1329/2022
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 02.05.2022 1329/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan- mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt, - in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen definiert sind, - bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro- duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati- onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach- beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah- men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung 2 der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frakti- onen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 Auszahlung_2022
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 2.400,00 € 1401 08 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wurde ein Zaun aus Baustahlmatten zur Abwehr von Schadeinwirkungen durch Wildschweine und menschliche Einflüsse auf den hochsensiblen Lebensraum des Kalkflachmoors Katharinenkammer / Naturschutzgebiet Thielenbruch errichtet. Die Maßnahme war zwingend erforderlich, da in den letzten Jahren die Schäden durch Wildschweine in dem hochsensiblen Bereich des Kalkflachmoors im Naturschutz- und FFH-Gebiet Köln-Thielenbruch massiv zugenommen haben. Für die Höhe der Auftragssumme von rd. 25.800 € wurde eine apl Ausgabe bereits genehmigt. Bei der fachgerechten Durchführung der Maßnahmen haben sich Mehrkosten i.H. von 2.325,26 € ergeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 28.125,26 € brutto. Es werden daher zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 2.400 € benötigt. 2.400,00 € 1401 08 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) DEZ VIII/ 57 über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2022 Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. Seite 1 2 apl. 128.329,00 € 0301 09 (Auszahlung für Erwerb von bewegl. Anlagevermögen) Es werden investive Mehrbedarfe zur Finanzierung der Einrichtung des Gymnasiums Nikolausstraße benötigt. Die Deckung für die Auszahlungsermächtigung steht auf der Einzelfinanzstelle vom Berufskolleg Eitorfer Straße zur Verfügung. Die dort veranschlagten Mittel werden über den DigitalPakt NRW finanziert und können für die Deckung dieser Maßnahme eingesetzt werden. 128.329,00 € 0301 09 (Auszahlung für Erwerb von bewegl. Anlagevermögen) DEZ IV/ 40 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1329/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 02.05.2022
- Erstellt
- 20.04.2022 13:10