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1235/2018

Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Neumarkt 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 3.15

Anlage 2 (Katasterplan)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 (Lageplan)

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Anlage 3 (Foto)

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Anlage 2 (Katasterplan)

381 Zeichen

An buge ?
a Stadt Köln Auszug aus dem
a eier Liegenschaftskataster
© T Willy-Brandt-Platz 2
2 50679 Köln Flurkarte NRW 1 : 500

Flurstück: 666

Flur. 8 ® Erstellt: 08.01.2014
Gemarkung: Köln Zeichen: 99334
Neumarkt, Köln

Foto 2
I

SIA-Standort
\

Maßstab 1: 500  . 15 20 25 Meter

Dieser Auszug ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW in der derzeit gültigen Fassung gesetzlich geschützt.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3297 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1235/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Neumarkt 3 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im 
Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Neumarkt 3, wie in den Anlagen 1-3 
dargestellt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufste l-
lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen vor. 
 
Bei dem Standort Neumarkt 3 handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Festlegung die B e-
zirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zuständig ist.  
 
Die Stadtinformationsanlage befindet sich an einem U -Bahn-Abgang, der zusätzlich einen entspr e-
chenden Hinweis erhält. 
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Baug e-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist z u 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen.  
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den We r-
benutzungsvertrag schon insoweit gebund en wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestim m-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kan n eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dem Amt für Brücken -, Tunnel - und Stadtbahnbau und 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen positiv  vorgeprüft worden und entspricht allen B e-
dingungen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zust immt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
Anlagen

Anlage 1 (Lageplan)

222 Zeichen

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Anlage 3 (Foto)

464 Zeichen

Standort - Spezifikationsblatt JCDecaux

19. März 2015
Projekt: Köln Bearbeiter:

Produkt: SIA i Werbeflächen: 4/1

| SID: 99334

Neumarkt 3 hinter

Standort-Bez.: | Ccilienstraße
50667 Köln

Foto-Nr.: 99334.jpg

Nummer: 136

GPS 50,935707999999998
0 6,9492609999999999

Fotomontage

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Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das
Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Neumarkt 3

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Details

Aktenzeichen
1235/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.06.2018
Erstellt
17.04.2018 11:50