupterschließung soll über eine öffentliche Stichstraße erfolgen, die zwischen Baufeld 2 
und 3 liegt und die Bauflächen im Plangebiet erschließt. Über diese wird zum einen die Zu-
fahrt zur Quartiersgarage und die Anlieferung des Nahversorgers hergestellt. Sie endet im 
rückwärtigen Grundstücksbereich des Baufelds 2 in einem öffentlichen Wendehammer. Sie ist 
rückwärtig schallgeschützt positioniert. 
 
Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter:innen der Gewerbetreibenden und für den Nahversorger werden 
zusammen mit weiteren Mobilitätsfunktionen in der zentralen Quartiersgarage vorgesehen. 
Stellplätze für Lieferfahrzeuge werden zusätzlich direkt im Gewerbegebiet angeordnet. Optio-
nal sind für Teilbereiche (insbesondere mit Wohnnutzungen) Tiefgaragen vorstellbar. Die Kita 
erhält eine Hol- und Bringzone. 
 
Der nordöstliche Gehweg (Fußgänger- und Fahrradverbindung) entlang der Longericher 
Straße auf der Seite des Plangebietes soll im Rahmen des o.g. Vorhabens verbreitert, durch-
gängig ausgebaut, in einem möglichst breiten Grünstreifen eingebettet und vor allem auch an 
den Quartiersplatz angebunden werden. 
Ausreichende Fahrradstellplätze sollen dezentral im gesamten Plangebiet sowie in der Quar-
tiersgarage nachgewiesen werden.

4 
V erfahrensverlauf 
Die Cube Real Estate GmbH und die KölnBusiness erarbeiten seit Anfang 2021 das Verfah-
ren zur Entwicklung des Grundstücks an der Longericher Straße. KölnBusiness hat dazu 
durch das Büro Dr. Schönheit eine Vorstudie für urbane Produktion im Plangebiet vorgelegt 
(09/2021). Darauf aufbauend hat die ulrich hartung gmbh einen partizipativen Prozess mit Un-
ternehmer:innen zur Planung und Umsetzung eines Pilotprojektes für urbane Produktion (Bau-
feld 1 und 2) entwickelt (10/2021).  
 
Die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Abs. 1 BauGB wurde vom 6.10.2022 bis zum 17.11.2022 durchgeführt, eingegangene Stel-
lungnahmen wurden im weiteren Verfahren beachtet (s. Anlage 7). 
 
In Folge des Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans vom 
16.03.2023 konnte mit der Akquise interessierter Unternehmer:innen zur Entwicklung maßge-
schneiderter Räumlichkeiten in der urbanen Produktion begonnen werden.  
 
Nachdem die Einbindung der interessierten Unternehmen, die sich aktiv an der Projektent-
wicklung des Piloten beteiligen, abhängig von einer zeitlich absehbaren Umsetzungsperspek-
tive war, wurde die kooperative Projektentwicklung des Piloten erst nach dem Vorliegen der 
Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nah §3 Abs. 1 BauGB gestartet. Diese fand 
vom 17. April bis zum 5. Mai 2023 statt. In diesem Rahmen wurde am 25. April 2023 im Alten-
berger Hof in der Mauenheimer Straße 92 in Köln Nippes eine Informations- und Beteiligungs-
veranstaltung durchgeführt, an der etwa 80 Bürger:innen teilnahmen. Die Auswertung der ein-
gegangenen Stellungnahmen (s. Anlage 6) sowie der Flyer mit Einladung zur Abendveranstal-
tung (s. Anlage 5) sind dieser Vorlage angehangen. 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln wird im Parallelverfahren in der 246. Ände-
rung geändert. Aktuell stellt der FNP im Änderungsbereich hauptsächlich Gewerbefläche dar. 
Sehr untergeordnet wird im Norden des Gebietes aktuell noch Fläche für Bahnanlagen darge-
stellt. Zukünftig wird der FNP in etwa zu gleichen Teilen Gewerbeflächen im Norden und Ge-
mischte Baufläche im Süden des Änderungsbereiches ausweisen. Im Rahmen der o.g. Beteili-
gung wurde die Öffentlichkeit per Aushang und in der Abendveranstaltung über die geplante 
Änderung informiert.  
 
Start des Verfahrens mit den Unternehmer:innen für Baufeld 1 erfolgte mit der ersten Werk-
statt am 18.10.2023. Nach insgesamt vier Veranstaltungen soll der Prozess am 06.03.2024 
beendet sein und die Bedarfe und Anforderungen der Unternehmer:innen an das Gebäude 
eingegrenzt sein.  
 
Der Prozess läuft im Kontext der Kölner Unternehmenslandschaft, den lokalen Gegebenheiten 
und Anforderungen und Bedarfen des Stadtbezirks Nippes sowie den Leitlinien der Kölner 
Stadtstrategie “Kölner Perspektiven 2030+” ab. Er ist in Bezug auf die detaillierte Ausgestal-
tung der Nutzung für „Urbane Produktion“ ergebnisoffen, d.h. erfolgt ohne explizite Vorfestle-
gungen. Die transparente kooperative Vorgehensweise ermöglichte allen Beteiligten nachvoll-
ziehbare Erkenntnisse für das Pilotprojekt und die weitere bauliche Nutzung des Areals.  
 
Die Ergebnisse der kooperativen Projektentwicklung der urbanen Produktion fließen in die 
Entwicklung des Bebauungsplanes für Baufeld 1 ein. Ergänzend generierte eine Exkursion 
nach Hamburg zu drei Objekten gestapelten Gewerbes (Built in Barmbek, Handwerkerhof 
Ottensen und die Meistermeile) wertvolle Erkenntnisse, die ebenfalls in die Entwicklung von 
Baufeld 1 einfließen. 
 
Aus Projektentwicklersicht ist die Realisierung einer urbanen Produktion zusammen mit Unter-
nehmer:innen eine anspruchsvolle Aufgabe. Aber auch das Baufeld 3 mit den konzentrierten 
Quartiersnutzungen (Quartiersbedarf, Büro‐ und Dienstleistungen, Gastronomie, ggfs. Hotel, 
Lebensmittelmarkt und verschiedene Wohnformen), der verbindende Marktplatz sowie die 
Fortführung des Klimaparks stellen städtebaulich relevante Parameter für die zukünftige Be-
bauung dar. Dieses Baufeld ist räumlich, funktional und gestalterisch sehr anspruchsvoll.

5 
Um den hohen Ansprüchen an Nutzungsmix, Architektur und korrespondierender Freiraumge-
staltung gerecht werden zu können, soll für das Baufeld 3 in Kombination mit den Freiräumen 
Marktplatz und Fortführung Klimapark eine hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizie-
rung durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Qualifizierung fließen in die weitere Ausarbei-
tung des Bebauungsplanes ein. Zudem ist es möglich, gestalterische Ergebnisse aus dem 
Qualifizierungsverfahren als Leitlinien der Gestaltung für die anderen Baufelder zu übertragen. 
 
 
V erfahrensleitender Beschluss 
Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "städtebauliche Entwicklung Longericher Straße“ in Köln-
Bilderstöckchen gehört mit dem Schwerpunkt der urbanen Produktion zu einer bedeutenden 
Planungsaufgabe innerhalb der Stadt Köln und soll neben der Entwicklung des Grundstücks 
zukunftsweisende Erkenntnisse zur gewerblichen Zukunft der Stadt Köln und darüber hinaus 
generieren.  
 
Dem hohen Stellenwert der zukünftigen Planung sowie dem Bauprojekt angemessen, hat das 
Projektteam ein städtebauliches Rahmenkonzept über das gesamte Grundstück entwickelt, 
welches um die ersten Ergebnisse aus dem Verfahren der Urbanen Produktion bereits er-
gänzt wurde bzw. noch ergänzt werden soll. Auf dieser Grundlage soll der zielgerichtete Fort-
gang des Bebauungsplanverfahrens vorgegeben und gesteuert werden. 
 
Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbearbeitung sowie die Definition zent-
raler Planungsinhalte und -schritte sollen mit diesem Beschluss dargelegt und beschlossen 
werden. Des Weiteren dient der vorliegende Vorgabenbeschluss dazu, die Zielvorgaben des 
Bebauungsplanverfahrens inhaltlich zu profilieren bzw. zu präzisieren. Die wesentlichen Pla-
nungsziele, die mit dem Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden sollen, sind in der 
nördlichen Fläche Baufeld 1 gelegen das Pilotprojekt der urbanen Produktion sowie im Bau-
feld 2 ebenfalls ein Gewerbegebiet (welches ggf. eine Erweiterung für die urbane Produktion 
sein kann). Ebenfalls sind der zentrale Marktplatz mit verschiedenen Nutzungen sowie die 
südlich angrenzende Wohnnutzung Planungsziele, die im weiteren Verfahren verfolgt werden 
sollen. Auch die Vernetzung des Klimaparks mit einer Durchwegung des neuen Quartiers wird 
im weiteren Verfahren betrachtet werden. Zudem wird die Höhenentwicklung weiter ausdiffe-
renziert, um sowohl einerseits einen städtebaulichen Schallschutz für das Gebiet und die be-
nachbarte Wohnnutzung sicher zu stellen, andererseits jedoch auch das für die Bestandsbe-
bauung verträgliche Maß der baulichen Nutzung zu ermitteln und zu differenzieren.  
 
Da der Baukörper der Urbanen Produktion direkt auf die in Frage kommenden Betriebe zuge-
schnitten werden sollen, wird die Entwicklung dieses Bauteils in direkter Zusammenarbeit mit 
einem beauftragten Planungsbüro erfolgen. Auch für den südlichen Wohnbaublock ist eine di-
rekte Zusammenarbeit mit einem geeigneten Planungsbüro vorgesehen, da auf diese Weise 
insbesondere Baugruppen oder sonstige besonderen Wohnformen maßgeschneidert gemein-
sam mit den zukünftigen Nutzern entwickelt werden können. 
 
Für den zentralen Versorgungsblock hingegen ist ein Qualifizierungsverfahren vorgesehen, 
bei dem vor allem ein Augenmerk auf die Aufenthaltsqualität des sog. Marktplatzes gelegt 
werden soll. Hier ist ebenfalls die Nutzungsmischung wichtig zur Belebung der Platzfläche. 
Die exakte Ausgestaltung des Qualifizierungsverfahrens dieses Bausteins wird im weiteren 
Planungsprozess in Zusammenarbeit zwischen der Vorhabenträgerin und der Verwaltung be-
stimmt. Aus dem Qualifizierungsverfahren für den zentralen Versorgungsblock heraus lassen 
sich Gestaltungsleitlinien entwickeln, die für das gesamte Gebiet angewendet werden können, 
um einen Städtebau nach einheitlichen Maßgaben sicher zu stellen. (s. Anlage 4) 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind zum aktuellen Planungsstand nicht klar zu be-
nennen. Zum einen ist die (Wieder-) Nutzbarmachung von Flächen im Innenbereich positiv zu 
werten, da somit wertvolle Flächen im Außenbereich geschont werden. Zudem ist die Fläche 
bereits heute großflächig versiegelt, sodass sich hier gegenüber der Planung keine signifi-

6 
kante Verschlechterung ergibt. Durch die Entwicklung der Fläche ergibt sich nun die Möglich-
keit, klimawirksame Maßnahmen wie Gründächer und Regenrückhaltung umzusetzen, welche 
eine Verbesserung der aktuellen Situation darstellen. Zum anderen hat die Umsetzung des 
Bebauungsplanes voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch Bautä-
tigkeiten und die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf 
des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli-
maschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. 
Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Die Maßgaben aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (s. Anlage 7) werden bei der Um-
weltprüfung sowie den Umweltgutachten berücksichtigt. 
 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich 
3 Städtebauliches Planungskonzept 
4 Abgrenzungsvorschlag Nutzungsbereiche 
5 Flyer frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
7 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 
Belange

Anlage 6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

49505 Zeichen

/ 11 
D
arstellung und Bewertung der zum Angebotsbebauungsplan – Arbeitstitel: Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln-
Bilderstöckchen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25.4.2023 und eines 
Aushangs im Bezirksrathaus Nippes und im Stadthaus Deutz, Außenstelle Ladenlokal 5 vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 durchgeführt. Die 
Ergebnisse der Abendveranstaltung sind in der Tabelle sowie in einer ausführlichen Niederschrift dokumentiert. Es sind weitere 4 Stellungnahmen aus der 
Öffentlichkeit in der Zeit vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen so wie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Es ist geplant weitere Wohnungen in der Ludwigsburger 
Str. (ehemaliges Afrikanum) zu bauen. Dieser Teil des 
Bilderstöckchens, auch Bilderstöckchen-Süd genannt, hat 
als einzigen Nahversorger den Aldi auf der Escher Str. 
Warum wurde nicht dafür gesorgt, in diesem 
Neubauprojekt einen Nahversorger zu integrieren? 
Unser Teil des Bilderstöckchens ist von geplanten 
Bebauungen und der Politik vergessen worden. Weder 
haben wir einen Bäcker, Metzger noch einen kleinen 
„Tante-Emma-Laden“ um wenigstens eine 
Grundversorgung zu gewährleisten. Warum werden wir 
hier so vergessen? 
Ja Teil des bestehenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes ist ein 
Nahversorger. Zusätzliche Versorgungseinrichtungen z.B. in 
Forme eines Backshops sind möglich und werden im weiteren 
Verfahren geprüft. Der Bebauungsplan ermöglicht die Ansiedlung 
von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs. 
2 
2.1 
[..] begrüßt die nachhaltige und innovative Entwicklung der 
Brachfläche Longericher Str. sowie die dazu geplante 
intensive und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Wir 
begleiten gerne den Prozess. Zusätzlich zu dem 
Modellprojekt urbane Produktion würden wir gerne unsere 
genossenschaftliche „Mehr als Wohnen“ Initiative als 
Anlage 6

- 2 - 
/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 weiteren innovativen Baustein einbringen. Wohnen wird 
mit uns nutzungs- und altersgemischt, suffizient, 
solidarisch und gemeinwohlorientiert verwirklicht. Um im 
Sinne des Gemeinwohls aus dem Quartier in das 
angrenzende Veedel zu wirken, beziehen wir die 
Anregungen und Vorschläge der Nachbarschaft, die u.a. 
im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses eingehen, 
mit in unsere Planungen ein. Zur Auslotung der 
Möglichkeiten einer Realisierung stehen wir mit dem 
Projektentwickler cube real estate im Kontakt. 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Urbanes Wohnen ist Bestandteil des städtebaulichen 
Rahmenkonzeptes. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen – 
auch für innovative Wohnformen und gemeinschaftliches 
Wohnen – werden durch den in Erarbeitung befindlichen 
Bebauungsplan geschaffen. 
Die konkrete Umsetzung solcher Teilprojekte ist kein Teil des 
Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der Vorhabenträgerin. 
 
3 Als Bezirksrat Nippes des Stadtsportbundes möchte ich 
jedoch meine Ideen einbringen, welche vereinzelt schon 
in der Vorstellung gefallen sind. Dabei richten sich meine 
Ideen auf den gesundheitlichen Aspekt des Projektes. In 
Bilderstöckchen fehlt es an Bewegungs- und 
Versammlungsräumen die sich auf die Bedürfnisse der 
Bevölkerung in Bilderstöckchen beziehen. Eine 
Multifunktionsstätte, die sowohl die Bewegung der 
Menschen, vor Allem der Kinder, fördert, aber auch den 
geistigen kulturellen Bereich bedient, ist hier im Stadtteil 
(Veedel) dringend notwendig. Also eine Sport- und 
Eventhalle für die Menschen und Vereine des Umfeldes. 
Ein Vereinshaus wo man sich treffen und Sport- Freizeit 
und Kulturbedürfnisse erleben kann. Ein Ort wo man sich 
wohlfühlen und begegnen kann. Ein Ort für 
Kommunikation, Austausch und Bildung um eine geistige 
Verarmung zu verhindern und Demokratie zu wahren. 
Also mit Leib und Seele den Zusammenhalt der 
Gesellschaft zu fördern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren 
Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im 
Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des 
Nutzungskonzeptes geprüft. Grundsätzlich kann bereits der 
geplante Marktplatz mit angrenzenden Versorgungsnutzungen 
als Platz für Aufenthalt und Austausch dienen. 
4 Uns würde interessieren, ob im Planungskonzept 
Longericher Str. (Bilderstöckchen) wo auch Nutzungen 
entstehen sollen auch an Vereine gedacht wurde. 
Wir haben hier gar keine Räumlichkeiten um

- 3 - 
/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Veranstaltungen durchzuführen, ein eigener Proberaum 
mit Lagermöglichkeiten wäre auch sehr schön. Besteht 
nicht die Möglichkeit einen Saal zu schaffen für ca. 300 
bis 400 Pers. Wo wir und andere Vereine ihre 
Veranstaltungen ausrichten könnten. Wir würden auch die 
Leitung übernehmen, wenn das Konzept stimmt. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren 
Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im 
Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des 
Nutzungskonzeptes geprüft. 
5 Ergebnisse der Abendveranstaltung 
 
Die Ergebnisse der Abendveranstaltung wurden für die 
Abwägung entsprechend thematisch geclustert und 
zusammengefasst: 
Rückmeldungen zur Urbane Produktion / Prozess 
Allgemein 
- Nutzungsmischung gewünscht (Mehrfachnennung) 
- Urbanitätssteigernde Nutzungen gewünscht 
- Kein Gewerbe 
 
 
Form / Ausgestaltung 
- Innovative, attraktive Architektur (Mehrfachnennung) 
- Solarstrom, Photovoltaik 
- Fluktuation und Nachnutzung bedenken 
- Höfe wie in Amsterdams altem Konzept, um 
Künstler / Künstlerinnen zu integrieren 
- Lofts 
- EG Nutzung mit Publikumsfrequenz 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit 
Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen 
Schwerpunkt vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum 
und Wohnen sollen konzentriert an einem Ort zusammengefügt 
werden und auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. 
Ein Ausschluss von Gewerbenutzungen würde dem Konzept 
einer Nutzungsmischung entgegenstehen. 
 
Die Architektur des Gebietes wird für das zentrale Baufeld 
nördlich des Marktplatzes und für den Platz selbst, sowie den 
Grünzug entlang der Longericher Straße in einem hochbaulichen 
und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ermittelt. Die 
weitere architektonische Ausformung der anderen Baufelder soll 
sich an den Ergebnissen orientieren, aber auch auf die 
individuellen Nutzungsanforderungen Rücksicht nehmen (z.B. für 
urbane Produktion). Freiraumqualitäten werden dabei stehts 
berücksichtigt und sind auch ein Grundgedanke des kooperativen 
Baulandmodells der Stadt Köln. Wohnwirtschaftlich soll eine 
große Vielfalt an Wohnformen angeboten werden. Die 
Erdgeschosszonen sollen dabei insbesondere im Bereich des 
geplanten Marktplatzes und entlang der Longericher Straße 
öffentlich wirksame Nutzungen beinhalten z.B. 
Versorgungseinrichtungen, Dienstleistungen etc.

- 4 - 
/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
  
 
Gewerbe 
- Handel und Frequenz sollten sich ergänzen 
- Gewerbeflächen (auf niedrigem Niveau) 
- Einzelhandel (Mehrfachnennung) 
- Kreativgewerbe, Kreativwerkstätten, Kunsthandwerk 
(Mehrfachnennung) 
- kein lautes/störendes Gewerbe (Mehrfachnennung) 
- Soziales Gewerbe (Bsp. Bridge + Tunnel aus 
Hamburg) 
- Nachhaltiges Gewerbe 
- Mehr Arbeitsplätze (Mehrfachnennung) 
- Arbeitsplätze für einfache Berufe / Jobs ohne 
Ausbildung (Mehr fachnennung) 
- Start-ups (Mehrfachnennung) 
- CoWorking Spaces (Mehrfachnennung) 
- Gründerzentrum 
- Handwerker (Mehrfachnennung) 
- Schreiner 
- Schlosser 
- Schuster (Mehrfachnennung) 
- Fahrrad-Werkstatt (Mehrfachnennung) 
- Floristik (Mehrfachnennung) 
- Friseur (Mehrfachnennung) 
- Schlüsseldienst 
- Tischlerei 
- Schreibwaren 
- Sparkasse 
- Pilzfarm 
- Brauerei vertikal mit Bierdachgarten end gläserner 
Produktionshalle (Mehrfachnennung) 
- Brennerei 
- Gärtnerei/Gartenbetrieb 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
Die Vorschläge zu gewünschten Gewerbearten werden an die 
Vorhabenträgerin übermittelt. Grundsätzlich ist die Verortung von 
konkreten Betrieben kein Teil des Bebauungsplans, sondern der 
späteren Vermietung/Veräußerung und hängt in hohem Maße 
von der Nachfrage ab. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist 
jedoch maßgeblicher Bestandteil des Plankonzeptes. 
Der bestehende Pennymarkt liegt außerhalb des Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes und ist daher von den Planungen nicht 
betroffen. 
 
Die Ansiedlung von lautem/störendem Gewerbe ist aufgrund der 
erheblichen Lärmvorbelastungen durch das ICE-Werk und die 
bestehenden Gewerbestrukturen nördlich des Plangebiets nicht 
möglich. Der Emissionsgrad der späteren gewerblichen Nutzer 
wird im Bebauungsplan über Festsetzungen reglementiert.

- 5 - 
/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 - Vertical Farming 
- Repairladen 
- Medien 
- Vollversorger 
- Vollsortimenter (Mehrfachn ennung) 
- Supermarkt (Mehrfachnennung) 
- Penny soll bleiben 
- Fachhandel 
- Bioladen (Mehrfachnennung) 
- Drogeriemarkt (dm) 
- Bäcker 
- Ärztezentrum (Mehrfachnennung) 
- Sportstudio (Mehrfachnennung) 
- Indoorspielplatz 
- Fußballplatz / Soccerhalle (Mehrfachnennung) 
 
 
Rückmeldungen zu 
Klima / Nachhaltigkeit 
- Wunsch nach nachhaltigem Energiekonzept mit 
Photovoltaikanlagen / Solaranlagen 
(ggf. auch zur Nutzung der Nachbarschaft) 
(Mehrfachnennung) 
- Optimale Dimensionierung der PV-Einspeisung, um 
Abschaltung bei Überkapazität zu verme iden 
- Regenwasserrückhaltung (Wasserreservoir) / 
Kanalkapazität / Regenwassernutzung prüfen 
(Mehrfachnennung) 
 
 
- Möglichst viele Grünflächen (Mehrfachnennung) 
- Ausgleichsgrün / Bäume 
- Grüner Schallschutz Richtung Bahn (Bäume) 
- Insektenfreundliche Begrünung 
- Begrünung aller Fassaden (auch als 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PV-Anlagen sind wichtiger Teil einer nachhaltigen 
Energieversorgung. Die genaue Dimensionierung wird im 
weiteren Verfahren im Rahmen eines Energiekonzeptes geprüft. 
Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der 
Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls 
möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das 
nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- 
befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das 
Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des 
anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz 
einzuleiten. 
 
Das Plankonzept berücksichtigt die Herrichtung von Grünflächen 
sowohl im Innenhof des geplanten eher wohnbaulichen genutzten 
Baufelds, als auch entlang der Longericher Straße als

- 6 - 
/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Schallschutzmöglichkeit) und Dächer (Wohnen 
und Gewerbe) (Mehrfachnennung) 
- Vertical gardening (grüne Wände, nicht vertical 
farming) 
- Parkanlagen 
 
- Beschattungsmöglichkeiten / Kühle 
Aufenthaltsräume (Mehrfachnennung) 
 
 
 
- Wunsch nach Wasserflächen (Spiel-, 
Abkühlmöglichkeit / Verdunstung / Optik) 
(Mehrfachnennung) 
- Wasserspi elelemente auf Platzfläche 
 
 
- Wunsch nach Gemeinschaftsdachterrassen mit 
urban gardening (Mehrfachnennung) 
 
 
- Versickerung aller (auch Stark-) Regenfälle auf dem 
Grundstück / Überflutungsschutz 
(Mehrfachnennung) 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
Fortführung des Klimaparks. Die Qualitäten und die genaue 
Ausgestaltung werden in Form eines Freiraumwettbewerbs 
ermittelt. 
 
 
Beschattungsmöglichkeiten durch Baumpflanzen werden im 
Konzept für die Freiflächen berücksichtigt. 
Darüberhinausgehende Planungen von 
Verschattungsmöglichkeiten sind Teil der späteren Realisierung. 
 
 
Wasserflächen können in unterschiedlichster Ausprägung Teil 
des Gewinnerentwurfes des freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerbsteils sein. Die genaue Ausgestaltung 
der Auslobung ist noch abzustimmen. 
 
 
Die optionale Planung von Gemeinschaftsdachterrassen obliegt 
der späteren Hochbauausführung und ist kein Teil des 
Bebauungsplans. 
 
Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der 
Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls 
möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das 
nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- 
befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das 
Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des 
anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz 
einzuleiten. Es wird eine Starkregenbetrachtung erarbeitet. Im 
Starkregenfall ist eine unmittelbare Versickerung bzw. Einleitung 
aller anfallenden Niederschlagsmengen grundsätzlich nicht 
möglich. In der Starkregenbetrachtung wird ermittelt, inwieweit

- 7 - 
/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
  
 
 
 
 
Rückmeldungen zu 
Emission / Schall 
- Aktuell hohe Schallbelastung durch ICE-Werk 
(Klimaanlagen abgestellter Züge, Makrophontests 
etc.) (Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit des Schallschutzes für besteh ende 
Bebauung vor neuem Gewerbelärm 
(Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen neuer 
Wohnungen, v.a. Richtung Bahn / 
Schallschutzgrundrisse (Mehrfachnennung) 
- Gewerbe als Möglichkeit des Schallschutzes wird 
positiv gesehen 
- Gefahr von Schallauswirkungen auf Mauenheim 
- Gefahr des Lärmeintrags durch LKW „Am 
Bilderstöckchen“ ist zu vermeiden 
- Sorge um zusätzlichen Verkehr und damit 
Schalleintrag entlang der Longericher Straße 
 
- Wunsch nach begrüntem Lärmschutz /Vegetation 
als Lärmschutz (Mehrfachnennung) 
 
 
 
Rückmeldungen zu 
Mobilität / Verkehr / innovative 
Logistik 
- Fahrbahnbelag der Longericher Straße ist schlecht 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
sich das Wasser temporär in Flächen sammeln kann, die durch 
den Wasseranstau nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. 
Gefährdungen von Menschen, sowie Sachbeschädigungen sind 
zu vermeiden. 
 
Zur Ermittlung der Vorbelastung aus dem Umfeld, sowie der 
weiteren zulässigen Emissionen zur Einhaltung der 
Imissionsgrenzwerte der umgebenden Wohnbebauung wird eine 
schalltechnische Untersuchung durch ein Fachbüro erarbeitet. 
Neben der Regulation der zulässigen Emissionen der zukünftigen 
gewerblichen Betriebe können auch weitere aktive 
(Lärmschutzwände) oder passive (Schalldämmung von 
Fassaden, Grundrissorientierung etc.) Maßnahmen erarbeitet und 
im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Sicherstellung 
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zu gewährleisten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vegetation ist als wirkungsvoller Lärmschutz nach 
wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum geeignet. Zur optischen 
Eingrünung können Pflanzungen festgesetzt werden. Dies wird 
im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Der Austausch des Fahrbahnbelages bestehender Straßen 
erfolgt im Rahmen der Bauunterhaltung durch den 
Straßenbaulastträger und ist kein Teil dieses 
Bebauungsplanverfahrens.

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/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 - Wunsch nach Tempolimit 30 km/h auf der 
Longericher Straße (Mehrfachnennung) 
 
 
- Querungshilfen für Fußgänger*innen auf der 
Longericher Straße 
- Breiterer Bürgersteig / Radweg entlang der 
Longericher Straße (vor allem direkt vor dem 
Tunnel) (Mehrfachnennung) 
- Möglichkeit einer Verbindung (-streppe) am 
nördlichen Grundstück hinunter zur Bushaltestelle 
im Tunnel soll geprüft werden 
- Trennung der R ad- und Fußverkehre 
- Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerwege „Am 
Bilderstöckchen“ 
 
- Verkehrsanbindung Urbane Produktion aus dem 
Tunnelbereich verhindert Verkehrsbelastung der 
Nachbarn 
- Gefahr eines höheren LKW-Aufkommens durch 
Urbane Produktion 
- Verkehr soll das Veedel nicht weiter belasten (v.a. 
Am Bilderstöckchen) (Mehrfachnennung) 
- Verhinderung des Schleichwegs Mauenheim 
(Schmiedegasse, Neue Kempener Straße, 
Niebelungenstraße) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Festsetzung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist kein 
Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der jeweiligen 
Straßenverkehrsbehörde. 
 
Notwendige Maßnahmen zur Optimierung der 
Verkehrsinfrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende sind 
Teil des Verkehrskonzeptes und der weiteren 
Erschließungsplanung. Dazu können bauliche Querungshilfen, 
wie auch eine Verbreiterung oder Ergänzung von Fuß- und 
Radwegen gehören. Auch eine bessere Erreichbarkeit der 
Bushaltestelle an der Etzelstr. wird erarbeitet. 
 
 
 
 
 
Der Knotenpunkt zur Anbindung der Urbanen Produktion mit der 
Longericher Straße soll deutlich nördlich des Anschlusses an die 
Straße „Am Bilderstöckchen“ erfolgen. Da auf dieser bereits im 
Bestand ein LKW-Verbot herrscht, ist mit einer Anfahrt, 
insbesondere des Schwerlastverkehrs über das nördlich 
gelegene Gewerbegebiet (Robert-Perthel-Str.) zu rechnen. Eine 
Direktanbindung aus dem Tunnelbereich scheidet aufgrund der 
Tiefenlage und des zu überbrückenden Höhenunterschiedes aus. 
Die zu erwartenden Zusatzverkehre werden in einer 
verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und Maßnahmen zur 
Reduzierung und Lenkung von Pkw/Lkw Verkehren erarbeitet. 
Dazu gehört auch eine Vermeidung von Schleichverkehren durch 
Straßen des untergeordneten Straßennetzes. Es wird jedoch 
darauf hingewiesen, dass beispielsweise Teile der Neuen 
Kempener Straße und der Nibelungenstraße in Mauenheim auch 
vom Linienbusverkehr befahren werden, also nicht 
untergeordneten Straßen entsprechen.

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/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 - Notwendigkeit einer S-Bahn Station (z.B.am Tunnel) 
(Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit einer neuen Buslinie Verbindung 
Plangebiet – Nippes Zentrum 
- Wunsch nach Ausbau von Carsharing Angeboten 
(Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit von Parkplätzen für Mietfahrräder 
 
 
 
 
 
- Verhinderung von zusätzlichem Parkplatzbedarf im 
Wohngebiet (Mehrfachnennung) 
- Wunsch nach Schaffung neuer Parkplätze / 
Quartiersparkhaus (Mehrfachnennung) 
 
 
 
 
- Erschließung des Plangebiets über angrenzende 
Bahngelände im Nordwesten prüfen 
(Mehrfachnennung) 
 
Rückmeldungen zu 
Rahmenplan / Nutzungskonzept / 
Quartiersbedarfe 
 
Allgemein 
- Bilderstöckchen soll lebendiger werden 
(Mehrfachnennung) 
- Wunsch nach urbanem Quartier: dicht, lebendig, 
gemischt (Wohnen – Arbeiten – Kultur) 
- Einbindung des Bildstocks und Platz über 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen zur 
Stärkung der Nutzungsmöglichkeiten des sog. 
„Umweltverbundes“ erarbeitet. Dazu können sowohl 
Sharingangebote als auch Maßnahmen des ÖPNV gehören. Die 
Neuerrichtung einer S-Bahn Station „Etzelstraße“ wird aufgrund 
langer Planungszeiträume voraussichtlich kein Teil der 
Mobilitätsmaßnahmen zu diesem Bebauungsplan sein können. 
Gleichwohl scheint der Standort aufgrund der potentiellen 
Nachfrage und der Abstände zu den nächstgelegenen 
Haltestellen grundsätzlich sinnvoll und geeignet und wird den 
entsprechenden Fachstellen der Stadt Köln für die weitere 
Verbesserung des S-Bahn-Netzes vorgeschlagen. 
 
Der voraussichtliche Parkraumbedarf wird im Rahmen der 
verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und entsprechende 
Parkplatzangebote für Pkw und Fahrräder im Plangebiet 
bereitgestellt. Das Kernangebot soll dabei in einem zentral 
gelegenen Mobilitätsparkhaus abgebildet werden. Von einer 
signifikanten Erhöhung des Parkdrucks in umliegenden 
Wohngebieten ist nicht auszugehen. 
 
Nach erfolgter Abstimmung mit der DB Immobilien als 
Eigentümerin steht das nördlich gelegene Flurstück 597 nicht für 
eine Nutzung zur Verfügung. Eine Erschließung über das 
Gelände scheidet daher aus. 
 
 
 
 
Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit 
Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen 
Schwerpunkt 
vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum und Wohnen sollen 
konzentriert an einem Ort zusammengefügt werden und

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/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Bürgerverein / Aufwertung des Bildstocks 
(Mehrfachnennung) 
 
Spiel / Sport / Begegnung 
- Basketballplatz (Mehrfachnennung) 
- Skatepark (Mehrfachnennung) 
- Außensportbereich 
- Lernschwimmbecken (integriert in innovative 
Wohnprojekte) 
- (Großer) Spielplatz (Mehrfachnennung) 
- Treffpunkt für Jugendliche im Freien kombiniert mit 
Sportmöglichkeiten 
- Kostenlose Aufenthaltsmöglichkeiten 
- Wochenmarkt / Marktplatz (Mehrfachnennung) 
- Begegnung und Dienstleistungen für Senioren 
- Plätze der Begegnung / zur Integration 
(Mehrfachnennung) 
- Freiraum / Raum für Initiativen 
- Öffentliche Toilette auf zentralem Platz 
 
Wohnen 
- Wohnen für Menschen aller Einkommensklassen 
- Seniorenwohnen 
- Anteil Wohnen erhöhen (Mehrfachnennung) 
- Bezahlbares Wohnen 
- Geförderter Wohnungsbau 
- Gemischte Wohnformen (z. B: gefördertes Wohnen 
+ Eigentum) 
- Innovative Wohnformen (gemeinschaftlich, flexibel, 
inklusiv, gemischt) 
- Mehrgenerationenwohnen 
- Genossenschaftliches Wohnen und Arbeiten 
gemischt (bezahlbar, mit Gemeinwohlorientierung, 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. Über den 
geplanten Marktplatz soll auch das Bilderstöckchen 
miteinbezogen werden. 
 
In der Grünachse als Fortführung des Klimaparks und auf dem 
geplanten Marktplatz könne auch Sportangebote vorgesehen 
werden. Auch Spielangebote werden berücksichtigt. Die genaue 
Ausgestaltung soll in einem freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Die Anregungen aus 
der Öffentlichkeit werden in die Wettbewerbsauslobung 
miteinbezogen. 
 
Der Planentwurf sieht großflächige, kostenlose, öffentliche 
Aufenthaltsmöglichkeiten vor, darunter den Marktplatz und die 
Fortführung des Klimaparks im Plangebiet. 
 
 
 
 
 
 
In den wohnbaulich zu nutzenden Baufeldern sollen vielfältige 
Wohnformen abgebildet werden. Der Anteil der öffentlich 
geförderten Wohnungen liegt gem. des kooperativen 
Baulandmodells der Stadt Köln bei 30 %. Darüber hinaus soll 
auch Seniorenwohnen, Studentenwohnen und weitere innovative 
Wohnformen Berücksichtigung finden. Im Gebiet arbeitende 
Personen, sollen auch die Möglichkeit bekommen, im Gebiet zu 
wohnen umso kurze Wege zu ermöglichen.

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/ 11 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 inklusiv, nachhaltig) 
- Studentenwohnheim / Studentenwohnen 
(Mehrfachnennung) 
  
Gastronomie 
- Biergarten (Mehrfachnennung) 
- (Gute) Restaurants (Mehrfachnennung) 
- Guter Imbiss / Mittagstisch 
- Außengastronomie (Mehrfachnennung) 
- Cafés / Treffpunkte (Mehrfachnennung) 
- Kneipe 
- Attraktiver Aufenthalt 
- Lokal 
- Bar 
Teilweise 
Berücksichtigung 
Im Plangebiet wird ein gastronomisches Angebot 
Berücksichtigung finden. Die Art und Weise der Gastronomie wird 
 
im Bebauungsplan nicht festgesetzt, sondern ist der späteren 
Hochbauentwicklung überlassen. 
Soziale, kulturelle Einrichtungen / Bildungseinrichtungen 
- Kulturzentrum (u.a. mit Themenschwerpunkt Afrika) 
(Mehrfachnennung) 
- Jugendeinrichtung (Mehrfachnennung) 
- Urbane Nahrungsmittelproduktion in Kombination 
mit Bildung (z.B: Bio-Unterricht in einer vertical 
Farm 
- Kita (Mehrfachnennung) 
- (Gesamt-) Schule (Mehrfachnennung) 
- Grundschule 
- Übungsräume 
Teilweise 
Berücksichtigung 
Im Plangebiet wird eine Kindertagesstätte errichtet. Eine Schule 
ist dagegen gem. Schulbedarfsplanung der Stadt Köln nicht 
erforderlich. Inwieweit weitere soziale oder kulturelle 
Einrichtungen berücksichtigt werden können, steht zum 
derzeitigen Planungszeitpunkt noch nicht fest. 
   
Stand 28.12.2023

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Darstellung und Bewertung der zum Angebotsbebauungsplan – Arbeitstitel: Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln-
Bilderstöckchen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25.4.2023 und eines 
Aushangs im Bezirksrathaus Nippes und im Stadthaus Deutz, Außenstelle Ladenlokal 5 vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 durchgeführt. Die 
Ergebnisse der Abendveranstaltung sind in der Tabelle sowie in einer ausführlichen Niederschrift dokumentiert. Es sind weitere 4 Stellungnahmen aus der 
Öffentlichkeit in der Zeit vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen so wie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
1 Es ist geplant weitere Wohnungen in der Ludwigsburger 
Str. (ehemaliges Afrikanum) zu bauen. Dieser Teil des 
Bilderstöckchens, auch Bilderstöckchen-Süd genannt, hat 
als einzigen Nahversorger den Aldi auf der Escher Str. 
Warum wurde nicht dafür gesorgt, in diesem 
Neubauprojekt einen Nahversorger zu integrieren? 
 
Unser Teil des Bilderstöckchens ist von geplanten 
Bebauungen und der Politik vergessen worden. Weder 
haben wir einen Bäcker, Metzger noch einen kleinen 
„Tante-Emma-Laden“ um wenigstens eine 
Grundversorgung zu gewährleisten. Warum werden wir 
hier so vergessen? 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Teil des bestehenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes ist ein 
Nahversorger. Zusätzliche Versorgungseinrichtungen z.B. in 
Forme eines Backshops sind möglich und werden im weiteren 
Verfahren geprüft. Der Bebauungsplan ermöglicht die Ansiedlung 
von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs. 
2 
2.1 
[..] begrüßt die nachhaltige und innovative Entwicklung der 
Brachfläche Longericher Str. sowie die dazu geplante 
intensive und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Wir 
begleiten gerne den Prozess. Zusätzlich zu dem 
Modellprojekt urbane Produktion würden wir gerne unsere 
genossenschaftliche „Mehr als Wohnen“ Initiative als

- 2 - 
/ 11  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 weiteren innovativen Baustein einbringen. Wohnen wird 
mit uns nutzungs- und altersgemischt, suffizient, 
solidarisch und gemeinwohlorientiert verwirklicht. Um im 
Sinne des Gemeinwohls aus dem Quartier in das 
angrenzende Veedel zu wirken, beziehen wir die 
Anregungen und Vorschläge der Nachbarschaft, die u.a. 
im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses eingehen, 
mit in unsere Planungen ein. Zur Auslotung der 
Möglichkeiten einer Realisierung stehen wir mit dem 
Projektentwickler cube real estate im Kontakt. 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Urbanes Wohnen ist Bestandteil des städtebaulichen 
Rahmenkonzeptes. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen – 
auch für innovative Wohnformen und gemeinschaftliches 
Wohnen – werden durch den in Erarbeitung befindlichen 
Bebauungsplan geschaffen. 
Die konkrete Umsetzung solcher Teilprojekte ist kein Teil des 
Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der Vorhabenträgerin. 
 
3 Als Bezirksrat Nippes des Stadtsportbundes möchte ich 
jedoch meine Ideen einbringen, welche vereinzelt schon 
in der Vorstellung gefallen sind. Dabei richten sich meine 
Ideen auf den gesundheitlichen Aspekt des Projektes. In 
Bilderstöckchen fehlt es an Bewegungs- und 
Versammlungsräumen die sich auf die Bedürfnisse der 
Bevölkerung in Bilderstöckchen beziehen. Eine 
Multifunktionsstätte, die sowohl die Bewegung der 
Menschen, vor Allem der Kinder, fördert, aber auch den 
geistigen kulturellen Bereich bedient, ist hier im Stadtteil 
(Veedel) dringend notwendig. Also eine Sport- und 
Eventhalle für die Menschen und Vereine des Umfeldes. 
Ein Vereinshaus wo man sich treffen und Sport- Freizeit 
und Kulturbedürfnisse erleben kann. Ein Ort wo man sich 
wohlfühlen und begegnen kann. Ein Ort für 
Kommunikation, Austausch und Bildung um eine geistige 
Verarmung zu verhindern und Demokratie zu wahren. 
Also mit Leib und Seele den Zusammenhalt der 
Gesellschaft zu fördern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren 
Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im 
Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des 
Nutzungskonzeptes geprüft. Grundsätzlich kann bereits der 
geplante Marktplatz mit angrenzenden Versorgungsnutzungen 
als Platz für Aufenthalt und Austausch dienen. 
4 Uns würde interessieren, ob im Planungskonzept 
Longericher Str. (Bilderstöckchen) wo auch Nutzungen 
entstehen sollen auch an Vereine gedacht wurde. 
Wir haben hier gar keine Räumlichkeiten um

- 3 - 
/ 11  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Veranstaltungen durchzuführen, ein eigener Proberaum 
mit Lagermöglichkeiten wäre auch sehr schön. Besteht 
nicht die Möglichkeit einen Saal zu schaffen für ca. 300 
bis 400 Pers. Wo wir und andere Vereine ihre 
Veranstaltungen ausrichten könnten. Wir würden auch die 
Leitung übernehmen, wenn das Konzept stimmt. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren 
Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im 
Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des 
Nutzungskonzeptes geprüft. 
5 Ergebnisse der Abendveranstaltung 
 
Die Ergebnisse der Abendveranstaltung wurden für die 
Abwägung entsprechend thematisch geclustert und 
zusammengefasst: 
Rückmeldungen zur 
Urbane Produktion / Prozess 
Allgemein 
- Nutzungsmischung gewünscht (Mehrfachnennung) 
- Urbanitätssteigernde Nutzungen gewünscht 
- Kein Gewerbe 
 
 
Form / Ausgestaltung 
- Innovative, attraktive Architektur (Mehrfachnennung) 
- Solarstrom, Photovoltaik 
- Fluktuation und Nachnutzung bedenken 
- Höfe wie in Amsterdams altem Konzept, um 
Künstler / Künstlerinnen zu integrieren 
- Lofts 
- EG Nutzung mit Publikumsfrequenz 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit 
Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen 
Schwerpunkt vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum 
und Wohnen sollen konzentriert an einem Ort zusammengefügt 
werden und auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. 
Ein Ausschluss von Gewerbenutzungen würde dem Konzept 
einer Nutzungsmischung entgegenstehen. 
 
Die Architektur des Gebietes wird für das zentrale Baufeld 
nördlich des Marktplatzes und für den Platz selbst, sowie den 
Grünzug entlang der Longericher Straße in einem hochbaulichen 
und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ermittelt. Die 
weitere architektonische Ausformung der anderen Baufelder soll 
sich an den Ergebnissen orientieren, aber auch auf die 
individuellen Nutzungsanforderungen Rücksicht nehmen (z.B. für 
urbane Produktion). Freiraumqualitäten werden dabei stehts 
berücksichtigt und sind auch ein Grundgedanke des kooperativen 
Baulandmodells der Stadt Köln. Wohnwirtschaftlich soll eine 
große Vielfalt an Wohnformen angeboten werden. Die 
Erdgeschosszonen sollen dabei insbesondere im Bereich des 
geplanten Marktplatzes und entlang der Longericher Straße 
öffentlich wirksame Nutzungen beinhalten z.B. 
Versorgungseinrichtungen, Dienstleistungen etc.

- 4 - 
/ 11  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
  
 
Gewerbe 
- Handel und Frequenz sollten sich ergänzen 
- Gewerbeflächen (auf niedrigem Niveau) 
- Einzelhandel (Mehrfachnennung) 
- Kreativgewerbe, Kreativwerkstätten, Kunsthandwerk 
(Mehrfachnennung) 
- kein lautes/störendes Gewerbe (Mehrfachnennung) 
- Soziales Gewerbe (Bsp. Bridge + Tunnel aus 
Hamburg) 
- Nachhaltiges Gewerbe 
- Mehr Arbeitsplätze (Mehrfachnennung) 
- Arbeitsplätze für einfache Berufe / Jobs ohne 
Ausbildung (Mehr fachnennung) 
- Start-ups (Mehrfachnennung) 
- CoWorking Spaces (Mehrfachnennung) 
- Gründerzentrum 
- Handwerker (Mehrfachnennung) 
- Schreiner 
- Schlosser 
- Schuster (Mehrfachnennung) 
- Fahrrad-Werkstatt (Mehrfachnennung) 
- Floristik (Mehrfachnennung) 
- Friseur (Mehrfachnennung) 
- Schlüsseldienst 
- Tischlerei 
- Schreibwaren 
- Sparkasse 
- Pilzfarm 
- Brauerei vertikal mit Bierdachgarten end gläserner 
Produktionshalle (Mehrfachnennung) 
- Brennerei 
- Gärtnerei/Gartenbetrieb 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
Die Vorschläge zu gewünschten Gewerbearten werden an die 
Vorhabenträgerin übermittelt. Grundsätzlich ist die Verortung von 
konkreten Betrieben kein Teil des Bebauungsplans, sondern der 
späteren Vermietung/Veräußerung und hängt in hohem Maße 
von der Nachfrage ab. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist 
jedoch maßgeblicher Bestandteil des Plankonzeptes. 
Der bestehende Pennymarkt liegt außerhalb des Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes und ist daher von den Planungen nicht 
betroffen. 
 
Die Ansiedlung von lautem/störendem Gewerbe ist aufgrund der 
erheblichen Lärmvorbelastungen durch das ICE-Werk und die 
bestehenden Gewerbestrukturen nördlich des Plangebiets nicht 
möglich. Der Emissionsgrad der späteren gewerblichen Nutzer 
wird im Bebauungsplan über Festsetzungen reglementiert.

- 5 - 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 - Vertical Farming 
- Repairladen 
- Medien 
- Vollversorger 
- Vollsortimenter (Mehrfachn ennung) 
- Supermarkt (Mehrfachnennung) 
- Penny soll bleiben 
- Fachhandel 
- Bioladen (Mehrfachnennung) 
- Drogeriemarkt (dm) 
- Bäcker 
- Ärztezentrum (Mehrfachnennung) 
- Sportstudio (Mehrfachnennung) 
- Indoorspielplatz 
- Fußballplatz / Soccerhalle (Mehrfachnennung) 
 
 
Rückmeldungen zu 
Klima / Nachhaltigkeit 
- Wunsch nach nachhaltigem Energiekonzept mit 
Photovoltaikanlagen / Solaranlagen 
(ggf. auch zur Nutzung der Nachbarschaft) 
(Mehrfachnennung) 
- Optimale Dimensionierung der PV-Einspeisung, um 
Abschaltung bei Überkapazität zu verme iden 
- Regenwasserrückhaltung (Wasserreservoir) / 
Kanalkapazität / Regenwassernutzung prüfen 
(Mehrfachnennung) 
 
 
- Möglichst viele Grünflächen (Mehrfachnennung) 
- Ausgleichsgrün / Bäume 
- Grüner Schallschutz Richtung Bahn (Bäume) 
- Insektenfreundliche Begrünung 
- Begrünung aller Fassaden (auch als 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PV-Anlagen sind wichtiger Teil einer nachhaltigen 
Energieversorgung. Die genaue Dimensionierung wird im 
weiteren Verfahren im Rahmen eines Energiekonzeptes geprüft. 
Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der 
Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls 
möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das 
nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- 
befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das 
Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des 
anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz 
einzuleiten. 
 
Das Plankonzept berücksichtigt die Herrichtung von Grünflächen 
sowohl im Innenhof des geplanten eher wohnbaulichen genutzten 
Baufelds, als auch entlang der Longericher Straße als

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Schallschutzmöglichkeit) und Dächer (Wohnen 
und Gewerbe) (Mehrfachnennung) 
- Vertical gardening (grüne Wände, nicht vertical 
farming) 
- Parkanlagen 
 
- Beschattungsmöglichkeiten / Kühle 
Aufenthaltsräume (Mehrfachnennung) 
 
 
 
- Wunsch nach Wasserflächen (Spiel-, 
Abkühlmöglichkeit / Verdunstung / Optik) 
(Mehrfachnennung) 
- Wasserspi elelemente auf Platzfläche 
 
 
- Wunsch nach Gemeinschaftsdachterrassen mit 
urban gardening (Mehrfachnennung) 
 
 
- Versickerung aller (auch Stark-) Regenfälle auf dem 
Grundstück / Überflutungsschutz 
(Mehrfachnennung) 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
Fortführung des Klimaparks. Die Qualitäten und die genaue 
Ausgestaltung werden in Form eines Freiraumwettbewerbs 
ermittelt. 
 
 
Beschattungsmöglichkeiten durch Baumpflanzen werden im 
Konzept für die Freiflächen berücksichtigt. 
Darüberhinausgehende Planungen von 
Verschattungsmöglichkeiten sind Teil der späteren Realisierung. 
 
 
Wasserflächen können in unterschiedlichster Ausprägung Teil 
des Gewinnerentwurfes des freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerbsteils sein. Die genaue Ausgestaltung 
der Auslobung ist noch abzustimmen. 
 
 
Die optionale Planung von Gemeinschaftsdachterrassen obliegt 
der späteren Hochbauausführung und ist kein Teil des 
Bebauungsplans. 
 
Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der 
Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls 
möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das 
nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- 
befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das 
Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des 
anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz 
einzuleiten. Es wird eine Starkregenbetrachtung erarbeitet. Im 
Starkregenfall ist eine unmittelbare Versickerung bzw. Einleitung 
aller anfallenden Niederschlagsmengen grundsätzlich nicht 
möglich. In der Starkregenbetrachtung wird ermittelt, inwieweit

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/ 11  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
  
 
 
 
 
Rückmeldungen zu 
Emission / Schall 
- Aktuell hohe Schallbelastung durch ICE-Werk 
(Klimaanlagen abgestellter Züge, Makrophontests 
etc.) (Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit des Schallschutzes für besteh ende 
Bebauung vor neuem Gewerbelärm 
(Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen neuer 
Wohnungen, v.a. Richtung Bahn / 
Schallschutzgrundrisse (Mehrfachnennung) 
- Gewerbe als Möglichkeit des Schallschutzes wird 
positiv gesehen 
- Gefahr von Schallauswirkungen auf Mauenheim 
- Gefahr des Lärmeintrags durch LKW „Am 
Bilderstöckchen“ ist zu vermeiden 
- Sorge um zusätzlichen Verkehr und damit 
Schalleintrag entlang der Longericher Straße 
 
- Wunsch nach begrüntem Lärmschutz /Vegetation 
als Lärmschutz (Mehrfachnennung) 
 
 
 
Rückmeldungen zu 
Mobilität / Verkehr / innovative 
Logistik 
- Fahrbahnbelag der Longericher Straße ist schlecht 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
sich das Wasser temporär in Flächen sammeln kann, die durch 
den Wasseranstau nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. 
Gefährdungen von Menschen, sowie Sachbeschädigungen sind 
zu vermeiden. 
 
Zur Ermittlung der Vorbelastung aus dem Umfeld, sowie der 
weiteren zulässigen Emissionen zur Einhaltung der 
Imissionsgrenzwerte der umgebenden Wohnbebauung wird eine 
schalltechnische Untersuchung durch ein Fachbüro erarbeitet. 
Neben der Regulation der zulässigen Emissionen der zukünftigen 
gewerblichen Betriebe können auch weitere aktive 
(Lärmschutzwände) oder passive (Schalldämmung von 
Fassaden, Grundrissorientierung etc.) Maßnahmen erarbeitet und 
im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Sicherstellung 
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zu gewährleisten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vegetation ist als wirkungsvoller Lärmschutz nach 
wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum geeignet. Zur optischen 
Eingrünung können Pflanzungen festgesetzt werden. Dies wird 
im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Der Austausch des Fahrbahnbelages bestehender Straßen 
erfolgt im Rahmen der Bauunterhaltung durch den 
Straßenbaulastträger und ist kein Teil dieses 
Bebauungsplanverfahrens.

- 8 - 
/ 11  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 - Wunsch nach Tempolimit 30 km/h auf der 
Longericher Straße (Mehrfachnennung) 
 
 
- Querungshilfen für Fußgänger*innen auf der 
Longericher Straße 
- Breiterer Bürgersteig / Radweg entlang der 
Longericher Straße (vor allem direkt vor dem 
Tunnel) (Mehrfachnennung) 
- Möglichkeit einer Verbindung (-streppe) am 
nördlichen Grundstück hinunter zur Bushaltestelle 
im Tunnel soll geprüft werden 
- Trennung der R ad- und Fußverkehre 
- Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerwege „Am 
Bilderstöckchen“ 
 
- Verkehrsanbindung Urbane Produktion aus dem 
Tunnelbereich verhindert Verkehrsbelastung der 
Nachbarn 
- Gefahr eines höheren LKW-Aufkommens durch 
Urbane Produktion 
- Verkehr soll das Veedel nicht weiter belasten (v.a. 
Am Bilderstöckchen) (Mehrfachnennung) 
- Verhinderung des Schleichwegs Mauenheim 
(Schmiedegasse, Neue Kempener Straße, 
Niebelungenstraße) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Festsetzung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist kein 
Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der jeweiligen 
Straßenverkehrsbehörde. 
 
Notwendige Maßnahmen zur Optimierung der 
Verkehrsinfrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende sind 
Teil des Verkehrskonzeptes und der weiteren 
Erschließungsplanung. Dazu können bauliche Querungshilfen, 
wie auch eine Verbreiterung oder Ergänzung von Fuß- und 
Radwegen gehören. Auch eine bessere Erreichbarkeit der 
Bushaltestelle an der Etzelstr. wird erarbeitet. 
 
 
 
 
 
Der Knotenpunkt zur Anbindung der Urbanen Produktion mit der 
Longericher Straße soll deutlich nördlich des Anschlusses an die 
Straße „Am Bilderstöckchen“ erfolgen. Da auf dieser bereits im 
Bestand ein LKW-Verbot herrscht, ist mit einer Anfahrt, 
insbesondere des Schwerlastverkehrs über das nördlich 
gelegene Gewerbegebiet (Robert-Perthel-Str.) zu rechnen. Eine 
Direktanbindung aus dem Tunnelbereich scheidet aufgrund der 
Tiefenlage und des zu überbrückenden Höhenunterschiedes aus. 
Die zu erwartenden Zusatzverkehre werden in einer 
verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und Maßnahmen zur 
Reduzierung und Lenkung von Pkw/Lkw Verkehren erarbeitet. 
Dazu gehört auch eine Vermeidung von Schleichverkehren durch 
Straßen des untergeordneten Straßennetzes. Es wird jedoch 
darauf hingewiesen, dass beispielsweise Teile der Neuen 
Kempener Straße und der Nibelungenstraße in Mauenheim auch 
vom Linienbusverkehr befahren werden, also nicht 
untergeordneten Straßen entsprechen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 - Notwendigkeit einer S-Bahn Station (z.B.am Tunnel) 
(Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit einer neuen Buslinie Verbindung 
Plangebiet – Nippes Zentrum 
- Wunsch nach Ausbau von Carsharing Angeboten 
(Mehrfachnennung) 
- Notwendigkeit von Parkplätzen für Mietfahrräder 
 
 
 
 
 
- Verhinderung von zusätzlichem Parkplatzbedarf im 
Wohngebiet (Mehrfachnennung) 
- Wunsch nach Schaffung neuer Parkplätze / 
Quartiersparkhaus (Mehrfachnennung) 
 
 
 
 
- Erschließung des Plangebiets über angrenzende 
Bahngelände im Nordwesten prüfen 
(Mehrfachnennung) 
 
Rückmeldungen zu 
Rahmenplan / Nutzungskonzept / 
Quartiersbedarfe 
 
Allgemein 
- Bilderstöckchen soll lebendiger werden 
(Mehrfachnennung) 
- Wunsch nach urbanem Quartier: dicht, lebendig, 
gemischt (Wohnen – Arbeiten – Kultur) 
- Einbindung des Bildstocks und Platz über 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen zur 
Stärkung der Nutzungsmöglichkeiten des sog. 
„Umweltverbundes“ erarbeitet. Dazu können sowohl 
Sharingangebote als auch Maßnahmen des ÖPNV gehören. Die 
Neuerrichtung einer S-Bahn Station „Etzelstraße“ wird aufgrund 
langer Planungszeiträume voraussichtlich kein Teil der 
Mobilitätsmaßnahmen zu diesem Bebauungsplan sein können. 
Gleichwohl scheint der Standort aufgrund der potentiellen 
Nachfrage und der Abstände zu den nächstgelegenen 
Haltestellen grundsätzlich sinnvoll und geeignet und wird den 
entsprechenden Fachstellen der Stadt Köln für die weitere 
Verbesserung des S-Bahn-Netzes vorgeschlagen. 
 
Der voraussichtliche Parkraumbedarf wird im Rahmen der 
verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und entsprechende 
Parkplatzangebote für Pkw und Fahrräder im Plangebiet 
bereitgestellt. Das Kernangebot soll dabei in einem zentral 
gelegenen Mobilitätsparkhaus abgebildet werden. Von einer 
signifikanten Erhöhung des Parkdrucks in umliegenden 
Wohngebieten ist nicht auszugehen. 
 
Nach erfolgter Abstimmung mit der DB Immobilien als 
Eigentümerin steht das nördlich gelegene Flurstück 597 nicht für 
eine Nutzung zur Verfügung. Eine Erschließung über das 
Gelände scheidet daher aus. 
 
 
 
 
Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit 
Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen 
Schwerpunkt 
vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum und Wohnen sollen 
konzentriert an einem Ort zusammengefügt werden und

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 Bürgerverein / Aufwertung des Bildstocks 
(Mehrfachnennung) 
 
Spiel / Sport / Begegnung 
- Basketballplatz (Mehrfachnennung) 
- Skatepark (Mehrfachnennung) 
- Außensportbereich 
- Lernschwimmbecken (integriert in innovative 
Wohnprojekte) 
- (Großer) Spielplatz (Mehrfachnennung) 
- Treffpunkt für Jugendliche im Freien kombiniert mit 
Sportmöglichkeiten 
- Kostenlose Aufenthaltsmöglichkeiten 
- Wochenmarkt / Marktplatz (Mehrfachnennung) 
- Begegnung und Dienstleistungen für Senioren 
- Plätze der Begegnung / zur Integration 
(Mehrfachnennung) 
- Freiraum / Raum für Initiativen 
- Öffentliche Toilette auf zentralem Platz 
 
Wohnen 
- Wohnen für Menschen aller Einkommensklassen 
- Seniorenwohnen 
- Anteil Wohnen erhöhen (Mehrfachnennung) 
- Bezahlbares Wohnen 
- Geförderter Wohnungsbau 
- Gemischte Wohnformen (z. B: gefördertes Wohnen 
+ Eigentum) 
- Innovative Wohnformen (gemeinschaftlich, flexibel, 
inklusiv, gemischt) 
- Mehrgenerationenwohnen 
- Genossenschaftliches Wohnen und Arbeiten 
gemischt (bezahlbar, mit Gemeinwohlorientierung, 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Berücksichtigung 
auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. Über den 
geplanten Marktplatz soll auch das Bilderstöckchen 
miteinbezogen werden. 
 
In der Grünachse als Fortführung des Klimaparks und auf dem 
geplanten Marktplatz könne auch Sportangebote vorgesehen 
werden. Auch Spielangebote werden berücksichtigt. Die genaue 
Ausgestaltung soll in einem freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Die Anregungen aus 
der Öffentlichkeit werden in die Wettbewerbsauslobung 
miteinbezogen. 
 
Der Planentwurf sieht großflächige, kostenlose, öffentliche 
Aufenthaltsmöglichkeiten vor, darunter den Marktplatz und die 
Fortführung des Klimaparks im Plangebiet. 
 
 
 
 
 
 
In den wohnbaulich zu nutzenden Baufeldern sollen vielfältige 
Wohnformen abgebildet werden. Der Anteil der öffentlich 
geförderten Wohnungen liegt gem. des kooperativen 
Baulandmodells der Stadt Köln bei 30 %. Darüber hinaus soll 
auch Seniorenwohnen, Studentenwohnen und weitere innovative 
Wohnformen Berücksichtigung finden. Im Gebiet arbeitende 
Personen, sollen auch die Möglichkeit bekommen, im Gebiet zu 
wohnen umso kurze Wege zu ermöglichen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
 Stellungnahme der Verwaltung 
 inklusiv, nachhaltig) 
- Studentenwohnheim / Studentenwohnen 
(Mehrfachnennung) 
  
Gastronomie 
- Biergarten (Mehrfachnennung) 
- (Gute) Restaurants (Mehrfachnennung) 
- Guter Imbiss / Mittagstisch 
- Außengastronomie (Mehrfachnennung) 
- Cafés / Treffpunkte (Mehrfachnennung) 
- Kneipe 
- Attraktiver Aufenthalt 
- Lokal 
- Bar 
Teilweise 
Berücksichtigung 
Im Plangebiet wird ein gastronomisches Angebot 
Berücksichtigung finden. Die Art und Weise der Gastronomie wird 
 
im Bebauungsplan nicht festgesetzt, sondern ist der späteren 
Hochbauentwicklung überlassen. 
Soziale, kulturelle Einrichtungen / Bildungseinrichtungen 
- Kulturzentrum (u.a. mit Themenschwerpunkt Afrika) 
(Mehrfachnennung) 
- Jugendeinrichtung (Mehrfachnennung) 
- Urbane Nahrungsmittelproduktion in Kombination 
mit Bildung (z.B: Bio-Unterricht in einer vertical 
Farm 
- Kita (Mehrfachnennung) 
- (Gesamt-) Schule (Mehrfachnennung) 
- Grundschule 
- Übungsräume 
Teilweise 
Berücksichtigung 
Im Plangebiet wird eine Kindertagesstätte errichtet. Eine Schule 
ist dagegen gem. Schulbedarfsplanung der Stadt Köln nicht 
erforderlich. Inwieweit weitere soziale oder kulturelle 
Einrichtungen berücksichtigt werden können, steht zum 
derzeitigen Planungszeitpunkt noch nicht fest. 
   
Stand 28.12.2023

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Beratungsverlauf (2)

14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0373/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.02.2024
Erstellt
23.01.2024 12:01