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AN/0994/2019

Antrag der SPD-Fraktion: Fußgängergerechte Baustelleneinrichtungen

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 01.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.07.2019, TOP 8.7

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Sachstandsbericht BV

2979 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0994/2019 
 Stand: 09.02.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion: Fußgängergerechte Baustelleneinrichtungen 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei verkehrsrechtlichen Anordnungen 
dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im Stadtbezirk Ehrenfeld ordnungsgemäß abgesichert werden 
und der sicheren Führung von Fußgängern dabei höchste Priorität eingeräumt wird. Baustellen sollen 
im Regelfall von Fußgängern auf derselben Straßenseite zu umgehen sein.  
Müssen Fußgänger auf die Straßenseite wechseln, sind Querungshilfen in unmittelbarer Nähe der 
Baustelle einzurichten. Wo immer dies möglich ist, sollen in Baustellenbereichen Rad- und Gehwege 
getrennt eingerichtet werden, auch wenn dadurch eine Fahrspur für den Kraftfahrzeugverkehr wegfal-
len muss.  
Die Mindestgehwegbreite in Baustellenbereichen soll nur in begründeten Ausnahmefällen auf weniger 
als 1,70 m reduziert werden. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll die zulässige Höchstge-
schwindigkeit neben Baustellen wenn nötig vermindert werden. Die ordnungsgemäße Absicherung 
von Baustellen soll in zeitlichen Abständen kontrolliert werden.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022: 
Bei der Anordnung von Baustellenverkehrsführungen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden 
Verwaltung. Die Verwaltung ist dabei an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der 
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gebunden. 
 
Darüber hinaus wird regelmäßig und stadtweit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, als den schutz-
bedürftigsten Verkehrsteilnehmenden, höchste Priorität eingeräumt. Insbesondere die im Beschluss 
genannten Prinzipien (zu Fuß Gehende sollen die Straßenseite nicht wechseln müssen, für gesicher-
te Radverkehrsführungen werden bei Bedarf Fahrstreifen eingezogen, im Baustellenbereich erfolgt 
regelmäßig die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bedarfsgerechte Kontrollen der 
Baustellen finden statt) werden dabei beachtet. Darüber hinaus sind jedoch auch die Belange der 
übrigen Verkehrsteilnehmenden, nicht zuletzt die der Feuerwehr, des öffentlichen Personenverkehrs 
und der gewerblichen Anlieger zu berücksichtigen. 
 
Die jeweils möglichen Restgehwegbreiten ergeben sich in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnis-
sen und den bautechnischen Anforderungen im Einzelfall, jeweils unter Beachtung der in der RSA 
genannten Mindestmaße. Wo immer realisierbar, werden Restgehwegbreiten über das Mindestmaß 
hinaus ermöglicht. Allerdings weisen in einigen Vierteln gerade des Stadtbezirks Ehrenfeld viele 
Gehwege von vornherein lediglich die Mindestmaße auf.

2 
 
Die Priorisierung der zu Fuß Gehenden wird durch die Verwaltung aber in allen Fällen gewährleistet. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

2661 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str.  419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0994/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
 
Antrag der SPD-Fraktion: Fußgängergerechte Baustelleneinrichtungen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung am 08.07.2019 zu setzen.   
  
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei verkehrsrechtlichen 
Anordnungen dafür Sorge zu tragen, dass  Baustellen im Stadtbezirk Ehrenfeld 
ordnungsgemäß abgesichert werden und der si cheren Führung von Fußgängern dabei 
höchste Priorität eingeräumt wird.  
 
Baustellen sollen im Regelfall von Fußgängern auf derselben Straßenseite zu umgehen 
sein. Müssen Fußgänger auf die Straßenseite wechseln, sind Querungshilfen in 
unmittelbarer Nähe der Baustelle einzurichten. 
 
Wo immer dies möglich ist, sollen in Baustellenbereichen Rad - und Gehwege getrennt 
eingerichtet werden, auch wenn dadurch eine Fahrspur für den Kraftfahrzeugverkehr 
wegfallen muss.

Die Mindestgehwegbreite in Baustellenbereichen soll nur in begründeten Ausnahmefällen 
auf weniger als 1,70 m reduziert werden. 
 
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit neben 
Baustellen wenn nötig vermindert werden. 
 
Die ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen soll in zeitlichen Abständen kontrolliert 
werden. 
 
Begründung:  
 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld werden häufig  Bürgersteige für Baustelleneinrichtungen in 
Anspruch genommen. Dabei ist zu beobachten, dass Zugunsten des Verkehrsflusses der 
motorisierten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer benachteiligt werden. 
 
Da die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und andere 
einschlägige Regelwerke nur unzureichende Vorgaben machen, soll mit diesem Antrag 
der politische Wille zum Ausdruck gebracht werden, dass bei Baustellen die Sicherheit 
von Fußgängern höchste Priorität besitzen soll, auch wenn dafür der Verkehrsfluss zu 
Lasten von Kraftfahrzeugen eingeschränkt werden muss.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Petra Bossinger   Walter Leitzen 
Fraktionsvorsitzende  Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0994/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
01.07.2019
Erstellt
01.07.2019 13:04