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0827/2023

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg, Schulnummer 112100, zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Beschluss und Stellungnahme Schulkonferenz GGS Annastraße

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Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

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Beschlussvorlage Rat

9871 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0827/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-
Raderberg, Schulnummer 112100, zum Schuljahr 2024/25  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln -Raderberg (Schulnummer 112100) 
um einen Zug auf zukünftig vier Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 
2024/25 umgesetzt werden. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-
richtsordnung angeordnet. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg wird aktuell als 3 -
zügige Grundschule im Stadtbezirk Rodenkirchen geführt. Durch die Nutzung des neuen Mo-
dulbaus auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich eine Erweiterung von drei auf vier Züge an 
der Grundschule. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll im Schuljahr 2024/25 erfolgen. 
Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rd. 23 zusätz-
liche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert, d.h. maximal 
26 zusätzliche Plätze an der Grundschule in Raderberg anbieten zu können. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der  GGS Annastraße unter der Maßnahmennummer M15 geführt 
und wie folgt beschrieben: 
„Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern 192 
und 193 (Priorität „C“). 
Die bisherige Einsortierung der Maßnahmen in die Priorität „C“ der Schulbaumaßnahmenliste 
ist vor dem Hintergrund erfolgt, dass kurzfristig eine Entlastung der prekären Schulplatzsitua-

3 
tion durch Container möglich erscheint. Sofern das Aufstellen von temporären Containern an 
den Standorten Cäsarstraße und Annastraße jed och nicht möglich sein sollte, müssen die 
vorgesehen baulichen Erweiterungen in einem geeigneten Maßnahmenpaket schnellstmöglich 
umgesetzt werden.“ 
Für den Standort Annastraße konnte durch die Errichtung von Modulbauten die notwendigen 
Räume geschaffen werden. Das Raumprogramm für eine volle Vierzügigkeit der Grundschule 
entspricht hiermit zwar noch nicht dem Standard. Es sind jedoch ausreichend Klassenräume 
für eine Zügigkeitserweiterung vorhanden. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2022/2023 ist die im Stadtteil Raderberg liegende städtische Grundschule 
GGS Annastraße auf drei Züge festgelegt. 
Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 316 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge-
führt, im 2. Jahrgang hat die Schule bei knapp 100 Schülerinnen vier Klassen gebildet. 
Die GGS Annastraße darf als zukünftig vierzügige Grundschule maximal 26 Kinder je Klasse 
aufnehmen.  
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den komme nden Jahren in 
den Stadtteilen Raderthal, Raderberg, Beyenthal, Marienburg und Zollstock weiter ansteigen. 
Dies ist auch verschiedenen großen Wohnbauprojekten in diesen Stadtteilen geschuldet, die 
bereits im Bezug sind oder in den kommenden Jahren realisiert werden.  
Die Erweiterung der GGS Annastraße zahlt ebenso auf die Bedarfsdeckung in diesen Stadt-
teilen mit ein, wie die neue Grundschule Gaedestraße, die ihren Betrieb zum Schuljahr 
2023/24 aufnehmen wird. 
Durch die Erhöhung der Kapazität an der GGS Annastraße kann zukünftig jährlich eine weite-
re Eingangsklasse gebildet werden. Insgesamt erhöhen sich die Kapazitäten an der Schule 
aufbauend auf knapp 420 Schüler*innen. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Am Standort Annastraße wurde ein Modulbau errichtet, um den Mindestraumbestand für eine 
Vierzügigkeit zu schaffen. Weitere Baumaßnahmen, um das Raumprogramm zu erfüllen, 
müssen in weiteren Schritten folgen. Der aktuelle Raumbestand reicht aus, um den lehrplan-
mäßigen Unterricht für eine vierzügige Grundschul e (einschließlich des Bedarfs an Spor-
tübungseinheiten) zu erfüllen. Dennoch besteht weiterhin eine räumliche Enge, da unter-
richtsbegleitende Angebote (Offener Ganztag inkl. Mittagsverpflegung) oder erforderliche zu-
sätzliche Flächen im Verwaltungsbereich (B eratung, Lehrerzimmer) mit der vergrößerten 
Schulplatzkapazität nicht im wünschenswerten Maße mitwachsen konnten.  
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen. 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße hat in verschiedenen Fas-

4 
sungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren regelmäßig Einwän-
de gegen den Aufbau auf vier Züge erhoben. 
 
Die Schulleitung steht der Änderung auf vier Züge weiterhin kritisch gegenüber. Sie begründet 
dies mit der Raumsituation. 
 
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße wird sich voraussichtlich im 
Mai mit der schulrechtlichen Änderung befassen. Die Stellungnahme wird die Verwaltung bis 
zur Ratssitzung am 15. Juni 2023 nachreichen. Unabhängig von der Stellungnahme der 
Schulkonferenz schlägt die Verwaltung vor, die Zügigkeit der GGS Annastraße von drei auf 
vier Züge anzuheben. Nur so ist es möglich, die zusätzlichen neuen Räume für zusätzliche 
Schulplätze zu nutzen. 
 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße zum Schuljahr 
2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein zusätzlicher Be-
darf für das Schulsekretariat. 
An der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße Straße ist bereits eine Schulhausmeisterstelle 
vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reini-
gungsfläche.  
Durch die Inbetriebnahme der Modulbauten bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der 
Bewertung. 
 
 (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule 
Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erhebli-
chen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher-
weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Inte-
resse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen. 
 
Anlage 
Stellungnahme Schulkonferenz der GGS Annastraße (wird bis zur Sitzung des Rates am 15. 
Juni 2023 nachgereicht)

Anlage 1 - Beschluss und Stellungnahme Schulkonferenz GGS Annastraße

4231 Zeichen

Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Annastraße  
zur Beschlussvorlage vom 10.05.2012 (Vorlagen-Nummer 0827/2023) 
 
Betreff  
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 
50968 Köln-Raderberg, Schulnummer 112100, zum Schuljahr 2024/25 
Bereits in den vergangenen Jahren 2016, 2018 sowie zuletzt am 12.05.2020 hat sich 
die Schulkonferenz der GGS Annastraße gegen die Zügigkeitserweiterung aufgrund 
des Raummangels ausgesprochen. 
 
Die Schulkonferenz der GGS Annastraße hat sich erneut beraten. Folgender 
Konferenzbeschluss wurde am 19.05.2023 mehrheitlich durch die Schulkonferenz 
gefasst: 
Die Schulkonferenz der GGS Annastraße spricht sich weiterhin gegen die 
Maßnahme der Erweiterung um einen Zug aus. 
 
Begründung: 
In diesem Jahr wurde ein Modulbau auf dem Schulhof mit vier Klassenräumen sowie 
zwei OGS-Räumen errichtet.  
In der Beschlussvorlage der Stadt Köln heißt es: 
„Für den Standort Annastraße konnte durch die Errichtung von Modulbauten die 
notw endigen Räume geschaffen w erden. Das Raumprogramm für eine volle 
Vierzügigkeit der Grundschule entspricht hiermit zw ar noch nicht dem Standard. Es 
sind jedoch ausreichend Klassenräume für eine Zügigkeitserw eiterung vorhanden.“ 
Für eine pädagogisch sinnvolle Arbeit reicht es nicht aus, dass ausreichend 
Klassenräume bereitgestellt werden. In der Beschlussvorlage wird zudem 
eingeräumt, dass das Raumprogramm noch nicht dem Standard entspricht. 
Bereits in der letzten Stellungnahme wurde explizit darauf hingewiesen, dass 
folgende Räumlichkeiten fehlen oder eine unzureichende Größe aufweisen: 
- bei der Planung des Gebäudes wurde das Schulkonzept nicht berücksichtigt, 
Differenzierungsräume wurden im Modulbau nicht mit eingeplant 
- es gibt im Raumbestand keinen eigenen Klassenraum für die 
Seiteneinsteigerklasse 
- bei einer Vierzügigkeit sind eine Aula sowie vier Multifunktionsräume vorgesehen, 
die Schule verfügt über zwei Multifunktionsräume und keine Aula

- in der Schule wurde eine Multiprofessionelles Team eingerichtet, ein 
Inklusionsbegleitungspool ist im A ufbau – es fehlen Besprechungsräume für die 
regelmäßigen Teilkonferenzen, Besprechungen und Teilhabegespräche  
- ein GL-Raum für Testungen und individuelle Förderungen  ist nicht vorhanden 
- ein Sanitätsraum ist nicht vorhanden 
Der Verwaltungsbereich ist nicht auf eine Vierzügigkeit ausgelegt, es fehlen: 
- ein Konrektor*innenraum  
- ein Besprechungszimmer 
- das Lehrerzimmer ist zu klein (Größe reicht aktuell nicht für 32 Kolleg*innen aus, 
bei einer Zugerweiterung ist davon auszugehen, dass nochmal 4-6 Kolleg*innen 
dazukommen) 
- Arbeitsplätze sind nicht ausreichend vorhanden, diese sind in einer GL-Schule 
für das Erstellen der Gutachten im Rahmen von AO-SF-Anträgen notwendig 
- da die Klassen im bilingualen Zweig aufgrund der erhöhten Stundentafel auch 
nachmittags lehrplanmäßig unterrichtet werden, haben Vollzeitlehrkräfte an 
mehreren Tagen eine Anwesenheitspflicht von 7:50 – 16:00 Uhr – ab 6 Stunden 
Arbeitspflicht ist eine Pause von 30 min gesetzlich verpflichtend, ein Pausen- 
oder Ruheraum ist nicht vorhanden 
- ein gemeinsamer Teamraum für das Kollegium sowie die OGS-Kräfte ist nicht 
vorhanden 
In der Beschlussvorlage wird unter Punkt (3) zur Raum- und Gebäudesituation 
lediglich von einer ‚räumlichen Enge‘ gesprochen. Der Einschätzung, dass für 
den ordnungsgemäßen Unterricht Sorge getragen wurde, steht die 
Einschätzung der Schulkonferenz entgegen, da oben aufgeführte 
Räumlichkeiten für eine sinnvolle pädagogische Arbeit sowie dem Erhalt der 
Schüler*innen- und Lehrer*innengesundheit fehlen.  
Für die Erweiterung der Schule müssen die oben aufgeführten fehlenden 
Räumlichkeiten geschaffen werden. Dies könnte zumindest teilweise realisiert 
werden durch die Umfriedung der leerstehenden Hausmeisterwohnung in schulische 
Räume sowie der Sanierung der Archivräume und damit einhergehender Umfriedung 
zweier Räume zur schulischen Nutzung. Die Möglichkeit des Ausbaus des Speichers 
ist zu prüfen, damit dort z.B. eine Aula oder ein Versammlungsraum geschaffen 
werden kann. 
Auch die Möglichkeit eines Erweiterungsbaus wäre natürlich ei ne Option. 
 
Köln, 19.05.2023 
 
Stefanie Volkmer, Schulleiterin

Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

2028 Zeichen

Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
 
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Nur per E-Mail 
 
 
Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln,  
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de   www.stadtschulpflegschaft-koeln.de     
 Seite 1 von 1 
 
Erweiterung Zügigkeiten  
Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des  
Ausschusses am 22.05.2023:  
 
0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023  
0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 
 
 
18.05.2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich 
Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen 
Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als 
„nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können 
aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht 
und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen 
zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. 
Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf-
geführte Reihenfolge ist willkürlich): 
• Fachräume 
• Turnhallenzeiten 
• Schwimmzeiten 
• OGS-Räume 
• Mensa / Essbereich 
• Nicht pädagogisches Personal  
• Schulhofgröße 
• Fahrradständer 
• Digitale Infrastrukur 
• ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt  
Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stadtschulpflegschaft Köln 
Vorstand 
Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard 
Jansen 
 
Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de    
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de   
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Annastraße 63
  • Willy-Brandt-Platz 3
  • Cäsarstraße
  • Gaedestraße

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Details

Aktenzeichen
0827/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
03.03.2023 14:29