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AN/1002/2025

Lebensgefahr bei Schwimmen im Rhein

Dringlichkeitsantrag BV6 (CDU) 25.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.3.6

Dringlichkeitsantrag (CDU BV6)

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Sachstandsbericht BV (Stand 19.03.2026)

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Dringlichkeitsantrag (CDU BV6)

2128 Zeichen

Fraktion                            n                                             
Bezirksvertretung Chorweiler               
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1002/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Lebensgefahr beim Schwimmen im Rhein 
Aufstellung von mehrsprachigen Warnschildern am Rheinufer in Köln-Langel 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: 
Beschlussvorschlag: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung, im Bereich des Rheinufers in Köln-
Langel sowie an Stellen des Rheinufers, wo das Schwimmen nicht ausdrücklich untersagt 
ist, zeitnah gut sichtbare und wetterfeste Warnschilder aufzustellen, die auf die Lebensgefahr 
beim Schwimmen im Rhein hinweisen. 
Die Schilder sollen gestaltet werden in Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Französisch 
und Ukrainisch. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der aktuellen sommerlichen Wetterlage und der bevorstehenden Ferienzeit ist zu 
erwarten, dass sich wieder vermehrt Menschen am und im Rhein aufhalten, wie in den 
letzten Tagen zu beobachten war. Bereits in der Vergangenheit kam es im Bereich des 
Rheins – auch in Köln – zu tragischen Badeunfällen, teilweise mit tödlichem Ausgang.  
Insbesonders Personen mit geringen Orts- oder Sprachkenntnissen unterschätzen die 
Gefahren, die von der starken Strömung, dem Schiffsverkehr, Unterströmungen und Buhnen 
ausgehen. Da bislang keine oder nur unzureichende Warnhinweise im Bereich Köln-Langel 
vorhanden sind, ist schnelles Handeln erforderlich, um Menschenleben zu schützen. 
Ziel ist es, durch geeignete Beschilderung präventiv über die Gefahren aufzuklären 
und so Unfälle zu vermeiden.

- 2 - 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV (Stand 19.03.2026)

1300 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1002/2025
Stand: 19.03.2026 
Sachstandsbericht  
Lebensgefahr bei Schwimmen im Rhein 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung im Bereich des Rheinufers in Köln-Lan-
gel sowie an Stellen des Rheinufers, wo das Schwimmen nicht ausdrücklich untersagt ist, zeit-
nah gut sichtbare und wetterfeste Warnschilder aufzustellen, die auf die Lebensgefahr beim 
Schwimmen im Rhein hinweisen. 
Die Schilder sollen gestaltet werden in Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Französisch 
und Ukrainisch. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit der jüngsten Änderung der Kölner Stadtordnung (KSO) am 09.09.2025 wurde das Bade-
verbot im Rhein rechtlich verbindlich geregelt.  
Zur Sichtbarmachung der neuen Regelung wurden alle Schilder entlang des Rheinufers neu-
gestaltet. Zusätzlich wurden im Bereich Am Langeler Damm 4 zusätzliche Schilderpfosten mit 
entsprechenden Hinweisschildern aufgestellt. 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung wird die Wirksamkeit der Beschilderung im laufenden Betrieb evaluieren und 
bei Bedarf ergänzende Maßnahmen vorschlagen. Eine erneute Berichterstattung erfolgt bei 
relevanten Entwicklungen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Langeler Damm 4
  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
AN/1002/2025
Typ
Dringlichkeitsantrag BV6 (CDU)
Datum
25.06.2025
Erstellt
24.06.2025 17:44