1235/2018
Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Neumarkt 3
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Anlage 2 (Katasterplan)
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An buge ? a Stadt Köln Auszug aus dem a eier Liegenschaftskataster © T Willy-Brandt-Platz 2 2 50679 Köln Flurkarte NRW 1 : 500 Flurstück: 666 Flur. 8 ® Erstellt: 08.01.2014 Gemarkung: Köln Zeichen: 99334 Neumarkt, Köln Foto 2 I SIA-Standort \ Maßstab 1: 500 . 15 20 25 Meter Dieser Auszug ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW in der derzeit gültigen Fassung gesetzlich geschützt.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1235/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Neumarkt 3 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Neumarkt 3, wie in den Anlagen 1-3 dargestellt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufste l- lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen vor. Bei dem Standort Neumarkt 3 handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Festlegung die B e- zirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zuständig ist. Die Stadtinformationsanlage befindet sich an einem U -Bahn-Abgang, der zusätzlich einen entspr e- chenden Hinweis erhält. Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Baug e- nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist z u erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor- schriften entgegenstehen. Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den We r- benutzungsvertrag schon insoweit gebund en wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestim m- ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kan n eine Ablehnung nur dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur Ablehnung führen. Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dem Amt für Brücken -, Tunnel - und Stadtbahnbau und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen positiv vorgeprüft worden und entspricht allen B e- dingungen des Werbenutzungsvertrages. Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zust immt werden, benötigt die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um eine detaillierte Erläuterung. Anlagen
Anlage 1 (Lageplan)
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Anlage 3 (Foto)
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Standort - Spezifikationsblatt JCDecaux 19. März 2015 Projekt: Köln Bearbeiter: Produkt: SIA i Werbeflächen: 4/1 | SID: 99334 Neumarkt 3 hinter Standort-Bez.: | Ccilienstraße 50667 Köln Foto-Nr.: 99334.jpg Nummer: 136 GPS 50,935707999999998 0 6,9492609999999999 Fotomontage FERN " # i EST E BE STITTTCHERERGEENT Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Willy-Brandt-Platz 2
- Neumarkt 3
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Details
- Aktenzeichen
- 1235/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.06.2018
- Erstellt
- 17.04.2018 11:50