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Antrag der SPD-Fraktion: Fußgängergerechte Baustelleneinrichtungen

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/0994/2019 vom 01.07.2019

Stand: Am 08.07.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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    SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0994/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Antrag der SPD-Fraktion: Fußgängergerechte Baustelleneinrichtungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 08.07.2019 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei verkehrsrechtlichen Anordnungen dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im Stadtbezirk Ehrenfeld ordnungsgemäß abgesichert werden und der si cheren Führung von Fußgängern dabei höchste Priorität eingeräumt wird. Baustellen sollen im Regelfall von Fußgängern auf derselben Straßenseite zu umgehen sein. Müssen Fußgänger auf die Straßenseite wechseln, sind Querungshilfen in unmittelbarer Nähe der Baustelle einzurichten. Wo immer dies möglich ist, sollen in Baustellenbereichen Rad - und Gehwege getrennt eingerichtet werden, auch wenn dadurch eine Fahrspur für den Kraftfahrzeugverkehr wegfallen muss. Die Mindestgehwegbreite in Baustellenbereichen soll nur in begründeten Ausnahmefällen auf weniger als 1,70 m reduziert werden. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit neben Baustellen wenn nötig vermindert werden. Die ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen soll in zeitlichen Abständen kontrolliert werden. Begründung: Im Stadtbezirk Ehrenfeld werden häufig Bürgersteige für Baustelleneinrichtungen in Anspruch genommen. Dabei ist zu beobachten, dass Zugunsten des Verkehrsflusses der motorisierten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer benachteiligt werden. Da die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und andere einschlägige Regelwerke nur unzureichende Vorgaben machen, soll mit diesem Antrag der politische Wille zum Ausdruck gebracht werden, dass bei Baustellen die Sicherheit von Fußgängern höchste Priorität besitzen soll, auch wenn dafür der Verkehrsfluss zu Lasten von Kraftfahrzeugen eingeschränkt werden muss. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Walter Leitzen Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0994/2019 Stand: 09.02.2022 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion: Fußgängergerechte Baustelleneinrichtungen Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei verkehrsrechtlichen Anordnungen dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im Stadtbezirk Ehrenfeld ordnungsgemäß abgesichert werden und der sicheren Führung von Fußgängern dabei höchste Priorität eingeräumt wird. Baustellen sollen im Regelfall von Fußgängern auf derselben Straßenseite zu umgehen sein. Müssen Fußgänger auf die Straßenseite wechseln, sind Querungshilfen in unmittelbarer Nähe der Baustelle einzurichten. Wo immer dies möglich ist, sollen in Baustellenbereichen Rad- und Gehwege getrennt eingerichtet werden, auch wenn dadurch eine Fahrspur für den Kraftfahrzeugverkehr wegfal- len muss. Die Mindestgehwegbreite in Baustellenbereichen soll nur in begründeten Ausnahmefällen auf weniger als 1,70 m reduziert werden. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll die zulässige Höchstge- schwindigkeit neben Baustellen wenn nötig vermindert werden. Die ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen soll in zeitlichen Abständen kontrolliert werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022: Bei der Anordnung von Baustellenverkehrsführungen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung ist dabei an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gebunden. Darüber hinaus wird regelmäßig und stadtweit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, als den schutz- bedürftigsten Verkehrsteilnehmenden, höchste Priorität eingeräumt. Insbesondere die im Beschluss genannten Prinzipien (zu Fuß Gehende sollen die Straßenseite nicht wechseln müssen, für gesicher- te Radverkehrsführungen werden bei Bedarf Fahrstreifen eingezogen, im Baustellenbereich erfolgt regelmäßig die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bedarfsgerechte Kontrollen der Baustellen finden statt) werden dabei beachtet. Darüber hinaus sind jedoch auch die Belange der übrigen Verkehrsteilnehmenden, nicht zuletzt die der Feuerwehr, des öffentlichen Personenverkehrs und der gewerblichen Anlieger zu berücksichtigen. Die jeweils möglichen Restgehwegbreiten ergeben sich in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnis- sen und den bautechnischen Anforderungen im Einzelfall, jeweils unter Beachtung der in der RSA genannten Mindestmaße. Wo immer realisierbar, werden Restgehwegbreiten über das Mindestmaß hinaus ermöglicht. Allerdings weisen in einigen Vierteln gerade des Stadtbezirks Ehrenfeld viele Gehwege von vornherein lediglich die Mindestmaße auf. 2 Die Priorisierung der zu Fuß Gehenden wird durch die Verwaltung aber in allen Fällen gewährleistet. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 08.07.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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