0373/2024
Planungskonzept stb. Entwicklung Longericher Str. in Köln-Bilderstöckchen, Anhörung der BV 5 zu den Ergebnissen der frühz. Öffentlichkeitsbet., Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des BP-Entwurfes
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Anlage 3 städtebauliches Planungskonzept
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II III I I II I I III I I III III I II II II III II III I II II I I I I I III II I II III II I I III I I III III II III II III II II II III II I I II II II II I II II II II IV III IV III IVII II II II II IV II I IV III IV II II I IV III II I I II II III II III -I III II I IV V II I I II III II II III II III IV III III III II III Fi= 61.62 Fi= 61.63 Fi= 60 .97 Fi= 60 .94Ri= 57 .32 Ri= 57 .31 Ri= 57.90 Ri= 57.95 OK Dach49.18 OK Dach 48.96 Fi= 58.16 Fi= 58.16 Fi= 57.39 Attikai = 53.95 Attikai = 54.01 Attikai = 53.95 Attikai = 54.04 Fi= 63.71 Fi= 63.71 Ri= 58.53 Ri= 58.56 Ri= 58.58 Ri= 58.53 Fi= 63.77 Fi= 63.73 Fi= 62.90 Attika = 57 .90 Attika = 57.95 Attika = 57.91 TG Zufahrt Fi= 61.24 Fi= 61.60 Ri= 57.65 Ri= 57.84 Fi= 63.94 Fi= 63.22 Fi= 63.26 Fi= 63.81 Fi= 63.27 Ri= 58. 29 Ri= 59 .03 Ri= 58 .97 Fi= 62 .82 Fi= 62 .41 Fi= 62 .34 Ri= 58 .89 Ri= 58 .85 Fi= 62.54 Ri= 58. 88 Fi= 62.59 Fi= 62 .12 Fi= 62. 11 Fi= 63.14 Fi= 63.14 Ri= 57.82 Attika = 54.43 Attika = 54.45 Attika = 51.02 Attika = 54.49 Attika = 54.91 Attika = 55.09 Attika = 54.91 Attika = 52.54 Attika = 52.60 Attika = 62.99 Attika = 62.99 Attika = 66.14 Attika = 62.43 Fi= 54.54 Ri= 53.23 Ri= 53.28 Attika = 62.23 Fi= 61.19 Ri= 57 .28 495 m2 2,50 2,50 3,32 3,45 B3_MU B1_GE B2_GE B4_MU Kanal IV Urbane Produktion VI IV Gewerbe / Büro VI Gewerbe / Büro VI Wohnen V Wohnen V Wohnen V KITA +Wohnen VII KITA + Wohnen Vordach AnlieferungNahversorger I Nahversorger II-VIHotel V Handel +Wohnen VIFahrradstation +Apartments V-VI Mobility Hub VII VI VI Wohnen zusätzlicherLinksabbiger Brücke Quartiersplatz Innenhof Longericher Straße Kita -Außenfläche Longericher Straße Klimapark Sonderelement Schutzstreifen Kanal Schutzstreifen Kanal Kanal 4 Stpl . Kita öff . Grünfläche öff . Grünfläche öff . Grünfläche Schutzstreifen Kanal Option Stellplätze Urbane Produktion / Lager fläche Photovoltaik Photovoltaik Photovoltaik Photovoltaik Gründach Gründach Photovoltaik Photovoltaik Dachgarten Gründach Photovoltaik Dachgarten II-VIIHotel Gründach Potenzielle Erweiterung / Lärmschutz Lärmschutz VI Urbane Produktion IV öff . Erschließung öff. Erschließung Befahrbarkeit Feuerwehr Befahrbarkeit Feuerwehr Option TGEin - Ausfahrt Option TGEin - Ausfahrt Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept zur städtebaulichen Entwicklung Longericher Straße in Köln-Bilderstöckchen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Im Rahmen der vorliegenden Vorlage soll über den ersten Teil der gesetzlich vorgegebenen Beteiligung nach BauGB entschieden werden. Ein weiterer Beteiligungsschritt – die Offenlage nach §3 Abs. 2 BauGB – ist gesetzlich vorgegeben und wird zu einem späteren Zeitpunkt nach den städtischen, üblichen Begebenheiten durchgeführt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 7 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Träger und TÖBs
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- 1 - / 31 D arstellung und Bewertung der zum Angebotsbebauungsplan –Arbeitstitel: Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln- Bilderstöckchen – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 6.10.2022. bis zum 17.11.2022 durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 43 Stellungnahmen eingeg angen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berück sichtigung im weiteren Verfahren dargeste llt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 8 Amt 48/2 Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Schreiben vom 25.10.2022 8.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept b estehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenken und Anregungen Anlage 7 - 2 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11 Amt 574/2 Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Umweltplanung und –vorsorge Schreiben vom 16.11.2022 1.1 1. Umweltplanung 1.1 Verkehrslärmschutz Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem angrenzenden, nord östlich verlaufenden, Schienenverkehr der DB, durch das ICE-Werk der DB, sowie durch die S-Bahn-Abstellanlage in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet belastet. Außerdem ist das Plangebiet erheblich von Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr belastet. Zu den Hauptemittenten zählen die Longericher Straße, die Etzelstraße, sowie die ca. 900 Meter westlich entfernte Autobahn A 57. Zusätzlich wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr ein, diese sind neben den andern Lärmemittenten jed och zu vernachlässigen. Eine Beeinträchtigung der Wohnnachbarschaft durch zunehmende Lärmimmissionen aus dem planbedingten - 3 - / 31 Mehrverkehr auf den öffentlichen Straßen kann erwartet werden. Sofern eine oder mehrere öffentliche Straßen ausgebaut oder im Zusammenhang mit einer Straßenbaumaßnahme neugebaut werden, ist zu prüfen, ob die Straßenbaumaßnahme in den Anwendungsbereich der 16. BImSchV fällt. Die Gebäudeanordnung die der städtebaulichen Skizze 09/2022 zu entnehmen ist, ist aus lärmfachlicher Einschätzung ungünstig. Eine geschlossene Anordnung der Gebäude ohne Baulücken zu den Gleisen, würde sich lärmmindernd auf die Gebäude auswirken und zumindest für eine lärmabgewandte Seite sorgen. Eine Lärmschutzwand befindet sich lediglich auf der östlichen Seite der Gleisanlage. Es ist daher zu prüfen, ob entlang des Plangebietes eine Lärmschutzwand errichtet werden kann. Zur Beurteilung der Ein- und Auswirkungen auf das Plangebiet, zur Beurteilung der Lärmsituation und zur Feststellung der erforderlichen Maßnahmen ist im nachfolgenden Verfahren ein Lärmgutachten zu erstellen. Die Anforderungen an das Lärmgutachten sollten mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Ansprechpartner ist Herr Drolshagen, Rufnummer 0221 221 22748) abgestimmt werden. In dem Lärmgutachten sollte ein Schallschutzkonzept für das Plangebiet enthalten sein, in welchem das Konzept aus lärmfachlicher Seite so überarbeitet wird, dass die Gebäude schallgeschützte Grundrisse mit jeweils einer ruhigeren Seite für die Fenster der Schlaf- und Kinderzimmer aufweisen und/oder Balkone/ Loggien vor den Schlaf- und Kinderzimmerfenstern mit sog. Schallschutzwintergärten besitzen. Ja Ja Ja Ja Es wird geprüft, ob die Straßenbaumaßnahme in den Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fällt. Das städtebauliche Konzept wurde überarbeitet. Die Prüfung einer Lärmschutzwand findet im Rahmen des Lärmgutachtens statt. Die Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt wurde bereits angestoßen. Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem die verschiedenen Verkehrsarten für das Plangebiet als auch für die umliegende schutzwürdige Nutzung berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen, schallgeschützte Grundrisse etc. wird geprüft. - 4 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.2 11.3 11.4 1.2 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe Das Plangebiet liegt inner halb der Umweltzone der Stadt Köln. Die Grenzwerte der maßgeblichen 39. BImSchV werden eingehalten. Eine Beeinträchtigung der dort wohnenden Bürger*innen durch eine schlechtere Luftqualität durch den planbedingten Mehrverkehr auf den öffentlichen Straßen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der weiteren Projektplanung/VEP- Verfahren ist zum Nachweis, ob die Grenzwerte der 39. BImSchV weiterhin eingehalten werden, die Erstellung einer mikroskaligen Luftschadstoffuntersuchung erforderlich. Die Anforderungen sind mit 574/2 abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Birkenstock (0221 221 32770). 1.3 Natur und Landschaft Die derzeitige Nutzung der Flächen ist eine Brachfläche ehemaliger Industrie innerhalb von Ortschaften. Aus Sicht von Natur und Landschaft bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. In der weiteren Planung ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, in dem die A nlage von Gehölzreihen mit einheimischen Arten, Blühsträuchern, Rasen- und Dachbegrünungsflächen vorgesehen ist. Dies dient der Aufwertung der Aufenthaltsqualität. 1.4 Stadtklima / Anpassung an den Klimawandel Die Planung sieht vor, das derzeit windoffene Gelände mit Gewerbe- und Wohngebäuden zu bebauen. Hier ist der Planer aufgefordert frühzeitig entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen in der Planung zu verankern, da nur so auch effektive Maßnahmen - wie zum Beispiel eine intensive Dachbegrünung, oder die Freihaltung von Kenntnisnahme Kenntnisnahme Keine Bedenken und Anregungen Möglichkeiten zur Umsetzung werden im weiteren Verfahren geprüft, das Konzept im weiteren Verfahren erstellt. - 5 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.5 Frischluftschneisen von Bebauung - überhaupt umsetzbar sind. Aus stadtklimatischer Sicht bietet sich hier die Möglichkeit kein hochversiegeltes Gebiet zu entwickeln, sondern frühzeitig Maßnahmen vorzusehen. So sollte der Einzelhandelsbetreiber auf die Minderungsmaßnahmen hingewiesen werden und keinen üblichen „Standardbau von der Stange“ realisieren. Auch vorgesehene Gewerbebauten sollten entsprechende Minderungsmaßnahmen aufweisen und nicht baukastenartig eine Vollversiegelung anstreben. Der Versiegelungsgrad sollte minimiert werden und mögliche Parkplätze und Straßen mit großkronigen Bäumen bepflanzt werden Die Dachflächen sollten intensiv begrünt werden. Insgesamt sind zudem alle Fassaden zu begrünen und Bäume sollten mit Anschluss an gewachsene Bodenschichten gepflanzt werden. Anfallendes Niederschlagswasser sollte vor Ort versickern, bzw. zur Bewässerung genutzt werden (Blau-Grüne Infrastruktur). Hier sollte die Ableitung in den Boden so erfolgen, dass das Wasser seine Kühlfunktion entfalten kann. 1.5 Elektromagnetische Felder Angrenzend an das Plangebiet verläuft eine Schienentrasse der Deutschen Bahn. Die Oberleitungen werden in der Regel mit einer Frequenz von 16 ⅔ Hertz betrieben. Das Plankon zept sollte daher einen Mindestabstand von 10 m von der Bahntrasse zur nächsten Wohnbebauung vorsehen, um hinsichtlich der elektrischen und magnetischen Felder den städti schen Vorsorgewert von 1 µT für das Magnet feld zu erfüllen. Auch für die Anlage von Trafostationen sollte durch geeignete Abstände zu Räumen für den dauerhaften Kenntnisnahme Kenntnisnahme Ja Kenntnisnahme Es wird ein Klimagutachten erstellt, in dem die Notwendigkeit zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen geprüft wird. Die Möglichkeit der Umsetzung von Fassadenbegrünung wird im weiteren Verfahren geprüft. Gemäß Vorabstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben kann nur das schwach belastete Niederschlagswasser von Dachflächen und nicht befahrbaren Flächen versickert werden. Aufgrund der gewerblichen Prägung ist das Niederschlagswasser, welches auf befahrbare Flächen fällt in die Kanalisation einzuleiten. Aufgehende Wohngebäude werden erst im Abstand von > 10 m zur nächsten Bahntrasse mit Oberleitungen planungsrechtlich ermöglicht. - 6 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Aufenthalt der städtische Vorsorgewert von 1 µT für das Magnetfeld beachtet werden. 11.6 2. Umweltordnungsbehörden 2.1 Baumschutz (570/3 ) Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Kenntnisnahme Keine Bedenken und Anregungen 11.7 2.2 Untere Naturschutzbehörde (571) Freilandartenschutz Ruderalflächen entlang der Gleise, welche in Köln als Verbreitungskorridore fungieren, bieten oftmals großes Potential für eine Besiedlung durch die streng geschützten Zaun- und Mauereidechsen. Denkbar ist auch eine Nutzung durch Kröten ; Ginsterpfad und rekultivierte Gruben liegen im Umfeld. Es ist daher im Planverfahren ein artenschutzrechtliches Fachgutachten zu erstellen. Daraus resultierende Vermeidungsmaßnahmen sind umzusetzen. Auch das Thema Vogelschlag an Glasfassaden sollte frühzeitig bedacht werden. Kenntnisnahme Es wird ein artenschutzrechtliches Fachgutachten (ASP I+II) erstellt, in dem eine eventuelle Besiedlung und die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen geprüft wird. 11.8 2.3 Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (572) Immissionsschutz Gegen das geplante Vorhaben bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht weiterhin erhebliche Bedenken. Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen (TA Lärm und 16.BImSchV) aus dem Tag – und Nachtbetrieb des nördlich benachbarten ICE Werks der DB Fernverkehr AG, der Werkstatt- und Behandlungsanlage - 7 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der DB Regio AG sowie der S-Bahn Abstellanlage der DB Netz AG belastet. Zudem rücken mit der hier vorliegenden Planung schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 (wie z. B. Wohn- und Schlafräume, Unterrichtsräume, Büro- und Praxisräume etc.) an das westlich gelegene Gewerbegebiet heran. Für dieses Gewerbegebiet wurden im Bebauungsplan 6450/07 immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) festgesetzt. Die (maßgeblichen) Immissionsorte werden zum Zeitpunkt der Bebauungsplan Aufstellung festgelegt. Dabei sind auch noch unbebaute Grundstücke hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit und ihres möglichen Schutzanspruches zu bewerten. Später dem GE-Gebiet heranrückende Immissionsorte oder höhere Schutzansprüche von zuvor beim Aufstellungsverfahren entsprechend im Schutzanspruch geringer bewerteten Immissionsorten, führen zwangsläufig zu Immissionskonflikten. Wie das für das jetzige Vorhaben vorgesehen Grundstück bei der Ermittlung der IFSP für das benachbarte GE- Gebiet berücksichtigt wurde, ist 572 nicht bekannt. Gegebenenfalls ist dies von 61 an Hand der dort vorliegenden Unterlagen in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Südlich des Plangebietes befindet sich zudem ein Discounter (Penny). Somit rücken auch hier schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 an einen bestehenden gewerblichen Betrieb heran. Immissionskonflikte zwischen den geplanten schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 und den umliegenden Gewerbebetrieben können somit nicht ausgeschlossen werden. Sollte das Vorhaben dennoch - 8 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.9 weiter verfolgt werden, so ist zur abschließenden Beurteilung der Lärmsituation und zur Feststellung von notwendigen Maßnahmen ein Schallschutzgutachten zu erstellen. In dem Schallschutzgutachten sind alle auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen zu betrachten. Ebenso sind die Auswirkungen der geplanten gewerblichen Nutzung auf die bereits existierenden und die geplanten schutzbedürftigen Räume zu bewerten. Südlich des geplanten Vorhabens befindet sich laut Bebauungsplan 65490/03 ein reines Wohngebiet. Die geplante gewerbliche Nutzung ist so zu planen und zu gestalten, dass es nicht zu Immissionskonflikten zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung im WR- Gebiet kommt. Laut der Vorhabenbeschreibung soll mindestens eine Kindertages stätte errichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass Geräuscheinwirkungen die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind (§ 22 (1a) BImSchG) und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die Bewertung nicht herangezogen werden. Der Betrieb solcher Einrichtungen darf jedoch an den maßgeblichen Immissionsorten den gesundheitsrelevanten Schwellenwert nicht überschreiten. Bei der Betrachtung der Geräuscheinwirkungen durch die Kindertagesstätte sind außerdem die Auswirkungen des Hohl- und Bringverkehrs auf den zur Kita gehörenden Parkplätzen sowie mögliche weitere Geräuschquellen (z.B. Lüftung, Heizung etc.) zu berücksichtigen. Hier sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu berücksichtigen. Es wird empfohlen bei der Planung Kindertagestätte auf eine schalltechnisch optimierte Anordnung des Außengeländes und der Spielgeräte, bei denen ein lebhaftes Spielen erwartet wird, zu achten. Dabei sollten Kenntnisnahme Es wird ein Immissionsgutachten erstellt. Die Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver Schutzmaßnahmen wird geprüft. Die bereits vorhandenen und die geplanten Nutzungen werden im Gutachten hinsichtlich Ihrer Schutzbedürftigkeit und Ihrem Emissionsverhalten unter Berücksichtigung der Hinweise in der Stellungnahme beurteilt. - 9 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung möglichst lärmarme Spielgeräte Verwendung finden. Wasser- und Abfallwirtschaft Das gesamte Plangebiet ist aufgrund seiner Vornutzung (Bahnbetriebsgelände) ggf. kontaminiert. Bei der weiteren Planung sind im Zuge der Prüfung von Umweltbelangen aufgrund der ehemaligen gewerblichen Nutzung Aussagen hinsichtlich der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Verwertung/Entsorgung des anfallenden Aushubs bzw. der evtl. Wieder verwendung vorhanden Bodenmaterials zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verwertung/Entsorgung des anfallenden Bodenaushubs aufgrund der abfallrechtlichen Stoffstromkontrolle entsprechend § 47 - 52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes rechtzeitig ein Verwertungs- /Entsorgungskonzept zu erstellen ist. Der Inhalt des Konzeptes ist mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, abzustimmen. Des Weiteren sollten auch Möglichkeiten der örtlichen Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser untersucht werden Kenntnisnahme Es werden ein Bodengutachten erstellt, in dem auch die Themen Kontaminierung des Bodens/Verwertung und Entsorgung sowie Versickerung und ggf. entsprechende Maßnahmen geprüft werden. 11.1 0 2.4 Vorsorgender Bodenschutz (574/2) Die Belange des § 12 BBodSchV sind zu berücksichtigen. Kenntnisnahme 11.1 1 2.5 Boden- und Grundwasserschutz (573) Das Flurstück Nr. 529 liegt im Kern des Altstan dortes Nr. 507 108, der mit der Bezeichnung „Longericher Str., Vbf Nippes“ nachrichtlich im Kataster der Altlasten und altastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) registriert ist. Die (nutzungsbe zogene) Sanierung gem. Sanierungsp lan durch Bodenaushub der - 10 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nutzugsbedingten Kontaminationen ist seit 2008 abgeschlossen (FisAlBo-Risikostatus 8). Vor Ort wurden im Grundwasser Belastungen mit Herbiziden und LHKW festgestellt (Grundwasserschaden Nr. 27_19_ 0010). Bei Nutzungsänderung und/ oder Bodeneingriff steht eine nutzungsorientierte Neubewertung der Fläche (nach BBodSchG/ -V) an. Das Flurstück Nr. 1311 befindet sich ebenfalls im Kern des Altstandortes mit der Nr. 507 108 (s.o.). Von Südosten ragt die Altablagerung Nr. 50705_004 in dieses Flurstück. Im Bereich dieser Altablagerung scheinen Schutzgüter bei unveränderter Nutzung und solange nicht in den Boden eingegriffen wird, aktuell nicht gefährdet zu sein. Im Kontext von Nutzungsänderungen und/ oder Bodeneingriffen ist allerdings die vakante Fläche nutzungsorientiert neu zu bewerten (gem. BBodSchG/ -V), ggfs. werden weitere Maßnahmen notwendig (FisAlBo- Risikostatus 2). Aus südwestlicher Richtung ragt der Grundwasserschaden Nr. 29_19_0062 in diesen Teil des Anfragebereiches. Hier ist das Grundwasser insbesondere mit Cyaniden belastet. Die vorhandenen Erkenntnisse schließen eine Beeinträchtigung im Falle neuer Nutzungen oder von Bodeneingriffen nicht gänzlich aus. Im aktuellen Kontext ist im ersten Schritt eine fachgutachterliche Begleitung von Baumaßnahmen und Bodeneingriffen erforderlich. Werden organoleptische oder andere Auffälligkeiten registriert, muss 573/1 unverzüglich darüber informiert werden und die betroffene Fläche nach BBodSchG/-V untersucht und nutzungsorientiert neu bewertet werden. Vor dem Hintergrund dieser Untersuchungsergebnisse - 11 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung kann 573/1 konkret Stellung zu möglichen künftigen Bauanträgen abgeben. Der B-Plan „Longericher Straße in Köln-Bilderstöckchen“ kann in der vorgelegten Fassung weiter verfolgt werden. Der zuständige Ansprechpartner be i 573/1 ist Herr Gerhold (0221 221 23737). Herr Müller (573/2) ist Ansprechpartner auch für den ehemaligen Verschiede- Bahnhof Nippes (AS 507 108 ; Tel. 0221 221 36549) Kenntnisnahme Die Maßnahmen werden zu gegebener Zeit angestoßen. 19 Amprion GmbH Schreiben vom 18.10.2022 19.1 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Si cht nicht vor. Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen . 19.2 Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiter er Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Kenntnisnahme Zuständige Unternehmen wurden beteiligt. 20 Bezirksregierung Köln Schreiben vom 19.10.2022 20.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen . bestehen bzgl. bundes - und landeseigener Denkmäler keine Bedenken. 21 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Verkehr – Integrierte Gesamtverkehrsplanung Schreiben vom 10.11.2022 21.1 Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen . - 12 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 21.2 Das Plangebiet tangi ert die Eisenbahnstrecke Köln – Neuss. Es ist dafür Sorge zu trag en, dass durch die Maßnahme weder die Bahnstrecke noch der Bahnbetrieb beeinträchtigt werden. Kenntnisnahme 21.3 Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Diese soll m it der geplanten städtebaulichen Entwicklung überplant werden. 21.4 Für die Überplanung bzw. künftige Nicht-Darstellung von aufzugebenen Bahnflächen im Flächennutzungsplan ist ausdrücklich die Zustimmung des Eisenbahn- Bundesamtes (EBA) – Außenstelle Kö ln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln – erforderlich! Aus diesem Grunde ist auch die Beteiligung des EBA an diesem Bauleitplanverfahren notwendig, sofern noch nicht geschehen. Kenntnisnahme Das Eisenbahnbundesamt wurde beteiligt. 21.5 Darüber hinaus ist an diesem Verfahren auch die Deutsche Bahn (DB) als betroffenes Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen z u beteiligen, falls ebenfalls noch nicht geschehen. Kenntnisnahme Die DB AG – DB Immobilien wurde betei ligt. 21.6 Für aufzugebende Bahnflächen, die anderen Nutzunge n zugeführt werden sollen und die eisenbahnrechtlich noch als Betriebsanlage einer Eisenbahn gewidmet sind, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetri ebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen . Kenntnisnahme Die Flächen sind bereits vollständig entwidmet. 22 Bundesforstamt Wahner Heide, Forsthaus Schauenberg Schreiben vom 17.11.2022 - 13 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 22.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen aus forstfachlicher Sicht der Sparte Bundesforst Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregunge n. keine Bedenken. 23 DB AG – DB Immobilien Schreiben vom 30.11.2022 23.1 Die vorgelegten Planungen widersprechen sich mit den Planungen des NVR zum dringend notwendigen Ausbau von Werkstatt- und Abstellgleisen im Raum Köln. Durch die angestrebte Taktverdichtung des S-Bahn-Netzes und die Anschaffung längerer Neufahrzeuge ist die Erweiterung bisheriger Abstell- und Behandlungsgleise auch auf den Planungsflächen zwingend erforderlich. Weiterhin ist die Fläche auch nach dem aktuell gültigen Regionalplan dem Eisenbahnverkehr vorbehalten. Das Vorhaben widerspricht somit der Zweckbestimmung der Fläche, dem Eisenbahnverkehr zu dienen. Da nach Umsetzung des Bauvorhabens jedoch keine Erweiterung des bestehenden Werkes möglich wäre, stimmen wir der Planung nicht zu. Nein Die Planung wurde mit der DB Immobilien abgestimmt. Das Plangebiet liegt größtenteils nicht innerhalb der Flächen für den Eisenbahnverkehr gem. Regionalplanneuaufstellung. Auch der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet größtenteils als gewerbliche Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Insofern wird hier kein weiterer Änderungsbedarf gesehen. 23.2 Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass, fal ls nicht geschehen, auch die NVR im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen ist. Kenntnisnahme Beteiligung NVR wurde durchgeführt. 24 Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 15.11.2022 24.1 Gegen die o. a. Pl anung haben wir keine Einwä nde. Wir weisen jedoch auf folgendes hin: Im Planbereich befinden sich keine Telekommu nikationslinien der Telek om. Die Belange der Telekom - z . B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie Ihre Vermögen sinteressen - sind nicht betroffen. Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder An regungen - 14 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 24.2 24.3 24.4 24.5 24.6 Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung unserer Anlagen können wir erst Angaben machen, we nn uns die endgültigen Aus baupläne mit Erläuterung vorliege n. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete u nd ausreichende Trassen mit einer Leitungsz one in einer Breite von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das " Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- u nd Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellsc haft für Straßen- und Ver kehrswesen, Ausgabe 2013 ; s iehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommu nikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Versorgung de s Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müsse n hierfür bereits ausgebau te Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausb au des Telekommunikati onsnetzes s owie die Koordini erung mit dem Straßenbau und de n Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der Erschließungsanla gen im Bebauungspl angebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt, sind darüber hinaus aber kein Teil des Bauleitplanverfahrens. Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen werden in der Erschließungsplanung berücksichtigt, sind darüber hinaus aber kein Teil des Bauleitplanverfahrens. - 15 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 24.7 werden an. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgu ng des Baugebietes mit Te lekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnu tzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungss icherheit möglich ist. Kenntnisnahme 25 Eisenbahn-Bundesamt Schreiben vom 26.10.2022 25.1 Es ist sicherzustellen, dass die Flurstücke von Kenntnisnahme Das Plangebiet ist vollständig entwidmet. Bahnbetriebszwecken freigestellt sind. Andernfalls unterfällt das Flurstück dem eisenbahnre chtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngese tz (AEG) sowie dem Fachplanungsvorrang nach § 38 Baugeset zbuch (BauGB). Auskunft über die Zweckbestimmung der o.g. Fläche erteilt die DB Services Immobilien GmbH in Köln. 25.2 Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die V orschriften des § 6 BauO NRW zu beachten. Kenntinsnahme 25.3 Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden se in sollte, wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin DB Netz AG als Trägerin öffentlicher Bel ange empfohlen. Kenntnisnahme Wurde beteiligt. Denn das Eisenbahn -Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen. 25.4 Abschließend stelle ich fest, dass aktuelle - 16 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zulassungsrechtliche und raum bedeutsame Planungen der Eisenbahnen des Bundes im betro ffenen Bereich, die über bereits festgest ellte Planungen hinausgehen und mit Ihrer Planung unmittelbar kollidieren könnten, hier nicht bekannt sind. Hierzu sollte sich ggf. ebenfalls auch die DB Netz AG äußern. Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen 25.5 25.6 Die folgenden Hinweise bitte ich zu berücksichtigen: • Ansprüche gegen Eisenbahninfras trukturunternehmen, die sich durch Immissionen aus dem Eisenbah nbetrieb auf planfestgestellten und baulich nicht geänderten Verkehrsanlagen begründen, sind ausgeschlossen. Für einen ausreichenden Schutz vor Lärm und Erschütterungen aus dem Eisenbahnbetrieb hat der Planungsträger, der ein Bauvorhaben in der Nachbarscha ft von Eisenbahnbetriebsanlagen durchzuführen beabsichtigt, selb st zu sorgen. Kenntnisnahme Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem auch die Lärm- und Erschütterungswerte der bestehenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen einbezogen werden. Die Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen wird geprüft und erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. 25.7 • Bei Planungs- und Bauvorhaben in räumlicher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen ist zu m Schutz der Baumaßnahme und zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten von Sicherheitsabständen zwingend vorgeschrieben. Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Ja Das konkretisierte Plankonzept wird entsprechend abgestimmt. • Die infrastrukturellen Belange sowie die spez ifisch vorliegenden Sicherheitsabstände für Bauten nahe der Bahn, Lagerung von Baumaterialien, den Kenntnisnahme Die DB Immobilien wurde beteiligt. - 17 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung notwendigen Arbeitsraum für Instandsetzungsarbe iten der Bahnanlagen, Abstand und Art von Neuanpflan zungen im Nachbarbereich, Beleuchtung, Entwässerung, etc., sind von der Infrastrukturbetreiberin, bzw. von der DB Immobilien anzugeben. 26 Evonik Operations GmbH Fernleitungsauskunft Schreiben vom 17.10.2022 26.1 In Bezug auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen bitten wir um weitere Beteiligung. Kenntnisnahme 26.2 Sehr geehrte Damen und Herren, an den in Ihre r Anfrage bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch uns be treuten Fernleitungen. Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen Unser Betreuungsbereich umfasst die Fernlei tungen folgender Eigentümer / Betre iber: AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise) ARG mbH & Co. KG BASF SE (nur Propylenfernleitung LU-KA, Ethylenfernleitung KE-LU und Sauerstoff) BP Europa SE / Ruhr Oel GmbH (teilweise) Covestro AG (nur CO-Pipeline) Eneco Gasspeicher B.V. EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG Evonik Operations GmbH INEOS Solvents Germany GmbH NUON Epe Gasspeicher GmbH OQ Chemicals GmbH (teilweise) PRG Propylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG RWE Gas Storage West GmbH Sasol Germany GmbH - 18 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 26.3 SGW Salzgewinnungsgesells chaft Westfalen TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise) Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG Vorwerk-EEE GmbH Wacker Chemie GmbH Westgas GmbH Bei Änderung Ihrer Planung bitten wir um erneute Anfrage. Kenntnisnahme 27 GASCADE, BIL-Leitungsauskunft WINGAS GmbH NEL Gastransport GmbH OPAL Gastransport GmbH & C o. KG. Schreiben vom 14.10.2022 27.1 Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpu nkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlag en der v. g. Betreiber mit ein. 27.2 Kenntnisnahme Wir bitten Sie daher, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. 27.3 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anfragen zu Leitungsaus künften, Schachtgenehmigungen, TÖB - Beteiligungen etc. an die oben genannten Anlagenbetreiber ab sofort ausschließlich über das Kenntnisnahme kostenfreie BIL -Onlineportal unter https://portal.bi l - 27.4 leitungsauskunft.de einzuholen sind. Für externe Kompensationsmaßnahmen muss - 19 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sichergestellt sein, das s diese unsere Anlagen nicht beeinträchtigen und nicht im Schutzstreifen unserer Anlagen stattfinden we rden. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind un s diese ebenfalls mit entsprechenden Planunterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. Eine Auflistu ng der Flurstücke in der Begründung oder im Umweltbericht ist nicht ausreichend. Kenntnisnahme 28 Handwerkskammer zu Köln Schreiben vom 17.11.2022 28.1 Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt die Planun gen zur vertikalen urbanen Produktion in gewerblich geprä gter Mischnutzung in Köln -Bilderstöckchen sowie unsere frühzeitige Einbindung und die damit verbund ene Kenntnisnahme Informationstransparenz ausdr ücklich. 28.2 Grundsätzlich planen unsere Betriebe hinsichtl ich ihres Standortes relativ kurzfristig, so dass ich Ihnen heute noch keine konkreten Bedarfe von Betrieben für das Jahr 2026 (Erschließung der Hochbauprojekte) anzeigen kann. Abhängig von den Rahmenbedingunge n wie Bevölkerung, bestehender Struktur oder Zielbild, sehen wir aber gerade mit Blick auf das Handwerk viel Potenzial um Themen wie Regionalität, Nachhaltigkeit und Individualität zu bediene n. Für das Handwerk ist das Preis -/Kost en -Thema vor allem mit Blick auf die Mieten sehr relevant. Wenn Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer Gesamtheit resilienter und vielfält iger werden sollen, müssen Immobilienbesitzer in manchen Fällen auch von gewohnten Preisvorstellun gen wegkommen. Und auch auf die Nutzung von Gewerbeflächen sollte differenzierter - 20 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung geschaut werden. Die Anforderungen des Handwerks sind vielfach andere als im Handel. Hierauf kann die Stadt im Zweifel auch baurechtliche, bauliche und s tadtplanerische Antworten finden. Auch heute haben die Ladenhandwerke weiterhin eine wichtige Versorgungsfunktion: Die Lebensmittelgewerke, seien es Bäcker, Fleischer, Konditoren, Eishersteller und Brauer, oder die handwerklichen Dienstleister wie Textilreiniger, Uhrmacher, Ju weliere, Fris eure sowie Gesundheitshandwerke wie Optiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher und Sanitätshäuser. Die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln oder Reparaturdienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit beispielsweise hat ein großes Wachstums potenzial und die älter werdende Gesellschaft benötigt wohnortnahe Angebote vor Ort. Auch für andere Gewerke könnte es spannend sein, mit Werkstätten und Ma nufakturen wieder mehr ins Zentrum zu rücken. Zum Beispiel im Bereich Mobilität und Klimaschutz. Wenn man an die Themen Nachhaltigkeit und Energie denkt, könnte man auch das Beratungsangebot eines Heizungsinstallateurs oder Elektrikers integrieren. Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit sind beides große Themen, die das Handwerk längst betreffen und in den nächsten Jahrzehnten noch vermehrt beschäftigen werden. Das kann viele Chancen bieten, wenn der Rahmen auch bürokratiearm und mittelstandsgerecht geset zt wird. Die Bedeutung und Wertschätzung handwerklich regional produzierter und reparierter Produk te wird wieder steigen. Die früher selbstverständlichen Wege zum Schuster oder zum Schneider und zukünftig für die Reparatur von Elektro- und Haushaltsgeräten zum Elektriker sind Bausteine der modernen Nachhaltigkeit, die sich in neuer - 21 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 28.3 Form in den Quartieren weiterentwickeln können. Dadurch würde das bestehende Angebot wieder stärker durch lokale Nachhaltigkeitsstrukturen ergänzt. Das hat großes Potenzial. Bitte informieren Sie uns fortlaufend über den Stand der Planungen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 29 IHK Köln Schreiben vom 10.11.2022 29.1 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln begrü ßt zunächst die geplante gewerbliche Prägung des Quartiers bzw. des Plangebietes. Kenntnisnahme 29.2 Die hier geplante anteilige Wohnnutzung erweis t sich jedoch auf Grund der durch die Bahngleise der Deutschen Bahn (DB), sowie des in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene ICE-Instandhaltungswerkes der DB auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen als problematisch. Die geplante Wohnnutzung stellt für die DB-Bahnstrecke und das ICE-Instandhaltungswerk heranrückende Wohnbebauung dar. Ja Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem auch die Lärm- und Erschütterungswerte der bestehenden Eisenbahninfrastruktu runternehmen einbezogen werden. Die Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen wird geprüft. 29.3 Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche zwischen der Longericher Straße und den DB- Gleisanlagen – einschließlich des Plangebietes – vom Mauenheimer Gürtel/Parkgürtel bis auf Höhe der Äußeren Kanalstraße als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Dieser GE-Streifen würde sich durch eine ausschließlich gewerbliche Nutzung mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben als Puffer zwischen den umliegenden Wohngebieten und den stark lärmimitierenden DB- Gleisanlagen bzw. dem ICE-Instandsetzungswerk eignen. nein Das Plangebiet unterliegt hinsichtlich möglicher Emissionen erheblichen Restriktionen und eignet sich daher nur bedingt als reines Gewerbegebiet. Ziel des Plankonzeptes ist die Planrechschaffung eines urbanen Gebietes mit gewerblicher Prägung, aber auch weiteren Nutzungen. - 22 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 29.4 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat Bedenken hinsichtlich des oben genannten städtebaulichen Planungskonzeptes. Kenntnisnahme 30 Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH Schreiben vom 13.10.2022 30.1 KölnBusine ss stimmt der Vorhabenbeschreibung in den Grundzügen zu, bittet aber um folgende Ergänzungen Kenntnisnahme bzw. Änderungen. 30.2 So heißt es unter „ Plangebiet “ (Seite 1) „Die direkte Umgebung des Plangebietes ist durch heterogene Baustrukturen, vielfältige Nutzungen und Freiflächen geprägt: im Nordosten: Bahnflächen mit großflächigem ICE -Ausbesserungswerk“ Hier fehlt im Anschluss die Erwähnung des an der Longericher Straße unmittelbar gegenüber des Ja Das genannte Gewerbegebiet wird in die Betrachtungen mit Ausbesserungswerks beginnenden langgestreckten einbezogen. Gewerbegebiets „Robert -Perthel -Straße“, das sich in nordwestlicher Richtung bis in den Stadtteil Longerich erstreckt. Die nachfolgend erwähnte Wohnbebauung jenseit s de r 30.3 Bahnflächen (Etzelstraße) steht dagege n aus Sicht von KölnBusiness in keinem städte baulichen Zusammenhang Nein Die Beschreibung diente zur Abgrenzung des Plangebiets. mit der Projekt -Fläche, da die Bahnfläche aufgrund ihrer Soweit für das weitere B -Plan -Verfahren notwendig, wird auch Dimension eine absolute städtebauliche Zäsur darstellt. die Bebauung in der Etzelstraße berücksichtigt werden. Der Passus zur Bebauung Etzelstraße s ollte deshalb gestrichen werden. Weiter heißt es: im Südosten: gewerblich genutzte 30.4 Flächen (Einzelhandel (Penny), Waschanlage). Auch hier Ja Die Gewerbezone wird in die Vorhabenbe schreibung für das - 23 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 30.5 30.6 30.7 schließt sich (in südöstlicher Richtung) eine Gewerbezone an, die sich bis zum Kreuzungsbereich Geldernstraße erstreckt. Hauptnutzer ist die ZEG. Dies bitte ergänzen. Insgesamt ist die Bebauung entlang der Longericher Straße in Bilderstöckchen keineswegs durch Wohnbebauung dominiert, wie es die Gesamtbeschreibung suggeriert. Vielmehr handelt es sich eindeutig um ein Mischgebiet aus Gewerbe und Wohnen. Das sollte so in der Vorhabenbeschreibung stehen. Zu „Planungsanlass“ (Seite 1) Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hat an keinem Konzept mitgearbeitet, in dem die Begriffe „Wohnen/besondere Wohnformen “ auftauchen. Vielmehr wurde im Rahmen der Vorgespräche zum Projekt Longericher Straße von Seiten KölnBusiness stets darauf hingewiesen, dass die betrachtete Fläche als GE (=Gewerbegebiet) ausgewiesen ist und daher nur eine überwiegend gewerbliche Nutzung von KölnBusiness unterstützt wird . Zu „Städtebauliche Idee“ (Seite 3) Dieser Text entspricht nicht dem Gesamttenor der „Vorhaben beschreibung“. Es ist davon die Rede, dass lediglich ein Teilbereich für urbane Produktion vorgesehen ist. In der „aktuellen städtebaulichen Skizze (von ASTOC, siehe Präsentation Folie 1 1) steht „Wohnen“ als Nutzungsart im Vordergrund . In der Folie taucht das Wort „Wohnen“ dreimal auf, hinzu kommt „Appartements“, betreutes Wohnen und „Seniorenwohnen“. Einmal „urbane Produktion“. Diese Folie stellt eine abgewandelte Version ei nes Entwurfs dar, den CUBE KölnBusiness im Frühjahr 2021 vorgestellt hatte und der von KölnBusiness Nein Kenntnisnahme weitere B-Plan-Verfahren aufgenommen. Die Bebauung an der Longericher Straße ist – direkt angrenzend an das Plangebiet – durch Wohnnutzungen geprägt. Im weiteren Umfeld schließen sich auch gewerbliche Nutzungen an. In den Vorgesprächen wurde ein gewerblich geprägtes Gebiet festgelegt. Die genauen Verhältnisse von Wohnen und Gewerbe werden im weiteren Verfahren erarbeitet. - 24 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt wurde. Aufgrund der planungsrechtlichen Situation und des grundsätzlichen Gewerbeflächenmangels in der Stadt unterstützt KölnBusiness ausschließlich eine gewerbl iche Entwicklung der Projektfläche. Die Folie 11 wird von KölnBusine ss nicht mitgetragen. Kenntnisnahme Die städtebauliche Skizze diente zur Visualisierung einer möglichen Gebäudetypologie. Die Verhältnisse von Wohnen und Gewerbe werden überarbeitet, dass ein gewerblich geprägtes Gebiet mit mindestens 60% Gewerbe entsteht. 31 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville -Eifel Schreiben vom 17.10.2022 31.1 Seitens der Straßenbauverwaltung bestehen grundsätzl ich keine Bedenken, da die Belan ge des Kenntnisnahme Nicht betroffen. Keine Bedenken oder Anre gungen Landesbetriebes nicht betroffen sind. 32 32.1 Nahverkehr Rheinland GmbH Schreiben vom 17.11.2022 Der NVR möchte den Hinweis geben, dass es d urch den Betrieb der beiden Betriebswerke in Nippes (ICE und S- Bahn) zu Lärmemissionen kommen kann. Kenntnisnahme Es wird ein Immissionsgutachten erstellt, in dem auch die Lär m- und Erschütterungswerte der bestehenden Eisenbahninfrastruktu runternehmen einbezogen werden. Die Notwendigkeit zur Umsetzung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen wird geprüft 32.2 Darüber hinaus bestehen von Seiten des NVR keine Infrastrukturausbauabsichten . Kenntnisnahme 33 Nord-West Ölleitung GmbH Schreiben vom 18.10.2022 33.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenk en oder Anregungen 34 PLEdoc GmbH Schreiben vom 8.11.2022 • OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - 25 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel -Europäische Gasleitungsge sellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportle itungsgesells chaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Eu ropa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • Uniper Energy Storage GmbH, Dü sseldorf: Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn • GasLINE Telekommu nikationsnetzgesells chaft deutscher Gasversorgungsunt ernehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zustän digkeit der PLEdoc GmbH) 34.1 Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und te ilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungs anlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden. Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen . 34.2 Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und z um Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. 34.3 Wir weisen darauf hin, dass durch die Fe stset zung planexterner Ausglei chsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der - 26 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht . Achtung : Eine Ausdehnung oder Erweiterun g des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab stimmung mit uns. Kenntnisnahme 35 Polizeipräsidium Köln Schreiben vom 18.10.2022 35.1 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Betreff genannte Bauvorhaben keine Bedenken . Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen. 35.2 Da jedoch auch eine Vielzahl von städtebaulichen und technischen kriminalpräventiven Aspekten zu berücksichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf Folgendes hingewiesen: Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Beratungsangebot zur Städtebaulichen K riminalprävention sowie kriminalpräventiv wirkenden Aus stattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik / Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung et c.) an. Ich bitte Sie, die Vorhab enträger, Bauherren oder Investoren, fr ühzeitig auf dieses Beratungsangebot h inzuweisen. Beratungen dieser Art werden unter Berück sichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und dem persönlichen Sicherheits bedürfnis der Nutzer durchgeführt . Weitere Informationen erhalten Sie unter www.polizei.nrw.de .Eine Terminabsprac he kann gerne unter der Telefonnummer 0221 – 229 – 8008 erfolgen Kenntnisnahme - 27 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 36 36.1 Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr Schreiben vom 18.10.2022 Gegen das Projekt bestehen aus polizeilicher Sicht keine Bedenken Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen. 37 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH Schreiben vom 13.10.2022 37.1 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-GmbH betroffen. Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen . 37.2 Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung. Kenntnisnahme 38 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Erschließung und Klimafolgenanpassung Schreiben vom 29.11.2022 38.1 Grundsätzlich bestehen gegen das in der Betref fzeile erwähntes städtebauliche Planungskonzept aus entwässerungstechnischer Sicht keine Bedenken. Kenn tnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen. 38.2 Die Entwässerung des anfallenden Schmutzwasser s kann über Anschlüsse an die öffentlichen Kanäle erfolgen. Unsere Prüfung hat ergeben, dass in dem Planungsgebiet bestehende öffentliche Abwasserkanäle überplant werden. Diesbezüglich bitten wir um Beachtung der Vorgaben im beigefügten „Merkblatt zum Schutz - 28 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 38.3 38.4 öffentlicher Abwasseranlagen “, sowie um nachrichtliche Darstellung des Schutzstreifens in der künftigen Plandarstellung. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist für das Entwässerungskonzept festzusetzen . Sollte eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßn ahmen zur Regenwasserbeseitigung geprüft werden. Bedarf es dennoch der Entwässerung von Niederschlagwasser in den öffentlichen Kanal, muss geprüft werden inwiefern der Anschluss zusätzlicher , befestigter abflusswirksamer Fläche möglich ist. Es ist nicht au szuschließen, dass die Festlegung einer Einleitungsb eschränkung (Drosselwassermenge) notwendig ist. Es ist zu berücksichtigen, dass im Planungskonzept eine aktuell unbebaute Fläche bebaut wird, wodurch sich die Wasserbilanz verändern wird. Dadurch verändert sich das Mikroklima sowie die Grundwasserneubildung, außerdem kann es durch den erhöhten Abfluss auch zu einer erhöhten Überflutungsgefährdung kommen. Vor diesem Hintergrund ist eine Bilanzierung des Wasserhaushaltes gemäß dem DWA-Merkblatt 102-43 für jede Erschließungsmaßnahme durchzuführen. Die Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder entwässerungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasserhaushaltsbilanzierung in den Regelungen des Ja Ja Die Vorgaben des Merkblatts zum Schutz öffentlicher Abwasseranlagen werden berücksichtigt. Es wird ein Entwässerungskonzept erstellt, in dem Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers geprüft werden. - 29 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 38.5 Bebauungsplans festzuschreiben. Ziel ist es, den zukünftigen Wasserhaushalt im Planungsgebiet mit Hilfe von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die Wasserbilanz eines unbebauten natürlichen Zustandes (Referenzzustand) anzunähern. Zu diesem Zweck ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser optimal an den Referenzzustand anzupass en. Darüber hinaus bitte ich Sie folgende Hinweise zur Überflutungsvorsorge zu berücksichtigen: Starkregen. Das Plangebie t weist Tiefpunkte auf, diese Bereiche können bei einem Starkregenereignis einer erhöhten Überflutungsgefährdung unterliegen (vgl. Anhang). Durch die Bebauung wird es zu einem anderen Abflussverhalten im Plangebiet kommen. Bei der Planung ist ein wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass geeignete M aßnahmen zur Risikovorsorge bereits frühzeitig berücksichtigt und ggfs. festgesetzt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: • Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Wasserzufluss zulassen • • Wahl der Straßenführung Ja Eine Bilanzierung des Wasserhaushaltes wird im Rahmen der Erschließungsplanung erarbeitet. - 30 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung • gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen • Rückhaltung von Niederschlagswasser • Notüberläufe • Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten • Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Gebäude Ja Maßnahmen zur Risikovorsorge bzgl. Starkregen/Überflutungsvorsorge werden geprüft 39.6 39.7 Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersensibel planen und bauen in Köln “ sowie in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Retentionsflächen“. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis angefordert. Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksame Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986- 100 einzureichen. Der Überflutungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachwe islich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu entwickeln. Ja Kenntnisnahme Kenntnisnahme Der Überflutungsnachweis wird im Planverfahren geführt. - 31 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP – 1) abzustimmen. 40 Thyssengas GmbH Schreiben vom 20.10.2022 Kenntnisnahme Nicht betroffen, keine Bedenken oder Anregungen 40.1 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thys sengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. Nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 41 Wasser- und Bodenverband Wahn Schreiben vom 25.10.2022 41.1 Der WBV Wahn ist nicht betroffen und hat somit keine Einwände. Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen 42 Westnetz GmbH, DRW-S-LG-TM Schreiben vom 7.11.2022 42.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenk en oder Anregungen 43 YNCORIS GmbH & Co KG Abteilung Recht Schreiben vom 13.10.2022 43.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Bedenken oder Anregungen Stand 28.12.2023
Anlage 4 Abgrenzungsvorschlag Nutzungsbereiche
256 Zeichen
Baufeld 3 Vorschlag Abgrenzung Qualifizierungsverfahren Baufeld 2 sonstiges Gewerbe Baufeld 1 Urbane Produktion Baufeld 4 Wohnnutzung, nicht störendes Gewerbe Vorschlag Abgrenzung Qualifizierungsverfahren Abgrenzungsvorschlag Nutzungsbereiche Anlage 4
Anlage 2 Geltungsbereich
408 Zeichen
@•.i „ StadtKöln Stadtplanungsamt Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln - Nippes Maßstab 1 : 5 000 50 0 100 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 5 Flyer Einladung Öffentlichkeitsbeteiligung
4494 Zeichen
Im Südosten schließt ein urbanes Gebiet mit eher wohnwirtschaftlichen Nutzungen an. Ein öffentlicher Platz gegenüber der Straße Am Bilder st öckchen mit ergänz enden Angeboten wie beispielsweise einer Kita, Gastronomie und Nahversorgung sowie Grün- und Frei flächen v ernetzen das Quartier mit den Bestandsgebieten. Im weiteren Verfahren wird eine k ooperative Projektentwicklung mit Kölner Unternehmer*innen durch- geführt, um das Pilotprojekt der Urbanen P roduktion v orzubereiten. Ergänzend wer den durch eine Planungswerkstatt Städtebau und Freiraum weiter qualifiziert. Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung Das städtebauliche Rahmenkonzept ist mit Beginn des Beteiligungszeitraumes ab dem 17. April 2023 im Internet unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln einsehbar. Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich auch online über die Planung zu inf ormieren und zu äußern. Stellungnahmen Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 5. Mai 2023 gerichtet wer den an das: Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung und Druck Zentrale Dienste der Stadt Köln Bildnachweis FL YERALARM GmbH 13-US/143-23/61/5.000/03.2023 Bezirksrathaus Nippes Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Neusser Straße 450 50733 Köln diana.siebert@stadt-koeln.de Hinweis zum Verfahren Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetz - buches (BauGB) dur chgeführt. Nach der Durchführung der Öffentlichkeits- bet eiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Bet eiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der konkret ausgearbeitete Bebauungs- planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Offenlage k önnen Stellungnahmen abgegeben wer den, über die der Rat der Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss entscheidet. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 25. April 2023 Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln-Bilderstöckchen Stadtplanungsamt T: 0221 221-22810 bauleitplanung@stadt-koeln.de Auskünfte zur Planung Weitere Infos Anlage 5 Einladung 1. Öffentliche Bürgerinformations- veranstaltung mit Beteiligungsforum Alle Bürger*innen sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Nach der Vorstellung des Grundstücks und des städtebaulichen Rahmen konzepts haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Wir freuen uns, Ihre Anregungen zu den Planungen während des folgenden Beteiligungsforums aufzunehmen und in den weiteren Prozess einfließen zu lassen. 2. Aushang des städtebaulichen Rahmenkonzepts Sollten Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sind die Planungen vom 17. April bis 5. Mai 2023 auch an folgenden Orten zu den Öffnungszeiten für Sie ausgestellt: zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln-Bilderstöckchen Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450, 50733 Köln Stadtplanungsamt Stadthaus Deutz Außenstelle Ladenlokal 5 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Anlass und Ziel der Planung / städtebauliches Rahmenkonzept Das aktuell unbebaute, etwa 80 m breite und 450 m lange Grundstück zwischen der Longericher Straße und den Bahn- gleisen liegt im Nordosten des Kölner Stadtteils Bilderstöckchen und ist seit 2020 im Eigentum der Cube Real Estate GmbH Leverkusen. Diese hat gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der KölnBusiness Wirtschafts- förderungs-GmbH mit Unterstützung von ulrich hartung, Bonn, und dem Öffentliche Bürgerinformations- veranstaltung mit Beteiligungsforum Wann: Dienstag 25. April 2023, 17:30 Uhr Wo: Bürgerzentrum Altenberger Hof Mauenheimer Straße 92 50733 Köln Es lädt ein Dr. Diana Siebert Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Nippes Architektur büro ASTOC, Köln, ein erstes Rahmenkonzept mit dem Ziel der Ent- wicklung eines verdichteten, gewerblich geprägten Quartiers erarbeitet. Nach der aktuellen städtebaulichen Leitidee ist im Nordwesten des Plangebiets ein Gewerbe- gebiet mit emissionsarmen Nutzungen (Handwerk, Produktion, Büro, Dienst- leistung, Labor und ähnliches) und ein Pilotprojekt Urbane Produktion (gestapelte Gewerbenutzungen) vorgesehen. Bei erfolgreicher Einpassung des Pilot projekts können die Flächen für Urbane Produktion sukzessive erweitert werden. ARCHITECTS AND PLANNERS
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1612 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0373/2024
Stand: 10.09.2025
Sachstandsbericht
Planungskonzept zur städtebaulichen Entwicklung Longericher Straße in Köln-
Bilderstöckchen, Anhörung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung
des Bebauungsplan-Entwurfes
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: 10.09.2025
Das Plangebiet unterteilt sich gemäß Vorgabenbeschluss in vier unterschiedliche Baufelder;
Baufeld 1 im Norden beinhaltet die angestrebte „Urbane Produktion“ in Form gestapelter Ge-
werbeeinheiten, Baufeld 2 Gewerbeflächen für eine mögliche Erweiterung der Urbanen Pro-
duktion oder alternativ eine standardmäßige gewerbliche Nutzung, Baufeld 3 ein Nahversor-
gungszentrum mit Parkpalette und einer Hotel-und Wohnnutzung sowie Baufeld 4 mit einer
Wohnbebauung inklusive Kindertagesstätte. Zur Findung eines tragfähigen Bebauungskon-
zeptes für die Baufelder 3 und 4 wurde zwischenzeitlich ein städtebauliches Qualifizierungs-
verfahren mit drei Planungsteams durchgeführt, aus dem De Zwarte Hond, Köln + RMPSL,
Bonn als Sieger hervorging. Die überarbeitete Planung bildet die Grundlage für die weiteren
Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens.
2
3
Nächste Schritte:
Die nächsten Planungsschritte sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach
§ 3 Abs. 2 BauGB.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das vierte Quartal 2026.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0373/2024 Freigabedatum 07.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungskonzept zur städtebaulichen Entwicklung Longericher Straße in Köln- Bilderstöckchen, Anhörung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grund- lage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebau- ungsplan-Entwurf (investorenfinanzierter Angebots -Bebauungsplan) auszuar- beiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Ver- waltung (Anlage 6) zu berücksichtigen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel Das aktuell unbebaute Grundstück mit einer Größe von ca. 39.000 m² an der Longericher Straße liegt im Nordosten des Kölner Stadtteils Bilderstöckchen. Das Grundstück ist seit 2021 im Eigentum der Cube Real Estate GmbH aus Leverkusen. Öffentliche Flächen sind – mit Ausnahme der Anpassung der Longericher Straße zur Schaffung eines Knotenpunktes - von der Planung nicht betroffen. Das zentral gelegene Grundstück soll nun einer neuen Nutzung zugeführt werden. Auf dem Gelände befanden sich ab ca. 1920 ein Lagerhaus der Deutschen Bahn bzw. Gleis- anlagen. Bis Ende der 50er Jahre wurden auf dem Gelände Baustoffe, Schienen und Schwel- len gelagert. Aktuell werden große Teile des Grundstücks zwischengenutzt. Die versiegelten Flächen werden als Lagerfläche für Schuttmulden, LKWs etc. verwendet. Das gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der KölnBusiness Wirtschafts- förderungs-GmbH entwickelte städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung in vier Baufelder vor (s. Anlage 3). Die Inhalte zu den einzelnen Baufeldern (s. Anlage 4) werden durch die folgenden Verfahren / Prozesse qualifiziert und in das Bauleitplanverfahren einfließen (s. auch verfahrensleitender Beschluss unten): 1. Baufeld 1: Werkstattverfahren Pilotprojekt Urbane Produktion mit interessierten Unter- nehmer:innen (in Durchführung; Workshop III von IV) 2. Baufeld 2: Gewerbliches Baufeld, optionale Erweiterung Urbane Produktion 3. Baufeld 3: Hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizierung (Durchführung nach V orgabenbeschluss) 4. Baufeld 4: Entwicklung hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzter Flächen, sowie von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben (z.B. Dienstleitungsbetriebe) oder sozial-kultureller Einrichtungen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der städtebaulichen Planung geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt. Zum Be- bauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem neben der Übernahme sämtli- cher Kosten durch die Cube Real Estate GmbH auch weitere Vorgaben zur Präzisierung und Durchführung der baulichen Entwicklung getroffen werden sollen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Städtebauliches Konzept Der aktuelle städtebauliche Entwurf des Büro ASTOC Architects and Planners, Köln, schlägt eine Gliederung des Plangebiets in vier Baufelder vor (s. Anlagen 3 und 4). Im Gewerbegebiet (GE) ist im Norden im Baufeld 1 (und optional Baufeld 2) das Pilotprojekt "Urbane Produktion“ vorgesehen. Durch eine bedarfs- und standortgerechte, innovative und 3 nachhaltige Entwicklung soll urbane Produktion als gestapeltes Gewerbe als immissionsarmer Mischnutzung (Handwerk, Produktion, Büro / Dienstleistung / Forschung und Entwicklung) re- alisiert werden. Dazu werden derzeit mehrere Workshops mit interessierten Unternehmer:in- nen durchgeführt, um einerseits die Unternehmen am Projekt partizipieren zu lassen, anderer- seits aber auch wichtige Hinweise und Anregungen für die weitere hochbauliche Planung der urbanen Produktion direkt von den potentiellen, späteren Nutzern abgreifen zu können. Das Baufeld 2 soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Hier sind neben kompakt verdichteten klassischen Gewerbe- oder Büronutzungen auch optional bedarfsgerechte Erwei- terungen oder Ausgründungen aus dem Pilotprojekt urbane Produktion vorstellbar. Im Baufeld 3 soll gegenüber der Straße „Am Bilderstöckchen“ ein öffentlicher Platz entstehen. In diesem urbanen Gebiet (MU) sollen an den Platzkanten Nutzungen des Quartiersbedarfs, Büro‐ und Dienstleistungsgebäude, Gastronomie u.a. Versorgungsreinrichtungen aufgenom- men werden. Denkbar wären hier auch öffentliche oder soziale Einrichtungen oder bei Bedarf ein Hotel. Ebenfalls ist hier ein Lebensmittelmarkt als Nahversorger vorgesehen. In den Ober- geschossen sind teils kleine Mietwohnungen, z.B. für die gewerblich Beschäftigten denkbar. Im rückwärtigen Bereich des Baufelds 3 soll eine Quartiergarage entstehen. Die nach Südosten angrenzenden Bauflächen sollen hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzt werden (gewerbliche Wohnungen oder bezahlbare / geförderte Wohnungen). In einer schüt- zenden Blockstruktur, die zur Bahn hin schalltechnisch geschlossen ist, ergänzt durch ruhige Grün‐ und Freiflächen, kann eine hohe Wohnqualität erzielt werden. Eine Kindertagesstätte soll ebenfalls Bestandteil des Baufelds 4 werden. Weitere Dienstleistungs- oder Büronutzun- gen sind ebenfalls möglich. Die im Konzept dargestellten gewerblichen Strukturen sehen durchweg eine Mehrgeschossig- keit (Gebäudehöhe ca. 20-25 m) vor, um in dieser innerstädtischen Lage effiziente, flächen- sparende Gebäudetypologien und entsprechende Arbeitsplatzdichten nachzuweisen. Da die konkreten Unternehmen und Nutzer noch nicht feststehen, weist die dargestellte städtebauli- che Struktur hier eine hohe Flexibilität auf. Die Darstellungen der Gebäudekörper im städte- baulichen Konzept sind dementsprechend beispielhaft. Ausgehend vom Klimapark, nordwestlich des Plangebietes, zieht sich ein Grünraum in das Quartier. Die Vernetzung und Anbindung an das zu entwickelnde Plangebiet über die Longeri- cher Straße hinweg ist von großer Bedeutung und soll im weiteren Verfahren weiter ausgear- beitet werden. Verkehrliche Erschließung Die Haupterschließung soll über eine öffentliche Stichstraße erfolgen, die zwischen Baufeld 2 und 3 liegt und die Bauflächen im Plangebiet erschließt. Über diese wird zum einen die Zu- fahrt zur Quartiersgarage und die Anlieferung des Nahversorgers hergestellt. Sie endet im rückwärtigen Grundstücksbereich des Baufelds 2 in einem öffentlichen Wendehammer. Sie ist rückwärtig schallgeschützt positioniert. Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter:innen der Gewerbetreibenden und für den Nahversorger werden zusammen mit weiteren Mobilitätsfunktionen in der zentralen Quartiersgarage vorgesehen. Stellplätze für Lieferfahrzeuge werden zusätzlich direkt im Gewerbegebiet angeordnet. Optio- nal sind für Teilbereiche (insbesondere mit Wohnnutzungen) Tiefgaragen vorstellbar. Die Kita erhält eine Hol- und Bringzone. Der nordöstliche Gehweg (Fußgänger- und Fahrradverbindung) entlang der Longericher Straße auf der Seite des Plangebietes soll im Rahmen des o.g. Vorhabens verbreitert, durch- gängig ausgebaut, in einem möglichst breiten Grünstreifen eingebettet und vor allem auch an den Quartiersplatz angebunden werden. Ausreichende Fahrradstellplätze sollen dezentral im gesamten Plangebiet sowie in der Quar- tiersgarage nachgewiesen werden. 4 V erfahrensverlauf Die Cube Real Estate GmbH und die KölnBusiness erarbeiten seit Anfang 2021 das Verfah- ren zur Entwicklung des Grundstücks an der Longericher Straße. KölnBusiness hat dazu durch das Büro Dr. Schönheit eine Vorstudie für urbane Produktion im Plangebiet vorgelegt (09/2021). Darauf aufbauend hat die ulrich hartung gmbh einen partizipativen Prozess mit Un- ternehmer:innen zur Planung und Umsetzung eines Pilotprojektes für urbane Produktion (Bau- feld 1 und 2) entwickelt (10/2021). Die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 6.10.2022 bis zum 17.11.2022 durchgeführt, eingegangene Stel- lungnahmen wurden im weiteren Verfahren beachtet (s. Anlage 7). In Folge des Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans vom 16.03.2023 konnte mit der Akquise interessierter Unternehmer:innen zur Entwicklung maßge- schneiderter Räumlichkeiten in der urbanen Produktion begonnen werden. Nachdem die Einbindung der interessierten Unternehmen, die sich aktiv an der Projektent- wicklung des Piloten beteiligen, abhängig von einer zeitlich absehbaren Umsetzungsperspek- tive war, wurde die kooperative Projektentwicklung des Piloten erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nah §3 Abs. 1 BauGB gestartet. Diese fand vom 17. April bis zum 5. Mai 2023 statt. In diesem Rahmen wurde am 25. April 2023 im Alten- berger Hof in der Mauenheimer Straße 92 in Köln Nippes eine Informations- und Beteiligungs- veranstaltung durchgeführt, an der etwa 80 Bürger:innen teilnahmen. Die Auswertung der ein- gegangenen Stellungnahmen (s. Anlage 6) sowie der Flyer mit Einladung zur Abendveranstal- tung (s. Anlage 5) sind dieser Vorlage angehangen. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln wird im Parallelverfahren in der 246. Ände- rung geändert. Aktuell stellt der FNP im Änderungsbereich hauptsächlich Gewerbefläche dar. Sehr untergeordnet wird im Norden des Gebietes aktuell noch Fläche für Bahnanlagen darge- stellt. Zukünftig wird der FNP in etwa zu gleichen Teilen Gewerbeflächen im Norden und Ge- mischte Baufläche im Süden des Änderungsbereiches ausweisen. Im Rahmen der o.g. Beteili- gung wurde die Öffentlichkeit per Aushang und in der Abendveranstaltung über die geplante Änderung informiert. Start des Verfahrens mit den Unternehmer:innen für Baufeld 1 erfolgte mit der ersten Werk- statt am 18.10.2023. Nach insgesamt vier Veranstaltungen soll der Prozess am 06.03.2024 beendet sein und die Bedarfe und Anforderungen der Unternehmer:innen an das Gebäude eingegrenzt sein. Der Prozess läuft im Kontext der Kölner Unternehmenslandschaft, den lokalen Gegebenheiten und Anforderungen und Bedarfen des Stadtbezirks Nippes sowie den Leitlinien der Kölner Stadtstrategie “Kölner Perspektiven 2030+” ab. Er ist in Bezug auf die detaillierte Ausgestal- tung der Nutzung für „Urbane Produktion“ ergebnisoffen, d.h. erfolgt ohne explizite Vorfestle- gungen. Die transparente kooperative Vorgehensweise ermöglichte allen Beteiligten nachvoll- ziehbare Erkenntnisse für das Pilotprojekt und die weitere bauliche Nutzung des Areals. Die Ergebnisse der kooperativen Projektentwicklung der urbanen Produktion fließen in die Entwicklung des Bebauungsplanes für Baufeld 1 ein. Ergänzend generierte eine Exkursion nach Hamburg zu drei Objekten gestapelten Gewerbes (Built in Barmbek, Handwerkerhof Ottensen und die Meistermeile) wertvolle Erkenntnisse, die ebenfalls in die Entwicklung von Baufeld 1 einfließen. Aus Projektentwicklersicht ist die Realisierung einer urbanen Produktion zusammen mit Unter- nehmer:innen eine anspruchsvolle Aufgabe. Aber auch das Baufeld 3 mit den konzentrierten Quartiersnutzungen (Quartiersbedarf, Büro‐ und Dienstleistungen, Gastronomie, ggfs. Hotel, Lebensmittelmarkt und verschiedene Wohnformen), der verbindende Marktplatz sowie die Fortführung des Klimaparks stellen städtebaulich relevante Parameter für die zukünftige Be- bauung dar. Dieses Baufeld ist räumlich, funktional und gestalterisch sehr anspruchsvoll. 5 Um den hohen Ansprüchen an Nutzungsmix, Architektur und korrespondierender Freiraumge- staltung gerecht werden zu können, soll für das Baufeld 3 in Kombination mit den Freiräumen Marktplatz und Fortführung Klimapark eine hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizie- rung durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Qualifizierung fließen in die weitere Ausarbei- tung des Bebauungsplanes ein. Zudem ist es möglich, gestalterische Ergebnisse aus dem Qualifizierungsverfahren als Leitlinien der Gestaltung für die anderen Baufelder zu übertragen. V erfahrensleitender Beschluss Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "städtebauliche Entwicklung Longericher Straße“ in Köln- Bilderstöckchen gehört mit dem Schwerpunkt der urbanen Produktion zu einer bedeutenden Planungsaufgabe innerhalb der Stadt Köln und soll neben der Entwicklung des Grundstücks zukunftsweisende Erkenntnisse zur gewerblichen Zukunft der Stadt Köln und darüber hinaus generieren. Dem hohen Stellenwert der zukünftigen Planung sowie dem Bauprojekt angemessen, hat das Projektteam ein städtebauliches Rahmenkonzept über das gesamte Grundstück entwickelt, welches um die ersten Ergebnisse aus dem Verfahren der Urbanen Produktion bereits er- gänzt wurde bzw. noch ergänzt werden soll. Auf dieser Grundlage soll der zielgerichtete Fort- gang des Bebauungsplanverfahrens vorgegeben und gesteuert werden. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbearbeitung sowie die Definition zent- raler Planungsinhalte und -schritte sollen mit diesem Beschluss dargelegt und beschlossen werden. Des Weiteren dient der vorliegende Vorgabenbeschluss dazu, die Zielvorgaben des Bebauungsplanverfahrens inhaltlich zu profilieren bzw. zu präzisieren. Die wesentlichen Pla- nungsziele, die mit dem Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden sollen, sind in der nördlichen Fläche Baufeld 1 gelegen das Pilotprojekt der urbanen Produktion sowie im Bau- feld 2 ebenfalls ein Gewerbegebiet (welches ggf. eine Erweiterung für die urbane Produktion sein kann). Ebenfalls sind der zentrale Marktplatz mit verschiedenen Nutzungen sowie die südlich angrenzende Wohnnutzung Planungsziele, die im weiteren Verfahren verfolgt werden sollen. Auch die Vernetzung des Klimaparks mit einer Durchwegung des neuen Quartiers wird im weiteren Verfahren betrachtet werden. Zudem wird die Höhenentwicklung weiter ausdiffe- renziert, um sowohl einerseits einen städtebaulichen Schallschutz für das Gebiet und die be- nachbarte Wohnnutzung sicher zu stellen, andererseits jedoch auch das für die Bestandsbe- bauung verträgliche Maß der baulichen Nutzung zu ermitteln und zu differenzieren. Da der Baukörper der Urbanen Produktion direkt auf die in Frage kommenden Betriebe zuge- schnitten werden sollen, wird die Entwicklung dieses Bauteils in direkter Zusammenarbeit mit einem beauftragten Planungsbüro erfolgen. Auch für den südlichen Wohnbaublock ist eine di- rekte Zusammenarbeit mit einem geeigneten Planungsbüro vorgesehen, da auf diese Weise insbesondere Baugruppen oder sonstige besonderen Wohnformen maßgeschneidert gemein- sam mit den zukünftigen Nutzern entwickelt werden können. Für den zentralen Versorgungsblock hingegen ist ein Qualifizierungsverfahren vorgesehen, bei dem vor allem ein Augenmerk auf die Aufenthaltsqualität des sog. Marktplatzes gelegt werden soll. Hier ist ebenfalls die Nutzungsmischung wichtig zur Belebung der Platzfläche. Die exakte Ausgestaltung des Qualifizierungsverfahrens dieses Bausteins wird im weiteren Planungsprozess in Zusammenarbeit zwischen der Vorhabenträgerin und der Verwaltung be- stimmt. Aus dem Qualifizierungsverfahren für den zentralen Versorgungsblock heraus lassen sich Gestaltungsleitlinien entwickeln, die für das gesamte Gebiet angewendet werden können, um einen Städtebau nach einheitlichen Maßgaben sicher zu stellen. (s. Anlage 4) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind zum aktuellen Planungsstand nicht klar zu be- nennen. Zum einen ist die (Wieder-) Nutzbarmachung von Flächen im Innenbereich positiv zu werten, da somit wertvolle Flächen im Außenbereich geschont werden. Zudem ist die Fläche bereits heute großflächig versiegelt, sodass sich hier gegenüber der Planung keine signifi- 6 kante Verschlechterung ergibt. Durch die Entwicklung der Fläche ergibt sich nun die Möglich- keit, klimawirksame Maßnahmen wie Gründächer und Regenrückhaltung umzusetzen, welche eine Verbesserung der aktuellen Situation darstellen. Zum anderen hat die Umsetzung des Bebauungsplanes voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch Bautä- tigkeiten und die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli- maschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Die Maßgaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (s. Anlage 7) werden bei der Um- weltprüfung sowie den Umweltgutachten berücksichtigt. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich 3 Städtebauliches Planungskonzept 4 Abgrenzungsvorschlag Nutzungsbereiche 5 Flyer frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 7 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Anlage 6 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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/ 11 D arstellung und Bewertung der zum Angebotsbebauungsplan – Arbeitstitel: Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln- Bilderstöckchen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25.4.2023 und eines Aushangs im Bezirksrathaus Nippes und im Stadthaus Deutz, Außenstelle Ladenlokal 5 vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse der Abendveranstaltung sind in der Tabelle sowie in einer ausführlichen Niederschrift dokumentiert. Es sind weitere 4 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen so wie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Es ist geplant weitere Wohnungen in der Ludwigsburger Str. (ehemaliges Afrikanum) zu bauen. Dieser Teil des Bilderstöckchens, auch Bilderstöckchen-Süd genannt, hat als einzigen Nahversorger den Aldi auf der Escher Str. Warum wurde nicht dafür gesorgt, in diesem Neubauprojekt einen Nahversorger zu integrieren? Unser Teil des Bilderstöckchens ist von geplanten Bebauungen und der Politik vergessen worden. Weder haben wir einen Bäcker, Metzger noch einen kleinen „Tante-Emma-Laden“ um wenigstens eine Grundversorgung zu gewährleisten. Warum werden wir hier so vergessen? Ja Teil des bestehenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes ist ein Nahversorger. Zusätzliche Versorgungseinrichtungen z.B. in Forme eines Backshops sind möglich und werden im weiteren Verfahren geprüft. Der Bebauungsplan ermöglicht die Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs. 2 2.1 [..] begrüßt die nachhaltige und innovative Entwicklung der Brachfläche Longericher Str. sowie die dazu geplante intensive und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Wir begleiten gerne den Prozess. Zusätzlich zu dem Modellprojekt urbane Produktion würden wir gerne unsere genossenschaftliche „Mehr als Wohnen“ Initiative als Anlage 6 - 2 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung weiteren innovativen Baustein einbringen. Wohnen wird mit uns nutzungs- und altersgemischt, suffizient, solidarisch und gemeinwohlorientiert verwirklicht. Um im Sinne des Gemeinwohls aus dem Quartier in das angrenzende Veedel zu wirken, beziehen wir die Anregungen und Vorschläge der Nachbarschaft, die u.a. im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses eingehen, mit in unsere Planungen ein. Zur Auslotung der Möglichkeiten einer Realisierung stehen wir mit dem Projektentwickler cube real estate im Kontakt. Kenntnisnahme Urbanes Wohnen ist Bestandteil des städtebaulichen Rahmenkonzeptes. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen – auch für innovative Wohnformen und gemeinschaftliches Wohnen – werden durch den in Erarbeitung befindlichen Bebauungsplan geschaffen. Die konkrete Umsetzung solcher Teilprojekte ist kein Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der Vorhabenträgerin. 3 Als Bezirksrat Nippes des Stadtsportbundes möchte ich jedoch meine Ideen einbringen, welche vereinzelt schon in der Vorstellung gefallen sind. Dabei richten sich meine Ideen auf den gesundheitlichen Aspekt des Projektes. In Bilderstöckchen fehlt es an Bewegungs- und Versammlungsräumen die sich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung in Bilderstöckchen beziehen. Eine Multifunktionsstätte, die sowohl die Bewegung der Menschen, vor Allem der Kinder, fördert, aber auch den geistigen kulturellen Bereich bedient, ist hier im Stadtteil (Veedel) dringend notwendig. Also eine Sport- und Eventhalle für die Menschen und Vereine des Umfeldes. Ein Vereinshaus wo man sich treffen und Sport- Freizeit und Kulturbedürfnisse erleben kann. Ein Ort wo man sich wohlfühlen und begegnen kann. Ein Ort für Kommunikation, Austausch und Bildung um eine geistige Verarmung zu verhindern und Demokratie zu wahren. Also mit Leib und Seele den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern. Kenntnisnahme Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des Nutzungskonzeptes geprüft. Grundsätzlich kann bereits der geplante Marktplatz mit angrenzenden Versorgungsnutzungen als Platz für Aufenthalt und Austausch dienen. 4 Uns würde interessieren, ob im Planungskonzept Longericher Str. (Bilderstöckchen) wo auch Nutzungen entstehen sollen auch an Vereine gedacht wurde. Wir haben hier gar keine Räumlichkeiten um - 3 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Veranstaltungen durchzuführen, ein eigener Proberaum mit Lagermöglichkeiten wäre auch sehr schön. Besteht nicht die Möglichkeit einen Saal zu schaffen für ca. 300 bis 400 Pers. Wo wir und andere Vereine ihre Veranstaltungen ausrichten könnten. Wir würden auch die Leitung übernehmen, wenn das Konzept stimmt. Kenntnisnahme Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des Nutzungskonzeptes geprüft. 5 Ergebnisse der Abendveranstaltung Die Ergebnisse der Abendveranstaltung wurden für die Abwägung entsprechend thematisch geclustert und zusammengefasst: Rückmeldungen zur Urbane Produktion / Prozess Allgemein - Nutzungsmischung gewünscht (Mehrfachnennung) - Urbanitätssteigernde Nutzungen gewünscht - Kein Gewerbe Form / Ausgestaltung - Innovative, attraktive Architektur (Mehrfachnennung) - Solarstrom, Photovoltaik - Fluktuation und Nachnutzung bedenken - Höfe wie in Amsterdams altem Konzept, um Künstler / Künstlerinnen zu integrieren - Lofts - EG Nutzung mit Publikumsfrequenz Teilweise Berücksichtigung Ja Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen Schwerpunkt vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum und Wohnen sollen konzentriert an einem Ort zusammengefügt werden und auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. Ein Ausschluss von Gewerbenutzungen würde dem Konzept einer Nutzungsmischung entgegenstehen. Die Architektur des Gebietes wird für das zentrale Baufeld nördlich des Marktplatzes und für den Platz selbst, sowie den Grünzug entlang der Longericher Straße in einem hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ermittelt. Die weitere architektonische Ausformung der anderen Baufelder soll sich an den Ergebnissen orientieren, aber auch auf die individuellen Nutzungsanforderungen Rücksicht nehmen (z.B. für urbane Produktion). Freiraumqualitäten werden dabei stehts berücksichtigt und sind auch ein Grundgedanke des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Wohnwirtschaftlich soll eine große Vielfalt an Wohnformen angeboten werden. Die Erdgeschosszonen sollen dabei insbesondere im Bereich des geplanten Marktplatzes und entlang der Longericher Straße öffentlich wirksame Nutzungen beinhalten z.B. Versorgungseinrichtungen, Dienstleistungen etc. - 4 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Gewerbe - Handel und Frequenz sollten sich ergänzen - Gewerbeflächen (auf niedrigem Niveau) - Einzelhandel (Mehrfachnennung) - Kreativgewerbe, Kreativwerkstätten, Kunsthandwerk (Mehrfachnennung) - kein lautes/störendes Gewerbe (Mehrfachnennung) - Soziales Gewerbe (Bsp. Bridge + Tunnel aus Hamburg) - Nachhaltiges Gewerbe - Mehr Arbeitsplätze (Mehrfachnennung) - Arbeitsplätze für einfache Berufe / Jobs ohne Ausbildung (Mehr fachnennung) - Start-ups (Mehrfachnennung) - CoWorking Spaces (Mehrfachnennung) - Gründerzentrum - Handwerker (Mehrfachnennung) - Schreiner - Schlosser - Schuster (Mehrfachnennung) - Fahrrad-Werkstatt (Mehrfachnennung) - Floristik (Mehrfachnennung) - Friseur (Mehrfachnennung) - Schlüsseldienst - Tischlerei - Schreibwaren - Sparkasse - Pilzfarm - Brauerei vertikal mit Bierdachgarten end gläserner Produktionshalle (Mehrfachnennung) - Brennerei - Gärtnerei/Gartenbetrieb Teilweise Berücksichtigung Die Vorschläge zu gewünschten Gewerbearten werden an die Vorhabenträgerin übermittelt. Grundsätzlich ist die Verortung von konkreten Betrieben kein Teil des Bebauungsplans, sondern der späteren Vermietung/Veräußerung und hängt in hohem Maße von der Nachfrage ab. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist jedoch maßgeblicher Bestandteil des Plankonzeptes. Der bestehende Pennymarkt liegt außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist daher von den Planungen nicht betroffen. Die Ansiedlung von lautem/störendem Gewerbe ist aufgrund der erheblichen Lärmvorbelastungen durch das ICE-Werk und die bestehenden Gewerbestrukturen nördlich des Plangebiets nicht möglich. Der Emissionsgrad der späteren gewerblichen Nutzer wird im Bebauungsplan über Festsetzungen reglementiert. - 5 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Vertical Farming - Repairladen - Medien - Vollversorger - Vollsortimenter (Mehrfachn ennung) - Supermarkt (Mehrfachnennung) - Penny soll bleiben - Fachhandel - Bioladen (Mehrfachnennung) - Drogeriemarkt (dm) - Bäcker - Ärztezentrum (Mehrfachnennung) - Sportstudio (Mehrfachnennung) - Indoorspielplatz - Fußballplatz / Soccerhalle (Mehrfachnennung) Rückmeldungen zu Klima / Nachhaltigkeit - Wunsch nach nachhaltigem Energiekonzept mit Photovoltaikanlagen / Solaranlagen (ggf. auch zur Nutzung der Nachbarschaft) (Mehrfachnennung) - Optimale Dimensionierung der PV-Einspeisung, um Abschaltung bei Überkapazität zu verme iden - Regenwasserrückhaltung (Wasserreservoir) / Kanalkapazität / Regenwassernutzung prüfen (Mehrfachnennung) - Möglichst viele Grünflächen (Mehrfachnennung) - Ausgleichsgrün / Bäume - Grüner Schallschutz Richtung Bahn (Bäume) - Insektenfreundliche Begrünung - Begrünung aller Fassaden (auch als Ja Teilweise Berücksichtigung PV-Anlagen sind wichtiger Teil einer nachhaltigen Energieversorgung. Die genaue Dimensionierung wird im weiteren Verfahren im Rahmen eines Energiekonzeptes geprüft. Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz einzuleiten. Das Plankonzept berücksichtigt die Herrichtung von Grünflächen sowohl im Innenhof des geplanten eher wohnbaulichen genutzten Baufelds, als auch entlang der Longericher Straße als - 6 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Schallschutzmöglichkeit) und Dächer (Wohnen und Gewerbe) (Mehrfachnennung) - Vertical gardening (grüne Wände, nicht vertical farming) - Parkanlagen - Beschattungsmöglichkeiten / Kühle Aufenthaltsräume (Mehrfachnennung) - Wunsch nach Wasserflächen (Spiel-, Abkühlmöglichkeit / Verdunstung / Optik) (Mehrfachnennung) - Wasserspi elelemente auf Platzfläche - Wunsch nach Gemeinschaftsdachterrassen mit urban gardening (Mehrfachnennung) - Versickerung aller (auch Stark-) Regenfälle auf dem Grundstück / Überflutungsschutz (Mehrfachnennung) Teilweise Berücksichtigung Kenntnisnahme Kenntnisnahme Teilweise Berücksichtigung Fortführung des Klimaparks. Die Qualitäten und die genaue Ausgestaltung werden in Form eines Freiraumwettbewerbs ermittelt. Beschattungsmöglichkeiten durch Baumpflanzen werden im Konzept für die Freiflächen berücksichtigt. Darüberhinausgehende Planungen von Verschattungsmöglichkeiten sind Teil der späteren Realisierung. Wasserflächen können in unterschiedlichster Ausprägung Teil des Gewinnerentwurfes des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbsteils sein. Die genaue Ausgestaltung der Auslobung ist noch abzustimmen. Die optionale Planung von Gemeinschaftsdachterrassen obliegt der späteren Hochbauausführung und ist kein Teil des Bebauungsplans. Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz einzuleiten. Es wird eine Starkregenbetrachtung erarbeitet. Im Starkregenfall ist eine unmittelbare Versickerung bzw. Einleitung aller anfallenden Niederschlagsmengen grundsätzlich nicht möglich. In der Starkregenbetrachtung wird ermittelt, inwieweit - 7 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Rückmeldungen zu Emission / Schall - Aktuell hohe Schallbelastung durch ICE-Werk (Klimaanlagen abgestellter Züge, Makrophontests etc.) (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit des Schallschutzes für besteh ende Bebauung vor neuem Gewerbelärm (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen neuer Wohnungen, v.a. Richtung Bahn / Schallschutzgrundrisse (Mehrfachnennung) - Gewerbe als Möglichkeit des Schallschutzes wird positiv gesehen - Gefahr von Schallauswirkungen auf Mauenheim - Gefahr des Lärmeintrags durch LKW „Am Bilderstöckchen“ ist zu vermeiden - Sorge um zusätzlichen Verkehr und damit Schalleintrag entlang der Longericher Straße - Wunsch nach begrüntem Lärmschutz /Vegetation als Lärmschutz (Mehrfachnennung) Rückmeldungen zu Mobilität / Verkehr / innovative Logistik - Fahrbahnbelag der Longericher Straße ist schlecht Ja Kenntnisnahme Kenntnisnahme sich das Wasser temporär in Flächen sammeln kann, die durch den Wasseranstau nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Gefährdungen von Menschen, sowie Sachbeschädigungen sind zu vermeiden. Zur Ermittlung der Vorbelastung aus dem Umfeld, sowie der weiteren zulässigen Emissionen zur Einhaltung der Imissionsgrenzwerte der umgebenden Wohnbebauung wird eine schalltechnische Untersuchung durch ein Fachbüro erarbeitet. Neben der Regulation der zulässigen Emissionen der zukünftigen gewerblichen Betriebe können auch weitere aktive (Lärmschutzwände) oder passive (Schalldämmung von Fassaden, Grundrissorientierung etc.) Maßnahmen erarbeitet und im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zu gewährleisten. Vegetation ist als wirkungsvoller Lärmschutz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum geeignet. Zur optischen Eingrünung können Pflanzungen festgesetzt werden. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft. Der Austausch des Fahrbahnbelages bestehender Straßen erfolgt im Rahmen der Bauunterhaltung durch den Straßenbaulastträger und ist kein Teil dieses Bebauungsplanverfahrens. - 8 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Wunsch nach Tempolimit 30 km/h auf der Longericher Straße (Mehrfachnennung) - Querungshilfen für Fußgänger*innen auf der Longericher Straße - Breiterer Bürgersteig / Radweg entlang der Longericher Straße (vor allem direkt vor dem Tunnel) (Mehrfachnennung) - Möglichkeit einer Verbindung (-streppe) am nördlichen Grundstück hinunter zur Bushaltestelle im Tunnel soll geprüft werden - Trennung der R ad- und Fußverkehre - Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerwege „Am Bilderstöckchen“ - Verkehrsanbindung Urbane Produktion aus dem Tunnelbereich verhindert Verkehrsbelastung der Nachbarn - Gefahr eines höheren LKW-Aufkommens durch Urbane Produktion - Verkehr soll das Veedel nicht weiter belasten (v.a. Am Bilderstöckchen) (Mehrfachnennung) - Verhinderung des Schleichwegs Mauenheim (Schmiedegasse, Neue Kempener Straße, Niebelungenstraße) Kenntnisnahme Ja Teilweise Berücksichtigung Die Festsetzung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist kein Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde. Notwendige Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende sind Teil des Verkehrskonzeptes und der weiteren Erschließungsplanung. Dazu können bauliche Querungshilfen, wie auch eine Verbreiterung oder Ergänzung von Fuß- und Radwegen gehören. Auch eine bessere Erreichbarkeit der Bushaltestelle an der Etzelstr. wird erarbeitet. Der Knotenpunkt zur Anbindung der Urbanen Produktion mit der Longericher Straße soll deutlich nördlich des Anschlusses an die Straße „Am Bilderstöckchen“ erfolgen. Da auf dieser bereits im Bestand ein LKW-Verbot herrscht, ist mit einer Anfahrt, insbesondere des Schwerlastverkehrs über das nördlich gelegene Gewerbegebiet (Robert-Perthel-Str.) zu rechnen. Eine Direktanbindung aus dem Tunnelbereich scheidet aufgrund der Tiefenlage und des zu überbrückenden Höhenunterschiedes aus. Die zu erwartenden Zusatzverkehre werden in einer verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und Maßnahmen zur Reduzierung und Lenkung von Pkw/Lkw Verkehren erarbeitet. Dazu gehört auch eine Vermeidung von Schleichverkehren durch Straßen des untergeordneten Straßennetzes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beispielsweise Teile der Neuen Kempener Straße und der Nibelungenstraße in Mauenheim auch vom Linienbusverkehr befahren werden, also nicht untergeordneten Straßen entsprechen. - 9 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Notwendigkeit einer S-Bahn Station (z.B.am Tunnel) (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit einer neuen Buslinie Verbindung Plangebiet – Nippes Zentrum - Wunsch nach Ausbau von Carsharing Angeboten (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit von Parkplätzen für Mietfahrräder - Verhinderung von zusätzlichem Parkplatzbedarf im Wohngebiet (Mehrfachnennung) - Wunsch nach Schaffung neuer Parkplätze / Quartiersparkhaus (Mehrfachnennung) - Erschließung des Plangebiets über angrenzende Bahngelände im Nordwesten prüfen (Mehrfachnennung) Rückmeldungen zu Rahmenplan / Nutzungskonzept / Quartiersbedarfe Allgemein - Bilderstöckchen soll lebendiger werden (Mehrfachnennung) - Wunsch nach urbanem Quartier: dicht, lebendig, gemischt (Wohnen – Arbeiten – Kultur) - Einbindung des Bildstocks und Platz über Teilweise Berücksichtigung Ja Nein Ja Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen zur Stärkung der Nutzungsmöglichkeiten des sog. „Umweltverbundes“ erarbeitet. Dazu können sowohl Sharingangebote als auch Maßnahmen des ÖPNV gehören. Die Neuerrichtung einer S-Bahn Station „Etzelstraße“ wird aufgrund langer Planungszeiträume voraussichtlich kein Teil der Mobilitätsmaßnahmen zu diesem Bebauungsplan sein können. Gleichwohl scheint der Standort aufgrund der potentiellen Nachfrage und der Abstände zu den nächstgelegenen Haltestellen grundsätzlich sinnvoll und geeignet und wird den entsprechenden Fachstellen der Stadt Köln für die weitere Verbesserung des S-Bahn-Netzes vorgeschlagen. Der voraussichtliche Parkraumbedarf wird im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und entsprechende Parkplatzangebote für Pkw und Fahrräder im Plangebiet bereitgestellt. Das Kernangebot soll dabei in einem zentral gelegenen Mobilitätsparkhaus abgebildet werden. Von einer signifikanten Erhöhung des Parkdrucks in umliegenden Wohngebieten ist nicht auszugehen. Nach erfolgter Abstimmung mit der DB Immobilien als Eigentümerin steht das nördlich gelegene Flurstück 597 nicht für eine Nutzung zur Verfügung. Eine Erschließung über das Gelände scheidet daher aus. Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen Schwerpunkt vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum und Wohnen sollen konzentriert an einem Ort zusammengefügt werden und - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bürgerverein / Aufwertung des Bildstocks (Mehrfachnennung) Spiel / Sport / Begegnung - Basketballplatz (Mehrfachnennung) - Skatepark (Mehrfachnennung) - Außensportbereich - Lernschwimmbecken (integriert in innovative Wohnprojekte) - (Großer) Spielplatz (Mehrfachnennung) - Treffpunkt für Jugendliche im Freien kombiniert mit Sportmöglichkeiten - Kostenlose Aufenthaltsmöglichkeiten - Wochenmarkt / Marktplatz (Mehrfachnennung) - Begegnung und Dienstleistungen für Senioren - Plätze der Begegnung / zur Integration (Mehrfachnennung) - Freiraum / Raum für Initiativen - Öffentliche Toilette auf zentralem Platz Wohnen - Wohnen für Menschen aller Einkommensklassen - Seniorenwohnen - Anteil Wohnen erhöhen (Mehrfachnennung) - Bezahlbares Wohnen - Geförderter Wohnungsbau - Gemischte Wohnformen (z. B: gefördertes Wohnen + Eigentum) - Innovative Wohnformen (gemeinschaftlich, flexibel, inklusiv, gemischt) - Mehrgenerationenwohnen - Genossenschaftliches Wohnen und Arbeiten gemischt (bezahlbar, mit Gemeinwohlorientierung, Teilweise Berücksichtigung Teilweise Berücksichtigung auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. Über den geplanten Marktplatz soll auch das Bilderstöckchen miteinbezogen werden. In der Grünachse als Fortführung des Klimaparks und auf dem geplanten Marktplatz könne auch Sportangebote vorgesehen werden. Auch Spielangebote werden berücksichtigt. Die genaue Ausgestaltung soll in einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in die Wettbewerbsauslobung miteinbezogen. Der Planentwurf sieht großflächige, kostenlose, öffentliche Aufenthaltsmöglichkeiten vor, darunter den Marktplatz und die Fortführung des Klimaparks im Plangebiet. In den wohnbaulich zu nutzenden Baufeldern sollen vielfältige Wohnformen abgebildet werden. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen liegt gem. des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln bei 30 %. Darüber hinaus soll auch Seniorenwohnen, Studentenwohnen und weitere innovative Wohnformen Berücksichtigung finden. Im Gebiet arbeitende Personen, sollen auch die Möglichkeit bekommen, im Gebiet zu wohnen umso kurze Wege zu ermöglichen. - 11 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung inklusiv, nachhaltig) - Studentenwohnheim / Studentenwohnen (Mehrfachnennung) Gastronomie - Biergarten (Mehrfachnennung) - (Gute) Restaurants (Mehrfachnennung) - Guter Imbiss / Mittagstisch - Außengastronomie (Mehrfachnennung) - Cafés / Treffpunkte (Mehrfachnennung) - Kneipe - Attraktiver Aufenthalt - Lokal - Bar Teilweise Berücksichtigung Im Plangebiet wird ein gastronomisches Angebot Berücksichtigung finden. Die Art und Weise der Gastronomie wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, sondern ist der späteren Hochbauentwicklung überlassen. Soziale, kulturelle Einrichtungen / Bildungseinrichtungen - Kulturzentrum (u.a. mit Themenschwerpunkt Afrika) (Mehrfachnennung) - Jugendeinrichtung (Mehrfachnennung) - Urbane Nahrungsmittelproduktion in Kombination mit Bildung (z.B: Bio-Unterricht in einer vertical Farm - Kita (Mehrfachnennung) - (Gesamt-) Schule (Mehrfachnennung) - Grundschule - Übungsräume Teilweise Berücksichtigung Im Plangebiet wird eine Kindertagesstätte errichtet. Eine Schule ist dagegen gem. Schulbedarfsplanung der Stadt Köln nicht erforderlich. Inwieweit weitere soziale oder kulturelle Einrichtungen berücksichtigt werden können, steht zum derzeitigen Planungszeitpunkt noch nicht fest. Stand 28.12.2023 - 12 - / 2 Darstellung und Bewertung der zum Angebotsbebauungsplan – Arbeitstitel: Städtebauliche Entwicklung Longericher Straße in Köln- Bilderstöckchen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 25.4.2023 und eines Aushangs im Bezirksrathaus Nippes und im Stadthaus Deutz, Außenstelle Ladenlokal 5 vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse der Abendveranstaltung sind in der Tabelle sowie in einer ausführlichen Niederschrift dokumentiert. Es sind weitere 4 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen so wie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Es ist geplant weitere Wohnungen in der Ludwigsburger Str. (ehemaliges Afrikanum) zu bauen. Dieser Teil des Bilderstöckchens, auch Bilderstöckchen-Süd genannt, hat als einzigen Nahversorger den Aldi auf der Escher Str. Warum wurde nicht dafür gesorgt, in diesem Neubauprojekt einen Nahversorger zu integrieren? Unser Teil des Bilderstöckchens ist von geplanten Bebauungen und der Politik vergessen worden. Weder haben wir einen Bäcker, Metzger noch einen kleinen „Tante-Emma-Laden“ um wenigstens eine Grundversorgung zu gewährleisten. Warum werden wir hier so vergessen? Ja Teil des bestehenden städtebaulichen Rahmenkonzeptes ist ein Nahversorger. Zusätzliche Versorgungseinrichtungen z.B. in Forme eines Backshops sind möglich und werden im weiteren Verfahren geprüft. Der Bebauungsplan ermöglicht die Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs. 2 2.1 [..] begrüßt die nachhaltige und innovative Entwicklung der Brachfläche Longericher Str. sowie die dazu geplante intensive und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Wir begleiten gerne den Prozess. Zusätzlich zu dem Modellprojekt urbane Produktion würden wir gerne unsere genossenschaftliche „Mehr als Wohnen“ Initiative als - 2 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung weiteren innovativen Baustein einbringen. Wohnen wird mit uns nutzungs- und altersgemischt, suffizient, solidarisch und gemeinwohlorientiert verwirklicht. Um im Sinne des Gemeinwohls aus dem Quartier in das angrenzende Veedel zu wirken, beziehen wir die Anregungen und Vorschläge der Nachbarschaft, die u.a. im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses eingehen, mit in unsere Planungen ein. Zur Auslotung der Möglichkeiten einer Realisierung stehen wir mit dem Projektentwickler cube real estate im Kontakt. Kenntnisnahme Urbanes Wohnen ist Bestandteil des städtebaulichen Rahmenkonzeptes. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen – auch für innovative Wohnformen und gemeinschaftliches Wohnen – werden durch den in Erarbeitung befindlichen Bebauungsplan geschaffen. Die konkrete Umsetzung solcher Teilprojekte ist kein Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der Vorhabenträgerin. 3 Als Bezirksrat Nippes des Stadtsportbundes möchte ich jedoch meine Ideen einbringen, welche vereinzelt schon in der Vorstellung gefallen sind. Dabei richten sich meine Ideen auf den gesundheitlichen Aspekt des Projektes. In Bilderstöckchen fehlt es an Bewegungs- und Versammlungsräumen die sich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung in Bilderstöckchen beziehen. Eine Multifunktionsstätte, die sowohl die Bewegung der Menschen, vor Allem der Kinder, fördert, aber auch den geistigen kulturellen Bereich bedient, ist hier im Stadtteil (Veedel) dringend notwendig. Also eine Sport- und Eventhalle für die Menschen und Vereine des Umfeldes. Ein Vereinshaus wo man sich treffen und Sport- Freizeit und Kulturbedürfnisse erleben kann. Ein Ort wo man sich wohlfühlen und begegnen kann. Ein Ort für Kommunikation, Austausch und Bildung um eine geistige Verarmung zu verhindern und Demokratie zu wahren. Also mit Leib und Seele den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern. Kenntnisnahme Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des Nutzungskonzeptes geprüft. Grundsätzlich kann bereits der geplante Marktplatz mit angrenzenden Versorgungsnutzungen als Platz für Aufenthalt und Austausch dienen. 4 Uns würde interessieren, ob im Planungskonzept Longericher Str. (Bilderstöckchen) wo auch Nutzungen entstehen sollen auch an Vereine gedacht wurde. Wir haben hier gar keine Räumlichkeiten um - 3 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Veranstaltungen durchzuführen, ein eigener Proberaum mit Lagermöglichkeiten wäre auch sehr schön. Besteht nicht die Möglichkeit einen Saal zu schaffen für ca. 300 bis 400 Pers. Wo wir und andere Vereine ihre Veranstaltungen ausrichten könnten. Wir würden auch die Leitung übernehmen, wenn das Konzept stimmt. Kenntnisnahme Die Nachfrage nach einem multifunktional nutzbaren Versammlungsraum wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Ausdifferenzierung des Nutzungskonzeptes geprüft. 5 Ergebnisse der Abendveranstaltung Die Ergebnisse der Abendveranstaltung wurden für die Abwägung entsprechend thematisch geclustert und zusammengefasst: Rückmeldungen zur Urbane Produktion / Prozess Allgemein - Nutzungsmischung gewünscht (Mehrfachnennung) - Urbanitätssteigernde Nutzungen gewünscht - Kein Gewerbe Form / Ausgestaltung - Innovative, attraktive Architektur (Mehrfachnennung) - Solarstrom, Photovoltaik - Fluktuation und Nachnutzung bedenken - Höfe wie in Amsterdams altem Konzept, um Künstler / Künstlerinnen zu integrieren - Lofts - EG Nutzung mit Publikumsfrequenz Teilweise Berücksichtigung Ja Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen Schwerpunkt vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum und Wohnen sollen konzentriert an einem Ort zusammengefügt werden und auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. Ein Ausschluss von Gewerbenutzungen würde dem Konzept einer Nutzungsmischung entgegenstehen. Die Architektur des Gebietes wird für das zentrale Baufeld nördlich des Marktplatzes und für den Platz selbst, sowie den Grünzug entlang der Longericher Straße in einem hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ermittelt. Die weitere architektonische Ausformung der anderen Baufelder soll sich an den Ergebnissen orientieren, aber auch auf die individuellen Nutzungsanforderungen Rücksicht nehmen (z.B. für urbane Produktion). Freiraumqualitäten werden dabei stehts berücksichtigt und sind auch ein Grundgedanke des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Wohnwirtschaftlich soll eine große Vielfalt an Wohnformen angeboten werden. Die Erdgeschosszonen sollen dabei insbesondere im Bereich des geplanten Marktplatzes und entlang der Longericher Straße öffentlich wirksame Nutzungen beinhalten z.B. Versorgungseinrichtungen, Dienstleistungen etc. - 4 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Gewerbe - Handel und Frequenz sollten sich ergänzen - Gewerbeflächen (auf niedrigem Niveau) - Einzelhandel (Mehrfachnennung) - Kreativgewerbe, Kreativwerkstätten, Kunsthandwerk (Mehrfachnennung) - kein lautes/störendes Gewerbe (Mehrfachnennung) - Soziales Gewerbe (Bsp. Bridge + Tunnel aus Hamburg) - Nachhaltiges Gewerbe - Mehr Arbeitsplätze (Mehrfachnennung) - Arbeitsplätze für einfache Berufe / Jobs ohne Ausbildung (Mehr fachnennung) - Start-ups (Mehrfachnennung) - CoWorking Spaces (Mehrfachnennung) - Gründerzentrum - Handwerker (Mehrfachnennung) - Schreiner - Schlosser - Schuster (Mehrfachnennung) - Fahrrad-Werkstatt (Mehrfachnennung) - Floristik (Mehrfachnennung) - Friseur (Mehrfachnennung) - Schlüsseldienst - Tischlerei - Schreibwaren - Sparkasse - Pilzfarm - Brauerei vertikal mit Bierdachgarten end gläserner Produktionshalle (Mehrfachnennung) - Brennerei - Gärtnerei/Gartenbetrieb Teilweise Berücksichtigung Die Vorschläge zu gewünschten Gewerbearten werden an die Vorhabenträgerin übermittelt. Grundsätzlich ist die Verortung von konkreten Betrieben kein Teil des Bebauungsplans, sondern der späteren Vermietung/Veräußerung und hängt in hohem Maße von der Nachfrage ab. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist jedoch maßgeblicher Bestandteil des Plankonzeptes. Der bestehende Pennymarkt liegt außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist daher von den Planungen nicht betroffen. Die Ansiedlung von lautem/störendem Gewerbe ist aufgrund der erheblichen Lärmvorbelastungen durch das ICE-Werk und die bestehenden Gewerbestrukturen nördlich des Plangebiets nicht möglich. Der Emissionsgrad der späteren gewerblichen Nutzer wird im Bebauungsplan über Festsetzungen reglementiert. - 5 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Vertical Farming - Repairladen - Medien - Vollversorger - Vollsortimenter (Mehrfachn ennung) - Supermarkt (Mehrfachnennung) - Penny soll bleiben - Fachhandel - Bioladen (Mehrfachnennung) - Drogeriemarkt (dm) - Bäcker - Ärztezentrum (Mehrfachnennung) - Sportstudio (Mehrfachnennung) - Indoorspielplatz - Fußballplatz / Soccerhalle (Mehrfachnennung) Rückmeldungen zu Klima / Nachhaltigkeit - Wunsch nach nachhaltigem Energiekonzept mit Photovoltaikanlagen / Solaranlagen (ggf. auch zur Nutzung der Nachbarschaft) (Mehrfachnennung) - Optimale Dimensionierung der PV-Einspeisung, um Abschaltung bei Überkapazität zu verme iden - Regenwasserrückhaltung (Wasserreservoir) / Kanalkapazität / Regenwassernutzung prüfen (Mehrfachnennung) - Möglichst viele Grünflächen (Mehrfachnennung) - Ausgleichsgrün / Bäume - Grüner Schallschutz Richtung Bahn (Bäume) - Insektenfreundliche Begrünung - Begrünung aller Fassaden (auch als Ja Teilweise Berücksichtigung PV-Anlagen sind wichtiger Teil einer nachhaltigen Energieversorgung. Die genaue Dimensionierung wird im weiteren Verfahren im Rahmen eines Energiekonzeptes geprüft. Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz einzuleiten. Das Plankonzept berücksichtigt die Herrichtung von Grünflächen sowohl im Innenhof des geplanten eher wohnbaulichen genutzten Baufelds, als auch entlang der Longericher Straße als - 6 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Schallschutzmöglichkeit) und Dächer (Wohnen und Gewerbe) (Mehrfachnennung) - Vertical gardening (grüne Wände, nicht vertical farming) - Parkanlagen - Beschattungsmöglichkeiten / Kühle Aufenthaltsräume (Mehrfachnennung) - Wunsch nach Wasserflächen (Spiel-, Abkühlmöglichkeit / Verdunstung / Optik) (Mehrfachnennung) - Wasserspi elelemente auf Platzfläche - Wunsch nach Gemeinschaftsdachterrassen mit urban gardening (Mehrfachnennung) - Versickerung aller (auch Stark-) Regenfälle auf dem Grundstück / Überflutungsschutz (Mehrfachnennung) Teilweise Berücksichtigung Kenntnisnahme Kenntnisnahme Teilweise Berücksichtigung Fortführung des Klimaparks. Die Qualitäten und die genaue Ausgestaltung werden in Form eines Freiraumwettbewerbs ermittelt. Beschattungsmöglichkeiten durch Baumpflanzen werden im Konzept für die Freiflächen berücksichtigt. Darüberhinausgehende Planungen von Verschattungsmöglichkeiten sind Teil der späteren Realisierung. Wasserflächen können in unterschiedlichster Ausprägung Teil des Gewinnerentwurfes des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbsteils sein. Die genaue Ausgestaltung der Auslobung ist noch abzustimmen. Die optionale Planung von Gemeinschaftsdachterrassen obliegt der späteren Hochbauausführung und ist kein Teil des Bebauungsplans. Die Erschließungsplanung berücksichtigt hinsichtlich der Entwässerung einen Vorrang der ortsnahen Versickerung – falls möglich. Im vorliegenden Fall ist es voraussichtlich möglich, das nur schwach belastete Niederschlagswasser von nicht- befahrbaren Flächen und Dachflächen vor Ort zu versickern. Das Niederschlagswasser von befahrbaren Flächen ist aufgrund des anzunehmenden Verschmutzungsgrades in das Kanalnetz einzuleiten. Es wird eine Starkregenbetrachtung erarbeitet. Im Starkregenfall ist eine unmittelbare Versickerung bzw. Einleitung aller anfallenden Niederschlagsmengen grundsätzlich nicht möglich. In der Starkregenbetrachtung wird ermittelt, inwieweit - 7 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Rückmeldungen zu Emission / Schall - Aktuell hohe Schallbelastung durch ICE-Werk (Klimaanlagen abgestellter Züge, Makrophontests etc.) (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit des Schallschutzes für besteh ende Bebauung vor neuem Gewerbelärm (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen neuer Wohnungen, v.a. Richtung Bahn / Schallschutzgrundrisse (Mehrfachnennung) - Gewerbe als Möglichkeit des Schallschutzes wird positiv gesehen - Gefahr von Schallauswirkungen auf Mauenheim - Gefahr des Lärmeintrags durch LKW „Am Bilderstöckchen“ ist zu vermeiden - Sorge um zusätzlichen Verkehr und damit Schalleintrag entlang der Longericher Straße - Wunsch nach begrüntem Lärmschutz /Vegetation als Lärmschutz (Mehrfachnennung) Rückmeldungen zu Mobilität / Verkehr / innovative Logistik - Fahrbahnbelag der Longericher Straße ist schlecht Ja Kenntnisnahme Kenntnisnahme sich das Wasser temporär in Flächen sammeln kann, die durch den Wasseranstau nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Gefährdungen von Menschen, sowie Sachbeschädigungen sind zu vermeiden. Zur Ermittlung der Vorbelastung aus dem Umfeld, sowie der weiteren zulässigen Emissionen zur Einhaltung der Imissionsgrenzwerte der umgebenden Wohnbebauung wird eine schalltechnische Untersuchung durch ein Fachbüro erarbeitet. Neben der Regulation der zulässigen Emissionen der zukünftigen gewerblichen Betriebe können auch weitere aktive (Lärmschutzwände) oder passive (Schalldämmung von Fassaden, Grundrissorientierung etc.) Maßnahmen erarbeitet und im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zu gewährleisten. Vegetation ist als wirkungsvoller Lärmschutz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum geeignet. Zur optischen Eingrünung können Pflanzungen festgesetzt werden. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft. Der Austausch des Fahrbahnbelages bestehender Straßen erfolgt im Rahmen der Bauunterhaltung durch den Straßenbaulastträger und ist kein Teil dieses Bebauungsplanverfahrens. - 8 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Wunsch nach Tempolimit 30 km/h auf der Longericher Straße (Mehrfachnennung) - Querungshilfen für Fußgänger*innen auf der Longericher Straße - Breiterer Bürgersteig / Radweg entlang der Longericher Straße (vor allem direkt vor dem Tunnel) (Mehrfachnennung) - Möglichkeit einer Verbindung (-streppe) am nördlichen Grundstück hinunter zur Bushaltestelle im Tunnel soll geprüft werden - Trennung der R ad- und Fußverkehre - Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerwege „Am Bilderstöckchen“ - Verkehrsanbindung Urbane Produktion aus dem Tunnelbereich verhindert Verkehrsbelastung der Nachbarn - Gefahr eines höheren LKW-Aufkommens durch Urbane Produktion - Verkehr soll das Veedel nicht weiter belasten (v.a. Am Bilderstöckchen) (Mehrfachnennung) - Verhinderung des Schleichwegs Mauenheim (Schmiedegasse, Neue Kempener Straße, Niebelungenstraße) Kenntnisnahme Ja Teilweise Berücksichtigung Die Festsetzung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist kein Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern obliegt der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde. Notwendige Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende sind Teil des Verkehrskonzeptes und der weiteren Erschließungsplanung. Dazu können bauliche Querungshilfen, wie auch eine Verbreiterung oder Ergänzung von Fuß- und Radwegen gehören. Auch eine bessere Erreichbarkeit der Bushaltestelle an der Etzelstr. wird erarbeitet. Der Knotenpunkt zur Anbindung der Urbanen Produktion mit der Longericher Straße soll deutlich nördlich des Anschlusses an die Straße „Am Bilderstöckchen“ erfolgen. Da auf dieser bereits im Bestand ein LKW-Verbot herrscht, ist mit einer Anfahrt, insbesondere des Schwerlastverkehrs über das nördlich gelegene Gewerbegebiet (Robert-Perthel-Str.) zu rechnen. Eine Direktanbindung aus dem Tunnelbereich scheidet aufgrund der Tiefenlage und des zu überbrückenden Höhenunterschiedes aus. Die zu erwartenden Zusatzverkehre werden in einer verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und Maßnahmen zur Reduzierung und Lenkung von Pkw/Lkw Verkehren erarbeitet. Dazu gehört auch eine Vermeidung von Schleichverkehren durch Straßen des untergeordneten Straßennetzes. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beispielsweise Teile der Neuen Kempener Straße und der Nibelungenstraße in Mauenheim auch vom Linienbusverkehr befahren werden, also nicht untergeordneten Straßen entsprechen. - 9 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Notwendigkeit einer S-Bahn Station (z.B.am Tunnel) (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit einer neuen Buslinie Verbindung Plangebiet – Nippes Zentrum - Wunsch nach Ausbau von Carsharing Angeboten (Mehrfachnennung) - Notwendigkeit von Parkplätzen für Mietfahrräder - Verhinderung von zusätzlichem Parkplatzbedarf im Wohngebiet (Mehrfachnennung) - Wunsch nach Schaffung neuer Parkplätze / Quartiersparkhaus (Mehrfachnennung) - Erschließung des Plangebiets über angrenzende Bahngelände im Nordwesten prüfen (Mehrfachnennung) Rückmeldungen zu Rahmenplan / Nutzungskonzept / Quartiersbedarfe Allgemein - Bilderstöckchen soll lebendiger werden (Mehrfachnennung) - Wunsch nach urbanem Quartier: dicht, lebendig, gemischt (Wohnen – Arbeiten – Kultur) - Einbindung des Bildstocks und Platz über Teilweise Berücksichtigung Ja Nein Ja Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen zur Stärkung der Nutzungsmöglichkeiten des sog. „Umweltverbundes“ erarbeitet. Dazu können sowohl Sharingangebote als auch Maßnahmen des ÖPNV gehören. Die Neuerrichtung einer S-Bahn Station „Etzelstraße“ wird aufgrund langer Planungszeiträume voraussichtlich kein Teil der Mobilitätsmaßnahmen zu diesem Bebauungsplan sein können. Gleichwohl scheint der Standort aufgrund der potentiellen Nachfrage und der Abstände zu den nächstgelegenen Haltestellen grundsätzlich sinnvoll und geeignet und wird den entsprechenden Fachstellen der Stadt Köln für die weitere Verbesserung des S-Bahn-Netzes vorgeschlagen. Der voraussichtliche Parkraumbedarf wird im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung ermittelt und entsprechende Parkplatzangebote für Pkw und Fahrräder im Plangebiet bereitgestellt. Das Kernangebot soll dabei in einem zentral gelegenen Mobilitätsparkhaus abgebildet werden. Von einer signifikanten Erhöhung des Parkdrucks in umliegenden Wohngebieten ist nicht auszugehen. Nach erfolgter Abstimmung mit der DB Immobilien als Eigentümerin steht das nördlich gelegene Flurstück 597 nicht für eine Nutzung zur Verfügung. Eine Erschließung über das Gelände scheidet daher aus. Das Plankonzept sieht ein nutzungsgemischtes Quartier mit Mehrwert für Bilderstöckchen und einem gewerblichen Schwerpunkt vor. Arbeiten, Produktion, Versorgung, Freiraum und Wohnen sollen konzentriert an einem Ort zusammengefügt werden und - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bürgerverein / Aufwertung des Bildstocks (Mehrfachnennung) Spiel / Sport / Begegnung - Basketballplatz (Mehrfachnennung) - Skatepark (Mehrfachnennung) - Außensportbereich - Lernschwimmbecken (integriert in innovative Wohnprojekte) - (Großer) Spielplatz (Mehrfachnennung) - Treffpunkt für Jugendliche im Freien kombiniert mit Sportmöglichkeiten - Kostenlose Aufenthaltsmöglichkeiten - Wochenmarkt / Marktplatz (Mehrfachnennung) - Begegnung und Dienstleistungen für Senioren - Plätze der Begegnung / zur Integration (Mehrfachnennung) - Freiraum / Raum für Initiativen - Öffentliche Toilette auf zentralem Platz Wohnen - Wohnen für Menschen aller Einkommensklassen - Seniorenwohnen - Anteil Wohnen erhöhen (Mehrfachnennung) - Bezahlbares Wohnen - Geförderter Wohnungsbau - Gemischte Wohnformen (z. B: gefördertes Wohnen + Eigentum) - Innovative Wohnformen (gemeinschaftlich, flexibel, inklusiv, gemischt) - Mehrgenerationenwohnen - Genossenschaftliches Wohnen und Arbeiten gemischt (bezahlbar, mit Gemeinwohlorientierung, Teilweise Berücksichtigung Teilweise Berücksichtigung auch für den ganzen Stadtteil als Mehrwert dienen. Über den geplanten Marktplatz soll auch das Bilderstöckchen miteinbezogen werden. In der Grünachse als Fortführung des Klimaparks und auf dem geplanten Marktplatz könne auch Sportangebote vorgesehen werden. Auch Spielangebote werden berücksichtigt. Die genaue Ausgestaltung soll in einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in die Wettbewerbsauslobung miteinbezogen. Der Planentwurf sieht großflächige, kostenlose, öffentliche Aufenthaltsmöglichkeiten vor, darunter den Marktplatz und die Fortführung des Klimaparks im Plangebiet. In den wohnbaulich zu nutzenden Baufeldern sollen vielfältige Wohnformen abgebildet werden. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen liegt gem. des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln bei 30 %. Darüber hinaus soll auch Seniorenwohnen, Studentenwohnen und weitere innovative Wohnformen Berücksichtigung finden. Im Gebiet arbeitende Personen, sollen auch die Möglichkeit bekommen, im Gebiet zu wohnen umso kurze Wege zu ermöglichen. - 11 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung inklusiv, nachhaltig) - Studentenwohnheim / Studentenwohnen (Mehrfachnennung) Gastronomie - Biergarten (Mehrfachnennung) - (Gute) Restaurants (Mehrfachnennung) - Guter Imbiss / Mittagstisch - Außengastronomie (Mehrfachnennung) - Cafés / Treffpunkte (Mehrfachnennung) - Kneipe - Attraktiver Aufenthalt - Lokal - Bar Teilweise Berücksichtigung Im Plangebiet wird ein gastronomisches Angebot Berücksichtigung finden. Die Art und Weise der Gastronomie wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, sondern ist der späteren Hochbauentwicklung überlassen. Soziale, kulturelle Einrichtungen / Bildungseinrichtungen - Kulturzentrum (u.a. mit Themenschwerpunkt Afrika) (Mehrfachnennung) - Jugendeinrichtung (Mehrfachnennung) - Urbane Nahrungsmittelproduktion in Kombination mit Bildung (z.B: Bio-Unterricht in einer vertical Farm - Kita (Mehrfachnennung) - (Gesamt-) Schule (Mehrfachnennung) - Grundschule - Übungsräume Teilweise Berücksichtigung Im Plangebiet wird eine Kindertagesstätte errichtet. Eine Schule ist dagegen gem. Schulbedarfsplanung der Stadt Köln nicht erforderlich. Inwieweit weitere soziale oder kulturelle Einrichtungen berücksichtigt werden können, steht zum derzeitigen Planungszeitpunkt noch nicht fest. Stand 28.12.2023 - 12 - / 11
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0373/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.02.2024
- Erstellt
- 23.01.2024 12:01