0827/2023
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg, Schulnummer 112100, zum Schuljahr 2024/25
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0827/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln- Raderberg, Schulnummer 112100, zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln -Raderberg (Schulnummer 112100) um einen Zug auf zukünftig vier Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge- richtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg wird aktuell als 3 - zügige Grundschule im Stadtbezirk Rodenkirchen geführt. Durch die Nutzung des neuen Mo- dulbaus auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich eine Erweiterung von drei auf vier Züge an der Grundschule. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll im Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rd. 23 zusätz- liche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert, d.h. maximal 26 zusätzliche Plätze an der Grundschule in Raderberg anbieten zu können. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Annastraße unter der Maßnahmennummer M15 geführt und wie folgt beschrieben: „Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern 192 und 193 (Priorität „C“). Die bisherige Einsortierung der Maßnahmen in die Priorität „C“ der Schulbaumaßnahmenliste ist vor dem Hintergrund erfolgt, dass kurzfristig eine Entlastung der prekären Schulplatzsitua- 3 tion durch Container möglich erscheint. Sofern das Aufstellen von temporären Containern an den Standorten Cäsarstraße und Annastraße jed och nicht möglich sein sollte, müssen die vorgesehen baulichen Erweiterungen in einem geeigneten Maßnahmenpaket schnellstmöglich umgesetzt werden.“ Für den Standort Annastraße konnte durch die Errichtung von Modulbauten die notwendigen Räume geschaffen werden. Das Raumprogramm für eine volle Vierzügigkeit der Grundschule entspricht hiermit zwar noch nicht dem Standard. Es sind jedoch ausreichend Klassenräume für eine Zügigkeitserweiterung vorhanden. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2022/2023 ist die im Stadtteil Raderberg liegende städtische Grundschule GGS Annastraße auf drei Züge festgelegt. Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 316 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt, im 2. Jahrgang hat die Schule bei knapp 100 Schülerinnen vier Klassen gebildet. Die GGS Annastraße darf als zukünftig vierzügige Grundschule maximal 26 Kinder je Klasse aufnehmen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den komme nden Jahren in den Stadtteilen Raderthal, Raderberg, Beyenthal, Marienburg und Zollstock weiter ansteigen. Dies ist auch verschiedenen großen Wohnbauprojekten in diesen Stadtteilen geschuldet, die bereits im Bezug sind oder in den kommenden Jahren realisiert werden. Die Erweiterung der GGS Annastraße zahlt ebenso auf die Bedarfsdeckung in diesen Stadt- teilen mit ein, wie die neue Grundschule Gaedestraße, die ihren Betrieb zum Schuljahr 2023/24 aufnehmen wird. Durch die Erhöhung der Kapazität an der GGS Annastraße kann zukünftig jährlich eine weite- re Eingangsklasse gebildet werden. Insgesamt erhöhen sich die Kapazitäten an der Schule aufbauend auf knapp 420 Schüler*innen. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Am Standort Annastraße wurde ein Modulbau errichtet, um den Mindestraumbestand für eine Vierzügigkeit zu schaffen. Weitere Baumaßnahmen, um das Raumprogramm zu erfüllen, müssen in weiteren Schritten folgen. Der aktuelle Raumbestand reicht aus, um den lehrplan- mäßigen Unterricht für eine vierzügige Grundschul e (einschließlich des Bedarfs an Spor- tübungseinheiten) zu erfüllen. Dennoch besteht weiterhin eine räumliche Enge, da unter- richtsbegleitende Angebote (Offener Ganztag inkl. Mittagsverpflegung) oder erforderliche zu- sätzliche Flächen im Verwaltungsbereich (B eratung, Lehrerzimmer) mit der vergrößerten Schulplatzkapazität nicht im wünschenswerten Maße mitwachsen konnten. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße hat in verschiedenen Fas- 4 sungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren regelmäßig Einwän- de gegen den Aufbau auf vier Züge erhoben. Die Schulleitung steht der Änderung auf vier Züge weiterhin kritisch gegenüber. Sie begründet dies mit der Raumsituation. Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße wird sich voraussichtlich im Mai mit der schulrechtlichen Änderung befassen. Die Stellungnahme wird die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 15. Juni 2023 nachreichen. Unabhängig von der Stellungnahme der Schulkonferenz schlägt die Verwaltung vor, die Zügigkeit der GGS Annastraße von drei auf vier Züge anzuheben. Nur so ist es möglich, die zusätzlichen neuen Räume für zusätzliche Schulplätze zu nutzen. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße zum Schuljahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein zusätzlicher Be- darf für das Schulsekretariat. An der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße Straße ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reini- gungsfläche. Durch die Inbetriebnahme der Modulbauten bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erhebli- chen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher- weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Inte- resse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage Stellungnahme Schulkonferenz der GGS Annastraße (wird bis zur Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 nachgereicht)
Anlage 1 - Beschluss und Stellungnahme Schulkonferenz GGS Annastraße
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Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Annastraße zur Beschlussvorlage vom 10.05.2012 (Vorlagen-Nummer 0827/2023) Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Annastraße 63, 50968 Köln-Raderberg, Schulnummer 112100, zum Schuljahr 2024/25 Bereits in den vergangenen Jahren 2016, 2018 sowie zuletzt am 12.05.2020 hat sich die Schulkonferenz der GGS Annastraße gegen die Zügigkeitserweiterung aufgrund des Raummangels ausgesprochen. Die Schulkonferenz der GGS Annastraße hat sich erneut beraten. Folgender Konferenzbeschluss wurde am 19.05.2023 mehrheitlich durch die Schulkonferenz gefasst: Die Schulkonferenz der GGS Annastraße spricht sich weiterhin gegen die Maßnahme der Erweiterung um einen Zug aus. Begründung: In diesem Jahr wurde ein Modulbau auf dem Schulhof mit vier Klassenräumen sowie zwei OGS-Räumen errichtet. In der Beschlussvorlage der Stadt Köln heißt es: „Für den Standort Annastraße konnte durch die Errichtung von Modulbauten die notw endigen Räume geschaffen w erden. Das Raumprogramm für eine volle Vierzügigkeit der Grundschule entspricht hiermit zw ar noch nicht dem Standard. Es sind jedoch ausreichend Klassenräume für eine Zügigkeitserw eiterung vorhanden.“ Für eine pädagogisch sinnvolle Arbeit reicht es nicht aus, dass ausreichend Klassenräume bereitgestellt werden. In der Beschlussvorlage wird zudem eingeräumt, dass das Raumprogramm noch nicht dem Standard entspricht. Bereits in der letzten Stellungnahme wurde explizit darauf hingewiesen, dass folgende Räumlichkeiten fehlen oder eine unzureichende Größe aufweisen: - bei der Planung des Gebäudes wurde das Schulkonzept nicht berücksichtigt, Differenzierungsräume wurden im Modulbau nicht mit eingeplant - es gibt im Raumbestand keinen eigenen Klassenraum für die Seiteneinsteigerklasse - bei einer Vierzügigkeit sind eine Aula sowie vier Multifunktionsräume vorgesehen, die Schule verfügt über zwei Multifunktionsräume und keine Aula - in der Schule wurde eine Multiprofessionelles Team eingerichtet, ein Inklusionsbegleitungspool ist im A ufbau – es fehlen Besprechungsräume für die regelmäßigen Teilkonferenzen, Besprechungen und Teilhabegespräche - ein GL-Raum für Testungen und individuelle Förderungen ist nicht vorhanden - ein Sanitätsraum ist nicht vorhanden Der Verwaltungsbereich ist nicht auf eine Vierzügigkeit ausgelegt, es fehlen: - ein Konrektor*innenraum - ein Besprechungszimmer - das Lehrerzimmer ist zu klein (Größe reicht aktuell nicht für 32 Kolleg*innen aus, bei einer Zugerweiterung ist davon auszugehen, dass nochmal 4-6 Kolleg*innen dazukommen) - Arbeitsplätze sind nicht ausreichend vorhanden, diese sind in einer GL-Schule für das Erstellen der Gutachten im Rahmen von AO-SF-Anträgen notwendig - da die Klassen im bilingualen Zweig aufgrund der erhöhten Stundentafel auch nachmittags lehrplanmäßig unterrichtet werden, haben Vollzeitlehrkräfte an mehreren Tagen eine Anwesenheitspflicht von 7:50 – 16:00 Uhr – ab 6 Stunden Arbeitspflicht ist eine Pause von 30 min gesetzlich verpflichtend, ein Pausen- oder Ruheraum ist nicht vorhanden - ein gemeinsamer Teamraum für das Kollegium sowie die OGS-Kräfte ist nicht vorhanden In der Beschlussvorlage wird unter Punkt (3) zur Raum- und Gebäudesituation lediglich von einer ‚räumlichen Enge‘ gesprochen. Der Einschätzung, dass für den ordnungsgemäßen Unterricht Sorge getragen wurde, steht die Einschätzung der Schulkonferenz entgegen, da oben aufgeführte Räumlichkeiten für eine sinnvolle pädagogische Arbeit sowie dem Erhalt der Schüler*innen- und Lehrer*innengesundheit fehlen. Für die Erweiterung der Schule müssen die oben aufgeführten fehlenden Räumlichkeiten geschaffen werden. Dies könnte zumindest teilweise realisiert werden durch die Umfriedung der leerstehenden Hausmeisterwohnung in schulische Räume sowie der Sanierung der Archivräume und damit einhergehender Umfriedung zweier Räume zur schulischen Nutzung. Die Möglichkeit des Ausbaus des Speichers ist zu prüfen, damit dort z.B. eine Aula oder ein Versammlungsraum geschaffen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Erweiterungsbaus wäre natürlich ei ne Option. Köln, 19.05.2023 Stefanie Volkmer, Schulleiterin
Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln
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Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Annastraße 63
- Willy-Brandt-Platz 3
- Cäsarstraße
- Gaedestraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0827/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 03.03.2023 14:29