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0165/2017/1

Planungsaufnahme zur Errichtung einer 3-fach Turnhalle sowie von 4 zusätzlichen Klassenräumen für das Herder - Gymnasium, Kattowitzer Str. 52, 51065 Köln Buchheim

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 20.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.05.2017, TOP 9.2.2

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

438 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
Um den dringenden Bedarf an zusätzlichen Sportübungseinheiten und 
Unterrichtsräumen zu decken und den lehrplanmäßigen Unterricht sicher zu stellen, 
bedarf es einer umgehenden Aufnahme der Planung. 
 
Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.05.2017 dringend 
erforderlich. 
 
Die Bezirksvertretung 9 wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab 
beteiligt.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

7266 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 0165/2017/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß  
§ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Planungsaufnahme zur Errichtung einer 3-fach Turnhalle sowie von 4 zusätzlichen 
Klassenräumen für das Herder - Gymnasium, Kattowitzer Str. 52, 51065 Köln Buchheim 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Um den dringenden Bedarf an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen zu decken 
und den lehrplanmäßigen Unterricht sicher zu stellen, bedarf es einer umgehenden Aufnahme der 
Planung. 
Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.05.2017 dringend erforderlich. 
Die Bezirksvertretung 9 wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab beteiligt. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) in Verbindung mit § 10 der  
Hauptsatzung beschließen wir im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden: 
 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) 
zur Errichtung einer 3 – fach – Sporthalle sowie von 4 Klassenräumen für das Herder – Gymnasium, 
Kattowitzer Straße 52, 51065 Köln Buchheim nach gesicherter Finanzierung. 
 
Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung nun beauftragt, die Maßnahme als  
Planungsprojekt in die Schulbauliste aufzunehmen. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger  
Kostenschätzung auf rd. 870.000 €. 
 
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich im 
Haushaltsjahr 2017 mit 170.000 €, im Haushaltsjahr 2018 mit 200.000 € und im Haushaltsjahr 2019 
mit 500.000 € ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2017 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. 
Die Haushaltsansätze für 2018 und 2019 sind entsprechend zu veranschlagen.“ 
 
 
Alternative: 
 
Wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen gibt es 
keine Alternative zu dem angedachten Bau.

2 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.  
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 870.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Gemeinsam mit dem benachbarten Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Modemannstraße, nutzt das  
Herder-Gymnasium die an der Beuthener Straße gelegene Dreifachsporthalle. Dem Erich-Gutenberg-
Berufskolleg steht zudem eine eigene Sporthalle im Schulgebäude zur Verfügung.  
 
Das Herder-Gymnasium verfügt auf dem Schulgelände über eine Sporthalle sowie eine darunterlie-
gende Gymnastikhalle. Die Gymnastikhalle kann jedoch wegen erheblicher Feuchtigkeitsschäden seit 
Jahren nicht genutzt werden. Nach dem Wegzug der Industrie in Kalk ist der Grundwasserspiegel 
derart gestiegen, dass dieser nun über der ungeschützten Bauwerkssohle liegt. Durch ständige  
Wassereinbrüche wird die Schimmelbildung in der Gymnastikhalle begünstigt und die Bausubstanz 
stark angegriffen. Eine Sanierung dieser Halle ist laut eines durch die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln beauftragten Gutachtes nicht möglich. 
 
Auch die Sporthalle im Erdgeschoss des Gebäudetraktes ist stark sanierungsbedürftig. Um die Nutz-
barkeit der Halle dauerhaft zu sichern, wäre eine Generalsanierung erforderlich. Eine Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung führt jedoch zu dem Ergebnis, dass aufgrund der stark angegriffenen Gebäudesub-
stanz eine Sanierung unwirtschaftlich wäre.  
 
Dauerhaft stehen den Schulen Kattowitzer Straße und Modemannstraße somit lediglich vier  
Sportübungseinheiten aus der Dreifachhalle Beuthener Straße und der Sporthalle Modemannstraße 
zur Verfügung.  
 
Dem gegenüber steht jedoch der Bedarf der beiden Schulen. Das 5- / 7- zügige Herder – Gymnasium

4 
 
hat einen Bedarf von 3,8 Sportübungseinheiten (SpÜE), das Erich – Gutenberg – Berufskolleg benö-
tigt 3,2 SpÜE. Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass ca. ein Viertel der Berufskolleg – Schüler in 
der Außenstelle Ricarda – Huch – Straße unterrichtet werden und dort ebenfalls eine Sporthalle zur 
Verfügung haben.  
Im Ergebnis benötigen die beiden Schulen damit insgesamt 7 SpÜE, demgegenüber steht der  
Bestand von 4 SpÜE. Mithin besteht ein Defizit von 3 SpÜE. Da dieser Bedarf nicht an umliegenden 
Schulen gedeckt werden kann, ist der Bau einer Dreifachhalle erforderlich.  
 
Durch Aufstockung der geplanten Dreifachsporthalle könnten zusätzliche Räume eingeplant werden. 
Damit könnten die beiden Containerklassen auf dem Schulhof entfernt und Räumlichkeiten zum  
Beispiel für zusätzliche VK – Klassen oder Inklusion geschaffen werden.  
 
Eine Voruntersuchung hat ergeben, dass für den Bau einer 3-fach Turnhalle der benachbarte  
Sportplatz Silesiusstraße / Modemannstraße aufgrund des Grundstückzuschnitts nicht geeignet ist. 
Eine Überprüfung des Schulstandortes hat ergeben, dass eine 3 – fach Turnhalle auf dem Schul-
grundstück realisiert werden kann. 
 
 
 
Finanzierung: 
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich im 
Haushaltsjahr 2017 mit 170.000 €, im Haushaltsjahr 2018 mit 200.000 € und im Haushaltsjahr 2019 
mit 500.000 € ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2017 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. 
Die Haushaltsansätze für 2018 und 2019 sind entsprechend zu veranschlagen. 
 
Weiterer Verlauf: 
Nach Abschluss der Leistungsphase3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. 
Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf der Grundlage der Kostenberechnung nach 
der Leistungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sein. 
 
Alternative: 
 
Wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen gibt es 
keine Alternative zu dem angedachten Bau.  
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

29.05.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0165/2017/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27