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1329/2022

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 02.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 7.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 Auszahlung_2022

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3527 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 02.05.2022 
 1329/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan-
mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die Stiftungsrücklagen erfolgt, 
- in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen 
innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen 
definiert sind, 
- bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro-
duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine 
Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen 
Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati-
onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach-
beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 
bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah-
men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung

2 
 
der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und  
85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frakti-
onen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Auszahlung_2022

1889 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
apl. 2.400,00 € 1401 08 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
Durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wurde 
ein Zaun aus Baustahlmatten zur Abwehr von 
Schadeinwirkungen durch Wildschweine und 
menschliche Einflüsse auf den hochsensiblen 
Lebensraum des Kalkflachmoors Katharinenkammer / 
Naturschutzgebiet Thielenbruch errichtet. Die 
Maßnahme war zwingend erforderlich, da in den letzten 
Jahren die Schäden durch Wildschweine in dem 
hochsensiblen Bereich des Kalkflachmoors im 
Naturschutz- und FFH-Gebiet Köln-Thielenbruch 
massiv zugenommen haben. 
Für die Höhe der Auftragssumme von rd. 25.800 € 
wurde eine apl Ausgabe bereits genehmigt. Bei der 
fachgerechten Durchführung der Maßnahmen haben 
sich Mehrkosten i.H. von 
2.325,26 € ergeben. Die Gesamtkosten belaufen sich 
auf 28.125,26 € brutto. Es werden daher zusätzliche 
Mittel in Höhe von rd. 2.400 € benötigt. 
2.400,00 € 1401 08 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
DEZ VIII/ 
57 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2022 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

2
apl. 128.329,00 € 0301 09 
(Auszahlung für 
Erwerb von 
bewegl. 
Anlagevermögen) 
Es werden investive Mehrbedarfe zur Finanzierung der 
Einrichtung des Gymnasiums 
Nikolausstraße benötigt. Die Deckung für die 
Auszahlungsermächtigung steht auf der 
Einzelfinanzstelle vom Berufskolleg Eitorfer Straße zur 
Verfügung. Die dort veranschlagten Mittel werden über 
den DigitalPakt NRW finanziert und können für die 
Deckung dieser Maßnahme eingesetzt werden. 
128.329,00 € 0301 09 
(Auszahlung für 
Erwerb von 
bewegl. 
Anlagevermögen) 
DEZ IV/ 
40 
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1329/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
02.05.2022
Erstellt
20.04.2022 13:10